WD 2 - 3000 - 043/19 (19. März 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Auf der Webseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, www.bmz.bund.de, finden sich unter dem Menüpunkt „Länder“ alle Staaten, mit denen bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) stattfindet. Unter jedem Länderprofil finden sich auch aktuelle Angaben zum finanziellen Aufwand für die jeweilige bilaterale EZ und, grafisch dargestellt, auch eine Aufschlüsselung der Beträge nach EZ-Bereichen. Da die Planungs- und Zusagenzeiträume für jedes Land individuell unterschiedlich sind (z.B. kann ein bestimmtes Partnerland jährliche Zuwendungen, ein anderes Zuwendungen für einen Dreijahreszeitraum erhalten), ergibt eine tabellarische Auflistung von Ländern und Geldbeträgen pro Jahr wenig Sinn. Alle Informationen sind jedoch für Interessierte öffentlich zugänglich. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Öffentliche Informationen über Partnerländer deutscher Entwicklungszusammenarbeit und der in diesem Rahmen geleisteten Ausgaben