WD 2 - 3000 - 058/16 (11. Mai 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Hinsichtlich des Auftrages vom Büro MdB, vom 18. April 2016 wurden mit Telefonat vom 26. April Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Geltung der EMRK auf deutschen Kriegsschiffen in der Ägäis, mit dem Refoulementverbot sowie mit der Hirsi-Entscheidung des EGMR erörtert. Zusätzlich wurden an das Büro folgende Gutachten übersandt: „Anwendung der EMRK an Bord von deutschen Kriegsschiffen im Rahmen der NATO- Seeraumüberwachungsoperation in der Ägäis“ (WD 2 – 3000 – 049/16) „Völkerrechtliche Aspekte der Rückführung von Flüchtlingen in die Türkei durch die Deutsche Marine im Rahmen der NATO-Seeraumüberwachungsoperation in der Ägäis“ (WD 2 – 3000 – 040/16) „Unionsrechtliche Fragen zur Anwendung des Asylrechts bei einem Einsatz der Bundeswehr im Hoheitsgewässer eines EU-Mitgliedstaates“ – Nur für den Dienstgebrauch – (PE 6 – 3000 – 030/16). Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation NATO-Seeraumüberwachungsoperation in der Ägäis