WD 2 - 3000 - 063/19 (13. Mai 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Autonome Region Kurdistan ist ein durch die irakische Verfassung anerkanntes autonomes Gebiet innerhalb des Territoriums des Iraks. Die Region besitzt ein eigenständiges Parlament mit Sitz in Erbil und unterhält eigene Militäreinheiten (Peschmerga). Gleichwohl handelt es sich nicht um einen eigenständigen Staat im völkerrechtlichen Sinne. Ende 2017 hatte das oberste irakische Bundesgericht ein Referendum in der autonomen Kurdenregion über ihre Unabhängigkeit für verfassungswidrig erklärt.1 Die Bundesrepublik Deutschland hat den Irak, nicht aber die Autonome Region Kurdistan, als Staat anerkannt. Eine eigenständige „Anerkennung“ von regionalen Gebietskörperschaften eines Staates (Bundesländer, autonome Regionen, Departements etc.) ist international nicht üblich. Mit der Akkreditierung von Botschaftern in Bagdad und Berlin im Jahre 2004 wurden die vollen diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Irak hergestellt. In Erbil unterhält Deutschland seit Anfang 2009 ein Generalkonsulat und trägt damit auch der Bedeutung der Autonomen Region Kurdistan-Irak Rechnung.2 *** 1 „Bundesgericht erklärt Unabhängigkeitsreferendum für verfassungswidrig“, FAZ vom 18.9.2017, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/streit-im-irak-kurden-referendum-verfassungswidrig- 15204639.html; „Iraks oberstes Gericht erklärt Volksabstimmung für ungültig“, Handelsblatt vom 20.11.2017, https://www.handelsblatt.com/politik/international/kurden-referendum-iraks-oberstes-gericht-erklaertvolksabstimmung -fuer-ungueltig/20605984.html?ticket=ST-1765628-JcrS7ahLvqsGWE9dXVoc-ap6 . 2 Vgl. Homepage Deutsches Generalkonsulat Erbil, https://irak.diplo.de/iq-de/vertretungen/generalkonsulat1. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Autonome Region Kurdistan