WD 2 – 3000 - 018/16 (4. Februar 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Am 3. Februar 2016 ging über die Hotline W eine Anfrage aus dem Büro von MdB ein. Sie lautete: "Hat Deutschland seit der Wiedervereinigung einen völkerrechtlich gültigen Friedensvertrag?". Der zuständige Mitarbeiter des Abgeordneten, , war nach seinen Angaben im Auftragsformular ab dem 4. Februar 2016 telefonisch erreichbar. Der Auftrag wurde durch ein Telefonat mit am 4. Februar 2016 erledigt. Im Nachgang wurde per E-Mail eine kurze Zusammenfassung des Gesprächsinhalts nebst weiterführenden Literaturhinweisen übersandt . Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Friedensvertragliche Regelungen im Zuge der Wiedervereinigung