© 2020 Deutscher Bundestag WD 2 - 3000 - 021/20 Ausstattung und Kompetenzen der „Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter“ in Deutschland im Vergleich zu ähnlichen Einrichtungen in ausgewählten europäischen Staaten, die im Zuge des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen (OPCAT) geschaffen wurden Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 2 Ausstattung und Kompetenzen der „Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter“ in Deutschland im Vergleich zu ähnlichen Einrichtungen in ausgewählten europäischen Staaten, die im Zuge des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen (OPCAT) geschaffen wurden Aktenzeichen: WD 2 - 3000 – 021/20 Abschluss der Arbeit: Fachbereich: 31. März 2020 (inkl. des Zugriffs auf Onlinequellen) WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Situation in Deutschland 5 3. Situation in anderen ausgewählten Staaten 9 3.1. Dänemark 9 3.2. Frankreich 12 3.3. Österreich 14 3.4. Schweden 18 3.5. Schweiz 20 3.6. Spanien 22 3.7. Vereinigtes Königreich 26 4. Fazit 29 5. Anlage 1 32 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 4 1. Einleitung Das Fakultativprotokoll OPCAT vom 18. Dezember 20021 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 19842 ist eine wichtige Ergänzung des Anti-Folter- Übereinkommens der Vereinten Nationen. Mit dem Zusatzprotokoll wurde ein internationales System zur Inspektion von Haftorten etabliert, wie es in Europa bereits seit 1987 in Gestalt des „Committee for the Prevention of Torture“3 besteht. Im Rahmen des Zusatzprotokolls vereinbarten die Vertragsstaaten, einen unabhängigen nationalen Präventionsmechanismus (NPM) einzurichten, um Kontrollen an allen Haftanstalten und Orten, an denen Personen ihrer Freiheit entzogen sind, durchzuführen. So sollen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verhindert werden. Deutschland hat das Zusatzprotokoll am 20. September 2006 unterzeichnet und mit Zustimmungsgesetz vom 26. August 20084 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Auf diesen Grundlagen wurde in Deutschland die „Nationale Stelle zur Verhütung von Folter“ in Wiesbaden gegründet, auf die unter Abschnitt 2 näher eingegangen wird. In Abschnitt 3 werden Ausstattung und Kompetenzen zu ähnlichen Einrichtungen in ausgewählten Staaten (Dänemark, Frankreich, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien und Vereinigtes Königreich) untersucht, die im Zuge der UN-Antifolterkonvention geschaffen wurden. Unter Punkt 4 wird dann ein vergleichendes Fazit gezogen. Schließlich werden die Ergebnisse der Untersuchung in Deutschland und in den ausgewählten sieben europäischen Staaten als Anlage 1 synoptisch dargestellt. Da die überwiegende Zahl der ausgewählten Staaten ihre Jahresberichte für das Jahr 2019 noch nicht veröffentlicht haben, wurde zur besseren Vergleichbarkeit in der Regel das Datenmaterial aus dem Jahr 2018 zugrunde gelegt. 1 OPCAT = Optional Protocol to the Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment Adopted on 18 December 2002 at the fifty-seventh session of the General Assembly of the United Nations by resolution A/RES/57/199, abrufbar unter: https://www.ohchr.org/Documents/ProfessionalInterest /cat-one.pdf. 2 Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984, abrufbar unter https://www.antifolterkonvention.de/uebereinkommen-gegen-folterund -andere-grausame-unmenschliche-oder-erniedrigende-behandlung-oder-strafe-3149/. 3 Siehe hierzu die Internetpräsenz des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) unter https://www.coe.int/en/web/cpt. 4 Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame , unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 26. August 2008, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 23, abrufbar unter https://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar57199-dbgbl.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 5 Entsprechend dem Auftrag geht der vorliegende Sachstand auf folgende Fragestellungen ein: Welche Stellen sind im jeweiligen Land für die Überwachung der nationalen Umsetzung der VN-Antifolterkonvention befasst? Was sind deren Rechtsgrundlagen? Was sind die Aufgaben und Befugnisse (z. B. Ermittlungsaufgaben bei Menschenrechtsverletzungen und / oder juristische Vertretung in Einzelfällen?) Zusammensetzung, organisatorische Gliederung und personelle Ausstattung (insbesondere Grad der Unabhängigkeit, ggf. übergeordnete Behörde)? Finanzielle Mittel (staatliche / private)? Findet eine Kooperation mit dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter des Europarates statt? Gibt es Synergien: Konkurrenz oder Doppelungen? Fungiert die nationale Stelle als Ombudsstelle? Dient die nationale Stelle auch als Forschungseinrichtung? Wie steht es um die entsprechende finanzielle Ausstattung? Wieviel Forschungspublikationen erfolgen pro Jahr? 2. Situation in Deutschland Die „Nationale Stelle zur Verhütung von Folter“ 5 ist der deutsche NPM nach Artikel 3 OPCAT und wurde – wie bereits oben erwähnt – auf Grundlage des Fakultativprotokolls zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) eingerichtet. Es trat für die Bundesrepublik Deutschland am 3. Januar 2009 in Kraft. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter besteht aus einer Bundesstelle und einer Länderkommission. 5 Siehe hierzu die Internetpräsenz der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter unter https://www.nationalestelle .de/en/home.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 6 Die Bundesstelle wurde mit Organisationserlass des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 20. November 20086 eingerichtet, das auch deren Mitglieder ernennt. Die Länderkommission wurde durch den Staatsvertrag über die Einrichtung eines Nationalen Präventionsmechanismus aller Länder vom 25. Juni 2010 eingerichtet.7 Hauptaufgabe der Nationalen Stelle ist es, Besuche an Orten der Freiheitsentziehung im Sinne von Artikel 4 OPCAT durchzuführen. Die Nationale Stelle gibt Empfehlungen an die zuständigen Behörden ab, um die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist oder entzogen werden kann, zu verbessern sowie Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu verhindern. Sie gibt Stellungnahmen und Empfehlungen zu bestehenden und im Entwurf befindlichen Rechtsvorschriften ab und erstellt Jahresberichte8 an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Deutschen Bundestag und die Länderparlamente. Die Tätigkeit der Nationalen Stelle ist präventiv. Im Jahr 2018 besuchte die Nationale Stelle 48 Einrichtungen und begleitete vier Abschiebungen. Entsprechend dem föderalen Aufbau sind die Zuständigkeiten zwischen der Bundesstelle und Länderkommission aufgeteilt: • Bundesstelle: - Gewahrsamseinrichtungen der Bundeswehr, des Zolls, der Bundespolizei (einschließlich Begleitung von Rückführungsflügen), - Transitzonen internationaler Flughäfen • Länderkommission: - Psychiatrische Kliniken, 6 Organisationserlass des Bundesministeriums der Justiz vom 20. November 2008, Bundesanzeiger Nr. 182, S. 4277, abrufbar unter https://www.nationale-stelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Rechtsgrundlagen /Organisationserlass_OPCAT.pdf. 7 Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 7. Dezember 2009, Nr. 21, S. 677-756, Seite 681, abrufbar unter http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/e64/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VB-BW- GBl2009677-G&documentnumber=1&numberofresults=5&doctyp=Verkuendungsblatt%3Abw-gbl&showdoccase =1&doc.part=D¶mfromHL=true#focuspoint. 8 Alle Jahresberichte abrufbar unter https://www.nationale-stelle.de/publikationen.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 7 - Maßregelvollzugseinrichtungen, - Einrichtungen der Jugendhilfe, - stationäre Alten- und Pflegeheime, - Abschiebungshafteinrichtungen, Unterbringungseinrichtungen an Flughäfen, - Vorführzellen in Gerichten, - Justizvollzugsanstalten, - Jugendstraf- und Jugendarrestanstalten, - Dienststellen der Landespolizei. Die Mitglieder der Nationalen Stelle haben zur Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgaben folgende Befugnisse: - Zugang zu allen Orten der Freiheitsentziehung, ihren Einrichtungen und Anlagen, - Zugang zu allen Informationen, die Personen betreffen, denen die Freiheit entzogen ist oder entzogen werden kann, - Zugang zu allen festgehaltenen Personen oder sonstigen Dritten, die sachdienliche Auskünfte geben können und das Recht, vertrauliche Gespräche mit ihnen zu führen, - Die Nationale Stelle ist bei der Entscheidung, welche Orte sie besucht und mit welchen Personen sie Gespräche führen möchte, vollkommen frei. Der Nationalen Stelle bleibt die Entscheidung darüber überlassen, welche Informationen sie einsehen möchte. Die ernannten Mitglieder sind befugt, sich von Mitarbeitern9 der Geschäftsstelle sowie externen Experten bei der Ausübung ihres Mandats unterstützen zu lassen. Eine juristische Vertretung in Einzelfällen findet nicht statt. Sie hat grundsätzlich keine Befugnis, Beschwerden von Einzelpersonen direkt nachzugehen, diesen abzuhelfen oder rechtliche Beratung anzubieten. Die Bundesstelle und die Länderkommission sind mit ehrenamtlichen Mitarbeitern besetzt. Die Bundesstelle hat zwei ehrenamtliche Mitarbeiter, die Länderkommission acht. 9 In dieser Ausarbeitung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 8 Unterstützt wird die nationale Stelle von einer hauptamtlichen Geschäftsstelle, die der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden angegliedert ist und mit sechs hauptamtlich beschäftigten Mitarbeitern besetzt ist. Der Leiter der Bundesstelle und sein Stellvertreter sind von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Verteidigung ernannt worden. Die Ernennungen erfolgen jeweils für vier Jahre. Eine vorzeitige Abberufung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen der §§ 21 und 24 des Deutschen Richtergesetzes erfolgen.10 Die Mitglieder der Länderkommission werden von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister ernannt. Nach Artikel 18 OPCAT ist die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, die funktionale Unabhängigkeit der Nationalen Stelle zu garantieren. Die Mitglieder sind in ihrer Amtsführung weisungsunabhängig und unterstehen keiner Fach- oder Rechtsaufsicht. Das Budget der Nationalen Stelle wurde im Zusammenhang mit der Verdopplung der Mitgliederzahl im Jahr 2015 aufgestockt. Ihr steht seitdem ein staatliches Budget von 540.000 € / jährlich zur Verfügung. Eine regelmäßige Anpassung des Budgets an die allgemeine Kostenentwicklung erfolgte viele Jahre nicht. Nach Angaben der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter wurde das Budget im Jahr 2020 auf 640.000 € / jährlich erhöht.11 Finanzielle Mittel von privater Stelle sind nicht bekannt. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter des Europarates (CPT) statt. Mit Unterstützung des Europarates veranstaltete die Nationale Stelle im Jahr 2018 gemeinsam mit der Volksanwaltschaft, dem österreichischen NPM, erstmals eine internationale NPM-Konferenz, die sich mit dem Monitoring von Alten- und Pflegeheimen befasste. Der Schwerpunkt der Konferenz lag auf dem Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen“. Die Nationale Stelle nahm ebenso an einer NPM-Konferenz teil, die der slowenische NPM anlässlich seines 10-jährigen Bestehens gemeinsam mit dem Europarat in Ljubljana ausrichtete. Thematischer Schwerpunkt dieser Konferenz war die Auseinandersetzung der NPMs mit Fragen der Bewertung der Effektivität und Wirksamkeit ihrer eigenen Arbeit. Die Nationale Stelle ist keine Ombudseinrichtung, dennoch sind Hinweise aus Einzelanfragen für die Arbeit der Nationalen Stelle von praktischer Relevanz. Sie stehen bei Besuchen als Hintergrundinformationen zur Verfügung und können die Aufmerksamkeit auf spezielle 10 Organisationserlass des Bundesministeriums der Justiz vom 20. November 2008, abrufbar unter https://www.nationale-stelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Rechtsgrundlagen/Organisationserlass_OP- CAT.pdf. 11 Telefonische Auskunft der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter vom 17. März 2020. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 9 Problembereiche lenken. Außerdem können konkrete Angaben und Hinweise Einfluss auf die Auswahl der Besuchsorte und die damit verbundene Prioritätensetzung haben. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in Deutschland stellt keine Forschungseinrichtung dar. Insofern liegen keine Forschungspublikationen vor. 3. Situation in anderen ausgewählten Staaten 3.1. Dänemark Am 19. Mai 2004 ratifizierte Dänemark das OPCAT-Zusatzprotokoll und beauftragte 2007 den dänischen Ombudsmann12 mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem NPM und richtete eine Abteilung OPCAT ein. Zwei Jahre später schloss der Bürgerbeauftragte mit dem Dänischen Institut für Menschenrechte (DIHR)13 und mit der NGO DIGNITY (früher: Rehabilitations- und Forschungszentrum für Folteropfer)14 Vereinbarungen, die darauf abzielten, eine formelle Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft einzuleiten und eine Stärkung der Kontrolltätigkeiten des Ombudsmannes zu fördern. Wenngleich den beiden Organisationen innerhalb des OPCAT-Aufgabenbereiches nur eine beratende Funktion zukommt, hat der Ombudsmann erklärt, dass er den Meinungen der beiden Organisationen entscheidende Bedeutung beimisst.15 Rechtsgrundlage ist das „Gesetz über den Ombudsmann des dänischen Parlaments“ (Gesetz Nummer 473) vom 12. Juli 1996, zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 556 vom 24. Juni 2005 und Gesetz Nummer 502 vom 12. Juni 2009.16 Im November 2012 wurde die OPCAT- Einheit mit der Monitoring-Abteilung (heute Abteilung 3) zusammengelegt, die nicht nur NPM-Aufgaben wahrnimmt. Zusätzlich wurde eine Kinderabteilung (Abteilung 4)eingerichtet, die ebenfalls nur teilweise Aufgaben des NPM im Zusammenhang mit Kindern übernimmt. Der Ombudsmann wird vom dänischen Parlament, dem Folketing, gewählt. Er kann auf eigene Initiative hin die Untersuchung eines Falles vornehmen. Er kann Kritik äußern und Behörden empfehlen, einen Fall neu aufzunehmen oder möglicherweise ihre Entscheidung zu ändern. Er darf aber nicht selbst Entscheidungen treffen. Behörden, die in den Zuständigkeitsbereich des Ombudsmanns fallen, sind verpflichtet, ihm Auskunft zu erteilen sowie Dokumente auszuhändigen, die von ihm angefordert werden. Er kann 12 Siehe hierzu die Internetpräsenz des dänischen Ombudsmannes unter http://en.ombudsmanden.dk/. 13 Siehe Internetpräsenz des dänischen Institut für Menschenrechte unter https://www.humanrights.dk/aboutus /national-human-rights-institutions. 14 Siehe Internetpräsenz der NGO DIGNITY unter https://dignity.dk/en/. 15 Vergleiche hierzu: „The OPCAT Tasks: General Principles“, abrufbar unter https://www.apt.ch/content/files /npm/eca/Denmark_NPM%20Internal%20Rules.pdf. 16 Abrufbar unter http://en.ombudsmanden.dk/loven/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 10 von Behörden, sofern sie in den Zuständigkeitsbereich des Ombudsmanns fallen, schriftliche Stellungnahmen verlangen. Der Ombudsmann kann Personen zur Aussage über Verhältnisse, die ihm im Rahmen der Untersuchungen wichtig erscheinen, vor Gericht laden. Er kann jeden Dienstort besichtigen und hat Zugang zu allen Räumen. Wenn er es für erforderlich erachtet, kann er auch ohne richterliche Entscheidung Zugang zu privaten Institutionen erhalten, sofern dort Personen ihrer Freiheit entzogen werden oder werden könnten. Die Polizei leistet, wenn notwendig, den erforderlichen Beistand zur Durchführung der Untersuchung. Sofern davon auszugehen ist, dass in der öffentlichen Verwaltung Fehler oder Versäumnisse von größerer Bedeutung begangen wurden, muss der Ombudsmann den Rechtsausschuss des dänischen Parlaments über den Fall in Kenntnis setzen. Der Ombudsmann muss dies außerdem den zuständigen Ministern und Verwaltungsbehörden mitteilen. 17 Die Abteilung 3 arbeitet im Rahmen des NPM eng mit der NGO DIGNITY sowie dem Dänischen Institut für Menschenrechte zusammen. Hierfür wurden zwei Gremien eingerichtet. Der OPCAT- Rat und die OPCAT-Arbeitsgruppe. Der OPCAT-Rat besteht aus den Leitungen der drei Institutionen Parlamentarischer Bürgerbeauftragter, DIGNITY und DIHR. Alle vier bis sechs Monate werden Treffen organsiert, um Fragen zu erörtern. Im OPCAT-Rat werden Vorgehensweisen, Richtlinien für OPCAT-Aktivitäten, Jahresberichte und gemeinsame Pressemitteilungen besprochen. Zu den spezifischen Aufgaben des Rates gehören die Erstellung eines Handbuchs für Inspektionen und die Festlegung von Strukturen für Besuchsberichte. Die OPCAT-Arbeitsgruppe besteht aus benannten Mitarbeitern der drei Organisationen. In diesem Gremium werden u.a. Berichte und Empfehlungen zu neuen Rechtsvorschriften ausgearbeitet. Der Ombudsmann ist im Jahr 2018 4.798 Beschwerdefällen von Bürgern nachgegangen. Auf Eigeninitiative hin wurde weiteren 162 Fällen nachgegangen. Im Rahmen Überwachungstätigkeiten fanden 66 Besuche in öffentlichen und privaten Einrichtungen statt, in denen Personen benachteiligt sind oder werden könnten (Gefängnisse, Sozialeinrichtungen und psychiatrische Stationen u.a.). Dies waren überwiegend Orte der Freiheitsentziehung. Der dänische Ombudsmann fungiert nicht als Forschungsstelle. Er veröffentlicht aber einen jährlichen Tätigkeitsbericht und veröffentlicht thematische Berichte.18 Allerdings üben die beiden Institutionen DIHR und die NGO DIGNITY, mit denen der Ombudsmann den NPM gewährleistet , teilweise Forschungsarbeit aus. So forscht die NGO DIGNITY beispielsweise über die Rehabilitation von Folteropfern sowie Ursachen, Bedingungen und Auswirkungen von Folter. Das Dänische Institut für Menschenrechte forscht speziell zu den Haftbedingungen und den Rechten von 17 Vergleiche hierzu Ombudsman Act, Act No. 473 of 12 June 1996 concerning the Ombudsman as amended by Consolidated Act No. 556 of 24 June 2005, Consolidated Act No. 502 of 12 June 2009, Consolidated Act No. 568 of 18 June 2012 and Consolidated Act No. 349 of 22 March 2013, abrufbar unter http://en.ombudsmanden.dk/loven /. 18 The Ombudsman institution in 2018, März 2019, abrufbar unter http://beretning2018.ombudsmanden.dk/english /fob_2018/ und http://en.ombudsmanden.dk/publications/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 11 Insassen in dänischen Gefängnissen, z.B. zur Isolationshaft und zur Anwesenheit der Kinder der Insassen im Gefängnis.19 Es sind ungefähr 100 Mitarbeiter beim Ombudsmann des dänischen Parlaments beschäftigt.20 Die Abteilung 3 umfasst 15 und die Abteilung 4 hat 13 Mitarbeiter. Der Ombudsmann stellt seine Mitarbeiter selbst ein und entlässt sie. Anzahl, Gehalt und Pensionen werden nach der Geschäftsordnung des dänischen Parlaments festgelegt. Die Ausgaben hierfür werden aus Mitteln des dänischen Parlaments gezahlt. Sie betrugen für das Jahr 2018 insgesamt 82.025.000 DKK / ca. 10.914.000 €.21 Daneben erhalten das Dänische Institut für Menschenrechte als auch die NGO DIGNITY ebenfalls finanzielle Mittel, um die Aufgaben des NPM begleiten zu können. Wie im Einzelnen die Haushaltsmittel vom NPM verwendet werden ist nicht spezifiziert, auch nicht in der Haushaltsaufstellung. Der Bürgerbeauftragte übt zahlreiche internationale Aktivitäten aus. Hierunter fallen z. B. die Organisation und Durchführung von Studienbesuchen für Ombudsstellen in Dänemark oder anderen relevanten Institutionen. Mitarbeiter nehmen an Workshops oder anderen Aktivitäten im Ausland auf Einladung von Ombudsstellen anderer Länder teil und sichern somit eine langfristige Zusammenarbeit, die einen kontinuierlichen Dialog und Erfahrungsaustausch mit Ombudsmann -Institutionen oder anderen relevanten Institutionen auf der Grundlage eines „Memorandum of Understanding“ (MoU) ermöglicht. Im November 2018 organsierte der Ombudsmann in Zusammenarbeit mit dem International Ombudsman Institute (IOI)22 ein Seminar zur Thematik „Nationale Präventionsmechanismen“, an dem Vertreter verschiedener Länder teilnahmen.23 Der dänische Bürgerbeauftragte arbeitet außerdem mit der Europäischen Kommission, hier insbesondere mit TAIEX24 und dem Europarat, dem Büro der Generaldirektion Programme (ODGP)25, zusammen . Die NGO DIGNITY arbeitet im Rahmen des NPM direkt mit dem Unterausschuss zur 19 Siehe u.a. https://dignity.dk/en/publications/ und https://www.humanrights.dk/research. 20 Siehe http://en.ombudsmanden.dk/introduktion/. 21 Siehe hierzu ausführlich Folketingets Ombudsmand, Annual Report 2018, Seite 125, abrufbar unter http://beretning 2018.ombudsmanden.dk/english/fob_2018/. 22 Siehe Internetpräsenz des International Ombudsman Instituts (IOI) unter https://www.theioi.org/. 23 Übersicht aktueller Veranstaltungen abrufbar unter: http://www.ombudsmanden.dk/international/recent_activities /. 24 https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/tenders/taiex_en. 25 https://www.coe.int/en/web/programmes/home?desktop=true. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 12 Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe der Vereinten Nationen (SPT)26 zusammen. 3.2. Frankreich Frankreich ratifizierte am 11. November 2008 das OPCAT-Fakultativprotokoll,27 hatte aber bereits vor Ratifizierung des Fakultativprotokolls beschlossen, eine eigenständige und unabhängige Einrichtung zur Verhütung von Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe einzurichten, den „Contrôleur général des lieux de privation de liberté“ (CGLPL).28 Am 30. Oktober 2007 wurde das Gesetz zur Einrichtung des CGLPL für Orte des Freiheitsentzugs verabschiedet.29 Der Amtsinhaber wurde am 13. Juni 2008 für eine Amtszeit von sechs Jahren benannt.30 Der CGLPL kann jederzeit in ganz Frankreich jeden Ort besuchen, an dem Menschen ihrer Freiheit entzogen sind. Dazu gehören insbesondere Haftanstalten, Einrichtungen für Minderjährige, Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen unter gemeinsamer Aufsicht von Gesundheits- und Justizministeriums, Haftanstalten des Zolls, lokale Polizeistationen, Haftanstalten für Ausländer , Gerichtsgefängnisse und jedes Fahrzeug, das die Überstellung von Personen erlaubt, denen die Freiheit entzogen ist. Der CGLPL ist nicht weisungsgebunden. Er kann nicht wegen seiner Meinung oder wegen der Handlungen, die er in seinen Funktionen ausführt, strafrechtlich verfolgt werden. Er kann nicht wegen seiner Meinungen oder wegen der Handlungen, die er in seinen Funktionen ausführt, strafrechtlich verfolgt werden. Er darf keine anderen Aufgaben oder gewählten Mandate wahrnehmen . 26 „Subcommittee on Prevention of Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment“ 27 Association for the preventure of torture, France - OPCAT Situation, abrufbar unter https://apt.ch/en/opcat_pages /opcat-situation-88/, zur Genese siehe: LOI n° 2008-739 du 28 juillet 2008 autorisant l'approbation du protocole facultatif se rapportant à la convention contre la torture et autres peines ou traitements inhumains ou dégradants , abrufbar unter https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000019266694&date Texte=, veröffentlicht mit Dekret vom 15. Dezember 2008, Décret n° 2008-1322 du 15 décembre 2008 portant publication du protocole facultatif se rapportant à la convention contre la torture et autres peines ou traitements inhumains ou dégradants, adopté le 18 décembre 2002 à New York, abrufbar unter https://www.legifrance .gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000019937994&fastPos=1&fastReqId=1124109621&categorie Lien=id&oldAction=rechTexte. 28 Siehe hierzu die Internetpräsenz des „Contrôleur général des lieux de privation de liberté“ unter https://www.cglpl.fr/. 29 LOI no 2007-1545 du 30 octobre 2007 instituant un Contrôleur général des lieux de privation de liberté, abrufbar unter https://www.apt.ch/content/files/npm/eca/France4.pdf., siehe auch Décret n° 2008-246 du 12 mars 2008 relatif au Contrôleur général des lieux de privation de liberté, abrufbar unter https://www.legifrance .gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000018276752&dateTexte. 30 Décret du 13 juin 2008 portant nomination du Contrôleur général des lieux de privation de liberté - M. Delarue (Jean-Marie), abrufbar unter https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cid- Texte=JORFTEXT000018982648&fastPos=24&fastReqId=2140788648&categorieLien=id&oldAction=rechTexte. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 13 Die zu untersuchenden Orte werden frei ausgewählt. Der Generalkontrolleur informiert in der Regel einige Tage vorher die Leiter der entsprechenden Stellen, kann aber, sofern er es für notwendig erachtet, auch ohne Ankündigung Orte der Freiheitsentziehung besuchen. Er schließt seine Besuche mit einem Bericht und Empfehlungen ab. Die Besuchsberichte werden regelmäßig an die zuständigen Minister zur Kenntnisnahme übersandt. Er kann Empfehlungen aussprechen und diese im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlichen.31 Der CGLPL gibt im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches für Orte mit Freiheitsentzug Stellungnahmen ab und kann der Regierung Änderungen zu geltenden Gesetzen und Vorschriften vorschlagen , die dann im Amtsblatt veröffentlicht werden und mitunter auch Anmerkungen der zuständigen Minister enthalten.32 Im Jahr 2018 führte die CGLPL 145 Kontrollbesuche durch, u.a. 22 Besuche in Strafanstalten, 23 in psychosozialen Einrichtungen, 15 in Gesundheitseinrichtungen und 57 Besuche in Polizeigewahrsams - und Zollhaftorten.33 Jedes Jahr legt der CGLPL dem Präsidenten der Republik und dem Parlament einen Tätigkeitsbericht vor.34 Laut Jahresbericht 2018 besteht die CGLPL aus 59 Mitarbeitern, darunter 33 festangestellte Mitarbeiter . Der „Contrôleur général“ wird unterstützt von einem Generalsekretär, 18 Kontrolleuren in Vollzeit, 34 externen Mitarbeitern als Kontrolleure, teilweise auch in Vollzeit sowie einem Verwaltungsteam von sechs Mitarbeitern. Das Gesamtbudget im Jahr 2018 betrug 5,2 Mio. €. Davon sind im Gesamtbudget 4,2 Mio € für Personalausgaben und 1 Mio € für allgemeine Betriebsausgaben veranschlagt).35 Für den französischen CGLPL sind die internationale Kooperation und der Erfahrungsaustausch von großer Bedeutung. Er kooperiert eng mit den zuständigen internationalen Stellen bei der 31 A.a.O., LES RECOMMANDATIONS DU CGLPL PUBLIÉES AU JOURNAL OFFICIEL DE LA RÉPUBLIQUE FRANÇAISE, abrufbar unter https://www.cglpl.fr/rapports-et-recommandations/dernieres-recommandations/. 32 Übersicht der im Amtsblatt veröffentlichten Stellungnahmen abrufbar unter https://www.cglpl.fr/rapports-etrecommandations /les-avis/. 33 Siehe Webseite des Contrôleur général des lieux de privation de liberté, APPORTS ANNUELS D’ACTIVITÉ, abrufbar unter https://www.cglpl.fr/rapports-et-recommandations/rapports-annuels-d%e2%80%99activite/, Seite 11. 34 Siehe Webseite des Contrôleur général des lieux de privation de liberté, APPORTS ANNUELS D’ACTIVITÉ, abrufbar unter https://www.cglpl.fr/rapports-et-recommandations/rapports-annuels-d%e2%80%99activite/. 35 Le Contrôleur général des lieux de privation de liberté, Rapport d’activité 2018, Seite 263, abrufbar unter https://www.cglpl.fr/wp-content/uploads/2019/05/CGLPL_Rapport-annuel-2018_web.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 14 Überwachung der Umsetzung von OPCAT zusammen.36 Zu den internationalen Partnern, mit denen der CGLPL regelmäßige Kontakte pflegt, gehören der CPT und der SPT. Der französische NPM fungiert weder als Ombudsstelle noch als Forschungseinrichtung. Der CGLPL verfasst und veröffentlicht aber zahlreiche thematische Berichte zu Themen des Freiheitsentzugs .37 3.3. Österreich In Österreich fungiert die Ombudsmann-Institution der Volksanwaltschaft und sechs von ihr eingerichtete (Regional-) Kommissionen als österreichischer NPM. Die Volksanwaltschaft ist eine unabhängige Kontrolleinrichtung, die aufgrund der österreichischen Bundesverfassung die gesamte öffentliche Verwaltung kontrolliert. Die verfassungsgesetzliche Verankerung der Volksanwaltschaft findet sich seit 1977 in den Art. 148a ff. Bundes-Verfassungsgesetz .38 Die Volksanwaltschaft zählt zu den „Obersten Organen“ der Republik Österreich. Seit 1982 regelt das Volksanwaltschaftsgesetz (VolksanwG)39 auf Bundesebene Aufgaben und Befugnisse der Volksanwaltschaft. Es regelt die Organisation, Verfahrensabläufe sowie Aufgaben der Volksanwaltschaft und legt den rechtlichen Rahmen für die Arbeit des NPM zum Schutz und der Förderung der Menschenrechte fest. Sie nimmt auch Aufgaben wahr, die ihr durch die Behindertenrechtskonvention übertragen wurden und verfügt über eine Rentenkommission, die Aufgaben nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) übernimmt. Österreich hat das Zusatzprotokoll OPCAT am 4. Dezember 2012 ratifiziert und seine Geschäftstätigkeit schon vor der Ratifizierung, am 1. Juli 2012, aufgenommen. Grundlage war das OPCAT- Durchführungsgesetz vom 10. Januar 201240 zur Reform der Ombudsmann-Institution. In diesem 36 LOI no 2007-1545 du 30 octobre 2007 instituant un Contrôleur général des lieux de privation de liberté, Artikel 12, abrufbar unter https://www.apt.ch/content/files/npm/eca/France4.pdf. 37 Siehe Webseite des Contrôleur général des lieux de privation de liberté, LES RAPPORTS THÉMATIQUES, abrufbar unter https://www.cglpl.fr/rapports-et-recommandations/rapports-thematiques/. 38 Bundes-Verfassungsgesetz vom 07.Dezember 1929, (österr.) BGBl. 392/1929, aktuelle Fassung in BGBl. 65/2012, abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10000138/B-VG%2c%20Fassung %20vom%2005.08.2016.pdf. 39 Bundesgesetz über die Volksanwaltschaft von 1982, (österr.) BGBl. 433/1982, aktuelle Fassung in BGBl. I 1/2012, abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer =10000732. 40 Bundesgesetz zur Durchführung des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, abrufbar unter https://www.apt.ch/content/files/npm/eca/Austria_OPCAT%20Implementation %20Act_January2012.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 15 Zusammenhang wurde im Januar 2012 der österreichische Ombudsmann-Vorstand zum NPM ernannt, der die Aufgabe gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen übernahm. Ebenso wurde ein Menschenrechtsbeirat eingerichtet, der der Volksanwaltschaft als beratendes Gremium zur Seite steht.41 Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Bundesländer sowie der Zivilgesellschaft. Er unterstützt die Volksanwaltschaft unter anderem bei der Festlegung von Prüfschwerpunkten und unterstützt die Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards. Zu den Aufgaben des österreichischen NPM mit seinen sechs regionalen Kommissionen gehören insbesondere Besuche der Orte der Freiheitsentziehung und die Beobachtung und Überprüfung der zur Ausübung von unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Organe. Die Volksanwaltschaft nimmt auch die ihr auferlegten Aufgaben war, die ihr durch die Behindertenrechtskonvention auferlegt wurden. Sie hat mit dem OPCAT-Mandat den verfassungsmäßigen Auftrag, für den „Schutz und Förderung der Menschenrechte“ tätig zu sein. Das österreichische Modell mit den 57 Kommissionsmitgliedern ermöglicht flächendeckende und häufige Besuche und eine große Diversität der Expertise innerhalb der einzelnen Kommissionen . 2018 fanden 520 Kommissionseinsätze statt.42 Die meisten Erstbesuche erfolgten in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Alten- und Pflegeheimen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Psychiatrien. Die von den Kommissionen verfassten Tätigkeitsberichte beinhalten neben Feststellungen auch menschenrechtliche Beurteilungen und daraus abgeleitete Erledigungsvorschläge an die Volksanwaltschaft. Alle Kontrollen erfolgen auf Basis der vom NPM entwickelten Prüfmethodik.43 Durch ein systematisches „Follow-up“ wird überprüft, ob Empfehlungen entsprochen wurde und es dadurch zu konkreten Verbesserungen in der Praxis kam. Der NPM sieht seine Aufgabe nicht allein darin, Defizite zu benennen und aufzuzeigen. Vielmehr wird das Ziel verfolgt, Gefährdungen und Missstände so rasch wie möglich zu beseitigen. Daher wird auch über die den Kontrollen nachgelagerten Prozesse berichtet, insbesondere über Reaktionen der verantwortlichen Stellen oder bereits erzielte Verbesserungen. Der NPM ist darüber hinaus verpflichtet, die Öffentlichkeit über seine Aufgaben und die Ergebnisse seiner Arbeit zu informieren und ein Mal pro Jahr einen Bericht an den SPT und den CPT zu übermitteln. Bei Veranstaltungen, Vorträgen und Schulungen nimmt der NPM seine Informationspflichten wahr. 41 Weitergehende Informationen zum Menschenrechtsbeirat sind abrufbar unter https://apt.ch/en/opcat_pages/opcat -situation-4/. 42 Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat, 2018, Band Präventive Menschenrechtskontrolle , Seite 11, abrufbar unter https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/fjueo/Bericht %20an%20die%20Ladtage%202018_barrierefrei.pdf,. 43 Prüfschema, Methodik und Veranlassungen der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen, abrufbar unter https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/cjif8/Pr%C3%BCfschema%20-%20Methodik%20-%20Veranlassungen .pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 16 Die Volksanwaltschaft legt ihre aktuellen Prüfergebnisse in ihren Berichten an den Nationalrat und an die Landtage dar. Der Bericht an den Nationalrat und den Bundesrat wird jährlich erstellt . Prüfberichte an die Landtage werden alle zwei Jahre veröffentlicht. Die Volksanwaltschaft selbst übernimmt grundsätzlich keine anwaltliche Vertretung und verweist auf ihrer Homepage auf Rechtsanwälte, Notare sowie Steuerberater.44 Die Volksanwaltschaft der Republik Österreich ist staatsorganisatorisch ein regierungsunabhängiges Hilfsorgan des Parlaments mit eigener Personal- und Budgethohheit. Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt werden und einmal wiedergewählt werden können. Sie wurden vom Nationalrat für die Amtsperiode vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2025 gewählt. Der Vorsitz in der Volksanwaltschaft wechselt jedes Jahr Ende Juni. Alle wichtigen Angelegenheiten werden im Kollegium beraten und beschlossen . Zu Beginn der Funktionsperiode vereinbaren die Mitglieder der Volksanwaltschaft eine Geschäftsverteilung in drei Bereiche. Darin wird festgelegt, welchen Geschäftsbereich jedes Mitglied übernimmt und für welche Verwaltungsbereiche es damit verantwortlich ist. Neben den drei Geschäftsbereichen verfügt die Volksanwaltschaft über eine Verwaltung und eine Abteilung für internationale Angelegenheiten, in der das Sekretariat des International Ombudsman Institute (IOI) angesiedelt ist. Der bereits genannte Menschenrechtsbeirat setzt sich aus einem weisungsfreien Vorsitzenden plus Stellvertretung sowie 16 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern zusammen. Der Vorsitzende muss über spezifische Fähigkeiten und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte verfügen . Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirates werden paritätisch von Nichtregierungsorganisationen und Ministerien vorgeschlagen. Auch die Bundesländer sind im Menschenrechtsbeirat vertreten. Alle Mitglieder und Ersatzmitglieder werden von der Volksanwaltschaft bestellt.45 Er unterstützt die Volksanwaltschaft bei der Festlegung von Prüfschwerpunkten, bei der Feststellung von Missständen und von Empfehlungen sowie der Gewährleistung einheitlicher Vorgehensweisen und Prüfstandards. In der Volksanwaltschaft sind rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.46 2018 und 2019 standen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem OPCAT-Durchführungsgesetz für Auszahlungen an Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat ein Budget von rund 1.45 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden alleine für Entschädigungen und Reisekosten für die Kommissionsmitglieder rund 1.2 Mio. € und für den Menschenrechtsbeirat rund 83.000 € budgetiert ; rund 92.000 € standen für Workshops mit den Kommissionen und die im OPCAT-Bereich tätigen Bediensteten sowie für sonstige NPM-Aktivitäten zur Verfügung. Zusätzlich sind auch die 44 Siehe Beschwerdewegweiser, abrufbar unter https://volksanwaltschaft.gv.at/hilfestellung-bei-problemen-mitbehoerden . 45 https://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle/der-menschenrechtsbeirat. 46 Siehe Organigramm vom 2. März 2020, abrufbar unter https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/8p35d/organigramm _11-03-2020.pdf. Nicht inbegriffen sind die insgesamt 56 Mitglieder der sechs Kommissionen und die 34 Mitglieder und Ersatzmitglieder des Menschenrechtsbeirats. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 17 Personalkosten der für den NPM tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft abzudecken. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des NPM daher auf ca. 2.96 Mio. € pro Jahr. Die Volksanwaltschaft muss die vom SPT und CPT entwickelten Standards einhalten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, ist Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene besonders wichtig . Die Volksanwaltschaft arbeitet daher laufend mit SPT, CPT sowie der Schweizer Association Against Torture (APT) und anderen europäischen Präventionsmechanismen zusammen. Das letzte große Treffen fand im Rahmen des 30-jährigen Jubiläums des CPT im November 2019 in Straßburg statt. In der Vergangenheit hat die Volksanwaltschaft zahlreiche Treffen mit europäischen NPMs sowie Trainings in Wien initiiert und nimmt auch laufend an CPT und NPM-Veranstaltungen im Ausland teil. Seit Oktober 2013 ist die Volksanwaltschaft Mitglied des Netzwerks südosteuropäischer NPM- Einrichtungen. Es ist dies ein Kooperationsnetzwerk von Ombudsmann-Einrichtungen aus Albanien , Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien und Ungarn, die wie die Volksanwaltschaft mit den Aufgaben als jeweiliger Nationaler Präventionsmechanismus betraut sind. Das Netzwerk dient dem regelmäßigen Wissens- und Erfahrungsaustausch zu spezifischen Themen des menschenrechtlichen Monitorings sowie der gegenseitigen Unterstützung bei der Erfüllung des Mandats als NPM. Daneben gibt es auch eine regelmäßige Kooperationsebene und einen jährlichen Erfahrungsaustausch mit allen deutschsprachigen NPMs, insbesondere auch zur deutschen Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und dem NPM der Schweiz. In einem gemeinsamen Projekt zwischen EU und Europarat wurde das europäische NPM Forum ins Leben gerufen. Im März 2018 organisierten der Europarat, die EU-Grundrechteagentur (FRA) und der österreichische NPM ein Arbeitstreffen von NPM-Vertretern aus Albanien, Frankreich, Griechenland, Italien, Litauen, Slowenien und Österreich. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten des CPT, des SPT, der Association for the Prevention of Torture (APT) und des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte diskutierte man die mögliche Einrichtung einer Datenbank zum Austausch nationaler Standards und NPM-Empfehlungen zu Haftanstalten. Wie eine solche Datenbank einen transparenten und durch die Tätigkeit europäischer NPMs objektivierten Überblick gewährleisten und darin angebotene Informationen auch in richterliche Entscheidungen bei der Überstellung angehaltener Personen innerhalb der EU einfließen könnte, ist zur Zeit noch offen. Im Jahr 2018 wurde das bereits vierte Treffen des IOI für NPM von der dänischen Ombudseinrichtung ausgerichtet. Sie befasste sich mit dem Thema „NPM Empfehlungen“ und damit, wie NPMs ihren Empfehlungen mehr Nachdruck verleihen und ihre Umsetzung besser nachprüfen und vorantreiben können. Experten der österreichischen Volksanwaltschaft hatten die Möglichkeit , mit Expertinnen und Experten des CAT, des SPT sowie des CPT zu diskutieren. Die Volksanwaltschaft ist keine Forschungseinrichtung. Sie ist allerdings bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gesetzlich zur Kooperation mit der Wissenschaft, Lehre und Bildungseinrichtungen verpflichtet. Mitarbeiter der Volksanwaltschaft informieren im Rahmen der Polizei- und Justizwacheausbildung über die Arbeit des NPM, publizieren in Fachzeitschriften oder tragen bei Veranstaltungen alleine oder gemeinsam mit Kommissionsmitgliedern zu einer Verbreitung des Wissens über Erkenntnisse des präventiven Menschenrechtsschutzes bei. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 18 Die Volksanwaltschaft bemüht sich um gesellschaftspolitische Bewusstseinsbildung und gibt neben dem Jahresbericht47 auch fachspezifische Publikationen heraus.48 Sie hat eine eigene Schriftenreihe zu verschiedenen NPM-relevanten Schwerpunktthemen herausgebracht, um die Öffentlichkeit gezielt über ihre Arbeit zu informieren (zum Beispiel präventive Empfehlungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs sowie Präventive Empfehlungen zum Schutz der und zur Förderung der Menschenreche in Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung). 3.4. Schweden Am 26. Juni 2003 unterzeichnete Schweden das Fakultativprotokoll OPCAT. Am 1. Juli 2005 erfolgte die Umsetzung des Fakultativprotokolls in nationales Recht.49 Schweden hat keine eigenständige nationale Stelle zur Verhütung von Folter, wie es mit Deutschland vergleichbar wäre. Vielmehr übernimmt seit dem 1. Juli 2011 der Ombudsmann50 des Parlaments die Funktion des NPM. 51 Seit Juli 2011 gibt es eine spezielle Abteilung beim Bürgerbeauftragten, die Abteilung OPCAT.52 Die Aufgaben des NPM und auch Regelungen zu den Mitarbeitern sind in den Verwaltungsvorschriften für die parlamentarischen Bürgerbeauftragten geregelt53: Regelmäßige Inspektionen von Orten, an denen Einzelpersonen die Freiheit entzogen wird, 47 Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat, an den Bundesrat und an die Landtage, 2018, Band Präventive Menschenrechtskontrolle, abrufbar unter https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/fjueo/Bericht %20an%20die%20Ladtage%202018_barrierefrei.pdf. 48 Ein Überblick findet sich unter https://volksanwaltschaft.gv.at/service#anchor-index-2666. 49 Lag (1988:695) om vissa internationella åtaganden mot tortyr m.m. (Certain International Undertakings against Torture Act), until July 2005 called Lag med anledning av Sveriges tillträde till den europeiska konventionen mot tortyr m.m. (Act relating to Sweden’s Accession to the European Convention for the Prevention of Torture, etc.). The Act is available in Swedish from the riksdag website https://www.riksdagen.se/sv/dokumentlagar /dokument/svensk-forfattningssamling/lag-1988695-med-anledning-av-sveriges_sfs-1988-695 50 Der offizielle Titel lautet: Riksdagens ombudsman. Insgesamt gibt es vier Ombudsmänner-/frauen. 51 „Lag (1986: 765): Gesetz mit Anweisungen für die parlamentarischen Bürgerbeauftragten, abrufbar unter http://www.jo.se/en/About-JO/Legal-basis/Instructions/, § 5a. 52 Siehe http://www.jo.se/en/About-JO/NPM--National-Preventive-Mechanism/ 53 Administrative Directives for the Parliamentary Ombudsmen from 15 February 2012, abrufbar unter http://www.jo.se/en/About-JO/Legal-basis/Administrative-directives/, dort Abschnitt 5 der Verwaltungsvorschriften . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 19 Abgabe von Empfehlungen an Behörden, um die Behandlung und die Bedingungen von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, zu verbessern und Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung zu verhindern, Unterbreitung von Vorschlägen für geltende Rechtsvorschriften oder Gesetzesvorschläge zur Behandlung und zum Zustand von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, Beratungen mit zuständigen Behörden, Abgabe von Tätigkeitsberichten. Die OPCAT-Einheit arbeitet unterstützend für die parlamentarischen Bürgerbeauftragten. Der oberste parlamentarische Bürgerbeauftragte entscheidet nach Rücksprache mit den anderen zuständigen parlamentarischen Bürgerbeauftragten über Leitlinien für die Einsätze und Untersuchungstätigkeiten der OPCAT-Abteilung. Die Bürgerbeauftragten des Parlaments besuchen regelmäßig Behörden und Gerichte in Schweden . Dabei prüfen ein Ombudsmann und seine Mitarbeiter Akten und andere Dokumente und besprechen mit den Beamten der Behörde relevante Angelegenheiten. In der Regel wird jeder Besuch des Ombudsmanns mit einem Bericht an die Verwaltung der Behörde abgeschlossen. Der Bericht führt mögliche Fehler oder Mängel auf und enthält Anweisungen , um diese zu beheben. Sofern Probleme und Mängel während eines Besuchs nicht gelöst werden konnten, wird auf Initiative des Bürgerbeauftragten eine neue Untersuchung eingeleitet. Die OPCAT-Abteilung besucht regelmäßig Orte in Schweden, an denen Personen, denen die Freiheit entzogen ist, festgehalten werden. Sie berichtet über ihre Besuche und beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich.54 Die parlamentarischen Bürgerbeauftragten werden vom schwedischen Reichstag ernannt. Die Bürgerbeauftragten des Parlaments bilden eine Säule der parlamentarischen Kontrolle in Schweden. Zu den Aufgaben der Bürgerbeauftragten gehört es, die Umsetzung von Gesetzen und anderen Vorschriften im öffentlichen Bereich im Namen des Reichstags und unabhängig von der Exekutivgewalt zu überprüfen. Diese Überprüfung umfasst Gerichte und andere Behörden sowie deren Mitarbeiter. Die parlamentarischen Bürgerbeauftragten haben das Recht, Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen möglicher Vergehen einzuleiten. Das Büro der parlamentarischen Bürgerbeauftragten ist politisch neutral. Die Bürgerbeauftragten stellen sicher, dass die Behörden den Einzelnen rechtmäßig und korrekt behandeln und die Grundfreiheiten der Verfassung für den Einzelnen gewahrt bleiben. Nach § 12 des „Gesetzes mit Anweisungen für die parlamentarischen Bürgerbeauftragten“ erhalten die Bürgerbeauftragten des Parlaments Haushaltsmittel aus dem Staatshaushalt, über die der Reichstag entscheidet. Der oberste parlamentarische Bürgerbeauftragte macht dem Parlament 54 Weitere Informationen zu den Inspektionen sowie zum NPM finden sich unter http://www.jo.se/en/Inspections- NPM-OPCAT/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 20 hierzu Vorschläge. Genauere Zahlen sind nicht bekannt und dürften allgemein im Haushalt veranschlagt sein, ohne Rückschlüsse auf das konkrete Budget der Abteilung OPCAT. Mit dem CPT und dem STP findet eine Zusammenarbeit statt. Die schwedischen Behörden sind verpflichtet, mit dem CPT und dem STP zusammenzuarbeiten. Hieraus ergeben sich auch Synergien . So besuchte der CPT im Mai 2015 Schweden. In dem Bericht aus dem Jahr 2016 wurde darauf hingewiesen, dass die OPCAT-Organisationseinheit der parlamentarischen Bürgerbeauftragten unterbesetzt war. Daraufhin wurde die Einheit um zwei Mitarbeiter erweitert. Seit der Veröffentlichung des CPT-Berichts gab es hochrangige Gespräche zwischen dem CPT und der schwedischen Regierung. Das wichtigste Ziel der Gespräche war die Umsetzung der Empfehlungen des CPT.55 Die OPCAT-Einheit veröffentlicht regelmäßig Berichte über ihre Besuche.56 Die OPCAT-Einheit nimmt auch an internationalen Treffen teil, beispielsweise an vom CPT organisierten Konferenzen. Die Bürgerbeauftragten des Parlaments dienen nicht als Forschungseinrichtung. 3.5. Schweiz In der Schweiz ist die „Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF)57 mit der Überwachung der nationalen Umsetzung der VN-Antifolterkonvention befasst. Sie ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmäßigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Maßnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden. Der Auftrag der NKVF ist im „Bundesgesetz über die Kommission zur Verhütung von Folter“ dargelegt.58 Nach Artikel 2 hat sie folgende Aufgaben: Sie überprüft regelmäßig die Situation von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, und besucht regelmäßig alle Orte, an denen sich diese Personen befinden oder befinden könnten . Sie gibt Empfehlungen an die zuständigen Behörden ab mit dem Ziel: 55 The Swedish Parliamentary Ombudsmen, National Preventive Mechanism – NPM, Seite 13, abrufbar unter Report from the OPCAT unit for 2015–2017. 56 Die Berichte für die Jahre von 2011 bis 2014 und 2015 bis 2017 sind abrufbar unter http://www.jo.se/en/Inspections -NPM-OPCAT/Reports/. 57 Siehe Internetpräsenz der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), abrufbar unter https://www.nkvf.admin.ch/nkvf/de/home.html. 58 Bundesgesetz über die Kommission zur Verhütung von Folter vom 20. März 2009, abrufbar unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20092626/index.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 21 1. die Behandlung und die Situation der Personen, denen die Freiheit entzogen ist, zu verbessern, 2. Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu verhüten. Sie unterbreitet Vorschläge und Bemerkungen zu geltenden Erlassen oder zu Erlassentwürfen . Sie verfasst jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit59; dieser ist der Öffentlichkeit zugänglich . Sie unterhält Kontakte mit dem Unterausschuss für Prävention und dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter, übermittelt den beiden Gremien Informationen und stimmt ihre Tätigkeiten mit ihnen ab.60 Die Feststellungen und Empfehlungen der Kommission werden jeweils in Berichten zusammengefasst , die den zuständigen Behörden zur Stellungnahme übermittelt werden. Ziel dieses regelmäßigen Dialogs mit den Behörden ist es die Behandlung und die Situation der Personen im Freiheitsentzug zu verbessern, sowie Folter und anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen vorzubeugen. Die Kommission beteiligt sich im Rahmen ihrer verfügbaren Ressourcen an Gesetzgebungsprozessen und unterbreitet Vorschläge zu geltenden Erlassen oder Erlassentwürfen. Außerdem veröffentlicht sie einen Jahresbericht. Die vom Bundesrat (=Regierung) eingesetzte „Milizkommission“ besteht aus 12 Mitgliedern mit fachlichem Hintergrund in den Bereichen Menschenrechte, Justiz, Straf- und Maßnahmenvollzug , Medizin, Psychiatrie und Polizei. Die Kommission untersteht direkt dem Bundesrat und ist unabhängig. Für die regelmäßige Beobachtung der polizeilichen Zuführungen und der Rückführungen auf dem Luftweg setzt die Kommission im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings externe Fachpersonen aus dem Migrationsbereich ein. Die Geschäftsstelle der NKVF verfügt aktuell über sechs Mitarbeiter. Die Geschäftsstelle ist administrativ dem Generalsekretariat des Justiz- und Polizeidepartements zugeordnet. Das Gesamtbudget der NKVF beträgt 960.600 Schweizer Franken/ jährlich (ca. 905.749 €/jährlich ). Ein Drittel der Ausgaben werden für Einsätze der Kommissionsmitglieder, der Beobachtenden sowie extern beigezogener Fachpersonen im Rahmen von Kontrolltätigkeiten der Kommission 59 Die Tätigkeitsberichte der Jahre 2010 bis 2018 sind abrufbar unter https://www.nkvf.admin .ch/nkvf/de/home/publikationen/taetigkeitsberichte.html. 60 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20092626/index.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 22 eingesetzt. Die Personalkosten der Geschäftsstelle belaufen sich auf knapp zwei Drittel des gesamten Budgets. Die NKVF hat regelmässigen Kontakt mit dem CPT. Sie fungiert nicht als Forschungseinrichtung. 3.6. Spanien Der spanische Ombudsmann, der „Defensor del Pueblo“ (wörtlich „Verteidiger des Volkes“) ist die Stelle des NPM nach Artikel 3 OPCAT. Im Jahr 2009 beschloss das spanische Parlament, dem Ombudsmann auch diese Funktion zu übertragen. Durch den Organic Act 1 vom 3. November 200961 wurde der Organic Act 3 vom 6. April 1981 ergänzt.62 Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Nationalen Präventionsmechanismus wurde zudem ein Beirat als Gremium für technische und rechtliche Zusammenarbeit eingerichtet, dessen Vorsitz der Stellvertreter des Bürgerbeauftragten führt, an den dieser die Aufgaben delegiert hat. Die vorbeugenden Maßnahmen des Ombudsmannes zur Überwachung der nationalen Umsetzung der VN-Konvention gegen Folter lassen sich wie folgt zusammenfassen: • Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen der Artikel 15 und 17 der spanischen Verfassung , in denen die Grundrechte auf Leben sowie auf körperliche und moralische Unversehrtheit und die Rechte der Gefangenen (Regeln für vorbeugende Festnahme, „Habeas-Corpus-Verfahren “ usw.) anerkannt werden. • Durchführung regelmäßiger, unangekündigter Inspektionen von Orten der Freiheitsentziehung. Mit diesen Inspektionen soll überprüft werden, ob die spanischen Behörden und deren Personal den spanischen und international anerkannten Standards für solche Einrichtungen entsprechen. Zu den üblicherweise besuchten Räumlichkeiten zählen Gefängnisse, Polizeistationen, Militärgebäude , Gerichtsgebäude für Häftlinge, Jugendstrafanstalten, Internierungszentren für Ausländer, Grenzkontrollzentren, Krankenhäuser (Haft- und psychiatrische Einheiten) und Polizeitransportfahrzeuge , mit denen Personen befördert werden, deren Freiheit entzogen wird. 61 Ley Orgánica 1/2009, de 3 de noviembre, complementaria de la Ley de reforma de la legislación procesal para la implantación de la nueva Oficina judicial, por la que se modifica la Ley Orgánica 6/1985, de 1 de julio, del Poder Judicial, abrufbar unter https://www.global-regulation.com/translation/spain/1441839/law-organic-1- 2009%252c-of-3-november%252c-complementary-to-the-law-of-reform-of-procedural-legislation-for-the-implementation -of-the-new-judicial-office%25.html. 62 https://www.defensordelpueblo.es/en/wp-content/uploads/sites/2/2015/06/LOIngles.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 23 • Veröffentlichung und Verbreitung von Berichten über Inspektionen und Kontrollmaßnahmen des nationalen Präventionsmechanismus gemäß Artikel 23 des Fakultativprotokolls. • Abgabe von Empfehlungen an die Behörden zur Einhaltung von CAT sowie Vorschläge und Kommentare zu bestehenden Gesetzen oder Gesetzesentwürfen in diesem Bereich gemäß Artikel 19 (b) und 19 (c) des Protokolls. • Der Bürgerbeauftragte berichtet dem Parlament jährlich über seine Maßnahmen in diesem Bereich über den Gemeinsamen Ausschuss für die Beziehungen zum Bürgerbeauftragten (Joint Committee on relations with the Ombudsman) sowie über den Unterausschuss der Vereinten Nationen für die Verhütung von Folter (Subcommittee on Prevention of Torture). • Der Ombudsmann darf einzelne Fälle nicht rechtlich vertreten, aber jeder Bürger, der ein berechtigtes Interesse geltend macht, kann sich ohne Einschränkungen zum Schutz seiner Grundrechte an den Bürgerbeauftragten wenden. Darüber hinaus kann der Bürgerbeauftragte von Amts wegen Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen und Fehlverhalten der öffentlichen Verwaltung einleiten. Ungeachtet der oben genannten Bestimmungen erfolgt die vorbeugende Kontrolle von Folter immer von Amts wegen, da die Untersuchung von Beschwerden oder Vorwürfen im Zusammenhang mit Misshandlungen oder Folter in die Zuständigkeit der verschiedenen Abteilungen des Bürgerbeauftragten fällt. Informationen zu bestimmten Beschwerden, die an den spanischen NPM gerichtet sind, werden daher unverzüglich zur Untersuchung an diese Abteilungen weitergeleitet. In den Artikeln 19 bis 22 finden sich Regelungen zum Beirat, dessen Hauptaufgabe darin besteht, den nationalen Mechanismus zur Prävention gegen Folter technisch und rechtlich zu unterstützen . Dieser Beirat setzt sich aus dem Bürgerbeauftragten, zwei Vertretern des Bürgerbeauftragten und maximal zehn Mitgliedern zusammen, die anerkannte Menschenrechtsverteidiger sind bzw. Erfahrungen im Zusammenhang mit der Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, vorweisen können. Jeweils ein Mitglied wird vom Generalrat der spanischen Anwälte benannt , vom Generalrat der spanischen Ärzteverbände, vom Generalrat der Hochschulen für Psychologen in Spanien und bis zu zwei Mitglieder von Vertretern von Institutionen, mit denen der Bürgerbeauftragte Kooperationsverträge unterzeichnet hat. Die anderen fünf Mitglieder werden aus einem vom Bürgerbeauftragten nominierten Kandidatenpool unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Fähigkeiten zur Vertretung der Zivilgesellschaft ernannt. Der NPM wurde einer separaten Einheit innerhalb der Organisationsstruktur des Bürgerbeauftragten zugewiesen. Diese Einheit besteht aus einem Leiter, sechs technischen Beratern und zwei vollzeitbeschäftigten Verwaltungsberatern, die gelegentlich Unterstützung von anderen technischen und administrativen Beratern der Institution erhalten. Die Organisationsstruktur des NPM Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 24 zur Verhütung von Folter ist in den „Organisational and Functioning Regulations of the Ombudsmann “ vom 6. April 1983 geregelt.63 Um seine Aufgaben erfüllen zu können, hat der Bürgerbeauftragte ebenfalls Kooperationsverträge mit Fachleuten geschlossen, die über nachgewiesene Erfahrungen und Ausbildung in Bereichen wie Medizin, Psychiatrie oder Psychologie verfügen und als externe Experten Unterstützung und Zusammenarbeit bieten. Diese Fachkräfte begleiten wenn möglich Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten bei ihren Besuchen an Orten der Freiheitsentziehung und tragen zu einer umfassenden und multidisziplinären Bewertung dieser Zentren bei. Pro Jahr werden rund 100 Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durchgeführt.64 Der Grad der Unabhängigkeit dieser Einheit ergibt sich aus der Unabhängigkeit und Autonomie der Ombudsmann-Institution. Das Büro des Bürgerbeauftragten wird vom Parlament für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt, genießt jedoch nach seiner Ernennung die volle Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Der Bürgerbeauftragte unterliegt keinerlei verbindlichen Bestimmungen und er darf keine Anweisungen von einer Behörde erhalten. Er nimmt seine Aufgaben unabhängig und nach seinen eigenen Kriterien wahr. Folglich genießt die OPCAT-Einheit ebenfalls diese Unabhängigkeit. Die Institution des Bürgerbeauftragten (und die darin enthaltene Abteilung für den nationalen Mechanismus zur Verhütung von Folter) wird nur aus öffentlichen Mitteln finanziert und ist Teil des Haushalts des Parlaments. Das spanische Parlament stellte seinen letzten Haushalt im Jahr 2018 auf und genehmigte die dortigen Ansätze auch für die Jahre 2019 und 2020. Laut dem Ombudsmann-Jahresbericht 2018 erhielt die Institution des Ombudsmannes für 2018 (verlängert für 2019 und 2020) folgende Haushaltsmittel: Kapitel 1 – Personalaufwand: 11.769 Mio. € Kapitel 2 – Regelmäßige Ausgaben und Dienstleistungen: 2.116 Mio. € Kapitel 3 – Finanzielle Ausgaben: 2.500 € Kapitel 4 – Laufende Überweisungen: 53.850 € Kapitel 6 – Investitionen: 934.000 € GESAMT: 14.878 Mio. € 63 ORGANISATIONAL AND FUNCTIONING REGULATIONS OF THE OMBUDSMAN, APPROVED BY THE PRO- CEDURES COMMITTEES OF CONGRESS AND SENATE, AT THE PROPOSAL OF THE OMBUDSMAN, IN THEIR JOINT MEETING OF 6 APRIL 1983 (Official State Bulletin No. 92, of 18 April 1983), abrufbar unter https://www.defensordelpueblo.es/en/wp-content/uploads/sites/2/2015/06/RegOrgDIngles.pdf. 64 Spain’s National Preventive Mechanism against Torture, Annual Report 2016, abrufbar unter https://www.defensordelpueblo .es/en/wp-content/uploads/sites/2/2017/07/NPM_2016_EN.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 25 Welche Haushaltsmittel der Abteilung für den nationalen Mechanismus zur Verhütung von Folteraktivitäten zugewiesen wurden, lässt sich der Übersicht nicht entnehmen. Die Ombudsmann-Institution ist neben der Prüfung von Bürgerbeschwerden über Grundrechtsverletzungen und Verfehlungen der öffentlichen Verwaltung sowie neben ihrer Funktion als NPM auch die Nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI) Spaniens. Diese Anerkennung bedeutet , dass der Bürgerbeauftragte der wichtigste Gesprächspartner Spaniens in Menschenrechtsfragen ist und folglich verschiedene Beziehungen der Zusammenarbeit und technischen Hilfe mit nationalen Institutionen und internationalen Organisationen aufbaut. In Bezug auf seine Funktionen als NPM zeigen der Jahresbericht 2018 des Bürgerbeauftragten und der Bericht über den nationalen Mechanismus zur Verhütung von Folter 201865, dass 2018 folgende Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit ergriffen wurden: • Unterstützung der vom Europarat in Ljubljana, Slowenien, organisierten Konferenz 2018 zur Bewertung der Auswirkungen der Aktivitäten nationaler Mechanismen zur Verhütung von Folter (NPM). • Unterstützung eines Workshops 2018 zur Stärkung der Empfehlungen des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM), der vom Internationalen Ombudsmann-Institut (IOI), dem dänischen Ombudsmann-Institut und der Vereinigung zur Verhütung von Folter (APT)66 in Kopenhagen organisiert wurde. Weitere institutionelle Aktivitäten, Schulungen in Bezug auf den nationalen Mechanismus zur Verhütung von Folter, einschließlich Workshops für Polizeikräfte und Anwälte sowie Treffen mit Gefangenenverbänden und Gefängnisbeamten finden sich im Jahresbericht. Seit 2001 besucht der Ombudsmann auch spanische Staatsbürger im Ausland, deren Freiheit entzogen ist. Im Jahr 2018 wurden spanische Gefangene in Gefängnissen von Panama, Peru, der Dominikanischen Republik, Kolumbien und Marokko vom Bürgerbeauftragten besucht. Wenngleich im Jahr 2018 keine besonderen Kooperationsbemühungen mit dem CPT unternommen wurden, sind die Beziehungen zwischen beiden Institutionen sehr eng miteinander verbunden . Der spanische Ombudsmann berücksichtigt die allgemeinen und nationalen Berichte des CPT und berücksichtigt sie in seinen Berichten und seinen regelmäßigen Besuchen bei Einrichtungen zur Freiheitsentziehung. In dieser Hinsicht gibt es auch „Doppelarbeit“ zwischen den Aktivitäten beider Institutionen, da beide Institutionen häufig dieselben Einrichtungen besuchen und zu ähnlichen Schlussfolgerungen gelangen. Dies wird von Spanien jedoch nicht als Wettbewerb oder Doppelarbeit angesehen, sondern als ein Mechanismus der doppelten Kontrolle. 65 Informe anual 2018, Mecanismo Nacional de Prevención, abrufbar unter https://www.defensordelpueblo.es/informe -mnp/mecanismo-nacional-prevencion-la-tortura-informe-anual-2018/. 66 Zur Internetpräsenz der Association for the Prevention of Torture siehe https://apt.ch/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 26 Die Institution des Ombudsmannes dient nicht als Forschungseinrichtung. Sie erhält zu diesem Zweck keine finanziellen Mittel. Es veröffentlicht jedoch verschiedene Studien und Arbeitsdokumente , sogenannte monografische Papiere, die sich auf seine Funktionen beziehen und deren Finanzierung im Haushaltsplan der Ombudsmann-Einrichtung enthalten ist. Im Jahr 2019 wurden acht Studien veröffentlicht (Themen u.a. : Luftverschmutzung, sozialer Wohnungsbau und soziale Vermietung, zur demografischen Situation, Menschen mit geistiger Behinderung im Gefängnis oder zu Verzögerungen bei der Rechtspflege). 3.7. Vereinigtes Königreich Das Vereinigte Königreich war international einer der stärksten Befürworter des OPCAT-Zusatzabkommens , das sie am 10. Dezember 2003 ratifizierte.67 Am 31. März 2009 benannte die britische Regierung gegenüber dem Parlament per Ministererklärung68 18 Institutionen, die die Aufgaben im Rahmen des NPM übernehmen sollten. Durch die Benennung der eingerichteten Institutionen wurde gewährleistet, dass die bestehenden Kompetenzen und Zuständigkeiten der Institutionen mit den Anforderungen nach dem OPCAT-Protokoll vereinbar waren. Am 3. Dezember 2013 wurden per weiterer Ministererklärung69 zwei weitere Institutionen neu benannt und eine Institution umbenannt. Im Januar 2016 wurde eine weitere Institution benannt , so dass der britische NPM heute aus 21 Institutionen besteht, die vom „Herr Majesty’s Inspectorate of Prisons“ 70 koordiniert wird. Namentlich sind dies: Care Inspectorate Care Quality Commission Care Inspectorate Wales The Children’s Commissioner for England Criminal Justice Inspection Northern Ireland Healthcare Inspectorate Wales Her Majesty's Inspectorate of Constabulary and Fire & Rescue Services Her Majesty’s Inspectorate of Constabulary in Scotland Her Majesty’s Inspectorate of Prisons Her Majesty’s Inspectorate of Prisons for Scotland 67 association for the prevention of torture, List of Designated NPM by regions & countries, abrufbar unter https://apt.ch/en/list-of-designated-npm-by-regions-and-countries/. 68 Written Ministerial Statement, Justice, Optional Protocol to the Convention Against Torture (OP CAT), 31ST MARCH 2009, abrufbar unter https://s3-eu-west-2.amazonaws.com/npm-prod-storage-19n0nag2nk8xk/uploads /2015/05/Written-Ministerial-Statement_Designating-NPM_2009.pdf. 69 Written Ministerial Statement, 3 December 2013, MINISTRY OF JUSTICE, Optional Protocol to the Convention Against Torture (OPCAT), abrufbar unter https://www.apt.ch/content/files/npm/eca/UK_Ministerial%20Statement %20on%20NPM_03122013.pdf. 70 Siehe Interpräsenz des HM Inspectorate of Prisons unter https://www.justiceinspectorates.gov.uk/hmiprisons /#.U4yR31Mumjg. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 27 Independent Custody Visiting Association Independent Custody Visitors Scotland Independent Monitoring Board Independent Monitoring Boards (Northern Ireland) Independent Reviewer of Terrorism Legislation Lay Observers Mental Welfare Commission for Scotland Northern Ireland Policing Board Independent Custody Visiting Scheme Ofsted (Office for Standards in Education, Children’s Services and Skills) The Regulation and Quality Improvement Authority Scottish Human Rights Commission.71 Auch der britische NPM übernimmt im Rahmen des OPCAT die klassischen Aufgaben, nämlich regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung im Vereinigten Königreich zu besuchen. Er gibt Empfehlungen an die zuständigen Behörden, um die Behandlung und die Bedingungen dieser Personen zu verbessern und macht Vorschläge und Bemerkungen zu bestehenden Gesetzen oder zu Gesetzesentwürfen . Der NPM veröffentlicht einen Jahresbericht über seine Arbeit.72 Daneben veröffentlichen die NPM-Mitglieder Berichte über Besuche an Orten der Freiheitsentziehung.73 Der britische NPM ist gegenüber der Regierung und den von ihr zu überwachenden Institutionen unabhängig. Er ist zur Einhaltung des OPCAT-Protokolls mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet und verfügt über qualifiziertes Personal. Er hat die Befugnis, Zugang zu allen Haftanstalten (einschließlich der von privaten Anbietern) zu erhalten. Er hat Anspruch auf Zugang zu Informationen über die Behandlung und den Zustand von Inhaftierten. Neben dem Vorsitzenden gibt es auch einen NPM-Koordinator, eine NPM-Lenkungsgruppe und drei Untergruppen, die Fachwissen bündeln und den gesamten NPM fachlich unterstützen sollen . Es handelt sich um die Untergruppen für Kinder und Jugendliche, um die schottische Untergruppe und um das Netzwerk für psychische Gesundheit. Vertreter aller 21 Institutionen nehmen zweimal jährlich an einem gemeinsamen Treffen teil und stehen das ganze Jahr über in Kontakt. Seit Mai 2016 hat der britische NPM einen unabhängigen Vorsitzenden, der nicht Mitglied in den Institutionen des NPM ist und von den NPM-Mitgliedern ernannt wird. Er berät und unterstützt die Mitglieder des NPM bei der Erfüllung ihrer 71 United Kingdom’s National Preventive Mechanism, Members, abrufbar unter https://www.nationalpreventivemechanism .org.uk/members/. 72 United Kingdom’s National Preventive Mechanism, publications and resources, abrufbar unter https://www.nationalpreventivemechanism .org.uk/publications-resources/. 73 Die Besuchsberichte werden auf den Internetseiten der jeweiligen NPM-Mitglieder veröffentlicht. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 28 OPCAT-Aufgaben und soll die Governance stärken. Der Vorsitzende vertritt das britische NPM bei Treffen mit Mitgliedern, Regierungen und internationalen Gremien. Er führt u.a. den Vorsitz im Rahmen der drei- bis viermal im Jahr stattfindenden Sitzungen der NPM-Lenkungsgruppen sowie den zweimal im Jahr stattfindenden NPM-Treffen. Er unterstützt die NPM-Mitglieder bei der Entwicklung und Umsetzung der NPM-Arbeit und bei der Erfüllung ihrer NPM-Verantwortlichkeiten und gibt öffentliche Erklärungen im Namen der NPM-Mitglieder ab. Er vertritt die NPM-Mitglieder bei Treffen mit externen Stakeholdern.74 Die 21 Mitglieder sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des NPM unabhängig.75 Vom 9. bis 18. September 2019 führte der SPT seinen ersten Länderbesuch im Vereinigten Königreich durch. Die Delegation des SPT konnte NPM-Mitglieder bei Besuchen in Haftanstalten begleiten und diese beraten und unterstützen.76 Die Anzahl der Besuche ist beeindruckend. Im Zeitraum vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2018 haben Freiwillige 66.053 Orte der Freiheitsentziehung besucht. Inspektoren der 21 Mitglieder haben mindestens 1.580 Inspektionen in ganz Großbritannien durchgeführt.77 Die britische Regierung unterstützt dieses komplexe und vermutlich weltweit größte NPM-System mit lediglich £ 170.000 / ca. 184.138 € jährlich.78 Das Vereinigte Königreich arbeitet eng und proaktiv mit dem CPT zusammen. Das CPT hat Großbritannien seit 1988 acht Mal besucht und 15 Ad-hoc-Besuche durchgeführt. Das britische NPM nimmt zusammen mit der Regierung an Sitzungen des CPT teil. 79 Im Oktober 2018 besuchte das CPT Schottland. Die Delegation besuchte fünf Gefängnisse und fünf Polizeistationen. Die NPM- Vertreter hatten Gelegenheit, die konstruktiven Arbeitsbeziehungen zu stärken. Die Besuche und Berichte des CPT sind für den britischen NPM von großer Bedeutung. 74 United Kingdom’s National Preventive Mechanism, NPM Chair, abrufbar unter https://www.nationalpreventivemechanism .org.uk/about/governance-and-structure/npm-chair/. 75 United Kingdom’s National Preventive Mechanism, detention monitoring, abrufbar unter https://www.nationalpreventivemechanism .org.uk/monitoring/. 76 Der schriftliche Bericht des SPT lag Ende März 2020 noch nicht vor. 77 Monitoring places of detention, Ninth Annual Report of the United Kingdom’s National Preventive Mechanism, 1 April 2017 – 31 March 2018, abrufbar unter https://s3-eu-west-2.amazonaws.com/npm-prod-storage- 19n0nag2nk8xk/uploads/2019/01/6.5163_NPM_AR_2017-18_WEB.pdf. 78 National Preventive Mechanism, Ten years of the UK National Preventive Mechanism, Working together to prevent torture and ill-treatment in detention, 2020, Seite 14, abrufbar unter https://s3-eu-west-2.amazonaws .com/npm-prod-storage-19n0nag2nk8xk/uploads/2020/03/6.6303_NPM_10-Years-Report_V7_WEB.pdf. 79 UK’s Ten years of the UK National Preventive Mechanism, Working together to prevent torture and ill-treatment in detention, 2020, Seite 36 bis 37, abrufbar unter https://s3-eu-west-2.amazonaws.com/npm-prod-storage- 19n0nag2nk8xk/uploads/2020/03/FINAL_NPM_10-Years-Report_WEB.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 29 Der britische NPM ist selbst keine Forschungseinrichtung, kann aber aufgrund seiner Struktur, des vorhandenen Datenmaterials sowie des Expertenwissens wertvolle Daten für die Forschung zur Verfügung stellen.80 4. Fazit Den vorliegenden Informationen kann entnommen werden, dass vier der acht untersuchten Länder im Zuge der Umsetzung der OPCAT-Verpflichtungen (Dänemark, Österreich, Schweden und Spanien) diese Aufgaben einer Ombudsmann-Institution übertragen haben. Drei Staaten (Deutschland, Frankreich und die Schweiz) haben eine eigenständige Nationale Stelle mit den Aufgaben betraut. Das Vereinigte Königreich nimmt eine Sonderstellung ein. Der britische NPM besteht aus einem Verbund von 21 verschiedenen Institutionen und wird vom „Her Majesty’s Inspectorate of Prisons “ koordiniert. Während sieben Staaten das OPCAT-Zusatzprotokoll per Gesetz in nationales Recht überführt haben, hat Großbritannien zwei Ministererklärungen zur Umsetzung des OPCAT-Abkommens abgegeben. Bei den Ombudsstellen nehmen die Aufgaben im Rahmen des OPCAT weitestgehend nur einen begrenzten Teil der Ressourcen dieser Institutionen ein. Die vier betroffenen Länder sind zunächst für alle Angelegenheiten zuständig, die allgemein Beschwerden von Bürgern über staatliche Stellen ihres Landes betreffen. Insofern war in den Haushaltsaufstellungen der jeweiligen Ombudsstellen teilweise nicht differenziert, welcher Kostenanteil bzw. wieviel Personalressourcen für OPCAT-Aufgaben erforderlich waren. Die Übergänge zu den verschiedenen Aufgaben einer Ombudsmann-Institution sind hier teilweise fließend, so dass Mitarbeiter eingerichteter OPCAT-Abteilungen teilweise auch Aufgaben anderer Abteilungen übernehmen oder umgekehrt. Weder für Dänemark (Gesamtbudget: rund 11 Mio. €), Spanien (Gesamtbudget: rund 15 Mio. €) noch für Schweden ist bekannt, wie hoch die jährlichen Aufwendungen für die OPCAT-Aufgaben sind, wohingegen die Ombudsstelle in Österreich detailliert ihre Aufwendungen für die OPCAT-Abteilung (Gesamtbudget 2.960.000 €/ jährlich) veröffentlicht hat. Von diesem Ansatz werden in Österreich für Auszahlungen an Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat 1.45 Mio. € verwendet (davon an Entschädigungen und Reisekosten für die Kommissionsmitglieder rund 1.27 Mio. €, für den Menschenrechtsbeirat rund 83.000 € und rund 92.000 € für Workshops mit den Kommissionen und die im OPCAT-Bereich tätigen Bediensteten sowie für sonstige NPM-Aktivitäten). Die restlichen 1.51 Mio. € werden für die Personalkosten für NPM-tätige Mitarbeiter verwendet. 80 UK’s Ten years of the UK National Preventive Mechanism, Working together to prevent torture and ill-treatment in detention, 2020, Seite 33, abrufbar unter https://s3-eu-west-2.amazonaws.com/npm-prod-storage- 19n0nag2nk8xk/uploads/2020/03/FINAL_NPM_10-Years-Report_WEB.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 30 Angaben zur personellen Ausstattung der OPCAT-Einheiten in diesen vier Ländern ließen sich überwiegend den Jahresberichten der Ombudsmannstellen entnehmen. Danach sind in den Ombudsstellen in Dänemark, Schweden und der Schweiz jeweils rund 90 bis 100 Mitarbeiter, beim spanischen Ombudsmann sogar 172 Mitarbeiter beschäftigt. In Dänemark sind in der Abteilung 3 (Monitoring-Abteilung) 15 Mitarbeiter, in der Abteilung 4 (Kinderabteilung) 13 Mitarbeiter beschäftigt, die aber nur teilweise OPCAT-Aufgaben wahrnehmen . In Österreich werden die 90 Mitarbeiter zudem von 57 Kommissionsmitgliedern unterstützt, was flächendeckende und häufige Besuche sowie eine große Diversität der Expertise innerhalb der einzelnen Kommissionen ermöglicht. Gegenüber den OPCAT-Abteilungen in Dänemark, Schweden (ein Leiter, ein Stellvertreter, vier Rechtsberater und einen Mediziner) und Spanien (ein Leiter, sechs technische Berater und zwei vollzeitbeschäftigte Verwaltungsmitarbeiter) ist der NPM in Österreich personell bedeutend besser ausgestattet. Personalausstattung und finanzielle Mittel haben regelmäßig Auswirkungen auf die Anzahl der durchgeführten Besuche an Orten der Freiheitsentziehung. Aufgrund des österreichischen flächendecken Systems wurden im Jahr 2018 insgesamt 520 Besuche durchgeführt. Im selben Jahr wurden in Spanien 100 Besuche, in Dänemark 66 Besuche und in Schweden 31 Besuche im Rahmen des NPM durchgeführt. Eine deutliche Ausnahme bildet hier wiederum das Vereinigte Königreich. Obwohl für die Koordination des NPM seitens der Regierung nur eine relativ geringe Summe in Höhe von jährlich rund 185.000 € zur Verfügung steht, wurden aufgrund des bestehenden Systems im Jahr 2018 insgesamt 66.000 Orte der Freiheitsentziehung von Freiwilligen besucht. Inspektoren der 21 Institutionen haben außerdem mindestens 1.580 weitere Inspektionen durchgeführt. Wie eingangs angeführt haben Deutschland, Frankreich und die Schweiz eigenständige Nationale Stellen mit der Aufgabe des NPM betraut, die sich ausschließlich auf Aufgaben nach dem OPCAT-Zusatzprotoll konzentrieren können. In der Schweiz mit seinen 8,57 Millionen Einwohnern übernimmt diese Aufgabe die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Hierzu hat der Bundesrat (=Regierung) eine sogenannte „Milizkommission“ eingesetzt, die aus 12 Mitgliedern mit fachlichem Hintergrund in den Bereichen Menschenrechte, Justiz, Straf- und Maßnahmenvollzug, Medizin, Psychiatrie und Polizei besteht. Die Kommission untersteht direkt dem Bundesrat, ist aber in seiner Arbeit unabhängig . Unterstützt wird diese Kommission von einer Geschäftsstelle mit sechs Mitarbeitern. Der NKVF steht ein Budget in Höhe von 906.000 €/ jährlich zur Verfügung. Mit diesen Ressourcen konnte die nationale Stelle im Jahr 2018 17 Kontrollbesuche und drei Nachfolgebesuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs durchführen. Außerdem gab es sieben Kontrollbesuche in Zentren des Bundes im Asylbereich sowie drei Kontrollbesuche in psychiatrischen Einrichtungen durchgeführt. Eine Vorbildrolle hinsichtlich der Umsetzung des OPCAT-Zusatzprotokolls übt Frankreich für seine 67 Mio. Einwohner aus. Hier steht der Institution des CGLPL ein großzügiges Jahresbudget in Höhe von 5,2 Mio € zur Verfügung. Auch die personelle Ausstattung kann sich sehen lassen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 31 Dem CGLPL steht ein Team von 59 Mitarbeitern zur Verfügung. Dieses Team besteht aus einem Generalsekretär, 18 Kontrolleuren in Vollzeit, 34 externen Mitarbeitern als Kontrolleure, teilweise auch in Vollzeit sowie einem Verwaltungsteam von sechs Mitarbeitern. Frankreich führte im Jahr 2018 145 Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durch. Der NPM in Deutschland, immerhin zuständig für rund 83 Millionen Einwohner, ist hingegen aufgrund seiner geringen personellen und finanziellen Ausstattung im Hinblick auf eine effektive Umsetzung des Fakultativprotokolls schwach aufgestellt. Der Nationalen Stelle für Verhütung von Folter steht seit vielen Jahren lediglich ein Jahresbudget in Höhe von 540.000 € zur Verfügung. Die nach dem föderalen Prinzip eingerichtete Nationale Stelle ist lediglich mit zehn ehrenamtlichen Mitarbeitern (Bundesstelle und Länderkommission) besetzt und wird von sechs hauptamtlichen Mitarbeitern der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden unterstützt. Obwohl für 83 Mio. Bürger in Deutschland zuständig, konnte die Nationale Stelle in Deutschland im Jahr 2018 lediglich 48 Einrichtungen besuchen und vier Abschiebungen begleiten. Insofern weist die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in ihrem Jahresbericht für das Jahr 2018 darauf hin, dass das Budget ab dem Jahr 2020 für eine effektive Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nicht mehr ausreichen wird.81 Zwar wurde das Jahresbudget für das Jahr 2020 mittlerweile um 100.000 € auf nunmehr 640.000 € erhöht. Die effektive Erfüllung des gesetzlichen Auftrags in Deutschland ist dennoch weiterhin nur schwer zu bewältigen. Die Handlungsempfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte aus dem Jahr 201382, wonach die personellen und finanziellen Ressourcen der Nationalen Stelle verstärkt werden sollten und das Prinzip der Ehrenamtlichkeit der Mitglieder überprüft werden sollte, dürften insofern auch noch im Jahre 2020 gelten. Sämtliche Institutionen haben in ihren Berichten angegeben, dass sowohl mit dem SPT als auch mit dem CPT eine gute Zusammenarbeit besteht und sich daraus regelmäßig Synergien ergeben. Bei Institutionen mit vielen Kontrollbesuchen treten teilweise Doppelungen auf, was aber nicht als Doppelarbeit angesehen wird, sondern als ein System der doppelten Kontrolle. Forschungsarbeit wird in keiner der untersuchten acht Institutionen betrieben. *** 81 Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, Jahresbericht 2018, Seite 16, abrufbar unter https://www.nationalestelle .de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Berichte/Jahresberichte/Nationale_Stelle_Jahresbericht _2018_01.pdf. 82 Follmar-Otto Petra, Deutsches Institut für Menschenrechte: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter fortentwickeln ! Zur völkerrechtskonformen Ausgestaltung und Ausstattung, Policy Paper Nr. 20, April 2013, Seite 15, abrufbar unter https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Policy_Paper_Die_Nationale _Stelle_zur_Verhuetung_von_Folter_fortentwickeln.pdf. © 2020 Deutscher Bundestag WD 2 - 3000 - 021/20 5. Anlage 1 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? Deutschland Nationale Stelle zur Verhütung von Folter; (https://ww w.nationalestelle .de/en/ home.html.) Keine Ombudsstelle . 20.06.2006; Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 26. August 2008, Bundesgesetzblatt -Besuche an Orten der Freiheitsentziehung gem. Art. 4 OPCAT als Hauptaufgabe; dabei Aufgabentrennung zwischen Bundesstelle und Länderkommission nach föderalem Aufbau; -Empfehlungen an zuständige Behörden; - Stellungnahmen und Empfehlungen zu bestehenden und im Entwurf befindlichen Rechtsvorschriften ; Die Nationale Stelle besteht aus einer Bundesstelle und einer Länderkommission . Bundesstelle: per Organisationserlass des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 20. November 2008 eingerichtet ; 2 ehrenamtliche Mitarbeiter Länderkommission: gem. Staatsvertrag über die Einrichtung 2018: 540.000 €/ jährlich, ab 2020: 640.000 €/ jährlich keine finanziellen Mittel von privater Stelle Ja, Kooperation mit dem CPT, kaum Doppelung, da relativ wenig Besuche durchführbar ; Synergien durch regelmäßigen Austausch (Konferenzen u.a.) Nein, keine Forschungsein - richtung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 33 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? Jahrgang 2008, Teil II Nr. 23. -Erstellung Jahresbericht an die Bundesregierung , Landesregierungen , Deutscher Bundestag und Länderparlamente ;. freie Entscheidung, welche Orte sie besucht, mit welchen Personen sie Gespräche führen möchte, welche Unterlagen sie einsehen will; 2018 besuchte die Nationale Stelle 48 Einrichtungen und begleitete 4 Abschiebungen. Nationaler Präventionsmechanismus aller Länder vom 25. Juni 2010 8 ehrenamtliche Mitarbeiter Weisungsunabhängig, unterstehen keiner Fach- oder Rechtsaufsicht Unterstützung von einer hauptamtlichen Geschäftsstelle, die der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden angegliedert ist. 6 hauptamtlich besetzte Stellen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 34 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? Dänemark Ombudsmann http://en.o mbudsmanden .dk/ 19.05.2004 Gesetz über den Ombudsmann des dänischen Parlaments “ (Gesetz Nummer 473) vom 12. Juli 1996, zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 556 vom 24. Juni 2005 und Gesetz Nummer 502 vom 12. Juni 2009. Ombudsmann nimmt Beschwerden von Bürgern entgegen, die sich über dänische Behörden Beschwerden wollen. Der Ombudsmann übernimmt auch Aufgaben nach OPCAT; Er kann auf eigene Initiative hin die Untersuchung eines Falles vornehmen ; Behörden sind verpflichtet , ihm Auskunft zu erteilen sowie Dokumente auszuhändigen; Er kann von Behörden schriftliche Stellungnahmen verlangen. Kann auch ohne richterliche Entscheidung Zu- Der Ombudsmann wird vom dänischen Parlament, dem Folketing , gewählt. Von 2007 bis Oktober 2012 gab es eine Abteilung OPCAT, im November 2012 wurde die OPCAT- Einheit mit der Monitoring -Abteilung (heute Abteilung 3) zusammengelegt, die nicht nur NPM-Aufgaben wahrnimmt. Außerdem wurde eine Kinderabteilung (Abteilung 4) eingerichtet , die nur teilweise Aufgaben des NPM im Zusammenhang mit Kindern übernimmt. Die Gesamtausgaben betrugen für das Jahr 2018 insgesamt 82.03 Mio. DKK / ca. 10.91 Mio. €. Daneben erhalten das Dänische Institut für Menschenrechte als auch die NGO DIGNITY ebenfalls finanzielle Mittel aus öffentlicher Hand, um die Aufgaben des NPM begleiten zu können. In welchem Umfang die Haushaltsmittel für die Arbeit des NPM verwendet werden , ist nicht bekannt und in der Haushaltsaufstel- Ja, Kooperation mit dem CPT. Synergien durch Workshops, regelmäßiger Erfahrungssaus - tausch, insbesondere mit anderen Ombudsmann -Institutionen , Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (TAIEX und Nein, die Institution des Ombudsman - nes fungiert nicht als Forschungsstelle . Allerdings üben die beiden beratenden Institutionen „Dänisches Institut für Menschenrechte und die NGO DIG- NITY Forschungsar - beit aus. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 35 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? gang zu privaten Institutionen erhalten, sofern dort Personen ihrer Freiheit entzogen werden oder werden könnten. Der Ombudsmann ist berechtigt , Personen vor Gericht zu laden; Jahr 2018: 4.798 Beschwerdefälle von Dritten, Auf Eigeninitiative weitere 162 Fälle; Im Rahmen der Überwachungstätigkeiten fanden 66 Besuche in öffentlichen und privaten Einrichtungen statt. Seit 2009 wird der Bürgerbeauftragte vom Dänischen Institut für Menschenrechte und der NGO DIGNITY (früher: Rehabilitations - und Forschungszentrum für Folteropfer) beraten . Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden zwei Gremien eingerichtet (OPCAT- Rat und die OPCAT- Arbeitsgruppe) Es sind rund 100 Mitarbeiter beim Ombudsmann beschäftigt , die aber nur zum Teil Aufgaben im Rahmen des NPM wahrnehmen. lung nicht spezifiziert nach OPCAT- Aktivitäten. dem Europarat (ODGP); Auch Dänisches Institut für Menschenrech - te und die NGO DIG- NITY pflegen Kontakte zu Internationa - len Organisationen und berichten den Ombudsmann . Doppelungen sind nicht bekannt . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 36 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? Die Abteilung 3 umfasst 15 Mitarbeiter, der Abteilung 4 gehören 13 Mitarbeiter an. Frankreich Contrôleur général des lieux de privation de liberté “ (CGLPL) 11.11.2008 LOI no 2007- 1545 du 30 octobre 2007 instituant un Contrôleur général des Besuche an Orten der Freiheitsentziehung gem. Art. 4 OPCAT als Hauptaufgabe; Der CGLPL ist nicht weisungsgebunden. Laut Jahresbericht 2018 besteht die CGLPL aus 59 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter 33 fest angestellten Mitarbeitern . Der „Contrôleur Kooperation mit dem CPT ist für CGLPL von großer Bedeutung , ebenso die internatio- Nein, keine Forschungsein - richtung. Der CGLPL verfasst und veröffentlicht aber Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 37 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? https://www .cglpl.fr/ Keine Ombudsstelle lieux de privation de liberté, Décret n° 2008-246 du 12 mars 2008 relatif au Contrôleur général des lieux de privation de liberté, Er kann nicht wegen seiner Meinung oder wegen Handlungen, die er in seinen Funktionen ausführt, strafrechtlich verfolgt werden. Er darf keine anderen Aufgaben oder gewählten Mandate wahrnehmen ; Stellungnahmen und Empfehlungen zu bestehenden und im Entwurf befindlichen Rechtsvorschriften ; Erstellung Jahresbericht für Präsident und Parlament ; Im Jahr 2018 führte die CGLPL 145 Kontrollbesuche durch. général“ wird unterstützt von einem Generalsekretär, 18 Kontrolleuren in Vollzeit, 34 externen Mitarbeitern als Kontrolleure , teilweise auch in Vollzeit sowie einem Verwaltungsteam von sechs Mitarbeitern . Das Gesamtbudget betrug im Jahr 2018 5,2 Millionen €. Davon sind im Gesamtbudget 4,2 Millionen € für Personalausgaben und 1 Million € für allgemeine Betriebsausgaben veranschlagt) nale Kooperation ansich ; CGLPL kooperiert eng mit den zuständigen internationalen Stellen bei der Überwachung der Umsetzung von OPCAT zusammen. Zu den internationa - len Partnern , mit denen der CGLPL regelmäßige Kontakte pflegt, gehören der CPT zahlreiche thematische Berichte zu Themen des Freiheitsentzugs . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 38 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? und der SPT. Österreich Volksanwaltschaft https://volks anwaltschaft .gv.at/ Ombudsmann -Institution 4.12.2012 Bundesgesetz zur Durchführung des Fakultativproto - kolls vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Die Volksanwaltschaft ist als Hilfsorgan des Parlaments eine unabhängige Kontrolleinrichtung , die aufgrund der österreichischen Bundesverfassung die gesamte öffentliche Verwaltung kontrolliert. Außerdem Aufgaben nach Behindertenrechtskonvention und Heimopferrentengesetz (HOG). Besuche von Orten der Freiheitsentziehung als Hauptaufgabe; Die Ombudsmann-Institution übernimmt die OPCAT-Aufgaben gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen . Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt werden und einmal wiedergewählt werden können. Alle wichtigen Angelegenheiten werden im Kollegium beraten und beschlossen. Eigene Personalund Budgethoheit. Haushalt 2018: für OPCAT für Auszahlungen an Kommissionen und den Menschenrechtsbeirat : 1.45 Mio. € Davon für Entschädigungen und Reisekosten für die Kommissionsmitglieder rund 1.28 Mio. € und für den Menschenrechtsbeirat rund 83.000 €; rund 92.000 Euro für Workshops mit Die Volksanwalt - schaft arbeitet laufend mit SPT, CPT sowie der Schweizer Association Against Torture (APT) und anderen europäischen Präventionsmecha - nismen zusammen , um dadurch bestmögli- Nein, keine Forschungsein - richtung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 39 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? Österreichisches Modell mit den 57 Kommissionsmitgliedern ermöglicht flächendeckende und häufige Besuche und eine große Diversität der Expertise innerhalb der einzelnen Kommissionen . 2018 fanden 520 Kommissionseinsätze statt. Einmal pro Jahr Bericht an den SPT und den CPT. Aktuelle Prüfergebnisse erfolgen in Berichten an den Nationalrat und an Landtage. Drei Geschäftsbereiche , daneben Verwaltung , Abteilung für internationale Angelegenheiten (incl. IOI) und Büro der Rentenkommission (Heimopferrentengesetz ) Menschenrechtsbeirat als beratendes Gremium (Vertreterinnen und Vertreter aus Bundesministerien , Bundesländern und Zivilgesellschaft ), 16 Mitgliedern und Ersatzmitglieder , Unterstützung bei Festlegung von Prüfschwerpunkten und unterstützt die Gewährleistung einheitlicher Vorgeden Kommissionen und die im OP- CAT-Bereich tätigen Bediensteten sowie für sonstige NPM-Aktivitäten. Zusätzlich anfallende Personalkosten für NPM tätige Mitarbeiter ergibt sich ein Gesamtbudget von ca. 2.96 Mio. € pro Jahr. che Synergien zu bilden Mitglied des Netzwerks südosteuropäi - scher NPM- Einrichtungen ; Mitglied im NPM-Forum . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 40 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? hensweisen und Prüfstandards . Die Volksanwaltschaft übernimmt keine anwaltliche Vertretung. In der Volksanwaltschaft sind rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt . Schweden Ombudsmann (Riksdagens ombudsman ) https://ww w.jo.se/en/ 26.06.2003 Lag (1988:695) om vissa internationella åtaganden mot tortyr m.m. (Certain International Undertakings against Torture Gewährleistung, dass Behörden Gesetze einhalten und auch Handlungen ihrer Mitarbeiter gesetzeskonform sind. Seit Juli 2011 auch Aufgaben nach OPCAT mit eigener Abteilung (Inspektionen , Abgabe von Innerhalb der Institution gibt es vier parlamentarische Bürgerbeauftragte , davon ein „Chief- Parliamentary Ombudsmann “. Sie werden, vom schwedischen Reichstag ernannt. Nach § 12 des „Gesetzes mit Anweisungen für die parlamentarischen Bürgerbeauftragten “ erhalten die Bürgerbeauftragten des Parlaments Haushaltsmittel aus dem Staatshaushalt , über die Regelmäßige Zusammenar - beit mit dem CPT und dem STP. Hieraus ergeben sich Nein, keine Forschungsein - richtung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 41 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? Act), until July 2005 called Lag med anledning av Sveriges tillträde till den europeiska konventionen mot tortyr m.m. (Act relating to Sweden ’s Accession to the European Convention for the Prevention of Torture, etc.). Empfehlungen an Behörden , Vorschläge für geltende Rechtsvorschriften oder Gesetzesvorschläge zur Behandlung und zum Zustand von Personen , denen die Freiheit entzogen ist, Beratungen mit zuständigen Behörden ) Tätigkeit- und Besuchsberichte . In 2017 führte die OP- CAT-Einheit 31 Besuche durch (20 unangemeldete, 2 angemeldete und 9 Besuche auf Anfrage). Der/Die oberste parlamentarische Bürgerbeauftragte entscheidet nach Rücksprache mit den anderen zuständigen parlamentarischen Bürgerbeauftragten über Leitlinien für die Einsätze und Untersuchungstätigkeiten der OPCAT-Abteilung . Die OPCAT-Einheit arbeitet unterstützend für die parlamentarischen Bürgerbeauftragten . Der Bürgerbeauftragte hat das Recht, Disziplinarverfahren gegen Beamte wegen möglicher Vergehen einzuleiten . Der Reichstag entscheidet über das Budget. Der oberste parlamentarische Ombudsmann macht dem Parlament hierzu Vorschläge. Es ist nicht bekannt , welches Budget der Abteilung OPCAT zusteht . auch Synergien . CPT-Bericht von Mai 2015 machte auf Unterbesetzung in OP- CAT-Abteilung aufmerksam . Daraufhin 2 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt; OPCAT- Einheit nimmt an internationalen Treffen (u. a vom CPT organisiert) teil. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 42 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? Die Ombudsmann-Institution ist in 4 Verantwortungsbereiche gegliedert Die OPCAT-Einrichtung ist den Abteilungen 2 bis 4 zugeordnet : Abteilung 2: Gefängniseinrichtungen und Einrichtungen für psychiatrische Versorgung. Abteilung 3: u.a. Wohnheime, spezielle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche , Abteilung 4: Polizeigewahrsam und Migrationsangelegenheiten ; Doppelungen sind nicht bekannt . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 43 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? OPCAT-Abteilung: 1 Leiter, 1 Stellvertreter, 4 Rechtsberater und 1 Mediziner. Der Ombudsmänner sind gegenüber dem schwedischen Parlament direkt rechenschaftspflichtig , sind in ihrer Arbeit ansonsten aber unabhängig . Schweiz Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) https://ww w.nkvf.admin .ch/nkvf 24.09.2009 Bundesgesetz über die Kommission zur Verhütung von Folter vom 20. März 2009. (Inkrafttreten Aufgaben gem. Artikel 2 Bundesgesetz über die Kommission zur Verhütung von Folter“: Regelmäßige Überprüfung der Situation von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, Die vom Bundesrat (=Regierung) eingesetzte „Milizkommission “ besteht aus 12 Mitgliedern mit fachlichem Hintergrund in den Bereichen Menschenrechte, Justiz , Straf- und Maß- Das Gesamtbudget der NKVF beträgt 960.600 Schweizer Franken/ jährlich (ca. 905.749 €/jährlich). Ein Drittel der Ausgaben werden für Einsätze der Die NKFV unterhält regelmäßige Kontakte mit dem CPT und dem SPT und übermittelt den Nein, keine Forschungsein - richtung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 44 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? /de/home.ht ml. Keine Ombudstelle . am 01.01.2010). Regelmäßiger Besuch von Orten der Freiheitsentziehung ; Empfehlungen an Behörden mit Ziel: 1. die Behandlung und die Situation der Personen , denen die Freiheit entzogen ist, zu verbessern , 2. Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu verhüten. Unterbreitung von Vorschlägen und Bemerkungen zu geltenden Erlassen oder zu Erlassentwürfen . Jahresbericht Kontrollbesuche in 2018: nahmenvollzug, Medizin , Psychiatrie und Polizei. Die Kommission untersteht direkt dem Bundesrat und ist unabhängig . Die Geschäftsstelle ist administrativ dem Generalsekretariat des Justiz- und Polizeidepartments zugeordnet . Sie verfügt aktuell über 6 Mitarbeiter: 1 Geschäftsführer, 3 wissenschaftliche Mitarbeiter (davon 1 Stellv. Geschäftsführer , 1 Bürokraft, 1 Praktikant. Kommissionsmitglieder , der Beobachtenden sowie extern beigezogener Fachpersonen im Rahmen von Kontrolltätigkeiten der Kommission eingesetzt. Die Personalkosten der Geschäftsstelle belaufen sich auf knapp zwei Drittel des gesamten Budgets . beiden Gremien Informationen und stimmt ihre Tätigkeiten mit ihnen ab (gesetzlich geregelt in Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Kommission zur Verhütung von Folter). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 45 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? 17 Kontrollbesuche und 3 Nachfolgebesuche in Einrichtungen des Freiheitsentzugs . 7 Kontrollbesuche in Zentren des Bundes im Asylbereich. 3 Kontrollbesuche in psychiatrischen Einrichtungen . Die NKVF ist eine behördenunabhängige nationale Kommission . Spanien Ombudsmann („Defensor del Pueblo); wörtlich: „Verteidiger des Volkes “) 04.04.2006 Ley Orgánica 1/2009, de 3 de noviembre, complementaria de la Ley de reforma de la legislación procesal para Prüfung von Bürgerbeschwerden über Grundrechtsverletzungen und Verfehlungen der öffentlichen Verwaltung, Nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI) Spaniens. Der Ombudsmann wird vom Kongress und vom Senat ausgewählt . Er und seine beiden Stellvertreter werden vom Parlament ernannt. 2018: 172 Mitarbeiter gesamt Ombudsmann gesamt in 2018 aus öffentlichen Mitteln : Personalaufwand: 11,77 Mio. €, Regelmäßige Ausgaben und Dienstleistungen : 2.12 Mio. €, In 2018 keine besonderen Kooperationsbemü - hungen mit dem CPT. Dennoch Nein, keine Forschungsein - richtung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 46 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? https://ww w.defensordelpu - eblo.es/ la implantación de la nueva Oficina judicial , por la que se modifica la Ley Orgánica 6/1985, de 1 de julio, del Poder Judicial. Auch Funktion als NPM: Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen der Artikel 15 und 17 der spanischen Verfassung , Durchführung regelmäßiger , teilweise unangekündigter , Inspektionen von Orten der Freiheitsentziehung , Veröffentlichung und Verbreitung von Berichten über Inspektionen und Kontrollmaßnahmen ; Abgabe von Empfehlungen an die Behörden zur Einhaltung von CAT sowie Vorschläge und Kommentare zu bestehenden Gesetzen oder OPCAT-Abteilung innerhalb der Organisationsstruktur : 1 Leiter, 6 technische Berater, 2 vollzeitbeschäftigte Verwaltungsmitarbeiter , OPCAT-Abteilung erhält teilweise Unterstützung von anderen technischen und administrativen Beratern innerhalb der Institution . Zusätzlich Kooperationsverträge mit Fachleuten in Bereichen wie Medizin, Psychiatrie oder Psychologie verfügen als externe Experten. Der Grad der Unabhängigkeit der OP- CAT-Einheit ergibt Finanzielle Ausgaben : 2.500 €, Laufende Überweisungen : 53.850 €, Investitionen: 934.000 € GESAMT: 14.88 Mio. € Welche Haushaltsmittel der Abteilung OPCAT zugewiesen sind, ist nicht bekannt. sind die Beziehungen sehr eng. Berücksichtigung der allgemeinen und nationalen Berichte des CPT; „Doppelarbeit “ zwischen den Aktivitäten beider Institutionen teilweise vorhanden, da beide Institutionen häufig dieselben Einrichtungen besuchen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 47 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? Gesetzesentwürfen in diesem Bereich; Pro Jahr rund 100 Besuche an Orten der Freiheitsentziehung ; Jährlicher Bericht an das Parlament; Der Ombudsmann darf einzelne Fälle rechtlich nicht vertreten. Der Ombudsmann kann von Amts wegen Ermittlungen einleiten. sich aus der Unabhängigkeit und Autonomie der Ombudsmann -Institution. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Nationalen Präventionsmechanismus wurde außerdem ein Beirat als Gremium für technische und rechtliche Zusammenarbeit eingerichtet . und zu ähnlichen Schlussfolgerungen gelangen. Dies wird von Spanien jedoch nicht als Wettbewerb oder Doppelarbeit angesehen, sondern als ein Mechanismus der doppelten Kontrolle. Vereinigtes Königreich Der britische NPM besteht aus einem Verbund von 10.12.2003 Written Ministerial Statement , Justice, Britische NPM nimmt klassische OPCAT-Aufgaben wahr (regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung besuchen, Empfeh- Der britische NPM besteht aus 21 Institutionen und wird vom „Her Majesty’s Inspectorate of Prisons “ koordiniert: Die britische Regierung unterstützt dieses komplexe Enge und proaktive Zusammenarbeit mit dem CPT. Das CPT hat Der britische NPM betreibt selbst keine Forschungseinrichtung , Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 48 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? 21 verschiedenen Institutionen und wird vom „Her Majesty’s Inspectorate of Prisons “ koordiniert . https://www .nationalpreven - tivemechanism .org.uk / https://www .justiceinspectora - tes.gov.uk/h miprisons /#.U4y R31Mumjg. Optional Protocol to the Convention Against Torture (OPCAT), 31st March 2009, Written Ministerial Statement , Ministry of Justice, Optional Protocol to the Convention Against Torture (OP- CAT). 3rd December 2013. lungen an die zuständigen Behörden abgeben, Vorschläge und Bemerkungen zu bestehenden Gesetzen oder zu Gesetzesentwürfen . Der NPM veröffentlicht einen Jahresbericht über die Arbeit. Berichte über Besuche an Orten der Freiheitsentziehung . April 2017 bis März 2018: Freiwillige (Laienbeobachter ) haben rund 66.000 Orte der Freiheitsentziehung besucht. Inspektoren der 21 Mitglieder haben mindestens 1.580 Inspektionendurchgeführt . - Care Inspectorate, - Care Quality Commission , - Care Inspectorate Wales, - The Children’s Commissioner for England , - Criminal Justice -Inspection Northern Ireland , -Healthcare Inspectorate Wales, - Her Majesty's Inspectorate of Constabulary and Fire & Rescue Services, - Her Majesty’s Inspectorate of Constabulary in Scotland, - Her Majesty’s Inspectorate of Prisons, - Her Majesty’s Inspectorate of Prisons for Scotland, System mit lediglich £ 170.000 / ca. 184.137 € jährlich. Großbritannien seit 1988 acht Mal besucht und 15 Adhoc -Besuche durchgeführt . Das britische NPM nimmt zusammen mit der Regierung an Sitzungen des CPT teil. Auch mit dem SPT findet eine regelmäßige Zusammenarbeit statt. Im September 2019 kann aber aufgrund seiner Struktur, des vorhandenen Datenmaterials sowie des Expertenwissens wertvolle Daten für die Forschung zur Verfügung stellen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 49 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? Keine Ombudsstelle . - Independent Custody Visiting Association , - Independent Custody Visitors Scotland , - Independent Monitoring Board, Independent Monitoring Boards (Northern Ireland), - Independent Reviewer of Terrorism Legislation , - Lay Observers, - Mental Welfare Commission for Scotland , Northern Ireland Policing Board Independent Custody Visiting Scheme, - Ofsted (Office for Standards in Education , Children’s Services and Skills), Länderbesuch des SPT: Delegation des SPT konnte NPM-Mitglieder bei Besuchen in Haftanstalten begleiten und diese beraten und unterstützten . Aufgrund der Vielzahl der Besuche auch Doppelungen möglich; Enge und proaktive Zusammenarbeit mit Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 50 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? - The Regulation and Quality Improvement Authority - Scottish Human Rights Commission. Die 21 Mitglieder sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des NPM unabhängig . Neben dem Vorsitzenden gibt es auch einen NPM-Koordinator , eine NPM-Lenkungsgruppe und drei Untergruppen, die Fachwissen bündeln und den gesamten NPM fachlich unterstützen (1. Untergruppe für Kinder und Jugendliche, 2. Schottische Unterdem CPT Seit 1988 Insgesamt acht Mal besucht und 15 Ad-hoc- Besuche durchgeführt . Oktober 2018: CPT besuchte Schottland. (fünf Gefängnisse und fünf Polizeistationen .) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 2 - 3000 – 021/20 Seite 51 Nat. Stelle / Ombudsstelle Ratifikation OPCAT / nationale Rechtsgrundlagen Aufgaben / Befugnisse / juristische Vertretung in Einzelfällen Organisatorische Gliederung / personelle Ausstattung / Unabhängigkeit Finanzielle Mittel Kooperation mit CPT / Synergien, Doppelungen ? Forschungseinrich - tung? gruppe und 3. Netzwerk für psychische Gesundheit.