© 2017 Deutscher Bundestag WD 2 – 3000 - 042/17 Die Betreuung der Kinder von Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr und bei ausgewählten NATO- und EU-Partnern Mit Blick auf die sich durch die „Personalwende“ der Bundeswehr für die Kinderbetreuung ergebenden Erfordernisse Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. 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Kinderbetreuung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr 5 Aktuelle Kinderbetreuungsangebote 5 Aktueller Bedarf der Soldaten und Soldatinnen an Kinderbetreuung 7 Hochgerechneter Bedarf der Soldaten und Soldatinnen an Kinderbetreuung bei einem Aufwuchs der Bundeswehr auf 198.000 Soldaten und Soldatinnen 10 3. Kinderbetreuung in den Streitkräften ausgewählter NATO- und EU-Partner 11 Dänemark 11 Frankreich 11 Großbritannien 12 3.3.1. Rechtliche Grundlagen 12 3.3.2. Kinderbetreuung im Ausland 13 3.3.3. Der „Childcare Voucher“ 14 Italien 14 Kanada 14 Norwegen 16 Polen 17 Schweden 17 Spanien 18 USA 19 4. Zusammenfassung 20 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 4 1. Einleitung Vor dem Hintergrund des zunehmenden Konkurrenzkampfes auf dem Arbeitsmarkt um qualifizierte (junge) Menschen begann die Bundeswehr bereits vor etwa zehn Jahren, ihre Anstrengungen zu verstärken, die Attraktivität der Streitkräfte zu erhöhen. Hierzu sollten u.a. auch Maßnahmen zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst beitragen. Ein Aspekt hierbei war und ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, die speziellen Belange der Soldaten und Soldatinnen berücksichtigenden Kinderbetreuung. 1 Die Kinderbetreuung soll, so führt die Zentrale Dienstvorschrift A-2640/22 „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“ aus, den Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr die parallele Wahrnehmung dienstlicher und familiärer Pflichten erleichtern. 2 Eine geeignete Betreuung von Kindern sei bedeutsam für eine tragfähige Balance von Familie und Dienst. 3 Daher wurde als ein Ziel der Attraktivitätsoffensive „Bundeswehr in Führung“ auch die Gewährleistung einer lückenlosen Kinderbetreuung formuliert. 4 Vor diesem Hintergrund erläutert der vorliegende Sachstand die aktuellen Angebote im Bereich der Kinderbetreuung und stellt diese dem hochgerechneten Bedarf an Krippen- und Kita-Plätzen sowie an ergänzender Betreuung in Schulhorts der Bundeswehr gegenüber. Anschließend ermittelt diese Arbeit annäherungsweise, welcher zusätzliche Bedarf an zu schaffenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten sich aus dem bis zum Jahr 2024 geplanten Personalaufwuchs der Bundeswehr auf 198.000 Soldaten und Soldatinnen ergibt, wie er vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 21. Februar 2017 im Zusammenhang mit der sogenannten „Trendwende Personal“ (auch: „Personalwende“) angekündigt wurde. 5 Abschließend befasst sich diese Arbeit mit den Kinderbetreuungsmaßnahmen und -leistungen, die andere NATO- und EU-Mitgliedstaaten ihren Soldaten und Soldatinnen anbieten. 1 Teilkonzeption „Vereinbarkeit von Familie und Dienst“ (TK VebkFamDstSK), erlassen vom Generalinspekteur der Bundeswehr am 21. Mai 2007. Hrsg.: Bundesministerium der Verteidigung. Abrufbar unter: https://www.bundeswehr .de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzM DY4MzU2Zjc4Nzg2NDY2NzQyMDIwMjAyMDIw/Teilkonzeption.pdf (letzter Zugriff: 11. Mai 2017). 2 Zentrale Dienstvorschrift A-2640/22 „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, gültig seit 13. Januar 2010. Hrsg.: Bundesministerium der Verteidigung, S. 10, Fn. 15.. Abrufbar unter: https://www.bundeswehr .de/resource/resource/UlRvcjZYSW1RcEVHaUd4cklzQU4yNWFvejhLbjVyYnR1OCt3ZlU1N09FVzYwM2VG Rmg1dlB4R0E5T1lZSno3Q0wvZDdsbnF2RTkyZDROUGFsOFphUVdtQkZhbVgyd0J5bXhmWmU3S3pWeTQ9/ A_2640_22.pdf (letzter Zugriff: 12. Mai 2017). 3 Ebenda, S. 17, Ziff. 511. 4 Für Eltern: Infos und Hilfen zur Kinderbetreuung. Hrsg.: Bundeswehr, 3. Juni 2014. Abrufbar unter: https:// www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/soziales/familie_und_dienst/fuer_eltern/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy 0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MTH1MLA0cvb1cjYx8TI3cnU31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmpp FAM8xxmhFspB-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREARf6imA!!/ dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL29225L490AKJE22L52GS2 (letzter Zugriff: 12. Mai 2017). 5 Vgl. Trotz Personalmangel – Bundeswehr soll auf knapp 200.000 Soldaten aufgestockt werden. faz.net vom 21. Februar 2017. Abrufbar unter: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundeswehr-will-personal-auf-200000-soldaten -aufstocken-14888610.html (letzter Zugriff: 24. Mai 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 5 2. Kinderbetreuung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Aktuelle Kinderbetreuungsangebote Im Rahmen der Agenda „Bundeswehr in Führung - Aktiv, Attraktiv, Anders“ beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung, durch begleitende Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber zu steigern. Hierzu soll auch die Schaffung infrastruktureller Möglichkeiten zur wohnortunabhängigen und standortnahen Kinderbetreuung in diesem besonderen beruflichen Umfeld beitragen. 6 Die Kinderbetreuungsmöglichkeiten der Bundeswehr reichen von betrieblichen Kitas in der Kaserne und Belegrechten an kommunalen, privaten und kirchlichen Einrichtungen über Großtagespflegen bis hin zu Eltern-Kind-Arbeitszimmern. Aktuell besteht folgendes Angebot: 7 i. Bundeswehrnahe Kindertagesstätten Bis heute verfügt die Bundeswehr über vier bundeswehrnahe Krippen bzw. Kindertagesstätten (Kitas), die von Kindern aller Bundeswehrangehörigen, also auch der zivilen Beschäftigten der Bundeswehr, genutzt werden können. Zu diesen Krippen bzw. Kitas zählen: Ort Träger Anzahl der Plätze Bonn-Hardtberg (Kindertagesstätte des BMVg) Bundesministerium der Verteidigung (Nach Abschluss des laufenden Vergabeverfahrens wird die Trägerschaft durch einen externen Träger wahrgenommen.) 92 (3 Gruppen > 3 Jahre, 4 Gruppen < 3 Jahre) Koblenz (Bundeswehrzentralkrankenhaus ) Dussmann Kulturkindergarten gGmbH 54 (6 Monate bis Schuleintritt) Ulm (Bundeswehrkrankenhaus ) Sodexo Dienstleistungen GmbH 50 (10 Wochen bis Schuleintritt) Neubiberg (Universität der Bundeswehr in München) Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 51 (36 Krippenplätze 0–3 Jahre, zusätzlich bis max. 15 Kitaplätze 2–6 Jahre) SUMME: 247 Tabelle 1: Bundeswehrnahe Kindertagesstätten 8 6 Vgl. Bundeshaushaltsplan 2017 – Einzelplan 14, S. 74. Abrufbar unter: https://www.bmvg.de/resource/resource /UGtvZ0hoWWdYVzVxaE9XR1BtWDBETDdyQUVFZ2ZvdVhCOUprakhkUCtGNEI5OEtSU1ZyVWMwZ 2o0RjNKaGRsVXNmR0h1MTBXQXdBdkpQQStMN2xQdHpMY3BGWHJsOVNCVUlHTHFSdjJNcEU9/ 02_Epl_14_2017.pdf (letzter Zugriff: 23. Mai 2017). 7 Vgl. Kinderbetreuung - Betreuungslücken schließen. Hrsg.: Kinderbetreuungsportal. Abrufbar unter: http://www.bundeswehr-kinderbetreuung.de/kp/Vereinbarkeit/Kinderbetreuung-Betreuungsluecken-schliessen (letzter Zugriff: 12. Mai 2017) in Verbindung mit Bundesministerium der Verteidigung (2017a): Kinderbetreuung für Soldatenfamilien (Teil 1). Schreiben vom 2. Juni 2017. 8 Ebenda, S. 2. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 6 ii. Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen unter kommunaler, privater oder kirchlicher Trägerschaft Die Bundeswehr verfügt gegenwärtig an folgenden Standorten über insgesamt 435 Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippen, Kitas, Kindertages-/Großtagespflege9) unter kommunaler , privater oder kirchlicher Trägerschaft: Standort Anzahl der vertraglich gebundenen Plätze Augustdorf 7 Berlin 23 Dresden 40 Düsseldorf 2 Erfurt 20 Eutin 5 Faßberg 20 Flensburg 13 Hamburg 41 Holzminden 5 Koblenz (Bundeswehrzentralkrankenhaus) 11 Koblenz-Lahnstein 10 5 Köln 66 Laupheim 5 Leipzig 25 Mannheim 4 Nienburg 6 Nordholz 5 Potsdam 14 Seedorf 40 Veitshöchstheim 6 Westerstede 20 Wilhelmshaven 37 Wunstorf 15 SUMME 435 Tabelle 2: Belegrechte in Kinderbetreuungseinrichtungen 11 9 Unter dem Begriff der „Kindertagespflege“ versteht man nach § 22 Sozialgesetzbuch VIII die Betreuung und Förderung von bis zu fünf Kindern „von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des oder der Personensorgeberechtigten. Großtagespflege ist eine Form der Kindertagespflege, in der mehrere Kindertagespflegepersonen zusammenarbeiten. In einer Großtagespflegestelle dürfen nicht mehr Kinder – im Alter bis zu 14 Jahren – betreut werden als in einer kleinen Kindertagesstätte, mithin also bis zu zehn Kinder. 10 Großtagespflege seit Januar 2017. 11 Bundesministerium der Verteidigung (2017a), a.a.O., S. 3. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 7 iii. Kinderbetreuung während der Lehrgangsteilnahme Bundeswehrangehörige, die auf Grund ihrer Personensorgeverpflichtung bislang nicht oder nur unter großem Aufwand an bundeswehreigenen Lehrgängen teilnehmen konnten, soll die Lehrgangsteilnahme auch mit ihren Kindern künftig erleichtert werden. Um dieses Ziel zu realisieren, wird derzeit in München ein Pilotprojekt durchgeführt, im Rahmen dessen für Stammpersonal und Trainingsteilnehmende der Sanitätsakademie der Bundeswehr mit Hilfe eines privaten Trägers und weiterer Dienststellen jeweils fünf Großtagespflegeplätze an der Sanitätsakademie der Bundeswehr eingerichtet werden konnten. Mit den aus diesem Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnissen soll künftig möglichst an allen Lehrgangsstandorten eine Kinderbetreuung für Bundeswehrangehörige sichergestellt werden. iv. Eltern-Kind-Arbeitszimmer Insgesamt sind in den Liegenschaften der Bundeswehr bis heute – mit weiterhin zunehmender Tendenz – 370 Eltern-Kind-Arbeitszimmer eingerichtet.12 Dieses Angebot für besonders kurzfristige Notsituationen entlastet Eltern, die durch den ungeplanten Ausfall von Krippe, Kita oder familiären Betreuern vor dem Problem stehen, ihre Kinder während der Dienstzeit zu betreuen . Sie können somit ihre Kinder mitbringen und während ihrer Dienstzeit betreuen. Aktueller Bedarf der Soldaten und Soldatinnen an Kinderbetreuung Bis heute ist der flächendeckende Kinderbetreuungsbedarf der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nicht präzise ermittelt worden. Zwar haben laut einem im März 2014 vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr herausgegebenen Forschungsbericht zu den „Ergebnissen der repräsentativen Bundeswehrumfrage zur Vereinbarkeit von Dienst und Privat- bzw. Familienleben“ 19 Prozent der befragten Soldatinnen und Soldaten angegeben, dass sie sich geeignete Kinderbetreuungsangebote wünschen. 13 Da jedoch bei dieser Umfrage auch andere Attraktivitätsaspekte der Bundeswehr als Antwort zur Auswahl standen, ist der ermittelte Anteil an Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit Kinderbetreuungswünschen wenig aussagekräftig. Denn eine nicht unbeträchtliche Zahl der Soldatinnen und Soldaten dürfte zwar über einen Kinderbetreuungsbedarf verfügen, aber bei dieser Befragung andere Attraktivitätsaspekte höher priorisiert haben. 12 Liste der Eltern-Kind-Zimmer an Bundeswehrstandorten. Abrufbar unter: https://www.bundeswehr-kinderbetreuung .de/C125757600377287/vwContentByKey/W29VNGTG381KPBWDE/$FILE/Bestand_EKiZi_2015.pdf (letzter Zugriff: 6. Juni 2017). 13 Bulmahn, Thomas; Hennig, Jana; Höfig, Chariklia; Wanner, Meike (2014): Ergebnisse der repräsentativen Bundeswehrumfrage zur Vereinbarkeit von Dienst und Privat- bzw. Familienleben. Forschungsbericht, März 2014. Hrsg.: Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr. Abrufbar unter: https://www.bundeswehr .de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAz MDY4Nzk3MjM1MzA2Yjc5NjIyMDIwMjAyMDIw/studie_zms_fud.pdf (letzter Zugriff: 2. Juni 2017), S. 74. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 8 Somit muss zunächst die Kinderzahl der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Ausgangspunkt der Ermittlung des Kinderbetreuungsbedarfes sein. Laut BMVg dienten am 31. Mai 2017 insgesamt 178.304 Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr.14 Diese hatten nach Auskunft (Stand 16. Mai 2017) des BMVg 25.498 Kinder in einem Alter unter drei Jahren (potentielle Krippenkinder), 20.552 Kinder in einem Alter zwischen drei und sechs Jahren (potentielle Kindergartenkinder ) sowie 28.307 Kinder im schulpflichtigen Alter zwischen sechs und zwölf Jahren (potentielle Teilnehmer an einer ergänzenden Betreuung für Schulkinder bis zur 6. Klasse in Schulhorten).15 Die Aufgabe, die Betreuung dieser Kinder sicherzustellen, liegt grundsätzlich in der originären Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Aber insbesondere an den großen Standorten der Bundeswehr gelingt dies mit den dortigen kommunalen, privaten und kirchlichen Trägern nicht in Gänze. Den Umfang fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Soldatenfamilien in diesen Kommunen haben die jeweiligen Standortältesten erstmals im Jahr 2014 erfasst. Seit diesem Zeitpunkt sind sie aufgefordert, die Beauftragte für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr über bestehende Kinderbetreuungsdefizite zu unterrichten. Deren Aufgabe ist es, auf Basis dieser Zahlen ein flexibles Kinderbetreuungsangebot für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu entwickeln. Zusätzlich zu den unter Ziff. 2.1 dargestellten, bereits geschaffenen Betreuungsmöglichkeiten wurde so ein weiterer bundeswehrspezifischer Kinderbetreuungsbedarf festgestellt. Die Meldungen der Standortältesten hatten zur Folge, dass am Bundeswehrkrankenhaus Berlin eine weitere Kindertagesstätte mit 46 Plätzen geschaffen wird 16, an drei Standorten (Roding, Osterholz-Scharmbeck, Wittmund) Großtagespflegen mit jeweils bis zu zehn Plätzen organisiert werden und an vier Standorten (Aachen, Schortens / Jever, Leer, Berlin BMVg) die Einrichtung einer Großtagespflege mit jeweils bis zu zehn Plätzen geprüft wird sowie gegenwärtig an zwölf Standorten Möglichkeiten (der Erweiterung) des Erwerbs an insgesamt 112 Belegrechten geprüft werden (vgl. Tabelle 3). 14 Stärke: Militärisches Personal der Bundeswehr. Stand: 31. Mai 2017. Hrsg. vom BMVg P I 1 am 13. Juni 2017. Abrufbar unter: https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/grundlagen/staerke/!ut/p/z1/04_ Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQgKcXQw8fY2dnAwDjYzcwwz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmpp FAM8xxmRESCFSkH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAGR5wyw!!/ dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TPCD0IM3BB1Q22TQ0 (letzter Zugriff: 20. Juni 2017). 15 Bundesministerium der Verteidigung (2017a), a.a.O., S. 1 f. 16 Die Ausschreibung des pädagogischen Trägers ist noch nicht abgeschlossen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 9 Mit Abschluss dieser Maßnahmen würde die Zahl der verfügbaren Plätze in bundeswehrnahen Kitas auf 293 und die Zahl der Belegrechte auf 617 steigen. Da die Ermittlung des Bedarfs für sieben Standorte 17 noch nicht abgeschlossen wurde, dürfte bei der jetzigen Personalstärke der Bundeswehr von 178.304 Soldatinnen und Soldaten ein durch kommunale, private und kirchliche Träger nicht zu deckender Kinderbetreuungsbedarf von geschätzt etwa 1.000 Krippen- und Kita- Plätzen bestehen 18, der heute bereits zu 70 Prozent durch die Bundeswehr abgedeckt werden kann. Dies schließt nicht den Bedarf an Kinderbetreuung für schulpflichtige Kinder ein, mit dessen Deckung sich das BMVg nicht befasst, da nach seiner Auffassung hierfür ausschließlich die Bundesländer zuständig sind. Standort Anzahl des geplanten / in Prüfung befindlichen Erwerbs von (zusätzlichen) Belegrechten Bad Sülze 6 Berlin 5 Bückeburg 10 Erndtebrück 5 Feldkirchen 7 Frankenberg / Eder 7 Hamburg 5 Nörvenich 10 Munster 10 Murnau 5 Potsdam 5 Wilhelmshaven 37 SUMME 112 Tabelle 3: Geplanter bzw. in Prüfung befindlicher Erwerb von (zusätzlichen) Belegrechten in Kinderbetreuungseinrichtungen 19 17 Neuburg a.d.D., Saarlouis, Sankt Augustin, Sonthofen, Stetten a.k.M., Volkach und Weiden in der Oberpfalz. 18 Bereits im Jahr 2013 wurde der Kinderbetreuungsbedarf in einem auf Spiegel Online veröffentlichen Artikel auf mehr als 1.000 Plätze geschätzt. Vgl.: Repinski, Gordon (2013): Arbeitgeber Bundeswehr – Kita-Not bei der Bundewehr. Spiegel Online vom 29. Januar 2013. Abrufbar unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-truppe-kann-nicht-genuegend -kita-plaetze-anbieten-a-880168.html (letzter Zugriff: 19. Juni 2017). 19 Bundesministerium der Verteidigung (2017a), a.a.O., S. 5. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 10 Hochgerechneter Bedarf der Soldaten und Soldatinnen an Kinderbetreuung bei einem Aufwuchs der Bundeswehr auf 198.000 Soldaten und Soldatinnen Der geplante Aufwuchs der Bundeswehr auf 198.000 Soldaten und Soldatinnen stellt einen Anstieg des Militärpersonals um etwa 11 Prozent dar. Unter der Annahme, dass sich bei diesen nahezu 20.000 Soldatinnen und Soldaten Anzahl und Alter ihrer Kinder ähnlich wie bei den bereits in der Bundeswehr dienenden Militärangehörigen verhalten und alle Eltern eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, ergibt sich für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ein zusätzlicher Betreuungsbedarf für etwa 2.800 Kinder in einem Alter unter drei Jahren (potentielle Krippenkinder), für etwa 2.250 Kinder in einem Alter zwischen drei und sechs Jahren (potentielle Kindergartenkinder ) sowie für etwa 3.100 Kinder im schulpflichtigen Alter zwischen sechs und zwölf Jahren (potentielle Teilnehmer an einer ergänzenden Betreuung für Schulkinder bis zur 6. Klasse in Schulhorten). Da aber erstens das für die Bundeswehr neu rekrutierte Personal zu einem nicht unbeträchtlichen Teil bei seiner Einstellung noch sehr jung und damit mehrheitlich noch kinderlos sein dürfte, zweitens ein nicht geringfügiger Teil der geworbenen Soldatinnen und Soldaten mit Kindern ihre Familien zunächst im heimatlichen Umfeld belassen und dort für der Kinderbetreuung auf das bereits existierende Betreuungsangebot kommunaler, privater und kirchlicher Träger oder auf Verwandte zurückgreifen dürfte sowie drittens ein gewisser Anteil der für die Bundeswehr gewonnenen Soldatinnen und Soldaten Kinderbetreuungsmöglichkeiten ohnehin nicht in Anspruch nehmen dürfte, wird der künftig zu deckende zusätzliche Kinderbetreuungsbedarf an den Bundeswehrstandorten voraussichtlich deutlich unterhalb der oben genannten Zahlen liegen. In welchem Umfang nun die Bundeswehr durch eigene Maßnahmen den tatsächlichen zusätzlichen Kinderbetreuungsbedarf an ihren Standorten selber generieren muss, lässt sich heute noch nicht beantworten und hängt dort u.a. auch von der Entwicklung des Kinderbetreuungsangebots kommunaler, privater und kirchlicher Träger ab. Einen möglichen Ausgangspunkt für die Berechnung des Betreuungsbedarfs, für den die Bundeswehr selbst Vorsorge treffen müsste, könnte das heute bereits von der Bundeswehr insgesamt angestrebte Kinderbetreuungsangebot von aktuell etwa 1.000 Krippen- und Kita-Plätzen darstellen, das bei linearer Entwicklung aller Rahmenparameter um ca. elf Prozent, d.h. 110 Kinderbetreuungsmöglichkeiten, ausgebaut werden müsste.20 Wenn allerdings das Kinderbetreuungsangebot kommunaler, privater und kirchlicher Träger an den Bundeswehrstandorten auf dem heutigen Stand stagnieren sollte, müssten entsprechend mehr als 110 Kinderbetreuungsmöglichkeiten zusätzlich geschaffen werden. 20 Dies schließt nicht den zusätzlichen Kinderbetreuungsbedarf für Kinder im schulpflichtigen Alter zwischen sechs und zwölf Jahren in Schulhorten ein, mit dem sich das Bundesministerium der Verteidigung nicht befasst, da nach seiner Auffassung hierfür ausschließlich die Bundesländer zuständig sind (vgl. Kap. 2.2, S. 9). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 11 Nach Auskunft des BMVg wird die Beauftragte für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr allerdings hinsichtlich der Deckung des im Zusammenhang mit dem Personalaufwuchs der Bundeswehr stehenden zusätzlichen Kinderbetreuungsbedarfs keine Maßnahmen proaktiv ergreifen, sondern auch in Zukunft weiterhin nur auf Meldungen der Standortältesten zu vorhandenen Defiziten bei der Betreuung von Kindern im Krippen- und Kitaalter reagieren. 3. Kinderbetreuung in den Streitkräften ausgewählter NATO- und EU-Partner Dänemark Die dänischen Streitkräfte selbst stellen ihren Beschäftigten keine Unterstützung zur Kinderbetreuung zur Verfügung. 21Zur Sicherstellung der Kinderbetreuung können dänische Soldatinnen und Soldaten auf eine grundsätzlich sehr flexible und umfassende Betreuung durch die flächendeckend im Land vorhandenen kommunalen und privaten Kindertagesstätten zurückgreifen. 22 Frankreich Für die Soldatinnen und Soldaten sowie für die Zivilbeschäftigten der französischen Streitkräfte gibt es laut BMVg 23 grundsätzlich die folgenden vier verschiedenen, sich ergänzenden und nicht gegenseitig ausschließenden Maßnahmen im Rahmen der Kinderbetreuung: i. Finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres Diese finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Kindern liegt bis zu deren Einschulung faktisch in der Verantwortung des Ministeriums für staatliches Handeln und öffentliche Haushalte . Sie ist allen Staatsbediensteten sowie deren hinterbliebenen (Ehe-)Partnern zugänglich und kann nach Beendigung des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit in Anspruch genommen werden . Die Unterstützung wird sowohl für die Kinderbetreuung zu Hause als auch außer Haus gewährt . ii. Aufnahme und Betreuung von Kleinkindern in Krippen oder Kleinkinderbetreuungseinrichtungen des Ministeriums für die Streitkräfte Für diese Maßnahme ist der Sozialdienst des Ministeriums für die Streitkräfte verantwortlich. Zugang zu diesem Angebot haben Eltern mit regelmäßigen Arbeitszeiten. Da hier trotz der bereits 21 Bundesministerium der Verteidigung (2017b): Kinderbetreuung für Soldatenfamilien (Teil 2). Schreiben vom 21. Juni 2017. S. 8. 22 Sachstand „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“ der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 10. April 2014 (WD 2 – 3000 – 033/14), S. 10. 23 Bundesministerium der Verteidigung (2017b), a.a.O., S. 10. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 12 geschaffenen Betreuungsmöglichkeiten – bereits 2013 verfügten die französischen Streitkräfte über 43 eigene Kindertagesstätten zur Betreuung von 3.500 Kindern 24 – die Nachfrage das Angebot immer noch übersteigt, werden die verfügbaren Plätze nach Priorität vergeben. Die Kosten für die Inanspruchnahme werden vollständig übernommen. Neben ihren regulären Kindertagesstätten verfügen die französischen Streitkräfte zur mentalen, finanziellen und zeitlichen Entlastung der Eltern über zwei Kinderheime für „auffällige“ Kinder und Jugendliche sowie über eine eigene Berufsschule. 25 iii. Finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Kindern von Eltern mit außergewöhnlichen Arbeitszeiten Für die Betreuung von Kindern von Eltern mit außergewöhnlichen Arbeitszeiten werden die Kosten bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres übernommen. Diese Möglichkeit kann von Eltern in Anspruch genommen werden, die nachts oder an Wochenenden arbeiten. Die Übernahme der Kosten pro Kind und Kalenderjahr alleinerziehender Eltern ist auf 700 Euro, für Paare auf 375 Euro begrenzt. iv. Finanzielle Unterstützung für außerschulische Aktivitäten von Grundschulkindern Mit dieser Maßnahme werden die Aktivitäten von Grundschulkindern außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeiten, d.h. unmittelbar vor und nach dem Schulunterricht, finanziell unterstützt . Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn die jährlichen Kosten der Familie hierfür 100 Euro überschreiten; sie ist auf 300 Euro pro Kind und Kalenderjahr bzw. 400 Euro für alleinerziehende Eltern begrenzt. Der Zugang zu allen oben genannten vier Maßnahmen oder Unterstützungsleistungen ist an Kriterien gebunden, welche das Familieneinkommen und die berufliche Situation der Eltern, die Familiensituation sowie die Haushaltssituation berücksichtigen. Großbritannien 3.3.1. Rechtliche Grundlagen Die gesetzlichen Leitlinien des britischen Erziehungsministeriums (Department for Education, DfE) gaben bisher vor, dass die Kommunen 15 Stunden Kinderbetreuung pro Woche für 38 Wochen im Jahr, also jährlich insgesamt 570 Stunden, für alle Drei- und Vierjährigen kostenfrei 24 Vgl.: Familienfreundliche Bundeswehr – Kinder, Küche und Kaserne. Stuttgarter Nachrichten vom 14. Januar 2014. Abrufbar unter: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.familienfreundliche-bundeswehr-kinder-kuecheund -kaserne.a69d8c58-037d-4cd7-84f5-ad325e4451c0.html (letzter Zugriff: 21. Juni 2017). 25 Sachstand „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, a.a.O, S. 11. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 13 anbieten. 26 Ab dem 1. September 2017 wird gemäß Kapitel 5 des Childcare Act 2016 27 die Zeit der kostenfreien Kinderbetreuung sogar noch auf wöchentlich 30 Stunden erhöht und schließt dann Zweijährige ein. Um zu den zusätzlichen 15 Stunden kostenfreier Kinderbetreuung berechtigt zu sein, müssen laut den Berechtigungskriterien des Childcare Act 2016 beide Elternteile (bzw. der alleinstehende Elternteil) mindestens 16 Stunden pro Woche arbeiten. Für die zusätzlichen 15 Stunden kostenfreier Kinderbetreuung gilt eine Höchsteinkommensgrenze von 100.000 GBP pro Jahr. Anspruch auf diese zusätzlichen Leistungen haben auch die Soldatenfamilien in Großbritannien und an den Standorten britischer Streitkräfte im Ausland. Die Joint Service Publication 342 „The education of service children and young people“ 28 enthält Grundsätze zur Erziehung und Betreuung von Kindern von Angehörigen der britischen Streitkräfte . Dieses mehrteilige Publikation soll demnächst aktualisiert und die neue Fassung im Frühjahr 2018 veröffentlicht werden. Bei der Erziehung und Betreuung der Kinder von Angehörigen der britischen Streitkräfte werde das Ziel verfolgt, diesen eine solche Erziehung und Betreuung angedeihen zu lassen, die sich an den Standards der englischen „Education Acts“ orientiert und dabei Entwicklungen innerhalb der Erziehungssysteme von Wales, Schottland und Nordirland berücksichtigt, Erziehungs- und Betreuungsleistungen effizient zu erbringen sowie sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler von ihrem vorübergehenden Aufenthalt außerhalb des Vereinigten Königreichs profitieren. 29 3.3.2. Kinderbetreuung im Ausland An Standorten im Ausland bietet das britische Verteidigungsministerium Betreuungsleistungen oder den Zugang zu solchen Leistungen an, die, soweit dies vor Ort praktisch möglich ist, nach Art, Umfang und Qualität den gesetzlichen Normen in England entsprechen. Dies geschieht entweder durch streitkräfteeigene Betreuungseinrichtungen oder durch vom britischen Verteidigungsministerium erworbene Belegrechte an Betreuungsplätzen lokaler Einrichtungen, für deren Besuch dann entsprechende Zuschüsse gewährt werden. 26 Statutory Guidance for Local Authorities on the Delivery of Free Early Education for Three and Four Year Olds and Securing Sufficient Childcare vom September 2012, S. 5. Hrsg.: Department for Education. Abrufbar unter: https://www.education.gov.uk/consultations/downloadableDocs/Statutory%20Guidance%20for%20Local%20Authorities %20on%20the%20Delivery%20of%20Free%20Early%20Education%20for%20Three%20and%20Four% 20Year%20Olds.doc (letzter Zugriff: 21. Juni 2017). 27 Childcare Act 2016. Abrufbar unter: http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2016/5/enacted (letzter Zugriff: 21. Juni 2017). 28 The education of service children and young people (JSP 342). Hgg. vom britischen Verteidigungsministerium am 6. August 2014, zuletzt aktualisiert am 27. März 2015. Abrufbar unter: https://www.gov.uk/government/publications /the-education-of-service-children-jsp-34 (letzter Zugriff: 21. Juni 2017). 29 Ebenda, Teil 1, S. 2. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 14 Sämtliche Berufssoldaten und Reservedienstleistende, die im Ausland eingesetzt werden, erhalten einen Auslandskindergartenzuschuss für ihre betreuungsberechtigten Kinder unter der Voraussetzung, dass die britischen Streitkräfte an dem betreffenden Standort über keine Betreuungseinrichtung für drei- und vierjährige Kinder verfügen. Existiert jedoch dort eine Betreuungseinrichtung der britischen Streitkräfte mit entsprechenden Kapazitäten, werden wöchentlich bis zu 15 Stunden (künftig 30 Stunden) Betreuung kostenfrei angeboten. 3.3.3. Der „Childcare Voucher“ Das Angebot „Kinderbetreuungsgutschein“ der britischen Streitkräfte (AFCVS) erlaubt es Angehörigen der Streitkräfte mit Kindern unter 16 Jahren, ihr steuerpflichtiges Einkommen um die Kosten der Kinderbetreuung sowie sogenannter Kinderaktivitäten zu senken. Hierdurch lassen sich im Einzelfall pro Einkommen jährlich bis zu 933 GBP und bei Doppelverdienern bis zu 1.866 GBP einsparen. 30 Italien Die italienischen Streitkräfte verfügen über keine eigenen Betreuungseinrichtungen und Schulen für die Kinder ihrer Soldatinnen und Soldaten. Im Inland werden die regulären Kindergärten, öffentlichen und / oder privaten Schulen besucht. Eine Sonderbehandlung beim Zugang in diese Einrichtungen gibt es laut BMVg 31 für die Soldatenfamilien nicht. Auf Nachfrage sei dem Militärattachéstab an der Deutschen Botschaft in Rom bestätigt worden, dass es im Rahmen einer diskutierten (aber nicht abschließend verhandelten) Reform der öffentlichen Verwaltung zur Einführung neuer Arbeitszeitmodelle (inkl. Telearbeit) und einer verbesserten Unterstützung der Familien kommen soll. Es bleibe abzuwarten, in welcher Weise diese Modelle dann auch die Streitkräfte Anwendung finden werden. Kanada In Kanada unterstützt das sogenannte „Military Family Services Program“ (Programm zur Unterstützung von Soldatenfamilien) die Kinderbetreuung. Dieses Programm umfasst die folgenden Maßnahmen und Leistungen: 32 30 Armed Forces Childcare Vouchers Scheme (AFCVS). Vgl. http://www.modchildcare.co.uk/armed-forces/ (letzter Zugriff: 21. Juni 2017). 31 Bundesministerium der Verteidigung (2017b), a.a.O., S. 7. 32 Vgl. Child Care. Hrsg.: Canadian Armed Forces National Moral & Welfare Services. Abrufbar unter: https: //www.cafconnection.ca/National/Programs-Services/For-Parents-and-Caregivers/Child-Care.aspx Bundesministerium der Verteidigung (2017b), a.a.O., S. 7. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 15 i. Kinderbetreuung unter der Woche Die kanadischen Streitkräfte betreiben in Kanada an 32 Standorten sogenannte „Military Family Resource Centres“ (Familienbetreuungszentren). Viele dieser Zentren betreiben laut BMVg 33 eigene Kindertagesstätten, die wochentags während der regulären Arbeitszeiten für Militärfamilien geöffnet sind. Für den Fall, dass sie über keine eigene Kindertagesstätte verfügen oder die Entfernung zwischen Familienbetreuungszentrum und Wohnung der Soldatenfamilie zu groß ist, sind die „Military Family Resource Centres“ behilflich, eine hochwertige Kinderbetreuung in Wohnungsnähe zu finden. Im Ausland haben die Kinder kanadischer Soldatinnen und Soldaten aus den NATO-Hauptquartieren in Brüssel (SHAPE) und in Brunssum/Niederlande (Allied Joint Force Command) die Möglichkeit , ab dem Kindergartenalter die dortigen, von Kanada mitfinanzierten internationalen Schulen ganztags zu besuchen. ii. „Emergency Child Care“ (Notfallkinderbetreuung) Hilfseinrichtungen für Militärfamilien unterstützen die Familien bei einer kurzfristig benötigten Kindernotbetreuung (bis zu 96 Stunden pro Notfall). Der besonderen Situation jeder Familie entsprechend und in Abhängigkeit der Unterstützungsmöglichkeiten der örtlichen Gemeinde, betreut ein sogenanntes „Military Family Resource Centre“ das betreffende Kind entweder selbst oder vermittelt und koordiniert eine Kinderbetreuung und erstattet hierfür die Kosten. iii. „Family Care Assistance“ Die „Family Care Assistance“ (Familienpflegehilfe/-unterstützung) ist so konzipiert, dass sie alleinerziehende kanadische Militärangehörige sowie Paare unterstützt, indem die Norm übersteigende Kinderversorgungs- bzw. -betreuungskosten von staatlicher Seite getragen werden, wenn eine dienstliche Abwesenheit von 24 Stunden oder länger erforderlich ist. iv. „Family Care Plan“ Der „Family Care Plan“ (Familienfürsorgeplan) ist vom Verteidigungsministerium vorgeschrieben und bereitet die Versorgung der Familien von Angehörigen der kanadischen Streitkräfte für den Fall von unvorhersehbaren Ereignissen, kurzfristigen Notsituationen und geplanten Einsätzen vor. In solchen Fällen steht die Familienfürsorge den Familien während der Abwesenheit des Militärangehörigen bei, indem sie eine Erst- und Folgeversorgung bzw. -betreuung der Kinder sicherstellt. 33 Bundesministerium der Verteidigung (2017b), a.a.O., S. 2. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 16 Norwegen Auf die Vereinbarkeit von Familie – besonders mit (kleinen) Kindern – und Beruf wird in der norwegischen Gesellschaft allgemein viel Wert gelegt. Ganztagsbetreuung an Schulen und Kindergärten sowie an Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen angepasste Arbeitszeiten sind für die meisten Arbeitnehmer und -nehmerinnen – auch im öffentlichen Dienst – selbstverständlich . Die norwegischen Streitkräfte verfügen laut BMVg 34 über keine eigenen Kindergärten oder allgemeinbildenden Schulen. Lediglich im Marinestützpunkt Haakonsvern (Bergen) sowie in den Heeresgarnisonen bei Bardufoss und Rena 35 betreiben die jeweiligen Gemeinden jeweils einen Kindergarten innerhalb der militärischen Liegenschaft, der ausschließlich von Kindern von Angehörigen der norwegischen Streitkräfte (militärisch und zivil) besucht wird. Einzelne Kindergärten in stark durch die norwegischen Streitkräfte geprägten Standorten räumen Kindern von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Streitkräfte Vorrang ein. Bei Auslandsverwendungen werden die Schulgebühren für schulpflichtige Kinder sowie die Kindergartengebühren erstattet. Zusätzlich gelten für die norwegischen Soldatinnen und Soldaten folgende familienfreundlichen Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, die die Kinderbetreuung erleichtern: i. Arbeitszeit Die Arbeitszeit kann individuell vor Ort (d.h. durch den Einheitsführer) im Rahmen der vorgegebenen Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden an den Bedarf in der jeweiligen Lebensphase angepasst werden (z.B. für Eltern von Kleinkindern). ii. Zusätzlicher Urlaub Zusätzlicher Urlaub zur Betreuung bei Erkrankung von Kindern kann Angehörigen der norwegischen Streitkräfte – wie allen übrigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – in folgendem Umfang gewährt werden: 10 Tage / Jahr bei ein oder zwei Kindern 15 Tage / Jahr bei drei oder mehr Kindern Alleinerziehenden stehen ebenfalls zusätzliche Urlaubstage zur Verfügung: 20 Tage / Jahr bei ein oder zwei Kindern 30 Tage / Jahr bei drei oder mehr Kindern Für chronisch kranke oder behinderte Kinder stehen Eltern zehn weitere Tage je Kind zur Verfügung . 34 Bundesministerium der Verteidigung (2017b), a.a.O., S. 10. 35 Sachstand „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, a.a.O, S. 7. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 17 Polen In Polen wird es laut BMVg 36 künftig kein separates Betreuungssystem für Kinder von Soldatinnen und Soldaten mehr geben. In den 1990er-Jahren gab es noch 173 Kindergärten, die zum Geschäftsbereich des polnischen Verteidigungsministeriums gehörten. Diese wurden aber schrittweise von kommunalen Trägern übernommen. Heute sind insgesamt nur noch zwei Kindergärten im Verantwortungsbereich des Verteidigungsministeriums übriggeblieben, die aber in den nächsten Jahren ebenfalls der Kommunalverwaltung übergeben werden sollen. Soldatinnen und Soldaten der polnischen Streitkräfte können sich, wie alle anderen Eltern auch, um einen Platz in einer kommunalen Betreuungseinrichtung (Krippe, Kindergarten) bewerben. Hierbei genießen sie keinen Vorrang. Im Gegensatz dazu zeigen folgende Regelungen, dass auch in Polen Soldatenfamilien mit Kindern gewisse Vorteile erfahren: i. Erholungskosten Nach bestimmten Kriterien erhalten polnische Soldatinnen und Soldaten finanzielle Zuschüsse für die Erholung ihrer Kinder. Mit diesen finanziellen Zuwendungen können beispielsweise - Erholungskosten der Kinder von Berufssoldatinnen und -soldaten vollständig beglichen sowie - organisierte Erholungsmaßnahmen (z.B. Ferienlager) und Rehabilitationsaufenthalte für Soldatenkinder bezuschusst werden. ii. Beihilfe bei Krankheit des Kindes iii. Urlaubsgeld Polnische Soldatinnen und Soldaten haben ein Anrecht auf Urlaubsgeld. Die Höhe dieser Zuwendung richtet sich nach der Zahl der Familienmitglieder und beträgt pro Familienmitglied 35 Prozent des Mindestmonatslohns eines Militärangehörigen. Schweden Die schwedischen Streitkräfte stellen ihren Beschäftigten laut BMVg 37 keine Kinderbetreuung zur Verfügung. Für die Betreuung sind die örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zuständig . Kinderbetreuung wird entweder durch diese oder von privaten Unternehmen, welche von den Gemeindeverwaltungen bezahlt werden, organisiert. Für die Kinderbetreuung in Krippen und Kindertagesstätten zahlen die Familien einen monatlichen Beitrag. Lernbetreuung in der Schule wird hingegen von den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen bezahlt. 36 Bundesministerium der Verteidigung (2017b), a.a.O., S. 7. 37 Ebenda, S. 8. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 18 Im Inland gewähren die schwedischen Streitkräfte ihren Beschäftigten keine finanzielle Unterstützung . Während internationaler Entsendungen werden seitens der schwedischen Streitkräfte allerdings Zuschüsse für die Kinderbetreuung gezahlt. Diese Leistungen werden im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung bereitgestellt. Spanien Für die Kinder spanischer Soldatinnen und Soldaten gibt es laut BMVg 38 an Militärstandorten mit großer Nachfrage nach Kinderbetreuung (bspw. an den Standorten des Verteidigungsministeriums und der Hauptquartiere der Streitkräfte sowie auf großen Stützpunkten) gegenwärtig landesweit 25 Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren. Diese Betreuungseinrichtungen werden jeweils auf Grundlage eines zwischen Verteidigungsministerium und einem externen Unternehmen geschlossenen Rahmenvertrags von diesem betrieben . Die Betreuungsplätze werden zu 50 Prozent subventioniert, die andere Hälfte wird durch Beiträge der Eltern finanziert. Darüber hinaus betreiben die spanischen See- und Luftstreitkräfte in Madrid jeweils eine eigene allgemeinbildende Schule für die Erziehung und Betreuung von Soldatenkindern bis zum 18. Lebensjahr . Der Zugang zu Betreuungsplätzen an öffentlichen Bildungseinrichtungen ist durch das „Gesetz zur Verbesserung der Bildungsqualität“ (Ley Orgánica para la Mejora de la Calidad Educativa, LOMCE) 39 sowie durch die gesetzlichen Bestimmungen der autonomen Regionen geregelt. Hiernach gibt es weder Privilegien für Kinder des militärischen Personals noch Verträge mit Privateinrichtungen , die diese bevorzugt aufnehmen würden. Alleinerziehende Militärangehörige können eine flexible Arbeitszeitregelung von bis zu zwei Stunden oder eine Arbeitszeitreduzierung von bis zu 50 Prozent in Anspruch nehmen. In diesem Fall können sie von der Ausübung von Wachen, Diensten, Manövern und dergleichen Aktivitäten befreit werden. Außerdem haben sie das Anrecht der Rückversetzung von einem Dienstposten im Ausland im Fall des Todes eines Familienmitglieds ersten Grades, in dessen Obhut sich die Kinder des Militärangehörigen befinden. 38 Ebenda, S. 6. 39 Ley Orgánica para la mejora de la calidad educativa (ley 8/2013) vom 9. Dezember 2013 (BOE Núm. 295 Sec. I. Pág. 97858). Abrufbar unter: https://www.boe.es/boe/dias/2013/12/10/pdfs/BOE-A-2013-12886.pdf (letzter Zugriff: 22. Juni 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 19 USA Die amerikanischen Streitkräfte bieten innerhalb ihrer militärischen Liegenschaften verschiedene Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 6 Wochen bis 12 Jahren an. Dieses Angebot, für das das amerikanische Verteidigungsministerium (DoD) im Jahr 2015 etwa 700 Mio. US-Dollar seines damals insgesamt 570,9 Mrd. US-Dollar umfassenden Verteidigungshaushalts verwendete (entspricht einem Anteil von etwa 0,12 Prozent) 40, umfasst: • über 700 von der National Academy of Early Childhood Programs akkreditierte „Child Development Centers“ an über 300 Standorten mit insgesamt etwa 155.000 Betreuungsplätzen sowie 3.000 „Family Child Care Homes“ zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Im Verantwortungsbereich des DoD werden täglich bis zu 200.000 Kinder im Alter von 6 Wochen bis 12 Jahren über diese Betreuungseinrichtungen erreicht. 41 In diesen Betreuungseinrichtungen beschäftigt das amerikanische Militär etwa 23.000 Erzieherinnen und Erzieher, von denen etwa 7.300 Ehepartner bzw. -partnerinnen von Militärangehörigen der US-Streitkräfte sind. 42 • auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen von Soldatenfamilien abzielende Programme (z.B. Urlaubsreisen, Outdoor-Aktivitäten, Technik, Sport etc.) in etwa 300 Jugendzentren für ca. 645.000 Kinder und Jugendliche; 43 • die „Department of Defense Education Activity (DoDEA)“ 44, die mit 195 DoDEA-Schulen über 20 Prozent aller schulpflichtigen Kinder von Angehörigen der US-Streitkräfte (84.000 Schüler und Schülerinnen) eine schulische Ausbildung auf den Ebenen Grundschule und Sekundarstufe I ermöglicht. 45 40 „The DoD spent about $700 million on military child care and after-school programs in 2015 out of a budget of $496.1 billion.“ Vgl. Covert, Bryce (2017): Having A Child Will Bankrupt You. Abrufbar unter: http://www.elle.com/culture/careerpolitics /a42230/cost-of-child-care/ (letzter Zugriff: 22. Juni 2017). Die in diesem Artikel gemachte Angabe zum Verteidigungshaushalt bezog sich ausschließlich auf das sogenannte „DoD Base Budget“, wie es im Februar 2015 beschlossen worden war. Vgl. u.a. United States Department of Defense Fiscal Year 2016 Budget Request, hgg. Im Februar 2015 vom Office of the Under Secretary of Defense (Comptroller) / Chief Financial Officer, S. 1-2. Insgesamt betrug der Gesamthaushalt des US-Verteidigungsministeriums im Jahr 2015 jedoch 570,9 Mrd. USD. Vgl. The Military Balance 2017, hgg. im Februar 2017 vom International Institute for Strategic Studies (IISS), S. 37, Tabelle 1. 41 Vgl. Garamone, Jim (2016): Military Children Serve, Too. DoD News, Defense Media Activity, Washington, 12. April 2016. Abrufbar unter: https://www.defense.gov/News/Article/Article/719407/military-children-serve-too/ (letzter Zugriff: 21. Juni 2017). 42 Baldwin, Kate (2015): One thing the US military gets right: childcare. Abrufbar unter: https://qz.com/369740/onething -the-us-military-gets-right-childcare/ (letzter Zugriff: 21. Juni 2017). 43 Vgl. Garamone (2016), a.a.O. 44 Vgl. http://www.dodea.edu/ (letzter Zugriff: 21. Juni 2017). 45 Sachstand „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, a.a.O, S. 12. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 20 Um Schülern sowohl den barrierefreien Wechsel zwischen DoDEA-Schulen und öffentliche Schulen als auch den Wechsel in unterschiedliche Schulsysteme der Bundesstaaten gewährleisten zu können, hat das DoD mit verschiedenen Bundesstaaten Verträge geschlossen, in denen u.a. Fragen der Zugangsberechtigung, Anmeldung, Platzvergabe und die Anerkennung des Schulabschlusses geregelt sind; • die kostenfreie Beratungseinrichtung „Military One Source“ (MOS), die alle Angehörigen der Streitkräfte und ihre Familienmitglieder in allen Belangen – u.a. bei der Betreuung von Kindern – unterstützt. 46 Berechtigt zum Nutzen dieser oben aufgeführten Programme und Einrichtungen sind die etwa 1,8 Millionen (Stand 2015) Kinder von Soldatinnen und Soldaten 47 sowie auch die Kinder von Zivilangestellten der US-Streitkräfte, aktive Reservedienstleistende, Kriegsverletzte, überlebende Ehegatten und bestimmte Vertragsnehmer des DoD. Leben die Familien dieser Streitkräfteangehörigen nicht an oder in direkter Nähe zu ihrem Standort – 66 Prozent der Soldatenfamilien leben nicht in unmittelbarer Stützpunktnähe 48 – und können bzw. wollen sie daher das dortige Betreuungsangebot nicht wahrnehmen, haben sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung. In diesem Fall ist die National Association of Child Care Resource & Referral Agencies (NACCRRA) – besser bekannt unter dem Namen „Child Care Aware“ 49 – Ansprechpartner für die Angehörigen der US-Streitkräfte. 4. Zusammenfassung Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Aufwuchs der Bundeswehr auf 198.000 Soldaten und Soldatinnen mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem steigenden Betreuungsbedarf für Soldatenkinder – insbesondere an wachsenden Bundeswehrstandorten – führen dürfte. Der Bedarf hängt von zahlreichen Parametern – u.a. der Entwicklung des Kinderbetreuungsangebots kommunaler, privater und kirchlicher Träger – ab und lässt sich nicht exakt bestimmen. Unter Zugrundelegung der in Kap. 2.3 genannten Zahlen und Annahmen dürfte der Anstieg des Kinderbetreuungsbedarfs an den betreffenden Standorten der Bundeswehr nach Auffassung des Autors gleichwohl insgesamt einen Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Krippen - und Kitaalter durch die Bundeswehr etwa im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich erfordern. Im Sinne eines attraktiven Arbeitgebers sollte die Bundeswehr bereits heute beginnen, in Abhängigkeit des jeweils an den einzelnen Bundeswehrstandorten geplanten Personalaufwuchses proaktiv ein zusätzliches Kinderbetreuungsangebot zu schaffen. 46 Vgl. http://www.militaryonesource.mil/ (letzter Zugriff: 21. Juni 2017). 47 „There are now 1.8 million children in the military system.” Vgl. SPS Industrial (2015): April Is Month of the Military Child. 3. April 2015. Abrufbar unter: http://spsindustrial .us/april-is-month-of-the-military-child/#.WUtz5Pnyg-V (letzter Zugriff: 22. Juni 2017). 48 Ebenda. 49 Vgl. Bushatz, Amy (2015): Military Child Care. Abrufbar unter: http://www.military.com/spouse/military-life/military -resources/military-child-care.html (letzter Zugriff: 21. Juni 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 042/17 Seite 21 Zur weiteren Ausgestaltung ihres aktuellen Kinderbetreuungsangebots und damit zur Erhöhung ihrer Attraktivität könnte sich die Bundeswehr an den Möglichkeiten orientieren, die den Soldatenfamilien in Partnerländern zur Verfügung stehen. Dort werden für die Betreuung der Kinder von Soldatenfamilien und von Familien der Zivilbeschäftigten der Streitkräfte nicht nur wie in Frankreich, Spanien und den USA zumindest an allen Großstandorten streitkräfteeigene oder -nahe Krippen und Kindergärten betrieben, sondern die Kinderbetreuung auch organisatorisch (bspw. in Kanada durch das „Military Family Services Program“) oder finanziell (bspw. in Großbritannien durch das „Armed Forces Childcare Vouchers Scheme“) unterstützt. Voraussetzung für die Realisierung solcher oder vergleichbarer Maßnahmen ist die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Kinderbetreuung. Für den künftigen Ausgabenumfang der Bundeswehr in diesem Bereich könnte hierbei der prozentuale Anteil am Verteidigungshaushalt , der in den soeben genannten Ländern für die Betreuung der Kinder von Streitkräfteangehörigen aufgewendet wird, einen Anhaltspunkt geben. 50 Im Jahr 2015 betrug dieser Anteil bspw. in den USA 0,12 Prozent. Aktuelle Zahlen zu den jeweiligen Kinderbetreuungsausgaben der Streitkräfte aus den Partnerländern liegen den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages nicht vor und müssten ggf. im Rahmen eines weiteren Gutachtens neu recherchiert werden. *** 50 Der Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung (Einzelplan 14) enthält keinen eigenen Kinderbetreuungstitel . Laut eigenen Angaben wendete das BMVg für die Kinderbetreuung (ohne Infrastrukturmaßnahmen) im Jahr 2016 1,8 Mio. Euro auf. Diese Mittel wurden den „Vermischten Verwaltungsausgaben“ des insgesamt 34,3 Mrd. Euro umfassenden Einzelplans 14 entnommen.