WD 2 - 3000 - 045/16 (9. März 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Seit der AWACs-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (BVerfG 90, 286) bis zum Inkrafttreten des Parlamentsbeteiligungsgesetzes am 24. Mai 2005 stimmte der Deutsche Bundestag 22 Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu. Im benannten Zeitraum gab es 19 Mandatsverlängerungen. Seit Inkrafttreten des Parlamentsbeteiligungsgesetzes am 24. Mai 2005 bis zum 1. März 2016 stimmte der Deutsche Bundestag 18 Auslandseinsätzen zu. Im benannten Zeitraum gab es 90 Mandatsverlängerungen. Zudem fand am 18. Februar im Bundestag die 1. Beratung zur Forstsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs-und Beratungsmission EUTM Somalia statt; die Schlussabstimmung wird am 17. März erfolgen. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Auslandseinsätze der Bundeswehr und Mandatsverlängerungen vor und nach Inkrafttreten des Parlamentsbeteiligungsgesetzes