© 2020 Deutscher Bundestag WD 2 - 3000 - 020/20 Ansätze/Modelle einer Zwei-Staaten-Lösung im Israelisch-Palästinensischen Konflikt Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 2 Ansätze/Modelle einer Zwei-Staaten-Lösung im Israelisch-Palästinensischen Konfliktt Aktenzeichen: WD 2 - 3000 - 020/20 Abschluss der Arbeit: 27. März 2020 Fachbereich: WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Kern und frühe Entwicklung des israelischpalästinensischen Konflikts 4 1.1. Erste Ansätze einer Zwei-Staaten-Lösung: Der Teilungsplan der VN 1947 5 1.2. Die Gründung des Staates Israel und der erste Nahostkrieg 1948/49 6 1.3. Der israelisch-arabische Krieg 1967 8 1.4. Der Nahost-Krieg 1973 11 2. Der Friedensprozess und weiterer Konfliktverlauf 12 2.1. Das Camp David-Abkommen 1978 12 2.2. Libanon Krieg 1982 und Friedensplan von US-Präsident Reagan 1982 13 2.3. Unabhängigkeitserklärung des Staates Palästina 1988 14 2.4. Madrider Friedenskonferenz 1991 15 2.5. Dase Oslo-Abkommen 1993 („Oslo I“) 15 2.6. Das Gaza-Jericho-Abkommen 1994 16 2.7. Das Oslo II-Abkommen 1995 17 2.8. Das Wye River-Memorandum 1998 18 2.9. Das Scharm al-Scheich Memorandum 1999 19 2.10. Israelisches Friedensangebot in Camp David 2000 19 2.11. Israelisch-palästinensische Verhandlungen über endgültige Grenzen in Taba 2001 20 2.12. Weitere Initiativen zur Aufrechterhaltung der Zwei-Staaten- Lösung 21 2.13. Abkoppelungsplan des israelischen Ministerpräsidenten Ariel Scharon 2004 23 2.14. Die Friedenspläne und Entwicklungen bis zum Jahr 2020 24 2.15. Friedensplan von US-Präsident Trump 2020 26 3. Fazit und Perspektiven 27 Literaturverzeichnis 29 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 4 1. Kern und frühe Entwicklung des israelisch-palästinensischen Konflikts Bei dem israelisch-palästinensischen Konflikt handelt es sich um ein hochkomplexes, emotional stark belastetes Thema, das weder in seiner historischen Dimension noch in seinen unterschiedlichen Perspektiven in diesem Kontext vertieft dargestellt werden kann. Er stellt wohl einen der ältesten ungelösten Regionalkonflikte von internationaler Bedeutung dar, dessen Ursprünge bis Ende des 19. Jahrhunderts zurückreichen. Im Kern ging es von Beginn an um den territorialen Besitz Palästinas, dem Land zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer. Zwei Völker, Araber und Juden in Palästina, beanspruchen dasselbe geografische Gebiet als Territorium für ihre souveräne Herrschaft. Die Juden haben seit 1948 mit dem Staat Israel jedoch einen Nationalstaat auf einem Teil dieses Territoriums geschaffen, während die Araber in Palästina ihre nationalstaatlichen Ambitionen erst graduell realisieren konnten.1 Die weiteren Ausführungen sind eng bezogen auf die durch die Auftragsstellung – auch vom Zeitrahmen her - vorgegebene Thematik der Eruierung von Ansätzen/Modellen einer Zwei-Staaten -Lösung im israelisch-palästinensischen Konflikt seit Errichtung des Staates Israel. Aus der Vielzahl von Plänen, Vorschlägen und Initiativen von Staaten, internationalen Staatenorganisationen und auch zivilen Organisationen zur Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts mit Referenz auch auf ein Zwei-Staaten-Modell, werden weitgehend nur solche aufgegriffen, die nicht zunächst von den Konfliktparteien abgelehnt, ohne Erfolgsaussichten oder aus sonstigen Gründen rasch zum Scheitern verurteilt waren. Damit beschränkt sich die Befassung vornehmlich auf Friedenspläne, -vorschläge, und -initiativen, die Gegenstand offizieller (internationaler) Verhandlungen waren und z.T. in Abkommen mündeten. Hierdurch sollen die oft wichtigen Vorschläge ziviler Akteure und Organisationen keineswegs abgewertet werden, kommen im Rahmen dieses allgemeinen und knappen Überblicks indes nicht zum Tragen. Das hier gewählte selektive Vorgehen erfordert jedoch ein kurzes Eingehen auf Vorgeschichte und Wirkung der dargelegten Ansätze, soweit dies zum Verständnis ihres Stellenwerts im israelisch-palästinensischen Verhältnis von Bedeutung ist. Als Schlüsselzeitpunkte und –zeiträume mit vor allem weitreichenden Folgen für die territoriale Ausgestaltung Palästinas bzw. Israels sowie für deren jeweilige Bevölkerung werden die Jahre 1948, 1967, 1973, 1993-2001 (zuletzt Oslo-Friedensprozess) angesehen. Möglichst objektiv soll versucht werden, keinem der beiden Konfliktparteien die Verantwortlichkeit für die jeweils eingetretene (konfrontative) Entwicklung in der Region zuzuweisen. Die historischen Hintergründe und Anlässe, politische – insbesondere innenpolitische Faktoren berücksichtigenden – Geschehensabläufe , die vielfältigen Interaktionen sowie die zahlreichen kriegerischen und militanten Gewaltaktionen durch beide Konfliktparteien im behandelten Zeitraum können nur kursorisch gestreift werden. Bemühungen um Verständigung und Aussöhnung zwischen beiden Völkern wurden stets konterkariert durch Hass, Gewalt und Gegengewalt auf beiden Seiten. Zahlreich waren die Meldungen in den Medien über Selbsttötungsaktionen, illegalen Siedlungsbau, Grenzstreitigkeiten , Hauszerstörungen und militärische Zusammenstöße. 1 Zur Geschichte des Landes Palästina auch instruktiv, Tuchman, Barbara, Bibel und Schwert. Palästina und der Westen vom frühen Mittelalter bis zur Balfour-Declaration 1917, 2. Aufl., Frankfurt/Main 2002; Johannsen, Margret , Der Nahost-Konflikt, S. 1, 7ff., 10ff., 16ff.; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S. 16ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 5 Die internationale Aufmerksamkeit für diese Region rührt vor allem daher, dass der Nahe Osten im Zentrum dreier Weltreligionen (Judentum, Christentum, Islam) liegt und in Jerusalem sich zentrale Stätten dieser drei Religionen befinden. Auch die regionalen Bezüge des Spannungsraums Naher Osten werden bei dieser Übersicht nur angerissen. In den israelisch-palästinensischen Konflikt um Grenzen, Territorialnutzung etc. sind auch die Nachbarstaaten Ägypten, Jordanien , Libanon und Syrien sowie Irak und Iran einbezogen. Vertieft und detailliert nachverfolgt werden können die vielfältigen Aspekte anhand der angegebenen einschlägigen Sachliteratur mit weiteren Nachweisquellen.2 Aus der Gesamtschau der verschiedenen, im Rahmen der Darstellung der israelisch-palästinensischen Beziehungen behandelten staatlichen Modelle zur Konfliktlösung zeigen sich Entwicklungstendenzen , die Aufschluss geben über die aktuelle Einordnung, Akzeptanz und Praktikabilität einer Zwei-Staaten-Lösung. Schlussendlich wird kein Votum für oder gegen eine Zwei-Staaten -Lösung stehen können, sondern nur eine Aussage dahingehend, ob diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter den zugrundeliegenden Bedingungen eine höhere Realisierungschance hat als in früheren Perioden. 1.1. Erste Ansätze einer Zwei-Staaten-Lösung: Der Teilungsplan der VN 1947 Das von Großbritannien während des Ersten Weltkriegs besetzte Palästina wurde am 25. April 1920 durch den Obersten Rat der Alliierten auf einer Konferenz in San Remo britischer Verwaltung unterstellt. Die britische Mandatsherrschaft über Palästina endete am 14. Mai 1948. Im April 1936 war in Palästina ein arabischer Aufstand ausgebrochen, der durch einen sechsmonatigen Generalstreik eingeleitet worden war. Die innenpolitische Krise dauerte bis zum Sommer 1939. Die militanten arabischen Aktionen richteten sich sowohl gegen die schnell anwachsende jüdische Einwanderung – bedingt vor allem durch die Verfolgungspolitik der Nationalsozialisten in Deutschland und Europa gegenüber Juden - als auch gegen die britische Mandatsmacht. Mit dem Ziel, Motive und Eingrenzungsoptionen des Aufstands zu ermitteln, setzte die britische Mandatsregierung im August 1936 eine Untersuchungskommission unter Vorsitz des ehemaligen britischen Ministers William Robert Wellesley, Earl Peel, ein. Die sog. Peel-Kommission veröffentlichte am 7. Juli 1937 ihren Abschlussbericht. Dieser enthielt erstmals einen Vorschlag zur Teilung des Landes. Nach Auffassung der Kommissionsmitglieder war es nicht möglich, den Konflikt zwischen den beiden nationalen Gemeinschaften innerhalb der engen Grenzen Palästinas zu lösen. Der Vorschlag sah die Schaffung eines kleineren, fruchtbares Land umfassenden, jüdischen Staates im Nordwesten und eines größeren arabisch besiedelten Gebiets vor. Letzteres sollte die Negev Wüste umfassen, mit dem Emirat Transjordanien verbunden bleiben, über einen Korridor zwischen Jerusalem und Jaffa verfügen und unter britischer Herrschaft verbleiben. Der 2 Siehe dazu auch Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 8ff., 13, auf S. 695-709 befindet sich eine Zeittafel zu den Ereignissen in Palästina/Israel; Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag/WD 2- 133/06 vom 24.Juli 2005 „Der Nahostkonflikt. Geschichte und aktuelle Situation“, S. 4ff.; Asseburg, Muriel /Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S. 7, 14 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 6 Plan stieß vor allem auf Ablehnung der im Mandatsgebiet wirkenden arabischen Parteien sowie des 1936 gegründeten Arabischen Hochkomitees und wurde von der britischen Regierung daher nicht mehr weiterverfolgt. Nach Anhörung von Vertretern der Jewish Agency und des durch die Arabische Liga 1946 als Vertretung der Palästinenser berufenen Hohen Arabischen Komitees beschloss die VN-Vollversammlung am 15. Mai 1947 einen Sonderausschuss, das United Nations Special Committee on Palestine (UNSCOP), einzusetzen. Dieses sollte die konkrete Situation vor Ort überprüfen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Die VN-Vollversammlung sprach sich am 29. November 1947 mit der Resolution 181 (II) mehrheitlich für die vorgelegten UNSCOP-Empfehlungen aus. Der VN-Beschluss enthält die Forderung, dass das Mandat Großbritanniens zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet und Palästina geteilt werden sollte. In dem ca. 25.000 km² umfassenden Mandatsgebiet mit einer Bevölkerung von 1,3 Mio. Arabern und ca. 608.000 Juden sollte ein arabisch-palästinensischer Staat (auf 43 Prozent des Territoriums) und ein jüdischer Staat (auf 56 Prozent des Territoriums) entstehen. Jerusalem (ein Prozent) – aufgrund seiner heiligen Stätten von zentraler Bedeutung für Juden, Christen und Muslime – sollte eine international verwaltete Enklave werden. Die 1945 in Kairo gegründete Arabische Liga und damit die ihr angehörenden arabischen Länder lehnten den Teilungsplan der Vereinten Nationen ab, während er von der Jewish Agency akzeptiert wurde. Von den Palästinensern wurde der Teilungsplan als Unrecht empfunden ; den 1.4 Mio. Arabern (ca. 69 Prozent der Bevölkerung) standen 650.000 Juden gegenüber, denen nur 5,67 Prozent des gesamten Bodens in Palästina gehörten.3 Die Vorstellung der Schaffung eines jüdischen und eines arabischen Staates im Mandatsgebiet Palästina hatte sich in der VN-Teilungsresolution von 1947 zwar zunächst durchgesetzt, zu ihrer Realisierung sollte es letztendlich jedoch nicht kommen.4 1.2. Die Gründung des Staates Israel und der erste Nahostkrieg 1948/49 Wenige Stunden vor Beendigung des britischen Mandats über Palästina proklamierte der spätere erste Ministerpräsident Israels, David Ben Gurion, am 14. Mai 1948 im Namen der provisorischen Regierung den Staat Israel. Die UDSSR war der erste Staat, der Israel bereits am 15. Mai 1948 de facto und de jure anerkannt hatte und sofort diplomatische Beziehungen zu ihm aufnahm. Auch 3 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 106f., 109ff., 128ff., auf S. 131 Karte des Teilungsplans der UNSCOP; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts , S. 27; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 241ff., 244f., 258f., 261, 265; Johannsen , Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 18ff.; Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag/WD 2-133/06 vom 24. Juli2005 „Der Nahostkonflikt. Geschichte und aktuelle Situation“, S. 5f. 4 Hierzu Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 217f.; Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren , S. 30, 39, 53ff., 73, 106f., 109ff., 131; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 23ff., 26ff.; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S. 18f., 100f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 7 die USA erkannten Israel noch am selben Tag de facto als souveränen Staat an; die de jure Anerkennung folgte im Januar 1949. Am 11. Mai 1949 wurde Israel als Mitglied in die Vereinten Nationen aufgenommen. Bereits am Tag nach der israelischen Unabhängigkeitserklärung brach der erste Nahostkrieg aus. Die umliegenden arabischen Staaten erklärten Israel den Krieg. In der Nacht vom 14. zum 15. Mai 1948 marschierten die Armeen Ägyptens, Transjordaniens, Syriens, des Irak und des Libanon in Palästina ein, wobei der Krieg mit einem militärischen Sieg Israels endete. Nach langen Kämpfen , verschiedenen Feuerpausen, die von beiden Seiten immer wieder gebrochen wurden, kam es 1949 zum Waffenstillstand. Dieser umfasste von arabischer Seite jedoch ausdrücklich nicht die Anerkennung des Staates und der Grenzen Israels. Den Israelis war es gelungen, ihr Staatsgebiet um ein Drittel zu vergrößern. Dies führte zur Flucht und Vertreibung - erste große Flüchtlingswelle - von etwa 700.000-900.000 arabischen Palästinenser/-innen (Angabe von Zahlen uneinheitlich ) aus ihren Heimatorten im früheren britischen Mandatsgebiet. Unter Vermittlung der Vereinten Nationen waren zuvor Waffenstillstandsvereinbarungen mit den kriegsbeteiligten arabischen Ländern ausgearbeitet worden. Für die palästinensischen Flüchtlinge begann damit ein jahrzehntelanges Leben in Flüchtlingslagern, da die arabischen Aufnahmeländer diese Flüchtlinge nicht integrieren konnten oder wollten. Israel weigerte sich, Hunderttausende ihm feindlich gegenüberstehender Araber/-innen zurückkehren zu lassen, zumal bereits anstelle arabischer Dörfer jüdische Siedlungen errichtet worden waren. Bis 1953 war nur etwa 40.000 Palästinenser /-innen im Rahmen der Familienzusammenführung die Rückkehr nach Israel erlaubt worden. Am 11. Dezember 1948 beschloss die VN-Vollversammlung die Resolution 194 (III), die in Artikel II das Recht der palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr oder Entschädigung vorsieht. Im Kontext der internationalen Beziehungen gilt dieser Artikel bis heute als wichtige völkerrechtliche Grundlage für das Rückkehrrecht palästinensischer Flüchtlinge des ersten Nahostkriegs. Israel lehnte ihn trotz verbaler Zustimmung zur VN-Res. 194 letztlich mit der Begründung ab, dass es eine Vielzahl jüdischer Immigranten aus den arabischen Nachbarländern und aus Europa aufgenommen habe bzw. aufnehmen werde.5 Von der Gründung eines palästinensischen Staates war nach dem Krieg von 1948/49 zunächst keine Rede mehr, zumal der jordanische König bald Westjordanien und Ost-Jerusalem seinem Königreich eingliederte und der Gazastreifen unter ägyptische Verwaltung fiel. Der militärische Sieg in diesem Unabhängigkeitskrieg bedeutete aus israelischer Sicht die ersehnte Wiedergeburt eines jüdischen Staates. Für viele Palästinenser hingegen stellte er den Verlust ihrer Heimat dar und sollte als Nakba (Katastrophe) in ihrer kollektiven Erinnerung haften bleiben. Bis 1948 waren 5 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 137f., 144, 150, S. 151 Karte Israels nach den Waffenstillstandsvereinbarungen ; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 30; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 279ff., 311ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 21ff.; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S. 19ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 8 ca. 650.000 Juden nach Palästina eingewandert; in den ersten Jahren nach der Staatsgründung wuchs die jüdische Bevölkerung um mehr als das Doppelte an.6 1.3. Der israelisch-arabische Krieg 1967 1967 kam es zum Ausbruch des sog. Sechs-Tage-Kriegs (israelische Bezeichnung) bzw. "Naksa" ("Rückschlag", arabische Bezeichnung). Dem vom 5. bis zum 10. Juni dauernden Krieg von 1967 zwischen Israel und den arabischen Staaten waren lang anhaltende, sich immer weiter zuspitzende Spannungen vorausgegangen. So hatte Israel mit einem großen Bewässerungsprojekt Wasser vom Oberlauf des Jordan auf sein Gebiet gelenkt, zum Nachteil und gegen starke Proteste Syriens und Jordaniens. Des Weiteren hatten im Niemandsland an den Golanhöhen militärische Zwischenfälle zugenommen; auch verübten Freischärler der 1964 gegründeten Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) Anschläge in Israel. Hierauf reagierte Israel zumeist mit massiven Vergeltungsschlägen. Zwischen den arabischen Staaten bestanden innenpolitische Schwierigkeiten und Querelen, die in dieser Zeit vielfach durch Kriegshetze und Vernichtungsdrohungen gegen Israel überdeckt wurden. Im Mai/Juni 1967 hatten die Irritationen in der Region ihren Höhepunkt erreicht, da Ägypten eine erneute Blockade über den Hafen Eilat verhängt sowie den Abzug der VN-Truppen aus dem Sinai gefordert hatte. Auch hatte Ägypten Truppen aufmarschieren lassen, so dass in Israel angesichts der arabischen Kriegspropaganda und der massiv aufgebauten Drohkulisse eine weit verbreitete Untergangsstimmung herrschte. Auf Drängen ihres Generalstabs - mit US-amerikanischer Rückendeckung - entschloss sich die israelische Regierung, am 5. Juni 1967 anzugreifen. Innerhalb weniger Tage gelang es Israel, die Luftwaffe Ägyptens, Jordaniens und Syriens weitgehend zu zerstören. Es konnte große territoriale Gewinne erzielen. Israelische Truppen hatten den Jordan und den Suez-Kanal erreicht, die Golanhöhen, ganz Jerusalem, den Gazastreifen und die Sinai -Halbinsel besetzt. Israel übte nunmehr die militärische Kontrolle über Gebiete aus, die etwa das Dreifache des bisherigen israelischen Territoriums umfassten. In ihnen lebten etwa 1 Mio. Menschen. Der jordanische König Hussein bin Talal verlor das 1950 annektierte palästinensische Westjordanland nebst Ost-Jerusalem. Von den 1,3 Mio. palästinensischen Bewohner(n)/-innen des Westjordanlandes und des Gazastreifens flohen während und nach dem Kriege ca. 250.000 in die arabischen Nachbarstaaten. Viele dieser Flüchtlinge waren bereits Vertriebene des ersten Nahostkriegs 1948/49. Damit bekam das palästinensische Flüchtlingsproblem eine neue und besondere Dimension. Der israelisch-arabische Krieg von 1967 hatte die politische Landkarte im Nahen Osten stark verändert. Die von Israel erhofften Folgen, insbesondere Schwächung der arabischen Verliererstaaten aufgrund ihrer militärischen Niederlage traten jedoch nicht ein. Der Krieg stärkte vielmehr ihre Einigkeit und verringerte den westlichen Einfluss in der Region noch 6 Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 27f., 30, S. 29 Karte des VN-Teilungsplans und Waffenstillstandslinien; Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren , S. 144, 150; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S. 71ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 9 mehr. Angesichts dieser Besetzung großer Gebiete waren die arabischen Staaten noch weniger zu Verhandlungen über die Anerkennung Israels bereit. Auf der Tagung der Arabischen Liga im September 1967 in Khartum beschlossen sie ihr – so später bezeichnetes - dreifaches Nein: "Nein zur Anerkennung Israels! Nein zu Verhandlungen! Nein zu einem Friedensvertrag! Ein weiterer Beschluss bezog sich auf die Wiedergewinnung der 1967 von Israel besetzten arabischen Gebiete als gemeinsame Verpflichtung aller arabischen Staaten.7 Am 22. November 1967 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 242, die die Grundlage einer anzustrebenden Friedensregelung vorgeben sollte. Die einstimmig verabschiedete Resolution galt in der Folge als Bezugspunkt und Grundlage aller internationalen Bemühungen, Regelungskompromisse bzw. einen Friedensschluss zu erreichen. In der Resolution wurden erstmals zwei Grundprinzipien miteinander verknüpft; zum Einen die Forderung nach Rückzug der israelischen Streitkräfte aus den besetzten arabischen Territorien und das Recht aller Staaten, d.h. auch Israels, innerhalb sicherer und anerkannter Staaten zu leben. Hinsichtlich der Forderung nach Rückzug Israels differieren die englische und französische Textversion des Dokuments. In der französischen und spanischen Fassung dieser Resolution wird die Forderung erhoben: "Rückzug der israelischen Streitkräfte aus den Gebieten, die ... besetzt wurden" (Waffenstillstandslinien von 1949). Die arabische Staaten stützen sich auf diese Fassung, während Israel die englische Version für maßgeblich hält: "Rückzug aus Gebieten, die ... besetzt wurden" (ohne bestimmten Artikel). Obwohl die Forderung nach einem vollständigen oder nur teilweisen Rückzug Israels damit kontrovers blieb, wurde hier zum ersten Mal die Formel "Land gegen Frieden" verwendet . Sie sollte jahrzehntelang zum Gegenstand diplomatischer Bemühungen um eine friedliche Regelung werden. Die Palästinenserfrage wurde in der Resolution lediglich als Flüchtlingsproblem benannt, dessen gerechte Regelung herbeizuführen sei. Nur ein geringer Prozentsatz der Flüchtlinge konnte in den folgenden Monaten in die Heimatorte zurückkehren.8 Nach den existenziellen Ängsten der Vorkriegszeit herrschte in Israel aufgrund des überraschend deutlichen Sieges eine große Begeisterung. Durch die israelische Besetzung palästinensischer Gebiete wurden 250.000 bis 300.000 Palästinenser/-innen (Zahlen uneinheitlich) zu Flüchtlingen. Nur wenige Tage nach Kriegsende wurde in der Altstadt das sogenannte maghrebinische Wohnviertel planiert, um so vor der Westmauer Platz zu schaffen. Die ca. 6.000 Bewohner wurden in einem Flüchtlingslager im Norden Jerusalems untergebracht. Bereits im Juni 1967 erfolgte die bis 7 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren. S. 156, 158ff., S. 157 Karte von Israel und den besetzten Gebieten (1967); Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts , S. 32ff., 35; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 397f., 399ff., 402ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 25f.; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt S. 24ff.; Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag/WD 2-3000-026/17 vom 7. Juni 2017, “ Die Siedlungs- und Wohnungsbaupolitik der israelischen Regierungen seit 1967 in den besetzten Gebieten des Westjordanlandes und Ost-Jerusalem ”, S. 10ff. 8 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 161ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 414ff., 417ff., 420ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 27ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 10 heute international nicht anerkannte Annexion Jerusalems durch Israel. Im Jahr 1968 wurden die ersten völkerrechtswidrigen jüdischen Siedlungen im Westjordanland gegründet. Die Palästinenser zogen aus der schwerwiegenden militärischen Niederlage der vereinten arabischen Armeen den Schluss, ihr Schicksal künftig in die eigenen Hände zu nehmen. Nach 1967 wurde die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) von bewaffneten Guerillagruppen übernommen, an ihrer Spitze Jassir Arafat. Sie versuchte, durch spektakuläre Terroraktionen (Flugzeugentführungen , Geiselnahmen etc.) die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf das Schicksal der Palästinenser zu lenken. Zum politischen Faktor wurde die PLO in den 1970er und 1980er Jahren. Als Dachorganisation der verschiedenen palästinensischen Widerstandsgruppen und nationalen Organisationen fand sie zunehmend Anerkennung. Obwohl sie nicht zuletzt aufgrund ihres militanten Vorgehens stark umstritten war, verkörperte sie den palästinensischen Anspruch auf ein nationales Selbstbestimmungsrecht. Die PLO genoss die Unterstützung der überwältigenden Mehrheit der Palästinenser/-innen. Sie verstand sich immer als Vertreterin des gesamten palästinensischen Volkes, d.h. der Palästinenser/-innen in den Flüchtlingslagern, den in alle Welt emigrierten Palästinenser(n)/-innen und auch der palästinensischen Bevölkerung unter der israelischen Besatzung. Sie entwickelte so das Konzept eines eigenen unabhängigen palästinensischen Staates neben Israel - das sogenannte Teilstaatskonzept oder die Zwei-Staaten-Theorie. Schon 1974 hatte sich die PLO quasi zu einer Teilstaatslösung bekannt, indem sie sich für die "Errichtung einer kämpferischen unabhängigen nationalen Autorität in jedem Teil Palästinas, der befreit wird" aussprach. Dies erfolgte zunehmend nicht durch bewaffneten Kampf, sondern durch eine politische Verhandlungslösung. Trotz dieser Orientierung wurde die Glaubwürdigkeit der PLO durch Terroranschläge verschiedener palästinensischer Gruppen und das Lavieren zwischen radikalen und gemäßigten Kräften erheblich unterminiert. Wesentlich hierfür war auch die Weigerung Israels (und der USA), die Legitimität des palästinensischen Strebens nach nationaler Selbstbestimmung anzuerkennen. Zudem wurde die Bezeichnung des palästinensischen Teilstaatskonzepts als Stufenplan, d.h. Errichtung eines palästinensischen Staates neben Israel nur als Etappe auf dem Weg bis zur endgültigen „Befreiung Palästinas“, vor allem seitens Israels immer wieder als Begründung herangezogen, Verhandlungen über eine Friedenslösung zu verweigern . Ihren ersten großen diplomatischen Erfolg erzielte die PLO, als ihr Vorsitzender Arafat 1974 vor der VN-Vollversammlung eine Rede hielt und die PLO in der Resolution Nr. 3236 der VN- Generalversammlung (22. November 1974) als „Repräsentantin des palästinensischen Volkes“ Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 11 anerkannt wurde. In den Folgejahren fand die PLO zunehmend Anerkennung in der internationalen Staatenwelt.9 1.4. Der Nahost-Krieg 1973 Die Jahre nach 1967 waren durch den Abnutzungskrieg zwischen Israel und Ägypten am Suez- Kanal, sowie durch verschiedene Versuche gekennzeichnet, zu einer Friedenslösung im Nahen Osten zu kommen. Auf arabischer Seite verstärkte sich der Eindruck, dass Israel nicht bereit sei, sich aus den Gebieten zurückzuziehen, die es seit Jahren trotz internationaler Appelle und VN- Forderungen zur Gebietsrückgabe besetzt hielt und dort Siedlungen anlegte. Diese Appelle, VN- Resolutionen etc. sollten Israel zwar imagemäßig tangieren, jedoch - ebenso wie in der Folgezeit - ohne materielle Konsequenzen bleiben. Am 6. Oktober 1973 – am Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, und gleichzeitig im islamischen Fastenmonat Ramadan – erfolgte ein überraschender Angriff syrischer und ägyptischer Truppen auf Israel. Ägypten besetzte das Ostufer des Suez-Kanals, während Syrien eine Offensive in den Golanhöhen startete. Da man auf israelischer Seite die Vorgehensweise der Gegner falsch eingeschätzt hatte, konnten die arabischen Armeen zunächst beträchtliche Erfolge erzielen. Den Ägyptern gelang es, die in Israel für nahezu unüberwindbar gehaltenen Befestigungsanlagen am Suez-Kanal zu stürmen, während die syrischen Truppen zunächst bis Tiberias vorrücken konnten. Erst als die US-amerikanischen Nachschublieferungen für Israel begannen, konnten die Israelis wieder militärisch die Oberhand gewinnen und Geländezuwächse über die Grenzen von 1967 hinaus erzielen. Nur ein von den USA durchgesetzter Waffenstillstand verhinderte letztlich eine weitere demoralisierende Niederlage der arabischen Armeen. Der als Jom-Kippur-, Ramadan- oder Oktoberkrieg bezeichnete Nahostkonflikt endete am 26. Oktober 1973 und hinterließ eine militärische Pattsituation. Erst diese unentschiedene Lage machte Verhandlungen möglich, die in einen ersten konkreten Friedensprozess im Nahen Osten mündeten. Unter US-amerikanischer Vermittlung wurden 1974 Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Israel und Ägypten sowie zwischen Israel und Syrien geschlossen. Im Dezember 1973 kam es sogar zur Friedenskonferenz in Genf, die nach Jahrzehnten Araber und Israelis wieder zu Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der USA und der UDSSR zusammenführte . Eine dauerhafte Friedensregelung für den Nahen Osten konnte indes nicht erzielt werden.10 9 Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 34ff., 37ff., 40f.; Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 218ff., 223ff., 226ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 39ff., 42ff.; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S. 26f. 10 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 171, 198, 216ff.; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 41ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli- Palestinian Conflict, S. 474ff., 477ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 30f.; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S.28ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 12 2. Der Friedensprozess und weiterer Konfliktverlauf 2.1. Das Camp David-Abkommen 1978 Dem Besuch des ägyptischen Präsidenten Anwar al-Sadat in Jerusalem vom 19./20. November 1977 folgten – unter Schirmherrschaft der USA – ägyptisch-israelische Verhandlungen, die am 17. September 1978 zu den Vereinbarungen von Camp David führten. Das Dokument wurde vom israelischen Ministerpräsidenten Menachem Begin und vom ägyptischen Präsidenten Anwar al- Sadat unterzeichnet, wobei US-Präsident Jimmy Carter als „Zeuge“ und Garant unterschrieb. Die Camp David-Übereinkunft umfasste zwei Rahmenvereinbarungen. Das erste Abkommen bezog sich auf den „Frieden im Nahen Osten“. Neben einer Referenz auf die Resolution des VN-Sicherheitsrats 242 von 1967 enthielt es einen Passus über die Zukunft des Westjordanlandes und des Gazastreifens. Vorgeschlagen wurde die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Ägypten, Israel und Vertretern des palästinensischen Volkes. Zielsetzung sollte die Autonomie für die palästinensische Bevölkerung in den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten sein. Die zweite Rahmenvereinbarung bezog sich auf das israelisch-ägyptische Verhältnis und sah die Unterzeichnung eines Friedensvertrags zwischen beiden Staaten innerhalb von drei Monaten vor. An Ägypten wurde die im Junikrieg 1967 von diesem an Israel verlorene Sinai-Halbinsel zurückübertragen. Die Kontroverse um den Verlauf der ägyptisch-israelischen Grenze wurde beendet und die Neufestlegung von beiden Ländern anerkannt. Zur Regelung des Palästinenserproblems trugen die Abkommen von Camp David hingegen nicht bei. Insgesamt blieben die in Camp David vereinbarten Autonomie-Gespräche ohne Ergebnis und wurden schließlich abgebrochen. Allerdings unterzeichneten Menachem Begin und Anwar al-Sadat am 26. März 1979 den israelisch-ägyptischen Friedensvertrag, den ersten Friedensvertrag Israels mit einem arabischen Nachbarstaat. Mit der von Menachem Begin seit 1977 geführten neuen Regierung war u.a. eine Förderung des Siedlungsbaus im Westjordanland, dem historischen Kernland des jüdischen Volkes, verbunden. Letztlich führten die Abkommen von Camp David nicht zu dem angestrebten „gerechten und dauerhaften“ Frieden in der Region. Nachdem bereits im Juni 1967 die israelische Gesetzgebung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 13 auf ganz Jerusalem ausgedehnt worden war, wurde 1980 die Annexion durch das sog. Jerusalemgesetz förmlich bestätigt. Die Stadt wurde zur ewigen und unteilbaren Hauptstadt Israels erklärt .11 2.2. Libanon Krieg 1982 und Friedensplan von US-Präsident Reagan 1982 Nach der Vertreibung aus Jordanien 1970 hatte die PLO sich im Libanon eine neue Machtbasis geschaffen. Als Folge des Auseinanderfallens des libanesischen Staates im Bürgerkrieg 1975 war es ihr gelungen, im Süden des Landes an der Grenze zu Israel einen „Staat im Staat“ einzurichten . Die Bestrebungen der Palästinenser nach Rückkehr in ihre Heimat und Errichtung eines eigenen Staates waren bislang nicht weitergekommen. Die PLO versuchte daher, sich durch verstärkte Artillerieangriffe auf Städte und Siedlungen im Norden Israels in den Jahren 1980/81 wieder diplomatisch ins Spiel zu bringen. Die israelische Regierung nutzte eine vereinbarte Waffenruhe mit der PLO und drang mit ihrer Armee bis Beirut vor, um die PLO zu zerschlagen und eine israelfreundliche Regierung im Libanon einzusetzen. Der am 6. Juni 1982 von Israel begonnene Libanon-Feldzug hatte zum Tod von tausenden Palästinensern, Libanesen und Israelis geführt. Auf Druck der US-Amerikaner ließ Israel die in West-Beirut verschanzte PLO unter Führung Arafats nach Tunis abziehen. Damit verlor die PLO zwar ihre letzte strategische Position für direkte Angriffe auf Israel, blieb jedoch als bestimmender politischer Faktor auf palästinensischer Seite erhalten. 1985 kam es dann zum Rückzug der israelischen Armee aus dem Libanon. Israel beanspruchte jedoch weiterhin die Kontrolle über eine 15km tiefe „Sicherheitszone“ an der Grenze, um Angriffe auf den Norden des Landes zu verhindern. Angesichts dieser militärischen Lage und um die Schwierigkeiten in den US-amerikanisch-israelischen Beziehungen zu überwinden, war US-Präsident Ronald Reagan bestrebt, eine diplomatische Initiative einzuleiten. Hierbei zielte er auch ab auf eine Verbesserung des Verhältnisses von Israel zu den arabischen Staaten. Am 1. September 1982 legte er seinen Friedensplan für den Nahen Osten vor. Darin befürwortete er eine „volle Autonomie“ für die Palästinenser. Die Bildung eines palästinensischen Staates, ebenso wie die Annexion des Westjordanlandes und des Gazastreifens durch Israel lehnte Reagan hingegen ab. Er empfahl die Assoziierung der palästinensischen Gebiete mit Jordanien und sprach sich erneut für das Prinzip „Land gegen Frieden“ aus. „ … Darum werden die Vereinigten Staaten nicht die Errichtung eines unabhängigen palästinensischen Staates im Westjordanland und im Gazastreifen unterstützen … . Es ist jedoch die feste Überzeugung der Vereinigten Staaten, dass Selbstverwaltung der Palästinenser im Westjordan- 11 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 246f., 248ff., 253ff., 256ff.; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 43ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 529ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 45ff.; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S. 29, 66ff.; Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag/WD 2-3000-09/18 vom 29. Januar 2018, “Völkerrechtliche Bewertung und Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels”, zur völkerrechtlichen Einordnung des Status Jerusalems, S. 4ff., 7f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 14 land und im Gazastreifen in Assoziierung mit Jordanien die beste Möglichkeit für einen dauerhaften , gerechten und beständigen Frieden bildet“. Die israelische Regierung, die über diesen neuen Kompromissvorschlag der Vereinigten Staaten von Amerika nicht zuvor unterrichtet worden war, lehnte diesen mit der Begründung ab, dass er den Sicherheitsinteressen ihres Landes widerspräche. Auch bei der PLO-Führung fand der Plan keine Akzeptanz, da sie weiterhin das Ziel der Schaffung eines palästinensischen Staates verfolgte und nicht bereit war, US-amerikanische Vermittlungsversuche zu unterstützen.12 2.3. Unabhängigkeitserklärung des Staates Palästina 1988 Unter dem Druck des palästinensischen Volksaufstandes („Intifida“ = Abschütteln) rief der palästinensische Nationalrat am 15. November 1988 in Algier den Staat Palästina mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt aus. Der Intifada-Aufstand der palästinensischen Araber war im Dezember 1987 ausgebrochen; in dessen Verlauf gewann die radikale, aus dem palästinensischen Zweig der Muslimbruderschaft hervorgegangene und sich am islamischen Fundamentalismus orientierende Bewegung Hamas an Bedeutung. Die Hamas kämpft vor allem für die Errichtung eines islamischen palästinensischen Staates im gesamten ehemaligen britischen Mandatsgebiet Palästina. Die palästinensische Unabhängigkeitserklärung bezog sich vornehmlich auf die Teilungsresolution 181 (II) der Vereinten Nationen von 1947 und die nachfolgenden Beschlüsse zur Palästinafrage sowie auf Resolutionen arabischer Gipfelkonferenzen. Keine Erwähnung fand in der Deklaration des Nationalrats die „PLO-Charta“ von 1969, die den bewaffneten Kampf als den „einzigen Weg zur Befreiung Palästinas“ erklärt hatte. Demgegenüber sprach sich der Nationalrat nunmehr dafür aus, internationale und regionale Konflikte friedlich und in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und den VN-Resolutionen zu lösen. Am 13. Dezember 1988 bekräftigte Jassir Arafat vor der VN-Vollversammlung die neue PLO-Position. Er bekannte sich zudem zur Zwei- Staaten-Option als Instrument der Konfliktlösung, d.h. zur friedlichen Koexistenz mit Israel. Der symbolische Akt, den palästinensischen Staat offiziell auszurufen, stärkte den innergesellschaftlichen , arabischen und internationalen Stellenwert der PLO und zugleich das Selbstbewusstsein der Palästinenser/-innen. Innerhalb weniger Wochen wurde der palästinensische Staat von den meisten arabischen Ländern, der Sowjetunion und anderen Mitgliedern des „Warschauer Vertrags“ anerkannt. Durch die mit der Unabhängigkeitserklärung verbundene, implizite Anerkennung Israels sowie Aufgabe eines palästinensischen Exklusivitätsanspruchs auf das 12 Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 45ff.; Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 286ff., 289ff.; S. 293 Zitat aus Rede des US-Präsidenten Ronald Reagan am 1. September 1982 mit der Darlegung eines Friedensplans für den Nahen Osten; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 568ff., 571ff., 574ff., 577ff., 586ff., 600ff., 603ff., 606ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 31ff.; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S. 30f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 15 Land, wurden auch die Vereinigten Staaten von Amerika dazu bewegt, erstmals direkte Gespräche mit der PLO aufzunehmen. Dies machte die PLO zu einem unverzichtbaren Bestandteil jeder Friedensregelung im Nahen Osten.13 2.4. Madrider Friedenskonferenz 1991 Vom 30. Oktober bis 2. November 1991 fand in Madrid unter Schirmherrschaft der USA und der Sowjetunion eine Nahost-Friedenskonferenz statt. Neben den Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion nahmen Israel, Syrien, Libanon und Jordanien an diesem Treffen teil; der jordanischen Abordnung gehörten Palästinenser aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen an. Offiziell gab es keine Repräsentation der PLO, wobei die Palästinenser jedoch in ständigem Kontakt zur PLO in Tunis standen. Die völkerrechtlichen Grundlagen der Verhandlungen bildeten weiterhin die Resolutionen 242 und 339 des VN-Sicherheitsrats sowie die Camp David-Vereinbarungen . Substanzielle Fortschritte sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene blieben im Weiteren jedoch aus, vor allem da sich zu den Fragen hinsichtlich Westjordanland und Gazastreifen keine Kompromissformel abzeichnete. Damit blieb zunächst ein Durchbruch für Regelungen im Nahostkonflikt aus.14 2.5. Das Oslo-Abkommen von 1993 („Oslo I“) Der Nahost-Friedensprozess gewann neue Dynamik durch die Aufnahme geheimer Gespräche von Vertretern Israels und der PLO unter Vermittlung des norwegischen Außenministers Holst in Norwegen von Januar bis August 1993. Diese führten zur Vereinbarung eines Grundsatzdokuments („Prinzipienerklärung über vorübergehende Selbstverwaltung“), die am 13. September 1993 in Washington D.C. vom israelischen Außenminister Peres und PLO-Vertreter Mahmud Abbas im Beisein von US-Präsident Clinton unterzeichnet wurde. Als wichtige Voraussetzung für die friedliche Beilegung des Konflikts wurde die Absprache mit der gegenseitigen Anerkennung von Israel und der PLO verknüpft. Vor dem Weißen Haus in Washington reichten Jassir Arafat und Jizchak Rabin einander symbolhaft die Hände. 13 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 331ff., 334ff.; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 47ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 43; Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag/WD 2-133/06 vom 24. Juli 2005 „Der Nahostkonflikt. Geschichte und aktuelle Situation“, S. 9 14 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 350ff.; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 53; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 51ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 16 Die Prinzipienerklärung („Oslo I“) enthielt keine konkreten Festlegungen für den Friedensschluss . Sie beinhaltete lediglich eine Rahmenvereinbarung bzw. einen Zeitplan für einen auf Ausgleich gerichtete Schritte. Es handelte sich um eine Einigung über grundlegende Gestaltungsprinzipien für eine Übergangsperiode, deren Einzelheiten aber noch der Klärung bedurften. Die Anhänge I-IV bestanden u.a. aus Protokollen über die Durchführung von Wahlen in den palästinensischen Gebieten, über den Rückzug der israelischen Armee aus dem Gazastreifen und aus Jericho. Das Novum lag vielmehr darin, dass es zu direkten Verhandlungen zwischen zwei Konfliktparteien – ohne US-amerikanische Vermittlung – gekommen war, die sich jahrzehntelang wechselseitig die Existenzberechtigung abgesprochen hatten. Israel erkannte erstmals die PLO als legitime Vertretung des palästinensischen Volkes an und nahm damit offiziell das palästinensische Volk als Konfliktpartei zur Kenntnis. Der Palästinakonflikt wurde von israelischer Seite insoweit nicht mehr als Minderheitenproblem einer arabischen Bevölkerung im Westjordanland und im Gazastreifen behandelt.15 2.6. Das Gaza-Jericho-Abkommen 1994 Fünf Monate später als ursprünglich geplant, wurde am 4. Mai 1994 in Kairo das „Gaza-Jericho- Abkommen“ durch Jizchak Rabin und Jassir Arafat unterzeichnet. Dieses bildete die Grundlage für den Abzug der israelischen Armee aus beiden Territorien sowie für die Übernahme der Verwaltung durch palästinensische Behörden. Mit Unterzeichnung des Dokuments sollte die vereinbarte fünfjährige Übergangsperiode beginnen. Vorgesehen war, in diesem Zeitraum schrittweise administrative Kompetenzen durch Israel auf die Palästinensische Autorität zu übertragen und gleichzeitig ein „Endstatusabkommen“ auszuhandeln. Mit dem Gaza-Jericho-Abkommen, auch als Kairo-Abkommen bezeichnet, wurde die Stadt Jericho im Westjordanland und 63 Prozent des Gazastreifens unter palästinensische Kontrolle gestellt. Die jüdischen Siedlungen und die zu ihnen führenden Straßen sollten hingegen weiterhin unter israelischer Aufsicht bleiben. Auch sollte die Verantwortung für die Sicherheit der betreffenden Gebiete und der dort lebenden Siedler während der „Interimsphase“ ausschließlich in israelischer Hand liegen. Wenige Tage nach Unterzeichnung des „Gaza-Jericho-Abkommens“ zog die israelische Armee aus Jericho und großen Teilen des Gazastreifens ab. 7.000 palästinensische Polizisten rückten im Weiteren in die frei gegebenen Gebiete ein. Am 29. Mai 1994 benannte Jassir Arafat die Mitglieder der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA). Bis Ende Juni 1994 wurden 1.900 Palästinenser aus israelischen Gefängnissen entlassen. Die Neuregelungen zwischen Israel und der PLO führten zu einem 15 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 379ff., 381ff., 387ff.; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian , Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 55ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli -Palestinian Conflict, S. 755ff., 758ff; Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag/WD 2-133/06 vom 24. Juli 2005 „Der Nahostkonflikt. Geschichte und aktuelle Situation“, S. 11; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt , S. 33; Zur Bedeutung und Wirkung des Oslo-Abkommens, vgl. Peleg, Ilan, Oslo: A Dead Process but a Living Idea, S. 37ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 17 grundlegenden Wandel in den Beziehungen Israels zur arabischen Staatenwelt. Am 25. Juli 1994 kam es auch zur Unterzeichnung eines Friedensvertrags zwischen Israel und Jordanien.16 2.7. Das Oslo II-Abkommen 1995 Am 24. September 1995 vereinbarten Vertreter Israels und der PLO in Taba auf der Sinai-Halbinsel ein umfassendes Vertragswerk über die Ausweitung der palästinensischen Selbstverwaltung im Westjordanland. Diese inoffiziell als „Oslo II-Abkommen“ bezeichnete Vereinbarung wurde am 28. September 1995 durch Jizchak Rabin und Jassir Arafat in Washington D.C. unterzeichnet. Das neue Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen führte die Gaza-Jericho -Vereinbarung fort bzw. ersetzte sie weitgehend. Es bildete die rechtliche Grundlage für den Abzug der israelischen Armee aus weiteren städtischen Ballungszentren der 1967 besetzten Gebiete . Konkrete Festlegungen erfolgten zur Ausweitung der Kompetenzen der Palästinensischen Autonomiebehörde in diesen Gebieten („Zone A“). Die Zone B, die mehr als 400 palästinensische Dörfer und Kleinstädte umfasste, sollte dagegen in einem längeren Prozess von der israelischen Armee geräumt, zwischenzeitlich jedoch durch palästinensische Polizei und israelische Sicherheitskräfte gemeinsam kontrolliert werden. Zone A und B erstreckten sich auf etwa 40 Prozent des Westjordanlandes, in dem 95 Prozent der palästinensischen Bevölkerung leben. Als Zone C (etwa 60 Prozent des Westjordanlandes) wurden Gebiete definiert, die von Israel als sicherheitspolitisch wichtig angesehen wurden und neben unbebautem bzw. wenig bewohntem Land vor allem die israelischen Siedlungen und ihr Umland umfassen. Von der in den Zonen B und C schrittweise einzuführenden palästinensischen Administration sollten die israelischen Siedlungen und Militärstützpunkte ausgenommen bleiben. Am 4. November 1995 wurde der israelische Ministerpräsident Jizchak Rabin durch einen nationalistisch -religiösen jüdischen Attentäter ermordet. Dies stellte das „Oslo II-Abkommen“ zunächst nicht in Frage; es wurde durch Rabins Nachfolger, Ministerpräsident Schimon Peres, jedoch letztlich nicht mehr konsequent weiterverfolgt. Trotz vieler offen gebliebener Fragen, trotz des relativ kleinen und zerstückelten Territoriums, für das die Palästinensische Autonomiebehörde die Selbstverwaltungskompetenzen erhielt, hatten die Palästinenser eine gewisse Befreiung von der militärischen Besatzungsmacht und konkrete Aussichten für weitere Autonomieschritte erreicht. Auf der anderen Seite führte der Oslo-Prozess 16 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 395ff., 398ff., 410ff., 413ff.; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 57f.; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 763ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 18 jedoch zu einer zunehmenden Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit, da Reisen der Palästinenser /-innen nunmehr durch ein rigides System von Genehmigungen seitens der israelischen Besatzungsmacht geregelt wurde.17 Als Teil des Oslo II-Abkommens kam es auf erheblichen internationalen Druck zu dem sog. Hebron -Abkommen von 1997 zwischen der palästinensischen Seite und der neuen nationalkonservativen Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu. Dieses sah die Übergabe von 80 Prozent des Stadtterritoriums von Hebron an die palästinensische Selbstverwaltung sowie den Rückzug der israelischen Truppen aus diesem Gebiet vor. Damit wurde das letzte Ballungszentrum der „Zone A“ zehn Monate nach dem ursprünglich vereinbarten Termin geräumt. Hebron wurde in die zwei Sektoren H1 und H2 unterteilt. H1 wurde der Aufsicht der Palästinensischen Autonomiebehörde unterstellt, während H2 weiter unter israelischer Kontrolle verblieb. H2 umfasste u.a. das alte jüdische Stadtviertel und eine Siedlung mit ca. 450 jüdischen Siedler(n)/-innen , die unter dem Schutz der israelischen Armee verblieben. Die politische Bedeutung des „Hebron -Abkommens“ bestand darin, dass erstmals in der Geschichte Israels eine nationalkonservative Regierung bereit war, Teile des historischen „Erez Jisrael“ (Land Israel, religiös konnotierter Begriff für die Territorien, die als Bestandteil der jüdischen Königreiche zur Zeit des Ersten und Zweiten Tempels - bis 70 u.Z. – gelten) zu räumen und an die Palästinenser zu übergeben.18 2.8. Das Wye River-Memorandum 1998 Am 23. Oktober 1998 unterzeichneten Jassir Arafat und Benjamin Netanjahu in Washington D.C. ein Abkommen, das auf die Umsetzung der „Oslo II-Vereinbarung“ vom 28. September 1995 gerichtet war. Mit der Vereinbarung war die Absicht verbunden, die Kompromisssuche für eine Nahostlösung wieder zu beleben. Festgelegt wurden der Abzug der israelischen Armee aus 13 Prozent des Westjordanlands sowie die Übergabe weiterer 14,2 Prozent der bisher durch Israel und die PA gemeinsam kontrollierten „Zone B“ in ausschließlich palästinensische Verwaltung. 17 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 419ff., 423ff., 431, 448f., S. 430 Karte zur territorialen Situation nach dem „Oslo II-Abkommen“; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelischpalästinensischen Konflikts, S. 58ff., 61ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 764ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 59ff., 62f.; Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag/WD 2- 133/06 vom 24. Juli 2005 „Der Nahostkonflikt. Geschichte und aktuelle Situation“, S. 12f.; Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag/WD 2-3000-026/17 vom 7. Juni 2017, “ Die Siedlungs- und Wohnungsbaupolitik der israelischen Regierungen seit 1967 in den besetzten Gebieten des Westjordanlandes und Ost-Jerusalem”, S. 12f., 55; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S. 34ff.; Bernstein, Reiner, Wie alle Völker …?: Israel und Palästina als Problem der internationalen Diplomatie, S. 116ff. „Oslo-II“ sah zunächst keine palästinensische Staatsbildung, sondern nur die Basis für die Schaffung palästinensischer Institutionen vor. 18 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 448ff., 451ff., 685; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 64; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 789ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 19 Auch sollten 750 palästinensische Inhaftierte aus israelischen Gefängnissen freigelassen werden. Ende November 1998 räumte das israelische Militär 115 km² im nördlichen Westjordanland; 400 km² der „Zone B“ wurden der alleinigen Kontrolle durch die PA unterstellt. Aufgrund militanter Zusammenstöße zwischen palästinensischen und israelischen Sicherheitskräften führte dies am 2. Dezember 1998 dazu, dass die israelische Regierung die weitere Umsetzung des Wye River-Abkommens aussetzte und auch in der Folgezeit nicht wieder aufnahm.19 2.9. Das Scharm al-Scheich Memorandum 1999 Am 4. September 1999 kam es zur Unterzeichnung eines Abkommens durch den neuen israelischen Ministerpräsidenten Ehud Barak und Jassir Arafat im ägyptischen Badeort Scharm al- Scheich auf dem Sinai. Hierdurch sollte die weitere Umsetzung von „Oslo 1“ und des „Wye River -Memorandums“ gewährleistet werden. Israel gab u.a. die Zusicherung, den Truppenabzug aus weiteren ca. elf Prozent des Westjordanlandes in drei Phasen bis zum 20. Januar 2000 durchzuführen . Darüber hinaus sollten 348 palästinensische Gefangene freigelassen, eine „sichere Verbindung “ zwischen Gaza und Hebron geschaffen und Verhandlungen über den endgültigen Status bis zum 13. September 1999 aufgenommen werden. Beide Seiten vereinbarten, von einseitigen Maßnahmen zur Änderung des Status des Westjordanlandes und des Gazastreifens Abstand zu nehmen. Am 10. September 1999 begann die Rückzugsphase, wobei Israel bis 21. März 2000 weitere Teile der „Zone B“ an die PA übergab. 25 von 42 (auch nach israelischer Gesetzgebung) illegalen Siedlungen wurden geräumt. Zeitgleich genehmigte die israelische Regierung den Ausbau bereits bestehender Siedlungen. Die am 8. November 1999 in Ramallah begonnenen Endstatus -Verhandlungen endeten jedoch letztlich ergebnislos.20 2.10. Israelisches Friedensangebot in Camp David 2000 Vom 11.-25. Juli 2000 fanden am Feriensitz des US-amerikanischen Präsidenten Clinton in Camp David (US-Staat Maryland) israelisch-palästinensische Verhandlungen statt. Unter US-amerikanischer Schirmherrschaft sollten der israelische Ministerpräsident Ehud Barak und der Vorsitzende der PA, Jassir Arafat, Endstatusfragen erörtern. Die israelischen Vorschläge für eine Zwei- Staaten-Regelung wurden mündlich vorgetragen, fanden über das unterbreitete Kartenmaterial 19 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 462ff., 464ff.; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 64; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 792ff. 20 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 475ff., 477ff., Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 72ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli- Palestinian Conflict, S. 796ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 20 jedoch Eingang in den Erörterungsrahmen des israelisch-palästinensischen Konflikts. Obwohl sie weitreichender waren als früher vorgelegte Optionen, entsprachen die Angebote Baraks nicht den palästinensischen Mindestforderungen. Diese richteten sich vor allem auf ein zusammenhängendes Staatsgebiet und auf die Lösung der Flüchtlingsfrage in Übereinstimmung mit der Resolution 194 des VN-Sicherheitsrats. Wie sich im Verlauf der Erörterungen gezeigt hatte, fehlten den drei Politikern für Konzessionen bzw. Annäherungen bei den schwierigen Fragen indes die erforderlichen innenpolitischen Spielräume. Zwei Monate nach dem Scheitern der Verhandlungen von Camp David brach – ausgelöst durch den Besuch des israelischen Oppositionspolitikers Ariel Scharon (Likud) auf dem Tempelberg in Jerusalem am 28. September 2000 – die Zweite (Al-Aksa-) Intifada aus. Gewalt, Selbsttötungsaktionen und militärische Vergeltungsschläge bestimmten in wachsendem Maße das tägliche Leben im Konflikt. Bis Februar 2005, dem offiziellen Endpunkt der Zweiten Intifada, kamen mehr als 1.000 israelische Bürger/-innen und über 3.000 Palästinenser/-innen gewaltsam ums Leben. Die mit den Geheimverhandlungen von Oslo eingeleitete aktive Phase der Vertrauensbildung bzw. von Gesprächen über Regelungsansätze endete aufgrund der erneuten Gewalteskalation ohne einen generellen Durchbruch zu einer israelisch-palästinensischen Konfliktlösung.21 2.11. Israelisch-palästinensische Verhandlungen über endgültige Grenzen in Taba 2001 Vom 21.-27. Januar 2001 fanden auf der Grundlage der „Clinton-Parameter“ für eine dauerhafte Regelung des Konflikts israelisch-palästinensische Verhandlungen im ägyptischen Badeort Taba statt. US-Vermittler waren bei den Gesprächen nicht anwesend, da George W. Bush erst kurz zuvor das Amt des US-Präsidenten angetreten hatte. Als externer Beobachter nahm der Nahostbeauftragte der Europäischen Union, Miguel Moratinos, an den Gesprächen teil. Beide Konfliktparteien tauschten Karten mit ihren Vorstellungen über die künftige Grenzziehung aus. Der von der israelischen Seite vorgelegte Plan sah eine Annexion von sechs Prozent des Westjordanlandes vor (80 Prozent der jüdischen Siedler) und einen Gebietsaustausch von maximal drei Prozent der Territorien. Der palästinensische Gegenvorschlag stimmte der Angliederung von 3,1 Prozent des Westjordanlandes an Israel bei vollständigem Gebietsausgleich zu. Zudem wurde die Forderung der Garantie eines Korridors zwischen dem Westjordanland und dem Gazastreifen erhoben. Beide Seiten verständigten sich darüber, Jerusalem als Hauptstadt zweier Staaten zu betrachten – Westjerusalem als Hauptstadt Israels und Ost-Jerusalem als Hauptstadt Palästinas. Beide Konfliktparteien waren in den Taba-Gesprächen weitgehende Zugeständnisse eingegangen. Aufgrund der bevorstehenden Parlamentswahlen in Israel (6. Februar 2001) fehlte der israelischen Seite jedoch ausreichend Zeit für erforderliche weitere Verhandlungen. Mit Amtsantritt von Ariel Scharon (Likud) als neuer Ministerpräsident waren tragbare Kompromisse nicht mehr in Sicht. 21 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 483f., 486; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 66, 69ff., 77ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli- Palestinian Conflict, S. 800ff., 803ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 63f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 21 Nach dem Scheitern der Gespräche fasste Miguel Moratinos deren Verlauf und Ergebnisse in einem „Non-Paper“ zusammen, das von beiden Verhandlungsparteien bestätigt wurde. Das „Taba- Treffen“ bedeutete das Ende des von substanziellen Annäherungen gekennzeichneten „Oslo- Prozesses“.22 2.12. Weitere Initiativen zur Aufrechterhaltung der Zwei-Staaten-Lösung Mit der zweiten Intifada (Al-Aksa-Intifada) hatte im Herbst 2000 eine neue Phase des israelischpalästinensischen Konfliktes begonnen. Sie war durch kriegs- bzw. bürgerkriegsähnliche Zustände gekennzeichnet. Die im Verlauf des „Oslo-Prozesses“ eingeleitete Zusammenarbeit der PA mit den israelischen Sicherheitsbehörden wurde unterbrochen, nicht zuletzt aufgrund der häufigen Gefechte zwischen bewaffneten palästinensischen Einheiten bzw. militanten Verbänden und der israelischen Armee. Im Juni 2002 hatte die israelische Regierung mit dem Bau eines sog. Sicherheitszauns begonnen, der verhindern sollte, dass etwaige Attentäter über die Grüne Linie (Waffenstillstandslinie von 1949, die bis 1967 Israels Grenze war) aus dem Westjordanland nach Israel eindrangen. Die bis zu acht Meter hohe Sperranlage, u.a. versehen mit Gräben und elektronischen Überwachungseinrichtungen, verlief nicht entlang der Grenzen von 1967, sondern durchgängig einige hundert Meter, teilweise bis zu mehreren Kilometern entlang des Westjordanlandes , so dass die großen israelischen Siedlungsblöcke westlich der Sperranlagen liegen. Dadurch werden rund 8 Prozent des Gebiets des Westjordanlands de facto abgeriegelt. Die Sperranlagen führen zu einer Trennung zwischen jüdischen Siedlern und Palästinensern in den palästinensischen Gebieten. Sie zerstückeln damit diese Gebiete weiter und schränken die Mobilität der palästinensischen Bevölkerung zunehmend ein. Überdies hat der seit 1967 vorangetriebene Bau israelischer Siedlungen, Siedlungsinfrastruktur und Verbindungsstraßen sowie deren ausschließliche Nutzung durch die jüdischen Siedler eine vermehrte Fragmentierung des für einen palästinensischen Staat in Frage kommenden Territoriums bewirkt. Die fortdauernde Präsenz des israelischen Militärs dient u.a. dazu, die jüdischen Siedlungen und deren Zufahrtswege zu kontrollieren . Für die palästinensische Bevölkerung im Westjordanland stellt diese Lage eine Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit sowie den Verlust landwirtschaftlicher Flächen und des Zugangs zu Wasser dar. Trotz der vielfältigen kriegerischen Auseinandersetzungen und Spannungsperioden im israelisch -palästinensischen Verhältnis schien das Konzept einer Konfliktbeilegung durch die Bildung von zwei Staaten nie aufgegeben worden zu sein. Vielmehr setzte sich der palästinensische Widerstand gegen die Ergebnisse der arabischen Niederlagen 1948/49 und 1967 zunächst fort im Kampf um die nationale Selbstbestimmung in einem eigenen Staat. Aus Sicht des politischen Zi- 22 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 486ff., 492ff., 495ff., 498ff., 501ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 813ff., 816ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 64f.; Pabst, Martin, Der Nahostkonflikt; S. 236; Bernstein, Reiner, Wie alle Völker …?: Israel und Palästina als Problem der internationalen Diplomatie, S. 181ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 22 onismus bildete vor allem die demografische Entwicklung Israels (geringeres Bevölkerungswachstum als palästinensische Bevölkerung) ein Motiv für die Zweistaatlichkeit. Die jüdische Bevölkerung im Gebiet zwischen Mittelmeer und Jordan würde auf Dauer in die Minderzahl geraten . Dies wäre langfristig unvereinbar mit der demokratischen Ausgestaltung Israels durch eine dann gegebene Kontrolle einer Minderheit über eine palästinensische Mehrheit. Würde Israel hingegen demokratischen Vorgaben genügen und den Palästinensern volle Bürgerrechte gewähren , würde es seinen Charakter als jüdischer Staat aufgeben. Erneut und zwar 55 Jahre nach der VN-Teilungsresolution fand die Vorstellung von Frieden durch Zwei-Staatlichkeit Erwähnung in der Resolution 1397 des VN-Sicherheitsrats vom 12. März 2002 und ein Jahr später (30. April 2003) auch in der sog. Road Map to Peace des Nahostquartetts . Bereits zuvor war in der sog. Berliner Erklärung der Europäischen Union von 1999 die Grundposition der EU hinsichtlich einer anzustrebenden Zwei-Staaten-Regelung wiederholt worden. Angesichts der Gewalteskalation im Zuge der israelischen Militäroperation „Schutzschild “ im April 2002 hatte die EU eine Initiative zur Wiederbelebung des Friedensprozesses eingeleitet , wobei sich die USA, Russland, die VN und die EU zum „Nahost-Quartett“ zusammenfanden . Dieses erarbeitete gemeinsam Vorschläge für eine Rückkehr zur friedlichen Regelung des israelisch-palästinensischen Konflikts. Überdies wurden zahlreiche Versuche unternommen, den israelisch-palästinensischen Friedensprozess wiederzubeleben, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln und internationale Aktionen zu koordinieren. Am 30. April 2003 legte das „Nahost-Quartett“ die „Road Map“ vor. Der aus drei Phasen bestehende , ergebnisorientierte „Friedens-Fahrplan“ ging in die Richtung einer „Zwei-Staaten-Regelung “ und sollte innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. US-Präsident George W. Bush, der israelische Ministerpräsident Ariel Scharon und der palästinensische PA-Vorsitzende Mahmud Abbas verpflichteten sich bei einem Gipfeltreffen im jordanischen Akaba am 4. Juni 2003, den Plan umzusetzen. Am 19. November 2003 unterstützte der Sicherheitsrat der VN die „Road Map“ einstimmig mit Resolution 1515. Aufgrund der anhaltenden, aggressiven israelisch-palästinensischen Auseinandersetzungen gelang es indes nicht mehr, den Friedensprozess wiederzubeleben. Am 15. September 2004 gab der israelische Ministerpräsident Ariel Scharon dann bekannt, dass sich seine Regierung der "Road Map" nicht mehr verpflichtet fühle.23 Auch in der Grundsatzrede des US-Präsidenten George W. Bush zum Nahen Osten vom 24. Juni 2002 wird die Vision einer „Zwei-Staaten-Lösung“ befürwortet. „ Meine Vision ist die von zwei Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben“. Deren Reali- 23 Hierzu Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 69, 190, 198, 217ff.; Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 472ff., 527, 551f., 554, 570ff., 573ff., 576ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 827f.; Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag/WD 2-133/06 vom 24. Juli 2005 „Der Nahostkonflikt . Geschichte und aktuelle Situation“, S. 13ff.; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt. S. 40f., 62ff.; Scheungraber, Sonja, Lösungen für den Nahostkonflikt, S. 61f.; Mit eingehender Kritik am Konzept der „Road Map“, Bernstein, Reiner, Wie alle Völker …?: Israel und Palästina als Problem der internationalen Diplomatie , S. 183ff., 186f Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 23 sierung sollte aber u.a. von der Einsetzung einer, nicht vom Terror belasteten, neuen palästinensischen Führung, einem israelischen Truppenrückzug auf Positionen, die vor dem Ausbruch der Zweiten Intifada entsprechen, sowie der Einstellung der israelischen Siedlungstätigkeit gemäß den Empfehlungen der Mitchell-Kommission abhängig gemacht werden.24 2.13. Abkoppelungsplan des israelischen Ministerpräsidenten Ariel Scharon von 2004 Am 1. April 2003 stellte Ministerpräsident Ariel Scharon seinen Plan vor, den Gazastreifen durch vollständigen Abzug der israelischen Armee und Auflösung der jüdischen Siedlungen von Israel abzukoppeln. Damit sollte ein Impuls gegeben werden, die aktuelle, stagnierende Konfliktlage zu überwinden und sich von der Sicherheitsbürde der israelischen Siedlungen im Gazastreifen zu entlasten. Da es nach israelischer Sichtweise keinen palästinensischen Partner gab, mit dem Fortschritte zu einem bilateralen Abkommen zu erzielen wären, würde Israel quasi unilateral eine Vorleistung erbringen. Hiermit sollte die palästinensische Seite dazu bewegt werden, Terrorbekämpfung und Reformen durchzuführen, so dass eine Rückkehr zu Verhandlungen zwischen beiden Konfliktparteien möglich sei. Die israelische Regierung nahm das Konzept Scharons am 6. Juni 2004 und die Knesset am 26. Oktober 2004 an. Am 15. August 2005 begann die Umsetzung des – auf eine Zwei-Staaten-Regelung abzielenden - Abkoppelungsplans. Innerhalb einer Woche wurden alle 21 israelischen Siedlungen und die Militäranlagen im Gazastreifen sowie vier Siedlungen im nördlichen Westjordanland geräumt. Die Mehrheit der 8.000 betroffenen jüdischen Siedler war – nach Zusage finanzieller Entschädigungen und anderer Unterstützung – bereits zuvor ins israelische Kernland zurückgekehrt. Die sich weigernden fanatischen Siedlergruppen, Gaza zu verlassen, wurden unter Zwang von der Armee evakuiert. Durch diese unilaterale, nicht mit der PA abgesprochene Aktion, wurde die Verhandlungsbereitschaft der Palästinenser letztlich jedoch nicht gefördert. Diese sahen im israelischen Vorgehen vielmehr eine Koppelung an den weiteren Ausbau der Sperranlagen entlang der israelisch-palästinensischen Grenze, wobei die Mauer bzw. der Zaun vorwiegend auf palästinensischem Gebiet errichtet wurde.25 24 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 560ff., 563ff., S. 561 Zitat aus Grundsatzrede von US-Präsident George W. Bush zum Nahen Osten vom 24. Juni 2002 25 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 617ff., 620ff.; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 90f., 93f., 98ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 834ff.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 89ff., 100 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 24 2.14. Die Friedenspläne und Entwicklungen bis zum Jahr 2020 Weitere Friedeninitiativen, wie z.B. die Annapolis-Vereinbarung von 2007, der Friedensplan des israelischen Ministerpräsidenten Ehud Olmert von 2008 führten entweder nicht zu konkreten Verhandlungen der Konfliktparteien oder ließen diese alsbald ohne Ergebnis enden. Auch Appelle an die Konfliktparteien zur Deeskalation der Lage im Nahen Osten, wie z.B. im Bericht des Nahost-Quartetts vom 1. Juli 2016, der sich u.a. mit der Gefährdung der angestrebten Zwei-Staaten -Regelung befasste, verhallten ungehört. Auf Negativentwicklungen im israelisch-palästinensischen Konflikt ging zudem die Resolution 2334 des VN-Sicherheitsrats vom 23. Dezember 2016 ein und verurteilte die israelische Siedlungspolitik in den seit 1967 besetzten Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalems. In der anhaltenden israelischen Siedlungstätigkeit – so die Resolution - werde die Tragfähigkeit der Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der Grenzlinien von 1967 ernsthaft gefährdet. In einer Grundsatzrede des US-Außenministers John Kerry zum Nahen Osten am 28. Dezember 2016 in Washington D.C. ging dieser in besonders nachdrücklicher Form auf das Festhalten an der „Zwei-Staaten-Lösung“ ein. „ … that`s why it is vital that we all work to keep open the possibility of peace, that we not lose hope in the two-state-solution, no matter how difficult it may seem – because there really is no viable alternative“. Diese Konfliktlösung sei durchaus realisierbar, durch den israelischen Siedlungsbau hingegen „ernsthaft gefährdet “. Weitere Krisenherde trugen in der Folgezeit dazu bei, dass sich die internationale Aufmerksamkeit von der Spannungslage in Nahost zumindest partiell abwandte. Auf dem Weg zur Staatlichkeit Palästinas und damit einer Konfliktregelung auf einer „Zwei-Staaten -Basis“ konnte die PA weitere „Fortschritte“ verbuchen. Am 29. November 2012 wurde Palästina durch Beschluss der VN-Vollversammlung der Status eines VN-Beobachterstaats zuerkannt. Darüber hinaus wird Palästina heute bilateral von über zwei Drittel aller VN-Staaten (ohne EU- Länder, einschließlich Deutschlands, allerdings durch Schweden) als souveräner Staat anerkannt . Auch ist Palästina am 1. April 2015 dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag als 123. Mitglied beigetreten. Aufgrund der faktischen Einschränkungen der palästinensischen Souveränität – Israel kontrolliert weiterhin die Außengrenzen und große Teile des Westjordanlandes - bestehen hingegen die Zweifel an der Staatlichkeit Palästinas im völkerrechtlichen Sinne fort.26 26 Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 629ff., 632f., 636f., 638ff., 647ff., 651ff., 658ff., 662, 669, S. 671 Zitat aus der Grundsatzrede von US-Außenminister John Kerry vom 28. Dezember 2016; Zur krisenhaften Entwicklung in der Nahostregion nach 2005, u.a. militärische Auseinandersetzungen im Gaza-Streifen und im Libanon, vgl. Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts , S. 98ff., 104ff., 107ff., 128ff., 131ff., 134ff., 138, 157ff., 165; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. 846f.; Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 83ff., 190, 211; Epping, Volker, in: Ipsen, Knut, Völkerrecht, § 7 Rdnr. 138, 178, § 8 Rdnr. 117; Wissenschaftliche Dienste/ Deutscher Bundestag/WD2 - 3000-009/19 v. 14. Februar 2019 „Zur völkerrechtlichen Anerkennung Palästinas“, S 4ff., 11f., 16f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 25 Die weitgehende Akzeptanz einer „Zwei-Staaten-Lösung“ konnte sich auch auf palästinensischer Seite erst allmählich durchsetzen. Nachdem die PLO zunächst die Befreiung des gesamten Palästina gefordert hatte, beschloss sie 1974 die Errichtung eines Staates „auf jedem befreiten Stück“ Palästinas. Der Palästinensische Nationalrat, das Exilparlament der PLO, erkannte mit der palästinensischen Unabhängigkeitserklärung von 1988 den Staat Israel implizit an. Seine Erklärung bezog sich auf die VN-Resolution 181, die einen jüdischen und einen arabischen Staat vorsieht. In einem begleitenden Kommuniqué berief sich der Nationalrat zudem auf die VN-Sicherheitsratsresolutionen 242 und 338, womit er vom früher noch verfolgten Ziel der Errichtung eines unabhängigen Staates im gesamten britischen Mandatsgebiet Palästina abrückte. Das Gebiet des im Exil ausgerufenen Staates befand sich vielmehr in den 1967 von Israel besetzten palästinensischen Gebieten. International wird die Zwei-Staaten-Lösung nach wie vor als alternativlos angesehen. Allerdings hat die Skepsis hierüber erheblich zugenommen und die wachsende de facto Kontrolle Israels über Ost-Jerusalem und das Westjordanland, nicht zuletzt auch über die fortgesetzte israelische Siedlungspolitik (z.Zt. leben dort über 620.000 israelische Siedler/-innen), bereits Vorstellungen über alternative Staaten-Lösungsmodelle aufkommen lassen. Zwar könnten jüdische Siedlungen in Umsetzung eines künftigen Abkommens theoretisch geräumt werden, doch wachsen die politischen und ökonomischen Umsiedlungsprobleme und -kosten mit weiterem Zeitablauf und verfestigen die eingetretene, z.T. strategisch ausgerichtete Siedlungssituation. Angesichts des bis heute bestehenden weitgehenden Stillstands des Friedensprozesses verstärken sich daher Debatten darüber, dass die „Zwei-Staaten-Lösung“ nicht mehr als einziger Weg gesehen wird, israelische Siedlungsansprüche und palästinensische nationale Rechte miteinander in Einklang zu bringen. Gerade aufgrund der eingetretenen Entwicklung im Westjordanland und im Großraum Ost-Jerusalem sind erhebliche Zweifel an der Realisierbarkeit einer Zwei-Staaten -Lösung aufgetreten. Diese haben auf israelischer und palästinensischer Seite dazu geführt, alternative Ansätze zu entwickeln, wie auf Basis eines Ein-Staaten-Modells mit dem Konflikt umgegangen werden kann. Zudem werden Konföderationsmodelle, z.T. auch unter Einbeziehung der Nachbarstaaten, diskutiert, die über eine Ein- oder Zwei-Staaten-Regelung hinausgehen. Wel- Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 26 che politische Ausgestaltung bzw. alternative Regelungsmodelle – bei einem definitiven Scheitern einer Zwei-Staaten-Lösung - für den (künftigen) Status des palästinensischen Volkes in Betracht kommen, ist indes nicht Gegenstand dieser Ausarbeitung.27 2.15. Friedensplan von US-Präsident Trump 2020 Zuletzt hat der Friedensplan des US-Präsidenten Donald Trump vom Januar 2020 („Peace to Prosperity“) den Blick der internationalen Öffentlichkeit wieder auf den Konflikt im Nahen Osten gerichtet. In diesem Plan wird ebenfalls an der Zwei-Staaten-Lösung („Realistic two-State Solution“) festgehalten. Ergänzt wird er durch eine ökonomische Komponente. Er fällt indes hinter bisherige Vorschläge zur Konfliktregelung zurück, da er keinen Interessenausgleich auf Basis der Grenze von 1967 und eine einvernehmliche Regelung der Flüchtlingsfrage vorsieht. Die palästinensische Seite, die ohnehin im Vorfeld nicht einbezogen worden war, hat den US-Vorschlag demzufolge als Grundlage von Verhandlungen kategorisch abgelehnt, so dass er in dieser Form wohl kaum weiterverfolgt werden kann.28 27 Hierzu Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 198, 225; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S. 101f., 103ff., zu Alternativen zur Zwei-Staaten-Regelung, S. 108ff., 112ff., 115f.; Peleg, Ilan, Oslo: A Dead Process but a Living Idea, S. 4ff.; Shahaf, Emanuel and Hess, Arieh, A Jewish-Palestinian Federation, an Evolutionary Development of the Oslo Process, S. 90ff., 93ff., 96; Pabst, Martin, Der Nahostkonflikt, S. 193f. sowie Kapitel 9: Optionen einer Lösung des Nahostkonflikts (S. 199-227); Elgindy, Khaled, After Oslo: Rethinking the Two- State Solution, S. 1ff., 6ff.; Serry, Robert, The Endless Quest for Israeli-Palestinian Peace, Chapter 16: If not two States, what else? (S. 185-192); Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 149ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. VII, Xff.; Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 674, im Mittelpunkt der Abschlusserklärung der Pariser Nahostfriedenskonferenz vom 15. Januar 2017 stand die Bekräftigung der (im Dokument achtmal erwähnten) „Zwei- Staaten-Lösung als „des einzigen Wegs zur Erzielung eines dauerhaften Friedens“, S. 677f., 680 zur Entwicklung und weitgehend aktuellen (2017) Situation im Westjordanland mit Karte von 2017, S. 682 Karte Jerusalems (2017); Siehe auch Artikel „Außer Netanjahu und Mikronesien befürwortet jeder eine Zwei-Staaten-Lösung“, in: Die Welt v. 5. März 2020 https://www.welt.de/politik/ausland/article206328629/Israel-Wahl-Netanjahus-arabischer -Gegner-Ayman-Odeh-im Gespräch.html (abgerufen am 5. März 2020); Artikel „Zitronenlimonade für den Premier“, in: Süddeutscher Zeitung v. 4.März 2020, S. 3, wonach der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu nach der gewonnenen Parlamentswahl am 3. April2020 angekündigt hat, die Pläne zur Annexion des Jordantals und der Siedlungen im besetzten Westjordanland rasch umsetzen zu wollen. 28 „President Donald J. Trump`s Vision for Peace, Prosperity, and a Brighter Future for Israel and the Palestinian People“ vom 28. Januar 2020, Part A, Political Framework, S. 3f., https://www.whitehouse.gov/peacetoprosperity (abgerufen am 27. Februar 2020); vgl. zur Bewertung des Trump-Friedensplans Asseburg, Muriel, „Nach der Vorlage der Trumpschen Vision für den Nahen Osten sind die Europäer gefordert“, SWP-Aktuell 2020/21. Februar 2020, 3 Seiten; Zanotti, Jim, Israel and the Palestinians: Background Memorandum of February 12, 2020 on U.S. Plan, in: Congressional Research Service, S. 1ff., 5ff., 14; Pabst, Martin, Der Nahostkonflikt, S. 208 zur grundsätzlichen Verhandlungsposition der PLO; ferner zur völkerrechtlichen Einordnung des US-Friedensplans , Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag/WD2-3000-011/20 v. 4. Februar 2020 „Der US-Friedensplan für den Nahostkonflikt“, S. 4ff. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 27 3. Fazit und Perspektiven Die lange – zudem noch selektive - Liste von Abkommen, Vereinbarungen, Plänen, Vorschlägen, Friedensinitiativen etc. macht deutlich, dass die Idee einer Teilung Palästinas und die Vorstellung einer Zwei-Staaten-Regelung schon seit Beginn der Entstehung des Staates Israel im Jahre 1948 bestand. Erst allmählich wuchs die Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft, zusätzlich zum Existenzrecht Israels auch das Selbstbestimmungsrecht des Palästinensischen Volkes anzuerkennen. Eine breitere Konsensfähigkeit der „Zwei-Staaten-Lösung“ kam allerdings erst durch den „Oslo-Prozess“ zustande. Die Anerkennung des Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung in einem unabhängigen Staat brauchte somit Jahrzehnte und war und ist von zahllosen Gewaltaktionen zwischen den beiden Konfliktparteien und viel Leid ihrer jeweiligen Zivilbevölkerung begleitet. Trotz des so erreichten Durchbruchs einer israelischen und auch breiten internationalen Anerkennung des Ziels des palästinensischen Volkes hin zu einem eigenen Staat, hat die politische Entwicklung hierzu noch kein definitives Ergebnis erbracht. Der bisherige Verlauf ist durch Fortschritte, Rückschläge, Stagnation, Wiederbelebungsversuche des Friedensprozesses und deren Scheitern gekennzeichnet. Noch halten die im Friedensprozess engagierten externen Akteure, u.a. zuletzt im Plan des US- Präsidenten Trump vom Januar 2020, an der als notwendig erachteten Schaffung eines Staates Palästina fest, um den Jahrhundertkonflikt zwischen beiden Völkern beizulegen. Seit Jahrzehnten sind die externen, aber auch in der Region tangierten Akteure darum bemüht, eine tragfähige Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern zu erreichen. Das Scheitern immer neuer Friedensinitiativen hat das Vertrauen in ein Verhandlungsabkommen untergraben. Gewalt und Gegengewalt, Mauern und Zäune, gebrochene Zusagen und immer wieder enttäuschte Hoffnungen haben das gegenseitige Misstrauen deutlich verstärkt. Angesichts der aktuellen innenpolitischen Situation in Israel und in den palästinensischen Gebieten sowie der Entwicklungen in der unmittelbaren Region ist das Zeitfenster für eine friedliche Lösung jedoch kaum noch geöffnet . Die Gründe sind offenkundig, nicht zuletzt die fortschreitende israelische Siedlungspolitik im Westjordanland und im Gebiet Ost-Jerusalem sowie eine betont deutliche Unterstützung israelischer Positionen durch die US-Regierung. Ein Vergleich der politischen Karten des Gebiets Palästina /Israel seit 1947 bis heute zeigt deutlich die de facto eingetretene territoriale (Besitz-) Entwicklung bzw.-verschiebung. Die israelische Bevölkerung befindet sich besitzmäßig auf der Gewinnerseite ; es ist von einer pro-israelischen Status quo Perpetuierung auszugehen. Sollte es nicht alsbald einen entschiedenen politischen (Durchsetzungs-) Willen der beiden direkten Konfliktparteien dafür geben, einen Interessenausgleich zu finden und hierfür auch weitreichende (Sicherheits-) Kompromisse einzugehen, wird sich die Suche nach einer Zwei-Staaten-Lösung de facto erledigt haben. Die multilateralen Organisationen VN und EU waren bei der Konfliktbegrenzung bzw. des Krisenmanagements bislang hilfreich, haben sich zur unmittelbaren Konfliktregelung und dessen Durchführung insgesamt jedoch als eher ungeeignet erwiesen. Letztlich wird Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 28 kein Weg daran vorbeiführen, dass die Konfliktparteien eine tragfähige Lösung im direkten Dialog anstreben. Vor dem Hintergrund und den Erfahrungen der jüngeren/jüngsten gemeinsamen Geschichte bleibt dies ein schwieriges Unterfangen, aber wohl die einzige Chance.29 *** 29 Hierzu Johannsen, Margret, Der Nahost-Konflikt, S. 108ff., 112ff., 182ff., 188ff., 192ff., 203ff., 206ff., 212f., 223ff.; Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt, S. 15, auf palästinensischer Seite liegt eine zusätzliche Schwierigkeit darin, dass seit 2007 die palästinensischen Gebiete politisch gespalten sind. Das Westjordanland wird von der Fatah („Bewegung zur Befreiung Palästinas“) geführt, während der ganze Gaza-Streifen unter Führung der islamistischen Hamas (Die Islamische Widerstandsbewegung“) steht, ferner S. 60f., 101ff., 104ff., 108ff., 111ff.,114ff., 116f.; Asseburg, Muriel, Palästinas verbauter Weg zur Eigenstaatlichkeit, S. 108f.; President Donald J. Trump`s Vision for Peace, Prosperity, and a Brighter Future for Israel and the Palestinian People“ vom 28. Januar 2020, Part A, Political Framework, S. 6, https://www.whitehouse.gov/peacetoprosperity (abgerufen am 27. Februar 2020); Timm, Angelika (Hrsg.), 100 Dokumente aus 100 Jahren, S. 5, 9, 12, 16ff.; Pabst, Martin, Der Nahostkonflikt, S. 229; Serry, Robert, The Endless Quest for Israeli-Palestinian Peace, Chapter 16; Böhme, Jörn/Sterzing, Christian, Kleine Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, S. 134f., 157ff., 163ff.; Tessler, Mark, A History of the Israeli-Palestinian Conflict, S. Xff., 847; Wissenschaftliche Dienste/Deutscher Bundestag/WD 2-3000-026/17 vom 7. Juni 2017, “Die Siedlungs- und Wohnungsbaupolitik der israelischen Regierungen seit 1967 in den besetzten Gebieten des Westjordanlandes und Ost-Jerusalem”, S. 55f.; Scheungraber, Sonja, Lösungen für den Nahostkonflikt, S. 85f., 89; Bernstein, Reiner, Wie alle Völker …?: Israel und Palästina als Problem der internationalen Diplomatie, S. 9f.; ferner Artikel Deutsche Welle „Israel will neue Siedlungen bauen“ mit aktueller Karte der israelischen Siedlungen im Westjordanland (November 2019), https://www.dw.com/de/israel-will-neue-siedlungen-bauen/a-52450221 (abgerufen am 11.März 2020); Artikel „Netanjahu kündigt Bau neuer Wohnungen in Ostjerusalem an“, in: Zeit-Online vom 20. Februar 2020, https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-02/israel-jerusalem-siedlungsbau-benjamin-netanjahu-parlamentswahl (abgerufen am 27. März 2020), hatte Israels Ministerpräsident Netanjahu noch Ende Januar 2020 den Friedensplan von US-Präsident Trump und damit eine Zwei-Staaten-Lösung befürwortet, kann die jüngste Ankündigung Netanjahus vor den letzten Parlamentswahlen in Israel betreffend den Bau neuer Wohnungen in Ostjerusalem als Absage an seine frühere Position zu einem eigenen palästinensischen Staat verstanden werden. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 020/20 Seite 29 Literaturverzeichnis Asseburg, Muriel, „Nach der Vorlage der Trumpschen Vision für den Nahen Osten sind die Europäer gefordert“, SWP-Aktuell 2020/21.02.2020, 3 Seiten Asseburg, Muriel/Busse, Jan, Der Nahostkonflikt. 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