WD 2 - 3000 - 040/19 (19. März 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam1 wurde am 5. August 1990 von der Konferenz der Organisation Islamischer Staaten (heute Organisation für Islamische Kooperation, OIC) angenommen und von den Außenministern von damals 45 Mitgliedsstaaten unterzeichnet.2 Seither haben weitere Staaten unterzeichnet; ihre Zahl liegt derzeit bei 55 von 57 Mitgliedern. Dabei handelt es sich um: Ägypten, Albanien, Algerien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Benin, Brunei, Burkina Faso, Dschibuti, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Indonesien, Iran, Irak, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kuwait, Kirgisien, Komoren, Libanon, Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Malawi, Mosambik, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Surinam, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan und die Vereinigten Arabischen Emirate.3 Die Erklärung ist eine Richtschnur und kein völkerrechtlich bindender Vertrag. Dies wäre aus zwei Gründen kaum möglich: erstens ist die Shari’a, auf die sich die Erklärung immer wieder beruft und als allen Rechten übergeordnet betrachtet, kein homogenes Rechtssystem, zweitens bildet die Shari’a in einigen der OIC-Mitgliedsstaaten keineswegs die Grundlage des Rechts (z.B. in Kamerun, Surinam oder Guyana, in denen Muslime überdies nur Minderheiten sind) oder nur 1 UNHCR, Cairo Declaration on Human Rights in Islam, 5. August 1990, https://www.refworld.org/docid/3ae6b3822c.html (zuletzt abgerufen am 18. März 2019). 2 Jonathan Russell, Human Rights: The Universal Declaration vs The Cairo Declaration, London School of Economics and Political Science Middle East Centre, 10. Dezember 2012, https://blogs.lse.ac.uk/mec/2012/12/10/1569/ (zuletzt abgerufen am 19. März 2019). 3 EENI Business School & HA Independent University, Human Rights in Islam, 2019, http://en.reingex.com/Islam -Human-Rights.shtml (zuletzt abgerufen am 19. März 2019). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Unterzeichner der Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam und der Arabischen Charta der Menschenrechte Kurzinformation Unterzeichner der Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam und der Arabischen Charta der Menschenrechte Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 2 in einigen wenigen Rechtsgebieten wie dem Eherecht (und dann nur für Muslime, wie z.B. in Malaysia). Erklärungen werden nicht ratifiziert. Anderes gilt für die Arabische Menschenrechtscharta.4 Sie wurde 2004 von den Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga verabschiedet und bezieht sich auf die Kairoer Erklärung, aber nicht direkt auf die Shari’a, dafür wurde sie formal an internationale Menschenrechtsabkommen angepasst. Anders als die Kairoer Erklärung betont die Charta z.B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Mitgliedsstaaten der AL sind Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, die Palästinenischen Autonomiegebiete, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Arabische Menschenrechtscharta wurde bislang von Algerien, Bahrain, Jemen, Jordanien, Libyen, den Palästinensischen Autonomiegebieten, Saudi-Arabien, Syrien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ratifiziert und ist seit 2008 in Kraft. *** 4 Alle Informationen aus: Informationsplattform humanrights.ch, Arabische Charta der Menschenrechte, 2019, https://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/regionale/arabische-charta/ (zuletzt abgerufen am 18. März 2019).