© 2020 Deutscher Bundestag WD 2 - 3000 - 096/19 Ausgewählte Daten aus den Bereichen Justiz, Inneres, Rüstung, Militär und Meinungsfreiheit zu ausgewählten Ländern Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 2 Ausgewählte Daten aus den Bereichen Justiz, Inneres, Rüstung, Militär und Meinungsfreiheit zu ausgewählten Ländern Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 096/19 Abschluss der Arbeit: 17. Januar 2020 (zugleich letzter Zugriff auf Internetquellen) Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgaben und Struktur der Untersuchung 4 2. Justiz, Kriminalität und Inneres 4 3. Rüstung und Militär 10 4. Meinungs- und Pressefreiheit 16 4.1. Nicht frei zugängliche Webseiten im Internet 16 4.2. Verfolgung von – vermeintlich – rechtswidrigen Demonstrationen 18 4.3. Verfolgung der Medienvertreter 20 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 4 1. Vorgaben und Struktur der Untersuchung Gegenstand dieser Dokumentation sind ausgewählte statistische Daten zu bestimmten thematischen Bereichen in ausgewählten Ländern. Die Auswahl sowohl der Länder als auch der inhaltlichen Daten wurde durch die Aufgabenstellung vorgegeben. Vom Verfasser erfolgte lediglich eine Einteilung in drei zusammenhängende Themenkomplexe. Für die Darstellung in der ebenfalls vorgegebenen Tabellenform sind die Daten aus den Jahren 1989 bzw. 1990 sowie die aktuellsten vorliegenden Daten (im Regelfall aus dem Jahr) 2018 sowie zur besseren Vergleichbarkeit ein Wert aus in der Mitte dieser Zeitspanne, also in der Regel 2003 aufgeführt. Darüber hinaus wurde für die Länder, die um 1990 aufgehört haben als solche zu existieren (Sowjetunion und DDR), soweit möglich, auch ein Vergleichswert von 1980 angeführt. 2. Justiz, Kriminalität und Inneres In diesem Komplex werden Daten zur Verhängung und Anwendung der Todesstrafe, der Anzahl der Strafgefangenen sowie zu Todesfällen durch Kriminalität und durch Polizeigewalt tabellarisch dargestellt, soweit sie verfügbar waren. Für die ebenfalls angefragten Daten zu den Todesfällen an den Landesgrenzen ist anzumerken, dass diese – soweit ersichtlich – nur für die DDR hinreichend dokumentiert sind.1 Vergleichbare Daten aus anderen Ländern werden entweder gar nicht erhoben oder nicht veröffentlicht. Dies gilt insbesondere auch für die Grenze zwischen Nord- und Südkorea.2 Ebenso wenig konnten für Anzeigen und Urteile gegen Polizisten bzw. sonstige Vertreter des staatlichen Gewaltmonopols ausreichende Daten gefunden werden, die einen tabellarischen Vergleich der untersuchten Länder ermöglicht hätten. Mangels hinreichender tatsächlicher Grundlagen konnte hier auch jeweils keine Schätzung erfolgen. 1 Siehe etwa das Projekt Chronik der Mauer mit der jährlichen und namentlichen Auflistung aller nachgewiesenen Todesopfer, http://www.chronik-der-mauer.de/todesopfer/. 2 Siehe die Übersicht der Vorfälle an der Grenze zwischen Nord- und Südkorea etwa Simon Rogers, The Guardian , North Korea v South Korea: mapping every incident from 1958 to 2013, Artikel vom 11. April 2013, https://www.theguardian.com/news/datablog/2010/nov/23/north-korea-yeonpyeong-island-incidents-map. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 5 Bevölkerung , Mio.3 Todes - urteile 4 Vollstreckte Todesstrafen Pro 100. 000 Einwoh - ner Strafgefangene 5 Pro 100. 000 Einwoh - ner Todesfälle durch Kriminalität 6 Pro 100. 000 Einwoh - ner Todesfälle durch Polizeigewalt Deutschland 1989 61,87 0 0 0 59.8338 74 1.173 1,5 139 2003 82,53 0 0 0 80.829 99 859 1,1 3 2018 83,02 0 0 0 62.902 76,6 813 1 11 DDR 1980 16,74 110 1 0,005 35,58911 212,6 N/A12 N/A N/A 1989 16,43 0 0 0 28.276 172,1 N/A N/A N/A 3 Quelle für die Angaben zur Bevölkerung, sofern nicht anders angegeben: https://de.statista.com/. 4 Die Daten zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur letzten Hinrichtung sind, wenn nicht anders angegeben, der Übersicht von Amnesty International, Wenn der Staat tötet, Liste der Staaten mit und ohne Todesstrafe, Stand 10. April 2019 entnommen, https://www.amnesty-todesstrafe.de/files/reader_wenn-der-staat-toetet_laenderliste .pdf. 5 United Nations Office on Drug and Crime, Total Prison Population, https://dataunodc.un.org/crime/total-prisonpopulation . 6 United Nations Office on Drug and Crime, Global Study on Homicide, https://dataunodc.un.org/GSH_app, wobei die ältesten Daten aus 1990 und die aktuellsten aus 2017 stammen. 7 Vor der Wiedervereinigung ohne die DDR. 8 Quelle: World Prison Brief, Germany, https://www.prisonstudies.org/country/germany. 9 Daten zu Deutschland von TAZ, 269 Fälle – Die Chronik, Alle von Polizisten erschossene Menschen in Deutschland seit 1990, https://taz.atavist.com/polizeitote#chapter-1957447. 10 Quelle: Todesurteile in der DDR 1959 bis 1981, zusammengestellt von Wolfgang Krüger, 25. Januar 2013, https://www.kriminalia.de/2013/01/todesurteile-in-der-ddr-1959-bis-1981-zusammengestellt-von-wolfgangkruger /. 11 Daten zu Strafgefangenen in der DDR aus dem Artikel auf Cilip Bürgerrechte & Polizei, von Falko Werkentin, DDDR-Kriminalstatistik – Immer mit Blick Richtung Westen vom 29. Februar 2004, https://www.cilip.de/2004/02/29/ddr-kriminalstatistik-immer-mit-blick-richtung-westen/. 12 Sofern keine Daten vorliegen, wird dies mit der Abkürzung N/A gekennzeichnet. Sofern die Quellen davon ausgehen , dass die Zahl mit hinreichender Sicherheit höher liegt, wird dies durch ein „+“-Zeichen gekennzeichnet. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 6 Bevölkerung , Mio. Todes - urteile Vollstreckte Todesstrafen Pro 100. 000 Einwoh - ner Strafgefangene Pro 100. 000 Einwoh - ner Todesfälle durch Kriminalität Pro 100. 000 Einwoh - ner Todesfälle durch Polizeigewalt China 1990 1.127,0 N/A 730+ 0,06+ 1.251.481 107 N/A N/A N/A 2003 1.292,2 N/A 10.000+13 0,77+ 1.546.130 118,1 24.393 1,9 N/A 2018 1.395,3 N/A 2.000+14 0,14+ 1.649.80415 111,3 7.990 0,6 N/A Frankreich 1989 56,27 0 0 0 43.913 78 1335 2,4 316 2003 60,1 0 0 0 55.382 91,5 990 1,6 9 2018 64,73 0 0 0 70.059 106,1 824 1,3 26 Großbritan - nien 1989 57,08 0 0 0 52.145 95 713 1,2 217 2003 59,64 0 0 0 73.657 139,3 926 1,6 2 2018 66,44 0 0 0 92.750 142,9 803 1,2 1 13 Quelle: Dui Hua Stiftung, Death Penalty Reform, Executions in China, https://duihua.org/resources/death-penalty -reform/. 14 Quelle: Dui Hua Stiftung (Fn. 11); Amnesty International geht von „Tausenden“ Todesurteilen und Hinrichtungen aus, https://www.amnesty.de/sites/default/files/2019-04/Amnesty-International-Todesstrafen-Statistik- 2018-Zusammenfassung-Deutsch.pdf, S. 22. 15 In 2016 wurden in China 1.561.086 Strafgefangene gezählt laut United Nations Office of Drugs and Crime, Total Prison Population, https://dataunodc.un.org/crime/total-prison-population. 16 Daten zu Frankreich von Basta! Datenbank, https://bastamag.net/webdocs/police/. 17 Daten für Großbritannien von Inquest, Truth, Justice and Accountability, Fatal Police Shootings in England and Wales, https://www.inquest.org.uk/fatal-police-shootings. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 7 Bevölkerung , Mio. Todes - urteile Vollstreckte Todesstrafen Pro 100. 000 Einwoh - ner Strafgefangene Pro 100. 000 Einwoh - ner Todesfälle durch Kriminalität Pro 100. 000 Einwoh - ner Todesfälle durch Polizeigewalt Iran 1990 53,19 N/A 757+ 0,01+ 101.801 26 N/A N/A N/A 2003 67,32 N/A 108+ 0,01+ 157.267 229 1.803 2,6 N/A 2018 82,36 N/A 253+ 0,03+ 240.000 291 1.936 2,518 30419 Israel 1989 4,52 0 0 0 8.622 189 147 3,3 N/A 2003 6,69 0 0 0 12.228 192,6 195 3,1 N/A 2018 8,88 0 0 0 19.376 232,2 110 1,4 N/A 20 Kuba 1989 N/A N/A N/A N/A N/A N/A 852 7,8 N/A 2003 11,26 N/A 021 0 55.000 487 642 5,7 N/A 2018 11,3322 N/A 0 0 57.337 510 600 5,2 N/A 18 Die aktuellsten verfügbaren Daten zu Todesfällen durch Kriminalität im Iran stammen von 2014. 19 Tote bei den Protesten im Iran im November-Dezember 2019, laut Amnesty International, Iran: Thousands arbitrarily detained and at risk of torture in chilling post-protest crackdown, https://www.amnesty.org/en/latest /news/2019/12/iran-thousands-arbitrarily-detained-and-at-risk-of-torture-in-chilling-post-protest-crackdown /. 20 Zu Israel und den besetzten Gebieten in Palästina gibt es eine Statistik, die alle Tötungen im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt auflistet, siehe United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, Occupied Palestinian Territory, Data on casualities, https://www.ochaopt.org/data/casualties ?tab=palestinianfatalities. 21 Die Vollstreckung der Todesstrafe wurde auf Kuba 2003 ausgesetzt, siehe Amnesty International, Death Sentences and Executions 2009, https://www.amnesty.org/download/Documents/36000/act500012010en.pdf. 22 Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Länderprofil Kuba, http://wko.at/statistik/laenderprofile/lp-kuba.pdf; World Prison Population List (twelth edition) geht von 11,25 Mio. Einwohner im Jahr 2018. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 8 Bevölkerung , Mio. Todes - urteile Vollstreckte Todesstrafen Pro 100. 000 Einwoh - ner Strafgefangene Pro 100. 000 Einwoh - ner Todesfälle durch Kriminalität Pro 100. 000 Einwoh - ner Todesfälle durch Polizeigewalt Sowjet- Union 1980 265,5 N/A 77023 0,29 1.498.00024 564,2 N/A N/A N/A 1989 289,4 N/A 276 0,09 1.254.247 433,8 N/A N/A N/A Russland 1992 147,73 N/A N/A N/A 698.900 473 33.912 22,9 N/A 2003 143,8 0 0 0 762.762 529,5 41.764 28,9 N/A 2018 146,8 0 0 0 543.783 418,2 13.293 9,2 N/A Ukraine 1992 51,8725 N/A N/A N/A 116.400 225 3.370 6,6 N/A 2003 47,44 0 0 0 191.241 401,9 4.041 8,5 N/A 2018 42,04 0 0 0 54.905 129,1 2.751 6,2 N/A Saudi- Arabien 1989 14,46 N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 2003 22,02 N/A 86+26 0,03+ 28.612 131 250 1,1 N/A 2018 33,41 4+ 149 0,04 61.000 206,6 419 1,3 N/A 23 Daten für die Sowjetunion stammen aus 1985 und 1989, Amnesty International, Death Penalty News April 1991, https://www.amnesty.org/download/Documents/200000/act530021991en.pdf. 24 Daten zu Strafgefangenen in der Sowjetunion von Demoskop Weekly, Gefängnisinsassen in der Sowjetunion, 20. März 2006, http://www.demoscope.ru/weekly/2006/0239/tema07.php. 25 Wert von 1992 laut https://de.statista.com/. 26 Daten aus 2005, Amnexty International, Death Sentences and Executions in 2005, https://www.amnesty .org/download/Documents/68000/act500022006en.pdf. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 9 Bevölkerung , Mio. Todes - urteile Vollstreckte Todesstrafen Pro 100. 000 Einwoh - ner Strafgefangene Pro 100. 000 Einwoh - ner Todesfälle durch Kriminalität Pro 100. 000 Einwoh - ner Todesfälle durch Polizeigewalt Südkorea 1989 42,45 N/A N/A N/A 53.169 124 240 0,5 N/A 2003 47,89 027 0 0 57.336 118,8 387 0,8 N/A 2018 51,64 0 0 0 55.198 108,3 301 0,6 N/A Nordkorea 1989 20,29 N/A28 N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 2003 23,9 N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A N/A 2018 25,49 N/A N/A N/A 80.000- 120.00029 314- 470 N/A N/A N/A USA 1989 247,29 25530 1631 0,006 1.148.702 457 23.438 9,3 38032 2003 290,73 151 65 0,022 2.153.000 742,3 16.528 5,7 350 2018 327,35 45 25 0,007 2.121.600 671,1 15.883 5 99233 27 Die letzte Hinrichtung in Südkorea fand 1997 statt, seitdem gilt ein Vollzugsmoratorium. Die Todesurteile werden vereinzelt verhängt, jedoch nicht mehr vollstreckt. Siehe Amnesty International, Wenn der Staat tötet, Todesstrafe in Südkorea, Stand 12. April 2018, https://www.amnesty-todesstrafe.de/files/reader_todesstrafe-insuedkorea .pdf. 28 Es gibt zahlreiche Zeugenberichte über öffentliche Hinrichtungen in Nordkorea, dokumentiert von Transitional Justice Working Group, Mapping of the Face of the Dead, Progress Report June 2019, Killing and Burrials in North Korea, https://en.tjwg.org/wp-content/uploads/2019/07/2019-Report-Mapping-the-Fate-of-the-Dead-Killings -and-Burials-in-North-Korea.pdf, in dem jedoch keine (auch ungefähren) Schätzungen der jährlichen Zahlen vorgenommen werden. Todesstrafe und Hinrichtungen in Nord Korea waren auch Gegenstand des UN-Report , Report of the Commission of Inquiry on Human Rights in the Democratic People's Republic of Korea, A/HRC/25/63, vom 7. Februar 2014, https://www.ohchr.org/en/hrbodies/hrc/coidprk/pages/reportofthecommissionofinquirydprk .aspx. 29 Laut Schätzung des U.S. State Department, in Democratic People’s Republic of Korea 2018 Human Rights Report , https://www.state.gov/wp-content/uploads/2019/03/DEMOCRATIC-PEOPLE%E2%80%99S-REPUBLIC- OF-KOREA.pdf. 30 Siehe Death Penalty Information Center, Death Sentences in the United States since 1977, https://deathpenaltyinfo .org/facts-and-research/sentencing-data/death-sentences-in-the-united-states-from-1977-by-state-and-byyear . 31 Siehe Death Penalty Information Center, Facts about the Death Penalty, Stand 31. März 2019, https://files.deathpenaltyinfo .org/legacy/documents/FactSheet.pdf. 32 Daten aus den Jahren 1990 und 2003 von Politifact, Steve Contorno, Are deaths from police shootings the highest in 20 years?, Artikel vom 3. Dezember 2014, https://www.politifact.com/truth-o-meter/statements /2014/dec/03/marc-morial/are-deaths-police-shootings-highest-20-years/. 33 Daten von Washington Post, Police Shootings 2018, https://www.washingtonpost.com/graphics/2018/national /police-shootings-2018/. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 10 3. Rüstung und Militär In diesem Themenkomplex werden Daten zu jährlichen Rüstungsausgaben sowie zu Rüstungsexporten , aufgeschlüsselt nach einzelnen Ländern bzw. Gebieten und Organisationen dargestellt. Als Hauptquelle dienen die Datenbanken vom Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI).34 Ferner enthält die folgende Tabelle Daten zu Militärangehörigen- und Einrichtungen in Drittstaaten. Überdies wird die Beteiligung des untersuchten Landes an bewaffneten Konflikten in den letzten 20 Jahren geführt. Als Maßstab für die völkerrechtliche Bewertung wird das Vorhandensein einer Resolution des VN-Sicherheitsrates gem. Kapitel VII der Charta der Vereinigten Nationen oder einer offiziellen Einladung der international anerkannten Regierung des jeweiligen Staates angelegt. 34 Stockholm International Peace Research Institute, The independent resource on global security, https://www.sipri.org/databases/armstransfers/sources-and-methods/. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 11 Rüstungsausgaben , Mio. USD35 Rüstungsexporte , Mio. USD In Spannungsge - biete36 Anzahl Militärangehö - rige,37 Tausend unter 1838 Militäreinrichtun - gen in Drittstaaten 39 Konflikte VR-konform seit 200040 Konflikte VR-widrig seit 2000 Deutschland 1989 33.604 1.285 6 48641 N/A 0 2003 35.055 1.660 231 283 N/A 3 2018 49.470 1.277 72 179 1.67942 343 2 144 35 Die Daten, sofern sie bei SIPRI nicht zu finden waren, sind entnommen aus: The International Institute for Strategic Studies, The Military Balance (1989-1990), (2003), London 1989, 2003. 36 Als Spannungsgebiete in diesem Sinne werden Länder außerhalb der EU und NATO eingeordnet, die an einem Konflikt beteiligt waren und zu denen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes vorgelegen haben, siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen#content_1. 37 Aktive Militärtruppen ohne Berücksichtigung der Reservisten, nach Global Fire Power, Total Available Active Military Manpower by Country, https://www.globalfirepower.com/active-military-manpower.asp; sowie The International Institute for Strategic Studies, The Military Balance (1989-1990), (2003), London 1989, 2003. 38 Daten von Child Soldiers International aus den Jahren 2013-2017 berücksichtigt, Why 18 Matters, Stand: Februar 2019, https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Schule/Bundeswehr/2019-02_Why18matters _de_web.pdf, S. 9; weitere Daten zu allen Ländern der Welt, die jedoch zumeist keine Anzahl der minderjährigen Militärangehörigen aufführen, sind zu finden unter Child Soldiers World Index, https://childsoldiersworldindex .org/opac-status. 39 Die verfügbaren Daten hierzu sind teilweise sehr widersprüchlich, weil klare Kriterien fehlen, was genau unter einer zählbaren „Militärbasis“ zu verstehen ist, etwa ob eine aus mehreren Grundstücken bestehende Einrichtung als eine oder mehrere zu zählen ist. Ebenso wird der Größenunterschied zwischen den einzelnen Einrichtungen bei einer Aufzählung nicht berücksichtigt. 40 Es werden vor allem der Afghanistankrieg seit 2011, der Irakkrieg seit 2003 sowie Anti-IS-Einsatz im Irak seit 2014, der Mali-Einsatz seit 2012, Lybienkrieg 2011, Syrienkrieg seit 2011 sowie Jemenkrieg seit 2015 gezählt. 41 Daten zur Truppenstärke Deutschlands aus dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2018, http://dip21.bundestag .de/dip21/btd/19/072/1907200.pdf, S. 103 f. 42 Zeit Online vom 14. Januar 2019, Zahl minderjähriger Rekruten in der Bundeswehr deutlich gesunken, https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/streitkraefte-bundeswehr-minderjaehrig-soldaten-dienstantritt -rekrutierungsstopp. 43 Stützpunkte bei Straßburg (Frankreich), Florida (USA) und Goose Bay (Kanada). 44 Der Einsatz gegen den IS in Syrien wird ausgehend von seiner völkerrechtlichen Umstrittenheit, vgl. Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, Völkerrechtliche Bewertung der russischen, amerikanischen und israelischen Beteiligung am Syrienkonflikt, WD 2 - 3000 - 029/18, vom 28. Juni 2018, https://www.bundestag .de/resource/blob/563850/05f6dec762a939978c22a132ee680b9a/wd-2-029-18-pdf-data.pdf, für die gesamte Anti-IS-Allianz als nicht völkerrechtskonform gezählt. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 12 Rüstungsausgaben , Mio. USD35 Rüstungsexporte , Mio. USD In Spannungsge - biete36 Anzahl Militärangehö - rige,37 Tausend unter 1838 Militäreinrichtun - gen in Drittstaaten 39 Konflikte VR-konform seit 200040 Konflikte VR-widrig seit 2000 DDR 1989 12.010 149 116 18045 N/A 0 China 1989 11.403 1.041 357 2.93046 N/A N/A 2003 35.126 700 582 2.250 N/A N/A 2018 249.996 1.040 497 2.183 0 147 0 0 Frankreich 1989 35.317 2.289 58 54848 N/A N/A 2003 45.916 1.400 335 357 N/A N/A 2018 63.799 1.768 406 205 405 1149 3 1 Groß britannien 1989 33.498 3.549 53 308 N/A N/A 2003 46.942 754 138 201 N/A N/A - - 2018 49.997 741 10 150 2.290 1150 2 2 45 Siehe Bundeszentrale für politische Bildung, Die Nationale Volksarmee der DDR, Artikel vom 31. März 2016, http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verteidigungspolitik/223787/militaer-der-ddr. 46 Zahlen zu den Soldaten in China aus den Jahren 1993 und 2003 laut FAZ Online, Militärs der Welt, 2016, https://www.faz.net/video/medien/interaktiv/test-militaervergleich-laender-13416922.html. 47 SIPER Grafik Militärstützpunkte von China, https://www.siper.ch/assets/uploads/files/diagrams/SIPER%20Grafik %20Militaerstuetzpunkte%20von%20China.pdf. 48 Daten zu Frankreich, Großbritannien und den USA aus 1990 bzw. 2005 von NATO Press Release, 19. Februar 2019, https://www.nato.int/nato_static_fl2014/assets /pdf/pdf_2009_02/2009_03_D34F22C9AE854B7FAA0BB409A21C90D3_p09-009.pdf, S. 9. 49 SIPER Grafik Militärstützpunkte von Frankreich, die von Einrichtungen in 11 Ländern ausgeht, https://www.siper.ch/assets/uploads/files/diagrams/SIPER%20Grafik%20Militaerstuetzpunkte %20von%20Frankreich.pdf. 50 SIPER Grafik Militärstützpunkte von Großbritannien, die von Einrichtungen in 11 Ländern ausgeht, https://www.siper.ch/assets/uploads/files/diagrams/SIPER%20Grafik%20Militaerstuetzpunkte %20von%20Grossbritannien.pdf. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 13 Rüstungsausgaben , Mio. USD35 Rüstungsexporte , Mio. USD In Spannungsge - biete36 Anzahl Militärangehö - rige,37 Tausend unter 1838 Militäreinrichtun - gen in Drittstaaten 39 Konflikte VR-konform seit 200040 Konflikte VR-widrig seit 2000 Iran 1989 16.301 1 1 604,5 N/A N/A 2003 3.717 9 9 540 N/A N/A 2018 13.194 0 0 523 Vorhanden51 452 1 1 Israel 1989 6.270 211 0 141 N/A N/A 2003 10.827 409 0 167,6 N/A N/A 2018 15.946 707 0 178 Vorhanden 253 0 254 Kuba 1989 2.240 0 0 180,5 N/A N/A 2003 296 0 0 46 N/A N/A 2018 122 0 0 50 Vorhanden 0 0 0 51 Im Report von Child Soldiers International, Why 18 Matters (2018), https://resourcecentre.savethechildren .net/node/13864/pdf/why18matters-download.pdf wird angegeben, dass Iran, Israel, Kuba und Nord Korea in ihren Streitkräften Minderjährige haben, ohne jedoch konkrete Zahlen oder Zahlenordnung zu nennen. 52 Stützpunkte in Syrien, Eritrea, Irak und Libanon, siehe hierzu etwa: BC News vom 10. Januar 2017, https://www.bbc.com/news/world-middle-east-41945189. 53 Stützpunkte in Golanhöhen und Eritrea, siehe Haaretz vom 12. Dezember 2012, https://www.haaretz .com/amp/.premium-israel-iran-have-bases-in-eritrea-1.5271574. 54 Hier werden der Krieg mit Libanon 2006 sowie der israelische Einsatz im Syrien-Krieg gezählt. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 14 Rüstungsausgaben , Mio. USD Rüstungsexporte , Mio. USD In Spannungsge - biete Anzahl Militärangehö - rige, Tausend unter 18 Militäreinrichtun - gen in Drittstaaten Konflikte VR-konform seit 2000 Konflikte VR-widrig seit 2000 Sowjet- Union 1989 119.253 11.791 5.330 4.258 N/A N/A55 Russland 1992 7.766 2.605 361 Ca. 2.50056 N/A 2557 2003 16.973 5.169 610 Ca. 1.100 N/A 25 2018 61.387 6.409 2.850 1.013 0 2258 1 259 Ukraine 1992 152 165 0 Ca. 98060 N/A N/A 2003 1.427 305 100 Ca. 400 N/A N/A 2018 4.750 224 15 205 0 0 0 1 55 Siehe hierzu Harkavy, Robert E., Bases Abroad, The Global Foreign Military Presence, SIPRI, Stockholm 1989, in dem jedoch keine Gesamtzahlen der Militäreinrichtungen genannt werden, teilweise verfügbar unter https://books.google.de/books?id=j5J10im3ETMC&pg=PA70&lpg=PA70&dq=soviet+military+base+tivat &source=bl&ots=c-hWfmpGTm&sig=k4JJbLlC9IbbSNp9CWcbNAwqFh4&hl=en&sa=X&redir_esc=y#v=onepage &q=soviet%20military%20base%20tivat&f=false. 56 Daten zu Russland aus der Tass-Meldung, vom 17. November 2017, Wie veränderte sich die Truppenstärke der Armee der Russischen Föderation, https://tass.ru/info/4135532. 57 Daten zu Russland zu den Jahren 1994 und 2004 von Soloviev, Ivan/Ivanov Vladimir, Nezavisimaya Gazeta, Voenno-Bazovaya Udavka, Artikel vom 23. Januar 2004, http://nvo.ng.ru/nvo/2004-01-23/8_bases.html. 58 Nach Damien Sharkov, Newsweek, 15. January 2020, Russia's Military compared to the U.S.: Which country has more military bases across the world?, https://www.newsweek.com/russias-military-compared-us-whichcountry -has-more-military-bases-across-954328, wobei auch der Stützpunkt in Sewastopol als Militärbasis im Ausland auf der Krim gezählt wird. 59 Die umstrittene Beteiligung Russlands am Konflikt in der Ost-Ukraine seit 2014, vgl. den Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, Intervention in Bürgerkriegsgebieten: Zur Rolle Russlands im Ost-Ukraine -Konflikt, WD 2 - 3000 - 137/19, vom 9. Dezember 2019, https://www.bundestag.de/resource /blob/672712/2a08c849f9d72846dab01a017ac40ce2/WD-2-137-19-pdf-data.pdf, wird hier neben dem Krieg mit Georgien 2008 als nicht völkerrechtskonform gezählt. 60 Daten zur Ukraine von Bykvu.com, Tag der Streitkräfte der Ukraine, Wie veränderte sich die ukrainische Armee , Artikel vom 6. Dezember 2019, https://bykvu.com/ru/mysli/den-vooruzhennyh-sil-kak-menjalas-ukrainskaja -armija/. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 15 Rüstungsausgaben , Mio. USD Rüstungsexporte , Mio. USD In Spannungsge - biete Anzahl Militärangehö - rige, Tausend unter 18 Militäreinrichtun - gen in Drittstaaten Konflikte VR-konform seit 2000 Konflikte VR-widrig seit 2000 Saudi- Arabien 1989 12.749 0 0 65,7 N/A N/A 2003 18.747 0 0 124,5 N/A N/A 2018 67.554 0 0 230 N/A 0 1 1 Südkorea 1989 9.468 48 12 650 N/A N/A 2003 15.847 96 0 686 N/A N/A 2018 43.069 1.083 0 625 0 0 0 1 Nordkorea 1989 4.170 58 0 1.040 N/A N/A 2003 1.600 134 0 1.082 N/A N/A 2018 7.500 0 0 1.280 Vorhanden 0 0 0 USA 1989 304.085 11.344 672 2.181 N/A N/A61 2003 415.223 5.665 508 1.377 N/A N/A 2018 648.798 10.508 1.037 1.281 16.188 58762 2 2 61 Siehe hierzu Harkavy, Robert E., Bases Abroad, The Global Foreign Military Presence, SIPRI, Stockholm 1989, in dem jedoch keine Gesamtzahlen der Militäreinrichtungen genannt werden, teilweise verfügbar unter https://books.google.de/books?id=j5J10im3ETMC&pg=PA70&lpg=PA70&dq=soviet+military+base+tivat &source=bl&ots=c-hWfmpGTm&sig=k4JJbLlC9IbbSNp9CWcbNAwqFh4&hl=en&sa=X&redir_esc=y#v=onepage &q=soviet%20military%20base%20tivat&f=false. 62 Daten von Swiss Institute for Peace and Energy Research, https://www.siper.ch/assets/uploads/files/diagrams /SIPER%20Grafik%20Militaerstuetzpunkte%20der%20USA.pdf; genaue gegenwärtige Daten zu den Militäreinrichtungen der USA im In- und Ausland sind verfügbar unter Today’s Military, https://www.todaysmilitary .com/about-military/bases-around-world. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 16 4. Meinungs- und Pressefreiheit In diesem Komplex werden die Einzelfragen der Aufgabenstellung dargestellt, die eine freie Meinungsäußerung , auch in Formen von Äußerungen auf Versammlungen und der vorbereitenden Phase der Informationsgewinnung durch Journalisten betreffen. 4.1. Nicht frei zugängliche Webseiten im Internet Die Internetsperren lassen sich in den untersuchten Ländern kaum chronologisch bzw. in vergleichbaren Zahlen tabellarisch darstellen. Da die Verbreitung des Internets im großen Stil erst in den 1990er bzw. in den 2000er Jahren erfolgte, stellte sich die Frage nach Internetsperrungen in den Jahren davor offensichtlich nicht, sodass die Sowjetunion und die DDR demensprechend aus dem Untersuchungsbereich herausgenommen sind. Zu bemerken ist ferner, dass Sperrungen von Webseiten bzw. bestimmte Inhaltsfilter in vielen Ländern zu Zwecken eingesetzt werden, die als solche legitim erscheinen und grundsätzlich dem internationalen Recht entsprechen, z.B. um Verbreitung von Kinderpornografie oder terroristischer Inhalte einzudämmen.63 Problematisch ist, dass solche technischen und rechtlichen Instrumente in der Praxis auch zur Bekämpfung von – für die jeweilige Regierung aus z.B. politischen Gründen unliebsamen – Meinungen eingesetzt werden können.64 Inwieweit ein solcher Missbrauch geschieht, ist schwer zu fassen. In Nordkorea ist das Internetzugang für die breite Bevölkerung auf das staatlich stark überwachte Angebot begrenzt, sodass es sich de facto lediglich um ein Intranet von ca. 170 nordkoreanischen Angeboten handelt und die übrigen ausländischen Webseiten nur von einem speziellen Terminal für ausgewählte sicherheitsüberprüfte Bürger (etwa Wissenschaftler oder Staatsbedienstete) und das auch nur eingeschränkt verfügbar sind.65 In China wurden bereits in den 90er Jahren staatliche Kontrollmöglichkeiten des Internets im Zuge der Entwicklung der Infrastruktur mit eingebaut (sog. Projekt „Great Firewall of China“).66 63 Siehe die Liste der Ratifizierungsstaaten der Konvention über Rechte des Kindes, https://treaties.un.org/Pages /ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-11&chapter=4&clang=_en. 64 In Deutschland wurden die Internetsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie daher 2011 abgeschafft, siehe Welt-Online, Schwarz-Gelb schafft Kinderporno-Internetsperren ab, Artikel vom 5. April 2011, https://www.welt.de/politik/deutschland/article13083583/Schwarz-Gelb-schafft-Kinderporno-Internetsperrenab .html. 65 Welt-Online, Nordkoreas Internet hat 168 Seiten - und ein Spiel mit Kim Jong-un, Artikel vom 10. November 2017, https://www.welt.de/politik/ausland/article170488181/Nordkoreas-Internet-hat-168-Seiten-und-ein- Spiel-mit-Kim-Jong-un.html. 66 Zur historischen Entwicklung und der technischen Umsetzung der Internetzensur in China vgl. Was Ist die Great Firewall von China und wie man sie umgehen kann?, Anonymster, Artikel vom 17. Dezember 2018, https://anonymster.com/de/great-firewall-china/. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 17 China wird im von Freedom House ausgegebenen Index der Internetfreiheit, der sowohl Zugangssperren als auch Informationsfilter und andere rechtliche Einschränkungen im Internet berücksichtigt , an letzter Stelle im Landesranking geführt (nur 10 von möglichen 100 Punkten).67 Besonders schlecht als Länder mit einem „nicht freien Internet“ schneiden im Freedom House Index für Internet ferner untersuchte Länder wie Iran (15 Punkte), Kuba (22 Punkte), Saudi-Arabien (25 Punkte) und Russland (31 Punkte).68 Im Mittelfeld mit einem „teilweise freien Internet“ befinden sich untersuchte Länder Ukraine (56 Punkte), Südkorea (64 Punkte). Als Länder mit „freiem Internet“ werden Japan (75 Punkte), Frankreich (76 Punkte), USA (77 Punkte), Großbritannien (77 Punkte) und Deutschland (80 Punkte) eingeordnet.69 Daten von Nord Korea und Israel wurden innerhalb dieses Index nicht systematisch ausgewertet. Dies ergibt für die hier untersuchten Länder folgende Tabelle: Land Punkte Internetfreiheit Einordnung China 10 von 100 Nicht frei Iran 15 von 100 Nicht frei Kuba 22 von 100 Nicht frei Saudi-Arabien 25 von 100 Nicht frei Russland 31 von 100 Nicht frei Ukraine 56 von 100 Teilweise frei Südkorea 64 von 100 Teilweise frei Frankreich 76 von 100 Frei USA 77 von 100 Frei Großbritannien 77 von 100 Frei Deutschland 80 von 100 Frei 67 Freedom House, Freedom of the Net 2019, https://www.freedomonthenet.org/sites/default/files/2019- 11/11042019_Report_FH_FOTN_2019_final_Public_Download.pdf, Tabelle S. 25. 68 Ebenda, Tabelle S. 25. 69 Ebenda, Tabelle S. 24 f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 18 Weiterhin gibt es Projekte, die einzelne Internetabschaltungen, sog. Shutdowns, zumeist vorgenommen durch Regierungen des jeweiligen Landes, verfolgen und statistisch erfassen. Danach wurden 2018 insg. 198 solche Shutdowns erfasst, bei weitem die meisten davon in Indien, in den hier untersuchten Ländern lediglich zwei in Russland und einer in Südkorea.70 4.2. Verfolgung von – vermeintlich – rechtswidrigen Demonstrationen Versammlungsfreiheit ist ein international anerkanntes Menschenrecht, das unter anderem von Art. 21 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte sowie von Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird. Sie wird ferner von den meisten Ländern der Welt zumindest offiziell in nationalen Verfassungen formell gewährleistet, jedoch oft etwa durch einschränkende Gesetze konterkariert und in der Praxis nicht umgesetzt. Es existiert – soweit ersichtlich – keine systematische Auswertung des Versammlungsrechts der hier untersuchten Länder im Hinblick auf mögliche Höchststrafen im Hinblick auf Vergehen bei rechtswidrigen Demonstrationen. Es sind jedoch wertende Betrachtungen, etwa der Organisation Freedom House71, vorhanden, die die praktische Dursetzung der Versammlungsfreiheit auswerten und dafür symbolische Punkte vergeben: Land Punkte Pressefreiheit Erläuterung Nordkorea 0 von 4 Versammlungsfreiheit wird nicht anerkannt, die Teilnehmer von ungenehmigten Versammlungen werden hart bestraft, bis hin zu Gefängnisstrafen. Saudi-Arabien 0 von 4 Versammlungsfreiheit wird nicht respektiert, Anführer und Teilnehmer der öffentlichen Proteste werden bestraft, auch mit Todesstrafe. In einem Fall in 2018 wurden z.B. sechs Aktivisten wegen Delikte im Zusammenhang mit Protesten verurteilt , fünf davon zur Todesstrafe. Iran 0 von 4 Die öffentlichen Versammlungen sind laut Verfassung nur dann erlaubt, wenn sie den fundamentalen Prinzipien des Islams nicht widersprechen. In der Praxis werden nur regierungstreue Demonstrationen erlaubt, andere Versammlungen werden dagegen streng kontrolliert und oft gewaltsam aufgelöst. Nach den Protesten von Dezember 2017 bis Januar 2018 wurden ca. 4.900 Leute mit Gefängnisstrafen belegt. 70 KeepItOn 2018 Report, The State Of Internet Shutdowns Around The World, https://www.accessnow .org/cms/assets/uploads/2019/07/KeepItOn-2018-Report.pdf. 71 Siehe Freedom House, Freedom in the World 2019, Countries, https://freedomhouse.org/report/countriesworld -freedom-2019?order=field_fiw_aggregate_score&sort=asc. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 19 Land Punkte Pressefreiheit Erläuterung Kuba 0 von 4 Beschränkungen der Versammlungsfreiheit gibt es in Fällen, wenn deren Ausübung vermeintlich „gegen Existenz und Ziel des sozialistischen Staates“ verstößt, und bleiben eine der Formen der politischen Kontrolle. Friedliche Demonstrationen werden regelmäßig durch Sicherheitskräfte oder regierungsunterstützte Schlägertrupps gestört. China 1 von 4 Die Versammlungsfreiheit wird in der Verfassung zwar garantiert , die Demonstrierenden erhalten in der Praxis jedoch meist keine Genehmigungen und riskieren Strafen für ungenehmigte Versammlungen. Spontane Kundgebungen werden mit polizeilicher Gewalt niedergeschlagen, Organisatoren erfahren Repressalien , auch wenn deren Forderungen nachgegeben wird. Russland 1 von 4 Die Regierung beschränkt die Versammlungsfreiheit. Unverhältnismäßige Polizeieinsätze, routinemäßige Verhaftungen, harte Geld- und Haftstrafen gegen Oppositionelle sind an der Tagesordnung. Kreml-freundliche Demonstrationen können jedoch stattfinden. Trotz dieser Risiken finden Proteste tausender Menschen statt. Im September 2018 wurden Hunderte Demonstrierende gegen die Rentenreform willkürlich verhaftet. Ukraine 2 von 4 Die Versammlungsfreiheit ist in der Verfassung verankert, die Versammlung muss lediglich angezeigt werden. Ein spezielles Versammlungsgesetz fehlt. Gewaltandrohungen durch nicht mit der Regierung verbundene Akteure, meistens der sog. rechten Szene, verhindern bestimmte Demonstrationen, etwa LGBT-freundliche Märsche. Die Polizei ist oft nicht in der Lage, die Sicherheit der Demonstranten zu gewährleisten. Israel 3 von 4 Die Versammlungen sind weit verbreitet und erlaubt. Dabei können jedoch bestimmte Protesthandlungen, wie etwa Schändung der israelischen Flagge, harte Strafen nach sich ziehen. Auch sind Versuche der Polizei, friedliche Versammlungen einzuschränken , dokumentiert. Frankreich 3 von 4 Die Versammlungsfreiheit wird grundsätzlich respektiert. Menschenrechtsorganisationen befürchten jedoch, dass das Anti- Terror-Gesetz von 2017 die Versammlungsfreiheit unzulässig beschränken könnte. Die sog. Gelbwesten-Proteste im November 2018 gegen Erhöhung der Benzinsteuer sind zum Teil gewaltsam verlaufen und wurden von der Polizei mit rigorosem Durchgreifen beantwortet. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 20 Land Punkte Pressefreiheit Erläuterung Südkorea 4 von 4 Die Regierung akzeptiert im Allgemeinen die Versammlungsfreiheit , die in der Verfassung verankert ist. Einige gesetzliche Bestimmungen stehen jedoch im Konflikt dazu, was gelegentlich zu Spannungen zwischen Polizei und Demonstrierenden bei der Rechtsanwendung führen kann. USA 4 von 4 Die Regierung akzeptiert im Allgemeinen die Versammlungsfreiheit . Nach vereinzelten Gewaltanwendungen bei Demonstrationen , haben die lokalen zuständigen Behörden oft Beschränkungen hinsichtlich Lage und Dauer der Demonstrationen verhängt. Großbritannien 4 von 4 Die Versammlungsfreiheit wird im Allgemeinen respektiert. Deutschland 4 von 4 Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert und wird im Allgemeinen in der Praxis respektiert, außer bei bestimmten verbotenen Vereinigungen, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder gegen die freiheitliche und demokratische Ordnung sind. 4.3. Verfolgung der Medienvertreter Die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten bzw. Medienvertretern/Medienschaffenden wurde insbesondere von der Organisation Reporter Ohne Grenzen dokumentiert, die die Zahl von getöteten, inhaftierten, entführten und verschwundenen Medienvertretern seit mehreren Jahrzehnten jährlich erfasst.72 Ferner wird eine jährliche Rangliste der Pressefreiheit geführt, in der die Situation von Journalistinnen, Journalisten und Medien miteinander verglichen wird.73 Die Daten werden dabei seit den 90er bzw. 2000er Jahren erhoben, sodass keine Zahlen zur DDR bzw. der Sowjetunion verfügbar sind. 72 Siehe insbesondere Reporter ohne Grenzen, Jahresbilanzen der Pressefreiheit, https://www.reporter-ohne-grenzen .de/jahresbilanz/2019/ sowie Committee to Protect Journalists, https://cpj.org/. 73 Siehe Reporter ohne Grenzen, Rangliste der Pressefreiheit, https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste /2019/. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 21 Land Jahr Rang Pressefreiheit74 Inhaftierte Medienvertreter75 China 2005 159 von 167 33 2019 177 von 180 48/12076 Nordkorea 2005 167 von 167 - 2019 179 von 180 - Saudi-Arabien 2005 154 von 167 - 2019 172 von 180 33 Kuba 2005 161 von 167 25 2019 169 von 180 1 Iran 2005 164 von 167 2 2019 170 von 180 11 Russland 2005 138 von 167 - 2019 149 von 180 7 Ukraine 2005 112 von 167 - 2019 102 von 180 - Südkorea 2005 34 von 167 - 2019 41 von 180 - Israel 2005 47 von 167 - 2019 88 von 180 - 74 Laut Jahresberichten von Reporter ohne Grenzen von 2019 und 2005, https://www.reporter-ohne-grenzen .de/jahresbilanz/2019/. 75 Laut Committee to Protect Journalists, https://cpj.org/data/reports.php?status=Imprisoned &start_year=2005&end_year=2005&group_by=location. 76 Laut Jahresbilanz der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen von 2019, https://www.reporter-ohne-grenzen .de/jahresbilanz/2019/, die nicht nur professionelle Journalisten, sondern Medienschaffende im weiteren Sinne erfasst. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 096/19 Seite 22 Land Jahr Rang Pressefreiheit77 Inhaftierte Medienvertreter78 Frankreich 2005 30 von 167 - 2019 32 von 180 - USA 2005 44 von 167 - 2019 48 von 180 - Großbritannien 2005 24 von 167 - 2019 33 von 180 - Deutschland 2005 18 von 167 - 2019 13 von 180 - *** 77 Laut Jahresberichten von Reporter ohne Grenzen von 2019 und 2005, https://www.reporter-ohne-grenzen .de/jahresbilanz/2019/. 78 Laut Committee to Protect Journalists, https://cpj.org/data/reports.php?status=Imprisoned &start_year=2005&end_year=2005&group_by=location.