WD 2 - 3000 - 017/20 (2. März 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Nach der aktuellen Auskunft des zuständigen Bundesministeriums des Inneren hat Deutschland Griechenland im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens, das am 18. März 2016 unterschrieben wurde,1 bisher u.a. mit folgenden Maßnahmen unterstützt: Personelle Unterstützung erfolgte für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), zu dem Dolmetscher und Experten des BAMF entsandt wurden, die als Entscheider vor Ort die griechischen Behörden bei Asylverfahren unterstützen. Im Jahr 2019 wurden dabei zeitweise nahezu zwei Drittel der EASO-Experten in Griechenland von Deutschland gestellt:2 Ort 2016 2017 2018 2019 2020 Lesbos 45 45 32 1 Samos 21 40 10 Thessaloniki 3 2 Athen 1 3 1 Chios 34 14 13 1 Kos 14 6 8 Leros 13 17 16 gesamt 67 131 125 82 23 406 1 Vgl. hierzu Bundeszentrale für Politische Bildung, Das Flüchtlingsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei, Beitrag vom 6. März 2017, https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile /243222/fluechtlingsabkommen-eu-tuerkei (letzter Zugriff: 2. März 2020). 2 Quelle: Eigene Aufzeichnungen des BAMF sowie EASO Datenbank EAIPS. 3 Auch in 2020 sind Entsendungen geplant. Die genaue Anzahl der Mitarbeitenden richtet sich nach dem Bedarf und ist daher noch nicht absehbar. Aufgrund der im Januar 2020 geänderten Gesetzeslage in Griechenland akzeptiert EASO seitdem lediglich griechischsprachiges Personal. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Deutschlands Unterstützung für Griechenland im Rahmen des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens Kurzinformation EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens Fachbereich WD 2 (Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Weitere personelle Unterstützung erfolgte seitens der Bundespolizei an die europäische Grenzund Küstenwache Frontex durch Entsendung von Personal für Durchführung von Rückführungsmaßnahmen . Aufgrund der geringen Anzahl von Rückführungen in die Türkei werden die Kräfte im Doppelprofil „Escort Officer/Finger Printer“ eingesetzt und können sowohl für Rückführungen auf dem Seeweg als auch für die Durchführung von Registrierungen und erkennungsdienstlichen Behandlungen eingesetzt werden. Aufgrund des Doppelprofils wurden die deutschen Einsatzkräfte vornehmlich nicht für Rückführungen auf dem See- und Landweg eingesetzt. Die Gesamtzahlen sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich: Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 Profil/Anzahl EO/FP: 0 EO/FP: 91 EO/FP: 111 EO/FP: 65 EO/FP: 40 Schließlich wurde das sog. Liaisonpersonal entsandt, welches die Fachreferate bei der Umsetzung der Dublin-III-Verordnung (Verordnung EU Nr. 604/2013 vom 26. Juni 2013) unterstützt, die das Verfahren für die Bestimmung des für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen EU-Mitgliedstaates regelt. Es hat hier eine wichtige Mittlerfunktion. Von Mai 2010 bis heute war – abgesehen von Urlaubsunterbrechungen – kontinuierlich ein Mitarbeiter in Griechenland. Ferner wurden auch Sachleistungen erbracht. So brachten im Dezember 2019 55 LKWs Hilfslieferungen in einem Warenwert von 1,56 Mio EUR für ca. 10.000 Personen von Deutschland nach Griechenland. Aus Beständen des BAMF wurde folgendes Material abgegeben: 5.000 Metalldoppelstockbetten 30.620 Bettwäschesets (Laken, Bettbezug, Kopfkissenbezug) 864 Kopfkissen 750 Bettdecken 9.330 Bettensätze (Kopfkissen und Decke) 7.000 Einwegdecken Zur Entlastung des griechischen Asylsystems hat Deutschland im Rahmen der sog. Relocation im Zeitraum Oktober 2015 bis März 2018 insgesamt 5.391 Asylsuchende aus Griechenland übernommen . Die Übernahmen erfolgten aufgrund der EU-Ratsbeschlüsse 2015/1523 und 2015/1601, welche die Umverteilung von bis zu 160.000 Asylsuchenden innerhalb der EU vorsahen. Die Beschlüsse sind zwischenzeitlich ausgelaufen. Deutschland hatte Griechenland im Rahmen seiner Verpflichtungen aus den o.g. Beschlüssen 6.740 Umverteilungsplätze angeboten. Nach einer anfänglichen Pilotphase Ende 2015 wurde ein Großteil der Umverteilungsplätze im Zeitraum September 2016 bis September 2017 bereitgestellt. Insgesamt gingen Ersuchen für 5.864 Personen ein. Ferner hat Deutschland bis Ende 2018 alle Angehörigen von anerkannten Flüchtlingen, die noch in Griechenland lebten, im Rahmen des Familiennachzuges aufgenommen. Indirekte Unterstützung für Griechenland kam schließlich dadurch zustande, dass Deutschland syrische Flüchtlinge im Rahmen des sog. 1:1-Mechanismus direkt aus der Türkei aufnahm. ***