© 2018 Deutscher Bundestag WD 2 – 3000 – 047/18 Schutz des Weddellmeeres Die Konferenzen der Vereinten Nationen zum Schutz der Weltmeere im Juni 2017 – Die Rolle der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis – Besonderheiten des Weddellmeeres Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. 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Die Konferenzen der Vereinten Nationen zum Schutz der Weltmeere im Juni 2017 4 2.1. Inhalte der Konferenzen 4 2.2. Meeresschutzgebiete 5 3. Internationale und nationale Anstrengungen zum Schutz der Antarktis und insbesondere des Weddellmeeres 6 3.1. Aufgaben der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis 6 3.2. Das Weddellmeer 7 Anlage Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 047/18 Seite 4 1. Einführung Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich für die Ausweitung der Meeresschutzgebiete in der Antarktis ein. Die Bundesregierung hat im Oktober 2016 einen Vorschlag für ein Meeresschutzgebiet (MPA) im Weddellmeer bei der „Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis“ (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources – CCAMLR) vorgelegt. Zu den bisher vorliegenden Vorschlägen zu Meeresschutzgebieten äußern mehrere Staaten grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen deren Ausweisung; einige weitere Staaten hinterfragen insbesondere die Größe der Meeresschutzgebiete sowie die Ausgestaltung und Dauer der vorgeschlagenen Maßnahmen. Ziel der CCAMLR ist es, die vorliegenden Vorschläge zu Meeresschutzgebieten – neben Deutschland haben auch Frankreich, die EU und Australien einen Vorschlag für die Einrichtung eines Meeresschutzgebietes in der Ostantarktis vorbereitet – bei ihrer Jahrestagung im Oktober 2018 zu verabschieden. 1 Vor diesem Hintergrund befasst sich der vorliegende Sachstand zunächst mit den Inhalten der im Juni 2017 abgehaltenen Konferenzen der Vereinten Nationen zum Schutz der Weltmeere. Anschließend erläutert er in diesem Zusammenhang die Aufgaben der CCAMLR. Abschließend zeigt er Gründe auf, warum gerade das antarktische Weddellmeer besonders schützenswert ist. 2. Die Konferenzen der Vereinten Nationen zum Schutz der Weltmeere im Juni 2017 Die Meeresschutzkonferenz der Vereinten Nationen („The Ocean Conference“) fand vom 5. Juni bis zum 9. Juni 2017 zeitgleich mit der „High-Level United Nations Conference to Support the Implementation of Sustainable Development Goal 14: Conserve and sustainably use the oceans, seas and marine resources for sustainable development“ in New York statt. 2.1. Inhalte der Konferenzen Aus den sieben Konzeptpapieren zum Partnerschaftsdialog („concept papers for the partnership dialogue“) 2 ergibt sich das thematische Spektrum, über das 2017 im Rahmen der Meeresschutzkonferenz der Vereinten Nationen primär diskutiert wurde: • die Meeresverschmutzung („Addressing marine pollution“), • die Regelung, der Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung der Ökosysteme der Meere und Küsten („Managing, protecting, conserving and restoring marine and coastal ecosystems“), 1 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2017): Deutschlands Vorschlag für ein Meeresschutzgebiet in der Antarktis, 10.11.2017, https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/06_Meeresschutz/_Texte/Meeresschutzgebiete Antarktis.html (letzter Zugriff: 17. April 2018). 2 Vgl. United Nations – Documentation – Concept papers for the partnership dialogues. Abrufbar unter: https://oceanconference.un.org/documents (letzter Zugriff: 17. April 2018). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 047/18 Seite 5 • die (Minimierung der) Meeresversauerung („Minimizing and addressing ocean acidification“), • nachhaltige Fischerei („Making fisheries sustainable“), • die Erhöhung von wirtschaftlichen Vorteilen für kleine Insel-Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder und die Bereitstellung von Zugängen zu Meeresressourcen und -märkten für handwerkliche Kleinfischer („Increasing economic benefits to small islands developing States and least developed countries and providing access for small-scale artisanal fishers to marine resources and markets“), • die Erhöhung der wissenschaftlichen Kenntnisse sowie die Entwicklung von Forschungskapazitäten und der Transfer von Meerestechnologie („Increasing scientific knowledge, and developing research capacity and transfer of marine technology“) sowie • die Förderung der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung der Meere und ihrer Ressourcen durch die Umsetzung des Völkerrechts, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zum Ausdruck kommt („Enhancing the conservation and sustainable use of oceans and their resources by implementing international law as reflected in the United Nations Convention on the Law of the Sea“). Die High-Level United Nations Conference to Support the Implementation of Sustainable Development Goal 14 hat das im Sustainable Development Goal (SDG) 14.5 festgeschriebene Ziel bekräftigt, bis zum Jahr 2020 zehn Prozent der Weltmeere als Schutzfläche auszuweisen. 3 2.2. Meeresschutzgebiete Es finden sich unterschiedliche Angaben zur Größe der derzeit existierenden Meeresschutzgebiete : So geht „protected planet“ unter Berufung auf das VN-Weltüberwachungszentrum für Naturschutz (UNEP-WCMC) von knapp sieben Prozent der Weltmeere aus (Stand März 2018),4 während der „atlas of Marine Protection“ des Marine Conservation Institute als Wert 3,7 Prozent angibt5. Eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die nach der Meeresschutzkonferenz verabschiedet wurde und den Titel „Our ocean, our future: call for action“ trägt, enthält lediglich einen allgemeinen Aufruf, die Nutzung von Meeresschutzzonen zu unterstützen .6 3 Vgl. Resolution A/RES/71/312, verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 6. Juli 2017, S. 2, Ziff. 7. Abrufbar unter: http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/71/312 (letzter Zugriff: 17. April 2018). 4 The lag effect in the World Database on Protected Areas, hgg. vom Protected Planet. Abrufbar unter: https://www.protectedplanet.net/c/the-lag-effect-in-the-world-database-on-protected-areas (letzter Zugriff: 17. April 2018). 5 Marine Protected Areas. Interaktive Karte, hgg vom Marine Conservation Institute, 2018. Abrufbar unter: http://www.mpatlas.org/map/mpas/ (letzter Zugriff: 17. April 2018). 6 Resolution A/RES/71/312, a.a.O., S. 3 ff., Ziff. 13 und 14. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 047/18 Seite 6 Auf den unter den folgenden Internetadressen zu findenden Karten lässt sich erkennen, welche Gebiete noch nicht als Meeresschutzzone deklariert wurden. Hierbei wird der oben erwähnte unterschiedliche Schutzgrad (etwa sieben vs. 3,7 Prozent) deutlich: • https://www.protectedplanet.net/marine, • http://www.mpatlas.org/map/mpas/. 3. Internationale und nationale Anstrengungen zum Schutz der Antarktis und insbesondere des Weddellmeeres 3.1. Aufgaben der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis Die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) wurde im Jahre 1982 mit dem Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Art. 7 ff.) eingesetzt. Die Aufgaben der CCAMLR ergeben sich v. a. aus Art. 9 des Übereinkommens.7 Zu diesen Aufgaben gehört bspw., die Erhaltungsbedürfnisse festzustellen und die Wirksamkeit von Erhaltungsmaßnahmen zu bewerten (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. e) oder solche zu erarbeiten (vgl. Art. 9 Abs. 1 lit. f). Ein weites Aufgabenfeld sieht dabei Art. 9 Abs. 1 lit. h des Übereinkommens in solchen Aktivitäten der CCAMLR, die notwendig sind, um das Ziel des Übereinkommens – nach Art. 2 Abs. 1 die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis – umzusetzen. Vor dem Hintergrund ihrer Aufgabe, die lebenden Meeresschätze in der Antarktis zu erhalten sowie die dort lebenden Meeresressourcen zu schützen und ihre nachhaltige Nutzung zu fördern, hat sich die CCAMLR bereits im Jahr 2012 darauf verständigt, ein repräsentatives System von Meeresschutzgebieten im Südpolarmeer zu etablieren.8 7 Der Vertragstext über das CAMLR-Übereinkommen ist Teil des Beschlusses 81/691/EWG des Rates vom 4. September 1981 über den Abschluss des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis und in deutscher Sprache abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content /DE/TXT/?uri=celex:31981D0691 (letzter Zugriff: 17. April 2018). 8 Vgl. Antwort der Bundesregierung vom 21. Juli 2014 (BT-Drs. 18/2165) auf die Kleine Anfrage „Schutz des Südpolarmeeres – Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Weddellmeer“ der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. Juli 2014 (BT-Drs. 18/2033). Abrufbar unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/020/1802033.pdf (letzter Zugriff: 17. April 2018). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 047/18 Seite 7 3.2. Das Weddellmeer Die Bundesregierung hat im Oktober 2016 der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze in der Antarktis (CCAMLR) einen Vorschlag vorgelegt, im Weddellmeer eine Fläche von rund 1,8 Millionen Quadratkilometer als Meeresschutzgebiet auszuweisen.9 Im Weddellmeer, das insgesamt eine Fläche von ca. 2,8 Mio. Quadratkilometer aufweist, leben ca. 14.000 Tierarten,10 die an die extremen Bedingungen der Antarktis angepasst sind.11 Das „Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung“ (AWI) 12 weist darauf hin, dass die Ökosysteme im östlichen und westlichen Bereich des Weddellmeeres auf Störungen empfindlich reagieren.13 Das Institut hat in einer Broschüre unter den folgenden Überschriften acht Gründe zusammengetragen, die für die Unterschutzstellung des Weddellmeeres sprechen:14 • „Die Unberührtheit des Weddellmeeres erhalten“, • „Das Meereis als Nahrungsquelle“, • „Die Uhren des Lebens gehen hier langsamer“, • „Eine Artenvielfalt wie im tropischen Korallenriff“, • „Ein Rückzugsort für kälteliebende Arten“, • „Die Heimat der Kaiserpinguine und Sturmvögel“, • „Die Speisekammer der Meeressäuger“ sowie • „Eine Fischart, viele Jäger“. Diese Informationsbroschüre ist diesem Sachstand als Anlage beigefügt. *** 9 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2017), a.a.O. 10 Ibid. 11 Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (2011): Forschungsschiff Polarstern kehrt aus der Antarktis zurück - Untersuchungen der Veränderungen im Lebensraum Weddellmeer, Pressemitteilung, vom 19. Mai 2011. Abrufbar unter: https://www.awi.de/nc/ueber-uns/service/presse-detailansicht /presse/forschungsschiff-polarstern-kehrt-aus-der-antarktis-zurueck-untersuchungen-der-veraenderungenim -leb.html (letzter Zugriff: 17. April 2018). 12 Siehe Homepage des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung. Abrufbar unter: https://www.awi.de (letzter Zugriff: 17. April 2018). 13 Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (2011), a.a.O. 14 Weddellmeer – 8 gute Gründe für ein Meeresschutzgebiet. Informationsbroschüre des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Stand: September 2016. Abrufbar unter: https://www.awi.de/fileadmin/user_upload/AWI/Ueber_uns/Service/Presse/2016/4_Quartal/KM_Weddellmeer _MPA/WEB_DE_Factsheet_Weddellmeer.pdf (letzter Zugriff: 17. April 2018).