WD 2 - 3000 - 020/16 (8. Februar 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Der Auftrag vom Büro , MdB vom 4. Februar 2016 wurde mit Telefonat vom 4. Februar 2016 (Mitarbeiter ) erledigt. Erläutert wurde das Ratifikationsverfahren beim WHO-Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle von 2003 (in Kraft seit 2005,) das sowohl von der EU als von ihren Mitgliedstaaten (von DEU 2004) ratifiziert wurde. Dabei besteht die rechtliche Besonderheit, dass die EU-Rechtsebene gewissermaßen zwischen die nationale und die völkerrechtliche Ebene tritt. Die EU hat das Rahmenabkommen durch die Tabak -Richtlinie1 umgesetzt. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Tabak-RL der EU in nationales Recht umgesetzt. Damit haben sie gleichzeitig auch ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem WHO-Rahmenabkommen Genüge getan. Eine nationale Umsetzung durch die EU- Mitgliedstaaten „im Alleingang“ ist ihnen aufgrund der EU-Kompetenzen im Gesundheitsbereich (vgl. Art. 168 AEUV) regelmäßig verwehrt. Die WHO-Vertragsstaatenkonferenz hat 2012 ein Protokoll zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakprodukten aufgelegt. Dieses muss von den WHO-Vertragsstaaten einzeln ratifiziert werden. Ende der Bearbeitung 1 RICHTLINIE 2014/40/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG, ABl. EU L 127/1. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Ratifikation der WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle durch die EU und die EU-Mitgliedstaaten