© 2020 Deutscher Bundestag WD 2 – 3000 – 094/20 Die Haltung der Volksrepublik China zum Konzept der internationalen Schutzverantwortung Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 2 Die Haltung der Volksrepublik China zum Konzept der internationalen Schutzverantwortung Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 094/20 Abschluss der Arbeit: 20. November 2020 (zugleich letzter Zugriff auf Internetlinks) Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 4 2. Die chinesische Haltung zur internationalen Schutzverantwortung seit der Entstehung des Konzepts im Jahre 2001 bis heute 5 2.1. Ablehnung und Kritik am R2P-Konzept in den Jahren 2001 bis 2005 5 2.2. Fortschreitende Akzeptanz nach der Verabschiedung des R2P- Konzepts auf dem Weltgipfel der VN 2005 8 2.3. Zäsur durch die Intervention in der Libyenkrise 2011 12 2.4. Eigene Akzente Chinas bei der weiteren Entwicklung des Konzepts der internationalen Schutzverantwortung 14 3. Zusammenfassung und Perspektiven 16 4. Literaturverzeichnis 18 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 4 1. Einführung Diese Dokumentation beleuchtet die Haltung der Volksrepublik China zum Konzept der internationalen Schutzverantwortung (R2P) seit dessen Entstehung. Das Konzept der internationalen Schutzverantwortung wurde als politische Reaktion auf die Völkermorde in Ruanda und in Bosnien entwickelt, mit dem Ziel, schwerste Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.1 Ihm liegt die Annahme zugrunde, dass zunächst jeder Staat die Verantwortung für den Schutz seiner eigenen Bevölkerung trägt. Nimmt der Staat diese Verantwortung nicht wahr, geht die Schutzverantwortung auf die internationale Staatengemeinschaft über.2 In der Volksrepublik China haben die nationale Souveränität und das Prinzip der Nichteinmischung traditionell eine hohe Bedeutung.3 Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass China bei der erstmaligen Vorstellung des Konzepts der internationalen Schutzverantwortung im Jahre 2001 zunächst eine ablehnende Haltung eingenommen und starke Kritik daran geäußert hat.4 Dabei lassen sich unterschiedliche Phasen ausmachen. Nach anfänglich starken Zweifeln Chinas gegenüber R2P unterstützt die chinesische Regierung inzwischen das Konzept der Schutzverantwortung , so wie es beim Weltgipfel der VN im Jahre 2005 verabschiedet wurde und ist, insbesondere was die erste und zweite Säule des Konzepts betrifft, als Befürworter anzusehen.5 1 Aus völkerrechtlicher Sicht hat das Konzept der Schutzverantwortung keine neuen Rechte oder Pflichten für die VN-Mitgliedstaaten begründet. Es handelt sich um ein politisches Konzept. Siehe Ausführungen in: Heike Krieger, „Das Konzept der Internationalen Schutzverantwortung“, in: Informationen zur politischen Bildung Nr. 326, 2015, S. 70-75, https://www.bpb.de/izpb/209704/das-konzept-der-internationalen-schutzverantwortung ?p=1. 2 Andreas von Arnauld, Völkerrecht, 4. Auflage, § 13, Rn. 1148. 3 Siehe dazu: Dan Krause, „Responsibility to Protect – ein westliches Konzept?“, in: Werkner I.J./Marauhn T. (Hrsg.), „Die internationale Schutzverantwortung im Lichte des gerechten Friedens“, Wiesbaden: Springer VS, 2019, S. 107-142 (123), https://doi.org/10.1007/978-3-658-25538-1_6. 4 Vgl. dazu Courtney J. Fung, „China and the Responsibiliy to Protect: From Opposition to Advocacy“, United States Institute of Peace, Peace Brief 2016, S.1-5 (1), https://www.usip.org/sites/default/files/PB205-China-andthe -Responsibility-to-Protect-From-Opposition-to-Advocacy.pdf; Zhongying Pang, „China´s Non-Intervention Question“, in: Global Responsibility to Protect 2009, S. 237-257 (241), https://brill.com/view/journals/gr2p/1/2/article-p237_6.xml. 5 Andrew Garwood-Gowers, „China and the ‚Responsibility to protect‘: The Implications of the Libyan Intervention “, in: Asian Journal of International Law 2012, S. 375-392 (380), https://doi.org/10.1017/S204425131200015X. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 5 Als ständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat hat China in der Folge bereits in mehreren Fällen die Anwendung des Prinzips gebilligt. Hintergrund für diese Entwicklung ist auch eine Schwerpunktverschiebung des Konzepts von humanitärer militärischer Intervention hin zu mehr Präventionsmaßnahmen .6 Zugleich setzt sich China für eine begrenzte Anwendbarkeit des Konzepts ein. Der Einsatz militärischer Gewalt bedarf aus chinesischer Sicht stets eines Mandats des VN-Sicherheitsrates oder der Zustimmung des betreffenden Staates. Durch die Intervention in Libyen im Jahre 2011 wurde die chinesische Haltung gegenüber dem Konzept nachhaltig geprägt und hat in der Folge zu ablehnenden Entscheidungen Chinas im VN- Sicherheitsrat im Falle Syriens geführt. Parallel dazu hat China selbst aktiv an der Weiterentwicklung des Konzepts der Internationalen Schutzverantwortung mitgewirkt und damit einen bedeutenden Beitrag zum internationalen Rechtsbildungsprozess geleistet.7 Diese Entwicklung ist auch mit Blick auf Chinas beispiellosen Aufstieg zu einer politischen und wirtschaftlichen Weltmacht zu betrachten und zeigt, dass China in der Debatte um die Konzeption internationaler Normen und die Ausgestaltung der internationalen Ordnung zunehmend offensiver auftritt, um eigene Rechtsvorstellungen durchzusetzen . 2. Die chinesische Haltung zur internationalen Schutzverantwortung seit der Entstehung des Konzepts im Jahre 2001 bis heute Die chinesische Haltung zur R2P ist Gegenstand einer Reihe von wissenschaftlichen Publikationen . In dieser Dokumentation werden die groben Entwicklungslinien der chinesischen Haltung aufgezeigt. Die Arbeit soll einen Überblick über die oben genannten Aspekte geben und auf die vielfältige Literatur zu diesem Thema verweisen. 2.1. Ablehnung und Kritik am R2P-Konzept in den Jahren 2001 bis 2005 Als das neue Konzept der Internationalen Schutzverantwortung im Jahre 2001 durch die International Commission on Intervention and State Sovereignty (ICISS) vorgestellt wurde, nahm Peking zunächst eine sehr kritische Haltung ein. 6 Dan Krause, „Responsibility to Protect – ein westliches Konzept?“, in: Werkner I.J./Marauhn T. (Hrsg.), „Die internationale Schutzverantwortung im Lichte des gerechten Friedens“, Wiesbaden: Springer VS, 2019, S. 107- 142 (125), https://doi.org/10.1007/978-3-658-25538-1_6. 7 Andrew Garwood-Gowers, „China's ‚Responsible Protection‘ Concept: Reinterpreting the Responsibility to Protect (R2P) and Military Intervention for Humanitarian Purposes“, in: Asian Journal of International Law 2016, S. 89-118 (115), https://doi.org/10.1017/S2044251314000368. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 6 Die Befürworter der R2P forderten, dass staatliche Souveränität in Zukunft nicht mehr als Argument für fehlendes Handeln der internationalen Staatengemeinschaft bei schwersten Menschenrechtsverletzungen gelten dürfe.8 Als spezielle Pflichten aus dem Konzept der R2P benennt der abschließende Bericht der ICISS die Responsibility to Prevent (Verantwortung zur Prävention), Responsibility to React (Verantwortung zur Reaktion) und die Responsibility to Rebuild (Verantwortung zum Wiederaufbau). Von der Verantwortung zur Reaktion sollte als letztes Mittel auch eine Befugnis zur militärischen Intervention erfasst sein.9 Obwohl China bereits in den 1990er Jahren aktiv Maßnahmen zur Friedenssicherung bei innerstaatlichen Konflikten unterstützte, verurteilte Peking die humanitäre Intervention der NATO im Kosovo und lehnte den Einsatz militärischer Gewalt ohne Zustimmung des VN-Sicherheitsrates strikt ab.10 Das Konzept der internationalen Schutzverantwortung, welches spezifische Vorgaben für militärische Interventionen enthielt, stand daher im Widerspruch zu Chinas enger Auslegung der VN-Charta und des Prinzips der Nichteinmischung. Verständlich wird diese Haltung auch mit Blick auf die Handlungsprinzipien chinesischer Außenpolitik und der Geschichte des Landes. Ein starker Staat sowie die Betonung der nationalen Souveränität und der territorialen Unversehrtheit sind prägende Grundprinzipien chinesischer Außenpolitik.11 Aufgrund der Erfahrungen in der Kolonialzeit hat China starke Vorbehalte gegenüber staatlichen Handlungen, die die Grundlage eben dieser Prinzipien aushebeln könnten.12 Die Autoren Lui Tiewa und Zhang Haibin geben in ihrem Aufsatz „Debates in China about the responsibility to protect as a developing international norm: a general assesement“ einen Überblick , wie das Konzept der R2P von chinesischen Wissenschaftlern und politischen Entscheidungsträgern in China aufgenommen wurde. 8 Siehe dazu: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V., UN-Basis-Informationen 55, Stand: März 2017, https://dgvn.de/fileadmin/publications/PDFs/Basis_Informationen/BI55_20170612-web.pdf. 9 Für einen kurzen Überblick zum Konzept siehe: Gutachten der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages , „Responsibility to protect (Schutzverantwortung)“, WD 2-3000 - 28/08 vom 29. Mai 2008, https://www.bundestag.de/resource/blob/503136/5b80fd3565c07ec0c6048a30104b7343/Responsibility-to-Protect -Schutzverantwortung--data.pdf. 10 Siehe dazu: Yu-ru Lian, „Der Kosovokrieg und seine Auswirkungen auf die chinesische Außenpolitik“, in: ASIEN (Mitgliederzeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Asienkunde e.V.) 2000, S. 48-56 (48), http://asien.asienforschung.de/wp-content/uploads/sites/6/2018/05/ASIEN_77_Lian.pdf. 11 Statt vieler: Jochen Prantl/Ryoko Nakano, „Global Norm Diffusion in East Asia: How China and Japan Implement the Responsibility to Protect“, in: International Relations 2011, S. 204–223 (212), https://doi.org/10.1177/0047117811404450. 12 Sonja Regler, „Chinas Haltung zur R2P zwischen Skepsis und Offenheit“, in: Staack M./Krause D. (Hrsg.), „Schutzverantwortung in der Debatte, Die ‚Responsibility to Protect‘ nach dem Libyen-Dissens“, Opladen, u.a.: Budrich, 2015, S. 229-246 (231). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 7 Sie stellen gleich zu Anfang fest, dass China vorsichtig im Umgang mit dem Konzept sei, da sich die Regierung weder in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen noch selbst Ziel der Einmischung anderer Staaten sein wolle.13 China sei insgesamt in der Debatte um die Entstehung und Weiterentwicklung des Konzepts R2P stets eine wichtige abweichende oder zumindest kritische Stimme gewesen. In ihrem Beitrag „The Responsibilty to protect and China´s Peacekeeping Policy“ aus dem Jahre 2011 untersucht Sarah Teitt die Entwicklung der Haltung Chinas zur Schutzverantwortung von der Ablehnung bis hin zu einem zurückhaltendem Engagement und stellt sie in den Kontext zur chinesischen Friedenssicherungspolitik.14 Die Autorin erläutert in einem ersten Abschnitt, China habe während der ICISS „Roundtable Consultations“ in Peking, die der Veröffentlichung des ICISS Berichts vorangingen, das Konzept der R2P scharf kritisiert und unmissverständlich klargemacht, dass humanitäre Maßnahmen nicht ohne die Zustimmung des betreffenden Staates erfolgen dürften. Chinas Bedenken seien insbesondere darin begründet gewesen, dass das Konzept der R2P von westlichen Staaten dazu genutzt werden könnte, um militärische Interventionen in nicht-demokratischen Staaten zu rechtfertigen. Statt dem Begriff der „Intervention“ hätten die chinesischen Teilnehmer zudem den Begriff der „Unterstützung“ bevorzugt, um sich auch sprachlich von Zwangsmaßnahmen abzugrenzen .15 China habe darauf bestanden, dass jede Antwort auf eine humanitäre Krise nur im Einklang mit der VN-Charta und nur mit Zustimmung des VN-Sicherheitsrates erfolgen dürfe, in welchem China ein Veto-Recht besitzt. Außerhalb des Rechts auf Selbstverteidigung aus Art. 51 der VN- Charta sowie der Maßnahmen nach Kapitel VII der VN-Charta sei daher kein Einsatz militärischer Gewalt zulässig. Kritisch gesehen wurde von chinesischer Seite auch, dass das Konzept überwiegend auf westlichen Wertevorstellungen beruhe und zu doppelten Standards in der globalen Politik führen könnte, sollte es von anderen Staaten für nationale Interessen missbraucht werden.16 Teitt ordnet die Haltung Chinas zur R2P sodann in einen Gesamtkontext ein und stellt fest, China habe trotz aller Kritik das Konzept der R2P nicht gänzlich abgelehnt. Grund hierfür sei insbesondere auch, dass die präventive Schutzverantwortung im Abschlussbericht der ICISS als wichtigste Dimension des Konzepts bezeichnet wurde. Die Autorin hebt hervor, dass die ICISS Konsultationen insgesamt gezeigt hätten, dass auch Staaten wie China, die traditionell eng mit dem 13 Liu Tiewa/Haibin Zhang, „Debates in China about the responsibility to protect as a developing norm: a general assesment“, in: Conflict, Security & Develeopment 2014, S. 403-427 (406), https://www.tandfonline .com/doi/full/10.1080/14678802.2014.930590. 14 Sarah Teitt, „The responsibility to protect and China´s peacekeeping policy“, in: International Peacekeeping 2011, S. 298-312, https://www.tandfonline.com/doi/pdf/10.1080/13533312.2011.563085?needAccess=true. 15 Ebd., S. 300. 16 Siehe dazu auch: The Responsibility to Protect: Report of the International Commission on Intervention and State Sovereignty, 2001, S. 391-394, https://www.idrc.ca/en/book/responsibility-protect-report-internationalcommission -intervention-and-state-sovereignty. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 8 Prinzip der Nichteinmischung verbunden sind, die dem Staat obliegende Schutzverantwortung anerkennen.17 Auch in den Jahren (2001 – 2005) nach Veröffentlichung des ICISS Berichts verteidigte das chinesische Außenministerium den Standpunkt, dass jede Reaktion auf eine humanitäre Krise nur in Einklang mit der VN-Charta und mit Zustimmung des VN-Sicherheitsrates erfolgen dürfe.18 2.2. Fortschreitende Akzeptanz nach der Verabschiedung des R2P- Konzepts auf dem Weltgipfel der VN 2005 Diese Beharrlichkeit Chinas und anderer Staaten führte dazu, dass bei der Verabschiedung des Konzepts auf dem Weltgipfel der VN im Jahre 2005 entsprechende Bestimmungen in das UN World Summit Outcome Document (WSOD) aufgenommen wurden und weitgehend mit Chinas Vorstellungen übereinstimmten.19 Dan Krause fasst das Ergebnis in seinem Beitrag „Responsibility to Protect – ein westliches Konzept ?“ wie folgt zusammen: „keine Mandatierung militärischer Gewalt außerhalb des UN-Sicherheitsrates, in welchem China ein Veto-Recht besitzt und nur zum Zwecke des Schutzes von Zivilisten ; Einsatz von Gewalt als ultima ratio, das heißt wenn alle anderen Mittel erschöpft sind; Primäre Schutzverantwortung des souveränen Staates und Stärkung derselben sowie Vorrang der Prävention.“ 20 Entscheidend ist dabei aus chinesischer Sicht, dass im Abschlussdokument ausdrücklich festgeschrieben wurde, dass ausschließlich der VN-Sicherheitsrat ein Mandat für eine Intervention erteilen darf. Damit kann China sicherstellen, notfalls jede Intervention durch ein Veto abwenden 17 Sarah Teitt, „The responsibility to protect and China´s peacekeeping policy“, in: International Peacekeeping 2011, S. 298-312 (301), https://www.tandfonline.com/doi/pdf/10.1080/13533312.2011.563085?needAccess =true. 18 Ministry of Foreign Affairs of the People´s Republic of China, „Position Paper of the People´s Republic of China on the United Nations Reforms“ vom 7. Juni 2005, abrufbar unter: http://chnun.chinamission.org.cn/eng/chinaandun /zzhgg/t199101.htm. 19 Andrew Garwood-Gowers, „China and the ‚Responisbility to protect‘: The Implications of the Libyan Intervention “, in: Asian Journal of International Law 2012, S. 375-392 (381), https://doi.org/10.1017/S204425131200015X. 20 Dan Krause, „Responsibility to Protect – ein westliches Konzept?“, in: Werkner I.J./Marauhn T. (Hrsg.), „Die internationale Schutzverantwortung im Lichte des gerechten Friedens“, Wiesbaden: Springer VS, 2019, S. 107- 142 (125-126), https://doi.org/10.1007/978-3-658-25538-1_6. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 9 zu können. Auch in den Folgejahren verlagerte sich der Schwerpunkt des Konzepts der Schutzverantwortung weiter von […]„einem Reglement für humanitäre militärische Interventionen [in] ein abgestuftes Regelwerk für die nuancierte Schutzverantwortung […]“.21 Der erste Bericht des VN-Generalsekretärs zu R2P aus dem Jahre 2009 enthält schließlich einen Vorschlag, welche Maßnahmen unter die internationale Schutzverantwortung fallen können.22 Der Vorschlag führt eine Drei-Säulen-Architektur ein, die sich inzwischen unter den VN-Mitgliedstaaten durchgesetzt hat. Die erste Säule betrifft die Eigenverantwortung eines Staates, seine Bevölkerung zu schützen und Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Die zweite Säule bezieht sich auf die internationale Unterstützung für den einzelnen Staat bei der Ausübung dieser Verantwortung und die dritte Säule beschreibt die Verantwortung der Mitgliedstaaten, kollektiv, rechtzeitig und entschieden zu reagieren, wenn ein Staat offenkundig dabei versagt, diesen Schutz zu gewähren .23 Um die breite Zustimmung der VN-Mitgliedsstaaten für R2P zu gewinnen, betonte der VN-Generalsekretär in seinem Bericht insbesondere die erste und zweite Säule der Schutzverantwortung , die auch im Einklang mit Chinas zurückhaltender Haltung zu R2P steht. In seinem Beitrag „China and the Responsibility to Protect“: The Implications oft the Libyan Intervention “, beschreibt der Autor Andrew Garwood-Gowers das Verhältnis Chinas zu R2P im Vorfeld der Libyen-Krise und weist darauf hin, dass China auch nach Verabschiedung des Konzepts auf dem Weltgipfel weiterhin restriktiv im Umgang mit R2P gewesen sei und allen voran eine Strategie verfolgte, den Inhalt von R2P zwingend auf die Regelungen im Abschlussdokument zu begrenzen. 24 Ziel dieser Strategie sei es gewesen, jede Verknüpfung von R2P mit einer nicht einvernehmlichen militärischen Intervention zu verhindern. Die zweite Phase der Haltung Chinas zu R2P in den Jahren 2005 bis 2011 sei zwar geprägt von vorsichtiger Zustimmung. Gleichzeitig sei China aber zurückhaltend gewesen, wenn es um die Anwendung des Konzepts in konkreten Fällen ging. China habe sich deshalb auch bereits kurze Zeit später gegen die Bemühungen einiger VN-Offiziellen gestellt, das Konzept R2P näher zu definieren und habe darauf bestanden, dass sich die Resolution 1674 (2006) nur auf die Bestätigung der Bestimmungen aus dem Abschlussdokument des Weltgipfels beschränkt.25 21 Ebd., S. 125. 22 Bericht des VN-Generalsekretärs vom 12. Januar 2009, abrufbar unter: https://www.un.org/ruleoflaw /blog/document/report-of-the-secretary-general-implementing-the-responsibility-to-protect/. 23 Bericht des VN-Generalsekretärs vom 12. Januar 2009, Ziffer 11, abrufbar unter: https://www.un.org/Depts/german /gv-sonst/a63-677.pdf. 24 Andrew Garwood-Gowers, „China and the ‚Responsibility to protect‘: The Implications of the Libyan Intervention “, in: Asian Journal of International Law 2012, S. 375-392 (381), https://doi.org/10.1017/S204425131200015X. 25 S/RES/1674 (2006) vom 28. April 2006, Ziffer 4, http://unscr.com/en/resolutions/doc/1674. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 10 Zugleich betonen Garwood-Gowers und andere erneut, Peking habe trotz des Fokus auf die präventiven Aspekte der Schutzverantwortung anerkannt, dass die internationale Gemeinschaft eine Verantwortung trifft, auf humanitäre Krisen zu reagieren.26 Lui Tiewa und Zhang Haibin erläutern, die Zentralregierung in Peking hebe zunehmend die Rolle Chinas als „verantwortliche Großmacht“ hervor und erkenne die grundlegenden Prinzipien der Menschenrechte an.27 Zugleich schütze China aber seine eigenstaatlichen Interessen, in dem es den Anwendungsbereich von R2P in der Praxis begrenze. Die Autoren nennen drei Aspekte , die in diesem Zusammenhang handlungsleitend für Chinas Politik seien: Strategisches nationales Interesse, Potentielles Risiko einer Intervention, Ideologische Bedenken mit Blick auf das Prinzip staatlicher Souveränität. Wichtig für die Haltung Chinas zu R2P ist insbesondere auch Chinas Verhalten im VN-Sicherheitsrat . Ein Beispiel, das in der Literatur vielfach herangezogen wird, ist Chinas Haltung in der Darfurkrise, in welcher der VN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 1706 (2006) in einem konkreten Konfliktfall auf das Konzept der internationalen Schutzverantwortung Bezug nahm.28 Sonja Regler beschreibt Chinas Verhalten in ihrem Beitrag „Chinas Haltung zur R2P zwischen Skepsis und Offenheit“ eingangs als zurückhaltend, da Peking als Ziel der amerikanischen Politik einen Regimewechsel im Sudan vermutet habe.29 26 Sarah Teitt, „The responsibility to protect and China´s peacekeeping policy“, in: International Peacekeeping 2011, S. 298-312 (304), https://www.tandfonline.com/doi/pdf/10.1080/13533312.2011.563085?needAccess =true. 27 Zur chinesischen Haltung zu Menschenrechten siehe: Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, „Die Volksrepublik China und der internationale Menschenrechtsschutz, Die chinesische Haltung zu Menschenrechten am Beispiel von Menschenrechtsverträgen und internationalen Organisationen“, WD 2 – 3000- 027/20 vom 10. Juni 2020, https://www.bundestag.de/resource /blob/793164/976d29998aee92cb280a5c7854bd5a3c/WD-2-027-20-pdf-data.pdf. 28 Sonja Regler, „Chinas Haltung zur R2P zwischen Skepsis und Offenheit“, in: Staack M./Krause D. (Hrsg.), „Schutzverantwortung in der Debatte, Die ‚Responsibility to Protect‘ nach dem Libyen-Dissens“, Opladen u.a.: Budrich, 2015, S. 229-246 (234); Andrew Garwood-Gowers, „China and the ‚Responsibility to protect‘: The Implications of the Libyan Intervention “, in: Asian Journal of International Law 2012, S. 375-392 (382), https://doi.org/10.1017/S204425131200015X; Gregor P. Hofmann, „Im Streit gestärkt oder umstrittener als behauptet? Zehn Jahre diplomatische Kontroversen über die Schutzverantwortung“, 2014, in: Report Nr. 9 des Leibniz-Instituts Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, S. 7, https://www.hsfk.de/fileadmin/HSFK/hsfk_downloads/report0914.pdf; S/RES/1706 (2006) vom 31. August 2006, Ziffer 12, https://undocs.org/S/RES/1706(2006). 29 Sonja Regler, „Chinas Haltung zur R2P zwischen Skepsis und Offenheit“, in: Staack M./Krause D. (Hrsg.), „Schutzverantwortung in der Debatte, Die ‚Responsibility to Protect‘ nach dem Libyen-Dissens“, Opladen, u.a.: Budrich, 2015, S. 229-246 (235 f.). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 11 Interessant sei jedoch Chinas Abstimmungsverhalten bei der Sicherheitsratsresolution 1593 (2005), mit der der Fall Darfur an den Internationalen Strafgerichtshof verwiesen wurde.30 China enthielt sich bei der Abstimmung, obwohl die Regierung im Sudan auf ein Veto seitens Chinas bestand. Bezüglich der Sicherheitsratsresolution 1706 (2006), die das R2P-Konzept erwähnte, bestand China hingegen darauf, dass eine Friedensmission nur mit Zustimmung des Sudans erfolgen dürfe. Bei der Abstimmung über die Resolution 1706 (2006) enthielt sich China im VN-Sicherheitsrat .31 China begründete seine Enthaltung allerdings nicht mit dem Vorrang staatlicher Souveränität, sondern damit, dass der Konflikt zum Schutz der Zivilbevölkerung im politischen Dialog und nicht durch Zwangsmaßnahmen des VN-Sicherheitsrates gelöst werden müsse. China trat in der Folgezeit als Vermittler im Darfur-Konflikt auf. Zugleich betonte China die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen.32 In der Folgezeit machte China im Jahre 2007 im Fall Myanmar und im Jahre 2008 im Fall Zimbambwe von seinem Vetorecht im VN-Sicherheitsrat Gebrauch und drängte erneut auf eine politische Lösung.33 Die Autoren Jochen Prantl und Ryoko Nakano sehen hierin in ihrem Beitrag „Global Norm Diffusion in East Asia: How China and Japan Implement the Responsibility to Protect“ einen Wandel in Chinas traditionellem Verständnis von staatlicher Souveränität und dem Prinzip der Nichteinmischung . Chinas zunehmender internationaler Einfluss und der Aufstieg als globale Wirtschaftsmacht haben nach Ansicht der Autoren dazu geführt, dass China sich international als verantwortungsbewusste Großmacht darstelle. Nachdem China international viel Kritik wegen seiner ablehnenden Haltung in den Fällen Myanmar, Sudan und Zimbabwe geerntet habe, sei die Führung Chinas besorgt gewesen um das internationale Ansehen, und setze als Konsequenz mehr auf „soft power“ und engagiere sich zunehmend in internationalen Friedensmissionen.34 Der erste Fall und damit der Wendepunkt in Chinas Haltung zum R2P-Konzept, in dem Maßnahmen gegen den Willen eines Staates beschlossen wurden, stellt hingegen die Intervention in Libyen im Jahre 2011 dar. 30 S/RES/1593 (2005) vom 31. März 2005, http://unscr.com/en/resolutions/1593. 31 S/RES/1706 (2006) vom 31. August 2006, https://undocs.org/S/RES/1706(2006); siehe dazu auch: Sarah Teitt, „The responsibility to protect and China´s peacekeeping policy“, in: International Peacekeeping 2011, S. 298- 312 (304), https://www.tandfonline.com/doi/pdf/10.1080/13533312.2011.563085?needAccess=true. 32 Andrew Garwood-Gowers, „China and the ‚Responsibility to protect‘: The Implications of the Libyan Intervention “, in: Asian Journal of International Law 2012, S. 375-392 (382), https://doi.org/10.1017/S204425131200015X; Sarah Teitt, „The responsibility to protect and China´s peacekeeping policy“, in: International Peacekeeping 2011, S. 298-312 (309), https://www.tandfonline.com/doi/pdf/10.1080/13533312.2011.563085?needAccess =true. 33 Ebd. 34 Jochen Prantl/Ryoko Nakano, „Global Norm Diffusion in East Asia: How China and Japan Implement the Responsibility to Protect“, in: International Relations 2011, S. 204–223, (213 f.), https://doi.org/10.1177/0047117811404450. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 12 2.3. Zäsur durch die Intervention in der Libyenkrise 2011 Als in Libyen im Februar 2011 der Aufstand gegen Muammar al Gadhafi begann und ein Bürgerkrieg ausbrach, unterstütze China zunächst die Resolution 1970 (2011) des VN-Sicherheitsrates, in der Gadhafi aufgefordert wurde, die Zivilbevölkerung zu beschützen.35 Später enthielt sich China bei der Resolution 1973 (2011), die die Anwendung militärischer Zwangsmaßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung in Libyen autorisierte und machte damit eine Annahme der Resolution im VN-Sicherheitsrat möglich.36 Auch wenn das Abstimmungsverhalten Chinas zu Spekulationen führte, ob China seine Einstellung zur dritten Säule der R2P geändert habe, sieht Andrew Garwood-Gowers hierin keinen generellen Wandel in Chinas Haltung zur R2P und dem Einsatz militärischer Gewalt zum Schutze der Zivilbevölkerung. Für Chinas Abstimmungsverhalten im VN-Sicherheitsrat im Fall Libyen hätten folgende Faktoren eine wichtige Rolle gespielt:37 Die unmittelbare Bedrohung der Zivilbevölkerung, die Erodierung der Zentralgewalt und insbesondere die Positionierung der regionalen Akteure (Arabische Liga, Afrikanische Union) für die Anwendung militärischer Gewalt von außen. Anastasia Shesterinina vertritt in ihrem Aufsatz „Evolving norms of protection: China, Libya and the problem of intervention in armed conflict“ die Auffassung, Chinas Abstimmungsverhalten im Fall Libyen im Hinblick auf R2P dürfe nicht überbewertet werden.38 Peking habe es in der Diskussion stets vermieden, die Intervention in Libyen mit dem Konzept der Schutzverantwortung zu assoziieren. Vielmehr habe China die Bedeutung der regionalen Organisationen nicht zuletzt deshalb hervorgehoben, weil es selbst ein großes Interesse daran habe, eine Schlüsselrolle in Afrika einzunehmen. Als eine „Koalition der Willigen“ und kurze Zeit später die NATO schließlich die Resolution 1973 (2011) in Libyen umsetzten, fühlte sich Peking hintergangen, da die USA und einige andere 35 S/RES/1970 (2011) vom 26. Februar 2011, http://unscr.com/en/resolutions/1970. Die Resolution sieht in Ziffer 4 auch eine Überweisung an den Internationalen Strafgerichtshof vor. 36 S/RES/1973 (2011) vom 17. März 2011, http://unscr.com/en/resolutions/1973. 37 Andrew Garwood-Gowers, „China and the ‚Responsibility to protect‘: The Implications of the Libyan Intervention “, in: Asian Journal of International Law 2012, S. 375-392 (384 f.), https://doi.org/10.1017/S204425131200015X; Mauro Barelli, „Preventing and Responding to Atrocity Crimes: China, Sovereignty and the Responsibility to Protect“, in: Journal of Conflict & Security Law 2018, S. 173-201 (195), https://academic.oup.com/jcsl/article /23/2/173/5086414. Vertiefend zum Verhältnis von China und regionalen Organisationen siehe: Courtney J. Fung, „Global South solidarity? China, regional organisations and intervention in the Libyan and Syrian civil wars“, in: Third World Quarterly 2016, S. 33-50, http://dx.doi.org/10.1080/01436597.2015.107823. 38 Anastasia Shesterinina, “ Evolving norms of protection: China, Libya and the problem of intervention in armed conflict“, in: Cambridge Review of International Affairs 2016, S. 812-830 (819), https://doi.org/10.1080/09557571.2016.1170103. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 13 NATO-Mitglieder das Mandat weit überdehnt hätten mit dem Ziel, einen Regimewechsel herbeizuführen .39 In China wird die Enthaltung im VN-Sicherheitsrat zur Resolution 1973 (2011) bis heute als Fehler in der chinesischen Außenpolitik wahrgenommen.40 Die militärische Intervention habe die humanitäre Krise in Libyen verschlimmert und nicht zu einer Stabilisierung der Lage beigetragen. Liu Tiewa und Zhang Haibin verweisen in ihrem Beitrag auf ein Statement des stellvertretenden chinesischen Außenministers Le Yucheng bezüglich der Lektion, die China aus der Libyenkrise gelernt habe: „Libya […] has gone too far from the original intention of R2P. We should not forget the lessons we have learned from Libya. On the first ‘protection’ day led by NATO in Libya, there were 64 civilians killed and 150 injured. And the final result of the ‘protection’ is that over 20,000 civilians were killed and 900,000 displaced. It is evident to the international community that Libya continues to be disunited, that violence continues to rage, and that some regions have even declared their autonomy. It has been vividly described as ‘a successful surgery with a dead patient’ and it is patent that this kind of ‘protection’ is a failed and irresponsible one applying ‘protect’ as the cover of the brutal ‘intervention’. The courage to say ‘No’ to it absolutely demonstrates our determination to be responsible. We respect ‘Responsibility to Protect’ and at the same time we value ‘Responsibility while protecting’ even more.“41 Die Erfahrungen mit dem Fall Libyen führten in der Folgezeit dazu, dass China (und Russland) jegliche Vorschläge für stärkere Sanktionsmaßnahmen und Interventionen im Syrienkrieg im VN-Sicherheitsrat blockierten.42 Michael D. Swaine ordnet das wiederholte Veto Chinas in der Syrienkrise in seinem Aufsatz „Chinese Views of the Syrian Conflict“, als Reaktion auf die Intervention in Libyen ein.43 39 Siehe dazu: Michael D. Swaine, „Chinese Views of the Syrian Conflict“, in: China Leadership Monitor Nr. 39, 2012, S. 1-18 (6), https://carnegieendowment.org/files/Swaine_CLM_39_091312_2.pdf; Gareth Evans, „Protecting Civilians Responsibly“, Project Syndicate vom 13. Oktober 2013, https://gevans.org/opeds /oped149.html. 40 Liu Tiewa/Haibin Zhang, „Debates in China about the responsibility to protect as a developing norm: a general assesment“, in: Conflict, Security & Develeopment, 2014, S. 403-427(418), https://www.tandfonline .com/doi/full/10.1080/14678802.2014.930590. 41 Ebd., S. 418-419. 42 Mauro Barelli, „Preventing and Responding to Atrocity Crimes: China, Sovereignty and the Responsibility to Protect“, in: Journal of Conflict & Security Law 2018, S. 173-201 (196), https://academic.oup.com/jcsl/article /23/2/173/5086414; Michael D. Swaine, „Chinese Views of the Syrian Conflict“, in: China Leadership Monitor Nr. 39, 2012, S. 1-18 (9), https://carnegieendowment.org/files/Swaine_CLM_39_091312_2.pdf. 43 Michael D. Swaine, „Chinese Views of the Syrian Conflict“, in: China Leadership Monitor Nr. 39, 2012, S. 1-18, https://carnegieendowment.org/files/Swaine_CLM_39_091312_2.pdf. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 14 In seiner Analyse der chinesischen Sicht auf die Syrienkrise kommt er zu dem Ergebnis, dass Chinas Führung unbedingt vermeiden wollte, mit Syrien einen weiteren Präzedenzfall für einen erzwungenen Machtwechsel durch die internationale Gemeinschaft zu schaffen. Peking habe zudem verhindern wollen, dass der Westen, vor allen Dingen die USA, internationale Organisationen wie die VN, oder Prinzipen, wie R2P, nutzen, um ihre eigenen politischen Interessen durchzusetzen . China habe daher in der Syrienkrise wiederholt auf eine politische Lösung gedrängt, um eine friedliche Lösung im politischen Dialog herbeizuführen.44 Insgesamt hat die Intervention in Libyen die chinesische Unterstützung für das Konzept R2P nicht beendet. Der VN-Sicherheitsrat hat sowohl vor als auch nach der Intervention in Libyen mit Billigung Chinas mehrfach auf das Konzept der Schutzverantwortung Bezug genommen (u.a. Elfenbeinküste , Demokratische Republik Kongo, Mali, Somalia, Südsudan und Jemen). Allerdings handelte es sich hierbei um Missionen, die aus Sicht der chinesischen Regierung nur ein geringes oder kein Risiko für einen Regimewechsel in den betroffenen Staaten darstellten und somit im Einklang zu ihrer Haltung zur R2P standen.45 Jedoch hielt es China vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Libyen für notwendig, das Konzept R2P zu verändern. In der Folge beteiligte sich China aktiv an der weiteren Entwicklung der Schutzverantwortung. 2.4. Eigene Akzente Chinas bei der weiteren Entwicklung des Konzepts der internationalen Schutzverantwortung Ruan Zongze, Vizepräsident des China Institute for International Studies (CIIS), des offiziellen Think-Tanks des chinesischen Außenministeriums, präsentierte im Jahre 2012 das „Responsible Protection“- Konzept (RP).46 Die chinesische Initiative hat insbesondere zum Ziel, die dritte Säule des R2P-Konzepts, Zwangsmaßnahmen und militärische Gewalt zum Zwecke des Schutzes von Zivilisten, stärker einzugrenzen. Zum einen sieht das Konzept Kriterien für die Entscheidungsfindung des VN-Sicherheitsrates mit Blick auf die Angemessenheit militärischer Interventionen vor. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die vom VN-Sicherheitsrat beschlossenen Maßnahmen konsequent überwacht werden, um zu verhindern, dass R2P für strategische 44 Siehe dazu auch: Courtney J. Fung, „Separating Intervention from Regime Change: China’s Diplomatic Innovations at the UN Security Council Regarding the Syria Crisis“, in: The China Quarterly 2018, S. 693-712, https://doi.org/10.1017/S0305741018000851. 45 Zheng Chen/Hang Yin, „China and Russia in the debates at the UN Secutity Council“, in: International Affairs 2020, S. 787–805, (791), https://doi.org/10.1093/ia/iiz229: Für alle Resolutionen des VN-Sicherheitsrates mit Bezug zu R2P siehe: https://www.globalr2p.org/resources/un-security-council-resolutions-and-presidentialstatements -referencing-r2p/. 46 Ruan Zongze, „Responsible protection,” http://usa.chinadaily.com.cn/opinion/2012-03/15/content _14838556.htm. Das Konzept knüpft an den brasilianischen Vorschlag „Responsibility while Protecting“ an. Siehe dazu: Marcos Tourinho/ Oliver Stuenkel/Sarah Brockmeier,“Responsibility while Protecting”: Reforming R2P Implementation“, in: Global Society, 2016, S. 134-150, https://doi.org/10.1080/13600826.2015.1094452. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 15 Ziele anderer Staaten missbraucht werden kann.47 Auch wenn die chinesische Regierung das Konzept nicht offiziell übernahm, war RP Gegenstand einer internationalen Konferenz des China Institute for International Studies (CIIS) in Peking im Oktober 2013 und wurde von Experten und Wissenschaftlern aus anderen Staaten diskutiert.48 Courtney J. Fung beschreibt in ihrem Beitrag „Separating Intervention from Regime Change: China’s Diplomatic Innovations at the UN Security Council Regarding the Syria Crisis“ die Beweggründe für Chinas signifikanten Vorstoß, den diplomatischen Diskurs um R2P durch einen eigenen Vorschlag zu beeinflussen.49 Die „Überdehnung“ des VN-Mandats beim Libyeneinsatz und die darauf folgende chaotische Lage in Libyen sowie die fragwürdigen Ergebnisse der Interventionen in Afghanistan und im Irak, haben laut der Autorin dazu geführt, dass aus chinesischer Sicht ein neues Konzept notwendig wurde. China sei zudem wegen seines Abstimmungsverhaltens im Syrienkrieg von der internationalen Gemeinschaft scharf kritisiert worden. Das Konzept RP kann daher aus Sicht der Autorin als auch ein Versuch gewertet werden, diese Kritik abzumildern. China habe als Reaktion auf die Kritik der internationalen Staatengemeinschaft erstmals mit alternativen Lösungsansätzen reagiert. So habe China seine verantwortungsvolle Haltung in internationalen Angelegenheiten unter Beweis stellen können. Andrew Garwood-Gowers analysiert das chinesische Konzept der RP in seinem Aufsatz „China's “Responsible Protection” Concept: Reinterpreting the Responsibility to Protect (R2P) and Military Intervention for Humanitarian Purposes“ ausführlicher. Aus dem chinesischen Vorschlag lassen sich laut dem Autor tiefere Einblicke in Chinas Haltung zur Schutzverantwortung und zur Verbesserung von global governance insgesamt ableiten. Das Konzept zeige, dass China grundsätzlich die Notwendigkeit für Zwangsmaßnahmen und militärische Interventionen nach der dritten Säule der Schutzverantwortung anerkenne, deren Anwendung aber stärker kontrollieren möchte, um potentiellen Missbrauch zu verhindern. Damit zeige sich China grundsätzlich offen für eine Weiterentwicklung der Schutzverantwortung, wenn es sich aktiv daran beteiligen kann. In der Literatur wird zudem ein wachsender Gestaltungsanspruch Chinas nicht nur an der weiteren Ausgestaltung von R2P diskutiert.50 Vielmehr deute sich an, dass aufstrebende nicht-westliche Mächte zunehmend den Diskurs bei der Konzeption internationaler Normen mitbestimmen wollen. Insgesamt wird das chinesische Konzept einer „Responsible Protection“ als ein wichtiger Beitrag eines nicht-westlichen Staates zur Ausgestaltung der internationalen Ordnung betrachtet. 47 Andrew Garwood-Gowers, „China's ‚Responsible Protection‘ Concept: Reinterpreting the Responsibility to Protect (R2P) and Military Intervention for Humanitarian Purposes“, in: Asian Journal of International Law 2016, S. 89-118 (91), https://doi.org/10.1017/S2044251314000368. 48 Ebd., S. 92. 49 Courtney J. Fung, „Separating Intervention from Regime Change: China’s Diplomatic Innovations at the UN Security Council Regarding the Syria Crisis“, in: The China Quarterly 2018, S. 693-712 (703), https://doi.org/10.1017/S0305741018000851. 50 Siehe u.a. Andrew Garwood-Gowers, „China's ‚Responsible Protection‘ Concept: Reinterpreting the Responsibility to Protect (R2P) and Military Intervention for Humanitarian Purposes“, in: Asian Journal of International Law 2016, S. 89-118 (114), https://doi.org/10.1017/S2044251314000368. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 16 Allerdings blieb die chinesische Initiative nur von kurzer Dauer.51 Kurze Zeit nach Veröffentlichung des Vorschlags unterstützte die chinesische Regierung offiziell die brasilianische Initiative „Responsibilty while Protecting“. Catherine Gegout und Shogo Suzuki stellen in ihrem Beitrag “China, Responsibility to Protect, and the Case of Syria From Sovereignty Protection to Pragmatism“ fest, China werde zunehmend zu einem „norm maker“ und bringe seine eigene Vorstellungen von einer humanitären Intervention in die internationale Debatte ein.52 Insgesamt kann die Initiative als einen unter vielen Hinweisen für einen generellen Wandel in Chinas Außenpolitik gewertet werden. Mauro Barelli stellt in seinem Aufsatz „ Preventing and Responding to Atrocity Crimes: China, Sovereignty and the Responsibility to protect“ die These auf, dass Chinas Engagement bei humanitären Krisen in Zukunft noch weiter zunehmen werde.53 Präsident Xi Jinping verfolge schon seit einiger Zeit eine proaktivere Rolle in globalen Angelegenheiten . Trotz seines traditionell engen Souveränitätsverständnisses habe China wichtige Gründe R2P-Maßnahmen (der ersten und zweiten Säule) auch künftig zu unterstützen. Zum einen sei China als aufstrebende Großmacht mit Blick auf die eigene Sicherheit und den Wohlstand zunehmend auf weltweite Stabilität und friedliche Entwicklungen angewiesen. Zum anderen geriere sich China als verantwortliche Großmacht, und die Bekämpfung von schwersten Menschenrechtsverletzungen trage zu diesem Image bei. China trete dabei vor allem für politische Lösungen ein und werde auch in Zukunft Bedenken haben, ohne die Zustimmung des betreffenden Staates einzugreifen. 3. Zusammenfassung und Perspektiven China hat das Konzept R2P trotz anfänglicher Kritik zwar in Teilbereichen kontinuierlich unterstützt . Zugleich ist es der Regierung in Peking aber gelungen, den Anwendungsbereich so einzuschränken , dass er im Einklang mit Chinas eigenen Wertevorstellungen und Interessen steht. China fokussiert sich daher auf Maßnahmen nach der ersten und zweiten Säule der R2P. Gegenüber der dritten Säule bleibt China weiterhin skeptisch und lehnt militärische Maßnahmen ohne die Zustimmung des betreffenden Staates oder des VN-Sicherheitsrates ab. Die tiefe Sorge Pekings, dass westliche Mächte unter dem Deckmantel einer humanitären Intervention einen Regimewechsel anstreben, hat sich nach der Intervention in Libyen 2011 noch weiter verstärkt. Anstelle der Verhängung von Zwangsmaßnahmen durch den VN-Sicherheitsrat drängt China daher 51 Courtney J. Fung, „Separating Intervention from Regime Change: China’s Diplomatic Innovations at the UN Security Council Regarding the Syria Crisis“, in: The China Quarterly 2018, S. 693-712 (704), (https://doi.org/10.1017/S0305741018000851. 52 Catherine Gegout/Shogo Suzuki, „China, Responsibility to Protect, and the Case of Syria From Sovereignty Protection to Pragmatism“, in: Global Governance: A Review of Multilateralism and International Organizations 2020, S. 379-402 (380), https://brill.com/view/journals/gg/26/3/article-p379_3.xml. 53 Mauro Barelli, „Preventing and Responding to Atrocity Crimes: China, Sovereignty and the Responsibility to Protect“, in: Journal of Conflict & Security Law 2018, S. 173-201 (200), https://academic.oup.com/jcsl/article /23/2/173/5086414. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 17 auf politische Konfliktlösung, wie zuletzt geschehen im Syrienkrieg. Gleichzeitig nimmt China zunehmend eine offensivere Rolle in der Diskussion um die Weiterentwicklung der R2P ein. Hier zeigt sich deutlich Chinas gewachsener Anspruch, für die Weiterentwicklung von völkerrechtlichen Normen und eigenen Wertvorstellungen einzutreten. Ein weiteres aktuelles Beispiel für Chinas Versuch für die eigene Rechtsauffassung zu werben, ist das im Herbst 2019 gestartete „Belt and Road Legal Cooperation Research and Training Programme “.54 Moritz Rudolf beschreibt in seinem Aufsatz „Das Gesetz zur nationalen Sicherheit in der Sonderverwaltungszone Hongkong: Ein Vorbote für Chinas neue Deutungshoheit bei internationalen Rechtsfragen“, wie Peking versucht wirtschaftlich abhängige Staaten durch Rechtskooperationsprogramme im Rahmen der Seidenstraßeninitiative von den eigenen Vorstellungen für die internationale Ordnung zu überzeugen.55 Chinas Bestreben, die eigene Völkerrechtspraxis und Rechtsauffassung zu verbreiten, sollte nach Ansicht des Autors unbedingt ernstgenommen werden. China habe in den vergangenen Jahren ein tiefergehendes Verständnis für europäische Rechtsvorstellungen erworben. Deshalb sei es umgekehrt notwendig, dass der Bundestag und die relevanten Abteilungen in den Bundesministerien mehr Expertise insbesondere zu chinesischen Völkerrechtsvorstellungen generieren. Nur so könne man sich mit der chinesischen Seite in Zukunft „überhaupt auf Augenhöhe“ auseinandersetzen. *** 54 Siehe dazu: https://www.chinadaily.com.cn/a/201910/15/WS5da57390a310cf3e355709c7.htm. 55 Moritz Rudolf, „Das Gesetz zur nationalen Sicherheit in der Sonderverwaltungszone Hongkong - Ein Vorbote für Chinas neue Deutungshoheit bei internationalen Rechtsfragen“, 2020, in: SWP-Aktuell 91, S. 1-8 (7 f.), https://www.swp-berlin.org/10.18449/2020A91/. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 18 4. Literaturverzeichnis Arnauld von, Andreas, Völkerrecht, 4. Auflage, Heidelberg 2019 Barelli, Mauro, „Preventing and Responding to Atrocity Crimes: China, Sovereignty and the Responsibility to Protect“, in: Journal of Conflict & Security Law 2018, S. 173-201, https://academic .oup.com/jcsl/article/23/2/173/5086414. Chen, Zheng/Yin, Hang, „China and Russia in the debates at the UN Security Council“, in: International Affairs 2020, S. 787–805, https://doi.org/10.1093/ia/iiz229. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V., UN-Basis-Informationen 55, Stand: März 2017, https://dgvn.de/fileadmin/publications/PDFs/Basis_Informationen/BI55_20170612- web.pdf. Evans, Gareth, „Protecting Civilians Responsibly“, Project Syndicate vom 13. Oktober 2013, https://gevans.org/opeds/oped149.html. Fung, Courtney J., „China and the Responsibiliy to Protect: From Opposition to Advocacy“, United States Institute of Peace, Peace Brief 2016, https://www.usip.org/sites/default/files/PB205- China-and-the-Responsibility-to-Protect-From-Opposition-to-Advocacy.pdf. Fung, Courtney J., „Global South solidarity? China, regional organisations and intervention in the Libyan and Syrian civil wars“, in: Third World Quarterly 2016, S. 33-50, http://dx.doi.org/10.1080/01436597.2015.107823. Fung, Courtney J., „Separating Intervention from Regime Change: China’s Diplomatic Innovations at the UN Security Council Regarding the Syria Crisis“, in: The China Quarterly 2018, S. 693-712, https://doi.org/10.1017/S0305741018000851. Garwood-Gowers, Andrew, „China and the ‚Responsibility to protect‘: The Implications of the Libyan Intervention“, in: Asian Journal of International Law 2012, S. 375-392, https://doi.org/10.1017/S204425131200015X. Garwood-Gowers, Andrew, „China's ‚Responsible Protection‘ Concept: Reinterpreting the Responsibility to Protect (R2P) and Military Intervention for Humanitarian Purposes“, in: Asian Journal of International Law 2016, S. 89-118, https://doi.org/10.1017/S2044251314000368. Gegout, Catherine/Suzuki, Shogo, „China, Responsibility to Protect, and the Case of Syria From Sovereignty Protection to Pragmatism“, in: Global Governance: A Review of Multilateralism and International Organizations 2020, S. 379-402, https://brill.com/view/journals/gg/26/3/articlep 379_3.xml. Generalsekretär der Vereinten Nationen, Bericht (A/63/677) zur Umsetzung der Schutzverantwortung vom 12. Januar 2009, https://www.un.org/ruleoflaw/blog/document/report-of-the-secretarygeneral -implementing-the-responsibility-to-protect/. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 19 Gutachten der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, „Responsibility to protect (Schutzverantwortung)“, WD 2-3000 - 28/08 vom 29. Mai 2008, https://www.bundestag.de/resource /blob/503136/5b80fd3565c07ec0c6048a30104b7343/Responsibility-to-Protect-Schutzverantwortung --data.pdf. Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, „Die Volksrepublik China und der internationale Menschenrechtsschutz, Die chinesische Haltung zu Menschenrechten am Beispiel von Menschenrechtsverträgen und internationalen Organisationen“, WD 2 – 3000- 027/20 vom 10. Juni 2020, https://www.bundestag.de/resource /blob/793164/976d29998aee92cb280a5c7854bd5a3c/WD-2-027-20-pdf-data.pdf. Hofmann, Gregor P., „Im Streit gestärkt oder umstrittener als behauptet? Zehn Jahre diplomatische Kontroversen über die Schutzverantwortung“, in: Report Nr. 9 des Leibniz-Instituts Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung 2014, https://www.hsfk.de/fileadmin /HSFK/hsfk_downloads/report0914.pdf. Krause, Dan, „Responsibility to Protect – ein westliches Konzept?“, in: Werkner I.J./Marauhn T. (Hrsg.), „Die internationale Schutzverantwortung im Lichte des gerechten Friedens“, Wiesbaden: Springer VS, 2019, S. 107-142, https://doi.org/10.1007/978-3-658-25538-1_6. Krieger, Heike, „Das Konzept der Internationalen Schutzverantwortung“, in: Informationen zur politischen Bildung Nr. 326, 2015, S. 70-75, https://www.bpb.de/izpb/209704/das-konzept-derinternationalen -schutzverantwortung?p=1. Lian, Yu-Ru, „Der Kosovokrieg und seine Auswirkungen auf die chinesische Außenpolitik“, in: ASIEN (Mitgliederzeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Asienkunde e.V.) 2000, S. 48-56, http://asien.asienforschung.de/wp-content/uploads/sites/6/2018/05/ASIEN_77_Lian.pdf. Pang, Zhongying, „China´s Non-Intervention Question“, in: Global Responsibility to Protect 2009, S. 237-257, https://brill.com/view/journals/gr2p/1/2/article-p237_6.xml. Prantl, Jochen/Nakano, Ryoko, „Global Norm Diffusion in East Asia: How China and Japan Implement the Responsibility to Protect“, in: International Relations 2011, S. 204–223, https://doi.org/10.1177/0047117811404450. Regler, Sonja, „Chinas Haltung zur R2P zwischen Skepsis und Offenheit“, in: Staack M./ Krause D. (Hrsg.), „Schutzverantwortung in der Debatte, Die ‚Responsibility to Protect‘ nach dem Libyen-Dissens“, Opladen, u.a.: Budrich, 2015, S. 229-246. Rudolf, Moritz, „Das Gesetz zur nationalen Sicherheit in der Sonderverwaltungszone Hongkong - Ein Vorbote für Chinas neue Deutungshoheit bei internationalen Rechtsfragen“, 2020, in: SWP- Aktuell 91, S. 1-8, https://www.swp-berlin.org/10.18449/2020A91/. Shesterinina, Anastasia, “ Evolving norms of protection: China, Libya and the problem of intervention in armed conflict“, in: Cambridge Review of International Affairs 2016, S. 812-830, https://doi.org/10.1080/09557571.2016.1170103. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 094/20 Seite 20 Swaine, Michael D., „Chinese Views of the Syrian Conflict“, in: China Leadership Monitor Nr. 39, 2012, S. 1-18, https://carnegieendowment.org/files/Swaine_CLM_39_091312_2.pdf. Teitt, Sarah, „The responsibility to protect and China´s peacekeeping policy“, in: International Peacekeeping 2011, S. 298-312, https://www.tandfonline .com/doi/pdf/10.1080/13533312.2011.563085?needAccess=true. Tiewa, Lui/ Zhang, Haibin, „Debates in China about the responsibility to protect as a developing norm: a general assesment“, in: Conflict, Security & Development 2014, S. 403-427, https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/14678802.2014.930590. Tourinho, Marcos/Stuenkel, Oliver/Brockmeier, Sarah,“Responsibility while Protecting”: Reforming R2P Implementation“, in: Global Society 2016, S. 134-150, https://doi.org/10.1080/13600826.2015.1094452.