WD 2 - 3000 - 56/20 (10. Juni 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Im Dezember 2018 beschloss das kosovarische Parlament ein Gesetzespaket1 zur militärischen Neuausrichtung und Transformation der seit Januar 2009 bestehenden Kosovo Security Force (KSF).2 Geplant ist eine Verdopplung der bereits bestehenden Truppenstärke auf 5.000 und deren Ausrüstung mit US-Waffen und Fahrzeugen.3 Für die Bildung einer kosovarischen Armee stand ursprünglich eine Verfassungsänderung in Rede. Nach Art. 65 Abs. 2 der Verfassung des Kosovo4 ist hierfür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich, einschließlich einer Zwei-Drittel-Mehrheit unter jenen Abgeordneten, die ethnische Minderheiten vertreten. Davon sind 10 Sitze im Parlament der serbischen Minderheit 1 Vgl. Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste, WD 2 – 3000 – 065/19 vom 24. Mai 2019, „Gesetzliche Grundlagen für die militärische Neuausrichtung der Sicherheitskräfte des Kosovo“, S. 5, https://www.bundestag.de/resource /blob/652766/ae352a1e038e1cefa204527a5d235820/WD-2-065-19-pdf-data.pdf. 2 Eine kurze Erläuterung findet sich beim State Portal of the Republic of Kosovo, „Kosovo Security Forces“, https://www.rks-gov.net/EN/f254/security/kosovo-security-force. Ferner Armend Muja, „What next for Kosovo Security Sector: KSF an army or not?”, Policy Paper 2013, http://pdc.ceu.hu/archive/00006790/01/KFOS_KFO_2013.pdf. Vgl. zur Entwicklung der KSF, https://www.globalsecurity.org/military/world/europe/ks-ksf.htm. Balkan Insight, „Kosovo Votes to Turn Security Force Into Army“, vom 14. Dezember 2018, https://balkaninsight .com/2018/12/14/kosovo-votes-ksf-transformation-into-army-12-14-2018/. 3 SZ Online, „Kosovo beschließt Aufbau einer Armee“, vom 14. Dezember 2018, https://www.sueddeutsche .de/politik/balkan-kosovo-beschliesst-aufbau-einer-armee-1.4253354. Zur völkerrechtlichen Brisanz des Aufbaus einer kosovarischen Armee vgl. das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste WD 2 - 3000 - 193/18 vom 18. Januar 2019, „Völker- und verfassungsrechtliche Bewertung der Sicherheitskräfte des Kosovo“, https://www.bundestag.de/resource /blob/631882/030ae5e724e6fe2fed9a4bac9a1496c0/WD-2-193-18-pdfdata.pdf. 4 Constitution of the Republic of Kosovo (adopted on 9 April 2008), http://www.kushtetutakosoves.info/repository /docs/Constitution.of.the.Republic.of.Kosovo.pdf. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Stand der Debatte um die Rechtmäßigkeit der Aufstellung kosovarischer Streitkräfte Kurzinformation kosovarischer Streitkräfte Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 2 vorbehalten. Bei der Beschlussfassung weigerten sich die serbischen Abgeordneten für eine Änderung der Verfassung zur Schaffung einer Armee zu stimmen. Um eine entsprechende Blockade durch die serbischen Vertreter im Parlament zu verhindern, hat sich die Regierung 2018 für eine Neuausrichtung bzw. Umwandlung der KSF in eine reguläre Armee entschieden. Die Neuausrichtung erfolgte nicht im Wege einer Verfassungsänderung, sondern durch (einfache) Gesetzgebung mit einfacher Mehrheit. Dies wandelt die KSF zu einer defacto -Armee, allerdings ohne die erforderliche Verfassungsänderung.5 Der im Mai 2019 verfasste Sachstand „Gesetzliche Grundlagen für die militärische Neuausrichtung der Sicherheitskräfte des Kosovo“ mit dem Aktenzeichen WD 2 - 3000 - 065/196 hat diesbezüglich nicht an Aktualität verloren. Eine weiterführende juristische Debatte auf internationaler Ebene findet derzeit bislang nicht statt. Zentraler Gegenstand der derzeitigen internationalen Debatte hinsichtlich des Landes ist das Misstrauensvotum gegen die Regierung von Premierminister Albin Kurti.7 *** 5 Vgl. Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste, WD 2 – 3000 – 065/19 vom 24. Mai 2019, „Gesetzliche Grundlagen für die militärische Neuausrichtung der Sicherheitskräfte des Kosovo“, S. 6 f., https://www.bundestag .de/resource/blob/652766/ae352a1e038e1cefa204527a5d235820/WD-2-065-19-pdf-data.pdf. 6 https://www.bundestag.de/resource/blob/652766/ae352a1e038e1cefa204527a5d235820/WD-2-065-19-pdfdata .pdf. 7 Mimoza Beciri, „A Motion of No Confidence and Political Power Struggles Amidst a Pandemic, Presidential Rights Before Kosovo’s Constitutional Court“, Verfassungsblog vom 28. Mai 2020, https://verfassungsblog.de/amotion -of-no-confidence-and-political-power-struggles-amidst-a-pandemic/. Amélie Heldt, „Covid-19: ein internationales Feigenblatt (?)“, vom 2. April 2020, https://www.juwiss.de/48- 2020/. Beckmann-Dierkes / Tërnava / Feyerabend, „Regierung im Kosovo zerbrochen: Misstrauensvotum in Zeiten von Corona“, Länderbericht der Konrad Adenauer Stiftung vom 27. März 2020, https://www.kas.de/de/laenderberichte /detail/-/content/regierung-im-kosovo-zerbrochen-misstrauensvotum-in-zeiten-von-corona. DW Online, „Kosovos Regierung durch Misstrauensantrag gestürzt“, vom 26. März 2020, https://www.dw.com/de/kosovos-regierung-durch-misstrauensantrag-gest%C3%BCrzt/a-52919718.