WD 2 - 3000 - 083/17 (28. September 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Im Zusammenhang mit den von den Vereinten Nationen (VN) verabschiedeten Sustainable Development Goals (SDGs) ist Nachhaltigkeit erklärtes politisches Leitprinzip der Bundesregierung 1. Sie zielt auf die Erreichung von Generationengerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt, Lebensqualität und Wahrnehmung internationaler Verantwortung. In diesem Sinne sind wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung so zusammenzuführen, dass Entwicklungen dauerhaft tragfähig sind. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung hat die Bundesregierung die Nachhaltigkeitsprüfung initiiert. Grundlage der Nachhaltigkeitsprüfung ist die vom Bundeskabinett am 11. Januar 2017 verabschiedete „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016“ 2. Diese stellt die umfassendste Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie seit ihrem erstmaligen Beschluss im Jahre 2002 dar und ist verstärkt international, insbesondere an der VN-Agenda 2030 und deren Zielen für nachhaltige Entwicklung, ausgerichtet. Sie legt deutsche Ziele zu allen 17 SDG fest und weist zu jedem SDG zumindest ein indikatorengestütztes deutsches Politikziel aus. Die Nachhaltigkeitsstrategie bildet somit den Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 und verankert die nachhaltige Entwicklung als zentrales Ziel des Regierungs- und Verwaltungshandelns . 1 Jahresbericht der Bundesregierung 2015/16: Den Wandel gestalten – gezielt investieren. Stand: 16. Januar 2017. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/01/2017-01-17-jahresberichtpdf .pdf?__blob=publicationFile&v=4 (letzter Zugriff. 18. September 2017) 2 Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016 (BT-Drs. 18/10910 vom 12. Januar 2017). Abrufbar unter: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/109/1810910.pdf (letzter Zugriff. 28. September 2017); siehe hierzu auch: Neue Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, hgg. am 11. Januar 2017 vom Presseund Informationsamt der Bundesregierung. Abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen /BPA/2017/01/2017-01-11-nachhaltigkeitsstrategie.html (letzter Zugriff. 12. September 2017). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Berücksichtigung der Sustainable Development Goals im Regierungs- und Verwaltungshandeln Kurzinformation Zur Berücksichtigung der Sustainable Development Goals im Regierungs- und Verwaltungshandeln Fachbereich WD 2 Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Wie bereits in dem von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages erstellten Sachstand „Die Aktivitäten des Deutschen Bundestages in Zusammenhang mit der Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen“ 3 erwähnt, ist für die Beachtung der Einhaltung und Weiterentwicklung dieser Zielvorgabe auf Seiten des Parlaments der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE)4 zuständig. Bei der Bundesregierung liegt die federführende Zuständigkeit beim Bundeskanzleramt, dort beim Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung. Durch die Anwendung der Nachhaltigkeitsprüfung soll sowohl regierungs - als auch parlamentsseitig das Entstehen von Inkohärenzen zur nachhaltigen Entwicklung in den einzelnen Politikbereichen vermieden sowie bestehende Divergenzen korrigiert werden. Auf das Instrument der Nachhaltigkeitsprüfung wird u.a. im „Bericht der Bundesregierung zum High-Level Political Forum on Sustainable Development 2016“ 5 hingewiesen, der den VN vorliegt . Dort wird in Kap. 1b) „Die bestehende nationale Nachhaltigkeitsstrategie“ das Folgende ausgeführt: „Mit dem Instrument der Nachhaltigkeitsprüfung wird jeder Vorschlag der Regierung für Gesetze und Rechtsverordnungen anhand der Ziele, Indikatoren und Managementregeln der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie daraufhin geprüft, welche Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung zu erwarten sind.“ 6 Die Nachhaltigkeitsprüfung ist somit als permanenter Prozess implementiert, der das Regierungshandeln ebenso wie das parlamentarische Handeln begleitet. Im Rahmen dieses Prozesses unterrichtet der PBnE regelmäßig den Deutschen Bundestag. Die letzte Unterrichtung erfolgte mit Bundestagsdrucksache 18/12511 7 vom 26. Mai 2017. Zur nationalen Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie kooperiert die Bundesregierung über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mittels 3 Sachstand WD 2 – 3000 - 090/16 „Die Aktivitäten des Deutschen Bundestages in Zusammenhang mit der Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen“ der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 12. Juli 2016. Abrufbar unter: https://www.bundestag.de/blob/438634/0692a 5566291ca4db01d3054fabb4395/wd-2-090-16-pdf-data.pdf (letzter Zugriff: 27. September 2017). 4 Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf „Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung“ (BT-Drs. 18/559 vom 19. Februar 2014). Abrufbar unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/005/1800559.pdf (letzter Zugriff. 18. September 2017). 5 Bericht der Bundesregierung zum High-Level Political Forum on Sustainable Development 2016 vom 12. Juli 2016. Abrufbar unter: https://www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Presse/HLPF-Bericht_final_DE.pdf (letzter Zugriff. 18. September 2017). 6 Ebd., S. 7. 7 Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Bericht des parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung (Arbeitsbericht der 18. Wahlperiode) (BT-Drs. 18/12511 vom 26. Mai 2017). Abrufbar unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/125/1812511.pdf (letzter Zugriff. 18. September 2017). Kurzinformation Zur Berücksichtigung der Sustainable Development Goals im Regierungs- und Verwaltungshandeln Fachbereich WD 2 Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 3 verschiedener Foren (Forum Nachhaltigkeit8, Wissenschaftsplattform9) mit gesellschaftlichen Akteuren. Diese Nachhaltigkeitspartner kommen aus Kommunen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft. Auf dem Gebiet der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) hat das BMZ bereits im Jahr 2016 damit begonnen, die deutsche Entwicklungspolitik systematisch auf die Umsetzung der Agenda 2030 auszurichten. Dazu gehört die Überprüfung und Ausrichtung aller Verfahren, Instrumente und Sektoransätze daraufhin, wie sie einen gezielten Beitrag zur Umsetzung nachhaltiger Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 leisten können. Beispielsweise soll mit Hilfe einer periodischen Portfolioüberprüfung eruiert werden, wie die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den Partnerländern des BMZ noch besser auf die Erreichung der SDG in den Partnerländern ausgerichtet werden kann. Seitens der Bundesregierung wird über das BMZ auch externer Sachverstand zur Evaluierung der EZ generiert. So wurde u.a. das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) 10 vom BMZ mandatiert und legt entsprechende Prüfberichte dem BMZ vor, die dann ggf. Gegenstand der Aussprache im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden. Eine Übersicht über die Stellungnahmen des BMZ zu den vom DEval erstellten Berichten sind über http://www.bmz.de/de/ministerium/evaluierung/ergebnisse/evaluierungsberichte -stellungnahmen/index.html abrufbar. International gestaltet die deutsche Entwicklungspolitik die internationale Politik für nachhaltige Entwicklung mit. Das BMZ trägt aktiv dazu bei, die Reformen der multilateralen Organisationen im Sinne der Agenda 2030 weiter voranzubringen, insbesondere die der VN, der Weltbank und der regionalen Entwicklungsbanken. Das BMZ hat das transnationale „Partners for Review“-Netzwerk (P4R) 11 initiiert, welches auch von den VN unterstützt wird. Damit werden Entwicklungsländer bei der Berichterstattung im HLPF zur Agenda 2030 sowie die Entwicklung einer nationalen Überprüfung der Umsetzung unterstützt . Für die kommende 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages schlägt der PBnE in seiner Unterrichtung an das Parlament vom 26. Mai 2017 vor, „dass der PBnE die bereits für 2018 anstehende Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie intensiv begleitet und hierzu 8 Forum Nachhaltigkeit. Hg.: Bundesregierung. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Fotoreihe /2017/2017-16-15-forum-nachhaltigkeit/2017-16-15-forum-nachhaltigkeit.html (letzter Zugriff. 27. September 2017). 9 Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030. Hg.: Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung. Abrufbar unter: http://www.iass-potsdam.de/de/forschung/nachhaltigkeitsziele (letzter Zugriff. 27. September 2017). 10 Homepage des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval). Abrufbar unter: https://www.deval.org/de/ (letzter Zugriff. 18. September 2017). 11 Homepage des Netzwerks Partners for Review. Abrufbar unter: http://www.partners-for-review.de (letzter Zugriff . 27. September 2017). Kurzinformation Zur Berücksichtigung der Sustainable Development Goals im Regierungs- und Verwaltungshandeln Fachbereich WD 2 Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 4 eigene Vorschläge unterbreitet. Diese sollten mit Beteiligung des Parlaments, im engen Kontakt mit dem Bundeskanzleramt und den beteiligten Ressorts sowie im intensiven Austausch mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung12, mit der Wissenschaft und mit gesellschaftlichen Akteuren13 erfolgen.“ 14 *** 12 Homepage des Rates für Nachhaltige Entwicklung. Abrufbar unter: http://www.nachhaltigkeitsrat.de/ (letzter Zugriff. 28. September 2017). 13 Zu diesen gesellschaftlichen Akteuren zählt u.a. das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (D.I.E.). Vgl. Homepage des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik. Abrufbar unter: https://www.die-gdi.de/ (letzter Zugriff. 28. September 2017). 14 BT-Drs. 18/12511, a.a.O., S. 15.