WD 2 - 3000 - 004/19 (11. Januar 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr wurde unter anderem das novellierte Customer Product Management (CPM [nov.]) mit Wirkung zum 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.1 Dieses Instrument soll die Voraussetzungen für eine zeit- und kostengerechte Bereitstellung und Nutzung der für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr erforderlichen Ausrüstung schaffen. Dieser neue Ausrüstungs- und Nutzungsprozess umfasst die Verfahren zur Beschaffung materieller Lösungen, zur Beschaffung komplexer Dienstleistungen und zur Beschaffung betriebsbedingten Bedarfs. Außerdem regelt er die Ausgestaltung und Umsetzung internationaler Rüstungskooperationen. Klare Verantwortlichkeiten verbunden mit eindeutigen Entscheidungskompetenzen und reduzierten Schnittstellen sind dabei wesentliche Prinzipien des CPM (nov.).2 Außerdem wurde auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und Risikoanalyse im Jahr 2014 bestätigt , dass das Rüstungsmanagement umfassend zu modernisieren ist. Dafür entwickelte man insbesondere die Agenda Rüstung, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzt. Im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gibt es zwei Bereiche, die für Beschaffungen der Bundeswehr zuständig sind: Zuständig für die Beschaffungen von Rüstungsgütern ist die Abteilung Ausrüstung (A), die als Teil der Bundeswehrverwaltung die Streitkräfte mit dem für die Erfüllung ihres Auftrages notwendigen Wehrmaterial bedarfsgerecht und wirtschaftlich ausrüstet. Zuständig für alle sonstigen Beschaffungen der Deckung des Bedarfes der Streitkräfte ist die Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD), die als Teil der Bundeswehrverwaltung die Streitkräfte mit dem für die Erfüllung ihres Auftrages notwendigen Infrastruktur- und Dienstleistungen bedarfsgerecht und wirtschaftlich ausrüstet. 1 Bundesministerium der Verteidigung AIN I 1 (2012): Customer Product Management (nov.) (Novellierung des CPM 2010 auf Grundlage der Konzeption des neuen Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses) – Verfahrensbestimmungen für die Bedarfsermittlung, Bedarfsdeckung und Nutzung in der Bundeswehr sowie BMVg: Zentrale Dienstvorschrift A 1500/3: Customers Product Management (siehe Anlage) 2 Ausarbeitung: Die Neuausrichtung der Bundeswehr – Ziele, Maßnahmen, Herausforderungen; WD 2 – 3000 – 40/14. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Der Beschaffungsvorgang bei der Bundeswehr Kurzinformation Der Beschaffungsvorgang bei der Bundeswehr Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Die Abteilung Ausrüstung nimmt die Planung, Steuerung und Kontrolle der nationalen und internationalen Rüstungsaktivitäten mit Blick auf die Aufgaben der Bundeswehr und das daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil wahr. Sie trägt die Gesamtverantwortung für den Ausrüstungs- und Nutzungsprozess in der Bundeswehr. Dies umfasst auch die Materialverantwortung für die Einsatzreife des gesamten Wehrmaterials, die bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Abteilung Ausrüstung liegt. Die Leiterin bzw. der Leiter der Abteilung Ausrüstung ist gleichzeitig die/der Nationale Ausrüstungs-/ Rüstungsdirektorin/-direktor (National Armament Director/NAD) und damit für die konkretisierende Ausgestaltung der Rüstungspolitik im Rahmen der strategischen Leitlinien (Abteilung Politik) verantwortlich. Sie/er nimmt zudem die nationalen und rüstungswirtschaftlichen Interessen in internationalen Gremien wahr.3 Darüber hinaus beschäftigt sich beispielsweise das Planungsamt der Bundeswehr mit Fragen der Ausrichtung der Bundeswehr, der dazu notwendigen Ausrüstung sowie des entsprechenden Materials und des finanziellen Bedarfs dafür. Es ist direkt dem Generalinspekteur der Bundeswehr unterstellt. Mit seinen Antworten darauf arbeitet das Planungsamt den jeweiligen Unterabteilungen /Referaten im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zu. Die Kernfragen sind dabei konkret: Worauf muss sich die Bundeswehr im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung vorbereiten ? Welche Fähigkeiten benötigt die Bundeswehr im Rahmen der Krisenprävention und des Krisenmanagements? Welches Engagement erwarten internationale Organisation (VN, EU, NATO) von der Bundeswehr in welchen Szenarien? Die von der Bundesregierung akzeptierten Planungsziele werden daraufhin in nationale Vorhaben umgewandelt und gegebenenfalls durch nationale Vorgaben ergänzt. Dazu kann beispielsweise gehören, dass seitens der Luftwaffenführung der Bedarf an einem neuen Flugzeug angezeigt wird. Daraufhin wird eine sogenannte Initiative verfasst, in der begründet wird, warum eine ansonsten drohende Fähigkeitslücke vermieden werden muss. Eine solche Initiative wird im Planungsamt durch die unterschiedlichen zuständigen Abteilungen geprüft und das konsolidierte Prüfergebnis dem Ministerium vorgelegt. Ziel ist es, mit den Initiativen die notwendigen Fähigkeiten und das finanziell Machbare zu identifizieren und dann dem Ministerium zur Entscheidung vorzulegen. Erst dann beginnt der Prozess mit Billigung, Ausschreibung und Konkretisierung des Projektes.4 3 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Auftraggeber Bundeswehr ; http://www.baainbw.de/portal/a/baain/start/vergabe/auftrag/!ut/p/z1/hY7BDoIwEES_xQPXbgVR9Ab- RRA0JRI1CL6ZALZhKSang51vDyUTi3Hb2zWSAQAKkpl 3Fqa5kTYW5UzK_Bl54Cu2lba_jjY13zvbsHoIIz7wpXP4BxLzxiHwMx4JBajoWox2RgYAAud OOvlAjlRZMI5p_FkJa0roQLJa5Pxh7IFzIbJju15njcSCK3ZhiCj2VsUutm3ZlYQv3fY-4lFwwVDAL_0qUst- WQfIHQPJIeO67oQn_yBgrA2zA!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DPE20I3HV5RBO04O0 [letzter Zugriff: 9.1.2019] – siehe als pdf-Datei in der Anlage. 4 Victoria Eicker, Wo kluge Köpfe Entscheidungen fürs Ministerium vorbereiten, in: Loyal. Das Magazin für Sicherheitspolitik 9/2018, S. 54f, hier S. 54; http://www.planungsamt.bundeswehr.de/portal/a/plgabw/start/service /presseportal2/!ut/p/z1/hU5NC4IwGP4tHbzuHdqHdlsRUQkZBukuMXVNY24yl_bzMzwFRc_t- Kurzinformation Der Beschaffungsvorgang bei der Bundeswehr Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe Wissenschaftliche Dienste Seite 3 Nachdem im Ministerium die Entscheidung gefallen ist, beginnt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit dem eigentlichen Beschaffungsvorgang .5 Das BAAINBw und seine Dienststellen sind der Abteilung Ausrüstung (A) des BMVg unterstellt. Seine Hauptaufgabe ist „die Ausstattung der Bundeswehr mit leistungsfähigem und sicherem Gerät. Im Mittelpunkt der Arbeiten stehen die Entwicklung, die Erprobung, die Beschaffung und das Nutzungsmanagement von Wehrmaterial. Diese Aufgaben werden teilweise in Eigenleistung erbracht, teilweise aber auch durch Vergabe an die Industrie und die gewerbliche Wirtschaft erfüllt.“6 Das BAAINBw trägt dabei die durchgängige Verantwortung von der Erarbeitung technischer Lösungsvorschläge über die Realisierung und Nutzungssteuerung bis hin zur Aussonderung und Verwertung des Materials. Auch das BAAINBw muss die entsprechenden Aufträge selbstverständlich ausschreiben und ist an das Vergaberecht gebunden. Einschränkend ist dabei allerdings die Verpflichtung des BMVg, unabhängig vom Haushaltsgesetz Beschaffungsvorhaben von besonderer sicherheits- und militärpolitischer Bedeutung sowie alle Beschaffungen mit einem Kostenvolumen von mindestens 25 Mio. Euro dem Verteidigungsausschuss als Fachausschuss zur Beratung vorzulegen.7 *** eQBCglQxbpKMFtpxeTAUzq_rvzwHLqB64b-CWNyXJNdcIi87WYKl38BOtj4Bwi- GuOCQDhuL3xsexECB3lnHnqjRxkpuEcvfDyEtmSokj3RORmEPVEidjdeJyjxfADX8xg036GE- GubS2aZcOdnDf90hoLSRHua4d_K1S6tZC8pmEpk567M1kF5LJCwHrFaA!/dz/d5/L2dBI- SEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922L8Q00AOCAI9KP3GE3 [letzter Zugriff: 9.1.2019]. 5 Siehe zu Aufgaben und Umsetzung ausführlich http://www.baainbw.de/portal /a/baain/start/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAf Ijo8zinSx8QnyMLI2MXAJcjQw8jT3CTIOc_A0MXIz1wwkpiAJKG-AAjgb6XvpR6Tn5SRCrH- POSjC3S9aOKUtNSi1KL9EqLgMIZJSUFxVaqBqoGKal65ZnZmQWpKZmJevl F6aoG2DRl5BeX6Eegq9UvyI2o8kkNdwQAVvsEcQ!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/ [letzter Zugriff: 9.1.2019], zu den Grundlagen und der Beschaffungspraxis siehe die Anlagen zu dieser Kurzinformation sowie zur vereinfachten Darstellung https://www.bmvg.de/de/themen/ruestung bzw. https://www.bmvg.de/de/themen/erklaertwie -geht-ruestungsbeschaffung-19576 [letzter Zugriff: 9.1.2019]. 6 http://www.baainbw.de/portal/a/baain/start/ueberun/dasbaain/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAf Ijo8zinSx8QnyMLI2MXAJcjQw8jT3CTIOc_A28A0z0wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxm2GqH6wfpR- VlViWWKFXkF9UkpNaopeYDHKhfmRGYl5KTmpAfrIjRKAgN6LcoNxREQBCA4al/dz/d5/L2dBI- SEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DPE20I3HV5RBO0KP5 [letzter Zugriff: 9.1.2019]. 7 Deutscher Bundestag: Arbeit und Aufgaben des Verteidigungsausschusses; https://www.bundestag.de/ausschuesse /a12_Verteidigung/arbeit-und-aufgaben-des-verteidigungsausschusses/542644 [letzter Zugriff: 9.1.2019].