WD 2 - 3000 - 017/18 (13. Februar 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die vorliegende Kurzinformation stellt den aktuellen Stand bei der Umsetzung des sogenannten „Marshallplan mit Afrika“ dar. Die folgenden Informationen entstammen öffentlich zugänglichen Quellen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie Antworten der Bundesregierung auf Anfragen von Mitgliedern des Bundestages aus dem Jahre 2017. Aktuellere Zahlen und Daten konnten aufgrund der kurzen Frist für die Bearbeitung des Themas nicht recherchiert werden. Ein Sachstand des BMZ zum Marshallplan und zu den Reformpartnerschaften vom 13. Februar 2018 ist beigefügt. Dieser enthält jedoch keine detaillierten Informationen zur finanziellen Ausstattung des Planes. Der sogenannte Marshallplan mit Afrika soll afrikanische Staaten anders als bisher als gleichrangige Partner in der Entwicklungsförderung behandeln. Sein Schwerpunkt ist die Ausweitung wirtschaftlicher Kooperation. Der „Compact with Africa“ der G20 basiert in großen Teilen auf dem deutschen Marshallplan-Konzept. Der eigentliche Marshallplan setzt den Rahmen, innerhalb dessen eine künftige Entwicklungskooperation mit Afrika ablaufen soll und füllt ihn mit zahlreichen Ideen für Reformen, beinhaltet jedoch keine konkreten Projekte.1 Seine weitere Implementierung wurde jüngst im Entwurf für den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD als Vorhaben einer möglichen Großen Koalition vereinbart.2 1 Antwort der Bundesregierung vom 19. Mai 2017 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat und weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, Antwort auf Teilfrage 4, Drs.-Nr. 18/12446. 2 Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft mit Koalitionsvertrag im Ansatz zufrieden, Pressemitteilung des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft e.V vom 7. Februar 2018, http://www.afrikaverein.de/uploads/media /PM_Koalitionsvertrag.pdf (zuletzt abgerufen am 13. Februar 2018). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Der „Marshallplan mit Afrika“ Kurzinformation Der „Marshallplan mit Afrika“ Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Im Kontext der G20-Partnerschaft mit Afrika, die unter deutscher Präsidentschaft initiiert wurde, bilden die sogenannten Reformpartnerschaften den bilateralen Beitrag Deutschlands zur G20-Initiative Compact with Africa. Aus deutscher Perspektive sind sie ebenso Bestandteil des vom BMZ konzipierten Marshallplans mit Afrika. Das BMZ stellt für drei Reformpartnerländer (Elfenbeinküste, Ghana und Tunesien) bilaterale Unterstützungsleistungen zusätzlich zu etwaigen Leistungen aus dem Compact with Africa in Aussicht. Ziele sind der Ausbau erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Entwicklung des Finanz- und Bankensektors. Im Gegenzug verpflichten sich die Länder ihrerseits zu Reformen. Zwei Elemente sind bei der Ausgestaltung der Reformpartnerschaften zentral: Erstens wird die bilaterale Unterstützung nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern" an die Umsetzung von Reformfortschritten durch das Partnerland geknüpft. Zweitens sollen die ausgewählten Länder mit der bilateralen Flankierung bei der Erreichung der Ziele des Compact with Africa – verbesserte Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement – unterstützt werden, um mehr Arbeitsplätze und Einkommen für die junge Bevölkerung Afrikas zu generieren. Für die drei im Juni 2017 endgültig vereinbarten Partnerschaften sollen bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr insbesondere über bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt werden.3 Im Rahmen der Reformpartnerschaft mit Deutschland hat Ghana im Jahre 2018 ein Gesetz zur Verbesserung der Investitionsbedingungen im Energiesektor verabschiedet.4 **** 3 Entwicklungsministerium vereinbart Reformpartnerschaften mit drei afrikanischen Ländern, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Presseerklärung vom 12. Juni 2017, http://www.bmz.de/20170612-1 (zuletzt abgerufen am 13. Februar 2018) 4 Reformpartnerschaften erfolgreich gestartet – nächster Schritt: Europäisierung, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Presserklärung vom 18. Januar 2018, http://www.bmz.de/20180118-2 (zuletzt abgerufen am 13. Februar 2018).