Entstehung und Entwicklung des Genozids in Ruanda 1994 unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der internationalen Gemeinschaft vor dem Hintergrund der Nicht-Intervention - Ausarbeitung - © 2007 Deutscher Bundestag WD 2 – 029/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasserin: Entstehung und Entwicklung des Genozids in Ruanda 1994 unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der internationalen Gemeinschaft vor dem Hintergrund der Nicht-Intervention Ausarbeitung WD 2 – 029/07 Abschluss der Arbeit: 26.02.2007 Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Internationales Recht, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Telefon: + Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 3 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Historischer Rückblick 4 2. Zur Rolle der internationalen Gemeinschaft 7 2.1. Das Scheitern der Vereinten Nationen 7 2.2. Der Carlsson-Bericht (1999) und der Masire-Bericht (2000) 9 2.3. Die Haltung Deutschlands 13 3. Überblick zu den wichtigsten internationalen Publikationen 15 4. Verzeichnis weiterführender Literatur und elektronischer Links 20 - 4 - 1. Historischer Rückblick Dem Völkermord in Ruanda (1994), der sich zu einem schätzungsweise 3,5 Millionen Opfer kostenden Regionalkrieg ausweitete, liegt ein ethnischer Konflikt zwischen den Völkern der Bahutu und Batutsi zugrunde. Die Geschichte der Gewalteskalation zwischen den beiden Völkern reicht bis weit in die Kolonialzeit zurück. Ruanda war bis zum Ende des Ersten Weltkrieges deutsche (1884-1916), anschließend belgische Kolonie (Völkerbund-/VN-Mandatsmacht bis 1962). Die Belgier verwalteten Ruanda im Verbund mit Burundi vom Kongo aus. Sowohl die deutsche, wie später auch die belgische Kolonialpolitik etablierte die Tutsi-Minderheit, die sich als Krieger und Viehzüchter hervorgetan hatte, als herrschende Klasse. Die Ausnutzung der sozialen Überlegenheit gegenüber den von Landwirtschaft lebenden Hutu, die mit knapp 90 Prozent stets die Bevölkerungsmehrheit stellten, wuchs sich zu unüberbrückbaren ethnischen Spannungen aus. Eine Identität als gemeinsames Staatsvolk entstand weder vor, noch nach der völkerrechtlichen Unabhängigkeit des ostafrikanischen Staates, obwohl die beiden Volksgruppen dieselbe Sprache sprechen (Kinyarwanda) und Jahrhunderte lang friedlich zusammen gelebt hatten.1 Zu der wachsenden Spaltung zwischen den Volksgruppen trug nicht zuletzt eine Maßnahme der Belgier bei, mit der die ethnische Zugehörigkeit der Ruander in Abhängigkeit von ihrem persönlichen Viehbesitz in den Pässen registriert wurde.2 1959 rebellierten die Hutu erfolgreich gegen die von der belgischen Kolonialherrschaft eingesetzte Tutsi-Monarchie, die der Mehrheitsbevölkerung keine hinreichenden Rechte eingeräumt hatte. Als Ruanda 1962 unabhängig wurde hatten sich die Machtverhältnisse umgekehrt: Ein ebenso autoritär regierendes Hutu-Regime unterdrückte nun die Tutsi, von denen viele ins benachbarte Ausland flüchteten. 1963 verübten Tutsi, die ihre Entmachtung nicht hinnehmen wollten, Massaker an 10.000 bis 15.000 Hutu („Blutweihnacht “). Nachdem 1972 an die 300.000 Hutu im Nachbarland Burundi Massakern zum Opfer gefallen waren, kam es im Juli 1973 zu einem Militärputsch unter Führung von Juvénal Habyarimana, der zunächst einen Hutu-Rachefeldzug befürchten ließ, der allerdings ausblieb. Der vom Ausland unterstütze Diktator Habyarimana unternahm auf Drängen des Auslands – recht zögerliche - Versuche, mit Hilfe eines Proporzsystems beiden Bevölkerungsgruppen in der Verwaltung und Armee gerecht zu werden, schei- 1 Ebenso wie die kleine indigene Minderheit der Twa-Pygmäen (1 %). 2 Wer mehr als zwölf Stück Vieh besaß, wurde den Tutsi zugeordnet. Vgl. dazu auch ausführlich die Ausarbeitung „Der Völkermord in Ruanda“, WD1-002/04 vom 20. Februar 2004 sowie den Beitrag von Birte Gäth (Universität Hamburg) unter http://www.sozialwiss.unihamburg .de/publish/Ipw/Akuf/kriege/283ak_ruanda.htm (Stand: 10. April 2003). Zu der historischen Verantwortung der Kolonialpolitik vgl. auch Mahmood Mamdani: When Victims Become Killers. Colonialism , Nativism, and Genocide in Rwanda, Kampala 2001. - 5 - terte aber am Widerstand der beiden Volksgruppen, die ihre traditionellen Erbhöfe verteidigten . Wie ernsthaft er an einem Interessenausgleich interessiert war, ist fraglich, zumal Amnesty International 1992 und 1993 auf Massenhinrichtungen – und verhaftungen von Angehörigen der Tutsi hinwies, die Hutu-Regierungskräfte mit Wissen von Staatschef Habyarimana verübten.3 Das im Norden an Ruanda grenzende, weitaus größere Uganda wurde unterdessen zu einer Heimstätte der ruandischen Tutsi-Opposition. 1987 gründeten die Exil-Tutsi den „Front Patriotique Rwandaise“ (FPR), zu Deutsch die „Ruandische Patriotische Front“. Erste Kampferfahrung konnten die Tutsi-Rebellen von 1981-1986 an der Seite des späteren ugandischen Präsidenten Yoweri Kaguta Museveni sammeln. 1990 fielen rund 12.000 gut ausgerüstete FPR-Kämpfer in Ruanda ein und eroberten weite Teile des Nordens. In ihren Reihen gab es auch oppositionelle Hutu-Kämpfer. Es gelang ihnen rasch, bis vor die im Zentrum des kleinen Landes gelegene Hauptstadt Kigali vorzurücken . Am 3. August 1993 wurde in Tansania der sog. Friedensvertrag von Arusha geschlossen , der die Einführung eines Mehrparteiensystems vorsah. Am 1. November 1993 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (Resolution 872) unter Kapitel 6 die Entsendung der „United Nations Assistance Mission for Rwanda“ (UNAMIR) mit dem Ziel, bei der Stabilisierung des Landes zu helfen, jedoch ohne das Mandat für ein militärisches Eingreifen in den Konflikt zu erteilen. Die FPR-Rebellen sollten straffrei und unter Aufsicht der VN-Mission in die von Hutu dominierte Armee eingegliedert werden . Nur Belgien fand sich unter den westlichen Staaten bereit, angemessen ausgerüstete Truppen zu schicken.4 Die 2.217 VN-Soldaten unter dem Oberkommando des kanadischen Generalmajors Roméo Dallaire (im Amt bis August 1994) wurden in der Hauptstadt Kigali konzentriert. Die Akzeptanz der UNAMIR in der Bevölkerung war aufgrund der mehrheitlich belgischen Blauhelme gering. Die VN-Mission wurde gemeinhin als Kolonialarmee empfunden. Der in den Friedensverhandlungen erreichte Kompromiss wurde von radikalen Hutus abgelehnt, zumal darin keine Amnestie für die unter Korruptionsverdacht stehende Hutu-Elite vorgesehen war. Es kam zur offenen Gründung der radikalen Milizen Interahamwe und der Impuzamugambi. Sowohl ausländische Botschaften, die die UNAMIR- Mission nahmen von der aggressiven Propaganda der Milizen Kenntnis. Sie machten sich an die systematische Vorbereitung des Völkermordes. Todeslisten mit Namen führender Tutsis und gemäßigter Hutus wurden erstellt, Waffenlager wurden gefüllt, der 3 Verdienst und Versagen. Von Thankmar v. Münchhausen. FAZ vom 01.09.1994. 4 Ein anderer großer Truppensteller war Bangladesh. Die von dort entsandten Soldaten brachten weder eine der gespannten Situation angemessene Ausrüstung, noch die notwendige Infrastruktur für den Einsatz mit. - 6 - berüchtigte Sender „Radio Télévision Libre des Mille Collines“ heizte mit gezielten Diffamierungen und Fehlinformationen den Rassenhass an. Bereits Anfang 1994 hatte der Leiter der UNAMIR-Mission, General Dallaire, die Vereinten Nationen über einen drohenden Völkermord unterrichtet, ohne jedoch befugt zu werden, entsprechende Schutzmaßnahmen, wie die Aushebung der Waffenlager, zu ergreifen (vgl. dazu ausführlich Kapitel 2).5 Fünf Monate nach der unter internationalem Druck erreichten Einigung der verfeindeten Parteien ging der 6. April 1994 als Auftakt des Völkermordes in die Geschichte ein: Als das Flugzeug mit Präsident Habyarimana und seinem burundischen Amtskollegen Cyprien Ntaryamira kurz vor der Landung in Kigali von einer Boden-Luft-Rakte unter immer noch ungeklärten Umständen abgeschossen wurde, begannen eine halbe Stunde später die von langer Hand geplanten Ermordungen moderater Hutu-Politiker und der Tutsi-Bevölkerung. Diesen fiel auch die Interim-Premierministerin Agathe Uwilingiyimana zum Opfer, die mit ihrer gesamten Familie grausam getötet wurde. Die 15 zu ihrem persönlichen Schutz abgestellten UNAMIR-Soldaten (10 Belgier, 5 Ghanaer) wurden von den Angreifern überwältigt. Nach der Ermordung der belgischen Soldaten zogen die Belgier ihr Kontingent aus Ruanda ab und entzogen damit der ohnehin materiell und personell viel zu schwachen UNAMIR jegliche abschreckende oder tatsächliche Wirkung. Am 21. April 1994 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Reduzierung der UNAMIR-Mission auf 270 Soldaten (Liebetanz 1997: 77). Am 30. April 1994 verlangte der UN-Sicherheitsrat in einer Stellungnahme ein Verbot für Waffenlieferungen nach Ruanda. Der damalige Präsident der Internationalen Roten Kreuzes, Cornelio Sommaruga, bezeichnete dies damals als einen „ängstlichen Schritt in die richtige Richtung.“ Doch er komme viel zu spät. „Ein Waffenembargo allein wird wenig bringen.“ Ein Mangel an Waffen herrsche in dem Land ohnehin nicht.6 Unter Beteiligung der Hutu-Armee, paramilitärischer Jugendmilizen, aber auch weiter Teile der Hutu-Zivilbevölkerung wurden fast die gesamte Minderheit der Tutsi sowie zahlreiche gemäßigte Hutu ermordet. „Die in Ruanda stationierte UNAMIR konnte dem Geschehen nur tatenlos zusehen, da sie weder die Mittel, noch das Mandat hatte, umfassend einzugreifen.“7 Von April bis Juni 1994 wurden unter den Augen der Weltöffentlichkeit und in Gegenwart einer weitgehend machtlosen VN-Mission an die eine Millionen Menschen getötet.8 Wie der Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission 1999, die von den Vereinten Nationen eingesetzt worden war, rückblickend feststellte, 5 http://www.des.de/aktuell/ruanda.htm 6 Mord ohne Einspruch. Die Zeit vom 13.05.1994. 7 http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/kriege/283ak_ruanda.htm, S. 2. 8 Zahlenangabe des Auswaertigen Amtes. Vgl. http://www.auswaertigesamt .de/diplo/de/Laenderinformationen/Ruanda/Geschichte.html - 7 - sind die Gründe für das Versagen der Internationalen Gemeinschaft ebenso zahlreich, wie komplex (Vergleiche dazu Kapitel 2).9 Erst der militärische Sieg des „Front Patriotique Rwandaise“ (FPR) unter Führung von Paul Kagame beendete die Massaker. Die Errichtung einer Übergangsregierung unter dem Tutsi Kagame veranlasste wiederum zwei Millionen Hutu ins benachbarte Ausland zu fliehen. Sie konzentrierten sich vor allem in Lagern in Zaire (heute Demokratische Republik Kongo) und Tansania. Auch dort lösten die Flüchtlingsströme eine von Gewaltexzessen , Epidemien und Mangelversorgung geprägte humanitären Katastrophe aus. Außerdem gab es 2,5 Millionen Binnenflüchtlinge in Ruanda.10 Aus den Reihen der Hutu-Jugendmilizen entstanden in den Flüchtlingslagern neue Kampfverbände (ALIR I und II), die sich in den kongolesischen Provinzen Nord- und Südkivu und Katanga konzentrierten und sich von dort aus Kämpfe mit der ruandischen Armee lieferten. Neben den bekannten ethnisch-historischen Gründen für die Fortsetzung des kriegerischen Konfliktes ging es dabei auch um die Ausbeutung der Bodenschätze in der Provinz Kivu, an der beide Konfliktparteien Interesse anmeldeten. „Die jahrelangen Auseinandersetzungen entlang der ethnisch begründeten Trennlinie Hutu-Tutsi haben nicht nur wesentlich zu den geschätzten 3,5 Millionen Toten im gesamten „Afrikanischen Regionalkrieg“, sondern auch zu einer Verschärfung der Gegensätze beigetragen.“11 Diese zu überwinden, bleibt eine Herausforderung.12 Die Vereinten Nationen haben sich kritisch mit ihrer Rolle in dem Konflikt auseinandergesetzt (Carlsson-Berich vom Dezember 1999).13 2. Zur Rolle der internationalen Gemeinschaft 2.1. Das Scheitern der Vereinten Nationen Am 23. Dezember 2003 nahm die VN-Generalversammlung eine Resolution an, mit der der zehnte Jahrestag des Genozids in Ruanda (7. April 2004) unter Berufung auf die 9 Eine ausführliche Zusammenfassung bietet die AG Friedensforschung an der Universität Kassel online unter http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Ruanda/uno-bericht.html 10 http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Ruanda/Geschichte.html 11 Ebenda, S. 3. 12 Zu der juristischen Aufarbeitung seitens des VN-Strafgerichtshofs für Ruanda und der Gacaca- Gerichte vgl. die Ausarbeitung „Der Völkermord in Ruanda“, Anlage 4. 13 Siehe Anlage 1. - 8 - bereits 1948 von den Vereinten Nationen angenommene Genozid-Konvention14 sowie auf alle weiteren auf das Thema Genozid bezogenen VN-Resolutionen zum jährlichen Gedenktag („International Day of Reflection on the 1994 Genocide in Rwanda“) erklärt wurde. Die Generalversammlung nahm dabei auch offiziell Bezug auf den Bericht der von VN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzten unabhängigen Untersuchungskommission , die das Verhalten der Vereinten Nationen während des Genozids als völlig unzureichend kritisiert hatte. Ebenso findet der Bericht einer internationalen Expertengruppe im Resolutionstext Erwähnung, die von der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) mit der Bewertung der Ereignisse beauftragt worden war und zu der Auffassung gelangte, dass die internationale Gemeinschaft den Völkermord hätte verhindern können.15 Damit bekannten sich die Vereinten Nationen zu ihren Versäumnissen .16 Anlässlich des 10. Jahrestages erklärte VN-Generalsekretär Kofi Annan in seiner Rede: „Die internationale Gemeinschaft hat in Ruanda versagt.“ Annan fuhr fort: „Der Völkermord in Ruanda hätte niemals geschehen dürfen. Aber er geschah. Weder das UNO-Sekretariat, noch der Sicherheitsrat, die Mitgliedsstaaten oder die Medien haben den Vorboten dieser Katastrophe genügend Aufmerksamkeit gewidmet. 800.000 Männer, Frauen und Kinder wurden im Stich gelassen. Sie wurden brutal getötet, Nachbarn brachten ihre Nachbarn um und Zufluchtstätten wie Kirchen und Krankenhäuser wurden zu Schlachthöfen. Die internationale Gemeinschaft hat in Ruanda versagt und dies muss bei uns allen tiefes Bedauern und großen Schmerz hinterlassen. (…) Die Welt muss besser dafür gerüstet sein, um Völkermord zu verhindern und entschieden handeln, wenn die Vorsorge versagt.“17 Annan äußerte die Hoffung, dass der Internationale Tag des Gedenkens an den Völkermord in Ruanda eine Gelegenheit biete, die Einigkeit zu zeigen, die vor zehn Jahren gefehlt habe und fügte hinzu: „Ich hoffe, dass diese Schweigeminute eine Botschaft ist, die jahrelang widerhallt, eine Botschaft der Reue für die Vergangenheit und der Entschlossenheit für die Zukunft, damit eine solche Tragödie nie wieder geschieht.“18 14 Die „Convention for the Prevention and Suppression of the Crime of Genocide” (Res. 260A, III) ist wesentlich auf das Betreiben des jüdisch-polnischen Juristen Raphael Lemkin zurückzuführen. Er schuf auch den Begriff „Genozid“, der erstmals in seinem Werk „Axis Rule in Occupied Germany“ (1944) erwähnt wurde. Der Begriff kombiniert den griechischen Wortstamm genos (Stamm, Rsse) mit dem lateinischen cide, das abgeleitet ist von caedere (töten). Lemkin schuf den Terminus vor dem Hintergrund des Holocausts unter des Völkermordes an den Armeniern 1915-23 in der Osmanischen Türkei. 15 Der Bericht des „International Panel of Eminent Persons“ trug den Titel „The Preventable Genocide “. 16 Vgl. Resolutionstext auf Internetseite der NRO „Prevent Genocide“ (http://www.preventgenocide.org unter dem Stichwort „International Day of Reflection on the 1994 Genocide in Rwanda“ 17 http://www.runiceurope.org/german/presse/2004/runic6.htm 18 http://www.runiceurope.org/german/presse/2004/runic6.htm - 9 - Annan nutzte die Gelegenheit, um in Anerkennung der bislang unzureichenden Interventionsmechanismen am 7. April 2004 vor der VN-Menschenrechtskommission einen fünf Punkte umfassenden Aktionsplan zur Genozid-Prävention („Action Plan to Prevent Genocide“) vorzustellen. In der Rede, die VN-GS Annan vor der Kommission in Genf hielt, übernahm er im Namen der Vereinten Nationen die Verantwortung für das Scheitern der internationalen Gemeinschaft19 und kündigte die Berufung eines Sonder- Beraters zur Genozidprävention („Special Adviser on the Prevention of Genocide“) an, der über den VN-Generalsekretär an den Sicherheitsrat und die Generalversammlung zu berichten hat. Damit solle künftig vermieden werden, dass – wie im Falle Ruanda – warnende Berichte nicht rechtzeitig die Entscheidungsorgane der Vereinten Nationen erreichen.20 2.2. Der Carlsson-Bericht (1999) und der Masire-Bericht (2000) Der 1999 vorgelegte Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission zum Verhalten der Vereinten Nationen während des Völkermordes in Ruanda war zu einem eindeutigen und vernichtendem Urteil gekommen: „Hinweise auf den geplanten Völkermord , dem 1994 rund 800 000 Tutsi und gemäßigte Hutu zum Opfer fielen, seien ignoriert und, als das Morden im Gange war, ein Eingreifen verweigert worden, heißt es in dem Bericht, der am 16. Dezember in New York veröffentlicht wurde.“21 Den Vorsitz der vom VN-GS eingesetzten Kommission führte der frühere schwedische Ministerpräsident Ingvar Carlsson („Carlsson-Bericht“). Der Bericht nahm detailliert zu den Versäumnissen Stellung: Bereits im August 1993 hatte ein Bericht des VN-Menschenrechtsermittlers für Ruanda vor den Gefahren einer Gewalteskalation zwischen den Bevölkerungsgruppen gewarnt. Dieser war aber ignoriert worden. Ebenso wirkungslos verhallte das Eiltelegramm von UNAMIR-General Dallaire, in dem dieser Anfang 1994 über die Gefahr eines drohenden Völkermordes berichtete. Für dessen systematische Vorbereitung hatte er damals verlässliche Anhaltspunkte, u.a. durch die Entdeckung von Waffenlagern, die von Hutus angelegt worden waren. Die Hauptkritik des Carlsson-Berichts richtete sich aber gegen das Verhalten der Vereinten Nationen und der befassten Organisationseinheiten und Gremien. Nicht nur seien die Mitglieder des Sicherheitsrates nicht bereit gewesen, eine schlagkräftige Friedenstruppe aufzustellen, sondern sie hätten auch aufgrund der Erfah- 19 „First, we must acknowledge our responsibility for not having done more to prevent or stop the genocide.” Vgl. http://www2.unog.ch/news2/documents/newsen/sg04003e.htm, S. 1. 20 ebenda, S. 4. 21 http://www.dse.de/aktuell/ruanda.htm , download vom 16.06.2004 – nicht mehr online (Dokument siehe Anlage 2). - 10 - rung des gescheiterten Somalia-Einsatzes22 Hilfestellung verweigert, um kein eigenes Risiko einzugehen.23 Besonders die USA unter Präsident Clinton hätten dabei eine unrühmliche Rolle gehabt, da sie offenbar die offizielle Verwendung des Begriffs „Genozid “ verhinderten. Auch Großbritannien und Frankreich nahmen im VN-Sicherheitsrat entsprechenden Einfluss auf die Abfassung offizieller VN-Dokumente.24 Eine Nennung hätte aufgrund der seit 1948 geltenden Genozid-Resolution ein Eingreifen zum Schutz der Zivilbevölkerung seitens der Vereinten Nationen zwingend gemacht. Die wesentlichen Aussagen des Carlsson-Berichtes sind nachfolgend in Stichworten zusammengefasst: - „Die Verantwortung für das Versagen der Vereinten Nationen, den Völkermord in Ruanda zu verhindern oder zu stoppen, liegt bei einer Reihe verschiedener Akteure, insbesondere beim Generalsekretär, dem Sekretariat, dem Sicherheitsrat , der UNAMIR (…) und der breiteren Mitgliedschaft der Vereinten Nationen. Die klare Verantwortung verlangt eine klare Entschuldigung der Organisation und der betreffenden Mitgliedstaaten gegenüber dem ruandischen Volk.“25 - „Der entscheidende Fehler der Vereinten Nationen“ habe in folgendem gelegen: „mangelnde Ressourcen und fehlender Wille, sich so zu engagieren, wie es erforderlich gewesen wäre, um den Genozid zu verhindern oder zu stoppen.“26 - Außerdem habe es „gravierende Kommando- und Kontrollprobleme“ sowie „schwerwiegende Kapazitätsprobleme“ in Bezug auf UNAMIR gegeben.27 - Die Erkundungsmission zur Festlegung der Truppenstärke unter General Dallaire habe die politische Situation fehlerhaft eingeschätzt. Ein gravierender 22 „Nach einem Coup in Burundi fliehen 300 000 Menschen ins übervölkerte Nachbarland Ruanda. Die Ermordung von 18 US-Kommandosoldaten (und 90 UN-Blauhelmen) in Mogadischu im Oktober 1993 führt zum Abzug der USA und zur ‚Presidential Decision Directive 25’, einer langen Liste von Ausschlusskriterien für eine Teilnahme Amerikas an Friedensmissionen; Ruanda verschwindet vom Radar der einstigen Supermacht.“ Vgl. Der Selbstankläger, in Die Zeit vom 22.12.2003. 23 Anlage 2. 24 Auf die Rolle Frankreichs im Machtkampf zwischen der von Paris gestützten Hutu-Regierung in Kigali und den von Uganda gestützten Tutsi-Rebellen kann hier nicht im Einzelnen eingegangen werden. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International haben scharfe Kritik an der einseitigen Parteinahme Frankreich für das Hutu-Regime geübt und das „Unternehmen Türkis“ scharf kritisiert. Vgl. dazu „Frankreichs skrupellose Afrikapolitik“ unter http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/0/bae8476df876c6b8c1256aa0002eb233?OpenDocument sowie „Verdienst und Versagen“, FAZ vom 01.09.1994. 25 Anlage 1, S. 234. 26 Anlage 1, S. 235. 27 Anlage 1, S. 235. - 11 - Grund dafür sei die Nicht-Übermittlung des Berichts des „Special Rapporteur of the Commission on Human Rights on Summary and Extrajudicial Exekutions“, der bereits 1993 ausdrücklich vor der Gefahr eines Völkermordes gewarnt hatte. „Daß mitten in der Planung einer starken Präsenz von Friedenstruppen der Vereinten Nationen in Ruanda ein solcher Bericht keinerlei Berücksichtigung fand, weist auf schwerwiegende Koordinationsmängel zwischen den beteiligten Organen der Vereinten Nationen hin.“ Der Bericht hatte eine Stärke von 4500 Mann vorgesehen, die aber in der VN-Zentrale im Hinblick auf die Möglichkeit, Truppensteller zu finden, als illusorisch verworfen worden sei. „Die Verantwortung für diese Nachlässigkeit bei der Planung von UNAMIR liegt bei den zuständigen Bereichen des Sekretariats, vor allem beim Zentrum für Menschenrechte (Center for Human Rights) und beim DPKO (Department for Peacekeeping Operations).“28 Dieses wurde seinerzeit vom späteren VN-GS Kofi Annan geleitet.29 - Durch die Beschränkung des Mandats auf die „Weapons Secure Area“ der ruandischen Hauptstadt Kigali (KWSA) habe der Sicherheitsrat früh signalisiert, dass seine Bereitschaft sich zu engagieren, räumlich begrenzt war.30 - Gravierende Versäumnisse seien bei der Behandlung und Bewertung des Telegramms von General Dallaire an den Militärberater des VN-Generalsekretärs General Maurice Baril vom 11. Januar 1994 unterlaufen, das wesentliche Informationen u.a. zur Existenz umfangreicher Waffenlager enthielt. Der Sicherheitsrat wurde über das Telegramm nicht in Kenntnis gesetzt. Als „unbegreiflich “ bewertete die Kommission außerdem, dass auf die schwerwiegenden Anzeichen der bevorstehenden Gewalteskalation keine angemessenen Konsequenzen folgten. Auch hätten Drohungen gegen das belgische Kontingent ernster genommen werden müssen. Die Strategie der Hutu-Extremisten, einen Rückzug der Mission zu erreichen und damit freie Bahn für gewaltsame Aktionen zu haben , hätte durchschaut werden müssen.31 - Weiterhin habe es gravierende Kommunikationsmängel innerhalb der UNAMIR-Mission nach Ausbruch der Gewalt gegeben sowie eine generelle Überforderung und Unfähigkeit, die Zivilbevölkerung und die eigenen Mitarbeiter gegen gewaltsame Übergriffe zu schützen. „Darüber hinaus wurde UNAMIR durch die von Frankreich, Belgien, den Vereinigten Staaten und Italien durchge- 28 Anlage 235f. 29 Anlage 1, S. 236. 30 Anlage 2, S. 236. 31 Anlage 1, S. 237f. - 12 - führten nationalen Evakuierungsoperationen in die zweite Reihe abgedrängt. Die Verantwortung für diese Situation müssen sich die Führung der UNAMIR, das Sekretariat und die Truppen stellenden Länder teilen.“32 - Nach dem Ausbruch des Mordens habe es eine zu frühzeitige Präferenz für einen Truppenabzug statt für eine Truppenverstärkung gegeben, insbesondere nach dem Abzug des belgischen Kontingents in folge der grausamen Ermordung von zehn belgischen Blauhelmen: „Der Beschluß des Sicherheitsrates vom 21. April, angesichts der mittlerweile allenthalben bekannten Morde, UNAMIR auf Minimalstärke zu reduzieren, statt den politischen Willen zu einem Versuch aufzubringen , dem Morden Einhalt zu gebieten, hat in Ruanda große Bitterkeit hervorgerufen . Die Untersuchungskommission findet es schwer, diese Entscheidung zu rechtfertigen. Der Sicherheitsrat zeichnet verantwortlich für den fehlenden politischen Willen, mehr zu tun, um das Morden zu stoppen.“ Die wochenlangen Diskussionen innerhalb des Sicherheitsrates über eine eventuelle Operation nach Kapitel VII der VN-Charta hätten eine „folgenschwere Verzögerung“ dargestellt. „Das Hinausschieben einer Entscheidung des Sicherheitsrates in einer Situation, die schnelles Handeln erforderte, war eine erschütternde Demonstration mangelnder Einheit.“ Erst am 17. Mai habe der Sicherheitsrat UNAMIR II genehmigt, als bereits hunderttausende Menschen Opfer von Massakern geworden waren.33 - „Der Verzug bei der Identifizierung der Ereignisse in Ruanda als Völkermord ist ein Versagen des Sicherheitsrates. Das Zögern einiger Staaten, den Begriff Genozid zu gebrauchen, beruhte auf einem bedauerlichen Mangel an Handlungsbereitschaft . Soll es jemals ein wirkungsvolles internationales Vorgehen gegen Völkermord geben, müssen die Staaten bereit sein, entsprechende Situationen als solche zu benennen und die Verantwortung zum Handeln zu übernehmen, die an diese Bezeichnung gebunden ist.“34 - Auch habe es massive logistische Probleme der UNAMIR sowie gravierende Mängel bei der materiellen Ausstattung gegeben. „Die Verantwortung für die logistischen Probleme von UNAMIR liegt sowohl bei der Abteilung für Friedensoperationen , insbesondere bei der „Field Administration and Logistics Division “ (FALD), wie bei den einzelnen Truppen bereitstellenden Ländern. Die 32 Anlage 1, S. 238. 33 Anlage 1, S. 239 f. 34 Anlage 1, S. 240. - 13 - FALD hätte nicht zulassen dürfen, dass UNAMIR einem so extremen Mangel an Ressourcen (…) ausgesetzt war.“ 35 Zu vergleichbaren Ergebnissen kommt der Bericht der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), der nach dem Leiter der beauftragten Kommission, dem früheren botswanischen Staatspräsidenten Masire benannt ist (Masire-Bericht). Der Bericht setzt sich kritisch mit der Rolle der USA, Frankreichs, Belgiens und der katholischen Kirche auseinander .36 2.3. Die Haltung Deutschlands Sowohl in der 12. wie auch in der 13. Wahlperiode setzte sich der Bundestag mehrfach mit der politischen Situation vor, nach und während des Völkermordes in Ruanda auseinander .37 Deutschland saß während des Zeitraumes des Völkermordes weder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, noch gehörte es zu den Truppenstellern der UNAMIR-Mission. Insofern waren die Interventionsmöglichkeiten während des Konfliktes begrenzt. Anders verhält es sich jedoch nach Auffassung des Afrika- Korrespondenten der taz, Dominic Johnson, mit den Einflussmöglichkeiten Deutschlands vor der Gewalteskalation. „Die Katastrophe Ruanda ist auch eine Katastrophe der deutschen Entwicklungspolitik“, befand der Afrikaexperte rückblickend. Ruanda, das einst als die „Schweiz Afrikas“ gegolten habe, sei von Entwicklungspolitikern idealisiert worden. Johnsons Verdikt fällt klar aus: „Das Ruanda Habyarimanas war ein Eldorado für Entwicklungspolitiker, geliebt und finanziert von Rechten wie Linken in einer großen Koalition der Träumer.“ Man habe die bedenkliche politische Entwicklung des Regimes Habyarimanas trotz eindeutiger Warnzeichen ignoriert. So seien weder die Errichtung eines Einparteienstaates, noch die totalitären Herrschaftsmechanismen Anlass gewesen, politischen Einfluss geltend zu machen und auf die Einhaltung von Menschenrechten zu drängen. Auch die Mehrheit der deutschen Entwicklungshelfer habe sich nicht öffentlich zu Wort gemeldet. „Kritik an Habyarimana blieb in Deutschland ein Einzelfall.“ Aus Sicht Johnsons hätte Deutschland, insbesondere aufgrund der engen Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda, als wichtiger wirtschaftlicher Partner Druck auf das Regime in Kigali ausüben können.38 Johnson erinnert daran, dass die Verantwortlichen des Völkermordes „keine tumben Schlächter, sondern politisch 35 Anlage 1, S. 241. 36 Der dazu einschlägige Aufsatz von Helmut Strizek ist zurzeit in der BT-Bibliothek ausgeliehen (siehe Literaturverzeichnis). Der Bericht ist nicht online verfügbar. 37 Siehe Ausarbeitung Anlage 4 sowie die in Anlage 5 beigefügte Aufstellung des Sach- und Sprechregisters . 38 Der Despot und sein Heiligenschein. Deutschland und Ruanda: Geschichte einer Katastrophe. Die Tageszeitung vom 06.04.1995. - 14 - weltgewandte und kluge Menschen, mit Erfahrung auf dem Parkett der Diplomatie und Freunden in den Herrscherhäusern der Welt“ waren, was zumindest eine moralische, wenn nicht sogar eine tatsächliche Mitverantwortung der Außenwelt impliziere.39 Auch Michael Birnbaum, der in den 1990er Jahren Afrika-Korrespondent der Süddeutschen Zeitung war, zog anlässlich des ersten Jahrestages des Genozids eine kritische Bilanz: „Als täglich tausende den Greueln zum Opfer fielen, taten wir zu wenig. Während des Völkermordes brachten wir unsere Landsleute in Sicherheit. Erst als Hunderttausende außer Landes flüchteten, verteilten wir Essen. Nun aber überhäufen wir die Machthaber mit Aufbauhilfe und richten einen Sondergerichtshof ein, um die jahrzehntelang von unserer Seite unterstützten Schuldigen zu brandmarken.“ Präsident Habyarimana habe nach seinem Putsch 1973 ein für Afrika „einzigartiges modernes totalitäres System mit einer Rassenideologie“ aufgebaut und über die totale Kontrolle aller gesellschaftlichen Organisationen und Bürger verfügt. Erst durch diese allenthalben bekannten Vorbedingungen sei die Umsetzung des systematisch geplanten Völkermordes möglich gewesen.40 Auch der während des Völkermordes weltweit veröffentlichte Appell des damaligen Präsidenten des Internationalen Roten Kreuzes, Cornelio Sommaruga, änderte an der passiven Haltung westlicher Staaten nichts. „Das Ausmaß der ruandischen Tragödie ist weitaus größer als die Aufmerksamkeit, die ihr von den Regierungen und Medien außerhalb Afrikas entgegengebracht wird. Die Presse, insbesondere die des Westens, konzentriert sich auf Entwicklungen in anderen Teilen der Welt. Das IRK hat über diplomatische Kanäle auf diese eklatante Unzulänglichkeit hingewiesen“, schrieb Sommaruga im Mai 1994.41 Was die Entwicklung der Lage in Ruanda nach dem Völkermord angeht42, so warten zehn Jahre nach dem Genozid „noch 100 000 Menschen in den heillos überfüllten Gefängnissen auf ihren Prozess, 500 Ruander wurden bisher wegen ihrer Beteiligung am Völkermord zum Tod verurteilt. Ein im benachbarten Tansania eingerichtetes UN- Tribunal verschlang in acht Jahren Tätigkeit eine halbe Milliarde Dollar und verurteilte bisher 17 Personen. Eine halbe Million Mädchen und junge Frauen wurden nach Angaben des UN-Kinderhilfswerks Unicef während und nach dem Massenmord vergewaltigt . Viele von ihnen wurden mit Aids infiziert. Heute sind zwischen zehn und 13 Pro- 39 Perfider Spruch von der Neutralität. Wer denkt heute noch an Ruanda? Die Tageszeitung vom 26.11.1994. 40 Ruanda ist fast überall. Von Michael Birnbaum. Süddeutsche Zeitung vom 07.04.1995. 41 Mord ohne Einspruch. Die Zeit vom 13.05.1994. 42 Vgl. dazu ausführlich die unter Anlage 4 die beigefügte Ausarbeitung „Der Völkermord in Ruanda“. WD 1-002/04 vom 20.02.2004 - 15 - zent der 8,2 Millionen Einwohner Träger des Virus.“43 Im Jahr 2000 wurde in Ruanda eine Versöhnungskommission eingesetzt, die nach wie vor großen Herausforderungen steht.44 3. Überblick zu den wichtigsten internationalen Publikationen Der Völkermord in Ruanda ist als ein weiteres Kapitel in der Chronik zu betrachten, die das 20. Jahrhundert im Hinblick auf das Scheitern von Genozidprävention und rechtzeitiger Intervention zum Schutz der Zivilbevölkerung schrieb. Neben den offiziellen Untersuchungsberichten , die massive Kritik an dem Vorgehen, bzw. Versagen der internationalen Gemeinschaft übten, sei abschließend auf einige einschlägige Publikationen hingewiesen, die unterschiedliche Facetten der Aufarbeitung der Ereignisse in Ruanda in den Vordergrund stellen: - Barnett, Michael: Eyewitness to a Genocide. The United Nations and Rwanda. Ithaca London 2002: Der amerikanische Wissenschaftler Michael Barnett, der an der US-Botschaft bei den Vereinten Nationen die US-Politik während des Völkermordes in Ruanda ein Jahr lang erforschte, kommt zu einem äußerst kritischen Urteil. Weder der frühere VN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali, noch sein Nachfolger Kofi Annan, noch US-Präsident Bill Clinton hätten bei ihren Besuchen in Ruanda nach dem Völkermord die moralische Verantwortung für ihr eigenes Versagen übernommen, sondern stattdessen die Verantwortung generalisiert und auf mehrere Schultern verteilt . „Die Demokratisierung der Schuld reduzierte im Wesentlichen ihre eigene besondere Schuld zu einem bedeutungslosen Bruchteil.“ Die öffentlichen Entschuldigungen hätten detaillierte Angaben über die eigenen Fehlentscheidungen ausgeklammert und sich auf allgemeine Bemerkungen über den mangelnden politischen Willen zur Intervention beschränkt. „Dieselben Personen, die bereit waren, Kriegsgerichte zur Verfolgung der Mörder einzurichten, waren nicht bereit, Rechenschaft über die Gründe abzulegen, warum sie nicht bereit gewesen waren, den Mördern 43 „Wir alle haben gemeinsam versagt“. Weltweite Gedenkfeiern zum Völkermord in Ruanda vor zehn Jahren. Frankfurter Rundschau vom 08.04.2004. 44 Eine Auswahl an Artikeln, die anlässlich des 10. Jahrestages erschienen, ist dem Literaturverzeichnis zu entnehmen. - 16 - Einhalt zu gebieten. Kein Wunder, dass viele Ruander die Entschuldigungen der wichtigsten Zuschauer des Genozids unberührt ließen“ (Barnett 2002: S. 154)45 - Roméo Dallaire: Handschlag mit dem Teufel. Die Mitschuld der Weltgemeinschaft am Völkermord in Ruanda. Frankfurt a.M. 200346: Zehn Jahre nach den Ereignissen in Ruanda veröffentlichte der kanadische General Roméo Dallaire eine detaillierte Beschreibung der damaligen Einsatzbedingungen der UNAMIR-Mission, die ihm während der entscheidenden Monate unterstanden hatten. „Das Buch (…) ist eine quälend intensive Schilderung der sich entfaltenden Katastrophe. Und eine vernichtende Anklage all jener, die hätten handeln können und es nicht taten.“47 Dallaire kritisierte in dem Buch insbesondere den VN-Sicherheitsrat für seine Tatenlosigkeit und mangelnde Aufrichtigkeit , auch was die Resolution 918 anging, mit der offiziell die UNAMIR 2 – Mission beschlossen worden war. Rückblickend stellte er fest: „Nachdem mittlerweile ein Jahrzehnt vergangen ist, in dem ich jene Tage immer wieder minutiös durchlebt habe, bin ich heute immer noch sicher, dass ich den Wahnsinn hätte stoppen können, wenn man mir die Mittel dazu gegeben hätte. Aber als die Tage verstrichen und keine Soldaten eintrafen, wurde klar, dass der Sicherheitsrat wieder eine Resolution verabschiedet hatte, die nicht wirklich die Absichten der Mitgliedstaaten ausdrückte. (…) Da saßen wir nun also, warteten auf die Erfüllung eines Versprechens und waren unterdessen zu Buchhaltern degradiert, die nicht mehr tun konnten, als die Zahl der Ermordeten zu verzeichnen, die jeden Tag den Schlächtern zum Opfer fielen.“ Eine klare Schuldzuweisung macht Dallaire an die Adresse der USA und Großbritanniens, damals bei den Vereinten Nationen vertreten durch ihre Botschafter Madeleine Albright und Sir David Hannay. Sie hätten mit ihrer Weigerung, die Ereignisse als „Völkermord“ zu klassifizieren, ein wirksames Eingreifen der internationalen Gemeinschaft verschleppt (Dallaire 2003: 429f.). Dallaire plädierte in seiner Schlussbemerkung für eine Abkehr von Schuldzuweisungen und einer Hinwendung zu wirksamen Mechanismen der Genozidprävention: „Ich habe mein Maß an Vorwürfen und Anschuldigungen, politisch motivierten ‚Untersuchungen’ und Kriegsgerichtsverfahren , nachträglicher Besserwisserei, Umdeutung der Wahrheit und regelrechten Lügen erlebt und auch darunter gelitten, seit ich im September 1994 45 Michael Barnett: Eyewitness to a Genocide. The United Nations and Rwanda. Ithaca, London 2002. 46 Originaltitel: Shake Hands with the Devil. Random House Canada 2003. 47 Der Selbstankläger. Die Zeit vom 22.12.2003. - 17 - nach Kanada zurückkam – nichts davon wird die Toten zurückbringen oder den Weg in eine friedliche Zukunft weisen. Stattdessen sollten wir nach den Ursachen des Völkermordes nicht aus der Perspektive der Schuldzuweisung suchen – es gibt zu viel Schuld auf allen Seiten -, sondern unter dem Gesichtspunkt, wie wir konkrete Schritte unternehmen können, um zu verhindern, dass sich so etwas jemals wieder ereignet.“ Man dürfe nicht in Schuldzuweisungen stecken bleiben, sondern müsse das Prinzip der Verantwortlichkeit durchsetzen. „Wir müssen die Straflosigkeit beseitigen, mit der Völkermörder agieren konnten, und dem Prinzip des gleichen Rechts für alle Geltung verschaffen, damit niemand auch nur einen Augenblick lang den moralischen Fehler begeht, manche Menschen als menschlicher denn andere einzustufen. Es war dieser Fehler, dem die internationale Gemeinschaft 1994 durch ihre Gleichgültigkeit Vorschub leistete“ (Dallaire 2003: 578). - Alison des Forges: Kein Zeuge darf überleben : der Genozid in Ruanda. [Human Rights Watch ; Fédération Internationale des Ligues des Droits de L'Homme]. Hamburger 200248 : „Die Autorin Alison des Forges gehört zu den renommiertesten Afrikanisten unserer Tage, und vermutlich gibt es niemanden, der die tragische Geschichte Ruandas besser kennt. Sie koordinierte im Auftrag der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch einen Stab von Experten, die fünf Jahre lang recherchierten . Akribisch beschreiben sie, wie der Völkermord vorbereitet und abgewickelt wurde: das Anschwellen der Hutu Power, einer Massenbewegung zur Gleichschaltung aller Vernichtungskräfte; die Mobilisierung von Todesschwadronen wie der Interahamwe; die Bereitstellung der Waffen und Transportmittel; die Entsorgung der Leichenberge; die Verteilung der geraubten Ländereien und Güter “, schreibt der Afrikakorrespondent der ZEIT, Bartholomäus Grill in einer Rezension. Der brilliante Abriss der präkolonialen Geschichte sei allen zu empfehlen , die verstehen wollten, dass die Saat zu den Stammesfehden ein Erbe der Kolonialzeit sei.49 - Samatha Power: A Problem from Hell. America and the Age of Genocide. New York 2002. Die Journalistin Samantha Power wurde für ihre kritische Auseinandersetzung mit der Haltung und Rolle der USA im Hinblick auf die Völkermorde des 20. Jahrhunderts mit dem Pulitzer Preis ausgezeichnet und erhielt nach der Veröf- 48 Originaltitel: Leave None to Tell the Story. Human Rights Watch, April 1999. Deutsche Fassung in BT-Bibliothek zurzeit ausgeliehen (M 572439. Fällig am 02.03.2007). 49 Tötet! Tötet! Tötet! Alison des Forges zeigt in ihrer bahnbrechenden Untersuchung, wie der Völkermord in Ruanda ins Werk gesetzt wurde und warum die Weltgemeinschaft wegsah. http://www.zeit.de/2002/51/LB-P-Ruanda?page=2. - 18 - fentlichung der umfassenden Untersuchung einen Ruf als Gastprofessorin nach Harvard. „Wir sind alle Zuschauer von Völkermorden gewesen. Die entscheidende Frage ist, warum,“50 mahnt Power. Sie setzt sich in dem Buch u. a. kritisch mit dem Verhalten der Administration von Präsident Clinton auseinander, der es nachweislich gelungen war, das „G-Word“ (den Begriff Genozid) aus den Resolutionstexten der Vereinten Nationen herauszuhalten, um nicht zu einer militärischen Intervention gezwungen zu werden. In ihrem Schlusswort legt Power ein Plädoyer für eine wirksame Genozid-Prävention ab. Dies müsse Priorität haben. - Linda Melvern: Ruanda. Der Völkermord und die Beteiligung der westlichen Welt. München 200451: Der eindringliche Bericht von Linda Melvern beruht auf der Auswertung der betreffenden VN-Akten, zu denen sie als erste Journalistin Zugang bekam. Melvern setzt sich sehr kritisch mit der Rolle des damaligen VN-Generalsekretärs Boutros-Boutros Ghali auseinander. Eine weitere Ursache für das Ausbleiben wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung sieht sie in dem geringen Stellenwert, den Afrika in den Augen der entscheidenden Mächte besäße: „Ruanda war zu klein, zu arm und zu schwarz. Vielleicht war es ja der institutionalisierte Rassismus in der UNO, der verhinderte, dass keiner dort Ruanda beachtete .“52 Boutros Boutros-Ghali wies diese Vorwürfe von sich und sah die Schuld beim Sicherheitsrat, der ihn immer wieder ausgebremst habe. „Linda Melverns Ruanda-Buch ist nicht nur eine Abrechnung mit Boutros-Ghali, sondern eine vernichtende Bilanz des Versagens der westlichen Welt. Doch am damaligen UNO-Generalsekretär kommt sie in keinem Kapitel vorbei.“53 - James Traub: The Best Intentions. Kofi Annan and the UN in the Era of American World Power. New York 2006. In dieser wohl umfassendsten und aktuellsten Biographie des ausgeschiedenen VN- Generalsekretärs Kofi Annan nimmt dessen Rolle als Direktor des Department for Peacekeeping Operations (DKPO) während des Völkermordes in Ruanda nur einen 50 „We have all been bystanders to genocide. The crucial question is why“. Power 2002: XVII. 51 Originaltitel: Conspiracy to Murder. The Rwandan Genocide. London [u.a.] 2004. Deutsche Fassung in BT-Bibliothek zurzeit ausgeliehen (M 575500. Fällig am 02.03.2007). 52 http://www.hr-online.de/website/rubriken/kultur/index.jsp?rubrik=2101&key= standard_document_857572 53 ebenda - 19 - kleinen Raum ein.54 Gleichwohl wird hier ein Einblick in die Innensicht der Vereinten Nationen gegeben. So kommen die damals wesentlichen VN-Verantwortlichen zu Wort. Die Äußerungen hochrangiger VN-Beamter (Kofi Annan, Shashi Tharoor, Iqbal Riza, Chinmaya Gharekhan u.a.) zeigen die vielschichtigen Gründe, die damals aus offizieller Sicht zu der restriktiven Haltung des VN-Sicherheitsrates geführt haben. 54 Traub 2006: 50-60. - 20 - 4. Verzeichnis weiterführender Literatur und elektronischer Links I. Aufsätze und Monographien Barnett, Michael: Eyewitness to a Genocide. The United Nations and Rwanda. Ithaca, London 2002. Dallaire, Roméo: Handschlag mit dem Teufel. Die Mitschuld der Weltgemeinschaft am Völkermord in Ruanda. Frankfurt a. M. 2003. Des Forges, Alison: Kein Zeuge darf überleben : der Genozid in Ruanda. [Human Rights Watch ; Fédération Internationale des Ligues des Droits de L'Homme]. Hamburg 2002. Gourevitch, Philip: Wir möchten Ihnen mitteilen, daß wir morgen mit unseren Familien umgebracht werden. Berichte aus Ruanda, Berlin 2001. Harding, Leonhard (Hrsg.): Ruanda - der Weg zum Völkermord. Vorgeschichte - Verlauf - Deutung, Hamburg 1998 Liebetanz, Klaus: Wie können wir in Zukunft einen Völkermord verhindern? : Gedanken zum Völkermord 1994 in Ruanda. In: Internationales Afrikaforum. - 33 (1997), 1, S. 75 - 81. Magnarella, Paul J.: Justice in Africa. Rwanda's Genocide, Its Courts, and the UN Criminal Tribunal, Hants - Vermont 2000 Mamdani, Mahmood: When Victims Become Killers. Colonialism, Nativism, and Genocide in Rwanda, Kampala 2001 Melvern, Linda: Ruanda. Der Völkermord und die Beteiligung der westlichen Welt. München 2004. Prunier, Gérard: The Rwanda Crisis 1959 - 1994. History of a Genocide, London 1995 Strizek, Helmut: Der Völkermord, den man hätte stoppen können. Analyse des MASIRE-Berichts über den Genozid in Ruanda und seine Konsequenzen (Juli 2000). In: Internationales Afrikaforum. - 37 (2001), 2 , S. 153 – 167. Traub, James: The Best Intentions. Kofi Annan and the UN in the Era of American World Power. New York 2006. - 21 - II. Presseartikel Der Despot und sein Heiligenschein. Deutschland und Ruanda: Geschichte einer Katastrophe . Die Tageszeitung vom 06.04.1995. Der Präsident, der nur noch Ruander kennt. Zehn Jahre nach dem Genozid will Paul Kagame „Hutu“ und „Tutsi“ aus dem Sprachgebrauch tilgen. Süddeutsche Zeitung vom 07.04.2004. Der Selbstankläger. Vor zehn Jahren musste der kanadische UN-General Roméo Dallaire dem Völkermord in Ruanda zusehen. Die Zeit vom 22.12.2003. Ich bin es, Untertan der Würmer und Raben. Ruanda – und dann? Zehn Jahre nach dem Völkermord heuchelt die Welt Interesse an Afrika. Süddeutsche Zeitung vom 07.04.2004. Linda Melvern: Ruanda. Der Völkermord und die Beteiligung der westlichen Welt. http://www.hr-online.de/website/rubriken/kultur/index.jsp?rubrik=2101&key= standard_document_857572 download 19.02.2007. Mit dem Nachbarn leben, der unseren Vater tötete. Zehn Jahre nach dem Völkermord in Ruanda sind die Gründe ungeklärt und die Narben nicht verheilt. Die Welt vom 06.04.2004. Mord ohne Einspruch. Die Zeit vom 13.05.1994. Perfider Spruch von der Neutralität. Wer denkt heute noch an Ruanda? Die Tageszeitung vom 26.11.1994. Ruanda ist fast überall. Von Michael Birnbaum. Süddeutsche Zeitung vom 07.04.1995. Tödliche Ignoranz. In Ruanda hat auch die deutsche Politik versagt. Von MdB Werner Schuster. Die Zeit vom 19.08.1994. Tötet! Tötet! Tötet! Alison des Forges zeigt in ihrer bahnbrechenden Untersuchung, wie der Völkermord in Ruanda ins Werk gesetzt wurde und warum die Weltgemein schaft wegsah. http://www.zeit.de/2002/51/LB-P-Ruanda?page=2, download vom 19.02.2007. - 22 - Unbewältigte Geschichte. Ruanda arbeitet an seiner Vergangenheit, doch Gerechtigkeit gibt es nicht. Die Welt vom 06.04.2004. Unbewältigter Völkermord (Kommentar). Frankfurter Rundschau vom 06.04.2004. Verdienst und Versagen. Von Thankmar v. Münchhausen. FAZ vom 01.09.1994. Wenig Interesse an Afrika. Die Welt vom 17.05.2007. III. Elektronische Links http://www.preventgenocide.org (Stichwort: „International Day of Reflection n the 1994 Genocide in Rwanda“), download 12.02.2007. http://www.runiceurope.org/german/presse/2004/runic6.htm (Erklärung zum 10. Jahrestag des Völkermordes in Ruanda), download, 16.06.2004. http://www2.unog.ch/news2/documents/newsen/sg04003e.htm (Secretary-General observes International Day of Reflection on 1994 Rwanda Genocide ), download 12.02.2007. http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/Ipw/Akuf/kriege/283ak_ruanda.htm (Stichwort: Ruanda/ Birthe Gäth), download 12.02.2007. http://www.auswaertigesamt .de/diplo/de/Laenderinformationen/Ruanda/Geschichte.html (Stichwort: Ruanda/Geschichte), download vom 13.02.2007. http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Ruanda/uno-bericht.html (Stichwort: UN-Bericht/ „Eine Chronik unterlassener Hilfsleistungen“) http://www.dse.de/aktuell/ruanda.htm download vom 16.06.2004 – nicht mehr online (Dokument siehe Anlage) http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/0/bae8476df876c6b8c1256aa0002eb233?Op enDocument (Stichwort: Unternehmen Türkis/Frankreich), download 20.02.2007. - 23 - ANLAGEN Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission vom 15. Dezember 1999 zum Verhalten der Vereinten Nationen während des Völkermordes in Ruanda 1994. Auszüge . In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 2/200, S. 234-251. Anlage 1 „Völkermord in Ruanda: Kommission wirft UNO völliges Versagen vor.“ Deutsche Stiftung für Internationale Entwicklung. Anlage 2 Ruanda zehn Jahre nach dem Völkermord. WF II 092/04 vom 11.06.2004 (Materialsammlung ). Anlage 3 Der Völkermord in Ruanda. WD 1-002/04 vom 20.02.2004 (Ausarbeitung) Anlage 4 Auflistung der Ruanda-bezogenen BT-Drucksachen (Sach- und Sprechregister) Anlage 5