Nr. 056/14 (31. März 2014) © 2016 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Der Auftrag vom Büro , MdB vom 20. März 2014 wurde durch Telefonat und Mail an das Büro ( ) vom 31. März 2014 erledigt. Dem Büro wurde der Begriff des Kollisionsrechts erläutert: Der Begriff des Kollisionsrechts entstamme dem Internationalen Privatrecht, also einem Recht aus nationaler Quelle, für dessen Anwendung nationale Gerichte zuständig sind. Das WTO-Recht dagegen sei Völkerrecht (beruhe also auf völkerrechtlichen Verträgen) und werde von internationalen Schiedsinstanzen (im Rahmen der WTO der sog. "Dispute Settlement Body", DSB) angewendet. Der DSB entscheide dann beispielsweise auch darüber, ob und in welchem Maße verbraucherschutzrechtliche , umweltschutzrechtliche oder gesundheitsschutzrechtliche Aspekte und Interessen im Rahmen einer handelsrechtlichen Streitigkeit zwischen der EU und den USA auf der Grundlage des WTO-Rechts Berücksichtigung fänden (Stichwort: Chlorhähnchen). Hingewiesen wurde auf die aktuelle Literatur-Empfehlung der Bundestagsbibliothek mit Beiträgen zum EU-USA-Freihandelsabkommen; der Link wurde per Mail übersandt. http://www.bundestag.btg/ButagVerw/I/D/1/AktuelleLiteratur/Literaturtipps/Freihandelsabkom1 396003292.pdf Hingewiesen wurde auch auf das Werk von Joerges, Christian / Falke, Josef (Hrsg.), Handelsliberalisierung und Sozialregulierung in transnationalen Konstellationen, Baden-Baden: Nomos 2013 (mit Beiträgen von: Olga Batura, Henning Deters, Josef Falke, Carola Glinski, Thorsten Hüller, Christian Joerges und Markus Krajewski) Kurzinformation Kollisionsrecht und Welthandelsrecht - Literaturhinweise zum TTIP Wissenschaftliche Dienste Verfasser: – Fachbereich WD 2, Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Tel: + Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Kollisionsrecht und Welthandelsrecht - Literaturhinweise zum TTIP Seite 2