WD 2 - 3000 - 074/19 (28.06.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die europäisch harmonisierten European Military Airworthiness Requirements (EMAR) wurden durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) in nationales Recht – die German Military Airworthiness Requirements (DEMAR) – überführt. Diese wurden am 1. Januar 2017 veröffentlicht , seither steht der komplette DEMAR-Regelungsraum zur Anwendung zur Verfügung.1 Die Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung des Regelungsraumes für die Bundeswehr ergibt sich aus §30 LuftVG. Dieser regelt einen Verweis der Zuständigkeiten in der Zulassung militärischer Luftfahrzeuge zum BMVg (s. § 30 Abs. 2 LuftVG). Der Verweis gilt sowohl für den althergebrachten Regelungsraum (sog. "Regelverfahren" oder "Altverfahren", dargestellt durch Zentralvorschrift A1-1525/0-8901), als auch für den Regelungsraum DEMAR (dargestellt durch die Zentralvorschriften A1-275/3-xxxx). Die Zuständigkeiten ergeben sich derzeit aus der Festlegung in der Zentralen Dienstvorschrift A-270/3 ("Das Luftfahrtamt der Bundeswehr als nationale Militärische Luftfahrtbehörde").2 Das LufABw ist die nationale militärische Luftfahrtbehörde, in der regulative, normative und qualitätssichernde Aufgaben zur Durchführung eines sicheren militärischen Flugbetriebs verantwortet werden. Vor der Aufstellung des LufABw wurde die Erstellung von luftfahrtbezogenen militärischen Vorschriften und Regelungen in unterschiedlichen Organisationselementen der Bundeswehr bzw. im BMVg wahrgenommen. *** 1 DEMAR-Regelungsraum, https://www.luftfahrtamt.bundeswehr.de/portal/a/lufabw/start/bib/demar /!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAf Ijo8zizSxNPN2Ngg18_b0sDAwc3cz8PV0MzIwM3A31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmmFhoh-sH6UflZ- VYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREARmwQ-Q!!/dz/d5/L2dBI- SEvZ0FBIS9nQSEh/. 2 s. Anlage Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Rechtsgrundlagen zu European Military Airworthiness Requirements (EMAR)/ German Military Airworthiness Requirements (DEMAR)