© 2017 Deutscher Bundestag WD 2 – 3000 – 065/17 Veteranenkonzepte in ausgewählten Ländern Vergleichende Darstellung Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Seite 2 Veteranenkonzepte in ausgewählten Ländern Vergleichende Darstellung Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 065/17 Abschluss der Arbeit: 18. September 2017 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Seite 3Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 5 2. Zum Veteranenwesen ausgewählter Länder 8 2.1. Dänemark 8 2.1.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik Dänemarks 8 2.1.2. Veteranenbegriff 9 2.1.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen 10 2.1.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen 12 2.2. Frankreich 12 2.2.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik Frankreichs 12 2.2.2. Veteranenbegriff 13 2.2.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen 14 2.2.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen 16 2.3. Großbritannien 17 2.3.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik Großbritanniens 17 2.3.2. Veteranenbegriff 18 2.3.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen 18 2.3.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen 20 2.4. Israel 21 2.4.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik Israels 21 2.4.2. Veteranenbegriff 21 2.4.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen 22 2.4.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen 22 2.5. Niederlande 23 2.5.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik der Niederlande 23 2.5.2. Veteranenbegriff 24 2.5.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen 25 2.5.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen 28 2.6. Österreich 30 2.6.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik Österreichs 30 2.6.2. Veteranenbegriff 30 2.6.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen 30 2.6.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen 31 Seite 4Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 2.7. USA 32 2.7.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik der USA 32 2.7.2. Veteranenbegriff 33 2.7.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen 34 2.7.3.1. Zusätzliche Kriterien für eine Anspruchsberechtigung 34 2.7.3.2. Versorgungsrechtliche Leistungen 35 2.7.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen 37 3. Fazit / Zusammenfassung 38 Anlagen 44 Seite 5Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 1. Einführung Mit Ende des Zweiten Weltkrieges endete in Deutschland die Tradition, Kriegsveteranen zu ehren und zu feiern. Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands wurde der sogenannte „Heldengedenktag“ abgeschafft, mit dem offiziell die Angehörigen der deutschen Wehrmacht geehrt wurden; stattdessen wurde zum Gedenken an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen der Volkstrauertag wieder eingeführt. 1 Zum selben Zweck begann der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bereits 1946 mit dem Aufbau und Erhalt von Ehrenmalen und Kriegsgräberstätten. 2 Ferner wurden nach Kriegsende Kriegsversehrte zur Förderung ihrer gesellschaftlichen Integration medizinisch und beruflich unterstützt. 3 Nachdem die Wehrmacht aufgelöst worden war, gab es in Deutschland eine Dekade lang keine deutschen Streitkräfte; Veteranenverbände waren in dieser Zeit verboten. Auch nach Aufstellung der Bundeswehr im Jahr 1955 entwickelte sich in der neuen Bundesrepublik zunächst keine neue Veteranentradition. Diese Situation änderte sich auch in der Zeit des Kalten Krieges nicht: Im Gegensatz zu anderen Staaten, deren Truppen im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme durchgehend Auslandseinsätze absolvierten, verfolgte die Bundesrepublik Deutschland keine spezifische Veteranenpolitik. Als dann aber seit den 1990er Jahren deutsche Soldaten in Auslandseinsätze entsandt wurden und deren Zahl kontinuierlich anstieg, änderte sich in Deutschland allmählich die Haltung zur Frage von Veteranen. Insgesamt sind bis heute etwa 300.000 Soldaten und Soldatinnen in den Militäroperationen und -missionen in Afghanistan, im Nahen Osten, auf dem Balkan und in Afrika eingesetzt worden. Dabei verloren etwa 100 deutsche Soldaten ihr Leben; viele Soldaten und Soldatinnen kehrten von ihren Auslandseinsätzen verwundet oder traumatisiert heim. 4 Der Impuls, über die Einführung einer Veteranenkultur zu diskutieren und sich der Anliegen von Veteranen anzunehmen, kam insbesondere von den aus Auslandseinsätzen zurückkehrenden Soldaten und Soldatinnen. 5 Mit dem „Bund Deutscher Veteranen e.V.“ gründeten sie im 1 Vgl. Volkstrauertag. Hrsg.: theology.de. Abrufbar unter: http://www.theology.de/kirche/kirchenjahr/volkstrauertag .php (letzter Zugriff: 17. Juli 2017). 2 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. - Eine Kurzdarstellung. Hrsg.: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Abrufbar unter: https://www.volksbund.de/presse/volksbund.html (letzter Zugriff: 17. Juli 2017). 3 Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Ursprüngliche Fassung vom 16. Juni 1953 (BGBl. I S. 389), in Kraft getreten am 1. Mai 1953, letzte Neufassung vom 26. August 1986 (BGBl. I S. 1421), außer Kraft gesetzt am 1. Juli 2001 (BGBl. I S. 1046). Abrufbar unter: https://www.bgbl.de/xaver/ bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl153i0389.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40att r_id%3D%27bgbl153i0389.pdf%27%5D__1500271601942 (letzter Zugriff: 17. Juli 2017). 4 Birnbaum, Michael (2012): Germany struggles with homecoming of Afghanistan veterans. Washington Post vom 30. April 2012. Abrufbar unter: https://www.washingtonpost.com/world/germany-struggles-with-homecoming-of-afghanistan -veterans/2012/04/30/gIQAwn6IrT_story.html?utm_term=.cb5e99d23de7 (letzter Zugriff: 17. Juli 2017). 5 Siehe u.a. den 2010 gegründeten Bund Deutscher Veteranen e.V. (BDV): Bund Deutscher EinsatzVeteranen e.V. Abrufbar unter: http://veteranenverband.de/ (letzter Zugriff: 17. Juli 2017). Seite 6Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 August 2010 eine spezielle Interessenvertretung, die Anfang 2016 zum „Bund Deutscher Einsatz- Veteranen e.V.“ umbenannt wurde. Dieser Verband betrachtet diejenigen Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr als Veteranen, die an Auslandseinsätzen teilgenommen haben. Auf diese Entwicklung reagierte die Politik. Als Antwort auf die Gründung des „Bunds Deutscher Veteranen e.V.“ schrieb beispielsweise der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière in einem dieses Thema sensibilisierenden Essay, ohne mit der Wiederbelebung des Veteranenbegriffs weitergehende Versorgungsleistungen verbinden zu wollen: „It is time that we have an open and objective discussion about our policy on veterans. This is new – but only for Germany .“ 6 Am 16. Januar 2013 definierte er in Bad Reichenhall in seiner Rede anlässlich der Verabschiedung von Soldatinnen und Soldaten der 10. Panzerdivision und der Division Spezielle Operationen in die Einsätze in Afghanistan den Veteranenbegriff wie folgt: „Veteran beziehungsweise Veteranin der Bundeswehr ist, wer ehrenhaft aus dem aktiven Dienst in der Bundeswehr ausgeschieden ist und als Angehöriger der Bundeswehr im Ausland an mindestens einem Einsatz oder einer besonderen Verwendung im Rahmen von humanitären, friedenserhaltenden oder friedensschaffenden Maßnahmen teilgenommen hat.“ 7 Nachdem es de Maizière in der 17. Wahlperiode nicht mehr gelungen ist, ein abgestimmtes Veteranenkonzept vorzulegen, wurden im Bundesministerium der Verteidigung Ende 2015 in Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Soldaten und Soldatinnen erste Überlegungen für die Neudefinition des unter de Maizière erstmals definierten Veteranenbegriffs angestellt. 8 Seine Nachfolgerin als Verteidigungsminister, Ursula von der Leyen, schlug damals das „Zwei-Veteranen -Modell“ vor, um eine Basis für ein künftiges Veteranenkonzept zu schaffen. Laut diesem Modell sollten sich alle ehrenhaft bei der Bundeswehr entlassenen Soldaten Veteranen nennen dürfen ; Soldaten mit Einsatzerfahrung hätten den Sonderstatus „Einsatzveteran“ bekommen. Das war „offensichtlich der Versuch einer salomonischen Lösung der Veteranenfrage – es wird kein Bundeswehrangehöriger ausgegrenzt und die Einsatzsoldaten erhalten eine besondere Würdigung .“ 9 Allerdings kam dieses „Zwei-Veteranen-Modell“ bei einigen der Interessenvertretungen nicht gut an, einige sahen in ihm ein „Zwei-Klassen-Modell“. 10 6 Germany debates: Who counts as a veteran? In: DW – Made for Minds 8 May 2012. Abrufbar unter: http://www. dw.com/en/germany-debates-who-counts-as-a-veteran/a-15935184 (letzter Zugriff: 11 Juli 2017). 7 Bonk, Ralf (2013): Minister liefert Definition des Veteranenbegriffs. TRENDKRAFT vom 17. Januar 2013. Abrufbar unter: https://trendkraft.de/politik-soziales/minister-liefert-definition-des-veteranenbegriffs/ (letzter Zugriff: 17. Juli 2017). 8 Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten – Jahresbericht 2015 (57. Bericht). BT-Des. 18/7250, S. 33. Abrufbar im Intranet des Deutschen Bundestages unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/072/1807250.pdf (letzter Zugriff : 17. Juli 2017). 9 Müller, Björn (2015): Veteranen-Debatte Bundeswehr: Die “Zwei-Veteranen”-Lösung steht an. Blog Pivot Area vom 11. November 2015. Abrufbar unter: http://www.pivotarea.eu/2015/11/11/veteranen-debatte-bundeswehr-die-zweiveteranen -loesung-steht-an (letzter Zugriff: 17 Juli 2017). 10 Ebd. Seite 7Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Obwohl im Jahr 2016 mit dem „Wald der Erinnerung“ auf dem Gelände des Einsatzführungskommandos in Geltow (Potsdam-Mittelmark) nach langen Diskussionen eine spezielle Gedenkstätte für die im Einsatz gefallenen Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr eingeweiht werden konnte, und obgleich die jetzige Bundesregierung in ihrem Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr inzwischen formulierte, dass die Bundeswehr Sorge für ihre ehemaligen Soldatinnen und Soldaten trage, 11 hat auch sie bis heute kein Veteranenkonzept eingeführt. Das Interesse einiger Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist es nun, die gegenwärtig in Deutschland ruhende Diskussion zu einem künftigen Veteranenkonzept der Bundeswehr wiederzubeleben und Ideen hierfür zusammen zu tragen. Vor diesem Hintergrund befasst sich der vorliegende Sachstand mit dem Veteranenwesen in ausgewählten Ländern. 12 Er fasst zusammen, wie dort jeweils die historische Entwicklung bis zur Einführung eines Veteranenkonzeptes, soweit ein solches existiert, aussah und welche Diskussionen auf dem Weg dorthin geführt wurden; wie das jeweilige Veteranenkonzept den Begriff des Veteranen bzw. der Veteranin definiert bzw. was die Kriterien sind, die ein aktiver oder ein aus dem Dienst ausgeschiedener Soldat bzw. eine aktive oder eine aus dem Dienst ausgeschiedene Soldatin erfüllen muss, um als Veteran bzw. Veteranin bezeichnet zu werden; wie die jeweiligen Konzeptvorgaben/-regelungen in den betreffenden Ländern umgesetzt werden; wie die Veteranen und Veteraninnen in die Gesellschaft ihres Landes integriert sind; sowie ob sie im Vergleich zu anderen Bürgern oder Soldaten (Nicht-Veteranen) gesellschaftliche und/oder wirtschaftliche Vorrechte genießen und welche Rolle hierbei ihr jeweiliger Gesundheitszustand (PTBS, körperliche Behinderung, ohne gesundheitliche Einschränkung, etc.) spielt. 11 Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, am 13. Juli 2016 hgg. von der Bundesregierung, S. 113. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BMVg/Weissbuch _zur_Sicherheitspolitik_2016.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (letzter Zugriff: 11. Juli 2017). 12 Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Israel, Niederlande, Österreich und USA. Seite 8Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 2. Zum Veteranenwesen ausgewählter Länder 2.1. Dänemark 2.1.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik Dänemarks Seit 1948 hat Dänemark laut Informationen aus seinem Verteidigungsministerium mehr als 50.000 Soldaten und Soldatinnen in Auslandseinsätze entsandt. 13 Um insbesondere den Bedürfnissen derjenigen Rechnung zu tragen, die aus diesen Einsätzen traumatisiert zurückgekehrt sind oder Probleme bei der Reintegration in Beruf oder Familie gehabt haben, hat das dänische Verteidigungsministerium nach Auskunft des dänischen Parlaments (Folketinget) bereits seit den 1990er Jahren einzelne Initiativen angestoßen und vorangebracht, die insbesondere auf die psychologische Behandlung dieser Personen abzielten. Diese Initiativen mündeten schließlich in dem im Oktober 2010 vom Verteidigungsministerium veröffentlichen Veteranenkonzept „Recognition and Support: Veterans’ Policy“ 14, das erstmals einen Rahmen für die Anerkennung und die Unterstützungsmöglichkeiten von Veteranen und Veteraninnen sowie deren Familienangehörige setzte. Auch nach Veröffentlichung dieses ersten Veteranenkonzepts sahen sich Regierung und Parlament in der Verantwortung, sich weiterhin mit dem dänische Veteranenwesen zu befassen. In diesem Zusammenhang vereinbarten im September 2014 die Regierungs- und nahezu alle Oppositionsparteien , die Unterstützung für Veteranen und Veteraninnen weiter auszubauen und die Haushaltsmittel sowohl für den Bau neuer Veteranenheime als auch für die Erweiterung bestehender Einrichtungen zu erhöhen. Des Weiteren initiierte die dänische Regierung u.a. eine Bestandsaufnahme des Veteranenwesens („service check of veteran effort“). Hierfür richtete das Verteidigungsministerium in Kopenhagen im Jahr 2015 eine Arbeitsgruppe ein, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministeriums selbst sowie des Veteranenzentrums angehörten. Dessen Gründung im Oktober 2011 ging auf das Veteranenkonzept 2010 zurück; seine Aufgabe ist es, Soldaten, Veteranen und Familienangehörige mit ihren besonderen Bedürfnissen vor, während und nach einem Einsatz zu unterstützen. 15 13 Service Check of the Veteran Effort – a continuous development, hgg. im September 2016 vom dänischen Verteidigungsministerium . Abrufbar unter: http://www.fmn.dk/temaer/veteraner/Documents/service-check-of-the-veteranseffort .pdf (letzter Zugriff: 21. Juli 2017). 14 Recognition and Support: Veterans’ Policy, hgg. im Oktober 2010 vom dänischen Verteidigungsministerium, S. 3. Abrufbar in dänischer Sprache unter: http://www.fmn.dk/eng/allabout/Documents/Vetpol_UK_web.pdf (letzter Zugriff: 21. Juli 2017). 15 Veterancentret. Abrufbar in dänischer Sprache unter: http://veteran.forsvaret.dk/Pages/forside.aspx (letzter Zugriff: 21. Juli 2017). Seite 9Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Interdisziplinär und öffentlich diskutierte diese Arbeitsgruppe die Belange von Veteranen und Veteraninnen und lud hierzu sowohl andere betroffene Ressorts, Regionalbehörden und Kommunen als auch Interessenvertretungen und Freiwilligenorganisationen ein. Eine erste Versammlung in diesem Kreise fand am 24. September 2015 statt. Hier und bei mehreren Folgeveranstaltungen tauschten die Gesprächspartner – häufig selbst Veteranen – Erfahrungen aus und entwickelten Vorschläge für neue Initiativen zur Verbesserung der Situation der Veteranen und Veteraninnen . Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe fasste der Anfang September 2016 herausgegebene „Veteranrapport 2016 – Servicetjek“ 16 zusammen. Nahezu gleichzeitig veröffentlichte das Verteidigungsministerium – unter Berücksichtigung zahlreicher Vorschläge dieses Berichts – am 5. September 2016 das neue Veteranenkonzept „The Veteran Policy of Denmark“.17 2.1.2. Veteranenbegriff Das neue Veteranenkonzept der dänischen Regierung definiert einen Veteran bzw. eine Veteranin als eine Person, die auf Basis einer Entscheidung des Parlaments, der dänischen Regierung oder eines Ministers zumindest einmal in einen Auslandseinsatz entsandt worden ist. 18 Das dänische Veteranenkonzept wird grundsätzlich nur bei solchen Personen angewendet, die während des Auslandseinsatzes unter dem Befehl des Verteidigungsministeriums stehen. 19 Dies impliziert, dass dänische Polizeikräfte oder in Dänemark wohnende Ausländer und Ausländerinnen , die an Militäroperationen oder -missionen im Ausland teilgenommen haben, nach dem Veteranenkonzept keine Ansprüche auf Unterstützungsleistungen haben. Ansprüche auf Leistungen genießen hingegen nach dem Veteranenkonzept neben den Veteranen und Veteraninnen selbst auch ihre Familienangehörigen, fall ein entsprechender Unterstützungsbedarf besteht. 20 16 Veteranrapport 2016 – Servicetjek, hgg. vom dänischen Veteranenzentrum, Abrufbar in dänischer Sprache unter: http://www.fmn.dk/temaer/veteraner/Documents/veteranrapport-2016.pdf (letzter Zugriff: 21. Juli 2017). 17 The Veteran Policy of Denmark, hgg. am 5. September 2016 vom dänischen Verteidigungsministerium. Abrufbar unter: http://www.fmn.dk/temaer/veteraner/Documents/the-veteran-policy-of-denmark-2016.pdf (letzter Zugriff: 21. Juli 2017). 18 „A veteran is a person who has been deployed in international operations at least once, on the grounds of a decision made by Folketinget, the Danish Government or a minister.“ Vgl. Ebd., S. 1. 19 „The Veteran Policy applies to veterans who have been deployed while serving The Ministry of Defence.“ Vgl. Ebd., S. 1. 20 Ebd., S. 1. Seite 10Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 2.1.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen Das Veteranenkonzept der dänischen Regierung bezieht alle aus dem Auslandseinsatz zurückkehrenden Veteranen und Veteraninnen ein. Es geht zwar insbesondere um diejenigen, die nach Ende ihres Einsatzes beim Versuch des Abbaus psychischen und sozialen Stresses oder beim Umgang mit physischen Einschränkungen auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Aber die dänische Veteranenpolitik adressiert auch den großen Anteil an Teilnehmern und Teilnehmerinnen von Auslandseinsätzen, der aus dem Einsatz gestärkt und reich an Erfahrungen zurück kommt und dem in der Heimat die Reintegration in den beruflichen und familiären Alltag ohne Schwierigkeiten gelingt. Laut Konzept geht es der dänischen Regierung in ihrer Veteranenpolitik um zwei Ziele: a) staatliche und gesellschaftliche Anerkennung der Leistungen beider genannten Gruppen von Veteranen und Veteraninnen 21 (vgl. hierzu Ziff. 2.1.4.) sowie b) Unterstützung der aus dem Auslandseinsatz zurückkehrenden Veteranen und Veteraninnen, denen die Reintegration nicht reibungslos gelingt, sowie ihrer Familienangehörigen durch > Zugang zu Behandlung, Betreuung und Beratung durch Psychologen und andere Spezialisten während und nach dem Einsatz, 22 > ein Kompensationssystem, das finanzielle Entschädigungen für im Einsatz erlittene Verletzungen oder Verwundungen unabhängig von allgemeinen Berufsunfallsystem oder von privaten Versicherungsleistungen vorsieht, 23 > Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs vom Einsatz in den militärischen oder zivilen Berufsalltag, 24 sowie > Informationen über die Möglichkeiten, medizinische Unterstützung, finanzielle Entschädigung oder Ausbildung bzw. einen Arbeitsplatz zu erhalten, u.a. durch Stärkung der Rolle des Veteranenzentrums. 25 21 Ebd., S. 4. 22 Ebd., S. 5. 23 Ebd., S. 8. 24 Hierzu heißt es im Veteranenkonzept: „Veterans who return to a position within The Ministry of Defence will find themselves among colleagues with knowledge of the conditions of deployment. The commander at home bears a special responsibility for overseeing the individual’s transformation process as well as awareness of the pitfalls that may appear. Veterans who leave The Ministry of Defence after a short amount of time must be informed of the educational and compensational options that exist within the civilian educational sector, as well as the initiatives in the employment area that may help the transition.“ Vgl. ebd., S. 6. 25 Das Veteranenkonzept unterstreicht die Bedeutung der Verbreitung (und dabei auch die Rolle des jeweiligen Arbeitgebers ) von Informationen über die jeweiligen Möglichkeiten von Veteranen und Veteraninnen sowie deren Familienangehörigen, einschließlich des Zugangs zu Unterstützungsleistungen. Seite 11Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 In Umsetzung der Veteranenkonzepte aus den Jahren 2010 und Jahr 2016 hat das dänische Parlament drei Gesetze mit großer Mehrheit verabschiedet, die zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und der sozialen Sicherheit von Veteranen und Veteraninnen beitragen sollten: Gesetz zu einer aktiven Sozialpolitik (Erfüllung der Wohnsitzerfordernis für den Anspruch von Veteranen und Veteraninnen auf Geldleistungen) 26 vom 22. Dezember 2010, Gesetz über die Entschädigung von ins Ausland entsandten Soldaten und Soldatinnen sowie von anderen im Ausland eingesetzten staatlichen Angestellten mit spät diagnostizierter posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) 27 vom 2. April 2014, sowie das Gesetz für ein Beschäftigungsprogramm für Veteranen 28 vom 27. Dezember 2016. Die Bedeutung der sozialen Unterstützung von Soldaten unterstreichen ferner die zahlreichen Debatten, die der Folketinget zur Behandlung posttraumatischer Belastungsstörungen, zu den Bemühungen um staatliche und gesellschaftliche Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen sowie zum Veteranenzentrum geführt hat. Zum anderen zeigt seine Befassung mit der an die Arbeitsministerin und an den Verteidigungsminister gestellten parlamentarischen Anfrage „Om danske hjemvendte soldater og PTSD“ 29 zur Hilfe traumatisiert aus dem Auslandseinsatz heimkehrender dänischer Soldaten und Soldatinnen am 16. April 2013 das Interesse des dänischen Parlaments an der Situation von Betroffenen. Neben der staatlichen Unterstützung können Veteranen und Veteraninnen auch durch Interessenverbände oder Freiwilligenorganisationen Unterstützung erfahren. Laut dem Veteranenkonzept kommt diesen die Rolle zu, hilfsbedürftigen Veteranen und Veteraninnen Wege zur professionellen Unterstützung aufzuzeigen und über ihre Netzwerke Informationen zu Veteranenaspekten zu streuen. Darüber hinaus sind sie der Ansprechpartner für solche aus dem Einsatz heimkehrenden Soldaten und Soldatinnen, die die Unterstützung öffentlicher Stellen nicht in Anspruch nehmen wollen. 30 Vgl. ebd., S. 6 und S. 8. 26 Forslag til lov om ændring af lov om aktiv socialpolitik. (Veteran-ers opfyldelse af opholdskravet for ret til kontanthjælp ). Gesetz 1597 vom 22. Dezember 2014. Abrufbar in dänischer Sprache unter: http://www.ft.dk/samling /20101/lovforslag/l51/index.htm (letzter Zugriff: 24. Juli 2017). 27 Forslag til lov om erstatning og godtgørelse til tidligere udsendte soldater og andre statsansatte med sent diagnosticeret posttraumatisk belastningsreaktion. Gesetz Nr. 336 vom 2. April 2014. Abrufbar in dänischer Sprache unter: http://www.ft.dk/samling/20131/lovforslag/l104/index.htm (letzter Zugriff: 24. Juli 2017). 28 Forslag til lov om jobordning for veteraner. Gesetz Nr. 1714 vom 27. Dezember 2016. Abrufbar in dänischer Sprache unter: http://www.ft.dk/samling/20161/lovforslag/l80/index.htm (letzter Zugriff: 24. Juli 2017). 29 Om danske hjemvendte soldater og PTSD. Parlamentarische Anfrage F29 vom 2013, Befassung des Folketing. Abrufbar in dänischer Sprache unter: http://www.ft.dk/samling/20121/forespoergsel/f29/index.htm (letzter Zugriff: 24. Juli 2017). 30 The Veteran Policy of Denmark, a.a.O., S. 9. Seite 12Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 2.1.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen Das dänische Veteranenkonzept erläutert, auf welchem Weg Veteranen und Veteraninnen, die im Einsatz bei der Aufgabenerfüllung für den dänischen Staat beträchtlichen Härten und Entbehrungen unterzogen wurden, Anerkennung zuteilwerden soll. Neben der symbolischen Würdigung der Leistungen von Veteranen und Veteraninnen durch die staatliche Seite, bspw. durch den sogenannten „Flag-Flying-Day“ am 5. September, Medaillen und Denkmäler, geht es der dänischen Regierung ebenso darum, dass ihr Einsatz im gesellschaftlichen Alltag Anerkennung findet. Voraussetzung hierfür sei, so das Konzept, dass die Situation von Veteranen und Veteraninnen einer breiten Öffentlichkeit durch eine entsprechende Informationspolitik bekannt gemacht werden müsste. Der Gesellschaft müsse dabei einerseits bewusst gemacht werden, dass sie von Veteranen und Veteraninnen mit ihrem im Einsatz vermehrten Humankapital profitieren kann, indem bspw. deren Erfahrungen und Kompetenzen im Bildungssystem genützt würden. 31 Andererseits müsse die Gesellschaft aber auch der kleinen Gruppe, für die die Reintegration eine Herausforderung darstellt, die erforderliche Aufmerksamkeit schenken. Nur durch Kenntnisse und Dialog über die Situation von Veteranen und Veteraninnen könne die Grundlage für eine größere Anerkennung geschaffen werden. Hierzu sollen laut Konzept Freiwilligenorganisationen unterstützt werden, die durch lokale Treffen zur Verbreitung des Wissens zu Veteranenaspekten beitragen können. 32 2.2. Frankreich 2.2.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik Frankreichs Das französische Militär ist in zahlreichen Auslandsoperationen (opérations extérieures, OPEX) engagiert. Der Begriff „opérations extérieures“ bezeichnet hierbei alle Interventionen der französischen Streitkräfte außerhalb des Staatsgebietes. Sie basieren auf einer Verordnung des französischen Verteidigungsministeriums, das den Umfang sowie den geographischen und zeitlichen Rahmen des Einsatzes festlegt. Die jüngsten Auslandseinsätze waren die Operationen „Harmattan “ (Libyen, 2011), „Serval“ (Mali, seit 2013), „Sangaris“ (Zentralafrikanische Republik, 2013), „Barkhane“ (Sahel, seit 2014) und „Chammal“ (Irak und Syrien, seit 2014). – Von OPEX zu unterscheiden ist die Stationierung von Soldaten auf Auslandsstützpunkten in Afrika auf Basis bilateraler Verträge. 31 „It is common for veterans that their deployment sees them developing technical and personal competences that are unique when compared to what may spring from ordinary jobs and pastime activities. These competences are useful in the workforce, and the Danish society should make good use of them. It is an important part of our recognitions .“ Vgl. ebd., S. 4. 32 Ebd., S. 4. Seite 13Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Die OPEX haben Auswirkungen sowohl auf den französischen Staatshaushalt als auch auf die in den Streitkräften dienenden Menschen selbst. In einem 2016 veröffentlichten Bericht stellte der französische Rechnungshof fest: „Im Januar 2016 waren fast 10.000 französische Militärangehörige an diesen Auslandsoperationen beteiligt. Ende Juni 2016 waren es noch ungefähr 7.600. Zwischen 2012 und 2015 verloren 41 französische Militärangehörige ihr Leben bei einem Auslandseinsatz , 32 davon durch Kampfhandlungen; 154 wurden verletzt.“ 33 2.2.2. Veteranenbegriff Das französische Recht kennt den Begriff des „Veteranen“ nicht, sondern nur den des „ehemaligen Kämpfers“ (ancien combattant). In der französischen Alltagssprache ist der Begriff des „Veteranen“ zwar durchaus gängig, seine Nutzung steht aber eher in einem historischen Zusammenhang. In Abgrenzung zu den „ehemaligen Kämpfern“ der älteren Kriegsgenerationen und insbesondere zu den Teilnehmern des Algerienkrieges , die – soweit sie heute überhaupt noch am Leben sind – deutlich über 80 Jahre alt sind, findet der Begriff des „Veteranen“ nach Informationen aus der Nationalversammlung nahezu ausschließlich Anwendung auf die Angehörigen der sogenannten „Vierten Generation34 des Feuers“ (quatrième génération du feu) 35. Von diesen haben viele Soldaten gemeinsam mit amerikanischen Streitkräften, bspw. in Vietnam oder in Afghanistan, gekämpft und dort über das „Vietnam Vet Radio“ oder das Netzwerk „American Legion“ den Begriff des „Veteranen“ und das zugehörige amerikanische Konzept kennengelernt. Diese neue Generation französischer Kämpfer bezeichnet sich heute selbst als Veteranen, wie bspw. der Name der „L'association Vétérans OPEX“ zeigt. 36 Angehörige der französischen Streitkräfte oder Zivilpersonen, die an einem Konflikt mit französischer Beteiligung teilgenommen haben, können sich ihren Status als „ehemalige Kämpfer“ anerkennen lassen. Sie können den Titel „Anerkennung der Nation“, den Kombattantenausweis und den Invalidenausweis für Kriegsrentenbezieher beantragen. 33 Cour des comptes (2015): Les opérations extérieures de la France 2012–2015. Kommunikation an den Finanzausschuss des Senats, Oktober 2016. Abrufbar in französischer Sprache unter: https://www.ccomptes.fr/sites/default/ files/EzPublish/20161114-rapport-Opex.pdf (letzter Zugriff: 24. Juli 2017). 34 Erste Generation: Kämpfer des Ersten Weltkrieges, zweite Generation: Kämpfer des Zweiten Weltkrieges, dritte Generation : Kolonialkriege in Indochina, Korea und Algerien. 35 Vgl. Internet-Auftritt der L’association de la 4ème génération du feu, Stand: 2015. Abrufbar unter: https://www.4gdf.com/ (letzter Zugriff: 25. Juli 2017). 36 Vgl. Internet-Auftritt der L’association Vétérans OPEX, Stand: 2014. Abrufbar unter: http://www.veteransopex .com/index.php (letzter Zugriff: 25. Juli 2017). Seite 14Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Diese berechtigen – u.a. in Abhängigkeit von der Dauer und Intensität ihres Einsatzes – zu gewissen Ansprüchen. 37 Die Kriterien zur Erlangung des jeweiligen Status und die hieraus ableitbaren Ansprüche sind in dem „Gesetz über die Pensionen kriegsversehrter Militärangehöriger und Kriegsopfer“ 38 geregelt. Details zu beiden Aspekten werden in Ziff. 2.2.3. dieses Sachstands dargelegt . 2.2.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen In Anhängigkeit seines jeweiligen Status hat ein „ehemaliger Kämpfer“ nach dem „Gesetz über die Invaliden- und Kriegsopferrente“ Ansprüche auf soziale Leistungen. Im Folgenden werden die Ansprüche für Inhaber des Kombattantenausweises und solche, die sich aus dem „Titel „Anerkennung der Nation“ ergeben, sowie die Kriterien, die zur Erlangung dieser Ansprüche führen, dargestellt. Diese beiden Statusgruppen bilden heute das Gros der „ehemaligen Kämpfer“; Kriegsrentenbezieher mit Invalidenausweis werden aus diesem Grund hier nicht weiter betrachtet. i.) Inhaber des Kombattantenausweises Der sogenannte Kombattantenausweis (carte du combattant) wurde im Jahre 1926 – auf Grundlage des am 31. März 1919, also kurz nach dem Ersten Weltkrieg, vom Parlament verabschiedeten Gesetzes über Wiedergutmachungsansprüche von ehemaligen Kämpfern und zivilen Kriegsopfern – eingeführt. Der Kombattantenausweis belegt den Anspruch des Inhabers, bei Pensionierung und ab dem 65. Lebensjahr eine weder pfändbare noch steuerpflichtige Zusatzrente (seit dem 1. Januar 2017 in Höhe von 702 Euro) zu erhalten. Darüber hinaus werden jedem „ehemaligen Kämpfer“, der Inhaber eines Kombattantenausweises ist, ab dem 74. Lebensjahr ein zusätzlicher Steuerabschlag sowie die Möglichkeit gewährt, eine vom Staat aufgestockte Zusatzlebensversicherung abzuschließen. Außerdem verschafft der Ausweis den Zugang zu den Dienstleistungen des L'Office national des anciens combattants et victimes de guerre (ONACVG) 39, das unter Leitung des Verteidigungsministeriums 40 steht und in jedem französischen Département vertreten ist. 37 Vgl. Anciens combattants. Hg.: Service Public – La site officiel de l’administration française. Abrufbar in französischer Sprache unter: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/N30 (letzter Zugriff: 25. Juli 2017). 38 Vgl. Code des pensions militaires d'invalidité et des victimes de guerre, L.311-1 ff. Abrufbar in französischer Sprache unter: https://www.legifrance.gouv.fr/telecharger_pdf.do?cidTexte=LEGITEXT000031712069 (letzter Zugriff: 25. Juli 2017). 39 L'Office national des anciens combattants et victimes de guerre (ONACVG): Nationale Behörde für die Angelegenheiten ehemaliger Kämpfer und Kriegsopfer. Das ONACVG ist u.a. auch Ansprechpartner für traumatisierte „ehemalige Kämpfer“. Vgl. Accompagnement des psycho-traumatisés de guerre et victimes d’attentat. Abrufbar in französischer Sprache unter: http://www.onacvg .fr/fr/actualite/details/id:273/ (letzter Zugriff: 26. Juli 2017). 40 frz.: Ministère de la Défense, seit 2017: Ministère des Armées (Ministerium der Streitkräfte). Seite 15Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Jeder Ausweisinhaber ist zudem berechtigt, das „Kämpferkreuz“ (Croix du combattant, CC) 41 zu tragen. Diese Berechtigung stellt eine Voraussetzung für die Verleihung des „Freiwilligenkämpferkreuzes “ (Croix du combattant volontaire, CCV)42 dar. Ferner hat jeder Ausweisinhaber nach seinem Tod das Recht darauf, dass sein Sarg bei der Trauerfeier mit der Trikolore bedeckt wird. Auf Antrag wird heute der Kombattantenausweis vom ONACVG an alle „ehemaligen Kämpfer“ bzw. „ehemaligen Kämpferinnen“ ausgegeben, die als Militärangehörige oder aufgrund einer behördlichen Entscheidung mit regulären Truppen als Zivilpersonen an mindestens einer der (per Dekret festgelegten) bewaffneten Konflikte, Operationen oder Missionen (OPEX) teilgenommen haben und dabei eine der folgenden Bedingungen erfüllen: 43 Teilnahme von mindestens vier Monaten an einem Einsatz (dabei durchgängige Anwesenheit , d.h. kein Diensturlaub); Angehöriger einer Einheit, die im Einsatzzeitraum des Antragstellers in neun Feuergefechte oder Kampfhandlungen involviert gewesen ist; persönliche Teilnahme an fünf Feuergefechten oder Kampfhandlungen; Festsetzung durch den Gegner mit Entzug der durch die Genfer Konventionen zugesicherten Schutzrechte; für mindestens 90 Tage Angehöriger einer am Einsatz teilnehmenden Formation, die als Kampfeinheit anerkannt wurde; lange Kriegsgefangenschaft; als Angehöriger einer als Kampfeinheit anerkannten Formation aufgrund einer Verletzung oder einer Krankheit aus dem Einsatzgebiet evakuiert; eine von der Militärbehörde anerkannte Kriegsverletzung; oder mit individuellem Ehrenzeichen mit Kreuz ausgezeichnet. Im Haushaltsrahmen für 2015 sprach das Parlament nach eigenen Angaben allen, die mindestens 120 Tage (durchgängig oder nicht) an einem Auslandseinsatz teilgenommen haben, die durch die Inhaberschaft des Ausweises verliehenen Rechte zu. 41 Vgl. u.a. La Croix du Combattant. Abrufbar in französischer Sprache auf der von der La Fédération Nationale des Combattants Volontaires herausgegebenen Seite unter: http://www.fncv.com/decorations/08_croix_combattant .html (letzter Zugriff: 25. Juli 2017). 42 Vgl. u.a. La Croix du Combattant Voluntaire. Abrufbar in französischer Sprache auf der von der La Fédération Nationale des Combattants Volontaires herausgegebenen Seite unter: http://www.fncv.com/decorations/07_croix_combattant _volontaire.html (letzter Zugriff: 25. Juli 2017). 43 Vgl. Carte du combattant – Qui est concerné?. Hg.: Service Public – La site officiel de l’administration française, zuletzt aktualisiert am 4. April 2016. Abrufbar in französischer Sprache unter: https://www.service-public.fr/particuliers /vosdroits/F1482 (letzter Zugriff: 26. Juli 2017). Seite 16Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 ii.) „Anerkennung der Nation” Der Titel „Anerkennung der Nation“ (reconnaissance de la Nation) wird auf Antrag allen Militärangehörigen sowie Zivilisten verliehen, die mindestens 90 Tage, zusammenhängend oder nicht, an bestimmten Konflikten, Operationen oder Missionen teilgenommen haben oder die im Dienst verwundet wurden oder erkrankt sind.44 Er impliziert weniger Rechte als der Kombattantenstatus. So entfallen Kriegerrentenanspruch und Steuerabschlag; die Möglichkeit der besonderen Lebenszusatzversicherung für Kombattanten besteht jedoch auch hier. 2.2.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen Die größten Schwierigkeiten, vor denen das französische Veteranenwesen derzeit steht, sind nach Auskunft der französischen Nationalversammlung der „Generationenwechsel“ und die zahlenmäßige Abnahme der ehemaligen Kämpfer. Beide Entwicklungen stellen für die Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen durch breite Teile der Gesellschaft eine Herausforderung dar, weil sie weniger präsent sind. i.) Sich beschleunigende Abnahme der Anzahl ehemaliger Kämpfer seit den 1990er Jahren Die Zahl der aktuell tatsächlich im Ausland eingesetzten Soldatinnen und Soldaten ist trotz der vielen Auslandseinsätze der französischen Streitkräfte heute von den 1,75 Mio. Militärangehörigen weit entfernt, die im Algerienkrieg kämpften. Im Jahre 2016 zählte die ONACVG 3 Mio. Millionen Menschen, die ihr gegenüber anspruchsberechtigt waren („ehemalige Kämpfer“ und ihre Witwen, Kriegswaisen, Waisen durch die Ermordung von Juden während der deutschen Besatzung und Opfer antisemitischer Gewaltakte , harkis 45 und ihre Witwen, etc.). Von diesen 3 Mio. Menschen waren 1,2 Mio. Inhaber des Kombattantenausweises (170.000 davon kämpften im Zweiten Weltkrieg oder in Indochina , etwas über 1 Mio. in Algerien). Im Jahre 2012 zählte man in Frankreich noch 1,237 Mio. Kriegerrentenbezieher, heute wird nur noch von einer Zahl von etwa 1 Mio. ausgegangen – dies stellt eine Abnahme von 18,5 Prozent innerhalb von nur fünf Jahren dar. ii.) „Generationenwechsel“ und Anpassung der fast hundert Jahre alten gesetzlichen Regelungen Angesichts der Tatsache des sich stetig erhöhenden Durchschnittsalters der Inhaber eines Kombattantenausweises und der natürlichen Abnahme ihrer Zahl versucht der Staat, auch in Zukunft ein repräsentatives Kontingent „ehemaliger Kämpfer“ innerhalb der Gesellschaft 44 Vgl. Titre de reconnaissance de la Nation. Hg. Service Public – La site officiel de l’administration française zuletzt aktualisiert am 8. Dezember 2015. Abrufbar in französischer Sprache am: https://www.service- public.fr/particuliers /vosdroits/F1491 (zuletzt abgerufen am 26. Juli 2017). 45 Algerische Moslems, die im Algerienkrieg (1956 bis 1962) als Angehörige von Hilfstruppen auf der Seite Frankreichs kämpften. Vgl. u.a. Frankreich erkennt Schuld für Schicksal der Harkis an. Hg.: Frankreich in Deutschland – Französische Botschaft, zuletzt aktualisiert am 19. Dezember 2016. Abrufbar unter: https://de.ambafrance.org/Frankreich-erkennt -Schuld-fur-Schicksal-der-Harkis-an (zuletzt abgerufen am 26. Juli 2017). Seite 17Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 sicherzustellen. Treibend ist dabei der Wille, die Erfüllung des Erinnerungsauftrages der ONACVG durch eine hinlängliche Anzahl von „ehemaligen Kämpfern“ für die kommenden Jahrzehnte zu gewährleisten. Deswegen wurden mit dem Finanzgesetz von 2015 die Regeln bezüglich des Erwerbs des Kombattantenausweises für die „Vierte Generation des Feuers“ geändert . Die neuen Regelungen werden sich voraussichtlich auf etwa 150.000 Personen auswirken ; bis 2017 haben sie bereits etwa 25.000 Personen den Erwerb des Kombattantenausweises ermöglicht. Am 18. April 2017 wohnte der vormalige französische Präsident, François Hollande, im Parc André-Citroën in Paris der Einweihung des Ehrenmals für die seit 1963 im Auslandseinsatz Gefallenen bei. Die Namen der für Frankreich gefallenen Soldaten sind dort in goldenen Buchstaben auf einer Mauer aus schwarzem Marmor verewigt. 46 Darüber hinaus fördert die Regierung eine Reihe von Maßnahmen, um die Bevölkerung für den Einsatz der Soldaten und Soldatinnen zu sensibilisieren, insbesondere durch Unterstützung der sehr aktiven Veteranenverbände.47 Auch politisch wird das Veteranenwesen in Frankreich somit durchaus gewürdigt. 2.3. Großbritannien 2.3.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik Großbritanniens In Großbritannien genießen die Streitkräfte ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Zur Schärfung und Verstetigung dieses Ansehens nutzt die Regierung den Armed Forces Covenant. Der im Jahr 2000 eingeführte Begriff des Armed Forces Covenant beschreibt die Verpflichtung der Regierung, dafür Sorge zu tragen, dass den Angehörigen der Streitkräfte und ihren Familienangehörigen keine Nachteile durch den militärischen Dienst entstehen. Neben aktiven Soldaten und Soldatinnen, Reservedienstleistenden und ehemaligen Soldaten und Soldatinnen gilt die besondere Fürsorge des Covenant den Verwundeten, Hinterbliebenen sowie den Veteranen und Veteraninnen. Darüber hinaus beschreibt der Covenant Prinzipien und Verpflichtungen des Paktes von Gesellschaft, Armed Forces Community und Regierung. 48 46 Monument dédié à la mémoire des soldats morts en opérations extérieures. ECPAD – Agence d’images de la défense , 9. April 2017. Abrufbar in französischer Sprache unter: http://www.ecpad.fr/18-avril-inauguration-dun-monument -dedie-a-la-memoire-des-soldats-morts-en-operations-exterieures/ (letzter Zugriff: 26. Juli 2017). 47 Soutien à la vie associative. Ministère de la Défense, zuletzt aktualisert am 9. März 2017. Abrufbar in französischer Sprache unter: http://www.defense.gouv.fr/memoire/memoire/soutien-a-la-vie-associative/soutien-a-la-vie-associative (letzter Zugriff: 26. Juli 2017). 48 Vgl. hierzu Armed Forces Covenant – Proudly supporting those who serve, hgg. vom Armed Forces Covenant, 2017. Abrufbar unter: https://www.armedforcescovenant.gov.uk/about/ (letzter Zugriff: 26. Juli 2017). Seite 18Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Seit November 2011 sind Teile des Armed Forces Covenant in ein Gesetz gefasst, den sog. Armed Forces Act. 49 Im Vereinigten Königreich liegt die Zuständigkeit für Veteranenangelegenheiten im Verteidigungsministerium (Ministry of Defence, MoD) und wird dort auf Staatssekretärs-Ebene wahrgenommen . Der ehemalige Offizier und jetzige Abgeordnete (MP) der Liberaldemokraten, Andrew Robathan, ist als Parliamentary Under Secretary of State50 und Staatsminister für Streitkräfteangehörige , Wohlfahrt und Veteranen (Minister for Defence Personnel, Welfare and Veterans) Teil der politischen Leitung des Ministeriums. 2.3.2. Veteranenbegriff Der Armed Forces Covenant definiert den Begriff des Veteranen ausgesprochen weitgehend: „Ein Veteran ist jeder, der jemals in den Streitkräften Ihrer Majestät gedient hat, unabhängig von Alter oder Dienstdauer.“ 51 Die etwa 2,56 Mio. Veteranen und Veteraninnen (Stand 2015) und die von ihnen abhängigen Angehörigen (dependants) bilden zusammen die sogenannte „Veterans Community“, zu der insgesamt etwa 10 Mio. Millionen Menschen im Vereinigten Königreich gehören. Der Veteranenstatus wird auch anderen Gruppen zugesprochen, zum Beispiel polnischen Verbänden , die im Zweiten Weltkrieg unter britischem Kommando kämpften, sowie Angehörigen der Handelsflotte, die bei militärischen Operationen Funktionen erfüllten (z.B. bei der Evakuierung der britischen Soldaten aus Dünkirchen während des Zweiten Weltkrieges). Veteranen und Veteraninnen müssen weder im Ausland noch bei Kampfeinsätzen eingesetzt worden sein. 2.3.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen Dem Staatsminister für Streitkräfteangehörige, Wohlfahrt und Veteranen untersteht die sogenannte „Service Personnel and Veterans Agency“ (SPVA). Diese für Veteranenangelegenheiten 49 „The Armed Forces Act 2011 enshrines the principles of the Covenant in law and places an obligation on the Defence Secretary to report to Parliament each year on the effects of the membership of the Armed Forces Community.“ Vgl. hierzu The Armed Forces Covenant, hgg. von der British Army. Abrufbar unter: http://www.army.mod.uk/ welfare-support/24026.aspx (letzter Zugriff: 26. Juli 2017). 50 In etwa einem deutschen Parlamentarischen Staatssekretär entsprechend. 51 Alle Informationen dieses Abschnittes aus Burdett, Howard; Woodhead, Charlotte; Iversen, Amy C.; Wessely, Simon ; Dandeker, Christopher und Fear, Nicola T. (2012): „Are You a Veteran?“ Understanding of the Term „Veteran “ among UK Ex-Service Personnel – A Research Note. Abrufbar unter: https://www.kcl.ac.uk/kcmhr/publications /assetfiles/veterans/burdett-2012-veterans.pdf (letzter Zugriff: 31. Juli 2017). Seite 19Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 verantwortliche, an das MoD angegliederte Organisation befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten wie Bezahlung von Gehältern, Pensionen, Zulagen, Ausgleichszahlungen bei Verletzungen und Behinderungen und Sozial- und Fürsorgewesen. Die Organisation ist querschnittlich für alle Teilstreitkräfte zuständig. Die SPVA setzt die im Armed Forces Act und Covenant definierten Unterstützungsmöglichkeiten für Soldatinnen und Soldaten im Alltag um. Für Veteranen gehören hierzu insbesondere der Erlass von 50 Prozent der Kommunalsteuer (council tax), Wohnungsbeihilfe und die Ausstellung eines Veteranenausweises (veterans card), der z.B. die kostenfreie Nutzung von öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln ermöglicht. Pensionen, Kriegerwitwenrente, Ausgleichszahlungen, Heilfürsorge etc. für im Dienst verletzte Veteranen bzw. Veteraninnen sowie für die Hinterbliebenen der Gefallenen liegen jedoch nicht in der Verantwortung der SPVA; für diese Leistungen ist die der SPVA angegliederte Behörde „Veterans UK“ zuständig. 52 Neben den bereits genannten Unterstützungsleistungen (Steuerrabatt auf die Kommunalsteuer, kostenfreie Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsmittel) können Veteranen bzw. Vveteraninnen sowie zum Teil auch ihre dependants eine Vielzahl weiterer Leistungen und Privilegien in Anspruch nehmen.53 Zum Teil hängen diese von einer Mindestdienstdauer oder dem Einsatz in bestimmten Auslandsoperationen ab. Außerdem gibt es besondere Pensionen für bestimmte Gruppen, z.B. ehemalige Kriegsgefangene der Japaner im Zweiten Weltkrieg oder Angehörige der Brigade of Gurkhas. Veteranen und Veteraninnen sowie ihre Angehörigen erhalten ferner priorisierten Zugang zu bestimmten sozialen Leistungen, z.B. zu Darlehen für die Elternschaft (maternity grant), erhöhtem Arbeitslosengeld (jobseekers allowance) oder Kindergeld. Veteranen und Veteraninnen, die besonderer medizinischer Unterstützung bedürfen, werden durch staatliche Programme unterstützt und haben dabei bestimmte Privilegien. So haben sie z.B. priorisierten Zugang zu den Leistungen des staatlichen Gesundheitssystems. Insgesamt existiert eine breite Fülle staatlicher Leistungen. Zusätzlich zur SPVA und Veterans UK gibt es in Großbritannien die Tradition der „Charities and Trusts“, die aktive Soldaten und Soldatinnen sowie Veteranen und Veteraninnen in allen alltäglichen Belangen unterstützen (z.B. zusätzliche medizinische Hilfe und Betreuung). Sie finanzieren sich ausschließlich durch Spenden. Hierzu gehören Organisationen wie z.B. die „Royal British Legion“ 54, „The Forces Pension Society“ 55 oder „Help for Heroes.“ 56 52 Veterans UK, https://www.gov.uk/government/organisations/veterans-uk/about (letzter Zugriff: 31. Juli 2017). 53 Alle Informationen dieses Abschnittes: Benefits and concessions for the Armed Forces, veterans and their families, Citizens Advice, 2017, https://www.citizensadvice.org.uk/benefits/armed-forces-and-veterans/benefits-and-concessions -for-the-armed-forces-veterans-and-their-families/ (letzter Zugriff: 1. August 2017). 54 The Royal British Legion. Abrufbar unter: http://www.britishlegion.org.uk/ (letzter Zugriff: 31. Juli 2017). 55 Forces Pension Society. Abrufbar unter: http://www.forpen.co.uk (letzter Zugriff: 31. Juli 2017). 56 Help for Heroes. Abrufbar unter: http://www.helpforheroes.org.uk/ (letzter Zugriff: 31. Juli 2017). Seite 20Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Als Dachverband der großen Vielzahl dieser Organisationen fungiert „The Confederation of Service Charities“ (COBSEO). 57 2.3.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen Im Vereinigten Königreich finden Veteranen und Veteraninnen eine breite gesellschaftliche Anerkennung . Ihre Unterstützung erfolgt, wie oben erwähnt, nicht nur durch staatliche Einrichtungen , sondern insbesondere auch durch eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Akteure. Weltbekannte Wohltätigkeitsveranstaltungen wie die „Royal Chelsea Flower Show“ beim Royal Chelsea Hospital zur Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen haben Weltruf und gehören zum britischen Selbstverständnis. Über Gedenkveranstaltungen, z.B. anlässlich des Jahrestages einer Schlacht, wird regelmäßig in den Medien berichtet, wobei auch nach hundert Jahren noch Nachkommen der Gefallenen zu den geladenen Gästen gehören. 58 Auch Mitglieder des Königshauses setzen sich regelmäßig für die Belange von Veteranen und Veteraninnen ein. Seit einiger Zeit engagiert sich z.B. Prinz Harry sehr für die Unterstützung von Soldaten und Soldatinnen bzw. Veteranen und Veteraninnen mit Posttraumatischem Belastungsstörungssyndrom. 59 Am 27. Juni 2006 wurde in Großbritannien erstmals ein Gedenktag für Veteranen und Veteraninnen , der „Veterans' Day“ durchgeführt. In Anlehnung an die Tradition in den USA wollte man auch in Großbritannien einen Nationalfeiertag erwirken. Dieses Vorhaben scheiterte nach vielen Diskussionen über die Jahre, so dass bereits 2009 der „Veterans' Day“ in „Armed Forces Day“ umbenannt wurde. Dieser wird seit 2009 jährlich am letzten Sonnabend des Monats Juni ausgerichtet. Am „Armed Forces Day“ soll nicht nur der Veteranen und Veteraninnen, sondern auch der Leistungen der aktiven Soldaten und Soldatinnen gedacht werden. Dies soll kein Gedenktag im traditionellen Sinne, sondern vielmehr ein „Feiertag“ mit vielen Veranstaltungen sein, an dem Familie und Freunde teilnehmen sollen. Die Patenschaft für dieses Ereignis übernimmt jährlich eine andere Stadt in Großbritannien; zusätzlich finden Veranstaltungen in London und großen Garnisonsstädten statt. Seit 2005 gehört zum MoD das sogenannte „Medal Office“. Hier können alle aktiven Soldaten und Soldatinnen sowie Veteranen und Veteraninnen Orden und Ehrenzeichen beantragen – auch nachträglich, wenn sie es während ihrer aktiven Laufbahn versäumt haben. Das „Medal Office“ des MoD benachrichtigt sogar nächste Hinterbliebene (next of kin), die dann das Recht zur Beantragung haben. In Großbritannien gehören solche Auszeichnungen zur Pflege von Traditionen 57 Confederation of Services Charities. Abrufbar unter: http://www.cobseo.org.uk/ (letzter Zugriff: 31. Juli 2017). 58 Boffey, Daniel (2017): 100 years on, relatives gather to remember Passchendaele's fallen. The Guardian vom 31. Juli 2017. Abrufbar unter: https://www.theguardian.com/world/2017/jul/31/100-years-on-relatives-gatherto -remember-passchendaeles-fallen (letzter Zugriff: 31. Juli 2017). 59 Shute, Joe (2017): Prince Harry is a 'torch in our darkness', say veterans who have battled mental health issues. The Telegraph vom 17. April 2017. Abrufbar unter: http://www.telegraph.co.uk/news/2017/04/17/prince-harrytorch -darkness-say-veterans-have-battled-mental/ (letzter Zugriff: 31. Juli 2017). Seite 21Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 und werden mit großem Stolz durch die Angehörigen entgegengenommen. Auch wenn es zu keinerlei monetären Zuwendungen kommt, wird es von den Hinterbliebenen in Großbritannien als große Ehre und Pflicht empfunden, Auszeichnungen auch postum entgegenzunehmen. In Großbritannien werden jährlich im Vergleich zu Deutschland viele Orden verliehen, einen reinen „Veteranenorden“ gibt es allerdings nicht. Als Veteranenabzeichen wurde 2004 der „Veterans Badge“ im Zuge der Einführung des Veteranentages neu aufgelegt. Bis dahin existierte nur ein Abzeichen für Veteranen und Veteraninnen des Zweiten Weltkrieges. Die Neuauflage ist zur Ehrung aller Veteranen und Veteraninnen im Vereinigten Königreich gedacht, das Abzeichen kann über die SPVA beantragt werden. 60 2.4. Israel 2.4.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik Israels In Israel existiert für Männer und Frauen eine allgemeine Wehrpflicht. Ausgenommen von ihr sind nur arabische Israelis (Christen und Muslime, nicht jedoch Drusen), verheiratete oder schwangere Frauen, gesundheitlich nichttaugliche Menschen, Angehörige bestimmter ultraorthodoxer Strömungen des Judentums sowie wegen bestimmter Vergehen vorbestrafte Personen. Der größte Teil der israelischen Gesellschaft durchläuft demnach den Wehrdienst, der bei Männern derzeit zwei Jahre und acht Monate, bei Frauen zwei Jahre währt. Selbst körperlich behinderte Menschen leisten oft freiwilligen, teils symbolischen, Wehrdienst ab. Von den etwa 8,1 Mio. Einwohnern Israels gelten etwa 3,6 Mio. als wehrfähig, 3 Mio. als einsatzfähig . 61 Die allgemeine Wehrpflicht erfüllt damit eine wichtige soziale Funktion; Militär und Gesellschaft sind eng verbunden. Folgte man der britischen Definition (vgl. Ziff. 2.3.2), bestände der größte Teil der israelischen Gesellschaft aus Veteranen und Veteraninnen. 2.4.2. Veteranenbegriff In Israel gibt es keinen gesetzlichen Veteranenbegriff. Jedoch verwenden israelische Medien und einige Verbände den Begriff des „Veteranen“, und zwar als Synonym für Soldaten und Soldatinnen des israelischen Militärs, die an Kriegseinsätzen teilgenommen haben. So werden in einem Artikel von Ahiya Raved die Teilnehmer des Yom-Kippur-Krieges als „Veteranen“ bezeichnet. 62 60 Apply for a veterans badge or a medal. Hg.: gov.uk (britische Regierung). Abrufbar unter: http://www.veteransuk .info/vets_badge/vets_badge.htm (letzter Zugriff: 1. August 2017). 61 2017 Israel Military Strength, Global Firepower, Abrufbar unter: http://www.globalfirepower.com/country-militarystrength -detail.asp?country_id=israel (letzter Zugriff: 18. August 2017). 62 Siehe bspw. Raved, Ahiya (2014) Yom Kippur veterans: Sharon won the war in 1973. Y-net News vom 15. Januar 2014. Abrufbar unter: https://www.ynetnews.com/articles/0,7340,L-4477324,00.html (letzter Zugriff: 13. September 2017). Seite 22Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Die Zahal Disabled Veterans Organization setzt sich für kriegsversehrte Soldaten und Soldatinnen des Unabhängigkeitskriegs ein. 63 Ein anderes Beispiel stellt die Organisation Breaking the Silence dar, in der sich laut eigenem Internet-Auftritt „veteran combattants“ vereinigt haben, die seit Ausbruch der zweiten Intifada in den militärischen Streitkräften gedient haben. 64 2.4.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen Ehemaligen Soldaten und Soldatinnen der israelischen Streitkräfte bzw. Soldaten und Soldatinnen im Ruhestand haben – unabhängig von einer Teilnahme an einem Militäreinsatz– keinen Anspruch auf irgendeine Art besonderer staatlicher Unterstützung. Angaben aus Israel zufolge gibt es lediglich ein „Ruhestandsmanagement“, das ehemaligen Soldaten und Soldatinnen im ersten Jahr nach ihrem Abschied vom Militär bestimmte Informations- und Hilfsangebote für die Rückkehr ins Zivilleben bietet, aber ansonsten keine besondere staatliche Unterstützung. Allerdings existiert ein gemeinnütziger Verein namens „Tzevet“, der sich ehrenamtlich um „Veteranen“, d.h. ehemalige Berufssoldaten und -soldatinnen, kümmert. 65 Tzevet (תווצ, „Team“) wurde im Oktober 1960 gegründet und hat derzeit etwa 26.500 Mitglieder. Sein Ziel ist es, ehemalige Berufssoldaten und -soldatinnen zu unterstützen. Der Verein hat eine eigene Arbeits- und Wohnraumvermittlung. Ebenso verfügt der Verein über ein eigenes kleines Altenheim und unterstützt auch sonst alte und pflegebedürftige „Veteranen“.66 2.4.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen Auf die Frage nach der gesellschaftlichen Stellung von Veteranen und Veteraninnen in Israel konnten keine aussagekräftigen Antworten ermittelt werden. Die Situation Israels ist angesichts der besonderen Stellung des Militärs durch den allgemeinen Wehrdienst und durch die vielfältigen Konflikte im Inneren und an den Grenzen des Landes vermutlich einzigartig. Grundsätzlich gilt: die gesellschaftliche Stellung von Veteranen und Veteraninnen eines Landes lässt sich nicht gesondert von der gesellschaftlichen Stellung der Streitkräfte betrachten. Durch die enge Verwobenheit der israelischen Gesellschaft mit dem israelischen Militär gilt dies im Falle Israels noch viel mehr. Eine ausführliche Darstellung der sozialen und politischen Auswirkungen dieses besonderen Falles würde jedoch über die Zielsetzung dieser Arbeit hinausgehen. 63 The Zahal Disabled Veterans Organization. Abrufbar unter: http://www.zdvo.org/home/index1.asp?cat=54 (letzter Zugriff: 13. September 2017). 64 Breaking the Silence – Organization. Abrufbar unter: http://www.breakingthesilence.org.il/about/organization (letzter Zugriff: 13. September 2017). 65 About Tzevet. Abrufbar unter: http://www.tzevet.co.il/?CategoryID=377&ArticleID=172 (letzter Zugriff: 13. September 2017). 66 Tzevet – IDF Veterans Association. Abrufbar unter: http://www.tzevet.co.il/_Uploads/dbsAttachedFiles/26Hoveret Tzevetb.pdf (letzter Zugriff: 13. September 2017). Seite 23Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 2.5. Niederlande 2.5.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik der Niederlande Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden Veteranenanliegen in den Niederlanden zunächst vor allem von zivilgesellschaftlichen Akteuren wie dem Verein für Militär- und Kriegsopfer (BNMO) vertreten. 1989 wurde die Veteranenplattform begründet. Seit etwa 1990 kann von einer Veteranenpolitik in den Niederlanden gesprochen werden. 67 Diese ist auf soziale Anerkennung, materielle bzw. finanzielle Fürsorge sowie psychische und soziale Hilfeleistung ausgerichtet. In diesem Rahmen wurde zunächst das Veteraneninstitut gegründet (2000), das Veteranenabzeichen eingeführt (Draaginsigne Veteranen; 2003), und sodann (2005) der nationale Veteranentag festgelegt , bevor schließlich im Jahr 2007 ein nationales Betreuungssystem eingeführt wurde. 68 Die Niederlande verfügen seit 2011 über ein Veteranengesetz (Veteranenwet, 2012 in Kraft getreten ). 69 Die Einführung dieses Gesetzes wird als „Durchbruch“ und „Meilenstein“ in der Veteranenpolitik betrachtet. 70 Seiner Umsetzung dient ergänzend der Veteranenbeschluss (Veteranenbesluit ) vom 19. Juni 2014. 71 Seit 2011 nimmt die Nationale Ombudsperson auch die Rolle als Veteranenombudsperson wahr. 72 Nach den letzten Umfrageergebnissen von März 2013 befürworten 88 Prozent der Befragten einen Anspruch von Veteranen und Veteraninnen auf „optimale Versorgung“; 69 Prozent meinen, dass sie besondere Anerkennung verdienten. 73 Damit geht eine große gesellschaftliche Unterstützung für besondere Sozialleistungen, Renten und sonstige Vergünstigungen für Einsatzrückkehrern und -rückkehrerinnen einher.74 Wesentlichen Anteil an der Fortentwicklung der Veteranenpolitik 67 Die 1990 veröffentlichte Veteranennota legte erstmals das „Anrecht“ von Veteranen und Veteraninnen auf „gesellschaftliche Anerkennung“ fest. 68 So die Übersicht von Jos Weerts (Veteraneninstitut), Veteranenarbeit in den Niederländischen Streitkräften, Präsentation zum Vortrag beim Kolloquium „Neue Veteranen“ des Bundeswehrverbandes, Berlin, 6./7. März 2012. 69 Wet van 11 februari 2012 tot vaststelling van regels omtrent de bijzondere zorgplicht voor veteranen (Veteranenwet ), 11. Februar 2012. Abrufbar unter: https://zoek.officielebekendmakingen.nl/stb-2012-133.pdf (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 70 Auskunft des Militärattaché-Stabes Den Haag vom 11. Januar 2016, S. 1 und 3. 71 Besluit van 19 juni 2014, houdende nadere regels omtrent de bijzondere zorgplicht voor veteranen (Veteranenbesluit ), in Kraft seit dem 5. Juli 2014. Abrufbar unter: http://wetten.overheid.nl/BWBR0035237/geldigheidsdatum _05-07-2014// (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). Die Drucksachen (Kamerstuk) hierzu sind unter der Dossiernummer 30139 zusammengefasst und in niederländischer Sprache abrufbar unter https://zoek.officielebekendmakingen .nl/dossier/30139 und http://veteranenplatform.nl/wp-content/uploads/2015/07/Kamerstukken-Overzicht- 30139.pdf (letzter Zugriff: jeweils: 13. Juli 2017). 72 Art. 11 Veteranenwet, vgl. auch https://www.nationaleombudsman.nl/veteranen#veteranenombudsman (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 73 Auskunft des Militärattaché-Stabes Den Haag vom 11. Januar 2016, a.a.O., S. 2. 74 Ebd., S. 2. Seite 24Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 und deren Verankerung in der Gesellschaft misst der deutsche Militärattaché-Stab Den Haag der Militär- und Volksnähe des niederländischen Königshauses zu. 75 Im Jahr 2016 erfolgte in den Niederlanden eine Evaluation der bisherigen Veteranenpolitik. Hierbei wurden die zurückliegenden fünf Jahre untersucht. Die Ergebnisse sind in dem Anfang 2017 veröffentlichten Bericht „Evaluatie veteranenbeleid 2011 – 2016“ 76 zusammengefasst. Insgesamt wird die niederländische Veteranenpolitik hier als positiv bewertet. Der Bericht konzediert, dass die niederländische Veteranenpolitik in dem betrachteten Fünfjahreszeitraum deutliche Fortschritte erzielt hat und die drei im Veteranengesetz Art. 2 Abs. 1 festgeschriebenen Ziele, nämlich die Verdienste von Veteranen und Veteraninnen stärker anzuerkennen, mögliche gesundheitliche Folgen ihres Einsatzes stärker anzuerkennen sowie Veteranen und Veteraninnen die Wertschätzung entgegenzubringen, die ihnen aufgrund ihrer Verdienste zukommt, weitgehend erreicht wurden. Dennoch spricht der Bericht insgesamt fünf kurzfristig und drei langfristig umzusetzende Empfehlungen aus. Hierbei geht es im Schwerpunkt um die Verbesserung von Präventionsprogrammen zur Minimierung von Einsatzfolgen, um eine effektivere Organisation des Veteranenwesens sowie um die nachhaltige Finanzierung der Maßnahmen zur Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen. 77 2.5.2. Veteranenbegriff Laut dem niederländischen Verteidigungsministerium werden als Veteranen (veteraan) alle ehemaligen und aktuellen Soldatinnen und Soldaten mit niederländischer Staatsangehörigkeit 78 bezeichnet , die den Niederlanden unter Kriegsbedingungen oder vergleichbaren Umständen (z. B. Friedensmissionen im internationalen Rahmen) auf offiziellen Befehl hin gedient haben. 79 Art. 1 Buchstabe c Veteranenwet in der Arbeitsübersetzung des Militärattaché-Stabes Den Haag formuliert dies wie folgt: 75 Ebd., S. 2. 76 Evaluatie veteranenbeleid 2011 – 2016, veröffentlicht am 3. Januar 2017. Abrufbar in niederländischer Sprache unter: https://www.veteraneninstituut.nl/wp-content/uploads/2016/12/RAPPORT_Evaluatie_veteranenbeleid _2011_-_2016.pdf (letzter Zugriff: 13. September 2017). 77 Ebd., S. 4. 78 Dies scheint unabhängig vom rechtlichen Status während des Einsatzes zu gelten, siehe dazu den Wortlaut des Art. 1 Buchstabe c Veteranenwet. 79 Siehe die Internetpräsenz des niederländischen Verteidigungsministeriums. Abrufbar unter: https://www.defensie .nl/english/topics/veterans/contents/definition-of-a-veteran (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). Seite 25Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 „Veteran: der Militär, der ehemalige Militär oder der ehemalige Wehrpflichtige der niederländischen Streitkräfte oder des Königlich Niederländisch-Indischen Heeres sowie derjenige, der zum fahrpflichtigen Handelsmarinepersonal [gehört], der dem Königreich der Niederlande unter Kriegsumständen gedient hat und/oder an einer Mission zur Handhabung oder Förderung der internationalen Rechtsordnung teilgenommen hat, soweit diese Mission durch [den Verteidigungsminister] angeordnet war.“ 80 Insofern trennt das Gesetz ausdrücklich zwischen Veteran (veteraan) und Soldat/Militär (militair ): Die Begriffsbestimmungen in Buchstaben b bis d des Art. 1 lassen erkennen, dass das Unterscheidungsmerkmal in der Teilnahme an einem militärischen Einsatz liegt (Buchstaben d und c, siehe auch Art. 3 und 4 bzw. 5 Veteranenwet 81).82 Einsatz bezeichnet nach Art. 1 Buchstabe d Veteranenwet „das Dienen als Militär unter Kriegsumständen oder die Teilnahme an einer Mission“. 2.5.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen Neben einer generellen Fürsorgepflicht gegenüber Angehörigen der Streitkräfte vor und während eines Einsatzes (Art. 3 Veteranenwet) 83 sieht das Gesetz besondere Fürsorgepflichten gegenüber Veteranen und Veteraninnen vor, die von Einsätzen zurückkehren (Art. 4, 6, 7 Veteranenwet).84 Nach Art. 4 Abs. 1 Veteranenwet ist das Verteidigungsministerium verpflichtet, sicherzustellen, dass aus dem Einsatz zurückkehrende Soldaten und Soldatinnen und ihre Angehörigen gut begleitet werden. Dies umfasst gemäß Abs. 2 folgende Bereiche: sozialmedizinische Begleitung von Veteranen, Veteraninnen und Angehörigen (Buchstabe a), ggf. Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung (Buchstabe b), Unterstützung bei der Organisation von Zusammenkünften von Veteranen und Veteraninnen zur Nachsorge (Rückkehrertage; Buchstabe c), sowie Unterstützung bei der Teilnahme an solchen Treffen (Buchstabe d). 80 Arbeitsübersetzung des Veteranengesetzes, Anlage zur Auskunft des Militärattaché-Stabes Den Haag vom 11. Januar 2016, S. 1, Beilage 1 zu Anlage 1. 81 Für Leistungen während des Einsatzes (Art. 3) spricht das Gesetz noch von „Militär“; erst bei Leistungen nach dem Einsatz (Art. 4 ff.) wird der Begriff „Veteran“ verwendet. 82 So im Ergebnis auch die Auskunft des Militärattaché-Stabes Den Haag vom 11. Januar 2016, S. 1. 83 Hierzu zählt unter anderem Eignung und Vorbereitung, Information über Risiken und Fürsorgeansprüche sowie sozial-medizinische und sonstige Begleitung, Buchstaben a–f. 84 Die Pflichten nach dem Veteranengesetz ergänzen die beamten- und rentenrechtlichen Vorschriften sowie die Regeln zur psychischen Gesundheitsvorsorge, siehe dazu Art. 6. Seite 26Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Diese proaktive Begleitung der Veteranen und Veteraninnen und ihrer Angehörigen wird während der ersten 18 Monate nach Rückkehr durch den Kommandanten der Streitkräfte organisiert (Art. 9 Abs. 1 Veteranenbesluit; vgl. für die einzelnen Maßnahmen Art. 9 Abs. 2 und 3 Veteranenbesluit ); danach fördert dieser nur noch die Teilnahme an den Rückkehrertagen und sonstigen Treffen. Nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 Veteranenwet bestehen verstärkte Fürsorgepflichten, wenn Veteranen und Veteraninnen infolge des Einsatzes einen besonderen Fürsorgebedarf haben. Hieraus ergibt sich in den Bereichen Rehabilitation und Reintegration, materielle Versorgung und psychische Betreuung eine Beistandspflicht des Staates gegenüber Veteranen bzw. Veteraninnen und Angehörigen (S. 2). Danach muss der Staat Einrichtungen zur Rehabilitation und Reintegration für sie bereitstellen (Abs. 2 Buchstabe a) und sie bei der Beantragung materieller Versorgung und bei der Suche nach gesellschaftlicher Unterstützung im Bereich der psychischen Betreuung begleiten (Buchstaben b–d). Details enthalten Art. 10 bis 18 Veteranenbesluit. So wurde etwa das Landelijk Zorgsysteem voor Veteranen (LZV; Art. 11 Veteranenbesluit) eingerichtet, in dessen Rahmen 17 Einrichtungen für umfassende Gesundheitsversorgung (davon 14 private und drei Einrichtungen des Verteidigungsministeriums) in drei regionalen Verbünden zusammengeschlossen sind. Die Einrichtungen bieten spezialisierte psychologische und psychotherapeutische Unterstützung von der Ambulanz bis zur stationären Intensivbetreuung, soziale Dienste und Seelsorge. 85 Veteranen und Veteraninnen können grundsätzlich auch medizinische Dienste ziviler Organisationen in Anspruch nehmen. Dies empfiehlt das Verteidigungsministerium beispielsweise für den Fall posttraumatischer Belastungsstörungen, Suchterkrankungen und Aggressionen. 86 Im Rahmen der Rehabilitation und Wiedereingliederung ist das Verteidigungsministerium gemäß Art. 7 Veteranenwet verpflichtet, eine angemessene Einkommensversorgung für den Verdienstausfall während der Rehabilitationszeit zu schaffen. Ausgegangen wird hier von 80 Prozent der Einkünfte im Jahr vor Antragstellung beim Veteranenamt (Art. 7 Abs. 2 Buchstabe b, Näheres in Art. 19–21 Veteranenbesluit). Die Einkommensversorgung ist grundsätzlich auf zwei Jahre begrenzt und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden (Art. 20 Abs. 5, 8 Veteranenbesluit). Der Veteranenbeschluss legt für die Zeit des Einkommensausgleichs eine Vielzahl an Rechten und Pflichten fest (Art. 22 ff., 21 Veteranenbesluit). Unter bestimmten Voraussetzungen kann Veteranen und Veteraninnen als Anreiz für die Wiederaufnahme einer auf Dauer ausgerichteten beruflichen Tätigkeit (mindestens sechs bzw. drei Monate) einmalig eine Wiedereingliederungsprämie gezahlt werden (Art. 25 Veteranenbesluit). Über reine Versorgungsleistungen hinaus sieht das Gesetz an verschiedenen Stellen symbolische Maßnahmen zur Anerkennung und Würdigung vor, darunter den Veteranenausweis und die Veteranenabzeichen (Art. 2 Abs. 2 Buchstabe b Veteranenwet). 87 Diese Insignien sind als 85 Veteraneninstitut. Abrufbar unter: https://www.veteraneninstituut.nl/english/ (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 86 Veterans care. Abrufbar unter: https://www.defensie.nl/english/topics/veterans/contents/veterans-care-and-ptsd (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 87 Siehe hierzu auch die Präsentation von Jos Weerts (Veteraneninstitut), Fn. 47, S. 4, 5. Mittlerweile gibt es Veteranen -, Verwundeten- und Gefechtsabzeichen, siehe https://www.veteraneninstituut.nl/wp-content/uploads /2014/10/Handboek-onderscheidingen_20140721.pdf (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). Seite 27Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Unterscheidungsmerkmal für Veteranen und Veteraninnen gedacht und sollen so schnell wie möglich nach Rückkehr von der Mission vergeben werden (Art. 2 Abs. 1 Veteranenbesluit). Ferner gibt es Gratisbahntickets für Veteranen und Veteraninnen (zwei Freikarten jährlich). 88 Zentrale Anlaufstelle für die besonderen Versorgungsleistungen, die Auszeichnungen sowie allgemein für Informationen und Anfragen zu staatlichen Leistungen ist das Veteranenamt (Veteranenloket , Art. 8 Veteranenwet, Art. 1 Abs. 2 S. 2, Art. 10 ff. Veteranenbesluit), das dem Veteraneninstitut – einer unabhängigen Stiftung – untersteht. 89 Damit stellen die Niederlande eine einheitliche Anlauf- und Antragsstelle für Veteranen, Veteraninnen sowie ihre Angehörigen für die Gesamtheit der besonderen Versorgungs-, Resozialisierungs- und Rehabilitationsleistungen nach Art. 5 zur Verfügung, auch wenn für die einzelnen Leistungen national und gebietskörperschaftlich unterschiedliche Ministerien und Behörden zuständig sind (siehe dazu Art. 8 Abs. 2 Veteranenwet). Das Veteranenamt ist rund um die Uhr erreichbar und bietet nach eigener Internetpräsenz folgende Dienstleistungen an: Zugang zu nicht-materiellen Leistungen wie spezialisierter sozialer Arbeit und psychologischer Betreuung, Zugang zu materiellen Leistungen wie Pensionen, Sozialleistungen, medizinischen Einrichtungen , Schuldnerberatung, Jobcoaching, Rehabilitations- und Reintegrationsmaßnahmen , 90 Zugang zu Rechtsberatung, Informationen über Interessenvertretungen und Vermittlung von Kontakten, sowie Zugang zu Informationen für öffentliche und private Angebote, u.a. hinsichtlich der Antragstellung für den Veteranenpass, bezüglich Treffpunkte und Veteranencafés, Abzeichen und Auszeichnungen, Ehrungen und Erinnerungszeremonien, Gedenkstätten, Beerdigungen , sonstige Adressen und Dokumentationszentren. 91 Das Veteranenamt gewährt auch Unterstützung bei der Beantragung diverser militärischer und ziviler Rentenleistungen, darunter die militärischen Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten . 92 Bis zum 1. Juni 2012 (Datum der Antragstellung) gab es die Möglichkeit 88 So die Übersichten von KTZ Sillevis Smitt (Verteidigungsministerium), Fn. 55, S. 7, sowie von KTZA b.d. Frank Marcus (Veteraneninstitut), Anlagen zur Auskunft des Militärattaché-Stabes Den Haag vom 11. Januar 2016, a.a.O., Beilagen 4 und 5 zur Anlage 1. 89 Veteranenloket. Abrufbar unter: http://veteranenloket.nl/ (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 90 Darunter unter anderem materielle Unterstützung beim Wohnungsumbau oder bei technischen Hilfsmitteln, siehe http://veteranenloket.nl/zorg/materiele-hulp/leef-en-werkvoorzieningen/ (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 91 Veteranenloket. Abrufbar unter: http://veteranenloket.nl/english/ (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 92 Siehe zu den einzelnen Leistungen überblicksartig Veteranenloket. Abrufbare unter: http://veteranenloket .nl/zorg/materielehulp/tijdelijke-inkomensgarantie-en-invaliditeitspensioen/ und http://veteranenloket .nl/zorg/materielehulp/veel-gestelde-vragen-materiele-hulp/ (letzter Zugriff: 13. Juli 2017) Zuständig für die militärischen Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitsrenten ist letztlich der allgemeine Pensionsfonds für Angestellte im Öffentlichen Dienst (ABP) mit seiner Sonderabteilung für Verteidigungseinrichtungen (BRD). Siehe dazu https://www.abp.nl/pensioen-bij-abp/soorten-pensioen/pensioen-voor-militairen/militair-invaliditeitspensioen .aspx, https://www.abp.nl/pensioen-bij-abp/soorten-pensioen/nabestaandenpensioen/ und https://www.abp.nl/pensioen-bij-abp/soorten-pensioen/pensioen-voor-militairen/ (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). Seite 28Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 einer steuerbefreiten Einmalzahlung (Ehrenschuld) in Höhe von 6.250 bis 125.000 Euro für nicht mehr aktive Veteranen und Veteraninnen, die wegen des Dienstes durch ein Ereignis vor dem 1. Juli 2007 dauerhaft beeinträchtigt sind. Eine Übersicht über Leistungen und Vergünstigungen für Veteranen und Veteraninnen (in englischer Sprache) liegt diesem Sachstand als Anlage 1 bei. 93 Es ist diese gebündelte, niedrigschwellige und unbürokratische Gewährung von Gesundheitsund Sozialleistungen im Verbund mit privaten, kirchlichen und sozialen Trägern über einen immer ansprechbaren single point of contact, die als zentraler Erfolg der Reform angesehen wird. Das Veteraneninstitut fungiert hierbei als Dachverband, der eine bestmögliche Unterstützung und einen zuverlässigen Informationsfluss sicherstellt. 94 Das Verteidigungsministerium trägt die Verantwortung für die Registrierung der Veteranen und Veteraninnen zum Zwecke ihrer Identifizierung und ihrer Information über die gewährten Leistungen (Art. 9 Veteranenwet, siehe näher Abschnitt 6 Veteranenbesluit). Der Veteranenbeschluss enthält zudem eine Härtefallklausel (Art. 33 Veteranenbesluit). 2.5.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen Das Veteranengesetz enthält an verschiedenen Stellen über den rechtlichen Rahmen hinaus Hinweise über die Verzahnung von öffentlichem und privatem Veteranenwesen, durch die gesellschaftliche Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen gestärkt werden soll. Nach Art. 2 Abs. 2 Buchstabe a Veteranenwet fördert das Verteidigungsministerium durch seine Veteraneneinrichtungen unter anderem öffentliche und private Initiativen, die die Verdienste von Veteranen und Veteraninnen anerkennen und würdigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem nationalen Veteranentag. So stellt das Verteidigungsministerium Personal, Material, Infrastruktur und sonstige Unterstützung für drei Stiftungen bereit (Art. 1 Abs. 2 Buchstaben a–c Veteranenbesluit): das Veteraneninstitut 95, den Veteranentag 96 und die Veteranenplattform 97. Darüber hinaus gewährt es solche Förderung auch für Veteranenheime (Buchstabe c). Die Veteranenplattform (Art. 1 Abs. 2 Buchstabe c Veteranenbesluit) vertritt alle Veteranen und Veteraninnen im öffentlichen Dienst, dient jedoch insbesondere der Vernetzung (auch) privater 93 Summary of Veterans Affairs Netherlands Benefits for Modern Day Service, Anlage zur Auskunft des Militärattaché -Stabes Den Haag vom 11. Januar 2016, a.a.O., Beilage 2 zur Anlage 1 (Anlage 1). 94 Anlage zur Auskunft des Militärattaché-Stabes Den Haag vom 11. Januar 2016, a.a.O., S. 2, 3. 95 Stichting het Veteraneninstituut. Abrufbar unter: https://www.veteraneninstituut.nl/ bzw. https://www.veteraneninstituut .nl/english/ (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 96 Stichting Nederlandse Veteranendag. Abrufbar unter: http://www.veteranendag.nl/ (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 97 Stichting het Veteranenplatform, seit 2015 Vereinigung. Abrufbar unter: http://veteranenplatform.nl/ (letzter Zugriff : 13. Juli 2017). Seite 29Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Veteranenvereinigungen. Derzeit sind 49 Vereinigungen Mitglied. 98 Die Plattform dient als Interessenvertretung und zentrale Ansprechpartnerin für Politik und Staat in Veteranenfragen und unterhält enge Verbindungen zu den staatlichen Unterstützungseinrichtungen wie LZV und Veteraneninstitut. 99 Art. 8 Veteranenwet schreibt die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen in den Bereichen der Rehabilitation und Reintegration sowie der Leistungsverwaltung und der sozialen und gesundheitliche Fürsorge (siehe dazu bereits 2.5.3.) fest. Über den Zugang zu Behörden und sonstigen Einrichtungen hinaus versorgen das Veteraneninstitut und das Veteranenamt ihre Klientel unter anderem mit Zugang zum Veteranenmagazin „Checkpoint“ inkl. App und mit Adressen von Vereinigungen und Interessenvertretungen (siehe oben Ziff. 2.5.3.). 100 Angebote, Termine und Sportveranstaltungen – teilweise von Verbänden und privaten Organisationen – werden zentral über die Seiten des Veteraneninstituts bekanntgegeben 101; Partnerinstitutionen sind dort verzeichnet. 102 Zivile, soziale und kirchliche Träger werden über das Veteraneninstitut als Dachverband bei der Gewährung von Leistungen koordiniert (siehe dazu bereits Ziff. 2.5.3.). Verbände und Träger, die ursprünglich teilweise unterschiedliche Interessen vertraten, wurden durch finanzielle Förderung von der Teilnahme am Netzwerk und Kooperation mit den Behörden überzeugt. 103 Der Veteranentag findet jährlich im Juni mit bestimmtem thematischen Fokus auf einem großen Platz in Den Haag bei Anwesenheit der königlichen Familie statt; er verbindet Parade und Armeepräsentation mit Musik, Informationsangeboten, Gesprächskreisen und Aktivitäten zu einem auch für die allgemeine Öffentlichkeit attraktiven Programm. 104 Veteranentreffen erhalten nach Informationen aus dem niederländischen Parlament finanzielle Unterstützung aus dem Haushalt des Verteidigungsministeriums. Darüber hinaus zielen öffentlich finanzierte Aktionen und Programme auf eine Anbindung an die Zivilgesellschaft. Das Veteraneninstitut koordiniert unter anderem eine Interviewsammlung 105 mit Gesprächen mit Veteranen und Veteraninnen, ein 98 Veteranenplatform. Abrufbar unter: http://veteranenplatform.nl/buitengewone-lidorganisaties-aangesloten-bij-hetvp / (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 99 Veteranenplatform. Abrufbar unter: http://veteranenplatform.nl/het-veteranen-platform-van-voor-en-door-veteranen / (letzter 13. Juli 2017). 100 Veterans’ organisations. Abrufbar unter: https://www.defensie.nl/english/topics/veterans/contents/veterans-organisations (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 101 Sportevenementen. Abrufbar unter: https://www.veteraneninstituut.nl/ontmoeten/sportevenementen/ und https://www.veteraneninstituut.nl/ontmoeten/agenda/ (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 102 Partnerinformatie. Abrufbar unter: https://www.veteraneninstituut.nl/over-vi/partner-informatie/ (letzter Zugriff: 15.01.2016). 103 Auskunft des Militärattaché-Stabes Den Haag vom 11. Januar 2016, a.a.O., S. 3. 104 Ebd., S. 1, 2. 105 Interviewcollectie. Abrufbar unter:https://www.veteraneninstituut.nl/diensten/interviewcollectie/ (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). Seite 30Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Programm von Schulbesuchen 106 sowie ein Projekt für Veteranen und Veteraninnen, die im Rahmen von humanitären Hilfsmissionen in frühere Einsatzregionen zurückkehren 107. Das Veteranenabzeichen wird mit dem Veteranenpass zugesandt, an der Zivilkleidung getragen und dient der öffentlichen Erkennbarkeit in Gesellschaft und der Vernetzung untereinander. 108 Nähere Informationen zum niederländischen Veteranenwesen enthält (in englischer Sprache) die beiliegende Übersicht „Summary of Veterans Affairs Netherlands Benefits for Modern Day Service.“ 109 2.6. Österreich 2.6.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik Österreichs In Österreich gibt es laut Angaben des österreichischen Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) kein Veteranenkonzept; die Entwicklung eines derartigen Konzepts sei derzeit auch nicht Gegenstand der politischen Diskussion. Veteranen und Veteraninnen seien zudem in der Gesellschaft vollständig integriert und de facto nicht als eigenständige Gruppe wahrnehmbar. 2.6.2. Veteranenbegriff Da in Österreich bislang keine politische Diskussion zum Thema Veteranen und Veteraninnen geführt und dort bislang auch kein Veteranenkonzept entwickelt worden ist, existiert auch keine rechtliche Definition des Begriffes. 2.6.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen Veteranen und Veteraninnen sind laut den Angaben vollständig integriert. Sie genießen keinerlei Vorrechte. Sozialleistungen nach einer Beschädigung im Präsenzdienst (Miliz) werden nach dem Heeresentschädigungsgesetz (HEG) 110 durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt erbracht . Diese Regelungen sind ähnlich den Regelungen, die für (zivile) Arbeits- und Dienstunfälle gelten. Dienstbeschädigungen von Berufssoldaten und -soldatinnen des österreichischen Bundesheeres werden wie (zivile) Dienstunfälle bzw. Arbeitsunfälle behandelt, es gelten dieselben sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wie im zivilen Berufsleben. 106 Veteraan in de Klas. Abrufbar unter: https://www.veteraneninstituut.nl/diensten/veteraan-de-klas/ (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 107 Veteraneninstitut. Abrufbar unter: https://www.veteraneninstituut.nl (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 108 Auskunft des Militärattaché-Stabes Den Haag vom 11. Januar 2016, a.a.O., S. 2. 109 Summary of Veterans Affairs Netherlands Benefits for Modern Day Service, Anlage zur Auskunft des Militärattaché -Stabes Den Haag vom 11. Januar 2016, a.a.O., Beilage 2 zur Anlage 1 (Anlage 1). 110 Bundesgesetz über die Entschädigung für Heeresschädigungen (Heeresentschädigungsgesetz – HEG), BGBl. I Nr. 162/2015. Abrufbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer =20009440 (letzter Zugriff: 13. September 2017). Seite 31Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 2.6.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen Teil einer „Veteranenkultur“ im weitesten Sinne ist das Projekt für die „Errichtung eines Denkmals für die im Einsatz gefallenen und verstorbenen Soldaten und Soldatinnen des österreichischen Bundesheeres der Zweiten Republik“ zu sehen, das sich derzeit in Umsetzung befindet. Dieses (neue) Denkmal des Bundesheeres soll auch symbolischer Ausdruck einer grundsätzlichen Neuorientierung der militärischen Erinnerungskultur sein. Das Bundesheer ab 1955 hat sich von zu Recht vielkritisierten „Grauzonen“ der Traditionspflege in den Nachkriegsjahrzehnten, vor allem im Hinblick auf den Umgang mit dem Zweiten Weltkrieg, getrennt. Insofern ist das neue Denkmal auch Symbol für die ein neues historisches Selbstverständnis innerhalb des Bundesheeres . Das Denkmal soll auf die Verstorbenen und Gefallenen der Zweiten Republik ausgerichtet sein. Mit dem Projekt eines Denkmals des Bundesheeres für seine in Dienst und Einsatz zu Tode gekommenen Angehörigen wird das staatlich-militärische Gedenken der Republik auf eine neue Ebene gestellt. Es geht darum, im öffentlichen Raum das Wirken der Armee und ihrer Angehörigen als Teil der demokratischen Republik Österreich zu würdigen und zugleich entschiedene Schritte zu einer zeitgemäßen Positionierung des Bundesheeres innerhalb einer europäischen Gedächtniskultur zu setzen. In Österreich ist der Österreichische Kameradschaftsbund (ÖKB) 111 im Sinne einer Veteranenkultur tätig. Der ÖKB ist ein überparteilicher Verein mit mehr als 250.000 Mitgliedern in neun Landesverbänden und etwa 1.800 autonom organisierten Orts- und Stadt-Verbänden. Der Verein bezweckt laut seiner Statuten die Förderung des Heimatbewusstseins und der umfassenden Landesverteidigung sowie die Pflege der Kameradschaft und des soldatischen Brauchtums. Insbesondere widmet sich der ÖKB dem An- und Gedenken an gefallene und verwundete Soldaten vor allem des Ersten und Zweiten Weltkriegs sowie an die im Einsatz für die Republik Österreich ums Leben gekommenen Staatsbürger und Vereinsmitglieder. Seit einigen Jahren ist der Kameradschaftsbund laut Eigendefinition nicht mehr primär eine Schicksalsgemeinschaft der Kriegsgeneration , sondern eine patriotisch gesinnte Wertegemeinschaft. Ein enger Bezug zum Bundesheer bzw. BMLVS ist dadurch gegeben, dass der Österreichische Kameradschaftsbund und seine neun Landesverbände als wehrpolitisch relevante Vereine anerkannt sind. 111 Österreichischer Kameradschaftsbund (ÖKB). Abrufbar unter: http://www.okb.at/ (letzter Zugriff: 13. September 2017). Seite 32Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 2.7. USA 2.7.1. Vorbemerkung zur Veteranenpolitik der USA 112 Veteranenpolitik hat in den USA eine lange Tradition: Erste medizinische Maßnahmen und Wohnheime gehen bereits auf das frühe 19. Jahrhundert zurück. 113 Im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts entstand ein System aus verschiedensten Sozial- und Gesundheitsleistungen, das nach dem Zweiten Weltkrieg modernisiert und im Laufe des 20. Jahrhunderts immer wieder den militärpolitischen Realitäten angepasst wurde. 114 Bereits 1930 wurde ein zentraler Dachverband für das Veteranenwesen als Bundesbehörde eingerichtet , der für die Gewährung von Leistungen zuständig war und 1989 zum Kriegsveteranenministerium (United States Department of Veterans Affairs; VA) erhoben wurde. Das VA ist die zweitgrößte oberste Bundesbehörde (mit etwa 372.000 Mitarbeitenden) 115 und verfügt im Haushaltsjahr 2017 über ein Budget von etwa 182,1 Mrd. US-Dollar, das 2018 sogar auf 186,4 Mrd. US-Dollar anwachsen wird. 116 Es vereinigt in seinen drei Abteilungen National Cemetery Administration, Veterans Benefits Administration und Veterans Health Administration die Zuständigkeiten für militärische Bestattungen sowie die Versorgung mit Gesundheits- und Sozialleistungen . 117 Derzeit sind über 21 Mio. als Veteraninnen oder Veteranen anerkannt. 118 112 Siehe zur Entwicklung der US-amerikanischen Veteranenpolitik nach dem Vietnamkrieg und der Umstellung auf eine Freiwilligen- bzw. Berufsarmee ausführlich Brecher, Daniel Cil (2016): „Danke, dass Sie dienen“: ein Besuch an der US-amerikanischen Heimatfront, Feature, Deutschlandfunk/WDR 2016, gesendet am 19. Januar 2016, nachlesbar unter http://www.deutschlandfunk.de/danke-dass-sie-dienen-ein-besuch-an-der-us-amerikanischen.media .f3d235488173c3f2ceb2538168e0200a.pdf (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 113 History - VA History. Hrsg.: United States Department of Veterans Affairs (VA). Abrufbar unter: http://www.va.gov/ about_va/vahistory.asp (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 114 Zur Geschichte der Leistungen für Veteraninnen und Veteranen siehe ebd. 115 VA Health Care Utilization – About VA. Abrufbar unter: https://www.va.gov/vetdata/docs/pocketcards /fy2017q1.pdf (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). 116 Care and Benefits for Veterans Strengthened by $186 Billion VA Budget. Pressemitteilung des U.S. Department of Veteran Affairs vom 23. Mai 2017. Abrufbar unter: https://www.va.gov/budget/docs/summary/fy2018VAsBudget- PressRelease.pdf (letzter Zugriff: 31. Juli 2017). 117 Siehe zu den einzelnen Abteilungen die folgenden Internetpräsenzen: http://www.cem.va.gov/, http://benefits .va.gov/benefits/ und http://www1.va.gov/health/index.asp (letzter Zugriff jeweils: 13. Juli 2017). 118 VA Health Care Utilization – Veterans Demographics. Abrufbar unter: https://www.va.gov/vetdata/docs/pocketcards /fy2017q1.pdf (letzter Zugriff: 13. Juli 2017). Seite 33Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 2.7.2. Veteranenbegriff Der Veteranenbegriff ist in den USA rechtlich verbindlich definiert. Veteran bzw. Veteranin ist: „a person who served in the active military, naval, or air service, and who was discharged or released therefrom under conditions other than dishonorable“. (38 United States Code [U.S.C.] § 101 Abs. 2; 38 Code of Federal Regulations [C.F.R.] § 3.12 Abs. a). Voraussetzungen sind damit grundsätzlich die Tätigkeit im aktiven militärischen Dienst sowie die ehrenhafte Entlassung. Maßgeblich sind jeweils die Militärpersonalakten (vgl. Anlage 2). 119 Aktiver Dienst bedeutet regelmäßig Vollzeitdienst für eine der militärischen Teilstreitkräfte oder als Offizier bzw. Offizierin im öffentlichen Gesundheitsdienst, in der National Oceanic and Atmospheric Administration oder einer Vorgängerorganisation. 120 Bei Tod oder dauerhafter Beeinträchtigung im Dienst kann auch die Ausbildungszeit als aktiver Dienst anerkannt werden. Gesetzlich sind zahlreiche weitere Ausnahmen und Ausprägungen vorgesehen. 121 Für die Nationalgarde und die Reserve gelten teilweise Sonderregelungen. 122 Ferner muss die Entlassung aus den Streitkräften „unter anderen als unehrenhaften Umständen“ erfolgt sein. Von den fünf Arten der Entlassung erfüllen in der Regel die ersten beiden Kategorien (honourable discharge und discharge under honourable conditions/general discharge) dieses Kriterium. 123 Zuständig für die Anerkennung ist das VA. Darüber hinaus ist in der US-Geschichte bestimmten Gruppen der Veteranenstatus per Rechtsakt zuerkannt worden, wobei der Status teilweise nur im Hinblick auf einzelne Leistungen galt.124 Anderen Gruppen, die die Kriterien formal ebenfalls nicht erfüllen, wurde dagegen nur die Anspruchsberechtigung für bestimmte Leistungen verliehen (siehe dazu Ziff. 2.7.3.). In der Praxis ist die Frage, wer vom VA als Veteran bzw. Veteranin anerkannt wird, äußerst komplex . Dies hängt unter anderem damit zusammen, welche Leistung begehrt wird. Hintergrund ist, dass auch einzelne Leistungen für anerkannte Veteranen und Veteraninnen nur bestimmten 119 Scott D. Szymendera (2015): Who Is a “Veteran“? – Basic Eligibility for Veterans’ Benefits, Congressional Research Service (CRS), 25. Mai 2016, CRS Report R42324. Abrufbar unter: https://fas.org/sgp/crs/misc/R42324.pdf (letzter Zugriff: 13. Juli 2017), Anlage 2. 120 Szymendera (2015), a.a.O., Anlage 2, S. 1–2. 121 Siehe hierzu die Zusammenstellung von Rechtgrundlagen und Beispielen bei Szymendera, S. 1–2. 122 Szymendera (2015), a.a.O., Anlage 2, S. 5. 123 Ebd., Anlage 2, S. 3. 124 So wurden beispielsweise Mitglieder einiger ziviler Gruppierungen im Ersten und Zweiten Weltkrieg – darunter einer Pilotinnen- und einer Funkerinneneinheit – über den GI Bill Improvement Act von 1977 (P.L. 95–202) als Veteranen bzw. Veteraninnen anerkannt, siehe dazu ausführlich Szymendera (2015), a.a.O., Anlage 2, S. 5–7. Seite 34Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Gruppen zustehen und/oder unter unterschiedlichen Voraussetzungen gewährt werden und zudem in verschiedenen Rechtsgrundlagen vorgesehen sind (siehe hierzu Ziff. 2.7.3.). 125 2.7.3. Zur sozialen Unterstützung von Veteranen und Veteraninnen 2.7.3.1. Zusätzliche Kriterien für eine Anspruchsberechtigung Wie bereits angedeutet, ist die Anerkennung als Veteran bzw. Veteranin in den USA nicht deckungsgleich mit der Anspruchsberechtigung für bestimmte Leistungen, die in den jeweiligen Rechtsgrundlagen (siehe dazu insbesondere 38 U.S.C. und 38 C.F.R.) festgelegt sind. In den meisten Fällen ist die Zeit im aktiven Dienst maßgeblich.126 Für Soldaten und Soldatinnen , die nach dem 7. September 1980 ihren Dienst in den Streitkräften begonnen haben, ist dies meist die volle Dauer ihrer Verpflichtung (full period of active duty) oder eine Mindestzeit von 24 Monaten.127 Ausnahmen gelten für Entschädigungen wegen im Dienst erlittener Krankheit oder Beeinträchtigung, Härtefallausgleich, Lebensversicherungsbeiträge und Frühberentung aufgrund dienstbezogener Krankheiten oder Beeinträchtigungen. 128 Für die Nationalgarde und die Reserve gelten auch hier teilweise abweichende Regelungen. 129 Eine Rolle spielt ferner, ob in Kriegs- oder Friedenszeiten gedient wurde. Veteranen und Veteraninnen , die bei mindestens 90 aufeinanderfolgenden Diensttagen wenigstens einen Tag lang während der vom Kongress gesetzlich festgelegten Kriegszeiten 130 im aktiven Dienst waren, können unter Umständen eine höhere Rente und Zusatzleistungen beantragen. 131 Einige Leistungen sind darüber hinaus nur auf bestimmte Gruppen von Veteranen und Veteraninnen anwendbar 132; andere unterliegen zeitlichen Beschränkungen oder Ausschlussfristen. 133 125 Siehe hierzu ausführlich Szymendera (2015), a.a.O., Anlage 2, S. 3. Der Congressional Research Service hat zu vielen dieser Einzelleistungen Übersichten angefertigt, siehe für Beispiele unten Fn. 138. 126 Szymendera (2015), a.a.O., Anlage 2, S. 1 und S. 2, mit weiteren Nachweisen. 127 38 U.S.C. § 5303A Abs. 3 und Unterabs. 1; 38 C.F.R. § 3.12a Abs. 1 Buchstabe a und Buchstabe b. 128 Siehe hierzu Szymendera (2015), a.a.O., Anlage 2, S. 1 und S. 2, mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen. 129 Szymendera (2015), a.a.O., Anlage 2, S. 5. 130 Hier die folgenden acht Konflikte mit den vom Kongress festgelegten Zeiten: Indian Wars, Spanish-American War, Mexican Border Period, Erster und Zweiter Weltkrieg, Koreakonflikt, Vietnamära und Persian Gulf War (seit 2. August 1990, inkl. Afghanistan und Irak, noch andauernd). Gesetzliche Grundlagen, genaue Zeiträume und weitere Nachweise bei Szymendera (2015), a.a.O., Anlage 2, S. 4–5. 131 Auskunft des deutschen Militärattaché-Stabes in Washington vom 11. Januar 2016, S. 1. 132 Beispiele: nur Betroffene des 11. September 2001, nur Menschen über 65, nur Kinder mit spina bifida, deren Eltern im Vietnam- oder Koreakrieg gekämpft haben, etc., siehe auch Szymendera (2015), a.a.O., Anlage 2, S. 1 und S. 5 f., mit weiteren Nachweisen. 133 Siehe auch den Hinweis bei Department of Veterans Affairs, VA Benefits in Brief. Abrufbar unter: http://www.vba.va.gov/pubs/forms/VBA-21-0760-ARE.pdf (letzter Zugriff: 13. September 2017) (Anlage 3). Seite 35Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 2.7.3.2. Versorgungsrechtliche Leistungen Einen Überblick über alle Leistungen und ihre Voraussetzungen gibt der Katalog „Federal Benefits for Veterans, Dependents and Survivors“ des VA, 134 dessen Kurzfassung als Anlage 3 diesem Sachstand beigefügt ist. 135 Er schließt Leistungen anderer Bundesbehörden sowie Leistungen für spezielle Gruppen ein (S. 46 ff. des Katalogs). 136 Zu den Leistungen, die in diesem auch über die Widerspruchsmöglichkeiten gegen behördliche Entscheidungen 137 Auskunft gebenden Dokument (S. 59) aufgeführt sind, zählen: Renten, insbesondere Erwerbsunfähigkeitsrenten medizinische Versorgung, darunter o ambulante und stationäre Versorgung in allen Bereichen, Pflege und Hausversorgung , Versorgung in Wohnheimen und Betreuungseinrichtungen o Beratung bei sexuellen Traumata o besondere Gesundheitsversorgung für Veteraninnen o Programme für obdachlose Veteranen und Veteraninnen (Rehabilitation und Gesundheitsversorgung ) o spezialisierte Gesundheitsprogramme und Vergünstigungen für bestimmte Gruppen von Veteranen und Veteraninnen, Angehörige oder Hinterbliebene, z. B. kostenlose Gesundheitsversorgung für Überlebende von Kampfgeschehen mit dort erlittener Beeinträchtigung (ab November 1998) Lebensversicherungen (verschiedene Modalitäten) andere Versicherungen für dienstlich Versehrte 134 Zusammenstellung aus: Federal Benefits for Veterans, Dependents and Survivors, hgg. vom U.S. Department of Veterans Affairs, 2016 Edition. Abrufbar unter: https://www.va.gov/opa/publications/benefits_book/2016_Federal _Benefits_for_Veterans.pdf (letzter Zugriff: 14. Juli 2017). 135 Department of Veterans Affairs, VA Benefits in Brief, a.a.O. (Anlage 3). 136 Die einzelnen Leistungen können auch einzeln über die Internetpräsenz der Veterans Benefits Administration aufgerufen werden, siehe http://benefits.va.gov/benefits/ und http://www.va.gov/opa/persona/index.asp. Darüber hinaus besteht mit EBenefits eine gemeinsame Plattform des VA und des Department of Defense, über die auch Anträge gestellt werden können; vgl. dazu https://www.ebenefits.va.gov/ebenefits/homepage. Ferner bietet das VA ein Onlinesystem mit Handbüchern, das Web Automated Reference Material System, abrufbar unter: http://www. benefits.va.gov/warms/ (letzter Zugriff jeweils: 14. Juli 2017). 137 Gegen eine Entscheidung eines Kommunalbüros des VA kann innerhalb eines Jahres Widerspruch eingelegt werden , der vom VA-eigenen Board of Veterans' Appeals (BVA) beschieden wird. Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid kann vor dem unabhängigen Veteranenberufungsgericht U.S. Court of Appeals for Veterans Claims vorgegangen werden, siehe dazu https://www.va.gov/opa/publications/benefits_book/Chapter _3_non_healthcare_benefits.asp#US-Court-of-Appeals-for-Veterans-Claims und http://www.uscourts.cavc.gov/. Zum Widerspruchsverfahren siehe die Handreichung https://www.bva.va.gov/docs/Pamphlets/How-Do-I-Appeal- Booklet--508Compliance.pdf (letzter Zugriff jeweils: 14. Juli 2017). Seite 36Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Beratungs-, Rehabilitations-, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, u. U. auch für Angehörige oder Hinterbliebene; Übernahme von Schul- und Universitätskosten Beratungs-, Unterstützungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zur beruflichen (Wieder-) Eingliederung, u. U. auch für Angehörige oder Hinterbliebene Darlehen für Hausbau bzw. Grundstückserwerb Hinterbliebenenrente bzw. verschiedene Entschädigungen für Hinterbliebene Kostenteilung für Gesundheitsversorgung von Hinterbliebenen bzw. Überlebenden Übernahme von Bestattungskosten; Bereitstellung von Insignien für Bestattungen Auszeichnungen und Abzeichen Übergangsversorgung. Der Congressional Research Service (CRS) – Äquivalent des Kongresses der Vereinigten Staaten zu den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages – hat seinerseits aktuelle ausführliche Übersichten zu einigen dieser Leistungen, ihrer Finanzierung, ihren Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen erstellt, die regelmäßig aktualisiert werden. 138 Fast alle Leistungen können beim VA als einheitlicher Anlaufstelle, auch telefonisch oder online , beantragt werden. 139 Unterstützung und Dienstleistungen für bestimmte Bereiche bieten nachgeordnete Behörden oder Außenstellen an – etwa das Veterans Employment Center™ für den Bereich der beruflichen Wiedereingliederung. 140 Zudem gibt es eine öffentliche Notfalltelefonnummer , die Veterans Crisis Line, die auch per Chat und Kurzmitteilung erreichbar ist. 141 138 Siehe u.a. Collins, Benjamin Collins (2015): Veterans’ Benefits: The Vocational Rehabilitation and Employment Program”, Congressional Research Service (CRS), 20. Januar 2015, CRS Report, RL34627; Morton, William R. (2014): Disability Benefits Available Under the Social Security Disability Insurance (SSDI) and Veterans Disability Compensation (VDC) Programs, 23. Januar 2014, CRS Report, R41289; ders. (2015): Veterans’ Benefits: Dependency and Indemnity Compensation (DIC) for Survivors, 13. Februar 2015, CRS Report, R40757; Szymendera, Scott D.; Davis, Carol D. (2015): Veterans’ Benefits: Pension Benefit Programs, 9. September 2015, CRS Report, RS22804; Kamarck, Kristy N. (2015): Military Retirement:Background and Recent Developments, 10. Dezember 2015, CRS Report, RL34751; Kapp, Lawrence; Salazar Torreon, Barbara (2015): Military Pay: Key Questions and Answers, 20. Januar 2015, RL33446. 139 Siehe Übersichten und Formulare unter http://www.benefits.va.gov/BENEFITS/Applying.asp (letzter Zugriff: 14. Juli 2017). Ausnahmen sind die auf S. 63 aufgeführten Leistungen anderer Bundesbehörden, die in der Regel dort zu beantragen sind. Für einen Überblick mit weiteren Nachweisen siehe https://www.va.gov/opa/publications /benefits_book/Chapter_3_non_healthcare_benefits.asp#US-Department-of-Health-and-Human-Services (letzter Zugriff: 14. Juli 2017). 140 Veterans Employment Center™. Abrufbar unter: https://www.vets.gov/veterans-employment-center (letzter Zugriff: 14. Juli 2017). 141 Veterans Crisis Line. Abrufbar unter: https://www.veteranscrisisline.net/ und https://www.veteranscrisisline.net/ About/AboutVeteransCrisisLine.aspx (letzter Zugriff: 14. Juli 2017). Seite 37Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Über das National Center for Veterans Analysis and Statistics (NCVAS) erhebt das VA umfangreiche Daten und Statistiken über Veteraninnen und Veteranen, ihre geographische Verteilung, ihre Finanzierung und Verwendung sowie die gewährten Leistungen; seine Analysen, Übersichten und Karten sind ebenfalls online verfügbar. 142 In den letzten Jahren ist gerade der Bereich der Gesundheitsversorgung wegen Überlastung, Skandalen und langer Wartezeiten in den Fokus öffentlicher Kritik geraten. Im Veteranenausschuss des Repräsentantenhauses fanden Anhörungen statt; nach Todesfällen wurde der damalige Veteranenminister Eric Shinseki im Mai 2014 auf dessen Rücktrittsgesuch hin entlassen. Gegen zahlreiche der VA zugeordneten Einrichtungen wurde ermittelt. 143 In der Praxis soll – unter Umständen ohne Rücksicht auf die Dringlichkeit der Behandlung – Vorrang haben, wer mindestens zwei Jahre gedient hat, verwundet wurde, eine dienstbezogene Krankheit hat oder militärisch ausgezeichnet wurde. 144 2.7.4. Zur gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen Die Anerkennung der Veteranen und Veteraninnen in der Öffentlichkeit und die Stärke der über 50 bundesweit operierenden, mitgliedsstarken Lobbyverbände ist laut dem deutschen Militärattaché -Stab Washington so groß, dass im Wesentlichen alle Kongressabgeordneten sowie alle Senatoren und Senatorinnen für die Belange von Veteranen und Veteraninnen eintreten würden. Die gesellschaftliche Anerkennung ist, so der Militärattaché-Stab Washington, das Ergebnis eines öffentlich koordinierten Veteranenwesens. Das VA ist zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für öffentliche und private Leistungen. Es kooperiert mit sozialen und kirchlichen Trägern, die teilweise zusätzliche subsidiäre Leistungen, etwa für Alkohol- und Drogenabhängige oder 142 National Center for Veterans Analysis and Statistics (NCVAS). Abrufbar unter: http://www.va.gov/vetdata/ (letzter Zugriff: 14. Juli 2017). 143 Zum Skandal um die Gesundheitseinrichtungen 2014 siehe etwa die Prüfberichte und Audits des VA (Administrative Investigation Board) und der Gesundheitsinspektion, abrufbar unter: http://i2.cdn.turner.com/cnn/2013/images/11/20/aibreport.pdf bzw. unter: http://i2.cdn.turner.com/cnn/ 2013/images/11/20/dornscigreport.pdf und http://edition.cnn.com/interactive/2014/05/politics/document-va-audit /?iid=article_sidebar, sowie die CNN-Zusammenfassung des Skandals vom 30. April 2014: Vgl. Cohen, Tom; Griffin, Drew; Bronstein, Scott; Black, Nelli Black (2014): Shinseki resigns, but will that improve things at VA hospitals?, , abrufbar unter http://edition .cnn.com/2014/05/30/politics/va-hospitals-shinseki/ (letzter Zugriff jeweils: 14. Juli 2017). Im deutschen Raum siehe Pitzke, Marc (2014): Skandal um kranke US-Veteranen: Zum Sterben auf die Warteliste. Spiegel Online vom 23. Mai 2014. Abrufbar unter: http://www.spiegel.de/politik/ausland/veteranen-in-denusaskandal -um-schlechte-krankenversorgung-a-971246.html /. Ders. (2014): US-Veteranen: Verlogener Jubel. Spiegel online vom 12. November 2014. Abrufbar unter: http://www. spiegel.de/politik/ausland/veterans-day-in-usa-veteranen-werden-bejubelt-und-im-stich-gelassen-a-1002397.html / Fischer, Sebastian (2014): Skandal um Versorgung von Ex-Soldaten: Obama entlässt seinen Veteranen-Minister. Spiegel Online vom 30. Mai 2014. Abrufbar unter: http://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-obama-wirft-veteranen -minister-shinseki-raus-a-972600.html (letzter Zugriff jeweils: 14. Juli 2017). 144 Zum Vorrang siehe Brecher (2016), a.a.O., S. 7 des Manuskripts. Seite 38Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Obdachlose, anbieten. 145 So gibt das VA ein Verzeichnis aller Veteranenorganisationen, sortiert nach Status und Funktion, heraus. Aufgenommen werden nur vom Kongress anerkannte Verbände oder Organisationen mit „gutem Ruf“ und wenigstens 1.000 Mitgliedern, die sich bereits seit mindestens drei Jahren für die Belange von Veteraninnen und Veteranen einsetzen. 146 Die gesellschaftliche Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen wird nicht nur bei symbolischen Veranstaltungen wie dem nationalen Veteranentag im November sichtbar, sondern zeigt auch in Vergünstigungen (beispielsweise kostenlose Nahverkehrstickets oder verbilligte Eintrittspreise ), die der öffentliche und private Sektor ihnen gewährt. 147 3. Fazit / Zusammenfassung Der vorliegende Sachstand befasst sich mit dem Veteranenwesen in ausgewählten Ländern. Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass insbesondere diejenigen Länder, deren Streitkräfte schon über einen langen Zeitraum global eingesetzt werden und in der Heimat eine breite gesellschaftliche Anerkennung erfahren (zu ihnen zählen die ehemaligen Kolonialmächte, aber insbesondere auch die USA), ein Veteranenkonzept eingeführt und gesetzlich verankert haben, das der besonderen militärischen Belastung der Veteranen und Veteraninnen Rechnung trägt und ihnen soziale Vergünstigungen zubilligt. Der Veteranenbegriff unterscheidet sich dabei allerdings sehr: Während er in den USA und Großbritannien alle ehemaligen Soldaten und Soldatinnen einbezieht, umfasst er in Frankreich und in den Niederlanden nur die an Einsätzen Beteiligten. In den Niederlanden schließt er hierbei auch aktive Soldaten und Soldatinnen ein. Unter den betrachteten Ländern verfügt darüber hinaus auch Dänemark über ein Veteranenkonzept, das die Grundlage für eine verbesserte soziale und medizinische Unterstützung und eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung des an Auslandseinsätzen beteiligten Militärpersonals legen soll. Israel und Österreich verfügen über kein Veteranenkonzept; der Begriff des „Veteranen“ ist hier nicht definiert. In Israel mit seiner durch den allgemeinen Wehrdienst und durch die vielfältigen Konflikte im Inneren und an den Grenzen des Landes besonderen Stellung des Militärs scheint ein solches Konzept auch wenig sinnvoll, da die große Mehrheit der Bevölkerung unter einen solchen Begriff fallen würde. In Österreich ist – wohl auch aus historischen Gründen – die Einführung eines solchen Veteranenkonzepts trotz der Teilnahme von Soldaten und Soldatinnen des Bundesheeres an Auslandseinsätzen bislang politisch noch nicht diskutiert worden. Die folgende Übersicht (Tabelle 1) fasst die Ergebnisse der Untersuchung tabellarisch zusammen: 145 Auskunft des Militärattaché-Stabes Washington vom 11. Januar 2016, S. 2. 146 Veterans and Military Service Organizations (2017 Directory), hgg. vom Department of Veteran Affairs. Abrufbar unter: https://www.va.gov/vso/VSO-Directory.pdf (letzter Zugriff: 14. Juli 2017). 147 Auskunft des deutschen Militärattaché-Stabes in Washington D.C. vom 11. Januar 2016, S. 2. Siehe zum Veteranentag ausführlich http://www.va.gov/opa/vetsday/, zu seiner Geschichte http://www.va.gov/opa/vetsday/vetdayhistory .asp (letzter Zugriff jeweils: 14. Juli 2017). Wissenschaftliche Dienste Seite 39 Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Staat Veteranenkonzept(Rechtsgrdlg.) Veteranenbegriff ökonomische/ soziale Unterstützung gesellschaftliche Anerkennung Dänemark „The Veteran Policy of Denmark“ „Person, die auf Basis einer Entscheidung des Parlaments, der dänischen Regierung oder eines Ministers zumindest einmal in einen Auslandseinsatz entsandt worden ist.“ Zugang zu Behandlung, Betreuung und Beratung durch Psychologen und andere Spezialisten während und nach dem Einsatz finanzielle Entschädigungen für im Einsatz erlittene Verletzungen oder Verwundungen unabhängig vom allgemeinen Berufsunfallsystem oder von privaten Versicherungsleistungen Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs vom Einsatz in den militärischen oder zivilen Berufsalltag Informationen über die Möglichkeiten , medizinische Unterstützung , finanzielle Entschädigung oder Ausbildung bzw. einen Arbeitsplatz zu erhalten symbolische Würdigung der Leistungen von Veteranen und Veteraninnen durch die staatliche Seite, bspw. durch den sogenannten „Flag-Flying-Day“ Medaillen und Denkmäler Ziel: breite Öffentlichkeit über die Situation von Veteranen und Veteraninnen durch entsprechende Kommunikation zu informieren stärkeres Bewusstsein schaffen, dass die Gesellschaft von Veteranen und Veteraninnen mit ihrem im Einsatz vermehrten Humankapital profitieren kann erforderliche Aufmerksamkeit denjenigen Veteranen und Veteraninnen schenken, für die Reintegration eine Herausforderung darstellt durch Information und Dialog über die Situation von Veteranen und Veteraninnen größere Anerkennung schaffen Frankreich „Code des pensions militaires d'invalidité et des victimes de la guerre“ Das französische Recht kennt nur den Begriff des „ehemaligen Kämpfers“ (ancien combattant) und versteht darunter Militärangehörige oder aufgrund behördlicher Entscheidung eine in OPEX entsandte Zivilperson mit Kombattantenausweis oder dem Titel „Anerkennung der Nation .“ Mit einer der folgenden Bedingungen erfüllt ein ancien combattant die Bedingungen zum Erhalt des Kombattantenausweises , dessen Besitz bestimmte Ansprüche impliziert: Inhaber des Kombattantenausweises : bei Pensionierung und ab dem 65. Lebensjahr eine weder pfändbare noch steuerpflichtige Zusatzrente (seit dem 1. Januar 2017 in Höhe von 702 Euro) ab dem 74. Lebensjahr ein zusätzlicher Steuerabschlag sowie die Möglichkeit einer vom Staat aufgestockten Zusatzlebensversicherung Zugang zu den Dienstleistungen des L'Office national des anciens combattants et victimes de guerre (ONACVG) Zwei Entwicklungen stellen gegenwärtig für die Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen durch breite Teile der Gesellschaft eine Herausforderung dar: „Generationenwechsel“ weniger Präsenz von Veteranen und Veteraninnen in der Gesellschaft wegen zahlenmäßiger Abnahme der ehemaligen Kämpfer und Kämpferinnen Antwort der Regierung auf diese Herausforderung: Sicherstellung eines repräsentativen Kontingents „ehemaliger Kämpfer“ innerhalb der Gesellschaft, bspw. durch Änderung der Regeln bezüglich des Erwerbs des Kombattantenausweises Wissenschaftliche Dienste Seite 40 Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Staat Veteranenkonzept(Rechtsgrdlg.) Veteranenbegriff ökonomische/ soziale Unterstützung gesellschaftliche Anerkennung Frankreich (Fortsetzung) • ununterbrochene Teilnahme an einem Einsatz ≥ 4 Monate (ohne Diensturlaub); • Angehöriger einer Einheit, die im Einsatzzeitraum in 9 Feuergefechte oder Kampfhandlungen involviert gewesen ist; • persönl. Teilnahme an 5 Feuergefechten oder Kampfhandlungen ; • Festsetzung durch den Gegner mit Entzug der durch die Genfer Konventionen zugesicherten Schutzrechte; • Angehöriger einer als Kampfeinheit anerkannten Formation für mindestens 90 Tage; • lange Kriegsgefangenschaft; • als Angehöriger einer Kampfeinheit aufgrund einer Verletzung o. einer Krankheit aus dem Einsatzgebiet evakuiert; • eine von der Militärbehörde anerkannte Kriegsverletzung; • mit individuellem Ehrenzeichen mit Kreuz ausgezeichnet. Der Titel „Anerkennung der Nation “ erhält ein Militärangehöriger oder eine Zivilperson, die insgesamt mindestens 90 Tage an einem Auslandseinsatz teilgenommen hat. Aus diesem Titel leiten sich weniger Rechte/ Ansprüche als aus dem Kombattantenstatus ab. bei Tod Anrecht darauf, dass der Sarg bei der Trauerfeier mit der Trikolore bedeckt wird Titel „Anerkennung der Nation“: Titel impliziert weniger Rechte als der Kombattantenstatus Kriegerrentenanspruch und Steuerabschlag entfallen Möglichkeit der besonderen Lebenszusatzversicherung besteht jedoch Sensibilisierung der Bevölkerung für den Einsatz der Soldaten und Soldatinnen, insbesondere durch Unterstützung der sehr aktiven Veteranenverbände. politische Würdigung des Veteranenwesens, bspw. durch Errichtung des Ehrenmals für die seit 1963 im Auslandseinsatz Gefallenen im Parc André-Citroën in Paris Wissenschaftliche Dienste Seite 41 Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Staat Veteranenkonzept(Rechtsgrdlg.) Veteranenbegriff ökonomische/ soziale Unterstützung gesellschaftliche Anerkennung Großbritannien „Armed Forces Covenant“: beschreibt die Verpflichtung der Regierung , dafür Sorge zu tragen, dass Angehörigen der Streitkräfte u. ihren Familienangehörigen keine Nachteile durch den militärischen Dienst entstehen . Die besondere Fürsorge gilt hierbei u.a. auch den Verwundeten , Hinterbliebenen sowie den Veteranen und Veteraninnen beschreibt Prinzipien u. Verpflichtungen des Paktes von Gesellschaft, Armed Forces Community u. Regierung seit Nov. 2011: Teile des Armed Forces Covenant in ein Gesetz gefasst, den sog. Armed Forces Act „Ein Veteran ist jeder, der jemals in den Streitkräften Ihrer Majestät gedient hat, unabhängig von Alter oder Dienstdauer .“ Veteranen und Veteraninnen sowie zum Teil deren nahe Angehörige erhalten eine Vielzahl staatlicher Unterstützungsleistungen: 50 Prozent Steuerrabatt auf die council tax Wohnungsbeihilfe Ausstellung eines Veteranenausweises , mit dem z.B. öffentliche Verkehrsmittel und andere öffentliche und private Einrichtungen gratis oder ermäßigt genützt werden können erhöhtes Kindergeld und Darlehen bei Elternschaft erhöhtes Arbeitslosengeld priorisierter Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem hoher Grad gesellschaftlicher Anerkennung und starke öffentliche Würdigung durch Königshaus und Politik zahlreiche durch Spenden finanzierte wohltätige Einrichtungen für Veteraninnen und Veteranen häufige Verleihung von Medaillen und Ehrenzeichen Armed Forces Day als nationaler Ehrentag der Streitkräfte und der Veteranen und Veteraninnen Wissenschaftliche Dienste Seite 42 Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Staat Veteranenkonzept(Rechtsgrdlg.) Veteranenbegriff ökonomische/ soziale Unterstützung gesellschaftliche Anerkennung Israel kein Veteranenkonzept bzw. keine gesetzliche Regelung kein gesetzlicher Veteranenbegriff keine besondere Unterstützung, außer für ehemalige Berufssoldaten und -soldatinnen im Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Dienst Die gesellschaftliche Stellung der Streitkräfte Israels insgesamt ist durch die umfassende und lang dauernde Wehrpflicht herausragend; „Veteranen“ genießen keine besondere Anerkennung, die über die ohnehin hohe soziale Würdigung des Militärs hinausgeht. Niederlande „Veteranenwet“, „Veteranenbesluit“ „Der Militär, der ehemalige Militär oder der ehemalige Wehrpflichtige , der […] dem Königreich der Niederlande unter Kriegsumständen gedient hat und/oder an einer Mission zur Handhabung oder Förderung der internationalen Rechtsordnung teilgenommen hat, soweit diese Mission durch den Verteidigungsminister angeordnet war.“ sozialmedizinische Begleitung ggf. Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche Unterstützung bei der Organisation von Zusammenkünften Unterstützung bei der Teilnahme an solchen Treffen Verzahnung von öffentlichem und privatem Veteranenwesen zur Stärkung der gesellschaftlichen Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen öffentliche und private Initiativen, die die Verdienste von Veteranen und Veteraninnen anerkennen und würdigen Verbesserung der gesellschaftlichen Anerkennung durch Förderung von drei Stiftungen (Veteraneninstitut , Veteranentag, Veteranenplattform) und von Veteranenheimen Österreich kein Veteranenkonzept bzw. keine gesetzliche Regelung kein gesetzlicher Veteranenbegriff keine besonderen Leistungen Sozialleistungen nach Beschädigung im Präsenzdienst (Miliz) gemäß Heeresentschädigungsgesetz (HEG) Errichtung eines Denkmals für die im Einsatz gefallenen und verstorbenen Soldaten und Soldatinnen des österreichischen Bundesheeres der Zweiten Republik Österreichischer Kameradschaftsbund (ÖKB), der sich dem An- und Gedenken an gefallene und verwundete Soldaten vor allem des Ersten und Zweiten Weltkriegs sowie an die im Einsatz für die Republik Österreich ums Leben gekommenen Staatsbürger und Vereinsmitglieder widmet. Seit einigen Jahren ist der als wehrpolitisch relevanter Verein anerkannte Kameradschaftsbund laut Eigendefinition nicht mehr primär eine Schicksalsgemeinschaft der Kriegsgeneration, sondern eine patriotisch gesinnte Wertegemeinschaft mit engem Bezug zum Bundesheer bzw. BMLVS. Wissenschaftliche Dienste Seite 43 Sachstand WD 2 - 3000 - 065/17 Tabelle 1: Das Veteranenwesen in ausgewählten Ländern im Vergleich *** Staat Veteranenkonzept(Rechtsgrdlg.) Veteranenbegriff ökonomische/ soziale Unterstützung gesellschaftliche Anerkennung USA 38 U.S.C., 38 C.F.R. „A person who served in the active military, naval, or air service , and who was discharged or released therefrom under conditions other than dishonorable .“ statusabhängige Versorgungsleistungen : Renten, insbesondere Erwerbsunfähigkeitsrenten medizinische Versorgung Lebensversicherungen andere Versicherungen für dienstlich Versehrte Beratungs-, Rehabilitations-, Ausund Fortbildungsmaßnahmen, u. U. auch für Angehörige oder Hinterbliebene; Übernahme von Schul- und Universitätskosten Beratungs-, Unterstützungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zur beruflichen (Wieder-) Eingliederung , u. U. auch für Angehörige oder Hinterbliebene Darlehen für Hausbau bzw. Grundstückserwerb Hinterbliebenenrente bzw. verschiedene Entschädigungen für Hinterbliebene Kostenteilung für Gesundheitsversorgung von Hinterbliebenen bzw. Überlebenden Übernahme von Bestattungskosten ; Bereitstellung von Insignien für Bestattungen Auszeichnungen und Abzeichen Übergangsversorgung breite gesellschaftliche Anerkennung von Veteranen und Veteraninnen als Ergebnis o eines öffentlich koordinierten Veteranenwesens sowie von o Lobbyarbeit (über 50 bundesweit operierende, mitgliedsstarke Lobbyverbände), die die Unterstützung durch nahezu alle Kongressabgeordneten sowie alle Senatoren und Senatorinnen sicherstellt zahlreiche Veteranenorganisationen zahlreiche symbolische Veranstaltungen (bspw. nationaler Veteranentag), die die gesellschaftliche Anerkennung zu den Veteranen und Veteraninnen unterstreichen und stärken gesellschaftliche Anerkennung zeigt sich in Vergünstigungen , die der private Sektor Veteranen und Veteraninnen gewährt (wie beispielsweise verbilligte Eintrittspreise )