WD 2 – 3000 - 021/16 (8. Februar 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Der Auftrag vom Büro , MdB vom 4. Februar 2016 wurde mit Telefonat vom 8. Februar (Mitarb. ) erledigt. In dem Gespräch wurde die Rüstungsexportgenehmigungspraxis rechtlich erörtert. Hingewiesen wurde zum einen auf die verschiedenen Verfahrensstadien einer Rüstungsexport- Genehmigung, die im Einzelnen sehr komplex sei (Voranfrage beim AA / BMWi, politische Richtungsentscheidung durch den Bundessicherheitsrat BSR, Hersteller- bzw. Exportgenehmigung mit gesicherter Rechtsposition für das Rüstungsunternehmen erst durch Bescheid des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA)). Hingewiesen wurde auf den Umstand, dass Rüstungsexporte nur z.T. nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG), sondern auch nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) beurteilt werden müssten. Entsprechend bestünden verschiedene Regelungen auch für den Widerruf von Genehmigungen . Kriegswaffenkontrollrechtliche Genehmigungen könnten nach § 9 KWKG jederzeit – auch von der Nachfolgerregierung – widerrufen werden. Einer Änderung der „politischen Großwetterlage“ bedarf es dazu nicht. Rechtsfolge ist dann aber ein Entschädigungsanspruch seitens des Rüstungsexportunternehmens . Hinsichtlich der Panzerlieferungen nach Katar ist Informationsstand des WD-Bearb. dahingehend , dass die Lieferung (- die Schiffe mit den Panzern waren damals schon auf dem Seeweg unterwegs-) durch den Bundeswirtschaftsminister im Zuge der politischen Debatte Ende 2015 zwar gestoppt werden sollte, aber dass aus außenpolitischen Gründen (Fußball-WM in Katar) bzw. mit Blick auf den Schadensersatz von einem Widerruf der Genehmigungen Abstand genommen wurde und dass die Lieferung nach Katar (jedenfalls zum Teil) erfolgt ist. Für nähere politische Auskünfte bzgl. dieser Waffenlieferung wurde eine Anfrage beim BMWi angeregt. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Rüstungsexportgenehmigungen