© 2020 Deutscher Bundestag WD 2 – 3000 – 050/20 Völkerrechtliche Verträge Deutschlands und der Europäischen Union mit Hongkong Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 050/20 Seite 2 Völkerrechtliche Verträge Deutschlands und der Europäischen Union mit Hongkong Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 050/20 Abschluss der Arbeit: 16. Juni 2020 (zugleich letzter Zugriff auf Internetlinks) Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 050/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Völkerrechtliche Verträge zwischen Deutschland und Hongkong (Auswahl) 5 3. Völkerrechtliche Verträge zwischen der Europäischen Union und Hongkong 6 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 050/20 Seite 4 1. Einleitung Ungeachtet internationaler Kritik stimmte Chinas Volkskongress am 28. Mai 2020 dem Erlass eines Gesetzes zum „Schutz der nationalen Sicherheit“ für die Sonderverwaltungszone Hongkong zu und beauftragte die Abgeordneten des Ständigen Ausschusses des Parlaments, das entsprechende Gesetz zu erlassen.1 Hierzu veröffentlichte die Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die geplante Gesetzgebung am selben Tag ein Informationspapier „Zehn Fragen und Antworten über die Gesetzgebung zum Schutz der nationalen Sicherheit der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong.“2 (Anlage 1). Im Nachgang hierzu informierte die chinesische Botschaft auf ihrer Homepage am 12. Juni 2020 über ein Positionspapier „Sechs Dinge, die Sie über die nationale Sicherheitsgesetzgebung für die Sonderverwaltungsregion Hongkong wissen sollten“3 (Anlage 2). Damit sollen, so die chinesische Botschaft , die sechs gängigsten unwahren Behauptungen einem Faktencheck in Bezug auf die Gesetzgebung unterzogen werden. Im Zusammenhang mit dieser Thematik wurde an die Wissenschaftlichen Dienste die Frage herangetreten , welche völkerrechtlichen Verträge zwischen Deutschland und Hongkong und zwischen der Europäischen Union und Hongkong bestehen. Diese Dokumentation beinhaltet auf der Grundlage der Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt II eine Auflistung der in Deutschland geltenden völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge , die zu ihrer Inkraftsetzung erlassenen Rechtsvorschriften und damit zusammenhängende Bekanntmachungen, sowie Rechtsvorschriften des Zolltarifwesens in Bezug auf Hongkong für die Jahre von 1997 (seitdem ist Hongkong Sonderverwaltungszone) bis heute als Anlage 3. Unter Punkt 2 dieser Dokumentation werden auf Grundlage der Auflistung in Anlage 3 für die Jahre von 2017 bis 2020 ausgewählte in Deutschland geltende Vereinbarungen, die auch für Hongkong gelten, erläutert. Unter Punkt 3 dieser Dokumentation werden dann die völkerrechtlichen Verträge zwischen der Europäischen Union und Hongkong aufgeführt und erläutert. Zudem werden auch die beiden multilateralen Übereinkünfte aus den Jahren 1990 und 1996 gelistet. 1 Siehe hierzu: ZEIT ONLINE vom 28. Mai 2020, Volkskongress verabschiedet Sicherheitsgesetz für Hongkong, abrufbar unter: https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-05/china-volkskongress-verabschiedet-sicherheitsgesetz -fuer-hongkong. 2 Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland: „Zehn Fragen und Antworten über die Gesetzgebung zum Schutz der nationalen Sicherheit der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong“ vom 28. Mai 2020, abrufbar unter: http://www.china-botschaft.de/det/sgyw/t1783797.htm. 3 Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland: „Sechs Dinge, die Sie über die nationale Sicherheitsgesetzgebung für die Sonderverwaltungsregion Hongkong wissen sollten“ vom 12. Juni 2020, abrufbar unter: http://www.china-botschaft.de/det/sgyw/t1788384.htm. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 050/20 Seite 5 2. Völkerrechtliche Verträge zwischen Deutschland und Hongkong (Auswahl) Da laut Auskunft des Auswärtigen Amtes keine vollständigen Übersichten im Sinne der Anfrage vorliegen, stützt sich diese Dokumentation auf die Angaben im Bundesgesetzblatt II. Die Recherche im Bundesgesetzblatt II unter dem Suchbegriff „Hongkong“ für den Zeitraum von 1997 bis heute ergab 102 Treffer (Anlage 3). Demnach konnten die nachfolgenden in Deutschland geltenden völkerrechtlichen Übereinkünfte mit Bezug zu Hongkong für die Jahre 2017 bis 2020 identifiziert werden: Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1996 zur Änderung des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen vom 3. Februar 20204 Das Protokoll dient der Anpassung an die internationale Rechtsentwicklung und soll zur Verbesserung der Haftung in der Seeschifffahrt beitragen. China hat dem Generalsekretär der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation als Verwahrer des Protokolls am 2. Februar 2015 bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde die ausschließliche Erstreckung des Anwendungsbereichs des Übereinkommens auf Hongkong nach Maßgabe eines Vorbehalts nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d des Übereinkommens in seiner durch das Protokoll von 1996 geänderten Fassung notifiziert. Der Beitritt Hongkongs wurde zum 3. Mai 2015 wirksam. Gesetz zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins5 vom 21. Juni 2019 Deutschland ist seit 1875 Mitglied des Weltpostvereins. Grundlage für die weltweite internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Postwesens sind die Verträge des Weltpostvereins. Diese Verträge sind auf dem Weltpostkongress in Istanbul 2016 überarbeitet und neu beschlossen worden. Darüber hinaus wurden auf früheren Weltpostkongressen eine Änderung der Allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins sowie Zusatzprotokolle zur Satzung und zur Allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins beschlossen. Mit dem vorgenannten Gesetz sollen die Regelungen für Deutschland in Kraft gesetzt werden. Hongkong ist seit 1877 Mitglied des Weltpostvereins. 4 Bundesgesetzblatt Teil II, Ausgabe: 2020, Nr. 3, S. 133-134 vom 12. Februar 2020, abrufbar unter: https://www.juris.de/perma?d=BGBL2-2020-133. 5 Bundesgesetzblatt Teil II, 2019, Nr. 11, S. 530-623 vom 28. Juni 2019, abrufbar unter: https://www.juris .de/perma?d=BGBL2-2019-530. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 050/20 Seite 6 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in seiner geänderten Fassung und zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von Informationen über Finanzkonten und zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte vom 17. August 20186 Zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen erklärte China am 29. Mai 2018 die Erstreckung der Anwendung des Übereinkommens auf Hongkong mit Wirkung zum 1. September 2018 nach Maßgabe des Artikels 30 des Übereinkommens sowie Erklärungen nach Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 3 des Übereinkommens. Hinsichtlich der Jahre 1994 bis 2016 wird auf die oben erwähnte Anlage 3 dieser Dokumentation verwiesen. 3. Völkerrechtliche Verträge zwischen der Europäischen Union und Hongkong Zwischen der Europäischen Union und Hongkong wurden zwei bilaterale und zwei multilaterale Verträge abgeschlossen:7 Bilaterale Verträge: „Agreement between the European Community and the Government of the Hong Kong Special Administrative Region of the People's Republic of China on the readmission of persons residing without authorization“ vom 27. November 2002.8 Die Vereinbarung betrifft die Regulierung der Rückübernahme von Personen, die sich illegal im Hoheitsgebiet einer der beiden Parteien aufhalten. 6 Bundesgesetzblatt Teil II, 2018, Nr. 15, S. 367-369 vom 31. August 2018, abrufbar unter: https://www.juris .de/perma?d=BGBL2-2018-367. 7 European Union External Action, Treaties Office Database, https://ec.europa.eu/world/agreements/search ByCountryAndContinent.do?countryId=2097&countryName=Hong%20Kong&countryFlag=treaties. 8 European Union External Action, Treaties Office Database, https://ec.europa.eu/world/agreements/prepareCreate TreatiesWorkspace/treatiesGeneralData.do?step=0&redirect=true&treatyId=350. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 050/20 Seite 7 „Agreement between the European Community and Hong Kong, China on cooperation and mutual administrative assistance in customs matters“ vom 13. Mai 1999.9 Ziel dieses Abkommens ist es, die Zusammenarbeit zwischen den für die Anwendung des Zollrechts zuständigen Verwaltungsbehörden zu verbessern. Das Abkommen sieht nicht nur verschiedene Arten der Zusammenarbeit vor, sondern enthält auch eine Bestimmung zur Weiterentwicklung und Ausweitung der Zollzusammenarbeit durch Vereinbarungen zu bestimmten Fragen . Multilaterale Verträge: „Agreement on trade in information technology products (ITA) – implementation of the Ministerial Declaration on trade in information technology products (WTO)“ vom 13. Dezember 1996.10 Die Vereinbarung umfasst die Beseitigung von Zöllen und anderen Steuern auf Produkte der Informationstechnologie durch viermalige Senkung der Zölle um 25 Prozent mit folgendem Zeitplan : 1. Juli 1997, 1. Januar 1998, 1. Januar 1999, vollständige Abschaffung der Zölle bis zum 1. Januar 2000. Die Produktkategorien sind: Computer, Telekommunikationsgeräte, Halbleiter, Software und wissenschaftliche Instrumente. Vertragsparteien sind die Europäische Gemeinschaft , Australien, Kanada, Hongkong, Island, Indonesien, Japan, Norwegen, Republik Korea, Singapur , Schweiz, Taiwan, Türkei und die Vereinigten Staaten von Amerika. „Convention relating to temporary admission (Istanbul Convention)“ vom 26. Juni 1990.11 Durch diese Vereinbarung soll die vorübergehende Zulassung standardisierter Musterpapiere als internationale Zolldokumente erleichtert werden, wodurch zur Entwicklung des internationalen Handels beigetragen wird. Vertragsparteien sind neben Hongkong und der EU die Länder Albanien , Algerien, Andorra, Australien, Österreich, Weißrussland, Belgien, Bosnien und Herzegowina , Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Jordanien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Mali, Malta, Mauritius, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Serbien, Slowakei, Slowenien, 9 European Union External Action, Treaties Office Database, https://ec.europa.eu/world/agreements/prepareCreate TreatiesWorkspace/treatiesGeneralData.do?step=0&redirect=true&treatyId=349. 10 European Union External Action, Treaties Office Database, https://ec.europa.eu/world/agreements/prepareCreate TreatiesWorkspace/treatiesGeneralData.do?step=0&redirect=true&treatyId=884. 11 European Union External Action, Treaties Office Database, https://ec.europa.eu/world/agreements/prepareCreate TreatiesWorkspace/treatiesGeneralData.do?step=0&redirect=true&treatyId=533. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 2 - 3000 - 050/20 Seite 8 Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Thailand, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und Simbabwe. ***