© 2017 Deutscher Bundestag WD 2 – 3000 – 069/17 Aktuelle Fortschritte bei der europäischen Zusammenarbeit in ausgewählten Bereichen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 069/17 Seite 2 Aktuelle Fortschritte bei der europäischen Zusammenarbeit in ausgewählten Bereichen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 069/17 Abschluss der Arbeit: 4. August 2017 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 069/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 4 2. Ausgewählte Aspekte der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung 4 2.1. Europäischer Verteidigungsfonds 4 2.2. Militärischer Planungs- und Durchführungsstab 6 2.3. Ständige Strukturierte Zusammenarbeit 7 2.4. Europäisches Kompetenzzentrum zur Bewältigung hybrider Bedrohungen 8 3. Literatur (Auswahl) 10 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 069/17 Seite 4 1. Einführung Auf dem Gipfeltreffen von Bratislava im September 2016 und beim Dezember-Gipfel 2016 kamen die 27 EU-Staats- und Regierungschefs überein, dem Bereich externe Sicherheit und Verteidigung in Europa eine neue Dynamik zu verleihen: Angesichts der Herausforderungen, die sich aus dem veränderten geopolitischen Umfeld ergeben, verständigten sie sich darauf, die europäische Kooperation in der Verteidigungspolitik weiter zu verstärken. Der vorliegende Sachstand befasst sich mit ausgewählten Projekten der Gemeinsamen Sicherheits - und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU). In den Bereichen „Europäischer Verteidigungsfonds“, „Militärischer Planungs- und Durchführungsstab“ (military planning and conduct capability, MPCC) sowie „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (permanent structured cooperation, PESCO) erläutert er die aktuellen Fortschritte und zeigt das jeweilige deutsche Engagement auf. Darüber hinaus informiert die vorliegende Arbeit zum „Europäischen Kompetenzzentrum zur Bewältigung hybrider Bedrohungen“ (European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats) in Helsinki. 2. Ausgewählte Aspekte der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung 2.1. Europäischer Verteidigungsfonds 1 Der am 30. November 2016 erstmals von der Kommission vorgelegte Aktionsplan zur Europäischen Verteidigung (EDAP) 2 soll den Plan zur Umsetzung der Globalen Strategie ergänzen. In dessen Mittelpunkt stehen die Deckung des Bedarfs an Verteidigungsfähigkeiten und die Unterstützung der europäischen Verteidigungsindustrie. Einer seiner Hauptsäulen stellt die Einrichtung eines Europäischen Verteidigungsfonds dar. Der Europäische Verteidigungsfonds soll nach Auffassung der Kommission zu einem Schlüsselfaktor für die Zukunft der europäischen Verteidigung werden. Denn bis dato sei die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ungenügend: Über 80 Prozent der Beschaffung und über 90 Prozent der Forschungs- und Technologie-Tätigkeiten seien auf nationaler Ebene angesiedelt. Der Grad der Fragmentierung sei – mit 178 verschiedenen Waffensystemen in Europa gegenüber 1 Wesentliche Teile dieses Kapitels fußen auf: Rohde, Florian (2017): Weiterentwicklung der GSVP – Umsetzung der Globalen Strategie. EU-Sachstand des Deutschen Bundestages / Referat PE 3 vom 9. Juni 2017, PE-Dok. 154/2017. Abrufbar im Intranet des Deutschen Bundestages unter: http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=165373 (letzter Zugriff: 1. August 2017). 2 Europäischer Verteidigungs-Aktionsplan. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 1. Dezember 2016. COM(2016) 950 final. Abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri= CELEX:52016DC0950&rid=1 (letzter Zugriff: 3. August 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 069/17 Seite 5 30 in den USA – nach wie vor hoch. Eine nicht ausreichend koordinierte Verteidigungsplanung führe dazu, dass Steuergelder ineffizient eingesetzt werden, unnötige Doppelarbeit geleistet werde und die Einsatzfähigkeit der Verteidigungskräfte suboptimal sei. Bei der Prüfung der unterschiedlichen Szenarien für eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion , die im „Reflexionspapier über die Zukunft der europäischen Verteidigung“ 3 dargelegt sind, soll sich die EU auf Zielvorgaben einigen, zu deren Umsetzung der Fonds beitragen wird. Der Fonds soll im Wesentlichen zwei Funktionen haben: 1. Aus seinem „Forschungsfenster“ soll die gemeinsame Forschung zu innovativen Verteidigungstechnologien (z.B. Elektronik, Metawerkstoffe, verschlüsselte Software oder Robotertechnik ) gefördert werden. 2. Aus dem „Fähigkeitenfenster“ des Fonds sollen die Mitgliedstaaten die gemeinsame Beschaffung von Technologien und Ausrüstung finanzieren können. Mit ihrer am 7. Juni 2017 vorgelegten Mitteilung 4 sowie einem Gesetzentwurf zur Errichtung eines Europäischen Verteidigungsfonds 5 hat die Kommission diese Pläne konkretisiert. Sie will 2017 eine vorbereitende Maßnahme (in einem Umfang von 25 Mio. EUR) für die Verteidigungsforschung einleiten, für die im Zeitraum 2017–2019 insgesamt 90 Mio. EUR vorgesehen sind. Dies gilt als ein erster, zeitlich und finanziell begrenzter Schritt, mit dem der Mehrwert der Unterstützung der Verteidigungsforschung aus dem EU-Haushalt getestet werden soll. Dieser Betrag soll ab 2020 auf jährlich 500 Mio. EUR steigen. Geplant ist, dass dieses Forschungsfenster über ein eigenes EU-Programm im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vollständig aus EU-Mitteln finanziert wird. Der Vorschlag für dieses Programm für Verteidigungsforschung soll im Laufe des Jahres 2018 vorgelegt werden, um bis zum 1. Januar 2021 operativ sein zu können. Dieses Programm soll – mit einer maßgeschneiderten Lenkungsstruktur versehen – künftig den Besonderheiten des Verteidigungssektors Rechnung tragen. Mittelfristig will die Kommission jährlich zudem eine Mrd. EUR für Beschaffung und Entwicklung von Verteidigungsgütern bewilligen. Dies könnte im Zusammenspiel mit den EU-Mitgliedstaaten Investitionen von jährlich fünf Mrd. EUR ermöglichen. 3 Reflexionspapier über die Zukunft der Europäischen Verteidigung, hgg. von der Europäischen Kommission. COM(2017) 315 vom 7. Juni 2017. Abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri= CELEX:52017DC0315&rid=2 (letzter Zugriff: 3. August 2017). 4 Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 8. Juni 2017. COM(2017) 295 final. Abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX: 52017DC0295&from=EN (letzter Zugriff: 3. August 2017). 5 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich zwecks Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation in der Verteidigungsindustrie der EU vom 8. Juni 2017. COM(2017) 294 final. Abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017PC0294&rid=2 (letzter Zugriff: 3. August 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 069/17 Seite 6 Nach Informationen aus der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union hat die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten mit Nachdruck darum gebeten, durch den Europäischen Verteidigungsfonds finanziell zu fördernde Projekte zu benennen . Deutschland und Frankreich haben die Projekte „European MALE RPAS“ 6, Upgrades existierender Fähigkeiten, z.B. - des Kampfhubschraubers TIGER oder - des NH 90 sowie Unterstützung der Entwicklung neuer Fähigkeiten, z.B. - „Maritime Patrol Systems“, - „Main Ground Combat Systems“ und - „Common Indirect Fire Systems“ vorgeschlagen. 2.2. Militärischer Planungs- und Durchführungsstab In seinen Schlussfolgerungen vom 6. März 2017 hat der Rat sich darauf verständigt, als kurzfristiges Ziel einen „Militärischen Planungs- und Durchführungsstab“ ((military planning and conduct capability, MPCC) innerhalb des Militärstabs der EU (EUMS) in Brüssel einzurichten, der auf strategischer Ebene für die operative Planung und Durchführung von militärischen Missionen ohne Exekutivbefugnisse zuständig ist und unter der politischen Aufsicht und strategischen Leitung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) arbeitet. 7 Mit Beschluss (EU) 2017/971 des Rates vom 8. Juni 2017 wurde der ständige „Militärische Planungs - und Durchführungsstab“ mit zunächst 25 Personalstellen eingerichtet. Er arbeitet parallel und in koordinierter Weise mit dem „Zivilen Planungs- und Durchführungsstab“ (civilian planning and conduct capability, CPCC). 6 MALE RPAS: Medium Altitude / Long Endurance Remotely Piloted Aircraft System (europäisches Drohnenprogramm ). 7 Vgl. Beschluss (EU) 2017/971 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Festlegung der Planungs- und Durchführungsmodalitäten für militärische GSVP-Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse und zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte , des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA). Abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017D0971&rid=1 (letzter Zugriff: 3. August 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 069/17 Seite 7 Der Generaldirektor des EU-Militärstabes (DGEUMS) ist in Doppelfunktion gleichzeitig der Direktor des MPCC, der gleichzeitig auch Befehlshaber (mission commander) aller aktuellen nicht-exekutiven GSVP-Missionen, einschließlich der drei EU-Ausbildungsmissionen in der Zentralafrikanischen Republik, in Mali und in Somalia, ist. Die bisherigen militärischen Missionskommandeure der drei nicht-exekutiven militärischen GSVP-Missionen, die auf der operativen Führungsebene mit ihren HQ vor Ort in Afrika stationiert sind ("In-theatre"), wurden in Anlehnung an die „Force Commander“ der exekutiven militärischen GSVP-Operationen in „Mission Force Commander “ umbenannt. Das MPCC wird nach Informationen aus der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union in seiner Endstruktur aus insgesamt 40 Personen bestehen, von denen 15 mit „Doppelhüten“ gleichzeitig Aufgaben im EU-Militärstab wahrnehmen. Das MPCC ist grundsätzlich operationsfähig; da allerdings noch nicht alle Dienstposten besetzt sind, hat es bisher nur eine sogenannte „Minimal Operational Capability“ (MOC). Deutschland wird sich mit zwei bis drei Offizieren beteiligen; hinzu kommen noch deutsche Offiziere im EU-Militärstab, die in „Doppelhutfunktion“ auch im MPCC Dienst leisten. 2.3. Ständige Strukturierte Zusammenarbeit Die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (SSZ) ist ein im Europäischen Verfassungsvertrag (2004) bzw. im Vertrag von Lissabon (2009) neu eingeführtes Instrument zur sogenannten abgestuften Integration im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (Art. 42, Abs. 6 u. Art. 46 EUV sowie Protokoll Nr. 10). Diese Zusammenarbeit sollte allen Mitgliedstaaten offenstehen, die bereit sind, auf der Grundlage von Artikel 42 Absatz 6 und Artikel 46 EUV sowie des Protokolls Nr. 10 zu den Verträgen die erforderlichen Verpflichtungen einzugehen und die Kriterien zu erfüllen. 8 Sie zielt darauf ab, die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung neuer Fähigkeiten im Bereich Verteidigung zu unterstützen und die vorhandenen militärischen Mittel im Hinblick auf ihren koordinierten Einsatz zusammenzuführen . Alle Fähigkeiten, die im Rahmen dieses Konzepts entwickelt werden, sollen im Eigentum der Mitgliedstaaten verbleiben, die über ein einziges Kräftedispositiv verfügen, das sie auch in anderen Rahmen, einschließlich VN und NATO, einsetzen können, und werden von diesen betrieben. 9 8 Vgl. hierzu u.a.: Die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ gemäß dem Vertrag über die Europäische Union. Kurzinformation WD 2 – 3000 – 146/16 des Deutschen Bundestages / Fachbereich WD 2 vom 18. November 2016. Abrufbar unter: https://www.bundestag.de/blob/485810/1dd71f50907ce81017752f73761aa4a5/wd-2-146-16-pdfdata .pdf (letzter Zugriff: 3. August 2017). 9 Vgl. GASP-Bericht – Unsere Prioritäten 2017, verfasst vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und hgg. vom Rat der Europäischen Union am 5. Juli 2017. Dok.-Nr. CFSP/PESC 583 COPS 219, S. 38. Abrufbar im Intranet des Deutschen Bundestages unter: http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=168178 (letzter Zugriff: 1. August 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 069/17 Seite 8 Deutschland hat vorgeschlagen, im Rahmen der SSZ die Projekte „European Medical Command“ und „European Logistics Hub“ sowie die Verstetigung der Kooperation zur Bereitstellung einer „EU Battlegroup“ (EU BG) voranzutreiben. Nach Informationen aus der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union haben sich einige EU-Mitgliedstaaten positiv zu dem deutschen Vorschlag geäußert. Neben Deutschland haben bisher vier weitere Nationen (Belgien, Finnland, Griechenland und Italien) insgesamt zwanzig, teils identische SSZ-Projekte vorgeschlagen. Insgesamt sind sich die EU-Mitgliedstaaten einig, dass aktuelle und zukünftige SSZ-Projekte zu priorisieren sind und dies im Einklang mit dem überarbeiteten „Capability Development Plan“ der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) erfolgen muss. Welche SSZ-Projekte prioritär zu verfolgen sind, wurde noch nicht entschieden. 2.4. Europäisches Kompetenzzentrum zur Bewältigung hybrider Bedrohungen Am 11. April 2017 haben insgesamt neun Mitgliedstaaten aus NATO und EU (unter ihnen auch Deutschland) in Anwesenheit von Vertretern der NATO und des Europäischen Auswärtigen Dienstes in Helsinki ein „Memorandum of Understanding on the European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats“ 10 in der finnischen Hauptstadt unterzeichnet. 11 Drei weitere Staaten (Estland, Norwegen und Spanien) unterzeichneten das MoU am 14. Juli 2017. 12 Ziel dieses Kompetenzzentrums ist es, den strategischen Dialog zum Thema „hybride Bedrohungen“ zu verbessern sowie Forschungsarbeiten und Analysen hierzu durchzuführen. 10 Memorandum of Understanding on the European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats vom 11. April 2017. Abrufbar unter: http://www.eurodefense.de/wp-content/uploads/2015/11/170411_HybridCoE-MoU-signed- 11042017.pdf (letzter Zugriff: 4. August 2017). 11 Vgl. hierzu European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats established in Helsinki. Pressemitteilung 159/2017 des finnischen Government Communications Department vom 11. April 2017. Abrufbar unter: http://valtioneuvosto .fi/en/article/-/asset_publisher/10616/eurooppalainen-hybridiuhkien-osaamiskeskus-perustettiin-helsinkiin (letzter Zugriff: 4. August 2017). 12 Vgl. hierzu New participating countries to the European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats. Pressemitteilung 344/2017 des finnischen Government Communications Department vom 14. Juli 2017. Abrufbar unter: http://vnk.fi/en/article/-/asset_publisher/euroopan-hybridiuhkien-osaamiskeskus-sai-uusia-jasenmaita (letzter Zugriff: 4. August 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 069/17 Seite 9 NATO und EU haben beide den Aufbau dieses Zentrums begrüßt und angekündigt, es künftig zu unterstützen. 13 Denn beide erachten es als notwendig, ihre parallelen Krisenreaktionsmaßnahmen zu synchronisieren und die Widerstandsfähigkeit ihrer Mitgliedstaaten gegen hybride Aktionen zu stärken. In dem neuen Zentrum sehen sie ein Instrument, ein gemeinsames Lagebewusstsein zu hybriden Bedrohungen durch entsprechenden Informationsaustausch ihrer zuständigen Stellen (bspw. auf europäischer Seite die EU Hybrid Fusion Cell) zu fördern sowie zu einer kohärenten Reaktion auf solche Bedrohungen beizutragen. Das jährliche Budget des Kompetenzzentrums, für das Finnland den Direktor stellt, 14 wird in der Anfangsphase etwa 1,5 Mio. EUR betragen. Die Hälfte dieses Budgets (ca. 700.000 EUR) wird durch Mitgliedsbeiträge (pro Mitgliedstaat jährlich 60.000 EUR 15) gedeckt, die andere Hälfte von der Gastgebernation Finnland bestritten. Finnland übernimmt darüber hinaus die Kosten für die Räumlichkeiten, die Telekommunikation und – in Teilen – für das Personal. 16 Das Zentrum wird als gemeinsames Netzwerk von Experten und Expertinnen aus den Mitgliedstaaten betrieben; das Zentrum selbst wird daher im Wesentlichen nur aus einem kleinen Sekretariat mit nur einer geringen Zahl an Vollzeitkräften bestehen. 17 Nach Informationen aus der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union strebt die Bundesrepublik eine Beteiligung im akademischen Bereich des Kompetenzzentrums an. 13 Vgl. hierzu EU welcomes establishment of the Finnish Centre of Excellence for countering hybrid threats. Pressemitteilung des European Union External Action Service am 11. April 2017. Abrufbar unter: https://eeas.europa.eu/ headquarters/headquarters-homepage_en/24572/EU%20welcomes%20establishment%20of%20the%20Finnish %20Centre%20of%20Excellence%20for%20countering%20hybrid%20threats (letzter Zugriff: 4. August 2017) und NATO welcomes opening of European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats, hgg. von der North Atlantic Treaty Organization am 11. April 2017. Abrufbar unter: http://www.nato.int/cps/en/natohq/news_143143. htm (letzter Zugriff: 4. August 2017). 14 Director appointed for the European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats. Pressemitteilung 161/ 2017 des finnischen Government Communications Department vom 12. April 2017. Abrufbar unter: http://vnk.fi/ en/article/-/asset_publisher/eurooppalaisen-hybridiuhkien-osaamiskeskuksen-johtaja-nimitet-1 (letzter Zugriff: 1. August 2017). 15 Vgl. Government to provide money for Estonia to join hybrid threat center. ERR-News vom 20. April 2017. Abrufbar unter: http://news.err.ee/590937/government-to-provide-money-for-estonia-to-join-hybrid-threat-center (letzter Zugriff : 4. August 2017). 16 European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats established in Helsinki. Pressemitteilung 159/2017 des finnischen Government Communication Department vom 11. April 2017. Abrufbar unter: http://valtioneuvosto .fi/en/article/-/asset_publisher/10616/eurooppalainen-hybridiuhkien-osaamiskeskus-perustettiin-helsinkii (letzter Zugriff: 1. August 2017). 17 Vgl. Government to provide money for Estonia to join hybrid threat center, a.a.O. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 069/17 Seite 10 3. Literatur (Auswahl) Die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ gemäß dem Vertrag über die Europäische Union. Kurzinformation WD 2 - 3000 - 146/16 des Deutschen Bundestages / Fachbereich WD 2 vom 18. November 2016. Abrufbar unter: https://www.bundestag.de/blob/485810/1dd71f50907ce 81017752f73761aa4a5/wd-2-146-16-pdf-data.pdf (letzter Zugriff: 3. August 2017). Koenig, Nicole (2017): France and Germany: Shifting gears on European defence? Blog Post vom 11. Juli 2017, hgg. vom Jacques Delors Institut Berlin. Abrufbar unter: http://www.delorsinstitut .de/2015/wp-content/uploads/2017/07/20170711_dt-frz-Sichterheitspolitik-Koenig.pdf (letzter Zugriff: 3. August 2017). Koenig, Nicole; Walter-Franke, Marie (2017): France and Germany: Spearheading A European Security and Defence Union? Policy Paper Nr. 202 vom 19. Juli 2017, hgg. vom Jacques Delors Institut Berlin. Abrufbar unter: http://www.institutdelors.eu/media/franceandgermanyspearheadingaeuropeansecurityanddefenceunion -koenigwalter-jdib-july2017.pdf?pdf=ok (letzter Zugriff: 1. August 2017). „Man wächst mit seinen Aufgaben“. Interview mit Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, Internationale Politik 4, Juli-August 2017, S. 17–23. Abrufbar unter: https://zeitschriftip .dgap.org/de/ip-die-zeitschrift/archiv/jahrgang-2017/juli-august/man-waechst-mit-seinen-aufgaben (letzter Zugriff: 3. August 2017). Pienkos, Antoni (2017): Development Perspective for the European Defense Action Plan, hgg. am 26. Juli 2017 vom Warsaw Institute for Strategic Initiatives. Abrufbar unter: https://worldview .stratfor.com/article/development-perspective-european-defense-action-plan (letzter Zugriff: 3. August 2017). Rohde, Florian (2017): Weiterentwicklung der GSVP – Umsetzung der Globalen Strategie. EU- Sachstand des Deutschen Bundestages / Referat PE 3 vom 9. Juni 2017, PE-Dok. 154/2017. Abrufbar im Intranet des Deutschen Bundestages unter: http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox /dokumentInhalt?id=165373 (letzter Zugriff: 1. August 2017). ***