© 2017 Deutscher Bundestag WD 2 – 3000 – 092/17 Die Bedeutung von Studienabschlüssen für die Karriereaussichten und Verwendungsmöglichkeiten von Soldaten und Soldatinnen in Streitkräften ausgewählter Länder Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 092/17 Seite 2 Die Bedeutung von Studienabschlüssen für die Karriereaussichten und Verwendungsmöglichkeiten von Soldaten und Soldatinnen in Streitkräften ausgewählter Länder Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 092/17 Abschluss der Arbeit: 22. November 2017 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 092/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 4 2. Der Einfluss von Studienabschlüssen auf die Aufstiegs- und Verwendungsmöglichkeiten von Soldaten und Soldatinnen in Streitkräften ausgewählter Länder 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 092/17 Seite 4 1. Einführung Der vorliegende Sachstand legt dar, ob bzw. in welchem Maße an militärischen oder zivilen Ausbildungseinrichtungen erworbene Studienabschlüsse (Master, Bachelor) Einfluss auf die Aufstiegs - und Verwendungsmöglichkeiten von Soldaten und Soldatinnen in Streitkräften ausgewählter Länder haben. Dabei fokussiert die Arbeit auf folgende Fragestellungen: • Stellt ein Master oder ein Bachelor-Abschluss eine Voraussetzung dafür dar, zum Offizier befördert werden zu können? • Erfährt ein Offizier mit einem Bachelor-Abschluss im Vergleich zu einem Offizier mit einem Master-Abschluss Nachteile oder Einschränkungen hinsichtlich seiner Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten ? Welches sind diese Nachteile und Einschränkungen im Einzelnen? • Gibt es außerhalb der Offizierslaufbahnen Ausbildungsgänge (z.B. zum Ausbilder in der militärischen Grundausbildung oder zum Kompaniefeldwebel), bei denen die Ausbildungsziele einen Bachelor-Abschluss einschließen? 2. Der Einfluss von Studienabschlüssen auf die Aufstiegs- und Verwendungsmöglichkeiten von Soldaten und Soldatinnen in Streitkräften ausgewählter Länder Die im Rahmen der Erarbeitung dieses Sachstands durchgeführte Untersuchung zur Bedeutung von Studienabschlüssen für die Karriereaussichten und Verwendungsmöglichkeiten von Soldaten und Soldatinnen in Streitkräften ausgewählter Länder 1 kommt zu dem Ergebnis, dass die akademischen Voraussetzungen, die für eine Beförderung zum Offizier erforderlich sind, in den betrachteten Streitkräften sehr unterschiedlich geregelt sind: Nur in den Streitkräften weniger Staaten (bspw. in Israel) sind akademische Qualifikationen ohne Belang und grundsätzlich nur für Spezialverwendungen (z.B. Mediziner) erforderlich. In der Mehrzahl der analysierten Streitkräfte jedoch setzt die Beförderung zum Offizier eine akademische Bildung voraus. So ist in neun der sechzehn betrachteten Länder für die Beförderung zum Leutnant ein Bachelor-Abschluss erforderlich. Hingegen ist ein Master-Abschluss für die Beförderung zum Offizier nur in einem einzigen Land (Polen) notwendig. Die Aufstiegsmöglichkeiten von Offizieren hängen in vielen der betrachteten Länder von den erlangten akademischen Abschlüssen ab. In einigen Ländern ist ein erfolgreiches Master-Studium, das häufig erst nach der Beförderung zum Leutnant im Verlauf der weiterführenden Offiziersausbildung angeboten wird, für einen Aufstieg in Spitzenverwendungen unabdingbare Voraussetzung ; in anderen Ländern ist schon ein Aufstieg in die Gruppe der Stabsoffiziere ohne einen Master-Abschluss nicht möglich. Vielfach ermöglicht ein erfolgreich absolviertes Master-Studium darüber hinaus nicht nur den Aufstieg in höhere Positionen, sondern verkürzt, soweit der Master vor dem Eintritt in die Streitkräfte erlangt wurde, auch die Länge der Offiziersausbildung erheblich . Darüber hinaus kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass es außerhalb der Offizierslaufbahnen , mit Ausnahme von Litauen, in keinem der untersuchten Länder Verwendungen von Soldaten und Soldatinnen gibt, für die ein Bachelor-Abschluss erforderlich ist. 1 Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Israel, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich , Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei sowie Tschechien. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 092/17 Seite 5 Die Ergebnisse der Untersuchung sind im Detail in folgender Übersicht (Tabelle 1) zusammengefasst : Laufbahn der Truppenoffiziere andere Laufbahnen Studienabschluss als Voraussetzung für die Beförderung zum Offizier [ ja / nein ] Vorteile eines Master- Abschlusses im Vergleich zum Bachelor-Abschluss [ ja (welche?) / nein ] Verwendungen, für die ein Bachelor erforderlich ist Dänemark Grundsätzlich ja. Für den Eintritt in die Offiziersausbildung muss ein Bewerber grundsätzlich über einen Bachelor-Abschluss entsprechend der Ebene 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)2 verfügen. Es kann jedoch auch der Nachweis von Kompetenzen auf Ebene 5 des EQR mit anschliessender zweijähriger Berufserfahrung oder in wenigen Ausnahmefällen sogar nur ein individueller Befähigungsnachweis genügen. Ja. Nur Offiziere mit einem Master-Abschluss können die Dienstgradebene Major/Korvettenkapitän erreichen. Dieser kann im Rahmen der Regelausbildung in einem sogenannten Master-Programm, das die bisherige Stabsoffiziersausbildung ersetzt hat, erlangt werden. Keine. Jedoch erfordert die Beförderung zum Feldwebel bzw. Bootsmann den Nachweis von Kompetenzen auf Ebene 5 des EQR. Diese akademische Qualifikation wird im Allgemeinen während der Feldwebel-/Bootsmannausbildung der Teilstreitkräfte vermittelt . Estland Nein. Zum Offizier kann in Estland befördert werden, wer die (Fach-)Hochschulreife erlangt und entweder bei einem NATO-/EU-Partner oder an der Offiziersschule des estnischen National Defence College die Offiziersausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. National wird den Offiziersanwärtern und Offizieren „höhere militärische Bildung“ in zwei Phasen vermittelt: Ja. Nur Offiziere mit einem Master-Abschluss, der an der Offiziersschule erworben werden kann, können sich für hochwertige Dienstposten bewerben . Keine. 2 Zum Europäischen Qualifikationsrahmen siehe bspw.: Deutscher Bildungsserver (Hrsg.): Europäischer Qualifikationsrahmen . Stand: 22. März 2016. Abrufbar unter: https://www.bildungsserver.de/Europaeischer-Qualifikationsrahmen -EQR--5663-de.html oder European Commission (Hrsg.): Learning Opportunities and Qualifications in Europe – Information about courses, work-based learning and qualifications. Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/ ploteus/de/search/site?f[0]=im_field_entity_type:97 (letzter Zugriff jeweils: 24. Oktober 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 092/17 Seite 6 Laufbahn der Truppenoffiziere andere Laufbahnen Studienabschluss als Voraussetzung für die Beförderung zum Offizier [ ja / nein ] Vorteile eines Master- Abschlusses im Vergleich zum Bachelor-Abschluss [ ja (welche?) / nein ] Verwendungen, für die ein Bachelor erforderlich ist Estland (Fortsetzung) a) 3-jährige Ausbildung in „militärischer Führung“ mit abschließender Beförderung zum Leutnant, b)2-jähriges Studium der Sozialwissenschaften mit Master-Abschluss. Finnland Ja. Die Offiziersausbildung der finnischen Streitkräfte schließt einen Bachelor- und einen Master-Studiengang ein: Nach drei Studienjahren graduiert der Offiziersanwärter mit einem Bachelor („Military Arts“) und wird zum Offizier befördert. Anschließend folgt nach fünf Jahren Truppe und Fachausbildung die Aufnahme eines Master-Studiums („Military Science“) an der National Military University. Ein vor dem Eintritt in die Streitkräfte erworbener Studienabschluss in einer anderen Fachrichtung ist weder von Vor- noch von Nachteil. Ja. Wenn aus irgendeinem Grund ein Offizier keinen Master-Abschluss erlangt, hat dieses vor dem Hintergrund, dass diese Möglichkeit jedem Offizier angeboten wird, negative Auswirkungen auf seine Karriereaussichten . Keine. Frankreich Grundsätzlich nein. Sehr technisch geprägte Offiziersverwendungen (z.B. Jagdflugzeugpilot ) stellen hier jedoch eine Ausnahme dar, denn sie setzen ein Master-Studium (Dipl.-Ing.) voraus, das an einer der französischen Militärschulen absolviert werden kann. Nein. Allerdings ist für Bewerber mit einem an einer zivilen Ausbildungsstätte erlangten Master- Abschluss ein direkter Eintritt ins Offizierskorps möglich. Diese durchlaufen eine verkürzte Offiziersausbildung, die grundsätzlich vier Jahre dauert. Keine. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 092/17 Seite 7 Laufbahn der Truppenoffiziere andere Laufbahnen Studienabschluss als Voraussetzung für die Beförderung zum Offizier [ ja / nein ] Vorteile eines Master- Abschlusses im Vergleich zum Bachelor-Abschluss [ ja (welche?) / nein ] Verwendungen, für die ein Bachelor erforderlich ist Großbritannien Grundsätzlich nein. Nur einige besonders technisch geprägte Offiziersverwendungen in der britischen Luftwaffe und Marine erfordern einen Bachelor - oder einen Master-Abschluss . Dieser kann an den Schulen der betreffenden Teilstreitkräfte erworben werden. Nein. Keine Israel Nein. Nein. Keine. Lettland Ja. Laut Kapitel 5, Abschnitt 33 des lettischen Militärdienstgesetzes 3 vom 19. Dezember 2002 ist ein Bachelor Voraussetzung, um zum Offizier befördert werden zu können. Nein. Ein Ausnahme stellen jedoch Offiziere mit einem Master- Abschluss in Jura dar. Für sie verkürzt sich die zum Erlangen des nächsthöheren Dienstgrades erforderliche Mindestdienstzeit um ein Jahr. Keine. Litauen Ja. Um zum Leutnant befördert werden zu können, müssen litauische Offiziersanwärter und –anwärterinnen neben der notwendigen militärischen Fachausbildung über einen Bachelor verfügen. Diesen Abschluss können sie an der Militärakademie General Jonas Žemaitis oder an einer anderen höheren Bildungseinrichtung (nur militärische Spezialisten) erwerben. Ja. Zum Erreichen der Dienstgrade Leutnant bis Oberstleutnant (Generalisten) bzw. der Dienstgrade Leutnant bis Hauptmann (Spezialisten) genügt ein Bachelor -Abschluss. Beförderungen zu Dienstgraden ab Oberst aufwärts (Generalisten) bzw. ab Major aufwärts (Spezialisten) erfordern jedoch einen Master- Abschluss. Ja. Militärische Spezialisten , z.B. Fachfeldwebel , müssen an einer höheren Bildungseinrichtung graduiert und einen Bachelor erlangt haben. 3 Military Service Law vom 19. Dezember 2002, zuletzt geändert am 19. Februar 2015. Abrufbar unter: http:// vvc.gov.lv/export/sites/default/docs/LRTA/Likumi/Military_Service_Law.doc (letzter Zugriff: 1. November 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 092/17 Seite 8 Laufbahn der Truppenoffiziere andere Laufbahnen Studienabschluss als Voraussetzung für die Beförderung zum Offizier [ ja / nein ] Vorteile eines Master- Abschlusses im Vergleich zum Bachelor-Abschluss [ ja (welche?) / nein ] Verwendungen, für die ein Bachelor erforderlich ist Niederlande 4 Ja. Für alle Offiziersanwärter und -anwärterinnen der niederländischen Streitkräfte, die vor ihrer Einstellung noch keinen Master- oder einen Bachelor- Abschluss erworben haben, umfasst die durchschnittlich viereinhalbjährige Offiziersausbildung ein Bachelor-Studium. Grundsätzlich nein. Offiziere mit Bachelor- und Masterabschlüssen haben grundsätzlich dieselben Beförderungsmöglichkeiten . Dennoch zeigt die Realität, dass Offiziere mit Master-Abschluss höhere Positionen leichter erreichen. Darüber hinaus durchlaufen Offiziersanwärter und -anwärterinnen, die bei ihrer Einstellung bereits über einen Master-Abschluss verfügen, eine verkürzte Offiziersausbildung von nur eineinhalb Jahren. Keine. Norwegen Nein. Das militärische Ausbildungssystem der norwegischen Streitkräfte ermöglicht jedoch Offizieren, einen Master- oder Bachelor-Abschluss zu erlangen . Nein. Bis dato wurden Offiziere mit und ohne Studienabschluss in verschiedenen Ausbildungsprogrammen auf Spitzenverwendungen vorbereitet. Überlegungen, ob und in wieweit künftig nach der geplanten Umstellung des Ausbildungssystems am Norwegian Defence University College (NDUC) Offiziere mit Studien-, insbesondere mit Masterabschluss , Karrierevorteile genießen werden, sind noch nicht abgeschlossen. Keine. Allerdings können Soldaten und Soldatinnen, die nicht der Laufbahn der Truppenoffiziere angehören , sowie selbst Wehrpflichtige im Rahmen ihrer militärischen Ausbildung einzelne Module eines Grundstudiums absolvieren. 4 Allgemiene Informationen zur Offiziersausbildung in den niederländischen Streitkräften enthält die Internet-Seite: https://werkenbijdefensie.nl/officier/vragen (letzter Zugriff: 17. November 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 092/17 Seite 9 Laufbahn der Truppenoffiziere andere Laufbahnen Studienabschluss als Voraussetzung für die Beförderung zum Offizier [ ja / nein ] Vorteile eines Master- Abschlusses im Vergleich zum Bachelor-Abschluss [ ja (welche?) / nein ] Verwendungen, für die ein Bachelor erforderlich ist Österreich Grundsätzlich ja. Für eine Laufbahn als Berufsoffizier im österreichischen Bundesheer ist grundsätzlich eine akademische Ausbildung erforderlich: Diese erhalten Berufsoffiziersanwärter und -anwärterinnen an der Theresianischen Militärakademie in Wien. Dort absolvieren sie im Rahmen der Offiziersausbildung den Bachelor -Studiengang „Militärische Führung“ und werden nach erfolgreichem Abschluss zum Leutnant befördert. Offiziere in Spezialfunktionen (z.B. Juristen, Apotheker, Ärzte, Veterinäre, Techniker, Seelsorger, etc.) müssen den Abschluss eines einschlägigen Hochschul- oder Fachhochschul -Studiums vorweisen. Eine zeitlich befristete Offizierslaufbahn ist im Bundesheer jedoch auch ohne Bachelor -Abschluss möglich. (Die befristete Laufbahn endet nach einer Höchstdauer von 15 Dienstjahren oder mit Ablauf des 40. Lebensjahres.) Ja. Denn die erlangte akademische Qualifikation stellt ein wesentliches Kriterium für die Aufstiegsmöglichkeiten von Offizieren dar. Leistungsstarke Truppenoffiziere , die die Theresianische Militärakademie erfolgreich absolviert und sich in einem Auswahlverfahren durchgesetzt haben, können im Rahmen ihres weiteren Werdegangs zum Fachhochschul-Masterstudiengang „Militärische Führung“ an der Landesverteidigungsakademie in Wien zugelassen werden. Dieser qualifiziert die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in vier Semestern als Führungskräfte und Stabsoffiziere. 5 Keine. Bisher gibt es außerhalb der Laufbahn der Berufsoffiziere keine Ausbildungsgänge , die einen Bachelor-Abschluss enthalten . Derzeit wird jedoch geprüft, ob die neuen Richtlinien für die bislang im Pflegedienst verwendeten Unteroffiziere einen Bachelor im Sanitätsdienst erforderlich machen. 5 Vgl. Master-Studiengang Militärische Führung. Hrsg.: Bundesheer. Abrufbar unter: http://www.bundesheer.at/karriere /offizier/ausb2.shtml (letzter Zugriff: 6. November 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 092/17 Seite 10 Laufbahn der Truppenoffiziere andere Laufbahnen Studienabschluss als Voraussetzung für die Beförderung zum Offizier [ ja / nein ] Vorteile eines Master- Abschlusses im Vergleich zum Bachelor-Abschluss [ ja (welche?) / nein ] Verwendungen, für die ein Bachelor erforderlich ist Polen Ja. Gemäß Art. 11 und 12 des Gesetzes über den Militärdienst von Berufssoldaten 6 muss ein Offizier der polnischen Streitkräfte über einen Master-Abschluss verfügen. Diese Qualifikation erlangen die Offiziersanwärter und -anwärterinnen mit erfolgreichem Abschluss ihrer Offiziersausbildung an einer der polnischen Militärakademien . Die Offiziersausbildung verkürzt sich für Offiziersanwärter und -anwärterinnen, die bei Einstellung bereits über einen Master-Abschluss verfügen , um ein Jahr. Ja. Ein Bachelor-Abschluss genügt nicht, um zum Offizier befördert werden zu können. Keine. Rumänien Ja. Das rumänische Offizierskorps rekrutiert sich nach Kap. III, Art. 36 des Gesetzes Nr. 80 vom 11. Juli 1995 über den Status des militärischen Personals 7 aus • Absolventen in- oder ausländischer militärischer Ausbildungseinrichtungen mit einem Bachelor, Ja. Offiziere mit einem Master- Abschluss erreichen höhere Dienstgrade in kürzerer Zeit. Keine. 6 Gesetz über den Militärdienst von Berufssoldaten vom 11. September 2003, zuletzt geändert am 16. September 2016. Abrufbar in polnischer Sprache unter: http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU2016 0001726 (letzter Zugriff: 25. Oktober 2017). 7 Gesetz Nr. 80 vom 11. Juli 1995 über den Status des militärischen Personals in der konsolidierten, seit 11. April 2014 gültigen Fassung. Abrufbar in rumänischer Sprache unter: https://www.sie.ro/pdf/legislatie/80.pdf (letzter Zugriff: 7. November 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 092/17 Seite 11 Laufbahn der Truppenoffiziere andere Laufbahnen Studienabschluss als Voraussetzung für die Beförderung zum Offizier [ ja / nein ] Vorteile eines Master- Abschlusses im Vergleich zum Bachelor-Abschluss [ ja (welche?) / nein ] Verwendungen, für die ein Bachelor erforderlich ist Rumänien (Fortsetzung) • Absolventen einer höheren militärischen Ausbildungseinrichtung mit einem Master, sowie aus • Unteroffizieren mit und ohne Portepee mit einem an einer höheren militärischen Ausbildungseinrichtung erworbenen Bachelor. Schweden Nein. Bis dato setzen nur bestimmte Spezialverwendungen (Mediziner , Meteorologen) einen akademischen Abschluss voraus. Allerdings könnte die geplante Reform der schwedischen Offiziersausbildung hier in Kürze dazu führen, dass jeder Offizier eine akademische Ausbildung durchlaufen muss. Nein. Keine. Slowakei Ja. Gem. Gesetz 281/2015 8 vom 25. September 2015 über den Dienst von Berufssoldaten ist in den slowakischen Streitkräften mindestens ein Bachelor- Abschluss erforderlich, um zum Leutnant befördert werden zu können. Diese Qualifikation kann u.a. an der „Akademie der Streitkräfte der Slowakischen Republik“ (AOS) in einem dreijährigen Studium erlangt werden. Ja. Der Bachelor ermöglicht nur einen Aufstieg bis zum Dienstgrad Hauptmann. Die Beförderung zu Dienstgraden ab Major aufwärts setzt in den slowakischen Streitkräften ein Master- Abschluss voraus. Keine. 8 Gesetz 281/2015 vom 25. September 2015 über den Dienst von Berufssoldaten und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze. Abrufbar in slowakischer Sprache unter: http://www.zakonypreludi.sk/zz/2015-281 (letzter Zugriff: 20. Oktober 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 092/17 Seite 12 Laufbahn der Truppenoffiziere andere Laufbahnen Studienabschluss als Voraussetzung für die Beförderung zum Offizier [ ja / nein ] Vorteile eines Master- Abschlusses im Vergleich zum Bachelor-Abschluss [ ja (welche?) / nein ] Verwendungen, für die ein Bachelor erforderlich ist Tschechien Ja. Gemäß § 1 der Verordnung 217/2010 9 des tschechischen Verteidigungsministeriums vom 28. Juni 2010 zu den Qualifikationsanforderungen für die Dienstleistung als Berufssoldat bedarf es mindestens eines Bachelors, um zum Offizier befördert werden zu können. Ja. Nur mit einem Master-Abschluss ist ein Aufstieg in die Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere möglich. Der Bachelor -Abschluss genügt hierfür nicht. Keine. Tabelle 1: Einfluss von Studienabschlüssen auf die Aufstiegs- und Verwendungsmöglichkeiten von Soldaten und Soldatinnen 10 *** 9 Verordnung 217/2010 des Verteidigunsministeriums der Tschechischen Republik vom 28. Juni 2010 zu den Qualifikationsanforderungen für die Dienstleistung als Berufssoldat, in der jeweils gültigen Fassung. Abrufbar in tschechischer Sprache unter: https://portal.gov.cz/app/zakony/zakonPar.jsp?idBiblio=71330&nr=217~2F2010&rpp= 15#local-content (letzter Zugriff: 2. November 2017). 10 Die Tabelle wurde vom Fachbereich WD 2 der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages erstellt.