WD 2 - 3000 - 115/18 (7. August 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Zur Frage, ob es eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht für Männer und Frauen, wie sie gegenwärtig in Deutschland diskutiert wird, in anderen Ländern gibt, ergab eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, dass es eine solche Wehr- und Dienstpflicht nirgendwo gibt. Nach Erkenntnissen der Wissenschaftlichen Dienste gibt es zwar in einigen Ländern eine Wehrpflicht für Männer und Frauen wie bspw. in Israel, Norwegen und Schweden; einen verpflichtenden Dienst außerhalb des Bereichs der Verteidigung gibt es hier aber nicht. In Schweden werden dabei nur ungefähr vier Prozent der relevanten Altersgruppe zum Wehrdienst rekrutiert, in Norwegen etwa fünfzehn Prozent. Die Zahl ist in Israel zwar deutlich höher, aber auch hier wird nicht die gesamte Jahrgangskohorte zum Wehrdienst herangezogen (bspw. sind orthodoxe Juden von der Wehrpflicht ausgenommen). Eine Dienstpflicht in anderen Sektoren als dem der Verteidigung gibt es in Ghana (Ghana National Service Scheme) und Nigeria (National Youth Service Corps). Aber auch hier betrifft diese Dienstpflicht nicht eine gesamte Jahrgangskohorte, sondern nur Hochschulabsolventen oder Absolventen höherer Schulen. Diese müssen einen einjährigen Pflichtdienst – im Wesentlichen in staatlichen/kommunalen, aber auch in privaten Einrichtungen – ableisten. Das Ghana National Service Scheme, „as currently constituted provides newly qualified graduates the opportunity to have practical exposure on the job, both in the public and private sectors, as part of their civic responsibility to the State. It also provides user agencies the opportunity to satisfy their manpower needs and affords communities that would otherwise have difficulty in accessing mainstream development initiatives, access to improved social services through community service.“1 Nigerias National Youth Service Corps (NYSC) „is an organization set up by the Nigerian government to involve the country's graduates in the development of the country. There is no military conscription in Nigeria, but since 1973 graduates of universities and later polytechnics have been 1 Vgl. https://nss.gov.gh/home/mandate-of-the-scheme (letzter Zugriff: 7. August 2018). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Frage der Existenz einer allgemeinen Wehr- und Dienstpflicht in anderen Ländern Kurzinformation Zur Frage der Existenz einer allgemeinen Wehr- und Dienstpflicht in anderen Ländern Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 2 required to take part in the National Youth Service Corps program for one year. This is known as national service year.“ Die Ziele dieser Dienstpflicht in Nigeria sind im Dekret Nr. 51 vom 16. Juni 1993 definiert.2 *** 2 Vgl. http://www.nysc.gov.ng/objectives.html (letzter Zugriff: 7. August 2018).