WD 2 - 3000 - 111/17 (1. Dezember 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der Anschluss der ukrainischen Krim durch die Russische Föderation im Jahre 2014 wird in der deutschen, aber auch in der US-amerikanischen Völkerrechtslehre einhellig als völkerrechtswidriger Gebietswechsel bezeichnet, der in den Kategorien des Völkerrechts am ehesten als Annexion einzuordnen ist. Vgl. dazu repräsentativ den Forschungsbericht 2015 des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht („Die Krimkrise und die Reterritorialisierung internationaler Konflikte“).1 Selbst Autoren, die einen primär historischen Ansatzunkt für die Analyse des Krim-Konflikts wählen, kommen im Ergebnis zur gleichen völkerrechtlichen Bewertung.2 Relativierende bzw. anderslautende Stimmen in der Völkerrechtsliteratur sind in Bezug auf die Krim-Annexion nicht bekannt. *** 1 https://www.mpg.de/8906607/MPIL_JB_20151. 2 Heintze, Völkerrecht und Sezession – Ist die Annexion der Krim eine zulässige Wiedergutmachung sowjetischen Unrechts?, in: HuV-I 2014, S. 129-138, http://www.ifhv.de/documents/huvi/selectedarticles/3-2014- heintze.pdf. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Der Krim-Konflikt im Spiegel der Völkerrechtslehre