WD 2 – 3000 - 095/19 (16.8.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der „Marsch des Gedenkens“ wurde im August 2019 bereits zum zweiten Mal durchgeführt.1 Er geht zurück auf eine Idee des Stabsgefreiten der Reserve (d.R.) Alexander Sedlak. Der 27jährige ehemalige Bundeswehrsoldat litt seinerzeit unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) im Gefolge eines Afghanistan-Einsatzes und wollte nach eigener Aussage mit einem 750 Kilometer-Marsch von Freiburg nach Berlin im Mai 2017 auf das Schicksal von deutschen Kriegsveteraninnen und -veteranen aufmerksam machen. Auf seinem Marschweg schlossen sich ihm immer wieder etappenweise einzelne Soldatinnen und Soldaten an. Damals bedauerte Sedlak noch, dass es von der Politik stattdessen „null Resonanz“ gab.2 Letzteres änderte sich, nachdem der Marsch 2018 zum ersten Mal als „Marsch des Gedenkens“ durchgeführt worden ist. Die Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG) „Military Brotherhood Germany “ übernahm seinerzeit die Organisation und führte ihn nun zum zweiten Mal durch. Fast 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollten mit ihm an die 111 im Einsatz getöteten Kameraden sowie die seit Aufstellung der Bundeswehr insgesamt 3.296 Getöteten erinnern. Die Strecke vom Truppenübungsplatz Lehnin-Brück nach Berlin betrug daher auch 111 Kilometer; die Marschierenden trugen dabei ein Namensschild eines getöteten Kameraden mit sich.3 1 Florian Rode, Marschieren gegen das Vergessen, 5. August 2019; https://www.reservistenverband.de/magazindie -reserve/marschieren-gegen-das-vergessen-2019/ und Bundesredaktion, Marsch zum Gedenken erreicht Berlin , 13. August 2019; https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/marsch-zum-gedenken-erreichtberlin / [letzter Zugriff: 14. August 2019]. 2 Axel Lier, Aktion für die Veteranen: Sein Marsch gegen das Vergessen ist bald vorbei, in: Berliner Zeitung, 16. Mai 2017; https://www.bz-berlin.de/berlin/sein-marsch-gegen-das-vergessen-ist-bald-vorbei [letzter Zugriff: 14. August 2019]. 3 Cäcilie Breithecker, Blut, Schweiß und Tränen – Marsch des Gedenkens 2019, in: veteranenkultur, 3. August 2019; https://veteranenkultur.de/2019/08/03/marschieren-gegen-das-vergessen-der-gefallenen-kameraden/ [letzter Zugriff: 14. August 2019]. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation „Marsch des Gedenkens“ 2019 Kurzinformation Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Die RAG „Military Brotherhood Germany“ gehört zum Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V., der auch zur Teilnahme einlud. Unterstützt wurde der Marsch durch das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr. Der Marsch wurde als „Dienstliche Veranstaltung “ (DVag) durchgeführt.4 Beim diesjährigen Marsch reihte sich auf der letzten Etappe von der Blücher-Kaserne in Berlin- Gatow über den Deutschen Bundestag zum Bendlerblock auch der Staatsekretär im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Dr. Peter Tauber, ein. Er marschierte in seiner Uniform als Hauptmann d.R. mit.5 Vor den beim Ehrenmal der Bundeswehr angetretenen Marschierenden nebst einigen Hinterbliebenen hielt er abschließend eine kurze Ansprache.6 In der Presse wurde über das Ereignis zurückhaltend berichtet, meist mit positiver Tendenz.7 Nach den Vorgaben des Soldatengesetzes (§81)8 definieren sich Dienstliche Veranstaltungen wie folgt: „DVag sind dienstliche Vorhaben der Streitkräfte, insbesondere zur militärischen Aus-, Fortund Weiterbildung, zu denen Reservisten oder Reservistinnen mit ihrem Einverständnis nach § 81 Abs. 1 des Soldatengesetzes bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zugezogen werden können, sofern sie dienstfähig sind. Für die Dauer der DVag besteht ein Wehrdienstverhältnis .“9 4 Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V., Einladung zum Marsch zum Gedenken 2019; 28. März 2019; https://www.reservistenverband.de/wp-content/uploads/2019/04/20190328_VdRBw-VP-BuF_Einladung -MzG-2019.pdf [letzter Zugriff: 14. August 2019]. 5 https://twitter.com/petertauber/status/1159855788741005313 [letzter Zugriff: 14. August 2019]. 6 Bundeswehr, Reservisten, Marsch zum Gedenken erreicht Berlin, 14. August 2019; https://www.reservisten .bundeswehr.de/portal/a/resarb/start/service/nachr/!ut/p/z1/hY7BDoIwEET_iG0BFY5ARQgEj RiUXkwDDWKwJU0lHvx4azTeiHuYZHfeTgYonIAKNvUd070UbDB7TZfn0MsPue3bNqkCB6XJNtv EkWcjjKGC4z-EGhvNTICgbDnUJmM1m5G4UAIFemUTe1ijVHrg2mLNuyPUFybage9kE3wOBmy51UhhG- KOaC90b7RTTUv2-m7tSxrH6FmqESYhc7Hw74We4phHJfMcnabiH8RZ7RbHoXgNIvfQ!/dz/d5/L2dBI- SEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DVA30IHOKGFC820H4 [letzter Zugriff: 14. August 2019]. 7 Johannes Boie, „Marsch zum Gedenken“. Staatsbürger in Uniform, in: welt.de, 13. August 2019; https://www.welt.de/debatte/kommentare/article198301255/Marsch-zum-Gedenken-Staatsbuerger-in-Uniform .html?utm_campaign=Bundle&utm_medium=referral&utm_source=Bundle&fbclid=IwAR0uEkKA- JJsk3rMfJJk9eimosNjh41U1xEpuvrHtUC4GzkrQYgqCtmXwl3M, Marcel Görmann, In Uniform und mit Fahne. Touristen irritiert: Bundeswehr-Soldaten marschieren am Brandenburger Tor auf – das steckt dahinter, in: merkur .de, 13. August 2019; https://www.merkur.de/politik/berlin-touristen-komplett-irritiert-bundeswehr-soldaten -marschieren-am-brandenburger-tor-auf-zr-12904840.html [letzter Zugriff: 14. August 2019]. 8 Gesetz über die Rechtstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG): §81 Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen ; https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__81.html [letzter Zugriff: 14. August 2019]. 9 Bundeswehr, Reservisten – Service: Dienstliche Veranstaltung (DVag), 10. September 2018; https://www.reservisten .bundeswehr.de/portal/a/resarb/start/service/antworte/!ut/p/z1/hY5fC4IwFMW_kXdb_n1UShTMD- KVyLzHcMMM2GUt66MO3KHqT7sOBe8_vHg5QOAGVbB56ZgYl2Wj3lvrnJCyagkSENF4Woty PqzTYu5h4CA5w_IdQa6OFiRHUXEBrM4LlDA9qoECvbGYPZ1LajMI4rHt3hPbCJB9Fpbr4c7AgF06npGWs- Kurzinformation Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 3 Unterschieden werden Dienstliche Veranstaltungen in der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit und Dienstliche Veranstaltungen von beorderten Reservisten oder Reservistinnen (beorderungsbezogene Reservistenarbeit). Im ersten, hier vorliegenden Fall dienen sie dazu „Reservisten und Reservistinnen zu informieren und fortzubilden und sie zur Wahrnehmung ihrer Mittlerfunktion zwischen Bundeswehr und zivilem Teil der Gesellschaft zu motivieren und zu befähigen“.10 Die Dauer einer DVag darf grundsätzlich drei Tage nicht überschreiten, in Ausnahmefällen maximal fünf Tage betragen. Dafür zugezogene Reservistinnen und Reservisten haben dabei grundsätzlich Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, die Bereitstellung einer unentgeltlichen Unterkunft – wobei sie zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind, Verpflegung – wobei sie zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind, und eine Fahrkarte oder eine Fahrtkostenerstattung für ein regelmäßig verkehrendes Verkehrsmittel für die Fahrt zum Dienstantritt und die Heimfahrt nach Beendigung des Dienstes - sofern keine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.11 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer DVag befinden sich folglich im Dienst, es entfällt aber der Anspruch auf Zahlung von Wehrsold und auf Leistungen aus dem Unterhaltssicherungsgesetz . Für die Teilnahme von Ungedienten ist grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung erforderlich .12 Im vorliegenden Fall könnte man den Fußmarsch als Marschausbildung für die teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten bewerten. Märsche im Einheits- und Verbands- sowie nationalen und internationalen Rahmen gehören zur Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten. Hier wird die GiHNYLXXzCj9--7uWlvHGTi0CK8T5OLVtxN--utNtnUjEuVluoPploZl6fUvwYZ_FA!!/dz/d5/L2dBI- SEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T5H80I6APF7Q41255 [letzter Zugriff: 14. August 2019] sowie Bundeswehr -Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2: Die Reserve, S. 146-162; https://www.reservisten.bundeswehr.de/portal /a/resarb/start/service/antworte/!ut/p/z1/hY7NCsIwEITfqJtEU-OxtRQLRepfNblIaEON1KSEKB58eCOKt-IeBnbn 22FAwBGEkXfdSa-tkX3YuYhPKSt3JZkTsqNLhoo4qfLZeooJRVDD4R8igo1GJkGwbRXwk- DEbz6CwBQHiIu_yEQ3W-V75SDbvjsDP0rS9qmyTfA4BbFXUWBOYoF4Zr4N2Tnrrft_NzbngR- LoFjnCWoimefDvh55zXbL8geJIV6QaGa85WK9q9AL9uCak!/dz/d5/L2dBI- SEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T5H80I6APF7Q41255 [letzter Zugriff: 16. August 2019]. 10 Ebd. 11 Ebd. 12 Bundeswehr-Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 [wie Anm. 9], S. 162-167. Zu den rechtlichen Grundlagen siehe Dieter Walz, Dienstliche Veranstaltungen gem. §81 des Soldatengesetzes (SG) – ein weißer Fleck auf der wehrrechtlichen Landkarte, in: Neue Zeitschrift für Wehrrecht 3/2006, S. 103-109; https://web.archive .org/web/20120201012742/http://www.deutsches-wehrrecht.de/Aufsaetze/NZWehrr_2006_103.pdf [letzter Zugriff: 14. August 2019]. Kurzinformation Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 4 körperliche Belastung ebenso trainiert wie die Disziplin im Kontext der Einhaltung der einschlägigen Marschformation auch unter (hoher) Belastung.13 Vielfach haben Märsche darüber hinaus eine verbindungsstiftende und erinnerungspolitische Bedeutung.14 Die Marschstrecke außerhalb militärischer Bereiche muss dabei mit den zuständigen zivilen Stellen abgesprochen und die Nutzung dort beantragt werden. Während dienstlicher Veranstaltungen tragen Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich Uniform.15 *** 13 Bundeswehr-Zentralvorschrift A1-224-0-1: Sport und körperliche Leistungsfähigkeit, sowie Zentralanweisung A1-221/0-24: Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten; beide unter https://www.reservisten .bundeswehr.de/portal/a/resarb/start/service/antworte/!ut/p/z1/hY7NCsIwEITfqJtEU-OxtRQLRepfNbl IaEON1KSEKB58eCOKt-IeBnbn22FAwBGEkXfdSa-tkX3YuYhPKSt3JZkTsqNLhoo 4qfLZeooJRVDD4R8igo1GJkGwbRXwkDEbz6CwBQHiIu_yEQ3W-V75SDbvjsDP0rS9qmy- TfA4BbFXUWBOYoF4Zr4N2Tnrrft_NzbngRLoFjnCWoimefDvh55zXbL8ge- JIV6QaGa85WK9q9AL9uCak!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T5H80I6APF7Q41255 [letzter Zugriff: 14. August 2019]. 14 Bundeswehr, Streitkräftebasis: Militärische Fußmärsche, 4. April 2019; https://www.streitkraeftebasis.de/portal /a/streitkraeftebasis/start/uleist/sport/mil_fussmarsch/!ut/p/z1/hU5PC4IwHP0sHbzu N7VSu62gIDxECukuMXVNYzmZy_XxMzwFSe_2_vKAQga0ZUMjmGlUy-TIc7q-bsM4jb3I89Io- CDDZRfE5SvYuPrhw-Rego41nQDAkFYd83AhmN8IlJECB3tnAXqhT2khuECs_DyGvWVtJflIlm YQjUCFVMV0nbeGHAqjmN665Rk89yrUxXb9xsIOttUgoJSRHFXfwr0ategPZVxC6R2axv5JDT- BZvf23W5w!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T9770AC9LR9SF1084 [letzter Zugriff: 14. August 2019]. 15 Siehe zu diesem Kontext Deutscher Bundestag, Drucksache 16/12004 vom 17. Februar 2009: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 16/11529: Hausrechtseinsätze der Bundeswehr; http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/120/1612004.pdf [letzter Zugriff: 14. August 2019].