© 2016 Deutscher Bundestag WD 2 - 3000 - 059/16 Die Entwicklung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe von 1998 – 2016 Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 2 Die Entwicklung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe von 1998 – 2016 Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 059/16 Abschluss der Arbeit: 29. April 2016 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Ausschussmitglieder 7 2.1. 14. Wahlperiode (1998 bis 2002) 7 2.2. 15. Wahlperiode (2002 bis 2005) 8 2.3. 16. Wahlperiode (2005 bis 2009) 9 2.4. 17. Wahlperiode (2009 bis 2013) 9 2.5. 18. Wahlperiode (2013 bis April 2016) 10 3. Thematische Schwerpunkte 11 3.1. 14. Wahlperiode 11 3.2. 15. Wahlperiode 12 3.3. 16. Wahlperiode 13 3.4. 17. Wahlperiode 13 3.5. 18. Wahlperiode 14 4. Öffentliche Anhörungen 14 4.1. 14. Wahlperiode 14 4.2. 15. Wahlperiode 14 4.3. 16. Wahlperiode 15 4.4. 17. Wahlperiode 15 4.5. 18. Wahlperiode 16 5. Delegationsreisen 16 5.1. 14. Wahlperiode 16 5.2. 15. Wahlperiode 16 5.3. 16. Wahlperiode 16 5.4. 17. Wahlperiode 17 5.5. 18. Wahlperiode 17 6. Schlussbetrachtungen 17 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 4 1. Einleitung Im Jahr 1998 wurde der beim Auswärtigen Ausschuss angesiedelte Unterausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe auf Betreiben der Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zu einem ständigen Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe aufgewertet .1 Diese Umstrukturierung ging einher mit einer in der 14. Wahlperiode (im Folgenden: WP) des Deutschen Bundestages erfolgten institutionellen und politischen Aufwertung menschenrechtlicher Themen. So wurde im November 1998 das Amt des / der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe eingerichtet. Diese im Auswärtigen Amt angesiedelte Stelle ist Ansprechpartner für Fragen der Menschenrechtspolitik und der Humanitären Hilfe, verfolgt die entsprechenden politischen Entwicklungen und macht dem Bundesaußenminister Vorschläge zur Gestaltung der deutschen Politik in den genannten Bereichen.2 Darüber hinaus wurde im März 2001 auf Antrag3 der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, als Nationale Menschenrechtsinstitution zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte durch Deutschland im In- und Ausland beizutragen.4 Eine gesetzliche Grundlage erhielt es erst im Jahr 2015.5 Ferner wurde am 10. Dezember 2003 einer Anregung der Interparlamentarischen Union (IPU) folgend auf der Basis eines interfraktionellen Antrags6 im Plenum des Deutschen Bundestages das Programm Parlamentarier schützen Parlamentarier (PsP) etabliert. Der Deutsche Bundestag ist weltweit das einzige nationale Parlament mit einem solchen Programm. Ziel dieser Initiative ist es, Parlamentarier und Menschenrechtsaktivisten zu unterstützen, die in ihrem Heimatland wegen ihres Einsatzes für Menschenrechte und Demokratie verfolgt oder bedroht werden. Ein Mittel zur Unterstützung dieser Personen ist die Übernahme einer Patenschaft durch ein Mitglied des 1 Zur vorangehenden Entwicklung des Ausschusses siehe die Ausarbeitung vom 7. April 2016 zum Thema „Die institutionelle Einbindung der Themen „Menschenrechte“ und „humanitäre Hilfe“ beim Deutschen Bundestag“, WD 2 - 3000 - 011/16. 2 Zur näheren Aufgabenbeschreibung und den bisherigen Amtsträgern siehe den Online-Auftritt des Auswärtigen Amts unter http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Koordinatoren/MR-Koordinatorin/Uebersicht _MRHHB_node.html (letzter Abruf am 27. April 2016). 3 Antrag vom 28. November 2000, Bundestagsdrucksache 14/4801, online abrufbar unter http://www.institut-fuermenschenrechte .de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Bundestagsdokumente/Deutscher_Bundestag_Antrag _der_Fraktionen_SPD_CDU_CSU_BUENDNIS_90_DIE_GRUENEN_und_FDP_Einrichtung_eines_Deutschen _Instituts_fuer_Menschenrechte.pdf (letzter Abruf am 27. April 2016). 4 Weiterführende Informationen sind online abrufbar unter http://www.institut-fuer-menschenrechte.de (letzter Abruf am 27. April 2016). 5 Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16. Juli 2015, BGBl. I S. 1194. 6 BT-Ds. 15/2078. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 5 Deutschen Bundestages.7 Das Programm bietet zugleich Anhaltspunkte für die Situation der Menschenrechte in anderen Staaten: Wo bereits Parlamentarier wegen ihres Einsatzes für Menschenrechte von den Behörden des eigenen Staates bedroht oder verfolgt werden, ist es um die Menschenrechte regelmäßig nicht gut bestellt. Die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe fallenden Themen und Aufgaben berühren unterschiedlichste Bereiche der Innen- und Außenpolitik. Daher handelt es sich um einen Querschnittsausschuss, dessen Themen in den Aufgabenbereich verschiedener Regierungsressorts fallen. Zu seinen Ansprechpartnern zählen insbesondere das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einschließlich der dort jeweils angesiedelten Menschrechtsbeauftragten8, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium des Inneren, das Bundesgesundheitsministerium , das Bundesverteidigungsministerium und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Daneben bedient sich der Ausschuss der Informationen einer Vielzahl nichtstaatlicher Institutionen und Organisationen. Auf nationaler Ebene sind dies, um nur einige zu nennen, das Deutsche Institut für Menschenrechte, das Deutsche Rote Kreuz, Caritas, Misereor, Diakonie Deutschland, Ärzte ohne Grenzen oder Pro Asyl, auf internationaler Ebene unter anderem die Gesellschaft für bedrohte Völker, Amnesty International, Human Rights Watch, Peace Brigades International, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das VN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), das VN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR), das VN-Kinderhilfswerk (UNICEF), die im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses tätigen Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen9 oder der Menschenrechtskommissar des Europarates. Eine zusätzliche Verbindung zum Europarat besteht dadurch, dass stets einige Ausschussmitglieder zugleich Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sind (siehe auch 6.). Wie schon seine Vorläufer muss sich der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe seine Kompetenzen auch in der 18. WP mit etlichen weiteren Ausschüssen teilen. Derzeit hat er 7 Weiterführende Informationen sind online abrufbar unter https://www.bundestag .de/blob/275176/0d354a7e6ac3e863588beda57e539be5/psp_flyer-data.pdf (letzter Abruf am 27. April 2016). 8 Diese haben unterschiedliche Aufgaben: Der / die im Auswärtigen Amt angesiedelte Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe (derzeit: Bärbel Kofler, SPD) ist Ansprechpartner / -in der Bundesregierung in Fragen der Menschenrechte und der humanitären Hilfe und erarbeitet unter Federführung des Auswärtigen Amtes in regelmäßigen Abständen Berichte über die Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und anderen Politikbereichen der Bundesregierung. Er / sie ist in seiner / ihrer Tätigkeit unabhängig, hat aber keine Weisungsbefugnis (weder innerhalb des Auswärtigen Amtes noch gegenüber anderen Behörden). Der / die im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angesiedelte Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen (derzeit: Dr. Almut Wittling-Vogel) vertritt die Bundesregierung vor internationalen Gremien, die für die Überwachung der Menschenrechte zuständig sind, insbesondere vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Daneben arbeitet er / sie an der Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes mit. Das Amt existiert seit den 1970er Jahren. 9 Zu diesen zählen unter anderem der Sonderberichterstatter zu extralegalen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen, der Sonderberichterstatter über Folter, der Sonderberichterstatter für Religions- oder Glaubensfreiheit , der Sonderberichterstatter zur Meinungsfreiheit, der Sonderberichterstatter zu Gewalt gegen Frauen, deren Gründe und Konsequenzen, der Sonderberichterstatter zu Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf die Menschenrechte, der Sonderberichterstatter zur Lage von Menschenrechtsverteidigern, der Sonderberichterstatter für die Rechte indigener Völker, der Sonderberichterstatter zu intern Vertriebenen, der Sonderberichterstatter zu Versammlungs- und Organisationsfreiheit. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 6 nur in wenigen Bereichen die Federführung inne,10 da andere Ausschüsse ihre Zuständigkeiten nur zögerlich abgeben (z.B. der Rechtsausschuss bei der Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen ; der Haushaltsausschuss im Hinblick auf das Budgetrecht; der Gesundheitsausschuss in Bezug auf Gesetzesinitiativen zur Gesundheit von Flüchtlingen). In der Regel setzte und setzt sich der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Schwerpunktthemen, zu denen er sich besonders intensiv durch die Bundesregierung informieren lässt, jeweils eine öffentliche Anhörung durchführt und eine Delegationsreise unternimmt. Darüber hinaus gab es in jeder WP zwei Anhörungen zu den – alle zwei Jahre fälligen – Menschenrechtsberichten der Bundesregierung und eine Anhörung zum – einmal pro WP zu erstellenden – Bericht der Bundesregierung zur Humanitären Hilfe.11 Daneben befasst sich der Ausschuss mit aktuellen menschenrechtlich relevanten Themen wie Menschenrechtsverletzungen bei Demonstrationen (z.B. in Myanmar oder Thailand) oder willkürlichen Verhaftungen von Regimekritikern , Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Menschenrechtsanwälten (z.B. in der VR China, in der Russischen Föderation, in einigen osteuropäischen Staaten, in der Ukraine, im Iran oder in einigen lateinamerikanischen Staaten). Im Bereich der humanitären Hilfe sind häufig eine akute Krise / Katastrophe (z.B. Erdbeben, Tsunami, Hurrikan, Überflutungen) oder Kriegs- / Bürgerkriegssituation (z.B. in Syrien, Libyen, Irak, Afghanistan, Pakistan) Auslöser für eine Befassung des Ausschusses. Angesichts der Weltlage nehmen in der 18. WP die Humanitäre Hilfe und Flüchtlingsfragen (z.B. Asyl, Seenotrettung, Frontex12) zunehmenden Raum ein. Die Diskussionen im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe verlaufen nicht immer entlang der Fraktionslinien. Während zwischen den Ausschussmitgliedern durchaus fraktionsübergreifend Einigkeit in Fragen der menschenrechtlichen Bewertung einer Situation oder eines Ereignisses bestehen kann, lässt sich diese gemeinsame Position nicht immer im gesamten Bundestag durchsetzen. Daher kommt es hin und wieder zu einer gemeinsamen interfraktionellen Entschließung des Ausschusses,13 die aber nicht zwingend zu einer gemeinsamen Resolution des Bundestages führen muss. 10 Regelmäßig obliegt dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe die Federführung in folgenden Angelegenheiten: Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland, Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt. Hinzu kommt die Federführung bei einigen Entschließungen des Europäischen Parlaments und in Ausnahmefällen auch bei der Ratifikation / Änderung völkerrechtlicher Verträge (z.B. beim Gesetz zu den Änderungen vom 10. und 11. Juni 2010 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998, BT-Ds. 17/10975). In der 18. WP kam ferner die Federführung beim Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte hinzu. Eine Übersicht über die Beschlussempfehlungen und Berichte zu Angelegenheiten, für die der Ausschuss in der 18. WP bisher federführend war, ist online abrufbar unter http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a17/-/286338 (letzter Abruf am 27. April 2016). 11 Eine Ausnahme war die 17. WP, in der es keine öffentliche Anhörung zum betreffenden Bericht gab. 12 European Agency for the Management of Operational Cooperation at the External Borders of the Member States of the European Union. 13 Zuletzt die Erklärung des Ausschusses zu Nordkorea vom 2. April 2014, online abrufbar unter http://www.bundestag .de/bundestag/ausschuesse18/a17/Ausschussarbeit/-/272786 (letzter Abruf am 27. April 2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 7 Der vorliegende Sachstand stellt die Entwicklung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe von der 14. WP bis heute nach Mitgliedern (2.), thematischen Schwerpunkten (3.), öffentlichen Anhörungen (4.) und Delegationsreisen (5.) dar. Abschließend wird in den Schlussbetrachtungen (6.) der Versuch unternommen, die Arbeit des Ausschusses von der 14. WP bis heute zusammenfassend zu würdigen. 2. Ausschussmitglieder14 2.1. 14. Wahlperiode (1998 bis 2002) Vorsitzende: Christa Nickels (Bündnis 90 / Die Grünen) Stellv. Vorsitzender: Dr. Christian Schwarz-Schilling (CDU/CSU) Mitglieder insgesamt: 15 Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: SPD Rudolf Bindig Gernot Erler Lilo Friedrich (Mettmann) Petra Ernstberger Angelika Graf (Rosenheim) Manfred Opel Karin Kortmann Dagmar Schmidt (Meschede) Heide Mattischeck Regina Schmidt-Zadel Volker Neumann (Bramsche) Uta Titze-Stecher Rolf Stöckel Brigitte Wimmer (Karlsruhe) CDU/CSU Monika Brudlewsky Dr. Norbert Blüm Dr. Heiner Geißler Rainer Eppelmann Hermann Gröhe Hubert Hüppe Dr. Christian Schwarz-Schilling Dr. Erika Schuchardt Marion Seib Dr. Hans-Peter Uhl Bündnis 90 / Die Grünen Christa Nickels Dr. Angelika Köster-Loßack FDP Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dr. Klaus Kinkel 14 Im Folgenden werden ausschließlich jeweils die Mitglieder der konstituierenden Sitzung aufgeführt. Veränderungen im Laufe der WP bleiben unberücksichtigt. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 8 PDS Carsten Hübner Ulla Jelpke 2.2. 15. Wahlperiode (2002 bis 2005) Vorsitzende: Christa Nickels (Bündnis 90 / Die Grünen) Stellv. Vorsitzender: Rainer Funke (FDP) Mitglieder insgesamt: 17 Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: SPD Rudolf Bindig Gernot Erler Lilo Friedrich (Mettmann) Ernst Kranz Angelika Graf (Rosenheim) Volker Neumann (Bramsche) Dr. Bärbel Kofler Walter Riester Karin Kortmann Dagmar Schmidt (Meschede) Dr. Wilhelm Priesmeier Rolf Stöckel Christoph Strässer Brigitte Wimmer (Karlsruhe) CDU/CSU Rainer Eppelmann Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg Hermann Gröhe Hubert Hüppe Holger-Heinrich Haibach Julia Klöckner Dr. Egon Jüttner Werner Lensing Irmgard Karwatzki Albert Rupprecht Melanie Oßwald Dr. Wolfgang Schäuble Daniela Raab Arnold Vaatz Bündnis 90 / Die Grünen Thilo Hoppe Ekin Deligöz Christa Nickels Josef Philip Winkler FDP Rainer Funke Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 9 2.3. 16. Wahlperiode (2005 bis 2009) Vorsitzende: Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) Stellv. Vorsitzender: Holger Haibach (CDU/CSU) Mitglieder insgesamt: 16 Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: CDU/CSU Hartwig Fischer (Göttingen) Michael Brand Ute Granold Hubert Hüppe Holger Haibach Jürgen Klimke Alois Karl Eduard Lintner Helmut Lamp Arnold Vaatz Erika Steinbach Peter Weiß (Emmendingen) SPD Dr. Herta Däubler-Gmelin Niels Annen Angelika Graf (Rosenheim) Walter Kolbow Wolfgang Gunkel Ernst Kranz Johannes Jung (Karlsruhe) Sönke Rix Christel Riemann-Hanewinckel Rolf Stöckel Christoph Strässer Rüdiger Veit FDP Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Karl Addicks Florian Toncar Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Die Linke Michael Leutert Sevim Dağdelen Bündnis 90 / Die Grünen Volker Beck Thilo Hoppe 2.4. 17. Wahlperiode (2009 bis 2013) Vorsitzender: Tom Koenigs (Bündnis 90 / Die Grünen) Stellv. Vorsitzender: Michael Brand (CDU/CSU) Mitglieder insgesamt: 18 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 10 Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: CDU/CSU Michael Brand Hartwig Fischer (Göttingen) Michael Frieser Karl Holmeier Ute Granold Volkmar Klein Frank Heinrich Sibylle Pfeiffer Dr. Egon Jüttner Nadine Schön Jürgen Klimke Arnold Vaatz Erika Steinbach N.N. SPD Angelika Graf (Rosenheim) Klaus Brandner Wolfgang Gunkel Dr.h.c. Gernot Erler Ullrich Meßmer Gerold Reichenbach Christoph Strässer Rüdiger Veit FDP Pascal Kober Burkhardt Müller-Sönksen Marina Schuster Christoph Schnurr Serkan Tören Johannes Vogel Die Linke Annette Groth Heike Hänsel Katrin Werner Niema Movassat Bündnis 90 / Die Grünen Volker Beck (Köln) Ingrid Hönlinger Tom Koenigs Kerstin Müller (Köln) 2.5. 18. Wahlperiode (2013 bis April 2016) Vorsitzender: Michael Brand (CDU/CSU) Stellv. Vorsitzender: Dr. Karamba Diaby (SPD) Mitglieder insgesamt: 16 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 11 Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: CDU/CSU Michael Brand Michael Frieser Dr. Bernd Fabritius Kordula Kovac Frank Heinrich (Chemnitz) Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Egon Jüttner Johannes Steiniger Steffen Kampeter Arnold Vaatz Martin Patzelt Albert Weiler Erika Steinbach Heinrich Zertik SPD Dr. Karamba Diaby Dr. h.c. Gernot Erler Dr. Ute Finckh-Krämer Dr. Rolf Mützenich Angelika Glöckner Gerold Reichenbach Gabriela Heinrich Ursula Schulte Frank Schwabe Rüdiger Veit Die Linke Annette Groth Heike Hänsel Inge Höger Ulla Jelpke Bündnis 90 / Die Grünen Tom Koenigs Luise Amtsberg Omid Nouripour Kordula Schulz-Asche 3. Thematische Schwerpunkte 3.1. 14. Wahlperiode15 Nichtstaatliche Verfolgung Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Instrumente und Maßnahmen zur Bekämpfung der Folter Menschenrechte im Anti-Terror-Kampf Todesstrafe Rechte der Frauen (Schwerpunkte Genitalverstümmelung, Schandemorde) 15 Die Angaben sind der „Bilanz der Arbeit des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - Beitrag zur Veröffentlichung im Internet“ zur 14. WP des Deutschen Bundestages entnommen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 12 Stärkung der Rechte der Kinder (Sextourismus, Kinderprostitution) Nationale Zuwanderungspolitik Rassismus Nationale und internationale Haftbedingungen Pressefreiheit Humanitäre Hilfeleistungen in Krisengebiete (u.a. Afghanistan, Sudan, Kosovo, Mazedonien ) 3.2. 15. Wahlperiode16 I. Fragen der Weiterentwicklung der nationalen, europäischen und internationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes sowie der juristischen und politischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen Fragen der deutschen Menschenrechtspolitik im multilateralen und im bilateralen Rahmen Menschenrechtsrelevante Aspekte der Außen-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik sowie der Wirtschafts- und Außenwirtschaftspolitik Menschenrechtsrelevante Aspekte der Asyl- und Flüchtlingspolitik Fragen der Minderheitenpolitik und des Rassismus Fragen der humanitären Hilfe II. Menschenrechtliche und humanitäre Aspekte im Zusammenhang mit dem Tsunami in Südasien Menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen Menschenrechtliche Situation im Sudan, insbesondere in der Region Darfur, sowie in Uganda Menschenrechtliche Lage in der Türkei Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog Situation in Tibet Verfassungs- und völkerrechtliches Folterverbot Menschenrechtliche und humanitäre Situation im Irak in Folge des Krieges Arbeit der VN-Menschenrechtskommission in Genf 16 Die Angaben zu I. sind dem Auftritt im Internetarchiv entnommen (http://webarchiv.bundestag.de/archive /2005/0919/parlament/gremien15/a16/aufgaben_arbeit/aufgaben.pdf, letzter Abruf am 26. April 2016), die Angaben zu II. ergeben sich aus den Pressemitteilungen des Ausschusses in der 15. WP (http://webarchiv.bundestag .de/cgi/show.php?fileToLoad=157&id=1007, letzter Abruf am 26. April 2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 13 3.3. 16. Wahlperiode17 Menschenrechtliche und humanitäre Aspekte im Zusammenhang mit dem Tsunami in Südasien. Menschenrechtspolitik / Entwicklung der Demokratie in den von den Ausschussdelegationen bereisten Staaten sowie in den Ländern Afghanistan, Pakistan, Iran, Philippinen, Vietnam , Kongo, Tschad, Marokko, Ägypten, Mexiko, Guatemala und in Zentralasien Internationaler Strafgerichtshof und Menschenrechtsrat Menschenrechtspolitik und Institutionen des Europarates, der EU und der VN, Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte Humanitäre Hilfe Kindersoldaten Genitalverstümmelung, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung Flüchtlingspolitik, Asylrecht, Menschen ohne Papiere Internationale Menschenrechtskonventionen (Kinderrechte, Verschwindenlassen von Personen ) Minderheitenpolitik (in der EU vor allem Sinti und Roma; weltweit auch Homosexuelle und religiöse sowie ethnische Minderheiten) 3.4. 17. Wahlperiode18 Menschenrechtliche und humanitäre Auswirkungen des Erdbebens in Haiti Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte Religionsfreiheit und europäische Identität sowie Religionsfreiheit weltweit VN-mandatierte Friedensmissionen und Menschenrechte Menschenhandel Menschenrechtliche Verantwortung internationaler Unternehmen, unter anderem im Kongo und in Ruanda Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes Menschenrechtliche Entwicklungen (zum Teil verknüpft mit der humanitären Situation) in bestimmten Schwerpunktländern wie zum Beispiel Syrien, Mali, Irak und Afghanistan, Libanon, Jordanien, Israel, Ägypten, Tunesien, Libyen und Algerien, Marokko und Westsahara Situation von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsaktivisten in Mexiko, Kolumbien und Guatemala Menschenrechtliche Situation in China, Nepal, Tadschikistan, Usbekistan und Aserbaidschan Situation am Horn von Afrika Strukturelle und finanzielle Ausrichtung der humanitären Hilfe allgemein Situation im Iran 17 Die Angaben sind der „Bilanz der Arbeit des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in der 16. WP des Deutschen Bundestages“ entnommen. 18 Die Angaben sind der „Bilanz der Arbeit des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in der 17. WP des Deutschen Bundestages“ entnommen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 14 Todesstrafe Flüchtlingspolitik, insbesondere mit Blick auf die Flüchtlinge im Mittelmeerraum Minderheitenpolitik, insbesondere die Situation von Sinti und Roma in Europa Verschärfung der menschenrechtlichen Situation und der zunehmenden Einschränkung der Versammlungsfreiheit in der Russischen Föderation, insbesondere auch mit Blick auf die zunehmende Einschränkung der Rechte von Homosexuellen 3.5. 18. Wahlperiode19 Menschenhandel und Zwangsprostitution, insbesondere in Europa Lage der Sinti und Roma in Deutschland und in der EU - Ausgrenzung und Teilhabe Menschenrechte und Handelspolitik Religionsfreiheit und Demokratieentwicklung Qualitätsstandards für die humanitäre Hilfe Schutz von Menschenrechtsverteidigern Verabschiedung des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16. Juli 2015 4. Öffentliche Anhörungen 4.1. 14. Wahlperiode20 „Nichtstaatliche Verfolgung“ am 29. November 1999 „Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Grundrechte als Querschnittsaufgabe für die deutsche Politik“ am 23. Oktober 2000 „Instrumente und Maßnahmen zur Bekämpfung der Folter“ am 17. Oktober 2001 „Menschenrechte im Anti-Terror-Kampf“ am 12. Juni 2002 4.2. 15. Wahlperiode21 „Tschetschenien“ am 4. Juni 2003 „Islamisches Recht und Menschenrechte“ am 22. Oktober 2003 „Schutz von Menschenrechtsverteidigern“ am 10. Dezember 2003 „Die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen im Kontext von Gewaltökonomien in Afrika“ am 22. September 2004 19 Die Angaben beruhen auf einer schriftlichen Auskunft des Ausschusssekretariats vom 22. April 2016. 20 Die Angaben sind dem „Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1990 – 2010“, Berlin 2011, S. 992 (Herausgeber: Verwaltung Deutscher Bundestag, Parlamentsarchiv; Autor: Martin F. Feldkamp) entnommen . 21 Die Angaben sind dem Onlineauftritt des Ausschusses der 15. WP entnommen. Neben den öffentlichen Anhörungen hat der Ausschuss in der 15. WP zwei Online-Konferenzen abgehalten zu den Themen: „Islamisches Recht und Menschenrechte“ (2003) und „Deutsche Menschenrechtspolitik auf dem Prüfstand“ (2002). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 15 „Zur menschenrechtlichen und humanitären Lage in Israel und den besetzten Gebieten“ am 29. September 2004 „Landminen“ am 20. April 2005 4.3. 16. Wahlperiode22 „Siebter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen“ am 17. Mai 2006 „Reform und Stärkung europäischer Menschenrechtsschutzsysteme“ am 31. Mai 2006 „Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2002 – 2005“ am 28. Februar 2007 „Nationale Umsetzung des Völkerstrafgesetzbuches“ am 24. Oktober 2007 „Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit“ am 14. November 2007 „Die Olympische Charta. Die Spiele in Peking 2008 und die Achtung der Menschenrechte “ am 24. Januar 2008 (gemeinsam mit dem Sportausschuss) „Achter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen“ am 8. Oktober 2008 „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (60. Jahrestag) Extraterritoriale Staatenpflichten “ am 17. Dezember 2008 „Responsibility to Protect“ am 4. Februar 2009 „Situation der Menschenrechte von ethnischen, religiösen und sexuellen Minderheiten in den Ländern Iran und Irak“ am 22. April 2009 4.4. 17. Wahlperiode23 „Der Internationale Strafgerichtshof vor der Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts “ am 5. Mai 2010 „Religionsfreiheit und europäische Identität“ am 27. Oktober 2010 „Neunter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen“ am 19. Januar 2011 „Menschenrechtliche Verantwortung internationaler Unternehmen“ am 6. April 2011 „Menschenhandel“ am 30. November 2011 „Christen und andere Minderheiten im Nahen Osten und in Nordafrika“ am 9. Mai 2012 „VN-mandatierte Friedensmissionen und Menschenrechte“ am 24. Oktober 2012 „Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte“ am 27. Februar 2013 „Zehnter Menschenrechtsbericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen“ am 20. März 2013 22 Die Angaben sind dem Onlineauftritt des Ausschusses der 16. WP entnommen. 23 Die Angaben sind dem Onlineauftritt des Ausschusses der 17. WP entnommen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 16 4.5. 18. Wahlperiode24 „Menschenhandel und Zwangsprostitution in Europa“ am 21. Mai 2014 „Lage der Sinti und Roma in Deutschland und in der EU – Ausgrenzung und Teilhabe –“ am 12. November 2014 „Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2010 bis 2013“ am 4. März 2015 „11. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik“ am 6. Mai 2015 „Menschenrechte und Handelspolitik“ am 30. September 2015 „Religionsfreiheit und Demokratieentwicklung“ am 2. Dezember 2015 „Humanitärer Weltgipfel 2016: Globale Flüchtlingssituation - Finanzierung des wachsenden humanitären Bedarfs sicherstellen“ am 17. Februar 2016 (öffentliches Expertengespräch ) „Qualitätsstandards für die humanitäre Hilfe“ am 27. April 2016 5. Delegationsreisen25 5.1. 14. Wahlperiode Afghanistan Mai 2000 Afghanistan / Pakistan Februar 2002 Genf (58. Menschenrechtskommission) April 2002 5.2. 15. Wahlperiode Afghanistan Januar 2003 Genf (59. Menschenrechtskommission) April 2003 Iran / Türkei Mai 2003 Afghanistan / Ägypten September / Oktober 2003 Mittelamerika Februar 2004 Genf (60. Menschenrechtskommission) April 2004 Sudan / Uganda Mai 2004 Botswana Mai 2004 Belarus / Russland September 2004 5.3. 16. Wahlperiode Sudan / Uganda Juni 2006 Usbekistan Oktober 2006 Israel / Palästina Februar 2007 Turkmenistan April 2007 Kolumbien / Peru September 2007 24 Die Angaben sind dem Onlineauftritt des Ausschusses der 18. WP entnommen. 25 Die Angaben sind dem Onlineauftritt des Ausschusses der verschiedenen Wahlperioden entnommen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 17 Belarus / Russland Juli 2008 Indonesien / Kambodscha Oktober / November 2008 VR China April 2009 Genf (VN-Menschenrechtsrat) Februar 2009 5.4. 17. Wahlperiode Genf (VN-Menschenrechtsrat) März 2010 / Februar 2011 / Mai 2012 / Mai 2013 Frankreich / Niederlande Juli 2010 Den Haag (Internationaler Strafgerichtshof) September 2010 Ägypten Oktober / November 2010 Kongo / Ruanda Mai 2011 Westsahara (Marokko und Algerien) Juni 2011 Honduras / El Salvador Oktober 2011 Tadschikistan Oktober / November 2011 Libanon / Jordanien April 2012 Rom (Vatikanstaat) Juni 2012 Liberia / Elfenbeinküste Juli 2012 Nepal April 2013 5.5. 18. Wahlperiode Republik Moldau / Rumänien / Bulgarien September 2014 Genf März 2015 Mexiko / Peru Oktober 2015 Türkei Februar / März 2016 6. Schlussbetrachtungen Die wachsende Bedeutung, die der Deutsche Bundestag den Menschenrechten nicht nur weltweit , sondern auch in Deutschland zuerkannte, zeigte sich 1998 in der Einrichtung des Vollausschusses „Menschenrechte und humanitäre Hilfe“. Inzwischen hat sich dieser Ausschuss, auch wenn er zahlenmäßig zu den kleineren Ausschüssen gehört (derzeit 16 Mitglieder), zu einer konstanten Größe im Parlamentsbetrieb entwickelt. Neben den tagesaktuellen Themen, z.B. plötzliche (Natur-)Katastrophen, Krisen, (Bürger-)Kriege und deren menschenrechtliche und humanitäre Auswirkungen, befasst sich der Ausschuss zunehmend mitberatend, aber auch federführend mit Themen, die durch das politische Alltagsgeschäft per Überweisungen des Plenums von Anträgen , Gesetzentwürfen, Unterrichtungen, EP-Entschließungen, um nur einige zu nennen, an ihn Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 18 herangetragen werden.26 Der zahlenmäßige Anstieg dieser Überweisungen ist ebenfalls ein Hinweis auf die wachsende Bedeutung und Etablierung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im parlamentarischen Alltag. Neben diesen variablen und nicht immer beeinflussbaren Themen sowie den jeweiligen selbstgewählten Schwerpunktthemen, die pro WP neu festgelegt werden, befasst sich der Ausschuss seit seiner Gründung mit menschenrechtlichen/ menschenrechtspolitischen „Dauerbrennern“: Abschaffung der Todesstrafe weltweit, Menschenrechte in Zeiten der Terrorismusbekämpfung, Folter , Religionsfreiheit, Minderheiten-und Frauenrechte, Schutz von Menschenrechtsverteidigern, Kindersoldaten, Menschenrechtsschutzsysteme (u.a. der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag – IStGH, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR und der VN-Menschenrechtsrat in Genf), Situation von Flüchtlingen und Asylsuchenden weltweit, in Europa, in Deutschland. Zu Beginn einer jeden WP positionieren sich die Ausschussvorsitzenden und legen ihr Verständnis von der Arbeit des Ausschusses dar: 14. WP – Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen) führte aus, sie hoffe auf „Menschenrechte als Leitmotiv deutscher Außenpolitik“, Deutschland sei jedoch „draußen nur glaubwürdig , wenn wir bei uns selbst die Menschenrechte ernst nehmen“. Menschenrechte seien für sie mehr als das politische Freiheitsrecht, das man vor fünfzig Jahren damit verbunden habe. Der Begriff müsse sich den Gegebenheiten der jeweiligen Zeit anpassen. In ihr Engagement für Menschenrechte fielen auch Frauenrechte, Gleichberechtigung für Schwule und Lesben, wirtschaftliche und soziale Rechte wie das Recht auf Arbeit und der Schutz vor Obdachlosigkeit und „auch das Recht auf persönliche Entwicklung und Ökologie “.27 15. WP – Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, es sei wichtig, dass der Ausschuss sich sein Kernanliegen bewahre, „die Parteilichkeit für die Menschenrechte “. Man beschreite mit dieser Verpflichtung weithin einen unbequemen Weg, denn glaubwürdige Menschenrechtspolitik fange auch im eigenen Land an. So müsse man u.a. darauf achten, dass im Antiterrorkampf die Menschenrechte in Deutschland und Europa „penibel ernst“ genommen werden.28 16. WP – Prof. Dr. Hertha Däubler-Gmelin (SPD) betonte, Menschenwürde und Menschenrechte seien „gerade heute vielfach und häufig bedroht“. Deshalb seien die Aufgaben des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe sehr breit. Es 26 In der 17. WP hat der Ausschuss insgesamt 1.103 Vorlagen mit menschenrechtlichem und humanitärem Bezug beraten (16. WP: 788; 15. WP: 481), davon 175 Vorlagen als federführender Ausschuss (16. WP: 114; 15. WP: 36). 27 „Das Parlament“ Nr. 50 vom 4. Dezember 1998. 28 Siehe http://webarchiv.bundestag.de/archive/2005/0919/parlament/gremien15/a16/aufgaben_arbeit/faltblatt 1.pdf (letzter Abruf am 28. April 2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 19 gehe darum, Verletzungen zu korrigieren und Gefahren für die Menschenrechte vorzubeugen - im Inland, aber auch dann, wenn solche Verletzungen über nationale Grenzen reichen . Derzeit sei es besonders nötig, die Wahrung der Menschenrechte im Anti-Terrorkampf , den Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowie die Verbesserung und Weiterentwicklung der nationalen, europäischen und internationalen Instrumente des Menschenrechtsschutzes zu sichern.29 17. WP – Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, der Ausschuss werde sich an der Maxime orientieren, dass Menschenrechtspolitiker „immer an der Seite der Schwächsten“ stehen müssten. Es gehe darum, Verletzungen zu korrigieren und Gefahren für die Menschenrechte vorzubeugen - im Inland, aber auch dann, wenn solche Verletzungen über nationale Grenzen reichen. Die Idee von unteilbaren, jedem Menschen zustehenden Rechten habe ihren Ursprung im Zeitalter der Aufklärung und in der französischen Revolution. Damals sei es darum gegangen, den einzelnen Menschen vor der Willkür des Monarchen zu schützen. Heute sei Menschenrechtspolitik eine Querschnittsaufgabe, „die wir in unserem Ausschuss im Einklang mit verschiedenen anderen Politikbereichen stärken wollen. Dazu gehört auch, den Umgang mit den Menschenrechten im eigenen Land unter die Lupe zu nehmen und sozusagen zuallererst vor der eigenen Hütte zu kehren.“30 18. WP – Michael Brand (CDU/CSU) legte dar, Menschenrechte seien „das Wertvollste, was die Zivilisation uns gebracht hat.“ Sie blieben vielfach bedroht. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe wolle schützen, helfen und vorbeugen. Man verstehe sich als „Anwalt für die Menschenrechte“. Die Menschenrechte zählten heute zur „deutschen Staatsräson“.31 In der laufenden 18. WP befasst sich der Ausschuss verstärkt mit der Humanitären Hilfe. So hat er hierzu bereits ein öffentliches Expertengespräch (17. Februar 2016 – „Humanitärer Weltgipfel 2016: Globale Flüchtlingssituation – Finanzierung des wachsenden humanitären Bedarfs sicherstellen “) und eine öffentliche Anhörung (27. April 2016 –„Qualitätsstandards für die humanitäre Hilfe“) durchgeführt.32 In vorangegangenen Wahlperioden waren die Aspekte der humanitären Hilfe in der Ausschussarbeit häufig als ein Punkt in den mündlichen Unterrichtungen durch die Bundesregierung festzumachen (z.B. Unterrichtungen der Bundesregierung zur menschenrechtlichen und humanitären Situation in einem Land). Regelmäßig befasste sich der Ausschuss zudem mit den humanitären Folgen von Katastrophen, z.B. nach dem Tsunami in Südasien 2004, dem Erdbeben in Haiti 2010, dem Ausbruch von Ebola 29 Siehe http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=1366&id=1136 (letzter Abruf am 28. April 2016). 30 Siehe http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=2969&id=1223 (letzter Abruf am 28. April 2016). 31 Siehe http://www.bundestag.de/humanitaerehilfe (letzter Abruf am 28. April 2016). 32 Siehe http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a17/anhoerungen/anhoerungen/214716 (letzter Abruf am 29. April 2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 20 in Westafrika 2014. Neben den turnusmäßigen Ausschusssitzungen sind in akuten Katastrophenfällen auch Sondersitzungen und Telefonkonferenzen Instrumente, um den Informationsfluss zu und für die Abgeordneten zu sichern. Eine weitere Konstante in der Ausschussarbeit über die letzten Wahlperioden hinweg sind die internationalen Gäste, insbesondere von den Vereinten Nationen (z.B. Sonderberichterstatter zu menschenrechtsrelevanten Themen und Leiter von VN-Organisationen) aber auch vom Internationalen Roten Kreuz (IKRK) und vom Europarat (z.B. der Menschenrechtskommissar).33 Seine enge Verbundenheit mit den VN-Akteuren und -Gremien zeigt der Ausschuss auch durch seine regelmäßigen Besuche beim VN-Menschenrechtsrat in Genf (siehe 5.). Neben den thematischen Konstanten gibt es darüber hinaus regionale d.h. Länderkonstanten. Einige Länder waren und sind immer wieder im Blickfeld des Ausschusses: VR China und Tibet, Pakistan/Afghanistan, Iran, Irak, Naher Osten mit Israel und Palästina, Mexiko, Kolumbien, osteuropäische und zentralasiatische Staaten, Sudan, Südsudan, Mali, Somalia, um nur die wichtigsten zu nennen. Und mit der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen und Migranten weltweit34 sowie den Folgen der „Arabellion“ bzw. des „Arabischen Frühlings“ auch die nordafrikanischen Staaten Ägypten, Algerien, Tunesien, Marokko und vor allem Syrien und Libyen. Aber gerade 33 Am 6. März 2014 berichtete Muhannad Hadi, Nothilfe-Koordinator für Syrien des World Food Programme, dem Ausschuss über die Lage der syrischen Flüchtlinge. Am 19. März 2014 diskutierte der Ausschuss mit Dr. Peter Maurer, Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, über die weltweiten humanitären Krisen. Am 2. Juli 2014 besuchte António Guterres, Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, den Ausschuss . Am 8. Oktober 2014 folgte Viktoria Tauli-Corpuz, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Rechte der indigenen Völker, einer Einladung des Ausschusses. Am selben Tag berichtete Pierre Krähenbühl , Generalsekretär des Hilfswerks der VN für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) über die humanitäre Lage in Gaza. Am 14. Januar 2015 besuchte der Präsident des Menschenrechtsrates der VN, Botschafter Dr. Joachim Rücker, den Ausschuss. Am 20. Mai 2015 empfing das Gremium erneut Pierre Krähenbühl zu einem Gespräch. Am 10. Juni 2015 berichtete Dominik Bartsch, Stellvertretender Humanitärer Koordinator der VN für den Irak, den Abgeordneten über die aktuelle humanitäre Situation und am 11. November 2015 informierten sie sich bei Michel Forst, dem VN-Sonderberichterstatter zur Lage von Menschenrechtsverteidigern, über die weltweite Situation von Menschenrechtsverteidigern. Am selben Tag traf der Ausschuss mit Stephen O'Brien, dem VN-Nothilfekoordinator und Leiter von VN-OCHA, zusammen. Weitere Treffen aus der 18. WP finden sich online unter http://www.bundestag.de/humanitaerehilfe (letzter Abruf am 28. April 2016). In der 15., 16. und 17. WP gab es zudem neben den Gästen im Ausschuss zahlreiche Gespräche vor allem mit NGO-Vertretern, Menschenrechtsaktivisten und Botschaftern am Rande des Ausschusses, d.h. mit dem Vorsitzenden und einigen Ausschussmitgliedern, siehe dazu http://webarchiv.bundestag.de/archive/2005/0919/parlament /gremien15/a16/projekte_termine_aktionen/0020_Gespraechstermine/index.html bzw. http://webarchiv .bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=1366&id=1136 bzw. http://webarchiv.bundestag .de/cgi/show.php?fileToLoad=2969&id=1223 (letzter Abruf jeweils am 28. April 2016). Ob dies auch in der 14. WP und in der laufenden 18. WP der Fall war bzw. ist, lässt sich über den Internetauftritt des Ausschusses nicht nachvollziehen. 34 Nach Angaben des UNHCR waren Ende 2014 knapp 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, siehe https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/zahlen-fakten.html (letzter Abruf am 28. April 2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 21 durch die Flüchtlingsproblematik wird der Blick nun auch verstärkt in die Staaten Europas geleitet , vor allem an den Außengrenzen der EU: Griechenland, Italien, Balkan.35 Sowohl für den Bereich der Menschenrechte als auch bei der humanitären Hilfe kann konstatiert werden, dass beides über die Jahrzehnte zunehmend in den Fokus auch der deutschen Politik geraten ist und es ein wachsendes Engagement der politischen Akteure wie auch in der Zivilgesellschaft gibt. Menschenrechtsverletzungen werden u.a. mit Hilfe der neuen Medien, der zunehmenden Digitalisierung und auch Globalisierung öffentlich gemacht und ermöglichen schnellere Reaktionen, bedingt auch Erfolge in der Bekämpfung der Ursachen und Strukturen sowie der Bestrafung der Verantwortlichen. Gleichzeitig entstehen neue Arten von Menschenrechtsverletzungen und (nicht) staatlicher Verfolgung weiterer Personengruppen, wie z.B. verstärkt von Umweltaktivisten und Gewerkschaftlern, insbesondere in einigen Staaten Lateinamerikas und Asiens, die Ausbeutung von Bodenschätzen unter lebensgefährlichen Bedingungen (z.B. Gold- und Kohleabbau in Peru und Kolumbien)36 und/oder menschenunwürdige Produktionsbedingungen in der Textilindustrie (z.B. Bangladesch)37. Verstärkt autokratisch agierende Regierungen (Russische Föderation, Türkei, zentralasiatische Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan etc.) führen ebenfalls zu eingeschränktem Spielraum der Zivilgesellschaft38 und Verletzungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.39 Hinzu kommen Menschenrechtsverletzungen in Folge von (Natur-)Katastrophen , (Bürger-)Kriegen und Krisen. Und auch das einmal Erreichte muss nicht Bestand haben , wie die Diskussion um Folter im Zuge der Terrorismusbekämpfung und der Einführung „verschärfter Verhörmethoden“ durch die USA40 zeigt. 35 Seit der „orangenen Revolution“ (seit 2004) und der folgenden Annexion der Krim durch die Russische Föderation geriet auch die menschenrechtliche Situation in der Ukraine zunehmend in den Fokus des Ausschusses. Siehe dazu die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 4. März 2016 (online abrufbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807829.pdf, letzter Abruf am 28. April 2016) sowie die dort in Bezug genommenen Informationen des Auswärtigen Amts (www.auswaertigesamt .de/DE/Aussenpolitik/Menschenrechte/Aktuell/140520_MR-Ukraine.html, letzter Abruf am 28. April 2016). 36 Siehe dazu etwa http://www.kampagne-bergwerk-peru.de/index.php/25-nachrichten/327-die-andere-seite-dermedaille , http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=1366&id=1136, http://www.sueddeutsche .de/wissen/un-klimakonferenz-in-lima-allein-gegen-die-holzfaeller-1.2261008 oder http://www.ag-friedensforschung .de/regionen/Kolumbien/kohle2.html (letzter Abruf jeweils am 29. April 2016). 37 Siehe dazu etwa http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/rana-plaza-einsturz-keine-textilfabrik-in-bangladesch -ist-sicher-a-1030311.html (letzter Abruf am 28. April 2016). 38 Siehe dazu etwa http://www.un.org/press/en/2014/gashc4112.doc.htm (letzter Abruf am 28. April 2016). 39 Zur Lage der Meinungsfreiheit in der Türkei siehe etwa https://www.amnesty.de/2016/1/15/tuerkei-meinungsfreiheit -zunehmend-bedroht, zur Situation der Versammlungsfreiheit in Russland etwa http://www.fr-online .de/politik/versammlungsrecht-in-russland-keine-spaziergaenge-in-moskau-mehr,1472596,16308358.html (letzter Abruf jeweils am 28. April 2016). 40 Siehe dazu etwa https://www.amnesty.de/jahresbericht/2015/vereinigte-staaten-von-amerika (letzter Abruf am 28. April 2016). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 22 Dass sich die Mitglieder des Ausschusses der weiterhin bestehenden und wachsenden Herausforderungen quer durch die Fraktionen bewusst sind, zeigte sich an den jüngsten Plenardebatten zu den Berichten der Bundesregierung zur humanitären Hilfe und zur Menschenrechtspolitik. In der Plenardebatte zum „Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2010 – 2013" am 8. Mai 201541 erklärte Abg. Michael Brand (CDU/CSU): „Wir verzeichnen angesichts vieler Krisen einen stark anwachsenden Bedarf bei der Finanzierung humanitärer Hilfe. Ohne die einzelnen Appelle der Vereinten Nationen für die jeweiligen Budgets in Milliardenhöhe hier aufzuführen, muss festgehalten werden: Die Summe der Katastrophen und Krisen übersteigt die bisherigen Erfahrungen, und sie erfordert neue Antworten im finanziellen Bereich. Folgerichtig spricht der vorliegende Bericht der Regierung von der Notwendigkeit, einen neuen Ansatz in der deutschen humanitären Hilfe zu wählen. Es geht hier um nichts weniger als um einen Paradigmenwechsel. In den letzten Jahren hat sich die Perspektive der humanitären Hilfe verändert. In Zukunft müssen wir von einer reaktiven Hilfeleistung nach einer Krise deutlich mehr zu einem vorausschauenden Handeln zur Vermeidung von Krisen kommen. Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung hier wichtige Schritte getan hat, um sich auf diese Zäsur einzustellen ; ich nenne nur die neue Krisenabteilung im Auswärtigen Amt. Aber unter allen Ressorts besteht die Notwendigkeit, die Koordinierung zu verbessern, um schneller und effektiver helfen zu können.“ Seine Forderungen verband Brand mit einem Hinweis auf den Stellenwert der Humanitären Hilfe: „Gute humanitäre Politik dient der politischen Stabilität ganzer Regionen und auch der Sicherheit unserer eigenen europäischen Region.“ Für die Opposition unterstrich Abg. Tom Koenigs (Bündnis 90 / Die Grünen) in derselben Debatte ebenfalls die Notwendigkeit einer soliden Finanzierung und einer besseren Koordination: „78 Millionen Menschen brauchen akute Nothilfe. Der globale Bedarf im Consolidated Appeal Process von OCHA42 ist für das Jahr 2015 auf 16,4 Milliarden US-Dollar festgelegt worden. Wir fordern im Haushaltsverfahren immer wieder mehr Mittel für die humanitäre Hilfe. Stellen Sie vom Finanzministerium diese doch bitte von vornherein in den Haushalt ein, und warten Sie nicht, um später über komplizierte Prozesse dann irgendwie gnädigerweise über das Haus noch etwas hinzuzugeben. In der Realität ist es dann letzten Endes so, dass der große Onkel aus dem BMZ kommt und großzügig noch ein paar Millionen verspricht; denn die Koordination zwischen Auswärtigem Amt und BMZ ist nicht so gut, wie Sie sie immer beschreien. Sie sagen das so oft – auch der Staatssekretär –, dass man es gar nicht glauben kann. Es ist zwar so, dass der Entwicklungshilfeminister die großen Versprechungen in der Ukraine und in Jordanien macht, die Strategie aber muss nach wie vor das Auswärtige Amt machen. Da ist meines Erachtens noch viel Room for Improvement.“ 41 Das Protokoll der Debatte ist online abrufbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18104.pdf (letzter Abruf am 28. April 2016). Stellvertretend für die Koalitionsfraktionen und die Oppositionsfraktionen wurde nur jeweils ein Redner / eine Rednerin ausgewählt. 42 United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 059/16 Seite 23 Und in der Plenardebatte zum 11. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik 43 hob Abg. Frank Schwabe (SPD) hervor: Es ist wichtig, den Blick ins Inland zu wenden, zum einen weil es in der Tat viele Verletzungen von Menschenrechten im Inland gibt – die Lage der Menschenrechte in Deutschland ist vielleicht besser als in manchen anderen Ländern, aber sie ist nicht perfekt – und zum anderen weil der Blick ins Inland uns überhaupt erst das Recht gibt, ins Ausland zu schauen und andere Staaten für ihre Menschenrechtspolitik zu kritisieren.“ Im Hinblick auf die Migrationskrise zitierte er die Worte Helmut Kohls aus dem Jahr 1998 „Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt daran, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern umgeht.“ Abg. Inge Höger (Die Linke) betonte in derselben Debatte für die Opposition einen anderen Aspekt : Im Bericht der Bundesregierung fehle vieles, wofür die Politik in Deutschland mitverantwortlich sei. „Der Klimawandel wird durch die Industrienationen wesentlich mitverursacht und führt zu neuen Fluchtursachen in der Welt. Die deutsche und europäische Außenhandels-und Wirtschaftspolitik, die Liberalisierung von Handelsbeziehungen, die Ressourcenausbeutung und der Export von subventionierten Lebensmitteln gefährden die Menschenrechtslage in Drittstaaten . Deutsche Rüstungsexporte wirken wie Öl im Feuer zahlreicher Kriegs-und Krisennationen. Konsequente Menschenrechtspolitik heißt deshalb auch: Freihandel beenden und Rüstungsexporte stoppen.“ Ende der Bearbeitung 43 Das Protokoll der Debatte ist online abrufbar unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18127.pdf#P.12319 (letzter Abruf am 28. April 2016). Stellvertretend für die Koalitionsfraktionen und die Oppositionsfraktionen wurde nur jeweils ein Redner / eine Rednerin ausgewählt.