© 2017 Deutscher Bundestag WD 2 - 3000 - 037/17 Internationale Reaktionen auf die Verfolgung der Rohingya in Myanmar Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 2 Internationale Reaktionen auf die Verfolgung der Rohingya in Myanmar Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 037/17 Abschluss der Arbeit: 27. April 2017 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 4 2. Situation der Rohingya 4 2.1. Geschichte der Rohingya 5 2.2. Unterdrückung der Rohingya in Myanmar 6 2.3. Die Rolle des sangha bei der Gewalt gegen Muslime 10 2.4. Reaktionen der Regierung Aung San Suu Kyis 11 2.5. Reaktionen der Rohingya 13 3. Reaktionen aus dem Ausland 14 3.1. Vereinte Nationen 15 3.2. Europäische Union 15 3.3. Bundesrepublik Deutschland 16 3.4. Vereinigte Staaten von Amerika 17 3.5. ASEAN 18 3.6. Thailand 18 3.7. Indonesien 18 3.8. Malaysia 19 4. Schlussbemerkungen 20 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 4 1. Einführung In der vorliegenden Arbeit werden die Reaktionen ausgewählter Staaten und internationaler Organisationen auf die Verfolgung der Minderheit der Rohingya in Myanmar (früher: Birma) dargestellt. Nach einem kurzen Überblick über den historischen, politischen und religiösen Hintergrund und Kontext, der Entwicklungen in Myanmar sowie der Verfolgung der Rohingya als religiöser und ethnischer Minderheit werden die Verlautbarungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen sowie der Nachbarn Myanmars, insbesondere der mehrheitlich muslimischen Staaten Indonesien und Malaysia, erläutert. Zur Begriffsklärung: in dieser Arbeit werden der Begriff Myanmar bzw. myanmarisch als Bezeichnungen für den Staat bzw. die Staatszugehörigkeit der Republik der Union von Myanmar gebraucht. Für das Land, insbesondere, wenn von der Zeit vor der offiziellen Änderung des Staatsnamens im Jahre 1989 die Rede ist, wird der deutsche bzw. traditionelle Name Birma gebraucht. Birma ist Heimat sehr vieler Ethnien; die Begriffe birmanisch bzw. Birmane bezeichnen in dieser Arbeit die die Mehrheit stellende Ethnie gleichen Namens (auf birmanisch bamā bzw. myanmā).1 2. Situation der Rohingya Die Rohingya (Eigenbezeichnung Ruāingga) sind eine ethnische und religiöse Minderheit, die vornehmlich im Norden des Bundesstaates Rakhaing (engl.: Rakhine, früher: Arakan) der Republik der Union Myanmar lebt. Sie sprechen eine mit der Sprache des benachbarten Bengalen (das sich über Bangladesch bis in den indischen Bundesstaat Bengalen erstreckt) eng verwandte indo-europäische Sprache und unterscheiden sich hierbei von den anderen in Rakhaing lebenden Ethnien, die sino-tibetische Sprachen verwenden. Dem sunnitischen Islam zugehörig, bilden sie im mehrheitlich buddhistischen Myanmar auch eine religiöse Minderheit. Insgesamt sind offiziellen Angaben zufolge vier Prozent der Bevölkerung Myanmars Muslime, anderen Quellen nach bis zu zehn Prozent.2 Aktuell zählen die Rohingya in Myanmar etwa eine Million Menschen.3 Etwa eine weitere Million Rohingya lebt als Flüchtlinge in den Nachbarländern. 1 Tatsächlich sind Birma und Myanmar nur Varianten in der Aussprache des gleichen birmanischen Wortes. Da sich in offiziellen Dokumenten und in der Presse mittlerweile der Gebrauch des Wortes Myanmar durchgesetzt hat, wird er hier wie oben angeben verwandt. Die Benutzung der Begriffe Birma bzw. Burma als Namen für den Staat Myanmar wäre aber weiterhin korrekt. Die USA sowie einige andere Staaten halten als Zeichen der Missbilligung des Militärregimes an der Bezeichnung Burma fest. 2 Ava Rezai, ‘To be Burmese is to be Buddhist’, Center for Contemporary Buddhist Studies, 19. September 2016, https://centerforcontemporarybuddhiststudies.wordpress.com/2016/09/19/to-be-burmese-is-to-be-buddhist-theroot -of-buddhist-extremism-among-monks-and-the-laity-in-contemporary-burma/ (zuletzt abgerufen am 19. April 2017). 3 Insgesamt hat Myanmar eine Bevölkerungszahl von ca. 51,5 Millionen, die größte der offiziell anerkannten 135 ethnischen Gruppen sind die Birmanen (bamā), die etwa 30 Millionen Menschen zählen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 5 2.1. Geschichte der Rohingya Die Geschichte der Rohingya ist nur unzureichend erforscht. Sie selbst sehen sich als schon immer in Rakhaing ansässig.4 Verlautbarungen der myanmarischen Regierung zufolge handelt es sich bei ihnen jedoch um die Nachfahren von frühestens zu Zeiten der britischen Kolonialherrschaft im 19. Jahrhundert in Arakan angesiedelten bengalischen Arbeiter sowie um „illegale Immigranten“ aus Bangladesch.5 Sicher ist, dass schon im 15. Jahrhundert Muslime in Arakan lebten und die Verbindungen zwischen Bengalen und Arakan historisch lange zurückreichen. Die Tatsache, dass das Wort „Rohingya“ bereits 1799 in einer britischen Quelle zu Burma erscheint, lässt zwar Raum für Zweifel am offiziellen myanmarischen Geschichtsverständnis, dennoch gehen westliche Forscher davon aus, dass die sich heute als Rohingya bezeichnende Gruppe tatsächlich vornehmlich aus den Nachkommen muslimischer Bengalen besteht, die während der britischen Kolonialherrschaft nach Arakan einwanderten bzw. dort angesiedelt wurden.6 Es gilt als gesichert, dass der Gebrauch von „Rohingya“ als (Eigen-)bezeichnung für Muslime in Rakhaing sich erst in den 1950er Jahren unter bestimmten Muslimen und innerhalb eines bestimmten Kontextes im Norden Rakhaings durchsetzte und erst in dieser Zeit ein Narrativ von den Rohingya als eigenständiger Ethnie und religiöser Minderheit auftaucht, in westlichen Quellen sogar erst ab Mitte der 1990er Jahre.7 Auch die Tatsache, dass Rohingya-Aktivisten belegbar andere Muslime dazu drängten, sich als Angehörige einer einheitlichen Minderheit zu begreifen und als Rohingya zu bezeichnen, lässt Zweifel am Narrativ einer schon immer in Arakan ansässigen einheitlichen Ethnie namens Rohingya zu. Dieses Narrativ wird deshalb auch vom Staat bestritten. Die offizielle myanmarische Version der Geschichte hat erheblichen Einfluss auf die Lebenssituation der Rohingya. Die Rohingya selbst definieren sich heutzutage als einheitliche ethnische und religiöse Minderheit, deren angestammte Heimat Rakhaing ist, was alle damit einhergehenden internationalen und nationalen Rechte mit sich brächte. Die myanmarische Regierung und der sangha (der buddhistische „Klerus“) leugnen hingegen die Existenz der Rohingya als ethnische Minderheit und sehen sie als „Gefahr für den Buddhismus“ und „illegale Einwanderer aus Bengalen“, die eben keine Minderheitenrechte geltend machen können und die ein rein innermyanmarisches Problem seien. Vor allem aber wird den Rohingya seit dem 4 Jacques P. Leider, Rohingya: The name, the movement, the quest for identity, in: Nation Building in Myanmar, S. 204 – 247, Yangon 2013. Abrufbar unter: http://www.academia.edu/7994939/_Rohingya_The_name_the_movement_the_quest_for_identity._Yangon_201 3 (zuletzt abgerufen am 18. April 2017). 5 Jacques P. Leider (Anm. 4). 6 Renaud Egreteau und Francois Robinne, Metamorphosis: Studies in Social and Political Change in Myanmar, NUS Press, 2016, S. 169. 7 Renaud Egreteau und Francois Robinne, S. 156 ff. (Anm. 6). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 6 Staatsbürgerschaftsgesetz von 1982 offiziell die myanmarische Staatsbürgerschaft verweigert.8 Da Bangladesch verneint, dass die Rohingya ursprünglich von seinem Staatsgebiet stammen, sind die Rohingya Staatenlose. Ungeachtet dessen, dass die Geschichtsversion der Regierung auch unter Historikern Rückhalt hat9 und nicht von vorneherein als rein politisch oder diskriminierend motiviert abqualifiziert werden kann, sind die Repressionen, die unter anderem unter Rückgriff auf diese Geschichtsversion gerechtfertigt werden, offenkundig Verstöße gegen Menschen- und Völkerrecht. Zudem wird deutlich, dass die Begriffe „Minderheiten“, „Ethnie“ und „Volk“ im Völkerrecht nach wie vor nur unzureichend geklärt sind – was allerdings die Tatsache widerspiegelt, dass diese Begriffe auch in den einschlägigen Wissenschaften (Ethnologie, Rassismusforschung, etc.) nicht abschließend definiert sind und einem stetigen Wandel unterliegen.10 Auch im Rahmen dieses Sachstandes kann keine endgültige Antwort gegeben werden auf die Frage, ob die Rohingya eine eigene Ethnie sind oder völkerrechtlich korrekt den Anspruch auf die myanmarische Staatsbürgerschaft erheben. Von der Frage der Staatsbürgerschaft abgesehen, hätte eine Antwort ohnehin keine Bedeutung hinsichtlich der Menschenrechtssituation und deren rechtlicher Bewertung. 2.2. Unterdrückung der Rohingya in Myanmar Die Unterdrückung der Muslime in Myanmar bzw. der Rohingya ist ein komplexes Thema, das im Rahmen dieser Arbeit nicht ausführlich dargelegt werden kann. Es vermengen sich Fragen von historisch gewachsenem Rassismus, Anti- und Binnenkolonialismus, regionalen Aufständen, ethnischen Konflikten zwischen den Rohingya und dem Volk der Rakhaing, religiösem Ultranationalismus und der Unterdrückungsmechanismen der Militärdiktatur, die Birma jahrzehntelang beherrschte und bis heute nachwirkt. Erschwert wird alles durch den Mangel von Forschungsergebnissen aus erster Hand, der der internationalen Isolation Birmas/Myanmars in den Jahrzehnten der Militärdiktatur geschuldet ist. 8 „Wir haben die Welt bereits wissen lassen, dass es in unserem Land keine Rohingya gibt (…) die Bengalen im Bundesstaat Rakhaing sind keine Bürger Myanmars und einfach Leute, die ins Land gekommen und geblieben sind.“ ("We have already let the world know that we don't have Rohingya in our country," army chief Min Aung Hlaing said in a speech marking Myanmar's Armed Forces Day. “Bengalis in Rakhine state are not Myanmar citizens and they are just people who come and stay in the country”; Übersetzung durch den Verfasser), Myanmar army chief rules out Rohingya citizenship, Al Jazeera am 27. März 2017, http://www.aljazeera.com/video/news/2017/03/myanmar-army-chief-rules-rohingya-citizenship- 170327141825350.html (zuletzt abgerufen am 19. April 2017). 9 Vgl. die Ausführungen Jacques P. Leiders (Anm. 4). 10 Vgl. Die Ausführungen von Alison Dundes Renteln zum Begriff „Ethnicity”, http://opil.ouplaw.com/view/10.1093/law:epil/9780199231690/law-9780199231690-e1849 und von Kristin Henrard zu „Minorities, International Protection“, http://opil.ouplaw.com/view/10.1093/law:epil/9780199231690/law-9780199231690-e847?prd=EPIL#law- 9780199231690-e847-div2-3, beide Max Plack Encyclopedia of Public International Law 2017 (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 7 Beispiele für gewalttätige Übergriffe gegen Muslime in Birma durch Birmanen sind seit der Endphase der britischen Kolonialherrschaft dokumentiert. Zu dieser Zeit waren sie allerdings weniger religiös motiviert als vielmehr durch die Konkurrenz der Einheimischen mit den „Bengalen“ um Arbeitsplätze.11 Nach Erlangung der Unabhängigkeit durch General Aung San im Jahre 1948 bemühten sich sowohl die buddhistischen Rakhaing als auch die Muslime Arakans wie viele andere der zahlreichen ethnisch-religiös-sprachlichen Minderheiten Birmas um Autonomie im neuen Staat Birma (einige der Muslime wollten auch den Anschluss an Ostpakistan, das spätere Bangladesch, was allerdings vom pakistanischen Staatsgründer Jinnah abgelehnt wurde). Weder die Rakhaing noch die Muslime waren hierbei erfolgreich.12 Etwa seit dieser Zeit wurde der Begriff Rohingya von muslimischen Aktivisten als Bezeichnung für diese bengalisch-muslimische Minderheit gebraucht. Die Bemühungen um einen eigenen muslimischen Teilstaat waren jedoch von inneren Querelen, mangelnder internationaler Unterstützung und dem Unwillen der Zentralregierung zu Zugeständnissen geprägt und blieben erfolglos. Kleinere lokale Aufstände von bewaffneten Milizen, die sich als Mujahidin bezeichneten, waren Anlass für größere Militäroperationen der Regierung. Dabei wurden bereits in den 1950er Jahren systematisch Moscheen, Häuser und Schulen der Muslime in Arakan zerstört und mehrere tausend Menschen nach Ostpakistan (das spätere Bangladesch) vertrieben.13 Mit dem Militärputsch von 1962 verschlechterte sich die Situation für alle Muslime in Birma grundsätzlich. Muslime wurden systematisch aus Armee und Verwaltung entfernt und konnten sich oft nur durch demonstrative Abkehr von den äußerlich sichtbaren Zeichen ihres Glaubens (fünfmaliges Gebet, Fasten, Kleidungsvorschriften usw.) etwas Teilhabe an der Gesellschaft (die freilich unter dem Militärregime insgesamt starken Zwängen ausgesetzt war) sichern. Wegen der internationalen Isolation Birmas nach dem Putsch sind die Jahrzehnte der Militärregierung im Hinblick auf das Verhältnis von Staat, Mehrheitsgesellschaft und Buddhismus zu den Muslimen noch weitgehend unerforscht. Die regelmäßigen Militäroperationen in Arakan/Rakhaing gegen die Rohingya sind belegt, aber wissenschaftlich nicht gut untersucht. Die größte der Operationen („King Dragon“) fand im Jahre 1978 statt und resultierte in der Flucht von 200.000 Menschen nach Bangladesch. Die Regierung von Bangladesch bezeichnete sie als „birmanische Muslime“, die birmanische Regierung dagegen als „illegale Immigranten aus Bangladesch.“ Aufgrund eines von den Vereinten Nationen vermittelten Abkommens zwischen den beiden Ländern fand noch im selben Jahr die Rückkehr vieler Muslime nach Arakan statt; damals wurden diese Rückkehrer von der birmanischen Regierung explizit als Staatsbürger anerkannt. Diese Anerkennung wurde 11 The most persecuted people on Earth? , The Economist am 13. Juni 2015, http://www.economist.com/news/asia/21654124-myanmars-muslim-minority-have-been-attacked-impunitystripped -vote-and-driven (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 12 Economist (Anm. 11). 13 Economist (Anm. 11). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 8 spätestens mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz von 1982, das die Rohingya zu Staatenlosen machte, obsolet.14 Ein Grund für die Militäroperationen gegen die Rohingya und die staatliche Duldung von Gewalttaten und Diskriminierung ist auch, dass Rohingya-Aktivisten sich wiederholt mit Aktivisten anderer Minderheiten (z.B. der christlichen Karen aus dem Bundesstaat Shan und der buddhistischen Chin) zusammenschlossen, um gegen das Militärregime zu kämpfen und sich für die Demokratiebewegung zu engagieren.15 Seit der Jahrtausendwende scheint sich der Charakter der Unterdrückung der Rohingya verändert zu haben: auch nichtstaatliche Akteure wurden bei Verbrechen größeren Ausmaßes immer häufiger zu Tätern. Erste deutliche Spannungen zwischen den Muslimen und der Mehrheitsgesellschaft mit dem Risiko, in Gewalt umzuschlagen, wurden von internationalen Organisationen nach der Zerstörung der Buddhas von Bamiyan durch die afghanischen Taliban im März 2001 beobachtet. Buddhistische Mönche verlangten als Vergeltung die Zerstörung der Hantha-Moschee in der Stadt Taungoo. Im Mai 2001 kam es zu Misshandlungen und Ermordungen von Muslimen und zur Zerstörung von Geschäften und Häusern durch buddhistische Birmanen und Rakhaing. Allein in Taungoo sollen laut Human Rights Watch mindestens tausend Personen, angeführt von buddhistischen Mönchen, Plünderungen und Misshandlungen verübt haben. Laut HWR hatten einige der Mönche Mobiltelefone dabei, was angesichts der damaligen völligen Unerschwinglichkeit dieser Geräte für gewöhnliche Birmanen darauf hindeutet, dass Geheimdienst und Militär an den „spontanen“ Gewaltausbrüchen beteiligt gewesen sind. Auch die Tatsache, dass die Hantha-Moschee von „Zivilisten“ mittels Planierraupen des Militärs zerstört wurde, deutet auf eine Involvierung des Regimes hin.16 HWR zitierte damals VN-Mitarbeiter, denen zufolge die Diskriminierung von Muslimen in Arakan/Rakhaing ganz alltäglich („a way of life“) sei.17 Seither hat die Gewalt gegen Muslime in Rakhaing zugenommen und sich quasi verstetigt. Die Täter sind zum einen Angehörige von Polizei und Militär, zum anderen von buddhistischen 14 Cynthia Lardner, Burma: Where Hypocrisy Clashes with Morality, International Policy Digest, 6. Februar 2017, https://intpolicydigest.org/2017/02/06/burma-hypocrisy-clashes-morality/ (zuletzt abgerufen am 19. April 2017). 15 Vgl.: Minorities at Risk Project (MAR), Chronology for Rohingya (Arakanese) in Burma, University of Maryland 2017, http://www.mar.umd.edu/chronology.asp?groupId=77501 (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). Besonders hervorzuheben ist hierbei das Übereinkommen von Mae Tha Raw Hta vom 15. Januar 1997, in dem Vertreter diverser ethnischer Gruppen den Widerstand gegen die Junta, die Unterstützung Aung San Suu Kyis und den Kampf für Demokratie bekräftigen. Abrufbar auf Scribd: https://de.scribd.com/document/46039232/Mae-Tha-Raw-Hta-Agreement (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 16 Es gibt Hinweise darauf, dass das Militärregime bereits früher gezielt ethnische Unruhen schürte, wenn es von eigenen Verbrechen ablenken wollte. So wurden 1997 laut Angaben der Demokratiebewegung in der Stadt Mandalay antimuslimische Ausschreitungen angezettelt, um vom Tod von 16 regierungskritischen Mönchen in der Haft abzulenken. Siehe MAR (Anm. 14). 17 Alle Informationen dieses Absatzes in: Human Rights Watch, Crackdown on Burmese Muslims – July 2002, S.7-8, http://pantheon.hrw.org/legacy/backgrounder/asia/burmese_muslims.pdf (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 9 Mönchen angeführte Gruppen bzw. spontane Zusammenrottungen buddhistischer Bürger. Die „offiziellen“ Operationen von Militär und Polizei werden dabei meist mit dem Hinweis auf „Terrorismus“ begründet, umfassen aber weitaus mehr als Antiterrormaßnahmen. So wurde im Oktober 2016 nach einem Angriff mutmaßlicher Rohingya auf zwei Grenzsoldaten eine großangelegte Offensive in Rakhaing gestartet, bei denen zahlreiche Zivilisten getötet, vergewaltigt oder gefoltert, viele Häuser zerstört und mindestens 40.000 Menschen zur Flucht nach Bangladesch gezwungen wurden, wo nunmehr fast 500.000 Rohingya unter höchst prekären Bedingungen leben.18 Der Hohe Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen dokumentierte in einem Bericht vom Februar 2017 Massenvergewaltigungen, Morde an unbewaffneten Zivilisten, darunter auch an vielen Kindern und die Zerstörung von Dörfern, Moscheen, und Geschäften.19 Insgesamt sind mittlerweile etwa 400.000 Rohingya Binnenflüchtlinge in Rakhaing und leben dort in Lagern, wobei viele von ihnen dorthin zwangsumgesiedelt wurden. In den Lagern fehlt es humanitären Organisationen zufolge an ausreichender Wasser- und Sanitärversorgung, Nahrung, Gesundheitsversorgung sowie Bildungseinrichtungen. Die Rohingya werden darüber hinaus auch direkt über Gesetze diskriminiert. So dürfen Rohingya keine legale, staatlich anerkannte Ehe schließen und müssen sich unter Strafandrohung dazu verpflichten, maximal zwei Kinder zu haben. Alle weiteren Kinder haben keinerlei Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung oder Arbeit, was zahlreiche schwangere Frauen zur Flucht oder Abtreibung zwingt. Die Rohingya dürfen sich nicht frei im Land bewegen. Die Regierung verweigert ihnen die Staatsbürgerschaft.20 Darüber hinaus darf der Begriff „Rohingya“ in Myanmar faktisch nicht benutzt werden. Die Regierung leugnet, dass die Rohingya als solche existieren; jede Nutzung des Begriffs ist innerhalb Myanmars verpönt. Die heutige Unterdrückung der Rohingya ist nicht nur unter religiösen, sondern rassistischen Gesichtspunkten zu verstehen: Muslime, die den anerkannten Minderheiten angehören und sich äußerlich kaum von der Mehrheit unterscheiden, waren zumindest früher nicht den 18 Amnesty International, Myanmar 2016/2017, https://www.amnesty.org/en/countries/asia-and-thepacific /myanmar/report-myanmar/. Der vollständige, detaillierte Report von Amnesty International zu dieser Militäroffensive, Myanmar: „We are at a breaking point“ – Rohingya: persecuted in Myanmar, neglected in Bangladesh, steht unter https://www.amnesty.org/en/documents/asa16/5362/2016/en/ zum Download (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 19 UN report details 'devastating cruelty' against Rohingya population in Myanmar's Rakhine province, UN News Centre am 3. Februar 2017, http://www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=56103#.WP20uUbyg-U (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 20 Alle Informationen dieses Absatzes: U.S. Campaign for Burma, Top 4 Racist Laws against Rohingya Muslims in Burma, 26. März 2014, https://uscampaignforburma.wordpress.com/2014/03/26/racism-in-burma-4- discriminatory-laws-against-rohingya-muslims/ (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 10 gleichen massiven Repressionen ausgesetzt wie die bengalischstämmigen Muslime. In jüngster Zeit weitet sich die soziale Diskriminierung allerdings auch auf andere Muslime aus.21 2.3. Die Rolle des sangha bei der Gewalt gegen Muslime Der Theravada-Buddhismus war und ist faktisch Birmas Staatsreligion und gilt als konstituierender Bestandteil der Identität der Birmanen („to be a Burmese is to be buddhist“) und der anderen buddhistischen Volksgruppen.22 Staat, Gesellschaft und Buddhismus waren und sind in Birma eng miteinander verknüpft. Die Rolle des zahlenmäßig großen sangha (d.h. der Mönche und Nonnen) war dabei nicht immer eindeutig. Einerseits profitierten z.B. manche Klöster und buddhistische Einrichtungen von der Militärdiktatur, andererseits führten zahlreiche Mönche auch immer wieder Demonstrationen gegen das Militärregime an. Die Demokratiebewegung Aung San Suu Kyis berief sich immer wieder auf die buddhistische Doktrin der ahimsa (Gewaltlosigkeit), und sie selbst ist in Fragen der buddhistischen Theologie sehr bewandert.23 Die Unterdrückung der Rohingya in Myanmar zeigt, dass sich religiöser Fanatismus und Hass auf Andersgläubige auch unter Buddhisten finden. Die Verfolgung von myanmarischen Muslimen im Allgemeinen und Rohingya im Besonderen geht nicht nur von Vertretern des Staates aus, sondern vielmehr von Gruppen radikalisierter Mönche und ihrer Anhänger. Der Staat scheint nicht willens, diese Gruppen aufzuhalten bzw. zu bestrafen. Besonders berüchtigt ist die ultranationalistisch-buddhistische Bewegung 96924 unter Führung des bikkhu (Mönchs) U Wirathu. U Wirathu (in einigen Quellen mit dem Ehrentitel Ashin bezeichnet) stammt aus Mandalay, saß von 2003 bis 2012 in Haft und hat sich seit Beginn der 2013 eingeleiteten politischen Reformen vor allem über soziale Medien immer wieder rassistisch und hetzerisch über die Muslime im Lande geäußert.25 In einem viel beachteten Interview mit dem amerikanischen Time-Magazin bezeichnete er die Gruppe der Muslime Myanmars als „zu 90 Prozent aus von Grund auf schlechten Menschen“ bestehend.26 Kritikern 21 Poppy McPherson, 'No Muslims allowed': how nationalism is rising in Aung San Suu Kyi's Myanmar, The Guardian am 23. Mai 2016, https://www.theguardian.com/world/2016/may/23/no-muslims-allowed-hownationalism -is-rising-in-aung-san-suu-kyis-myanmar (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 22 Siehe dazu die Ausführungen von Rezai zu religiösem Nationalismus in Abschnitt IV (Anm. 2). 23 Vgl.: das Interview von Alan Clements, Conversations with Aung San Suu Kyi, Lion’s Roar, 1. September 1997, https://www.lionsroar.com/conversations-with-aung-san-suu-kyi/ (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 24 Der Name bezieht sich auf die neun Attribute des Buddha, die sechs Attribute des Dharma (hier in der Bedeutung „buddhistische Religion“) und die neun Attribute des sangha bzw. des mönchischen Lebens. Die Zahlenkombination 969 ist dabei keine Kreation der gleichnamigen Organisation, sondern ein altes Symbol des Theravada-Buddhismus. 25 Hannah Beech, The Face of Buddhist Terror, Time Magazine vom 1. Juli 2013. 26 Hannah Beech (Anm. 25). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 11 innerhalb und außerhalb des Landes begegnete er teils beleidigend.27 Er rief zum Verbot von „Mischehen“ zwischen Buddhisten und Muslimen sowie zum Boykott muslimischer Geschäfte auf und bezeichnete insbesondere die indischstämmigen Muslime in Rakhine wiederholt mit dem rassistischen Begriff kalar (Schwarze).28 Er ist prominentes Mitglied der ultranationalistischen Bewegung „Vereinigung für den Schutz von Rasse und Religion“ (Ma Ba Tha), die sich gründete, nachdem die höchste staatliche Organisation des Theravada- Buddhismus, das Staatliche Maha-Sangha-Nayaka-Komitee, die Verwendung des 969-Symbols für politische Zwecke untersagt hatte.29 Die Position der myanmarischen Regierung gegenüber Wirathu und seiner Bewegung bleibt nachsichtig: so lobte Präsident Thein Sein im Jahre 2013 Wirathu als „Sohn Buddhas“ mit „edlen Absichten.“30 Nur vereinzelt gibt es Stimmen im myanmarischen sangha, die Wirathus Äußerungen als nicht vereinbar mit der Lehre Buddhas bezeichnen. Insgesamt ist die Diskriminierung von Muslimen und die offene Äußerung von Hass auf sie (und insbesondere die Rohingya) in Myanmar gesellschaftsfähig und zieht sich durch alle Schichten und Milieus, den sangha eingeschlossen.31 Doch ist angesichts des großen sozialen Einflusses des sangha dessen uneindeutige bzw. explizit befürwortende Haltung zu Gewalt gegen Muslime und den Verbrechen gegen die Rohingya von besonderer Bedeutung. Die Verbindung von Buddhismus und aggressivem Ultranationalismus scheint sich nach Auswertung der jüngsten Presseberichte trotz der internationalen Kritik eher noch zu verstärken. 2.4. Reaktionen der Regierung Aung San Suu Kyis Aung San Suu Kyi wurde im Zuge der ersten demokratischen Wahlen im Jahre 2015 und der Übernahme des 2016 für sie geschaffenen Amtes „Staatsrätin von Myanmar“ (State Counsellor of Myanmar) de facto Regierungschefin Myanmars, dazu offiziell Außenministerin und 27 Mangala Dilip, Anti-Muslim Myanmar Buddhist Monk Wirathu Calls UN Envoy 'Bitch and Whore”, International Business Times am 20. Januar 2015, http://www.ibtimes.co.in/myanmar-buddhist-monk-wirathuabuses -un-envoy-video-620927 (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 28 Mangala Dilip (Anm. 27). 29 May Sitt Paing, Buddhist Committee’s 969 Prohibitions Prompts Meeting of Movement Backers, The Irrawaddy am 10. September 2013, https://www.irrawaddy.com/news/burma/buddhist-committees-969-prohibitionsprompts -meeting-of-movement-backers.html (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 30 Hannah Hindstrom, Burma president backs anti-Muslim ‘hate preacher’ Wirathu, DVB.no am 24. Juni 2013, http://www.dvb.no/news/politics-news/burma-president-backs-anti-muslim-%E2%80%98hatepreacher %E2%80%99-wirathu/28955 (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 31 Siehe Ulrich Delius von der Gesellschaft für bedrohte Völker im Interview mit dem Standard: Kim Song Hoang, Die am meisten verfolgte Minderheit der Welt, Der Standard am 30. Juli 2012, http://derstandard.at/1342947886873/Die-Rohingya-haben-den-Status-von-Freiwild (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 12 Präsidialamtschefin.32 Sie selbst hat sich bislang nicht zu den Rohingya geäußert. Ihre Regierung vertritt wie die Vorgängerregierung die Position, dass es die Rohingya als ethnische Gruppe bzw. nationale Minderheit nicht gebe und forderte z.B. 2016 den neuen Botschafter der Vereinigten Staaten dazu auf, den Begriff Rohingya nicht mehr zu benutzen.33 Allerdings verwendet sie auch nicht den Begriff „Bengalen“, sondern spricht stets von den „Muslimen in Rakhaing.“34 Den Bericht des VN-Menschenrechtskommissars vom Februar 2017 zu den Greueltaten in Rakhaing kommentierte ein Sprecher Suu Kyis als „übertrieben“ und als „innere Angelegenheit Myanmars.“35 Aung San Suu Kyi selbst äußerte sich bislang nur sehr verhalten und verwies darauf, dass ihrer Ansicht nach das Problem nur „sehr, sehr vorsichtig“36 zu lösen sei. Das lange Schweigen und Taktieren hat zu deutlicher internationaler und verhaltener nationaler Kritik an Suu Kyi geführt.37 Am 24. August 2016 gründete die Regierung eine neunköpfige Kommission unabhängiger inund ausländischer Experten unter Vorsitz von Kofi Annan, die das Land bei einer Lösung der Krise unterstützen soll.38 Diese Kommission hat sich jedoch nach Ansicht internationaler Beobachter als ineffektiv erwiesen. Annan forderte erst im März 2017 die Rückkehr der Flüchtlinge und Schließung der 32 Staatspräsidentin konnte Aung San Suu Kyi aufgrund ihres ausländischen Ehemannes, des 1999 verstorbenen britischen Historikers Michael Vaillancourt Aris, nicht werden. Um der unbestrittenen Anführerin der Demokratiebewegung dennoch politische Macht zu verleihen, schuf die von ihr geführte Partei Nationale Liga für Demokratie (NLD) als neue größte Fraktion im Parlament das Amt der Staatsrätin. Siehe Liam Cochrane, Aung San Suu Kyi to become 'State Counsellor' of Myanmar, ABC Australia am 5. April 2016, http://www.abc.net.au/news/2016-04-05/aung-san-suu-kyi-to-become-state-counsellor/7301994 (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 33 US defies Myanmar government request to stop using term Rohingya, The Guardian am 11. Mai 2016, https://www.theguardian.com/world/2016/may/11/us-defies-myanmar-government-rohingya-muslims (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 34 Nehginpao Kipgen, Can Kofi Annan’s Commission Solve the Rohingya Conundrum?, The Diplomat, 5. September 2016, http://thediplomat.com/2016/09/can-kofi-annans-commission-solve-the-rohingya-conundrum/ (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 35 Harry Cockburn, Burma says UN claims of crimes against humanity against Rohingya Muslims are ‘exaggerated’, The Independent am 10. März 2017, http://www.independent.co.uk/news/world/asia/burma-un-rohingyamuslims -crimes-against-humanity-united-nations-exaggerated-claims-aung-san-suu-kyi-a7622331.html (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 36 Rachel Middleton, Myanmar: Aung San Suu Kyi says Rohingya issue needs careful handling, International Business Times am 15. Februar 2015, http://www.ibtimes.co.uk/myanmar-aung-san-suu-kyi-says-rohingyaissue -needs-careful-handling-1506733 (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 37 Shehab Khan, Burma's Aung San Suu Kyi accused of 'legitimising genocide of Rohingya Muslims', The Independent am 25. November 2016, http://www.independent.co.uk/news/world/asia/rohingya-muslimsburma -myanmar-aung-san-suu-kyi-legitimising-genocide-a7439151.html (zuletzt abgerufen am 21. April 2017) sowie Poppy McPherson und Cape Win Diamond, Free speech curtailed in Aung San Suu Kyi's Myanmar as prosecutions soar, The Guardian am 9. Januar 2017, https://www.theguardian.com/world/2017/jan/09/freespeech -curtailed-aung-san-suu-kyis-myanmar-prosecutions-soar (zuletzt abgerufen am 25. April 2017). 38 Nehginpao Kipgen (Anm. 34). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 13 Lager in Rakhaing. Die Regierung versicherte daraufhin, sich „schnellstmöglich“ darum zu kümmern, doch war die entsprechende Pressemitteilung fast wortgleich mit der, die als Reaktion auf die Berichte der VN herausgegeben wurde. In beiden Fällen waren bzw. sind bislang keine konkreten Maßnahmen der Regierung zu erkennen. Bislang ist es nicht einmal möglich, humanitäre Hilfe in Rakhaing zu leisten.39 2.5. Reaktionen der Rohingya Die Minderheit selbst blieb trotz der anhaltenden Gewalt bislang relativ friedlich. Die Situation in Rakhaing wird demnach von VN, Bundesregierung und einschlägigen NGOs nicht als Konflikt, sondern als Verfolgung bezeichnet. Einem Bericht der International Crisis Group (ICG) von Anfang 2016 zufolge existierte zumindest eine politisch-islamische, möglicherweise islamistische, Gruppe, die von in Saudi-Arabien lebenden Rohingya gegründet worden sei und sich Harakah al-Yaqin (Glaubensbewegung, HaY) nenne.40 Laut ICG genieße diese Bewegung Rückhalt in der muslimischen Bevölkerung Rakhaings und verfüge dort über einige hundert Rekruten. Der HaY werden von der Regierung die Angriffe auf die zwei Grenzsoldaten im Herbst 2016 zur Last gelegt. Diese Angriffe lieferten den Anlass für die laufende massive Militäroperation. Laut ICG könne gerade die Rhetorik des Militärs, es bekämpfe im Siedlungsgebiet der Rohingya „Islamisten“, zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung werden, was durch das Erscheinen der HaY belegt werde. Größere Anschläge oder Guerilla-Angriffe auf Militärangehörige oder Zivilisten wurden aber bislang trotz der anhaltenden Gewalt gegen die Rohingya von der HaY nicht verübt. Laut eigenen Angaben habe sich die Gruppe mittlerweile umbenannt in Arakan Rohingya Salvation Army. Sie verfüge weder über den Willen noch die Möglichkeit, Zivilisten anzugreifen. Ihre Forderungen an die myanmarische Regierung sehen unter anderem den Zugang zu humanitärer Hilfe, die Rückkehr der Flüchtlinge, Restitution von Grundeigentum, die Verleihung des Status einer nationalen Minderheit und die Staatsbürgerschaft für die Rohingya vor, sind also keineswegs klassische islamistische Forderungen.41 Dennoch liefert schon die Existenz der Gruppe dem myanmarischen Militär eine Rechtfertigung für sein Vorgehen. Die Entwicklung birgt das Risiko einer Gewaltspirale, die zu einem offenen Konflikt führen könnte. 39 Alle Informationen dieses Abschnittes: Richard Roewer, Myanmars Nationale Liga für Demokratie am Scheideweg, GIGA Focus Asien, April 2017, https://www.giga-hamburg.de/de/publication/myanmarsnationale -liga-fuer-demokratie-amscheideweg ?utm_source=GIGA+Hamburg+%7C%C2%A0Newsletter&utm_campaign=6909c1b6ac- RSS_FOCUSASIA_CAMPAIGN&utm_medium=email&utm_term=0_3bb391c27b-6909c1b6ac-215399185 (zuletzt abgerufen am 27. April 2017). 40 Steve Hirsch, Myanmar’s Rohingya Crisis – Fertile Ground for Jihadis in Southeast Asia?, The Cipher Brief am 7. Februar 2017, https://www.thecipherbrief.com/article/asia/myanmars-rohingya-crisis-fertile-ground-jihadissoutheast -asia-1089 (zuletzt abgerufen am 24. April 20179. 41 Rashvinjeet Bedi, Armed group fighting for Rohingya rights denies terrorist links, The Star am 31. März 2017, http://www.thestar.com.my/news/nation/2017/03/31/armed-group-fighting-for-rohingya-rights-denies-terroristlinks / (zuletzt abgerufen am 24. April 2017) sowie Richard Roewer (Anm. 39). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 14 Abgesehen von der bislang kaum in Erscheinung getretenen Arakan Rohingya Salvation Army versuchen islamistische Gruppen außerhalb Myanmars, die Verfolgung der Rohingya mit ihren eigenen Zielen bzw. ihrer eigenen Propaganda zu verknüpfen. So nutzte der „Kalif“ des „Islamischen Staates“, Abu Bakr al-Baghdadi, am 14. Mai 2015 in einer Predigt das Schicksal der Rohingya zu einer Attacke gegen das Haus al-Saud. In den mehrheitlich muslimischen Nachbarländern Indonesien und Malaysia, aber auch in Somalia gab es Aufrufe radikaler Islamisten, die Rohingya militärisch zu unterstützen. Die indonesische Islamistengruppe Front der Verteidiger des Islam (Front Pembela Islam, FPI), rief mehrfach zum Jihad gegen Myanmar auf und versuchte sich im Jahre 2016 an einer (erfolglosen) Kampagne, 10 Mrd. indonesische Rupiah (2016 ca. 700.000 Euro) zum Kauf von Waffen und der Entsendung von 1.000 Kämpfern nach Rakhaing zu sammeln.42 Dennoch sind bislang keine Jihadisten aus dem Ausland in Rakhaing aktiv. Dies hat drei Gründe: Erstens sichert die myanmarische Regierung ihre Grenzen sehr gut, zweitens werden potentielle IS-Kämpfer derzeit immer noch vor allem in Syrien und dem Irak gebraucht bzw. wollen dorthin und drittens tendieren radikale Glaubenskämpfer weniger dazu, dorthin zu gehen, wo Muslime tatsächlich Opfer sind, sondern dorthin, wo sie kämpfen.43 Dieser Einschätzung schließen sich auch andere Experten an.44 Auch der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Beziehungen zwischen Rohingya in Myanmar und z.B. Taliban-Milizen in Pakistan vor.45 Vertreter der Rohingya, insbesondere außerhalb Myanmars, haben wiederholt vor allem im Westen und bei den Vereinten Nationen um Unterstützung gebeten. Zahlreiche Aktivisten und ihre Unterstützer machen durch Demonstrationen, in Zeitungsartikeln, Blogs und Petitionen auf das Schicksal der Rohingya in Myanmar aufmerksam und versuchen, die internationale Gemeinschaft zu einer Verurteilung der myanmarischen Regierung und/oder zur Vermittlung zu bewegen. 3. Reaktionen aus dem Ausland Sanktionen wurden gegen die Regierung von Myanmar wegen der Menschenrechtssituation der Rohingya bislang von keinem Land verhängt. Tatsächlich sind immer noch zahlreiche Sanktionen insbesondere westlicher Staaten gegen Myanmar, die wegen des Militärregimes verhängt worden waren, in Kraft; einige wurden infolge des Wandels hin zu einer zivilen Regierung und zu mehr bürgerlichen Freiheiten aufgehoben. Ihre Wiedereinsetzung ist nach Studium der relevanten Quellen bislang nicht geplant. Dessen ungeachtet wird die Regierung Myanmars von zahlreichen Ländern und internationalen Organisationen scharf kritisiert. 42 Iwan Kurniawan und Taufik Rahadian, FPI Siap Berjihad ke Myanmar, viva.co.id am 3. Mai 2013, http://nasional.news.viva.co.id/news/read/410227-fpi-siap-berjihad-ke-myanmar (zuletzt abgerufen am 19. April 2017). 43 So die Analyse des Economist (Anm.11). 44 Steve Hirsch (Anm. 40). 45 Antwort der Bundesregierung auf die auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10614 – Die menschenrechtliche Situation der Rohingya - vom 9. Januar 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 15 3.1. Vereinte Nationen Sowohl der Hohe Kommissar für Menschenrechte Zeid Ra’ad Al Hussein als auch die VN-Sondergesandte für Menschenrechte in Myanmar Yanghee Lee haben die Regierung Myanmars mehrfach scharf kritisiert und dazu aufgefordert, zum einen die Menschenrechtsverletzungen an der Rohingya-Bevölkerung einzustellen, zum anderen, internationalen Beobachtern und Hilfsorganisationen den Zugang nach Rakhaing zu ermöglichen. Yanghee Lee forderte mehrfach eine offizielle Untersuchung durch die VN.46 Zwar scheiterten Pläne zu einer offiziellen internationalen Untersuchungskommission bislang, doch konnten die VN (unterstützt u.a. durch die EU) sich im März 2017 zur Entsendung einer Fact-finding-Mission nach Rakhaing entschließen.47 Eine Beratung des VN-Sicherheitsrates über eine offizielle Stellungnahme bzw. Kritik des Rates an der myanmarischen Regierung am 17. März 2017 kam aufgrund des Vetos der Volksrepublik China und der Russischen Föderation nicht zustande. Die beabsichtigte Stellungnahme sollte nach Informationen von Diplomaten anderer Mitgliedsstaaten kurz sein und „die Wichtigkeit des Zugangs humanitärer Hilfe“ betonen. 48 Dass selbst dies am Veto Chinas und Russlands scheiterte, legt nahe, dass auch in absehbarer Zukunft keine entscheidenden Impulse durch den VN-Sicherheitsrat zu erwarten sind.49 3.2. Europäische Union Die Europäische Union hat bislang keine durchgängig einheitliche Position zur Verfolgung der Rohingya gefunden. Die EU hat ihre Sanktionen, mit Ausnahme des Waffenembargos, im Jahre 2011 aufgehoben, engagiert sich seit mehreren Jahren in Myanmar und vertritt den Anspruch, dem Land beim Übergangsprozess zur vollen Demokratie und der friedlichen Beendigung seiner 46 Yanghee Lee: High-level UN probe needed for Rohingya - UN special rapporteur on human rights in Myanmar calls for international probe into abuses against Rohingya Muslims, Al Jazeera am 13, März 2017, http://www.aljazeera.com/news/2017/03/yanghee-lee-high-level-probe-needed-rohingya- 170313170201197.html (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 47 UN to probe alleged crimes against Rohingya in Myanmar, Al Jazeera am 24. März 2017, http://www.aljazeera.com/news/2017/03/probe-alleged-crimes-rohingya-myanmar-170324113526685.html (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 48 China, Russia block U.N. council concern about Myanmar violence; Reuters am 17. März 2017, http://www.reuters.com/article/us-myanmar-rohingya-un-idUSKBN16O2J6 (zuletzt abgerufen am 17. März 2017). 49 Reuters (Anm. 48). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 16 zahlreichen inneren Konflikte zu unterstützen.50 Im Oktober 2015 war die EU als einzige westliche Macht Zeugin bei der Unterzeichnung des Nationalen Waffenstillstandsabkommens, mit dem die Regierung und acht bewaffnete ethnische Milizen ein Ende der Gewalt zwischen Staatsmacht und den entsprechenden Minderheiten erreichen wollen.51 Das Europäische Parlament verabschiedete am 15. Dezember 2016 eine Resolution, in der die Regierung von Myanmar zu einer Reihe von Maßnahmen aufgefordert wird: die Beendigung der Militäroperationen, der Menschenrechtsverstöße und der Diskriminierung der Rohingya, die umgehende Zulassung humanitärer Hilfe in Rakhaing, eine strafrechtliche Verfolgung der Täter und eine ausdrückliche öffentliche Verurteilung der Diskriminierung und der Hetze gegen die Rohingya. Aung San Suu Kyi wird dazu aufgefordert, ihren politischen Einfluss für ein Ende der Verfolgung einzusetzen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden vom EP dazu aufgefordert, alle diplomatischen Mittel zur Beendigung der Krise einzusetzen.52 Die EU hat sich bislang nicht darauf geeinigt, Yanghee Lees Forderung nach einer VN- Untersuchungskommission zu unterstützen. Verlautbarungen aus EU-Diplomatenkreisen zufolge und auch nach Meinung Lees fürchtet die EU, das bislang bestehende fragile Machtgefüge zwischen Aung San Suu Kyis ziviler Regierung und dem Militär, das immer noch zahlreiche Schlüsselpositionen Myanmars besetzt, zu gefährden. Offizielle Haltung der EU ist es, die von der Regierung Aung San Suu Kyis eingesetzten eigenen Untersuchungen abzuwarten bzw. darauf zu vertrauen, dass Myanmar einen eigenen Mechanismus zur Lösung des Problems findet.53 3.3. Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland hat bislang nicht mit einer Resolution des Bundestages oder gar besonderen Sanktionen auf die Verfolgung der Rohingya reagiert. Angaben aus dem Auswärtigen Amt zufolge versucht die Bundesregierung jedoch auf diplomatischem Wege, die Regierung von Myanmar zur Besserung der Situation der Rohingya zu bewegen. Darüber hinaus ist Deutschland schon seit Jahren im Bundesstaat Rakhaing im Bereich Entwicklungshilfe aktiv und versucht 50 Europäischer Auswärtiger Dienst (EEAS), Nationwide Ceasefire Agreement in Myanmar/Burma, signed in EU presence, 15. Oktober 2015, http://collections.internetmemory.org/haeu/content/20160313172652/http://eeas.europa.eu/top_stories/2015/15 1015_nationwide-ceasefire-agreement-in-myanmar-burma_en.htm (zuletzt abgerufen am 24. April 2017) sowie EEAS, Myanmar: EU Support for the peace process, 2015, http://collections.internetmemory.org/haeu/content/20160313172652/http://eeas.europa.eu/factsheets/news/15 0015_myanmar-eu-support-peace-process_factsheet_en.htm (zuletzt abgerufen am 24. April 2017) und Europäische Kommission, Humanitarian Aid and Civil Protection (ECHO), The Rohingya Crisis, Dezember 2016, http://ec.europa.eu/echo/files/aid/countries/factsheets/rohingya_en.pdf (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 51 EEAS (Anm. 50, 2). 52 Europäisches Parlament, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2016 zur Lage der Minderheit der Rohingya in Myanmar/Birma (2016/3027(RSP)), http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016- 0506+0+DOC+XML+V0//DE (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 53 Al Jazeera (Anm. 46). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 17 durch die Förderung mehrerer Projekte, zum einen die unmittelbare Not der Rohingya- Binnenflüchtlinge zu lindern und zum anderen, das Zusammenleben zwischen den Volksgruppen in Rakhaing langfristig zu verbessern. So wird derzeit z.B. ein Projekt der Diakonie Katastrophenhilfe mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensbedingungen und der Stärkung friedlicher Koexistenz in Rakhaing mit rund 700.000 Euro gefördert. 3.4. Vereinigte Staaten von Amerika Der Kongress der Vereinigten Staaten verabschiedete am 7. Mai 2014 eine Resolution, in der die Regierung von Myanmar dazu aufgefordert wird, sämtliche Formen von Diskriminierung und Verfolgung der Rohingya einzustellen und diese als Staatsbürger anzuerkennen. Die Regierung der Vereinigten Staaten sowie die internationale Gemeinschaft werden dazu aufgerufen, die Regierung Myanmars in dieser Frage unter Druck zu setzen und die Abschaffung sämtlicher diskriminierender Vorschriften und Gesetze in Myanmar zur Priorität zu machen.54 Besondere Sanktionen gegen Myanmar wegen der Verfolgung der Rohingya verhängten weder die Regierung Obama noch die jetzige Regierung unter Präsident Trump. Allerdings wurden die meisten der schon vorher bestehenden Sanktionen im Jahre 2016 verlängert, was implizit mit der Menschenrechtssituation im Lande begründet wurde.55 Entwicklungshilfe dürfen die USA nunmehr aber wieder leisten.56 Im Jahre 2016 verwahrte sich der damalige Botschafter der USA in Myanmar, Scot Marciel, öffentlich gegen die Aufforderung der Regierung Aung San Suu Kyis, den Begriff Rohingya nicht weiter zu verwenden. Die Botschaft der Vereinigten Staaten würde weiterhin von Rohingya sprechen und sich für ein Ende der Diskriminierung und Gewalt gegen sie einsetzen.57 Im Februar 2017 erklärten sich die USA dazu bereit, eine nicht veröffentlichte Anzahl von vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannte Rohingya im Rahmen eines Resettlement-Programms von Indonesien zu übernehmen.58 54 U.S. Congress, H.Res.418 — 113th Congress (2013-2014), 7. Mai 2014, https://www.congress.gov/bill/113thcongress /house-resolution/418/text (zuletzt abgerufen am 21. April 2017). 55 US to renew most Myanmar sanctions, say officials, The Guardian am 14. Mai 2016, https://www.theguardian.com/world/2016/may/14/most-myanmar-sanctions-renewed-us-officials (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 56 Obama Lifts Some Sanctions Against Myanmar, New York Times am 6. Dezember 2016, https://www.nytimes.com/2016/12/02/us/politics/obama-lifts-sanctions-myanmar.html?_r=0 (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 57 The Guardian (Anm. 55). 58 Haeril Halim, Apriadi Gunawan, Andi Hajramurni, US accepts Rohingya refugees from Indonesia, The Jakarta Post am 13. Februar 2017, http://www.thejakartapost.com/news/2017/02/13/us-accepts-rohingya-refugees-fromindonesia .html (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 18 3.5. ASEAN Der Verband Südostasiatischer Nationen (Association of Southeast Asian Nations, ASEAN), dem Myanmar angehört, hat sich bislang nicht zu der Verfolgung der Rohingya geäußert, was angesichts des Grundsatzes, dass sich weder die Organisation als solche noch einzelne Mitgliedstaaten in innere Angelegenheiten anderer Mitglieder einmischen sollten, auch nicht ungewöhnlich ist. 3.6. Thailand Thailand als direkter Nachbar Myanmars ist Aufnahme-, vor allem aber Transitland für Rohingya, die aus Myanmar flüchten. Geraume Zeit kümmerte sich Thailand, das die VN- Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet hat, nicht nur nicht um die Rohingya, sondern setzte sie zeitweilig auch selbst massiven Menschenrechtsverletzungen aus. So wurden aufgegriffene Rohingya in Boote ohne Motor verfrachtet, die auf das offene Meer geschleppt und dann sich selbst überlassen wurden. Dies führte zu hunderten Toten. Nach scharfen internationalen Protesten beendete Thailand diese Praxis zwar, begann aber nun damit, Rohingya entweder nach Myanmar zurückzubringen oder an Menschenschmuggler, die die Rohingya illegal nach Malaysia bringen sollten, zu übergeben. Auch dies führte zum Tod zahlreicher Rohingya oder dazu, dass sie als Sklaven ihre Schulden bei den Menschenschmugglern abarbeiten mussten.59 Die Praxis thailändischer Behörden, aufgegriffene Rohingya an Menschenschmuggler weiterzuverkaufen, gibt es Berichten von NGOs zufolge immer noch.60 Thailand hat sich offiziell bislang nicht zur Rohingya-Krise geäußert und beabsichtigt auch keine Sanktionen gegen Myanmar. 3.7. Indonesien Indonesien ist das größte mehrheitlich muslimische Land der Welt, das größte Land der ASEAN und Zielort zahlreicher Rohingya, die mit Booten über die Andamanensee nach Sumatra und Malaysia flüchten. Etwa 800 als Flüchtlinge anerkannte Rohingya leben derzeit offiziell in Indonesien.61 59 Alle Informationen dieses Absatzes: Paul Chambers, Thailand Must End Its Own Rohingya Atrocity, The Diplomat am 23. Oktober 2015, http://thediplomat.com/2015/10/thailand-must-end-its-own-rohingya-atrocity/ (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 60 Refugees International, Still adrift: Failure to protect Rohingya in Malaysia and Thailand, November 2016, https://static1.squarespace.com/static/506c8ea1e4b01d9450dd53f5/t/582ce2ef20099e7f0c91b8f4/147933669500 8/20161117+Rohingya.pdf (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 61 Haeril Halim, Apriadi Gunawan, Andi Hajramurni (Anm. 55). Daneben leben derzeit mehrere Menschen in Indonesien, die Indonesien nicht als Rohingya-Flüchtlinge anerkennt, sondern als sich als Rohingya ausgebende Bangladeshis betrachtet. Siehe Crisis refugees are 'Bangladeshi workers': Indonesia, Broadcasting Service (SBS) am 23. Mai 2015, http://www.sbs.com.au/news/article/2015/05/23/crisis-refugees-bangladeshi-workers-indo (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 19 Im Vergleich zur Politik des kleinen Nachbarn Malaysia (siehe unten) ist Indonesien darauf bedacht, der Regierung Myanmars gegenüber keinesfalls konfrontativ entgegenzutreten. Mehrfach sandte Indonesien Hilfsgüter nach Rakhaing. Präsident Joko Widodo betonte mehrfach, dass das Problem politisch zu lösen und Diplomatie im Hinblick auf die Bewältigung humanitärer Krisen der beste Weg sei.62 Damit stellt sich die Regierung implizit auch gegen die indonesischen islamistischen Gruppen, die mehrfach mit Nachdruck aggressivere Maßnahmen Indonesiens gegenüber Myanmar verlangt hatten und selbst mit dem jihadistischen Kriegsgang (siehe Abschnitt 2.5) drohten. Sanktionen gegen Myanmar werden von Indonesien nicht beabsichtigt. 3.8. Malaysia Anders als die indonesische Regierung versucht die malaysische Regierung, sich vor den islamistischen Parteien bzw. Gruppierungen im eigenen Land zu profilieren, indem sie Myanmar gegenüber konfrontativ auftritt. Zuvor war sie national und international dafür kritisiert worden, Flüchtlinge aus Myanmar abzuweisen bzw. ihre Rückführung nach Myanmar anzustreben.63 Mittlerweile hat das Land sich dazu bereit erklärt, Rohingya zumindest temporären Schutz zu gewähren.64 Während die Regierung hinsichtlich der in Malaysia um Schutz suchenden Rohingya keineswegs außergewöhnlich engagiert ist, so ist sie es in öffentlichen Äußerungen und Aufforderungen an die Regierung von Myanmar. Auf einer Protestveranstaltung in Kuala Lumpur forderte Regierungschef Najib Razak die myanmarische Regierung zu einem Ende der Gewalt und die Organisation der Islamischen (OIC) zu stärkerem Engagement für die Rohingya auf. Er bezeichnete dabei die Verfolgung der Rohingya als Völkermord65 und vollzog damit einen offenen Bruch mit dem ASEAN-Prinzip der Nichteinmischung. Der einflussreiche Vorsitzende des Dachverbandes der islamischen Organisationen Malaysias, Mohd Azmi Abdul Hamid, forderte die malaysische Regierung dazu auf, Myanmars Regierung stärker unter Druck zu setzen.66 62 Indonesia sends aid to Rohingya Muslims in Rakhine, The Straits Times am 31. Dezember 2016, http://www.straitstimes.com/world/indonesia-sends-aid-to-rohingya-muslims-in-rakhine (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 63 Malaysia tells thousands of Rohingya refugees to 'go back to your country' , The Guardian am 13, Mai 2015, https://www.theguardian.com/world/2015/may/13/malaysia-tells-thousands-of-rohingya-refugees-to-go-back-toyour -country (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 64 Malaysia, Indonesia agree to provide ‘boat people’ temporary shelter, The Malay Mail am 20. Mai 2017, http://www.themalaymailonline.com/malaysia/article/malaysia-and-indonesia-agree-to-provide-boat-peopletemporary -shelter (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). 65 Malaysia verurteilt Gewalt gegen Minderheit in Myanmar, Die Zeit am 4. Dezember 2016 66 Rashvinjeet Bedi, Mapim: Myanmar must feel the pinch over Rohingya issue, The Star am 7. April 2017, http://www.thestar.com.my/news/nation/2017/04/07/mapim-myanmar-must-feel-the-pinch-over-rohingyaissue / (zuletzt abgerufen am 24. April 2017). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 - 037/17 Seite 20 Sanktionen gegen Myanmar sind weiterhin aber nicht beabsichtigt. 4. Schlussbemerkungen Die Rohingya, seien sie nun Ethnie, nationale Minderheit oder illegale Einwanderer, sind als Gruppe in Myanmar massiven staatlichen und nichtstaatlichen Verfolgungen, Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Auch in zahlreichen Nachbarländern, in die viele von ihnen geflüchtet sind, ist ihre Situation äußerst prekär. Dieser Sachstand hat dargelegt, dass sowohl die Verfolgung der Rohingya als auch die Unfähigkeit oder der Unwillen der myanmarischen Regierung, diese zu beenden, komplexe Gründe haben, von denen heutzutage die Verbindung von Rassismus, Ultranationalismus und fanatischem Buddhismus der wirkmächtigste Faktor ist. Trotz großer internationaler Kritik hat die Regierung von Myanmar bislang nur zaghafte Schritte zur Verbesserung der Situation unternommen und weigert sich nach wie vor, die Rohingya überhaupt als solche zu bezeichnen. Ebensowenig haben die massiven Menschenrechtsverstöße durch das myanmarische Militär und nichtstaatliche Akteure in Myanmar bislang zu Sanktionen geführt. Auch eine offizielle Untersuchungskommission der Vereinten Nationen ist bislang trotz entsprechender Forderungen nicht gegründet worden. ***