© 2017 Deutscher Bundestag WD 2 - 3000 - 052/17 Sanktionen im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Ukraine Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 052/17 Seite 2 Sanktionen im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Ukraine Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 052/17 Abschluss der Arbeit: 15. Juni 2017 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 052/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Bilaterale Sanktionen einzelner Länder 4 2.1. Erste Runde der Sanktionen (März/April 2014) 4 2.2. Zweite Runde der Sanktionen (April 2014) 6 2.3. Dritte Runde der Sanktionen (2014-heute) 6 3. Sanktionen Russlands im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt 8 3.1. Einfuhrverbot für Lebensmittel 8 3.2. Einreiseverbot für Personen aus der EU 9 4. Sanktionen internationaler Organisationen 9 4.1. NATO 9 4.2. Vereinte Nationen (VN) 9 4.3. OSZE 10 4.4. G-7, G-20, BRICS 11 4.5. Europarat 12 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 052/17 Seite 4 1. Einleitung Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Sanktionen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Ukraine festgelegt wurden. Hierbei wurde eine Zweiteilung vorgenommen: einerseits Sanktionen durch die Europäische Union1 und andererseits bilaterale Sanktionen einzelner Länder sowie Sanktionen durch internationale Organisationen. Russland hat unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und einer Schutzverpflichtung gegenüber in der Ukraine wohnenden Russen die ukrainische Halbinsel Krim nach einem international nicht anerkannten Referendum auf der Krim am 16. März 2014 annektiert (21. März 2014)2. Es betreibt die organisatorische und rechtliche Integration der Krim in die Russische Föderation. Weiterhin unterstützt Russland die Separatisten in Teilen der Gebiete Donezk und Lugansk im Osten der Ukraine. Zeitgleich nimmt es an Gesprächen zur politischen Beilegung des Konflikts teil. 2. Bilaterale Sanktionen einzelner Länder Die Annexion der Krim durch Russland und das russische Vorgehen im Osten der Ukraine veranlasste eine Reihe von Regierungen, Sanktionen gegen Einzelpersonen, Unternehmen und Beamte aus Russland anzuwenden. Als Reaktion auf das russische Vorgehen hat die Europäische Union (EU) in mehreren Stufen Sanktionen verhängt (Konten- und Einreisesperren für einzelnen Personen und Unternehmen sowie Wirtschafts- und Finanzsanktionen). Auch die Vereinigten Staaten (USA), andere Länder und internationale Organisationen haben Sanktionen beschlossen. Als Antwort hat Russland mit Sanktionen gegen eine Reihe von Ländern reagiert, darunter ein Verbot von Nahrungsmittelimporten aus der EU, den USA, Norwegen, Kanada und Australien. 2.1. Erste Runde der Sanktionen (März/April 2014) Am 6. März 2014 unterzeichnete US-Präsident Barack Obama die Executive Order 136603, die Sanktionen gegen Einzelpersonen und Einrichtungen ermöglicht, die für die Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine verantwortlich waren. Weiterhin werden Reiseeinschränkungen von bestimmten Einzelpersonen und Beamten gestattet. 1 Zu den Sanktionen der EU vgl.: Sachstand vom Fachbereich Europa, Rechtsgrundlagen für die Verhängung von Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland, PE6-3000-34/17, Anlage. 2 http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/RussischeFoederation/Aussenpolitik _node.html, letzter Zugriff: 1. Juni 2017. 3 Executive Order ist ein Dekret durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten oder einen Gouverneur eines US- Bundesstaates, https://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/Programs/Documents/ukraine_eo.pdf, letzter Zugriff: 12. Juni 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 052/17 Seite 5 Am 17. März 2014 wurde die Executive Order 136614 gezeichnet, die den alten Executivauftrag erweiterte und auf die Bedrohung des Friedens und auf die Sicherheit, Stabilität, Souveränität sowie die territoriale Integrität der Ukraine abstellte. Die dritte Executive Order 136625 stammt vom 20. März 2014 und griff in die Besitztümer von Russen in den USA ein. Es wurden weitere Personen und Unternehmen auf die SDN-Liste6 gesetzt7. Ebenfalls am 17. März 2014 läuteten die EU8 und Kanada9 am Tag nach dem Krim Referendum die erste Runde der Sanktionen ein. Nach der Annexion der Krim verhängte Australien am 19. März 2014 gegen Russland Sanktionen 10. Es wurden finanzielle Sanktionen und Einreiseverbote für diejenigen ausgesprochen, die für die Bedrohung der Souveränität der Ukraine verantwortlich waren. Am 21. Mai 2014 wurden die australischen Sanktionen erweitert11. Albanien, Island und Montenegro sowie die Ukraine beschlossen Anfang April 2014 der EU zu folgen und verhängten gleichlautende Einschränkungen und Einreiseverbote wie die EU vom 17. März 201412. 4 https://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/Programs/Documents/ukraine_eo2.pdf, letzter Zugriff: 12. Juni 2017. 5 https://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/Programs/Documents/ukraine_eo3.pdf, letzter Zugriff: 14. Juni 2017. 6 Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDN) ist ein US-Embargo. 7 https://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/OFAC-Enforcement/Pages/20140320_33.aspx , letzter Zugriff : 14. Juni 2017. 8 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2014:078:0016:0021:EN:PDF, letzter Zugriff: 12. Juni 2017. 9 http://www.pm.gc.ca/eng/news/2014/03/17/sanctions-list, letzter Zugriff: 12. Juni 2017. 10 http://www.abc.net.au/news/2014-03-19/australia-sanctions-russia-ukraine/5331826, letzter Zugriff 13. Juni 2017. 11 http://foreignminister.gov.au/releases/Pages/2014/jb_mr_140521.aspx?ministerid=4, letzter Zugriff: 13. Juni 2017. 12 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/cfsp/142174.pdf, letzter Zugriff: 13. Juni 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 052/17 Seite 6 2.2. Zweite Runde der Sanktionen (April 2014) Die USA verhängten am 28. April 2014 weitere Sanktionen gegen sieben Beamte des russischen Staates und gegen siebzehn russische Wirtschaftsunternehmen13, die Verbindungen mit dem russischen Präsidenten haben. Die EU erweiterte ihre Sanktionen und veröffentlichte am selben Tag Einreiseverbote gegen fünfzehn Personen14. Im Zusammenhang damit legte die EU eine Ausarbeitung vor, in dem die Ziele der Sanktionen beschrieben werden15. Hiernach sollen die Sanktionen zu einer Änderung der Politik, zu einem Umdenken der Verantwortlichen führen. 2.3. Dritte Runde der Sanktionen (2014-heute) Am 17. Juli 2014 haben die USA ihre Wirtschaftssanktionen ausgeweitet und zwei große russische Energieunternehmen, den Ölproduzenten Rosneft und den Gasproduzenten Novatek sowie zwei Banken die Gazprombank und die Vnesheconombank mit erfasst16. Gleichzeitig forderten die USA die EU auf, sich der dritten Sanktionswelle anzuschließen17. Am 25. Juli 2014 erweiterte die EU ihre Sanktionen offiziell18. Am 24. Juli 2014 kündigte Kanada an, russische Waffen, russische Energieunternehmen und Banken zukünftig zu boykottieren19. Japan beschloss am 5. August 2014 die Vermögenswerte von 40 Einzelpersonen und zwei Gruppen , die die Herauslösung der Krim aus der Ukraine förderten, einzufrieren sowie eine Handelsbeschränkung für Waren aus der Krim festzulegen20. 13 http://www.haaretz.com/world-news/1.587764, letzter Zugriff: 13. Juni 2017. 10 http://www.internationaltradecomplianceupdate.com/blog.aspx?entry=1947, letzter Zugriff: 13. Juni 2017. 15 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/135804.pdf, letzter Zugriff: 13. Juni 2017. 16 https://themoscowtimes.com/articles/third-wave-of-sanctions-slams-russian-stocks-37409, letzter Zugriff: 13. Juni 2017. 17 https://www.bloomberg.com/news/articles/2014-07-15/eu-leaders-weigh-sanctions-against-russia-over-ukraine, letzter Zugriff: 13. Juni 2017. 18 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.221.01.0001.01.ENG, letzter Zugriff: 13. Juni 2017. 19 http://www.cbc.ca/news/world/ukraine-crisis-u-s-eu-canada-announce-new-sanctions-against-russia-1.2721836, letzter Zugriff: 13. Juli 2017. 20 https://web.archive.org/web/20140806143916/http://abcnews.go.com/International/wireStory/japan-formallyoks -additional-russia-sanctions-24842209, letzter Zugriff: 13. Juni 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 052/17 Seite 7 Auch die Schweiz hat ihre Sanktionen ausgeweitet, wie am 5. August 2014 mitgeteilt wurde21. So wurden 26 weitere Russen und pro russische Ukrainer in eine Liste der sanktionierten Bürger aufgenommen. Am 27. August 2014 legte die Schweiz weitergehende Verschärfungen fest22. Hiervon sind u.a. fünf russische Banken betroffen. Am 8. August 2014 wurde bekannt gegeben, dass Australien härtere Sanktionen gegen Russland beschließen wolle, die in den kommenden Wochen umgesetzt werden sollen23. Norwegen beschoss, sich den strengeren Sanktionen, die von der EU und den USA am 12. August 2014 verhängt wurden, anzuschließen24. Hiernach dürfen russische Staatsbanken weder lang- noch mittelfristige Darlehen vergeben; Waffenausfuhren sowie Lieferungen für den russischen Ölsektor wurden verboten. Eine weitere Executive Order 1368525 vom 19. Dezember 2014 wurde in den USA am 24. Dezember 2014 veröffentlicht. Erneut wurden Kreditfinanzierungen von russischen Banken, die Exporte nach Russland förderten sowie Wirtschaftsförderungsprojekte in Russland ausgesetzt. Es kam u.a. zu einem Exportverbot von Waren für Tiefsee- und Arktisprojekte sowie für die Ölförderung. Der Boykott erstreckte sich auch auf bedeutende russische Energieunternehmen26. Die US-Regierung von Präsident Donald Trump will die Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten , „bis Russland die Kontrolle über die Halbinsel an die Ukraine zurückgegeben hat“27. Am 15. Juni 2017 wurde mitgeteilt, dass der amerikanische Senat mit großer Mehrheit eine Ausweitung der bestehenden Sanktionen gegen Russland gebilligt hat. Hintergrund sind eine eventuelle Einflussnahme Russlands in den US-Wahlkampf sowie der Krieg in der Ukraine28. Hiernach stimmten 97 der 100 Senatoren für die Maßnahmen. Die Sanktionen richten sich gegen die russische Wirtschaft und gegen Personen, die Cyberangriffe ausgeführt haben. Der Präsident kann die 21 https://www.rferl.org/a/switzerland-sanctions-banks-russia-eu-us-ukraine-crisis/26514900.html, letzter Zugriff: 13. Juni 2017. 22 https://web.archive.org/web/20140908113316/https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=en&msgid =54221, letzter Zugriff:13. Juni 2017. 23 http://www.theaustralian.com.au/national-affairs/australia-working-towards-tougher-sanctions-against-russiaabbott /news-story/a304707f23a51f8b20fcb6551f0a2510, letzter Zugriff: 13. Juni 2017. 24 https://www.bloomberg.com/news/articles/2014-08-12/norway-ready-to-act-as-russian-sanctions-trigger-falloutprobe , letzter Zugriff: 13. Juni 2017. 25 https://www.treasury.gov/resource-center/sanctions/Programs/Documents/ukraine_eo4.pdf, letzter Zugriff: 14. Juni 2017. 26 https://www.state.gov/e/eb/tfs/spi/ukrainerussia/, letzter Zugriff: 14. Juni 2017. 27 So: Nikki Haley, US-Botschafterin bei den VN, SZ vom 2. Februar 2017, http://www.sueddeutsche.de/politik /ukraine-konflikt-usa-wollen-sanktionen-gegen-russland-aufrechterhalten-1.3362302, letzter Zugriff: 15. Juni 2017. 28 http://www.tagesschau.de/ausland/usa-sanktionen-russland-101.html, letzter Zugriff: 15. Juni 2917. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 052/17 Seite 8 neuen Sanktionen zwar ablehnen. Zusätzlich schreibt der Gesetzentwurf aber vor, dass jede Aufweichung oder Abschaffung von Sanktionen gegen Russland das Einverständnis des Senats erfordert 29. 3. Sanktionen Russlands im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt 3.1. Einfuhrverbot für Lebensmittel Als Reaktion auf Sanktionen der EU im Zuge des Ukraine-Konflikts hat Russland ein Importverbot für Agrarprodukte und Lebensmittel aus der EU, den USA, Kanada, Australien und Norwegen für die Dauer eines Jahres verhängt30. Der russische Präsident Wladimir Putin verlängerte am 24. Juni 2015 die Gegensanktionen um ein weiteres Jahr bis zum 5. August 2016 als Reaktion auf die Fortsetzung der europäischen Sanktionen. Mit Verordnung vom 13. August 201531 hat die russische Regierung das Einfuhrverbot für Lebensmittel auf Albanien, Montenegro, Island und Liechtenstein ausgedehnt. Dieser Schritt wird mit der Unterstützung der europäischen Sanktionen durch diese Länder begründet. Mit der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine wurden die für die EU geltenden Lebensmittelsanktionen am 1. Januar 2016 auch auf die Ukraine ausgedehnt. Im bilateralen Handel zwischen Russland und der Ukraine wurde das vereinbarte Freihandelsabkommen von beiden Seiten ausgesetzt. Die russische Regierung hat am 27. Mai 201632 die Lebensmittelsanktionen gelockert und die Einfuhr bestimmter Waren zur Weiterverarbeitung als Kindernahrung gestattet. Am 29. Juni 201633 verlängerte der russische Präsident die Sanktionen gegen die EU um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2017. 29 http://www.tagesschau.de/ausland/usa-sanktionen-russland-101.html , letzter Zugriff: 15. Juni 2917. 30 http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/Specials/russland-sanktionen.html, letzter Zugriff: 14. Juni 2017. 31 Verordnung der russischen Regierung Nr. 842 vom 13. August 2015: http://government.ru/media/files/Ol OYYCB4dOYF4qvhVmkM4UJoNRzqutac.pdf, letzter Zugriff: 14. Juni 2017. 32 Verordnung der russischen Regierung Nr. 472 vom 27. Mai 2016: http://publication .pravo.gov.ru/Document/View/0001201606010004?index=0&rangeSize=1, letzter Zugriff: 14. Juni 2017. 33 Erlass Nr. 305 des Präsidenten der Russischen Föderation „Über die Verlängerung der Geltungsdauer bestimmter Sonderwirtschaftsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation“ vom 29. Juni 2016: http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001201606290006 , letzter Zugriff: 14. Juni 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 052/17 Seite 9 3.2. Einreiseverbot für Personen aus der EU Russland hat Einreiseverbote gegen 89 Personen aus der EU verhängt34. 4. Sanktionen internationaler Organisationen 4.1. NATO Die NATO-Außenminister haben als Reaktion auf das russische Vorgehen auf der Krim am 1. April 2014 beschlossen, die praktische Kooperation zwischen der NATO und Russland bis auf weiteres zu suspendieren35. Die politische Gesprächsmöglichkeit im Rahmen des NATO-Russland -Rates soll jedoch fortbestehen. Beim NATO-Gipfel am 4./5. September 2014 in Wales36 wurde dieser Beschluss bekräftigt37. Der NATO-Russland-Rat tagte am 13. Juli 2016 im Anschluss an den NATO-Gipfel in Warschau. Am 19. Dezember 2016 tagte er zuletzt auf Botschafter-Ebene in Brüssel. Die NATO fühlt sich auch weiterhin der NATO-Russland-Grundakte von 199738 verpflichtet , die die Grundlagen der Beziehungen zwischen der NATO und Russland beschreibt39. Im Frühjahr 2015 wurde ein Krisenkommunikationsmechanismus zwischen der NATO und Russland zur Vermeidung und Aufklärung von militärischen Zwischenfällen eingerichtet. 4.2. Vereinte Nationen (VN) Russland setzt sich für eine starke und aktive Rolle der VN und insbesondere des Sicherheitsrates auf Grundlage der VN-Charta ein. Die Vereinten Nationen legen im Sicherheitsrat fest, wie die Weltgemeinschaft z.B. mit der Ukraine -Krise umzugehen hat. Besteht Einigkeit werden diesbezüglich von den VN-Botschaftern Resolutionen beschlossen mit deren Hilfe Probleme wie kriegerische Auseinandersetzungen gemildert 34 Russische „Visasperrliste“ vom 26. Mai 2015, https://www.gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/_Shared- Docs/Pdf/Maerkte/Russland-Sanktionen/visasperrliste-einreiseverbote-russland.pdf?v=2, letzter Zugriff: 14. Juni 2017. 35 http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-06/nato-sanktionen-russland-ukraine, letzter Zugriff: 7. Juni 2017. 36 Gipfelerklärung: http://www.nato.diplo.de/contentblob/4325924/Daten/4919181/gipfelerklaerungwales.pdf, letzter Zugriff: 7. Juni 2017. 37 Gemeinsame Erklärung der NATO-Ukraine Kommission: http://www.nato.diplo.de/contentblob/4316738/Daten /4579634/gipfelerklaerungwalesukraine.pdf, letzter Zugriff: 7. Juni 2017. 38 Text der Grundakte: http://www.nato.diplo.de/contentblob/1940894/Daten/189459/1997_05_Paris _DownlDat.pdf, letzter Zugriff: 7. Juni 2017. 39 http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/RussischeFoederation/Aussenpolitik _node.htm, letzter Zugriff: 7. Juni 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 052/17 Seite 10 oder gelöst werden sollen. Zur Ukraine gab es viele Beratungen des Sicherheitsrates, allerdings wurde längere Zeit kein Ergebnis erzielt. Dies ist nicht verwunderlich, denn Russland hat wie die USA und die drei anderen ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates (VR China, Frankreich, England ) ein Vetorecht bei Entscheidungen40. Somit haben VN-Sanktionen im Sicherheitsrat in Bezug auf die Ukraine-Krise keine Aussicht auf Annahme. Erst nachdem sich die Konfliktparteien nicht an die neueste Waffenruhe gehalten hatten, rief der Sicherheitsrat in einer Resolution zur Ordnung. Die Generalversammlung der VN hat außerdem Ende März 2014 eine Resolution41 verabschiedet, die Staaten dazu aufruft, den veränderten Status der Krim, die Russland seit dem „Referendum“ für sich beansprucht, nicht anzuerkennen42. Es gab noch ein paar wenige andere Anstrengungen: Ein Entwurf für eine Erklärung, der die Annexion der Krim verurteilt hätte, wurde durch ein russisches Veto verhindert. Auch wurde ein Entwurf für eine humanitäre Resolution von Russland vorgelegt, als Moskau im Juni die Präsidentschaft im Sicherheitsrat innehatte. In der im Februar 2015 in New York vor der Generalversammlung der VN verabschiedeten Resolution 43 heißt es, man sei tief besorgt über die andauernde Gewalt in der Ost-Ukraine. Die Unabhängigkeit und territoriale Integrität des Landes müssten gewahrt werden. Der Resolutionsentwurf war von Russland eingebracht worden. 4.3. OSZE Russland ist Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). In der Ukraine-Krise spielt die OSZE auch für Russland eine zunehmend wichtige Rolle als Vorsitz der sogenannten Kontaktgruppe, der Russland angehört. Russland unterstützt die Special Monitoring Mission (SMM) in der Ukraine, die die Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets und die Einhaltung der Waffenruhe beobachten soll. 40 http://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/punkt/organisationen-ukraine-konflikt-100.html, letzter Zugriff : 8. Juni 2017. 41 http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/68/L.39, http://www.un.org/en/ga/search /view_doc.asp?symbol=A/RES/68/262, letzter Zugriff: 14. Juni 2017. 42 https://www.welt.de/politik/ausland/article131408816/Vereinte-Nationen-versagen-in-der-Ukraine-Krise.html, https://ahlambauer.com/2014/03/28/zur-resolution-der-generalversammlung-der-vereinten-nationen-uber-dievolksabstimmung -auf-der-krim/, letzter Zugriff: 8. Juni 2017. 43 http://www.deutschlandfunk.de/uno-sicherheitsrat-ukraine-resolution-verabschiedet.1818.de.html?dram:article _id=311894, http://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3- CF6E4FF96FF9%7D/s_res_2202.pdf, letzter Zugriff: 8. Juni 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 052/17 Seite 11 In dem Konflikt von 1947 bis 1989 zwischen den Westmächten und dem damaligen sogenannten Ostblock beobachtet die 1975 gegründete KSZE44, die später zur OSZE wurde, vermittelt und sammelt Informationen. Seit Anfang 2014 sind unbewaffnete Beobachter an der ukrainisch-russischen Grenze und in der Ostukraine unterwegs. Sie waren beim Abkommen über eine Waffenruhe von Minsk45 beteiligt und überprüfen zum Beispiel den vereinbarten Waffenabzug. Jüngst haben sie bei der Vereinbarung einer 30 Kilometer breiten entmilitarisierten Zone in der Ost-Ukraine zwischen den Konfliktparteien vermittelt46. Die Beobachter sind neutral, sowohl die Ukraine als auch Russland sind Mitglied der OSZE und mussten der Mission zustimmen. Heute hat die OSZE 57 Mitglieder: Staaten aus Europa, der ehemaligen Sowjetunion und Nordamerika. 4.4. G-7, G-20, BRICS Vor dem Hintergrund der Annexion der Krim/Sewastopols durch Russland im März 2014 haben die Staats- und Regierungschefs von Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, USA, Kanada und Deutschland die Teilnahme Russlands in der G-8 suspendiert47. Russland bleibt Teil der G-2048, deren letzter Gipfel am 4./5. September 2016 in Hangzhou (Volksrepublik China) stattfand. Schwerpunkt der G-20-Agenda bleibt für Russland die Sicherstellung nachhaltigen wirtschaftlichen Wachstums. Seit dem Beginn der Ukraine-Krise ist die russische Regierung noch stärker als bisher auf den Zusammenschluss der BRICS Staaten (Mitglieder: Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika), auf die Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ, Mitglieder: Volksrepublik China, Russland, Usbekistan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Indien und Pakistan) und die Eurasische Wirtschaftsunion (Mitglieder: Kasachstan, Russland, Weißrussland, Armenien, Kirgisistan) fokussiert. 44 https://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/start/sicherheitspolitik/internationale_organisationen/osze/geschichte /!ut/p/z1/hU5bC4IwGP0tPfi6b2r3twUFhXTBIN1LTF2zWJus5fr5LXwKks7buXKAQgZUsfYqmL1qxaTn OR2fF9PkmESzKBrthiFeb8dLcpjMQrwawulfgHob94BgSCsOud-Y9G_EkAI- FemMte6FGGyu5Raz8PIS8ZqqSfK9L0gkboELqortOVBFPBVDDL9xwg57Gy7W1zWMe4AA755DQWki- OKh7gX41aPyxkX0Fo7pnD8Ui2CRm8ATwm5RM!/dz/d5/L2dBI- SEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL29225O410IN6EAQ7910F3, letzter Zugriff: 15.6.2017. 45 https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/thema_nt/article131986171/Das-Minsker-OSZE-Protokollfuer -eine-Feuerpause.html, letzter Zugriff: 15. Juni 2017. 46 http://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/punkt/organisationen-ukraine-konflikt-100.html, letzter Zugriff : 8. Juni 2017. 47 https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/thema_nt/article142130771/G7-droht-Moskau-mit-mehr- Sanktionen-wegen-Ukraine-Krise.html, http://www.stern.de/politik/ausland/ukraine-krise-aus-g8-wird-g7--putin -darf-nicht-mehr-mitreden-3388916.html, letzter Zugriff: 8. Juni 2017. 48 Deutschland (Hamburg) ist am 7. und 8. Juli 2017 Gastgeber des G20-Gipfel. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 052/17 Seite 12 4.5. Europarat Russland ist 1996 dem Europarat beigetreten und hat 1998 die Europäische Menschenrechts- und die Antifolterkonvention ratifiziert. Der Europarat hat 47 Mitglieder, weit mehr als die EU. Russland und die Ukraine gehören dazu. Im Konflikt hat sich der Europarat gegen die Annexion der ukrainischen Gebiete durch Russland ausgesprochen und seine Vertreter in der Parlamentarischen Versammlung suspendiert, ihnen ihr dortiges Stimmrecht entzogen. Die Sanktionen gegen die russische Föderation wurden vom Europarat erneut verlängert, diesmal bis zum 31. Januar 201649. Seitdem der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung (PV) des Europarats wegen der Annexion der Krim das Stimmrecht entzogen50 wurde, nimmt diese auf eigenen Wunsch bis auf Weiteres nicht mehr an den viermal jährlich stattfindenden Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung teil. - Fachbereich WD 2 - 49 http://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/punkt/organisationen-ukraine-konflikt-100.html, letzter Zugriff : 8. Juni 2017. 50 http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/ukraine-krise-europarat-entzieht-russland-das-stimmrecht- 12889490.html, letzter Zugriff: 15. Juni 2017.