Zur Waffenstillstandsvereinbarung zwischen Russland und Georgien - Kurzinformation - © 2008 Deutscher Bundestag WD 2 - 3010 - 111/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Zur Waffenstillstandsvereinbarung zwischen Russland und Georgien Kurzinformation WD 2 - 3000 - 111/08 Abschluss der Arbeit: 17.09.2008 Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Telefon: + Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W. Die Grundlage des Waffenstillstandes zwischen Russland, Abchasien, Südossetien und Georgien ist die als Sechs-Punkte- Plan bekannte Vereinbarung1, die, zustande gekommen auf Initiative der französischen EU-Ratspräsidentschaft, Presseberichten zufolge offenbar am 13. August 2008 die grundsätzliche Zustimmung sowohl des russischen wie auch des georgischen Präsidenten fand. Auf Betreiben der Konfliktparteien wurden jeweilig für unverzichtbar gehaltene Einzelfragen weiter verhandelt und fanden offenbar teilweise zusätzlich Eingang in das Dokument2. Insgesamt allerdings handelte es sich noch nicht um eine Friedensregelung, denn die Vereinbarung sollte zunächst lediglich eine Grundlage bilden, um in ihrer Folge ein juristisch bindendes Dokument zu erarbeiten, um dann die Kampfhandlungen endgültig einstellen und eine politische Lösung finden zu können. Bei der Suche nach dieser politischen Lösung auftauchende unterschiedliche Interpretationen des Sechs-Punkte-Planes seitens Russlands wie auch Georgiens veranlassten den EU-Ratspräsidenten offenbar, insbesondere Georgien gegenüber auf eine Klarstellung zu dringen3. Anlagen 1 Hier als Anlage 1 beigefügt das „Protocole d’accord“, im Internet sowohl durch den französischen Staatspräsidenten als auch durch das französische Außenministerium bereitgestellt unter http://www.elysee.fr/documents/index.php?mode=list&cat_id=8&lang=fr&page=18 (letztmalig abgerufen 17.09.2008). 2 Vgl. dazu den am 14. August 2008 im Internet seinerzeit unter http://www.nytimes.com/pages/world/index.html abrufbaren Artikel der The New York Times „Peace Accord Sarkozy gave to Georgians“. Abrufbar auf der Homepage unter Eingabe des Stichworts „peace accord“. 3 Siehe dazu das als Anlage 2 beigefügte Communique des französischen Staatspräsidenten vom 16. August 2008, abrufbar im Internet unter http://www.elysee.fr/documents/index.php?mode=list&cat_id=8&lang=fr&page=17 (Stand 17.09.2008). - 6 - - 7 -