WD 2 - 3000 - 006/21 (28. Januar 2021) © 2021 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Vereinten Nationen (VN) sind ein Zusammenschluss von aktuell 193 Staaten.1 Der Heilige Stuhl (Holy See)2 hat einen Beobachterstatus bei den VN, d.h. er darf an den Sitzungen teilnehmen, aber nicht mit abstimmen. Auch Palästina (State of Palestine), obwohl nicht universell als Staat anerkannt, hat einen Beobachterstatus bei den VN. Beide sind keine Mitglieder der VN. Dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV, auch: Atomwaffensperrvertrag)3 gehören aktuell 190 Staaten an.4 Nur vier Staaten (darunter die Atomwaffenstaaten Indien, Pakistan und Israel sowie der Südsudan) sind keine Mitglieder des NVV. Die Demokratische Volksrepublik Nordkorea hat im Januar 2003 ihren Rücktritt vom NVV erklärt. Palästina und der Heilige Stuhl sind Mitglieder des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages, ohne gleichzeitig Mitglieder der VN zu sein. *** 1 Eine Übersicht über die VN-Mitgliedstaaten findet sich auf der Homepage der VN https://www.un.org/en/member-states/. 2 Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertigesamt .de/de/aussenpolitik/laender/heiligerstuhlvatikan-node/heiliger-stuhl-vatikan/226806) findet sich folgende Erklärung: Die Beziehungen zum Heiligen Stuhl (La Santa Sede) stellen völkerrechtlich etwas Einzigartiges dar. Als Oberhaupt der katholischen Kirche wird dem Papst traditionell Völkerrechtssubjektivität zuerkannt. Die Lateranverträge mit Italien von 1929 haben ein damals neues Völkerrechtssubjekt geschaffen, den Staat der Vatikanstadt (Stato della Città del Vaticano). Heiliger Stuhl und Staat der Vatikanstadt sind, trotz der landläufigen umgangssprachlichen Bezeichnung Vatikan, zwei unterschiedliche Völkerrechtssubjekte, an deren Spitze jeweils der Papst steht. Deutschland unterhält diplomatische Beziehungen zum Heiligen Stuhl. 3 Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons (NPT), https://www.un.org/disarmament/wmd/nuclear/npt/text/. Deutsche Übersetzung des Vertragstextes abrufbar unter: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207392/b38bbdba4ef59ede2fec9e91f2a8179b/nvv-data.pdf. 4 Der Ratifikationsstand des NVV ist abrufbar unter http://disarmament.un.org/treaties/t/npt. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages