WD 2 - 3000 - 004/21 (28. Januar 2021) © 2021 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Regionale Umfassende Wirtschaftspartnerschaft (Regional Comprehensive Economic Partnership , RCEP) ist ein Freihandelsabkommen, dass im Jahre 2020 von den Regierungen der ASEAN-Staaten, von Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan und China unterzeichnet wurde.1 Es wird nach der Ratifizierung einen der größten Freihandelsräume der Welt schaffen. Anders als einige andere Freihandelsabkommen verfügt das RCEP-Abkommen über keine Regelungen zu Arbeits- und Umweltstandards und beinhaltet auch keine Verweise auf entsprechende internationale Normen, etwa der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).2 Hauptgrund für das Fehlen solcher Regelungen dürfte die extreme Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten sein. Während einige zu den am höchsten entwickelten Ländern bzw. Volks-wirtschaften der Welt zählen (z.B. Singapur oder Australien), sind andere (z. B. Kambodscha oder Laos) Länder mit geringem Einkommen und einem relativ niedrigen wirtschaftlichen Entwicklungsstand . Etwaige Standards könnten hier nur den kleinsten gemeinsamen Nenner, d.h. die Regelungen , die auch die schwächsten Mitgliedstaaten durchsetzen könnten, beinhalten. Für die reicheren RCEP-Staaten wären sie faktisch bedeutungslos, da nationale Regelungen weit über sie hinausgingen. Die Präambel des RCEP-Abkommens erwähnt explizit den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Mitgliedstaaten; einige der Regelungen sehen für die wirtschaftsschwächsten Mitglieder Ausnahmen und Sonderbestimmungen vor. 1 Für nähere Informationen zur RCEP siehe Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Die Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) im Kontext bilateraler Spannungen zwischen Mitgliedsstaaten, WD 2 - 3000 - 110/20 (09. Dezember 2020), https://www.bundestag.de/resource/blob/814854/6c3f21fe6a7cbf0d05db450de2ae6997/WD-2-110-20-pdfdata .pdf (zuletzt abgerufen am 25. Januar 2021). 2 Der volle Text des Abkommens (englisch) findet sich auf: Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade, RCEP text and associated documents, 15. November 2020, https://www.dfat.gov.au/trade/agreements/not-yet-in-force/rcep/rcep-text-and-associated-documents (zuletzt abgerufen am 25. Januar 2021). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Arbeits- und Umweltstandards in der Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) Kurzinformation Arbeits- und Umweltstandards in der Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) Fachbereich WD 2: (Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Unklar ist, ob es in den Verhandlungen Gespräche über die Aufnahme von Arbeits- und Umweltstandards gegeben hat. Da die Verhandlungen von den Regierungsvertretern im Geheimen stattfanden und anlässlich der Unterzeichnung nur der fertige Text des Abkommens präsentiert wurde, kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden. ****