WD 2 - 3000 - 071/18 (14. Juni 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. 1. Einführung Am 14. Februar 2018 haben die NATO-Verteidigungsminister während ihres Frühjahrstreffens in Brüssel beschlossen, die Kommandostruktur der NATO an das geänderte Sicherheitsumfeld anzupassen und stärker auf maritime Sicherheit, Logistik und militärische Mobilität sowie Cyber-Verteidigung zu konzentrieren. Die Minister einigten sich u.a. darauf, „to establish two new commands: a joint force command for the Atlantic, to help protect sea-based lines of communication between North America and Europe, as well as a new support command for logistics, reinforcement and military mobility.“ 1 Auf demselben Treffen erklärte Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, dass Deutschland bereit sei, die Verantwortung für den Aufbau dieses „Unterstützungskommandos für Logistik, Verstärkung und militärische Mobilität“ (kurz: NATO-Logistikkommando) zu über nehmen, dessen Ziel es sei, Streitkräfte innerhalb Europas künftig schneller zu verlegen. 2 Die endgültige Entscheidung über die Stationierung des neuen Kommandos, das nun den Namen „Joint Support and Enabling Command“ (JSEC) trägt, haben die NATO-Verteidigungsminister bei ihrem Treffen am 7. Juni 2018 getroffen und die Aufstellung des JSEC in Deutschland bestätigt . 1 NATO Defence Ministers take decisions to strengthen the Alliance, hgg. von der NATO am 15. Februar 2018. Abrufbar unter: https://www.nato.int/cps/ua/natohq/news_152125.htm (letzter Zugriff: 23. Mai 2018). 2 Frühjahrstreffen 2018 der Verteidigungsminister der NATO. Hrsg.: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der NATO. Abrufbar unter: https://nato.diplo.de/nato-de/aktuelles/-/1590184 (letzter Zugriff: 23. Mai 2018). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Implikationen der geplanten Einrichtung des neuen NATO- Logistikkommandos in Ulm für die Bundeswehr und für deutsche Unternehmen Kurzinformation Unternehmen Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 2 2. Schritte zur Aufstellung und Aktivierung des Joint Support and Enabling Command“ Nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 13. Juni 2018 wird für das neue JSEC durch das BMVg zunächst ein nationales Grobkonzept entwickelt, welches eine Stationierung als Internationales Militärisches Hauptquartier am Standort Ulm 3 vorsieht, um Synergieeffekte mit dem dort beheimateten Multinationalen Kommando Operative Führung zu erschließen und auf dessen Ressourcen zurückzugreifen. Weitere wesentliche Schritte zur Aufstellung und Aktivierung des JSEC sind laut BMVg „im Anschluss • das Erarbeiten eines Feinkonzeptes JSEC durch das Kommando Streitkräftebasis unter kontinuierlicher Abstimmung mit der NATO und unter Beteiligung multinationaler Partner, • das Erreichen einer Anfangsbefähigung (Initial Operational Capability – IOC) bis spätestens zum 1. Oktober 2019 und einer Vollbefähigung (Full Operational Capability – FOC) bis spätestens zum 1. Oktober 2021 sowie • das bundeswehrgemeinsame Minimieren zusätzlichen Ressourcenaufwandes.“ 3. Implikationen der Aufstellung des JSEC für Bundeswehr und deutsche Unternehmen Aus den oben angegebenen Zeitlinien und dem daraus resultierenden aktuellen Sachstand wird laut Bundesverteidigungsministerium deutlich, dass – so die Stellungnahme des BMVg – zum jetzigen Zeitpunkt zu Fragen hinsichtlich der Implikationen der Aufstellung des JSEC für die Bundeswehr und für deutsche Unternehmen, bspw. „mit Bezug zu Strukturüberlegungen, Infrastrukturmaßnahmen , Personalstärken, materieller Ausstattung, sonstigen Leistungen für den Betrieb des JSEC und damit zusammenhängenden Vergabekriterien sowie deren Finanzierung bzw. Bereitstellung von Haushaltsmitteln noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.“ Die hierzu „notwendigen Daten werden in ausreichender Quantität und Qualität“ nach Einschätzung des BMVg voraussichtlich nicht vor Oktober 2019 (Erreichen der IOC) vorliegen. *** 3 Bereits am 20. März 2018 hatte die Streitkräftebasis offiziell mitgeteilt, dass Deutschland der NATO Ulm als Sitz des neuen NATO-Logistikkommandos vorgeschlagen habe. Vgl. Wiegold, Thomas (2018): Bundeswehr bietet Ulm als Standort für NATO-Logistikkommando. Hrsg.: Augen geradeaus! Abrufbar unter: http://augengeradeaus.net/2018/03/bundeswehr-bietet-ulm-als-standort-fuer-natologistikkommando -an/ (letzter Zugriff: 23. Mai 2018).