© 2014 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 097/14 Korruption und Governance-Strukturen in internationalen Sportorganisationen Problemdarstellung und Reformperspektiven Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 2 Korruption und Governance-Strukturen in internationalen Sportorganisationen Problemdarstellung und Reformperspektiven Verfasser: Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 097/14 Abschluss der Arbeit: 30. Januar 2015 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Telefon: Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Das ökomische und gesellschaftliche Umfeld internationaler Sportwettbewerbe 8 3. Korruption und Bestechlichkeit im internationalen Sport 15 4. Der Kampf gegen Korruption im Sport: Die Entwicklung internationaler Standards 22 4.1. Europäische Union 22 4.2. Europarat 24 4.3. Vereinte Nationen 25 4.4. Global Compact 26 4.5. UNESCO 27 4.6. Weltbank 28 4.7. OECD 28 4.8. Transparency International 29 5. Reformen in internationalen Sportorganisationen: Good Governance bei IOC und FIFA? 29 5.1. Überarbeitung des IOC-Regelwerks: Ethik-Code und Agenda 2020 31 5.2. Reformbestrebungen bei der FIFA: Ethikregelement und Sanktionierung von Fehlverhalten 35 6. Fazit und Reformperspektiven 37 7. Literatur 45 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 4 „Wer will auch an mich herantreten und mich zu irgendwelchen Dingen verleiten? Ist doch lächerlich. Ich habe nichts damit zu tun. Ich bin der falsche Ansprechpartner.“ (Franz Beckenbauer zu Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußballweltmeisterschaften 2018 und 2022)1 1. Einleitung Sport ist ein wesentlicher Faktor der gesellschaftlichen Wirklichkeit - in den Medien nimmt die Sportberichterstattung einen immer größeren Raum ein und Milliardenumsätze machen den Sport zu einem immer größeren Faktor des Wirtschaftslebens. Mit der zunehmenden Professionalisierung und Kommerzialisierung bietet der Sport beste Möglichkeiten zur Veranstaltung gigantischer Events, wie etwa bei Fußballweltmeisterschaften und Olympischen Spielen. Mit diesen sportlichen Großveranstaltungen lässt sich viel Geld verdienen, zudem bekommen internationale Verbände und andere Sportorganisationen enorme Sonderrechte zugesprochen, die z. B. in den Gastgeberländern die Steuergesetze für sie außer Kraft setzen. Als Folge dieser Entwicklung verfügen einzelne nationale und internationale Sportverbände inzwischen über ein erhebliches ökonomisches Gewicht. Gleichzeitigt eröffnen sich mit der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung des Sports und den damit verbundenen finanziellen Interessen vielfältige Handlungsfelder für Korruptions- und Manipulationshandlungen2 der beteiligten Akteure. Zwar bekennen sich die Staaten der Völkergemeinschaft heute zur Bekämpfung der Korruption, dennoch sind Korruption und regelverletzendes Handeln immer noch weltweit prägende Faktoren von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft geblieben. Was für die Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft festgestellt werden kann, gilt nicht zuletzt auch für den Sport und die in diesem Umfeld wirkenden Akteure und Organisationen.3 Korruption im Sport tritt auf in verschiedenen Form und in unterschiedlichen Ausprägungen: Neben der Manipulation von Wettkampfergebnissen (illegale Wetten und Spielmanipulation) geht es vor allem um regelwidrige Beeinflussungen von Entscheidungen von Sportgremien, insbesondere bei 1 Zitiert nach dem Beitrag von Jürgen Kalwa und Victoria Reith „Die Machenschaften der FIFA“ im Deutschlandfunk vom 15. Juli 2014; das Manuskript ist abrufbar unter http://www.deutschlandfunk.de/weltfussball-die-machenschaften-der-fifa.724.de.html?dram:article_id=291899. 2 Korruption ist der Missbrauch einer anvertrauten Machtstellung zum privaten Nutzen. Dabei werden unrechtmäßige Geldzuwendungen, Geschenke oder auch immaterielle Vorteile für eine pflichtwidrige Gegenleistung angeboten bzw. gefordert. Hinzu kommen Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme (GRAEFF/GRIEGER 2012). Korruption führt in der Regel – zumindest im Fall des unproduktiven Rent-Seeking – zu einer verminderten ökonomischen Aktivität, behindert das Funktionieren von Märkten, bewirkt Wettbewerbsverzerrungen, verursacht Verschwendung von privaten und staatlichen Ressourcen und untergräbt die Integrität ökonomischer und politischer Governance-Strukturen (CONGLETON et al. 2008; LAMBSDORFF 2002; TANZI 1998). MAENNIG (2004) verweist außerdem darauf, dass Bestechungsgelder im Vergleich zu den dafür gewährten Vorteilen bzw. Nutzentransfers, die durch das korrupte Verhalten ausgelöst werden, relativ klein ausfallen. Er sieht als wesentlichen Grund für die hohen Erträge aus dem Korruptionsverhalten die Eintrittsbarrieren, Transaktionskosten, Risikoerwägungen und Koordinierungsprobleme im Rent-Seeking- Sektor, die ein volles Abschöpfen der Renten durch korrupte Amtsträger verhindern. 3 Vgl. dazu „Overview of the key stakeholders in International and European sports policy in 2013” (2014), abrufbar unter http://www.coe.int/t/dg4/epas/Source/49rev%20Overview%20active%20networks% 20in%20sports%20policy%202013.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 5 Entscheidungen über Austragungsorte von Sportveranstaltungen (Veranstaltungskorruption).4 Korruption untergräbt die Ziele und Werte des Sports, fügt diesem beträchtlichen materiellen und immateriellen Schaden zu und schadet so der rechtstaatlichen Grundordnung der Gemeinschaft. Soweit heute Anzeichen bestehen, dass Korruptions- und Manipulationsvorgänge in der Welt des nationalen und internationalen Sports nicht konsequent aufgeklärt und geahndet werden, besteht sowohl auf der Ebene der Nationalstaaten und internationalen Organisationen als auch auf der Ebene der privatrechtlich organisierten nationalen und internationalen Sportverbände erheblicher Handlungsbedarf.5 Die hier besonders interessierende Veranstaltungskorruption betrifft insbesondere die Entscheidungen und Handlungen von internationalen Sportorganisationen und -verbänden6 wie etwa dem Fußball-Weltverband (FIFA)7 oder des Internationalen Olympischen Komitees (IOC).8 Diese Organisationen vertreten in der Regel – wie im Fall der FIFA – als Dachverband eine bestimmte Sportart (FIFA). Ihre Aufgabe ist es in diesem Fall, die betreffende Sportart im internationalen Kontext zu organisieren, weiter zu entwickeln und zu regulieren. Diese Organisationen führen in der Regel auch Sportveranstaltungen durch und regeln den Spiel- und Wettkampfbetrieb. Für die Verbreitung der positiven Botschaften und Werte des Sports wirken diese internationalen Sportverbände außerdem als Multiplikatoren. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. im Berufsboxen) bestehen für jede Sportart nur ein Weltverband und je ein regionaler Verband (sog. Ein-Verbandsprinzip), der seinerseits auch jeweils nur einen nationalen 4 Zur historischen Entwicklung von Korruptionshandlungen im Sport vgl. MAENNIG (2004) sowie MOSER (2007). 5 Die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Sports sowie seine Vorbildwirkung und globale Verankerung verlangen von den Verantwortlichen ein beispielhaftes Engagement für ethische Grundsätze und Fairness, wie sie in der Olympischen Charta niedergelegt sind. Eine deutsche Fassung der Olympischen Charta findet sich unter https://www.dosb.de/fileadmin/Bilder_allgemein/Veranstaltungen/Sotschi_2014/ Olympische_Charta_2014.pdf. 6 Nicht ganz zweifelsfrei ist die rechtliche Einordnung der internationalen Sportorganisationen und -verbände. Völkerrechtlich werden sie überwiegend als International Non-Governmental Organisations (INGO) angesehen, haben also keine Völkerrechtsfähigkeit. Wegen der zunehmenden Kommerzialisierung zumindest im Bereich des IOC und anderer großer internationaler Sportverbände, ist nicht ganz von der Hand zu weisen die Ansicht, dass sie sich zu einem multinationalen Unternehmen entwickelt haben, was die Qualifizierung als INGO ausschließen würde. Viele Internationale Sportverbände haben Rechtsfähigkeit gemäß der Rechtsordnung des Landes erlangt, in dem sie ihren Sitz haben. Vgl. dazu http://sportrecht.org/cms/front_content.php?idcat=37&idart=63. 7 Die FIFA (französisch Fédération Internationale de Football Association) ist der Weltfußballverband mit Sitz in Zürich. Die FIFA ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und im Handelsregister eingetragen. Die FIFA organisiert Fußballwettbewerbe, darunter die Männer- und die Frauen-Fußball-WM.Fédération Internationale de Football Association (FIFA); Informationen finden sich unter http://de.fifa.com/. 8 Das Internationale Olympische Komitee (kurz IOK; franz.: Comité International Olympique, CIO; engl.: International Olympic Committee, IOC; auch im Deutschen meist Verwendung der englischen Abkürzung IOC) ist eine nichtstaatliche Organisation mit Sitz in Lausanne in der Schweiz. Rechtlich handelt es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Es hält die Schirmherrschaft über die olympische Bewegung und beansprucht alle Rechte an den olympischen Symbolen, wie Fahne, Mottos und Hymne, sowie an den Spielen selbst. Seine Hauptverantwortung liegt in der Betreuung und Organisation der Sommer- und Winterspiele (www.olympic.org). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 6 Fachverband anerkennt. Auch das IOC,9 das eine Vielzahl von Sportarten bei der Betreuung und Organisation der Olympischen Sommer- und Winterspiele repräsentiert, erkennt für jede olympische Sportart nur einen internationalen Weltverband an. Gerade die Vorbereitung und Durchführung internationaler Sportwettbewerbe sind zumeist mit umfangreichen Investitionen in die Infrastruktur (Sportstätten, Verkehrs- und Kommunikationsnetz) verbunden und die Durchführungen (Ticketverkauf, Sponsoring, Hospitality, Beherbergung) ist logistisch und ökonomisch überaus komplex. Gleichzeitig ermöglichen Sportgroßveranstaltungen dem gastgebenden Land in der Regel eine mediale Präsenz, die weit über die Landesgrenzen hinaus reicht. Darüber hinaus bieten diese Mega- Events eine Plattform für verschiedenste Aktivitäten in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur oder Tourismus. Die Gefahr ist deshalb groß, dass Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen mit Machtmissbrauch und Korruption verknüpft ist. Aufgrund der von den Sportorganisationen erwirtschafteten hohen Umsätze, ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten und der Komplexität ihres Aufbaus (Pyramidensystem), ergeben sich daraus aber auch ähnliche Korruptionsrisiken wie bei wirtschaftlichen Unternehmungen. Insbesondere weist die Vergabe von Spielen an die einzelnen Gastgeberländer, aber auch die Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Durchführung von internationalen Sportwettbewerben ein hohes Risiko für korruptes Verhalten auf. Dementsprechend haben sich gerade bei der Vergabe von internationalen Sport- und Verbandsereignissen in den letzten Jahren zahlreiche Unregelmäßigkeiten gezeigt. Auffälligkeiten zeigten sich insbesondere bei der Vergabe der Fußballweltmeisterschaften an Russland (2018) und Katar (2022) durch die FIFA. Zu weltweiter Empörung führten die Behandlung von Arbeitern beim Infrastrukturausbau für die Fußball- Weltmeisterschaft 2022 in Katar, Polizeigewalt und Zwangsenteignungen in Brasilien vor der diesjährigen FIFA-Weltmeisterschaft und den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro 2016 sowie Korruptionsvorwürfe gegen internationale Sportorganisationen (INSTITUTE FOR HUMAN RIGHTS AND BUSINESS 2013). Während im internationalen Sport – ausgehend vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) nach dem Bestechungsskandal um die Vergabe der Olympischen Winterspiele 2002 nach Salt Lake City – inzwischen eine Reihe von Verbänden Beschlüsse zu ethischem Verhalten gefasst und auch verschiedentlich Ethikkommissionen eingerichtet und Ethik Codes verabschiedet haben, sind solche Vorgaben in Deutschland bislang kaum thematisiert worden. Allerdings fehlt es auch international, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, an der tatsächlichen Änderung von Strukturen und Verfahren hin zu größerer Transparenz und Verantwortlichkeit sowie der konsequenten Verfolgung von Verstößen gegen entsprechende Regeln. Ausrichterstaaten von Sportgroßereignissen stehen nicht nur im Hinblick auf die organisatorische Durchführung im Fokus der Öffentlichkeit. Dennoch wird die Beachtung von Menschen- und Bürgerrechten in den 9 Die Organisationsstruktur des IOC ist vor allem durch persönliche Mitgliedschaften geprägt. Die Zusammensetzung des Komitees, das maximal 115 Mitglieder umfassen darf, ist dabei in verschiedener Weise reglementiert. So ist z. B. die Anzahl der aktiven Sportler oder die Anzahl der Personen, die ein leitendes Amt in einer anderen internationalen Sportorganisation bekleiden, jeweils auf 15 beschränkt. Das Vorschlagsrecht für Kandidaturen liegt ausschließlich beim Executive Board, das sich von einer Nominierungskommission beraten lässt. Die reguläre Amtszeit beträgt 8 Jahre, mehrfache Wiederwahl ist möglich. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit durch die Hauptversammlung (Session), stimmberechtigt sind alle ordentlichen IOC- Mitglieder (www.olympic.org/ioc-members-list). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 7 Gastgeberländern – gerade in der Sportberichterstattung der Medien – nur unzureichend thematisiert. Festzustellen ist etwa, dass die Gastgeberstaaten die internationalen Sportgroßereignisse nicht selten politisch instrumentalisiert haben. Dies galt in der jüngeren Vergangenheit beispielsweise für die Olympischen Sommerspiele 2008 in Peking (China), aber auch für die Winterspiele in Sotschi (Russland).10 Immer mehr erweist sich dabei als ein zentrales Problem, dass nicht selten die Auswahl und die Vergabe von internationalen Sportereignissen durch nichtregelkonformes Verhalten der beteiligten Akteure beeinflusst worden ist.11 Im Folgenden geht es zunächst um die wesentlichen Facetten von sportlichen Großereignissen, die im Hinblick auf sozialen und ökonomischen Dimensionen überprüft werden. Deutlich wird dabei, dass das regulative Umfeld von Sportorganisationen – das je nach Sportart und nationaler Zuordnung große Unterschiede aufweist – in der Regel in einem deutlichen Missverhältnis zum ökonomischen Gewicht der großen internationalen Sportveranstaltungen steht. Damit steigt die Anfälligkeit für Korruption, die nicht nur ideellen Schaden anrichtet, sondern auch mit vielen negativen ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen verbunden ist. Gerade bei der Vergabe und Durchführung von sportlichen Großveranstaltungen spielt Korruption eine bedeutende Rolle. Obwohl in den letzten Jahren bei den großen Sportorganisationen wie etwa FIFA oder IOC einige Anstrengungen zur Stärkung der Governance-Strukturen12 unternommen worden sind, ist regelwidriges Verhalten und Korruption weiterhin ein Kennzeichen des internationalen Sportgeschehens. Der Beitrag schließt mit einem zusammenfassendem Fazit sowie einer Darstellung der aktuellen Reformbestrebungen zur Verbesserung der Governance in internationalen Sportorganisationen. 10 Vgl. dazu etwa den Beitrag von Human Rights Watch „IOC braucht nach Sotschi-Debakel neue Strategie für Olympia“ (12.02.2014), abrufbar unter http://www.hrw.org/de/news/2014/02/12/ioc-braucht-nach-sotschidebakel -neue-strategie-fuer-olympia. 11 Vgl. dazu etwa ZHANG/ZHAO (2009), JINXIA/MANGAN (2008), PERSSON/PETERSSON (2014) sowie ALEKSEYEVA (2014). 12 Governance bezeichnet die Regierungs-, Amts- bzw. Unternehmensführung in einer politisch-gesellschaftlichen Einheit (Staat, Verwaltung, privater oder öffentliche Organisation). In enggefasster Betrachtung steht der Begriff in Abgrenzung zu „Government“ (Regierung) und betont die Steuerungsformen in einer Organisation, während der weitgefasste Governance-Begriff jegliche Art politisch-administrativer Steuerung umfasst. Good Governance wird häufig mit „guter Regierungsführung“ gleichgesetzt. Ein umfassendes Verständnis von Good Governance geht jedoch über das Handeln von Regierungen hinaus und schließt ebenso nichtstaatliche Organisationen ein. Zunächst geht es um die effiziente Gestaltung des Verwaltungshandelns und die Einbeziehung aller betroffenen Gruppen (Stakeholder) in die Entscheidungsfindung (DIEßL 2009). Zunehmend wird darunter auch die Eindämmung von Korruption verstanden, sowie die Errichtung rechtsstaatlicher und transparenter Beziehungen zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Dabei gelten vor allem folgende Prinzipien: Rechenschaftspflicht (Accountability), Verantwortlichkeit (Responsibility), Offenheit und Transparenz (Transparency) sowie Fairness. Vgl. umfassend LEVI-FAUR (2014), weiterführende Informationen finden sich unter www.bmz.de/de/was_wir_machen/themen/goodgovernance/guteregierung/dokumente/index.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 8 2. Das ökomische und gesellschaftliche Umfeld internationaler Sportwettbewerbe Die olympische Devise „citius, altius, fortius“ beschreibt ein zentrales Charakteristikum des modernen Hochleistungssports. Der Leistungsimperativ ist zu einem konstituierenden Merkmal des Sports geworden. Dies geht einher mit einer stark gewachsenen wirtschaftlichen Bedeutung des Sports und dabei insbesondere das wachsende ökonomische Gewicht internationaler Sportveranstaltungen,13 die sich bereits seit geraumer Zeit auf die gesamte Organisation des heutigen Sport- und Wettkampfsystems auswirkt.14 Die gesellschaftlichen Wertvorstellungen, die mit der Ausübung des Leistungssports traditionell angesprochen sind (etwa Teamgeist, Fairness und Leistungsbereitschaft),15 werden dadurch durch ein besonderes System der Professionalisierung und Kommerzialisierung im Kontext einer neuen medialen Inszenierungskultur überlagert. Einen markanten Einschnitt markiert etwa die Zulassung privater Fernsehsender am Anfang der 1980er Jahre. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben sich inzwischen diesem Trend zur Inszenierung und Eventisierung des Sports angeschlossen.16 Der Hochleistungssport – häufig auch als Spitzensport bezeichnet17 – gilt gerade wegen seiner medialen Wirksamkeit als eine wichtige Visitenkarte eines Landes. Spitzensport ist insofern nicht nur ein Sinnbild für individuelle Leistung und menschliches Können, sondern auch Ausdruck des Wettbewerbs zwischen Nationen, bei dem der Gewinn möglichst vieler Medaillen im Vordergrund steht. Sportliche Höchstleistungen sind deshalb nicht nur das Ergebnis individueller Anstrengungen, sondern auch Ausdruck staatlicher Unterstützung und Förderung. Nicht zu übersehen ist deshalb, dass sich die Praxis des Spitzensports immer weiter von der ursprünglichen Idee der Partizipation in einem Wettstreit von Individuen18 entfernt hat. 13 Ein Report der Unternehmensberatungsfirma A.T. Kearney verweist darauf, dass der internationale Markt für Sportevents – insbesondere mit den Einnahmen aus Ticketverkäufen, dem Verkauf von Medienrechten und Sponsoring – im Jahr 2014 ein Volumen von etwa 80 Mrd. US-Dollar pro Jahr erreicht hat. Die Studie “ Winning in the Business of Sports“ vom November 2014 ist abrufbar unter http://www.atkearney.com/communicationsmedia -technology/winning-in-the-business-of-sports. 14 Oft werden die Sportler auch als Repräsentanten der Sponsoren sowohl außerhalb des Wettkampfes als auch über ihre aktive Laufbahn hinaus tätig. 15 Vgl. dazu ausführlich GÜLDENPFENNIG (2008) und BRAUN (1998; 1999; 2000). 16 Ein wichtiges Charakteristikum ist die Verwandlung von Sportarten in Medienspektakel (HORKY 2009; HOFFMANN-RIEM 2009). Karl-Heinrich BETTE (2009) verweist in diesem Zusammenhang auf eine spezifische „Ikonographie des Heldentums“: Die Sportler erscheinen hier als Retter und Erlöser oder auch als Märtyrer, die sich für Verein, Volk und Vaterland opfern. 17 Umgangssprachlich wird der Begriff Leistungssport oft mit Hochleistungssport (auch Spitzensport) gleichgesetzt. Hochleistungssport ist jedoch Leistungssport, der mit dem ausdrücklichen Ziel betrieben wird, Spitzenleistungen im internationalen Maßstab zu erzielen. Die Ausübung des Hochleistungssports erfolgt in der Regel in einem von nationalen und internationalen Sportverbänden organisierten und strukturierten Wettkampfsystem. An der Spitze dieses Wettkampfsystems stehen Weltmeisterschaften und Weltcup-Serien sowie in vielen Sportarten die Olympischen Spiele. Im Englischen wird dabei von „Top Level Sports“ oder „Elite Sports“ gesprochen (HOULIHAN/GREEN 2008). 18 Diese Idee ist weiterhin in Regel 6 der Olympischen Charta verankert: „Die Olympischen Spiele sind Wettkämpfe zwischen Athleten in Einzel- oder Mannschaftswettbewerben, nicht zwischen Ländern.” Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 9 Hinzu kommt eine immer größere Einflussnahme wirtschaftlicher Interessen auf den olympischen Sport.19 Der Sport ist von der Hightech-Ausrüstung der Höchstleistungssportler bis zur sportlichen Mode von Freizeitsportlern und über die mediale Berichterstattung und Werbung sowie Sponsoring einer der größten Wirtschaftszweige der Welt. Gerade die Abhängigkeit von Sponsoren hat das Internationale Olympische Komitee (IOC)20 zu einer Neubewertung dieser Beziehungen gezwungen. Man will eine zu starke Kommerzialisierung vermeiden und die Olympischen Ideale wieder stärken. Dies erfolgt, indem das IOC die Sponsoren darüber aufzuklären versucht, wie man die Olympischen Ideale für kommerzielle Zwecke optimal nutzen kann, ohne diese zu schädigen. Außerdem will das IOC Langzeitverträge mit Sponsoren und Medienkonzernen abschließen, wovon man sich ein stärkeres Verantwortungsgefühl für die Marke „Olympia“ verspricht. Inzwischen hat das IOC die alleinige Kontrolle bei den Verhandlungen mit den Sponsoren und den Fernsehanstalten übernommen. Bediente man sich früher der Kompetenzen von Agenturen und des jeweiligen Organisationskomitees der Spiele (OCOG),21 so wird inzwischen die gesamte Vermarktung der Spiele vom IOC geleitet. Auf der einen Seite ist die Macht des IOC dadurch gegenüber den Ausrichtern gestiegen, auf der anderen Seite hat das finanzielle Risiko der Bewerberstädte abgenommen, da das IOC nun ungefähr 40 Prozent der Vermarktungseinnahmen für die Organisation der Spiele bereitstellt, noch bevor die Auswahl des nächsten Gastgebers erfolgt ist (PREUSS 2013; ADOLPHSEN 2013).22 Jedoch resultiert die Verteilung von Nutzen und Kosten weiterhin dem spezifischen Geschäftsmodell des Internationalen Olympischen Komitees, das den Anreizstrukturen von Franchise-Unternehmen folgt. Das IOC als Rechteinhaber der 19 Am deutlichsten kommt dies zum Ausdruck in der Entwicklung des professionellen Sports, zunächst in den Profiligen der USA und schließlich seit den 1970er Jahren in unterschiedlicher Intensität in Europa. Bereits 1974 stellte der Europäische Gerichtshof im Fall Walrave und Koch fest, dass der Berufssport als wirtschaftliche Tätigkeit dem EG-Vertrag unterliegt (EuGH, 12.12.1974-36/74, https://www.jurion.de/Urteile/EuGH/1974-12- 12/C-36_74). Mit der Bosman-Entscheidung 1995 stellten die Richter des EuGH Profivereine weitgehend den Unternehmen gleich (EuGH, 15.12.1995-C-415/93, https://www.jurion.de/Urteile/EuGH/1995-12-15/C-415_93). „Echten Amateursport“ sieht das Gericht dann gegeben, wenn die Ausübung des Sports keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt (SANDER/SASDi 2009; HAIL 2014). In Deutschland fallen Berufssportler unter den Art. 12 Grundgesetz (freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatzes und Ausbildungsstelle) (BRANDMAIER 1998). 20 Das Internationale Olympische Komitee – International Olympic Committee (IOC), die Abkürzung IOC ist auch im Deutschen gebräuchlich – ist eine nichtstaatliche Organisation mit Sitz in Lausanne (Schweiz). Zweck des Komitees, das aus bis zu 115 regulären Mitgliedern besteht, ist die Organisation und Betreuung der Olympischen Spiele. Rechtlich handelt es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Es hält die Schirmherrschaft über die olympische Bewegung – wozu auch die Paralympics gehören (wwww.paralympic.org) – und beansprucht alle Rechte an den olympischen Symbolen, wie Fahne, Mottos und Hymne, sowie an den Spielen selbst. Seine Hauptverantwortung liegt in der Betreuung und Organisation der Sommer- und Winterspiele (http://www.olympic.org/olympic-games.). 21 Das IOC ist nicht für die Durchführung der Olympischen Spiele verantwortlich, es ist eher in der Rolle eines Aufsichtsorgans. Es betraut den Austragungsort sowie das Nationale Olympische Komitee (NOK) des Gastlandes mit der Organisation der Olympischen Spiele. Das jeweilige Organisationskomitee der Olympischen Spiele (OCOG) kümmert sich um die praktischen Aspekte der Vorbereitungen (http://www.olympic.org/iocgovernance -organising-committees). Vgl. dazu auch ausführlich BÜCH (2013). 22 Die Bewerberstadt muss umfangreiche Garantien abgeben, die in einem Host-City-Vertrag geregelt werden. Vgl. dazu die Informationen unter http://www.olympic.org/sponsors sowie kritisch zur Vertragsgestaltung http://www.nolympia.de/grunde-gegen-olympia-2018/vertrage-des-ioc/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 10 Spiele erlaubt den Ausrichtern, die Marke „Olympische Spiele“ zu nutzen. Dabei verteilt das IOC 90 Prozent seiner Einnahmen an 205 Nationale Olympische Komitees, 33 Weltsportverbände und die Organisationskomitees der jeweiligen Olympischen Spiele (OCOG).23 Letztere sind privatwirtschaftlich organisiert und für die unmittelbare Durchführung der Spiele von der Eröffnungs- bis zur Schlussfeier verantwortlich. Olympische Spiele sind Mega-Sportevents, die nicht allein von einer Anspruchsgruppe finanziert werden. Nutzen und Kosten der Spiele lassen sich auch nicht einfach bestimmten Zielgruppen zuordnen. Will man dann noch die zahlreichen positiven und negativen externen Effekte berücksichtigen, so lässt sich feststellen, dass viele gesellschaftliche Gruppen von den Spielen betroffen sind. Die unterschiedlichen Einflusszonen der beteiligten Akteure fokussieren sich auf unterschiedliche sachliche Bereiche von sportlichen Großveranstaltungen. Es geht deshalb nicht allein darum, die gesamtstaatliche oder gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der Olympischen Spiele zu ermitteln, sondern um die Analyse der jeweiligen Akteure und Interessengruppen , die in bestimmten Maß von den Spielen profitieren bzw. durch die unmittelbaren Kosten oder den Folgenkosten belastet werden. Dies bedeutet, dass der Zweck der Olympischen Spiele nicht nur in der Schaffung von Werten für die Olympische Familie (IOC, NOKs und IF) zu sehen ist, sondern auch für Gruppen, die außerhalb stehen (Zuschauer, Unternehmer, Politiker etc.). In dieser Perspektive lassen sich das IOC und das Organisationskomitee der Spiele (OCOG)24 als Koordinationsinstanzen verstehen, die widersprechenden Interessen mehrerer Anspruchsberechtigter gerecht werden müssen. Das IOC verwaltet die olympische Bewegung und beansprucht alle Rechte an den olympischen Symbolen, wie Fahne, Mottos und Hymne, sowie an den Spielen selbst und weitere Sonderrechte, die im jeweiligen Host-City-Vertrag geregelt werden.25 Dies ermöglicht eine exklusive und zugleich lukrative Vermarktung der Olympischen Spiele zu Gunsten des IOC.26 Die Bewerberstädte müssen dazu umfangreiche Garantien abgeben, die über den Host-City-Vertrag einschließlich umfangreiche Anhänge geregelt werden. Bisher waren Staaten und potentielle 23 Zu den Einnahmen des IOC vgl. die Informationen unter http://www.olympic.org/ioc-financing-revenuesources -distribution. 24 Insbesondere bei Sportorganisationen sind bisher Begriffe wie Businessplan und strategische Ziele nur wenig debattiert worden, obwohl die internationalen Sportwettbewerbe sich in einem sehr komplexen Umfeld mit vielen verschiedenen Anspruchsgruppen befinden mit divergierenden Zielsetzungen und Erwartungen befinden (DIEßL 2009); dazu gehören neben der Akteuren der veranstaltenden Institutionen (IOC, Fachverbände, nationale Olympische Komitees) Anspruchsgruppen wie etwa die Athleten, die Zuschauer, die Rundfunkanstalten, die Sponsoren, die Lieferanten sowie die staatlichen Akteure und die „Öffentlichkeit“ (PREUSS 2012: 5). 25 Nach den Erfahrungen von Montreal hat das IOC den sog. „Host City Contract“ (vgl. Charta, Regel 34, Durchführungsbestimmung zu Regel 34, Ziff. 3.3) eingeführt, durch den Ausrichter der Olympischen Spiele an ihre Angebote gebunden werden. Vgl. dazu die Vertragsgestaltung am Beispiel der Münchner Bewerbung für 2018, abrufbar unter www.nolympia.de/grunde-gegen-olympia-2018/vertrage-des-ioc/. Der City Host Contract für die Londoner Spiele 2012 findet sich unter www.gamesmonitor.org.uk/files/Host%20City%20Contract.pdf. 26 Das Anbieten „exklusiver“ Sponsorings ist dabei zu einem wesentlichen Element der Vermarktungsstrategie der Sport-Marke „Olympische Spiele“ geworden. Diese Exklusivität hat dazu beigetragen, dass die Einkünfte von Sportorganisationen markant gestiegen sind und das Werben mit diesen Marken für Sponsoren extrem attraktiv geworden ist (SÉGUIN 2014). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 11 Ausrichterorte in der Regel recht schnell bereit, bereits im Vorfeld auf alle Bedingungen des IOC einzugehen, obwohl das Geschäftsgebaren des IOC als sehr umstritten gilt (LOUW 2012). So verlangt das IOC etwa von den Gastgeberländern der Spiele einen vollständigen Schutz der olympischen Symbole. Diese konnte bisher nicht ohne weiteres durchgesetzt werden, da die Markenämter stets ein Allgemeininteresse an der freien Benutzung durch jedermann festgestellt hatten.27 Um beispielsweise die Bewerbung Leipzigs um die Spiele 2012 nicht zu gefährden, gab der Deutsche Bundestag 2004 der Forderung des IOC nach einem Olympiaschutzgesetz, um dem IOC eine uneingeschränkte Geschäftstätigkeit zu ermöglichen.28 Nach dem Olympiaschutzgesetz dürfen Begriffe wie Olympia, Olympiade, olympisch oder das Emblem der Olympischen Spiele ausschließlich vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) oder dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) im geschäftlichen Verkehr verwendet werden.29 Jedoch wird die Vertragsgestaltung mit dem Olympischen Komitee heute vielfach kritisch beurteilt .30 Die Folge sind beispielsweise abgebrochene Bewerbungen, wie etwa jene von München für die Olympischen Winterspiele 2022.31 Nachdem München bei der Wahl für die Olympischen Winterspiele 2018 unterlegen war, scheiterte eine Bewerbung für 2022 am 10. November 2013, als bei allen vier durchgeführten Bürgerentscheiden die nötige Mehrheit nicht erreicht wurde. Gleiches gilt für St. Moritz: Am 3. März 2013 stimmten zwar die Bürger von St. Moritz der kantonalen Vorlage Olympische Winterspiele 2022 in Graubünden zu, der Kanton Graubünden insgesamt lehnte den Kredit für die Kandidatur allerdings ab (52,66 % zu 47,43 %).32 Die Stockholmer Bewerbung scheiterte am Widerstand der Bevölkerung sowie Teilen der Politik. Gleiches gilt 27 Vgl. dazu BÜHLMANN/REINHOLZ (2012). 28 Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurden deutliche Bedenken geäußert: In einer Stellungnahme stellt der Bundesrat fest, dass das Schutzniveau – insbesondere in Anbetracht von § 3 Abs. 2 OlympSchG “unnötig hoch” sei (BT-Drucks. 15/1669 -13- Anlage 2). Trotz dieser Bedenken wurde daraufhin das Gesetz vom Bundesrat gebilligt und vom Bundestag beschlossen. Vgl. Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen vom 31. März 2004 (BGBl. I S. 479), das durch Artikel 5 Absatz 8 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3799) geändert worden ist; abrufbar unter http://www.gesetze-iminternet .de/olympschg/BJNR047900004.html. 29 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich darüber entschieden, wie weit der Schutz des OlympSchG reicht und ob das Gesetz als solches verfassungsgemäß ist. In der Vorinstanz hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG Schleswig) im Jahr 2013 entschieden, dass bereits eine Werbung mit einem „Olympia- Rabatt“ oder „olympischen Preisen“ unzulässig ist und vom DOSB abgemahnt werden kann (Az. 6 U 31/12). Bei einer mündlichen Verhandlung am 15. Mai 2014 stellte der BGH klar, dass er keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität des Gesetzes habe, weshalb er es nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen wird. 30 Im Hinblick auf London 2012 vgl. insbesondere die Beiträge von Jules Boykoff; die Dokumente sind abrufbar unter http://julesboykoff.org/olympics/. 31 Eine kritische Bewertung der Olympia-Bewerbung „München 2022“ findet sich unter http://gradraus.de/grdrswp/wp-content/uploads/2013/10/Nolympia-Kurzfassung-endg%C3%BCltig.pdf; zum Bürgerentscheid vgl. http://www.buergerservice.gapa.de/portal/wahl/180117_000072. 32 Vgl. http://www.gr.ch/DE/publikationen/abstimmungenwahlen/resultate/Seiten/2013_03_03_Resultat.aspx. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 12 für Krakau und Barcelona, die ebenfalls eine Bewerbung beabsichtigten und diese dann wieder aufgaben. Weit verbreitet ist die Vorstellung, Olympische Spiele oder Fußballweltmeisterschaften würden dem organisierenden Land oder der jeweiligen Region enorme wirtschaftliche Vorteile verschaffen . Die positiven Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft werden vor allem von den Organisatoren unterstrichen.33 Sie betonen die Impulse für den Tourismus und das lokale Gewerbe sowie die Verbesserung der Infrastruktur. Die bisherigen Erfahrungen mit solchen sportlichen Großveranstaltungen sind freilich gemischt. Dabei ist es nicht einfach zu erfassen, ob sie für das jeweilige Gastgeberland tatsächlich wirtschaftlich vorteilhaft waren. Eine von Großveranstaltungen beinahe untrennbare Konstante stellt dann die finanzielle Lücke dar, die zwischen veranschlagtem Veranstaltungsbudget und den tatsächlichen Gesamtkosten entsteht. Der Fall der Olympischen Spiele 1976 im kanadischen Montreal stellt ein vielzitiertes Negativbeispiel dar. Die endgültigen Kosten von 1,5 Mrd. US-Dollar (1,1 Mrd. Euro) überstiegen die ursprünglich veranschlagten Kosten von 310 Mio. US-Dollar (227 Mio. Euro) um das Fünffache. Bei der Fußballweltmeisterschaft in Südafrika wurden die Kosten in der ersten Bewerbung mit 343 Mio. US- Dollar (251 Mio. Euro) veranschlagt. Mit rund 7 Mrd. US-Dollar (5,1 Mrd. Euro) waren die tatsächlichen Kosten mehr als zwanzig Mal so hoch, wie ursprünglich erwartet. Auch im Fall der Fußballweltmeisterschaft 2014 in Brasilien werden die Kosten, nach derzeitigen Schätzungen, mit rund 40 Mrd. US-Dollar (30 Mrd. Euro) die ursprüngliche Kalkulation von 15 Mrd. US-Dollar (11 Mrd. Euro) bei weitem übersteigen. Dies ist kein ausschließliches Problem von Entwicklungsund Schwellenländern. Auch für die Olympischen Spiele in London 2012 sind die Kosten um mehr als das Dreifache angestiegen. Häufig werden auch die Instandhaltungskosten der Post- Event-Phase nicht bedacht und die Veranstaltungsstätten verwahrlosen im Anschluss an die Veranstaltung , wie an den Veranstaltungsstätten der Olympischen Spiele in Athen 2004 und dem Expo-Gelände von Sevilla 1992 zu sehen ist (DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT 2013: 18). Studien, die regelmäßig zum Zweck der Bewerbung und der Motivierung der Politik und der Bevölkerung vor den Spielen erstellt werden, kann jedoch nur mit Vorbehalten begegnet werden. Sie weisen einen wirtschaftlichen Vorteil aus, der dann später – nach aller Erfahrung - nicht verzeichnet werden kann.34 Dies geschieht nicht nur aus strategischen Gründen, sondern auch weil die Ersteller der Studien von vornherein vom Projekt überzeugt sind und entsprechend zu optimistisch kalkulieren. In der Regel lässt sich feststellen, dass Sportgroßveranstaltungen in den meisten Fällen nur kurzfristig positive wirtschaftliche Auswirkungen haben, die langfristigen Auswirkungen dagegen lassen sich in der Regel kaum eindeutig nachweisen. Hinzu kommt, dass 33 Vgl. die Darstellungen in BAIRNER/GYOZO (2010) und POYNTER/MACRURY (2009). 34 Hinzu kommen nicht-ökonomische Effekte. Internationale Sportwettbewerbe sind sehr komplexe Veranstaltungen und haben nicht nur offensichtlich messbare sportliche und ökonomische Dimensionen, sondern auch andere schwer zu quantifizierende Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt. Der externe, nicht monetäre Nutzen besteht vor allem in einer vergrößerten Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Heimatregion und in einem gesteigerten Freizeit- und Erlebniswert. Sportevents und international erfolgreiche Athleten bieten zudem nationale Repräsentationsmöglichkeiten und leisten somit einen Beitrag zu Imageaufbau und Ansehen eines Landes im Ausland (PAYNE 2014). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 13 zu den Kostenanteilen der öffentlichen Hand35 zumeist keine verlässlichen Zahlen vorliegen.36 Die bisherigen Erfahrungen zeigen außerdem, dass Städte sehr unterschiedlich von Olympischen Spielen profitiert haben. So stieg etwa München durch die Spiele 197237 – verstärkt durch das Endspiel der Fußball-WM 1974 – zu einer internationalen Metropole auf und auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Spiele waren positiv.38 Erfolgreich waren auch die Olympischen Sommerspiele von Los Angeles im Jahr 1984, mit denen von Anfang an ein kommerzielles Ziel verfolgt worden war, ausschließlich bereits bestehende Sporteinrichtungen verwendet. Während die Olympischen Spiele 1992 in Barcelona der Stadt einen erheblichen Impuls verliehen haben, verzeichnete Atlanta 1996 sogar einen Imageverlust, weil die Spiele als zu kommerziell und kalt empfunden wurden. Auch für die Spiele in Sydney im Jahr 2000 war die Bilanz positiv: Es wurden mehr Touristen angelockt, und die Infrastruktur wurde ausgebaut. Ein wirtschaftliches Desaster war hingegen – wie bereits erwähnt – Montreal 1976. Eine vergleichende Beurteilung der Olympischen Spiele ist jedoch schwierig, da die Veranstalter dieser sportlichen Großveranstaltung recht unterschiedliche Ziele verfolgen. Wie unterschiedlich die Ziele sind und damit der Einfluss auf die involvierten Akteure, zeigen eine Reihe von Beispielen. So war es für Los Angeles 1984 ein primäres Ziel, die Spiele ohne Defizit durchzuführen. Deshalb nutzten die Veranstalter vor allem die vorhanden Infrastruktur. In Barcelona 1992, aber auch für London 2012 ging es dagegen vor allem die Stadterneuerung und deshalb wurde in hohem Maße in die Infrastruktur investiert.39 China wiederum wollte mit den Spielen von Peking 2008 den ökonomischen Entwicklungsstand Landes und die gewachsene Position des Landes in einer sich wandelnden Weltordnung demonstrieren (PREUSS 2013). Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die beteiligten Akteure je nach Zielsetzung und konzeptioneller Ausrichtung unterschiedlich von der der Veranstaltung profitieren bzw. belastet werden. Zu unterscheiden sind die Wirkungen vor, während und nach der Veranstaltung. In der Regel bezieht sich finanzielle Planung für die Olympischen Spiele auf zwei große Kostenblöcke. Das ist auf der einen Seite das Durchführungsbudget, das alle Einnahmen und Ausgaben 35 Sehr instruktiv ist in diesem Zusammenhang der Beitrag von Karolina TETŁAK (2013) zu den steuerlichen Sonderregelungen bei den Londoner Spielen („The taxpayer as the unofficial sponsor of the London 2012 Olympic Games“). 36 Dabei werden insbesondere die späteren Kosten und Belastungen häufig unterschätzt (ANDREFF 2012). Jedoch ist der Stand der Literatur recht heterogen. So bestehen insbesondere Unsicherheiten darüber, unter welchen Bedingungen sowie in welchem Ausmaß Großereignisse wirtschaftspolitischen Zielen dienen und damit auch eine staatliche Förderung rechtfertigen (PREUSS 2009; PREUSS u. a 2009b; BÜCH u. a. 2011, 2012; FRANKE 2010; THÖNI/BARTH 2012). Eine umfangreiche Bibliographie findet sich in IOC (2014). 37 Gleichwohl waren die Spiele mit hohen Lasten für die Stadt München verbunden. Die Kosten für Bauten und Organisation haben sich bereits im Jahr 1969 zu einer Summe von mehr als einer Milliarde DM summiert, obwohl der ursprüngliche Voranschlag für infrastrukturelle Maßnahmen von 520 Mio. DM ausging (DER SPIEGEL 31/1969, 28.07.1969). 38 Für die Sommerspiele 1996 in Atlanta wurde zum Beispiel eine Steigerung der Beschäftigung in der Region um 300 000 Stellen prognostiziert, aber in Wirklichkeit war die Beschäftigung nur um 0,2% höher, als sie es ohne die Spiele gewesen wäre. Vgl. zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Olympischen Spiele und anderer sportlicher Mega-Events ausführlich KESENNE (2012), JASMAND/MAENNIG (2008), PREUSS/KURSCHEIDT/SCHÜTTE (2009b) sowie PREUSS (2004; 2013). 39 Vgl. dazu ausführlich http://www.pmi-muc.de/Vortraege/20120305/2012-01-19%20Botschaft.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 14 beinhaltet, die direkt mit der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele zusammenhängen. Zu trennen davon ist das Investitionsbudget, das die Ausgaben der öffentlichen Hand und privater Investoren für dauerhaft genutzte Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen zusammenfasst. Hinzu kommen Investitionen in die Tourismusindustrie, die häufig mit umfangreichen öffentlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur verbunden sind.40 Insgesamt lassen sich vor allem folgende Bereiche nennen: – Sport- und Verkehrsinfrastruktur: Sportanlagen bedingen oft riesige zusätzliche Ausgaben, besonders weil fast immer architektonische Wunderwerke angestrebt werden. Häufig werden diese Riesenbauwerke nach den Spielen wenig genutzt, und es ist schwierig, Betreiber zu finden, die auch nur die beträchtlichen Kosten der Aufrechterhaltung zu tragen bereit sind. Allerdings bedarf es für die Austragung Olympischer Spiele neben den Sportstätten, Athletendörfer, Medienzentren, Nah- und Fernverkehrs-Investitionen, Telekommunikationsinfrastruktur und sichere Energieversorgung. Die heutige Größe von Events bedeutet für fast alle potenziellen Ausrichter, dass sie erhebliche Investitionen in die Infrastruktur vorzunehmen haben. So plant München für die Winterspiele 2018 Investitionen von ca. 1,59 Mrd. Euro, wobei die eigentlichen Sportstätten nur einen Teil von 136 Mio. Euro ausmachen . Negative Beispiele hierfür sind einige bis heute ungenutzte Sportstätten der Olympischen Spiele in Athen 2004 oder Fußballstadien in Portugal und Japan, die nach der EURO 2004 bzw. der Fußball WM 2002 wieder abgerissen wurden. Seit den Olympischen Spielen in Atlanta 1996 wird voraussichtlich nicht nachhaltig zu nutzende Infrastruktur immer häufiger temporär erbaut. Auch die Tribünen und andere Teile des Olympiastadions in London 2012 sind temporär errichtet worden (PREUSS 2013). – Tourismus: Beim Effekt auf den Tourismus ist es wichtig, die tatsächlichen Effekte zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen ist, dass Investitionen zur Verbesserung der Tourismusinfrastruktur durch den Bau von Museen oder Sehenswürdigkeiten ihren Nutzen vielfach erst nach den Sport-Events stiften. Die Effizienz der Investitionen zeigt sich hier erst in der längeren Frist. Der Input wird vor der Sportgroßveranstaltung geleistet und der Output erfolgt erst über einen längeren Zeitraum nach den Spielen. Jedoch muss auch mit ineffizienten Investitionen gerechnet werden. So kann es zu Überkapazitäten in der Beherbergungsbranche kommen, die zugleich die Immobilienpreise in die Höhe treiben und hohe Opportunitätskosten verursachen (PREUSS/KURSCHEID/SCHÜTTE 2009a). – Sicherheitskosten: Seit den Terrorangriffen in den USA, England und Spanien sind die Sicherheitskosten geradezu explodiert. Dabei handelt es sich um nicht nachhaltige Ausgaben ; sie werfen keinen zukünftigen wirtschaftlichen Ertrag ab. Erforderlich sind gleichwohl Garantien der nationalen, der regionalen und lokalen Verwaltungen für die Gewährleistung 40 Zu diesen Infrastrukturinvestitionen gehören Investitionen in Sportstätten, bauliche Anlagen, auch Verkehrsanlagen. Mit der scharfen Linie zwischen sog. operativen Organisationsausgaben und den Infrastrukturinvestitionen soll eine deutliche Trennung zwischen olympiabedingten Ausgaben und den Ausgaben, die der Stadtentwicklung zugutekommen, gezogen werden. Darüber hinaus will das IOC vermeiden, dass Ausgaben für die Stadtentwicklung aus seinem Budget finanziert werden anstatt aus den üblichen Budgets der öffentlichen Hand; vgl. dazu ausführlich BÜCH (2013). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 15 der Sicherheit der sportlichen Großveranstaltungen. Die Infrastruktur- und die Sicherheitsausgaben werden zu einem großen Teil vom Staat finanziert (LANGE 2006; HOULIHAN/GIULIANOTTI 2012). Darüber hinaus wird heute vielfach darauf verwiesen, dass große Sportveranstaltungen mit negativen Effekten auf Umwelt, Natur und Landschaft verbunden sind. Dies zeigt sich etwa darin, dass die Planung von Sportgroßveranstaltungen oftmals nicht ohne Proteste und Konflikte abläuft. Seitdem 1992 die Umweltpolitik neben Kultur und Sport als dritter Eckpfeiler in der Satzung des Olympischen Komitees etabliert wurde, werden die Pläne der Bewerber immer strenger auf ihre ökologische Ausrichtung geprüft. Konkret bedeutet dies, dass bei jeglichen Städtebaumaßnahmen im Zuge der Olympischen Spiele, aber auch bei der Durchführung der Spiele auf ökologische Aspekte geachtet werden muss. Prominente Beispiele hierfür sind die Bewerbung Münchens um die Olympischen Winterspiele 2018 oder die Ausrichtung der Fußball- Weltmeisterschaft 2022 in Katar. Neben einer wachsenden Grundsatzkritik an dem Verhalten der großen Sportverbände, wie dem IOC oder der FIFA, werden neben den ökonomischen Risiken zunehmend auch die Umweltrisiken diskutiert. Hierzu zählen beispielsweise Eingriffe in sensible Naturräume oder negative Auswirkungen durch Abfall, Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch.41 3. Korruption und Bestechlichkeit im internationalen Sport Neben der Unsicherheit darüber, wie hoch die Effekte der Olympischen Spiele tatsächlich sein werden, existiert offensichtlich ein hohes Bewerbungsrisiko für potentielle Ausrichter-Städte. Viele Städte haben sich mehrfach vergeblich um die Ausrichtung Olympischer Spiele beworben. Die Ausrichtung von Olympischen Spielen beinhaltet somit Chancen und Risiken. Hinzu kommt, dass die jeweilige Stadt über ein spezifisches Standortprofil mit Stärken und Schwächen verfügt. Beide Dimensionen – das jeweilige Profil sowie erwartete Kosten und Nutzen – müssen sorgfältig geprüft und gegebenenfalls in einem standort- und entwicklungspolitischen Konzept miteinander in Einklang gebracht werden. Gleichwohl überwiegt gerade in jüngerer Zeit eine deutliche Skepsis hinsichtlich ökonomischen, fiskalischen und ökologischen Wirkungen von solchen Sportgroßveranstaltungen. In der Kritik stehen inzwischen auch die großen internationalen Sportverbände, deren regulative Strukturen und Verhalten der Akteure heute vielfach als eine wesentliche Ursache für die Fehlentwicklungen im Sport angesehen wird.42 Neben einer wachsenden Grundsatzkritik an dem Verhalten der großen Sportverbände, wie dem IOC oder der FIFA, werden dabei die ökonomischen und gesellschaftlichen Risiken diskutiert. Hierzu zählen beispielsweise die Frage nach der Amortisation der hohen Investitionskosten oder 41 Vgl. dazu die Dokumentation des 18. Symposiums zur nachhaltigen Entwicklung des Sports, veranstaltet vom DOSB am 09.-10. Dezember 2010 in Bodenheim; das Dokument ist abrufbar unter http://www.klimaschutz-imsport .de/fileadmin/fm-dosb/arbeitsfelder/umwelt-sportstaetten/Veroeffentlichungen/Doku_Symp_2010_gesamt. pdf. 42 Vgl. etwa einen Beitrag von Thomas Kistner im Deutschlandfunk vom 12. Januar 2014 („Olympischer Gigantismus“), abrufbar unter www.deutschlandfunk.de/olympischer-gigantismus-gipfel-derabsurditaet .1346.de.html?dram:article_id=274384. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 16 auch die Unsicherheiten, die bezüglich der Folgenutzung bestehen. Aber auch die ökologischen Folgen solcher Veranstaltungen, wie z. B. Eingriffe in sensible Naturräume oder negative Auswirkungen durch Abfall, Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch sind wichtige Themen in der Diskussion über die Auswirkungen von großer Sportevents.43 Beigetragen zu dieser Unsicherheit hinsichtlich der Vergabe und Durchführung dieser sportlichen Großveranstaltungen spielen jedoch auch nichtregelkonforme Verhaltensweisen der beteiligten Akteure. So wird etwa im Sportbericht der BUNDESREGIERUNG (2014: 86) auf ein gravierendes Korruptionsproblem im Bereich des internationalen Sports verwiesen: „Korruptionsvorwürfe im Sport werden vor allem mit Blick auf die Vergabe von internationalen Sportgroßveranstaltungen durch internationale Verbände, insbesondere die Internationale Föderation des Verbandsfußballs (Fédération Internationale de Football Association – FIFA) und das IOC, erhoben.“44 Auffällig ist dabei, dass zahlreiche internationale Sportorganisationen ihren Sitz in der Schweiz haben. Dazu gehören das Internationale Olympische Komitee (IOC) und seine Unterorganisationen, etwa 40 internationale Verbände (z.B. FIFA, UEFA, UCI, FIS) sowie etwa 60 weitere im Bereich des Sports tätige Organisationen,45 darunter der Weltverband der Sportjournalisten (AIPS),46 Vereinigung der Nationalen Olympischen Komitees (ANOC),47 SportAccord48 und der Internationale Sportgerichtshof.49 Diese Verbände und 43 Vgl. dazu die Dokumentation des 18. Symposiums zur nachhaltigen Entwicklung des Sports, veranstaltet vom DOSB am 09.-10. Dezember 2010 in Bodenheim; das Dokument ist abrufbar unter http://www.klimaschutz-imsport .de/fileadmin/fm-dosb/arbeitsfelder/umweltsportstaetten /Veroeffentlichungen/Doku_Symp_2010_gesamt.pdf. 44 Bereits im Jahr 1998 informierte der damalige IOC-Präsident Juan Antonio Samaranch das IOC über die Tatsache, dass es im Vorfeld der Vergabe zu verschiedenen nachweisbaren Bestechungsfällen gekommen war. So wurden die Stimmen einzelner IOC-Mitglieder unter anderem durch Reisen, Immobilien, medizinische Operationen, Barzahlungen, Aufenthaltsgenehmigungen und Stipendien für Angehörige in Höhe von 1,2 Millionen Dollar gekauft. Ein damaliges IOC-Mitglied machte den zuerst unter Verschluss gehaltenen Skandal öffentlich (BRINKBÄUMER et al. 1998). 45 Zur wirtschaftlichen Bedeutung vgl. RÜTTER/SCHMID (2014); vgl. dazu auch die Übersicht unter www.sportobs.ch/fileadmin/sportobs-dateien/Indikatoren_PDF/IND_5_5.pdf. 46 Vgl. http://www.aipsmedia.com/. 47 Vgl. http://www.acnolympic.org/. 48 Hierzu gehört neben dem IOC auch SportAccord (bis 2009: Association Générale des Fédérations Internationales de Sports, AGFIS), die globale Dachorganisation der Sportfachverbände mit Sitz in Lausanne. Insgesamt gehören SportAccord mehr als 100 Organisationen an, nicht jedoch das IOC (www.sportaccord.com/en). SportAccord veranstaltet mehrere internationale Multisportveranstaltungen wie die World Combat Games, die World Mind Games, die World Artistic Games und die World Beach Games als Wettkämpfe der weltweiten Sportelite vieler nichtolympischer und olympischer Sportarten. 49 Der internationale Sportschiedsgerichtshof (franz.: Tribunal Arbitral du Sport, TAS, engl.: Court of Arbitration for Sport, CAS) hat seinen Sitz in Lausanne. Der Gerichtshof fungierte zunächst als zentrales Schiedsgericht für olympische Fragen und wurde dann auf alle Sportfragen ausgedehnt und vom Schweizer Bundesgericht als unabhängiges Schiedsgericht anerkannt (www.tas-cas.org). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 17 Sportorganisationen unterstehen dem Schweizerischen Privatrecht50 und sind in der Regel als Vereine nach Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ZGB organisiert.51 Das Vereinsrecht in der Schweiz ist zum einen durch die verfassungsmäßig garantierte Vereinigungsfreiheit und zum anderen durch die privatrechtlich statuierte Vereinsfreiheit geprägt.52 Den Vereinen verbleibt damit ein großer Gestaltungsspielraum bei der Regelung ihrer internen Angelegenheiten. Die in der Schweiz angesiedelten internationalen Sportorganisationen sind weder verpflichtet, sich beim Staat zu registrieren, noch müssen sie ihre Abschlüsse veröffentlichen. Die für Unternehmen entwickelten Grundsätze der Good Governance gelten daher für internationale Sportverbände nur in dem Umfang, wie diese die entsprechenden Governance-Prinzipien in ihr verbandsinternes Regelwerk inkorporiert haben. Betroffen sind auch die Regelungen für Korruptionsfälle. Hier gilt für die Akteure der internationalen Sportorganisationen das Regelwerk für Privatbestechung.53 Diese Handhabung wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisiert.54 Ein wesentlicher Grund hierfür waren Korruptionsvorwürfe in Zusammenhang mit der Vergabe von internationalen Sportwettbewerben wie den Fußball-Weltmeisterschaften nach Russland (2018) und Katar (2022). Die Korruptionsformen außerhalb des sportlichen Wettkampfs55 beinhalten die Bestechung von Funktionären in Sportverbänden, Korruption im Zusammenhang mit der Vergabe von 50 Vgl. dazu kritisch www.nolympia.de/archiv/munchen-2018-die-sportpolitik/sportpolitik-artikel1. 51 Vgl. die Übersicht unter http://www.swisssportforum.ch/april_2014/Villiger.pdf. 52 Die verfassungsrechtliche Vereinigungsfreiheit gewährleistet dem Bürger gegenüber dem Staat das Recht, einen Verein zur Verfolgung ideeller oder gemeinnütziger Zwecke zu gründen (Art. 23 Schweizerische Bundesverfassung, BV). Der privatrechtliche Grundsatz der Vereinsfreiheit garantiert darüber hinaus, dass dem Verein in seiner inneren Ausgestaltung eine weitgehende Autonomie zukommt (Vereinsautonomie). 53 Bei Bestechung wird in der Schweiz unterschieden, ob Amtsträger oder private Akteure involviert sind. Da Sportverbände nach schweizerischem Rechtsverständnis keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben übernehmen, fallen sie in die Kategorie der Privatbestechung (geregelt im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Privatbestechung ist als Antragsdelikt gestaltet, im Gegensatz zu einem Offizialdelikt erfolgt hier eine Strafverfolgung einzig nach einem Strafantrag und nicht von Amtes wegen (BUNDESAMT FÜR SPORT 2012; PIETH 2011). 54 Inzwischen ist eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen eingeleitet worden; vgl. zum Stand des Gesetzgebungsverfahren die Informationen im abschließenden Kapitel sowie www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20140035. 55 Dieser Bereich der Korruption betrifft vor allem Spielmanipulationen („Match Fixing“) und betrügerische Absprachen, meist im Zusammenhang mit Sportwetten und Bestechungszahlungen (BUSCHMANN 2014; FORREST 2014; KOCH/MAENNIG 2006; HILL 2013). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 18 Großveranstaltungen56 und deren Vermarktungsrechten57 sowie der Besetzung wichtiger Verbandsfunktionen: – Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe internationaler Sportwettbewerbe. Ein markanter Korruptionsfall bei der Festlegung des Austragungsortes von Olympischen Spielen zeigte sich bei den Winterspielen 2002: Die Stadt Salt Lake City erhielt 1995 den Zuschlag als Austragungsort. Im Jahr 1998 wurde bekannt, dass es im Vorfeld der Vergabe zu verschiedenen nachweisbaren Bestechungsfällen gekommen war. So wurden die Stimmen einzelner IOC-Mitglieder unter anderem durch Reisen, Immobilien, medizinische Operationen, Barzahlungen, Aufenthaltsgenehmigung en und Stipendien für Angehörige in Höhe von 1,2 Millionen Dollar gekauft.58 Korruptes Verhalten zeigte sich auch immer wieder im Bereich der FIFA,59 zuletzt im Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball- Weltmeisterschaften 2018 (Russland)60 und 2022 (Katar)61. Gerade Katar hat eine Vielzahl 56 Hier kommt häufig schweizerisches Recht zur Anwendung, da die meisten veranstaltenden Sportorganisationen wie IOC, FIFA, UEFA, IIHF oder FIS ihren Sitz in der Schweiz haben; vgl. zur Vermarktung und Organisation von sportlichen Großveranstaltungen ausführlich HONEGGER/GUROVITS/EISELE (2006). 57 Zur rechtlichen Situation von Sportveranstaltern bei der Vermarktung von Übertragungsrechten im Rahmen von internationalen Sportwettbewerben in der EU vgl. ASSER INSTITUUT/INSTITUTE FOR INFORMATION LAW (2014). Zu den Grenzen der Vermarktung vgl. auch BÜHLMANN/REINHOLZ (2012). 58 Mit der Veröffentlichung geriet das IOC in eine Glaubwürdigkeitskrise. Ein Jahr später führte der Skandal um Salt Lake City zum Ausschluss von IOC-Mitgliedern. Vgl. hierzu und zu weiteren Korruptionsfällen im Bereich des Sports MAENNIG (2004: 266ff.). 59 Ausführlich hierzu KISTNER (2012) und PIELKE (2013). Vgl. auch den Blog von Soccernomics unter http://www.soccernomics-agency.com/?p=597. 60 Im Frühjahr 2014 wurden infolge der Krimkrise und im Vorfeld des Krieges in der Ostukraine erstmals Stimmen laut, die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 zu boykottieren. Vgl. dazu die Beiträge in SPIEGEL Online unter www.spiegel.de/thema/fussball_wm_2018/. 61 Die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 erfolgte am 2. Dezember 2010 in Zürich. Davor sind bereits Korruptionsvorwürfe geäußert worden, wie Zeitung „Die Welt“ vom 18. Oktober 2010 berichtete: www.welt.de/print/welt_kompakt/print_sport/article10366202/Korruptionsskandal-bei-der-Fifa.html. Vgl. auch einen Bericht des „Culture, Media and Sport Committee“ des Britischen Parlaments vom 28. Juni 2011, abrufbar unter www.publications.parliament.uk/pa/cm201012/cmselect/cmcumeds/1031/1031.pdf. Im Januar 2015 wurde vom Ausschuss für Kultur, Bildung, Wissenschaft und Medien des Europarats die Neuvergabe der WM 2022 gefordert (http://assembly.coe.int/nw/xml/News/News-View-EN.asp?newsid=5395&lang=2&cat=21). Vgl. außerdem www.spiegel.de/thema/fussball_wm_2022/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 19 von internationalen Sportgroßveranstaltungen ins Land geholt62 und wurde dabei auch in den Zusammenhang mit Korruption gestellt.63 Außerdem wurden bereits im Vorfeld der WM massive Menschenrechtsverletzungen auf den Stadion-Baustellen bekannt.64 Weitere Vorwürfe wurden bekannt im Zusammenhang mit dem Untersuchungsbericht des Chefermittlers der FIFA-Ethikkommission, Michael Garcia, über die Umstände der Vergabe der Weltmeisterschaften.65 Nach Presseberichten ist in diesem Zusammenhang auch Franz 62 Nach der Handball-Weltmeisterschaft der Männer im Januar 2015 finden die Box-WM (Amateure) und die paralympische Leichtathletik-WM im Herbst 2015 statt; danach kommen 2016 Rad-WM, 2018 Turn-WM, 2019 Leichtathletik-WM sowie 2022 Fußball-WM. Hinzu kommen jährliche Veranstaltungen wie etwa Tennis (Qatar Open), Leichtathletik (Diamond League), Radsport (Tour of Qatar), Golf (European Tour) und Motorrad (Grand Prix). Ein wesentlicher Grund für das katarische Interesse am Sport liegt in der nationalen Entwicklungsstrategie („Qatar National Vision 2030“), mit der das Land einen Weg in eine neue ökonomische und gesellschaftliche Infrastruktur für die Zeit nach dem Öl- und Erdgasboom einleiten will. Mit Hilfe des Sports will sich Katar als Drehkreuz für Flugreisen sowie als Destination für Geschäftsleute und Touristen etablieren (GERTSCH 2014; ASHELM 2015). Vgl. dazu auch GRICHTING (2013), BRANNAGAN/GIULIANOTTI (2014), DORSEY (2014) sowie REICHE (2014). Inwieweit dies der sportlichen Entwicklung dient, bleibt jedoch eine offene Frage. So erlebte Hans HUGENTOBLER (2015) Anfang 2015 das „bizarrste Turnier in der Geschichte des Handballs“. Zu Katars Expansionsstrategie im Sport vgl. auch Jens Weinreich (29.01.2015) unter www.jensweinreich.de/2015/01/29/supermacht-mit-petrodollars-katars-expansionsstrategie-im-sport/. 63 Der britischen Zeitung „The Sunday Times“ liegen nach deren Angaben Dokumente vor, die belegen sollen, dass der ehemalige katarische Spitzenfunktionär Mohammed Bin Hammam fünf Millionen Dollar (3,7 Mio. Euro) an Offizielle gezahlt haben soll, um deren Stimmen für Katars WM-Bewerbung zu sichern (SPIEGEL ONLINE 1.6.2014, http://www.spiegel.de/sport/fussball/fussball-wm-2022-bin-hammam-soll-funktionaere-geschmierthaben -a-972730.html). Jens Weinreich weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bin Hammam lange Zeit auch für das Entwicklungshilfeprogramm GOAL der FIFA zuständig gewesen sei, außerdem hätten Bin Hammam und der Emir Hamad auch die FIFA-Wahlkämpfe von Joseph Blatter in den Jahren 1998 und 2002 gesponsert (http://www.jensweinreich.de/2014/06/02/katar-2022-fifa-korruption-und-die-sunday-times-eineneue -qualitaet). 64 Vgl. dazu eine ausführliche das Fachmagazin ZENITH (1/2014), abrufbar unter netzwerkrecherche.org/wpcontent /uploads/2014/06/zenith_2014_01_wirtschaft.pdf. Weitere Informationen finden sich in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Arbeitsbedingungen in Katar“ der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/2192, 18.07.2014), in einem ITUC Special Report (March 2014) unter www.ituccsi .org/IMG/pdf/the_case_against_qatar_en_web170314.pdf sowie im Radio-Feature “Die Sport-Schützer“ des WDR (März 2014), abrufbar unter www.ard.de/home/radio/Die_Sport_Schuetzer/662122/index.html. 65 Der Bericht ist bisher nicht veröffentlicht worden, publiziert wurde dagegen im November 2014 ein 42 Seiten umfassendes Urteil des deutschen Richters Hans Joachim Eckert als Vorsitzender der Spruchkammer der Fifa- Ethikkommission, wonach es bei der Vergabe der Spiele keine Unregelmäßigkeiten gegeben habe (http://de.fifa.com/aboutfifa/organisation/footballgovernance/news/newsid=2457883). Nachdem darauf der frühere US-Bundesanwalt Garcia von seinem Amt zurückgetreten war, hat das Exekutivkomitee des Fußball- Weltverbandes im Dezember 2014 entschieden, den Bericht zu veröffentlichen (http://de.fifa.com/aboutfifa/organisation/news/newsid=2494726/index.html). Vgl. dazu auch einen Beitrag von Spiegel Online vom 19. Dezember 2014 unter www.spiegel.de/sport/fussball/fifa-exekutive-stimmt-fuerveroeffentlichung -des-garcia-reports-a-1009560.html sowie den ausführlichen Überblick bei Wikipedia unter http://en.wikipedia.org/wiki/Garcia_Report. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 20 Beckenbauer66 ins Visier der Ermittler des Fußball-Weltverbands Fifa geraten. Neben vier anderen hochrangigen Funktionären steht der ehemalige Fußballspieler unter Verdacht, im Zuge der Vergabe der WM 2018 nach Russland und der WM 2022 nach Katar gegen den Fifa-Ethikcode verstoßen zu haben.67 Um diese Entscheidung und die darauf gerichteten Korruptionsvorwürfe von unabhängiger staatlicher Stelle untersuchen zu lassen, hat Fifa- Präsident Blatter am 18. November 2014 Strafanzeige bei einem Gericht in Bern gestellt.68 – Korruption bei der Vergabe von TV-Rechten im Zusammenhang mit sportlichen Großveranstaltungen.69 Einer der größten Korruptionsskandale zu diesem Thema lieferte die in Zug ansässige Sportmarketingfirma ISL/ISMM, damals der wichtigste Geschäftspartner des Weltfußballverbands FIFA für TV-Übertragungsrechte. ISL ging 2001 Konkurs, worauf die Staatsanwaltschaft Zug ein Verfahren wegen Schmiergeldzahlungen der ISL an mehrere FIFA-Funktionäre eröffnete. 2010 wurde das Verfahren eingestellt, indem die FIFA eine „Wiedergutmachungszahlung“ von 5,5 Mio. sfr an die Staatsanwaltschaft leistete.70 Empfänger dieser Zahlungen waren Spitzenfunktionäre wie João Havelange (Ex-FIFA-Präsident und bis April 2013 FIFA-Ehrenpräsident) oder Ricardo 66 Von Januar 2007 bis Juni 2011 war Beckenbauer Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees. Seit April 2011 ist er Vorsitzender der FIFA Task Force Football 2014, die sich mit der Entwicklung und Zukunft des Fußballs beschäftigt. Im Juni 2014 wurde Beckenbauer von der FIFA mit einer 90-Tage-Sperre belegt und ihm jegliche Aktivität im Fußball verboten. Vorgehalten wurde ihm, er habe nicht mit dem Ethikkomitee der FIFA kooperiert und Fragen, die auf Englisch und Deutsch gestellt worden seien, nicht beantwortet. Vgl. dazu FAZ.Net vom 27. November 2014, abrufbar unter www.faz.net/aktuell/sport/fussball/fifa-wm-skandal-ermittlungen-gegenbeckenbauer -13289617.html. 67 Bekannt wurde dabei auch, dass sich der ehemalige Fußballspieler kurz nach der Doppelvergabe der Weltmeisterschaften mit der „Russian Gas Society“, einem der finanzstärksten Förderer des russischen Sports, auf einen Fünfjahresvertrag geeinigt habe (SÜDDEUTSCHE ZEITUNG ONLINE, 1. Juni 2012, http://sz.de/1.1371707). Vgl. dazu auch einen Beitrag des Deutschlandfunks „Die FIFA-Farce“ vom 27. Dezember 2014, Manuskript abrufbar unter www.deutschlandfunk.de/fussball-die-fifa-farce.1346.de.html?dram:article_id=307248, die DLF- Sendung „Die Machenschaften der FIFA“ vom 15. Juli 2014, abrufbar unter www.deutschlandfunk.de/weltfussball-die-machenschaften-der-fifa.724.de.html?dram:article_id=291899, sowie einen Beitrag in SPIEGEL Online vom 27. November 2014, abrufbar unter www.spiegel.de/sport/fussball/fifaermittelt -angeblich-gegen-franz-beckenbauer-a-1005460.html. 68 Vgl. dazu ZEIT-Online vom 18. November 2014, abrufbar unter http://www.zeit.de/news/2014-11/18/fussballwm -vergabe-2018-und-2022-blatter-stellt-strafanzeige-18171403. 69 So kommt inzwischen über die Hälfte der Einnahmen von FIFA und IOC aus dem Verkauf von Medienrechten; vgl. dazu die Zahlen in ASSER INSTITUUT/INSTITUTE FOR INFORMATION LAW (2014: 62ff.). Zur Situation in Deutschland vgl. mit kritischem Blick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch http://www.nolympia.de/archiv/munchen-2018-die-sportpolitik/die-offentlich-rechtlichen-sport-sender/. 70 Aus der Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 der Staatsanwaltschaft Zug geht hervor, dass die beiden Beschuldigten Ricardo Terra Texeira und Joao Havelange mehrfach Provisionen, welche ihnen während ihrer Tätigkeit für die FIFA, sei dies als Mitglied des Exekutivkomitees, weiterer Kommissionen oder als Präsident, zugeflossen sind, der FIFA nicht offengelegt und abgeliefert, diese dadurch geschädigt und sich selbst unrechtmäßig bereichert haben. Im vorliegenden Fall lag zwar von keinem der Beschuldigten eine explizite Anerkennung einer Rechtsverletzung vor, die Staatsanwaltschaft erblickte aber in der Schadensgutmachungszahlung in Millionenhöhe ein konkludentes Eingestehen strafrechtlich relevanter Verhaltensweisen (SIMEONI 2012). Vgl. dazu auch die Übersicht unter http://www.nolympia.de/kritischesolympisches -lexikon/isl/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 21 Teixeira (Ex-Präsident des brasilianischen Fußballverbands): Aus der Einstellungsverfügung vom 11. Mai 2010 der Staatsanwaltschaft Zug geht hervor, dass die beiden Beschuldigten Ricardo Terra Texeira und Joao Havelange mehrfach Provisionen, die ihnen während ihrer Tätigkeit für die FIFA, sei dies als Mitglied des Exekutivkomitees, weiterer Kommissionen oder als Präsident, zugeflossen sind, der FIFA nicht offengelegt und abgeliefert, diese dadurch geschädigt und sich selbst unrechtmässig bereichert haben. In der Verfügung geht die Staatsanwaltschaft Zug im Fall von Texeira von einem festgestellten Deliktsbetrag von mindestens 5 Millionen Franken aus, bei Havelange von mindestens 1,5 Millionen.71 In jüngerer Zeit wurde der Verdacht geäußert, dass der Präsident der FIFA sich seine Unterstützung im Vorfeld von FIFA-Präsidentschaftswahlen durch den Handel mit Fernsehübertragungsrechten gesichert haben soll.72 – Korruption bei der Besetzung wichtiger Verbandsfunktion. Funktionäre in nationalen und internationalen Sportverbänden neigen erfahrungsgemäß dazu, über Jahre in ihren Ämtern zu verweilen. Die Tatsache, dass Funktionäre über lange Zeit in solchen Machtpositionen verweilen, stellt als solche noch kein Problem dar. Dennoch lässt sie den Schluss zu, dass Offizielle in wichtigen Verbandsfunktionen Netzwerke aufbauen, die eine effektive Interessenverfolgung jenseits der regulären Verbandsentscheidungen ermöglicht. Problematisch wird dies besonders dann, wenn der Einfluss solcher Netzwerke dazu führt, demokratische Prinzipien zu unterlaufen und eine effiziente Durchsetzung von Good Governance-Prinzipien verhindert wird (ALM 2013). Dementsprechend wird in der Resolution der Generalversammlung des Europarates vom 25. April 2012 die FIFA aufgefordert, eine interne Untersuchung zu eröffnen. Geprüft werden soll insbesondere, ob und wenn ja in welchem Umfang die Kandidaten im Rahmen der letzten Präsidentschaftswahlen ihre Stellung im Verband ausgenutzt haben, um sich selbst oder potentiellen Mitgliedern des Wahlgremiums ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen.73 Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht zufällig, dass namentlich das IOC und die FIFA von Korruptionshandlungen betroffen sind. Gerade die für internationale Sportverbände typische geringe Regelungsdichte, gekoppelt mit der wirtschaftlichen Bedeutung der internationalen Sportverbände, stellt ein günstiger Nährboden für korrupte Handlungen dar. Insbesondere jene – für Organisationen wie FIFA oder IOC typischen – Entscheidungen großer finanzieller Tragweite bilden eine ideale Grundlage für korrupte Machenschaften. Hinzu kommen weitere begünstigende Faktoren: Zum einen sind in den Entscheidungsgremien zahlreiche Nationalitäten und unterschiedlichste Kulturkreise vertreten, in denen die Korruption im Alltag weit verbreitet ist. Zum anderen sind die an wichtigen Vergaben beteiligten Funktionäre aufgrund ihrer umfassenden Entscheidungskompetenzen – und vor dem Hintergrund erheblicher 71 In einer Resolution vom 25. April 2012 fordert die Generalversammlung des Europarates die FIFA auf, die sich in ihrem Besitz befindlichen Akten zum Fall ISL/ISMM offen zu legen. Vgl. dazu http://www.zeit.de/sport/2012-04/fifa-europarat-korruption sowie http://www.jensweinreich.de/2009/12/03/kleiner-ruckblick-sepp-blatter-die-milliardenschweren-tv-rechte-leokirch -und-die-isl/. 72 Vgl. http://www.rp-online.de/sport/fussball/wm/absprachen-bei-wm-fernsehrechten-aid-1.2686919. 73 Vgl. dazu http://www.spiegel.de/sport/sonst/vorwuerfe-gegen-die-fifa-blatter-der-aussitzer-a-820320.html sowie die Antwort der FIFA unter http://de.fifa.com/mm/document/affederation/footballgovernance/01/61/95/21/sgtranslde.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 22 Wohlfahrtsunterschiede – interessante Zielobjekte für korrupte Machenschaften. Auch wenn die Korruptionsverwicklungen von Mitgliedern des Exekutivkomitees der FIFA im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußballweltmeisterschaften 2018 und 2022 keineswegs repräsentativ für das Verhalten der meisten Sportverbände in der Schweiz sind, haben diese Vorkommnisse insbesondere die Indikatoren Unabhängigkeit, Transparenz und Integrität im Bereich der internationalen Sportorganisationen und -verbände negativ beeinflusst. Festzustellen ist insbesondere, dass die bisherigen Maßnahmen der internationalen Organisationen nicht ausreichen, um Korruption effizient zu verhindern (WEINREICH 2014; BUNDESAMT FÜR SPORT 2012). 4. Der Kampf gegen Korruption im Sport: Die Entwicklung internationaler Standards Seit Mitte der 1990er Jahre wird Korruption als globales Problem wahrgenommen. In den vergangenen Jahren haben sich angesichts der gravierenden Korruptionsfälle in den internationalen Sportorganisationen auch im Sport die Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption verstärkt. Die internationale Gemeinschaft hat erkannt, dass Korruption eines der Haupthindernisse für Entwicklung ist. Da Korruption gerade im Sport sich als grenzüberschreitendes Problem darstellt, ist eine internationale Zusammenarbeit notwendig, um sie effektiv zu bekämpfen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aktivitäten auf der europäischen und der internationalen Ebene zusammengefasst.74 4.1. Europäische Union Obwohl der Sport lange Zeit nicht zu den ausdrücklichen gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzfeldern gehörte, hat die Europäische Union die Bedeutung des Sports anerkannt und Initiativen zur Erhaltung und Stärkung der gesellschaftspolitischen und sozialen Funktion des Sports auf Gemeinschaftsebene eingeleitet. In der Mitteilung zur „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ vom 18. Januar 2011 hat die Kommission unter dem Punkt 4.1 die „Förderung von Good Governance im Sport“ als ein wichtiges Ziel der EU-Sportpolitik benannt. Zum Schutz der Integrität von Sportwettkämpfen will die Kommission außerdem in Zusammenarbeit mit dem Europarat weiter untersuchen, welche Faktoren zu einem effektiveren Umgang mit der Frage der Spielabsprachen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene beitragen könnten (KOM (2011)12, S. 12ff.).75 Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, wurde der Sport eigenständig in den EU-Verträgen verankert. Der Sport ist nun einer der Bereiche, in denen die Union Unterstützungs-, Koordinierungs- oder 74 Vgl. dazu auch die Übersicht „Internationale Initiativen zur Korruptionsbekämpfung“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit weiteren Informationen über internationale Initiativen und Vereinbarungen zur Bekämpfung von Korruption, abrufbar unter www.bmz.de/de/was_wir_machen/themen/goodgovernance/korruption/internatinitiativen. 75 Das Dokument findet sich unter eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0012:FIN:DE:PDF. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 23 Ergänzungsmaßnahmen durchführen kann.76 Vor diesem Hintergrund wurde 2011 vom Sportministerrat ein erster Arbeitsplan für den Sport verabschiedet, der u. a. die Förderung von „Good Governance“ im Sport77 (EU-ABl. C 162/1, 01.06.2011). Im Mai 2014 hat der Sportministerrat der nächste EU-Arbeitsplan für den Sport 2014-2017 verabschiedet.78 Der Schwerpunkt der Arbeit der Expertengruppe für Good Governance liegt in der neuen Arbeitsperiode auf dem Thema „Sportgroßveranstaltungen“.79 Vorgesehen ist ein Papier mit Leitprinzipien zu Demokratie, Menschenrechten und Arbeitsrechten, die künftig bei der Vergaben von großen Sportevents gelten sollen.80 Auf der Tagung des Rates (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) am 20./21. Mai 2014 erfolgte eine Orientierungsaussprache zum Thema „Wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit sportlicher Großveranstaltungen“ (Ratsdokument 8751/14, 30.04.2014).81 Daneben hat die Europäische Kommission im Juni 2011 eine Mitteilung über Korruptionsbekämpfung in der EU veröffentlicht (KOM (2011)308).82 Darin legt sie Maßnahmen fest, wie sie gegen den schweren Schaden, den die Korruption auf wirtschaftlicher, sozialer und politischer Ebene in der EU verursacht, vorgehen will. Die Mitgliedstaaten sollen die auf europäischer und internationaler Ebene bereits bestehenden Regelwerke zur Korruptionsbekämpfung noch besser umsetzen. Inzwischen werden die Anstrengungen der Mitgliedsstaaten im Rahmen eines „Korruptionsbekämpfungsberichts EU“ regelmäßig überwacht und bewertet. Auf der Grundlage dieses Berichts sollen die Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich verfolgt und bewertet werden, um ein stärkeres politisches Engagement für eine 76 Vgl. dazu die Übersicht unter http://de.wikipedia.org/wiki/Sportpolitik_der_Europ%C3%A4ischen_Union sowie unter http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sport/Internationale-Sportpolitik/Sport-eu-Ebene/sport-euebene _node.html. 77 Unterstützt wurde die Arbeit durch eine begleitende Expertengruppe; die Empfehlungen „Principles of good governance in sport“ (2013) finden sich unter ec.europa.eu/sport/library/policy_documents/xg-gg-201307- dlvrbl2-sept2013.pdf. Vgl. auch ec.europa.eu/sport/policy/organisation_of_sport/good_governance_en.htm. 78 Vgl. Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaten vom 21. Mai 2014 zu dem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2014-2017) (EU-ABl. C 183/12, 14.6.2014), abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42014Y0614(03)&from=DE. 79 Sportgroßveranstaltungen waren auch ein Thema des EU Sport Forum 2014 (http://ec.europa.eu/sport/events/2014/forum-2014_en.htm). Vgl. dazu auch DEUTSCHER FUßBALL-BUND (2014) mit einem Themenüberblick zu aktuellen sportpolitischen Fragestellungen in der EU. 80 Das Dokument mit den Leitprinzipien für Vergabeverfahren soll bis Ende 2015 vorliegen. 81 Vgl. http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%208751%202014%20INIT. 82 Bereits im Jahr 2003 wurde von der Kommission in einer Mitteilung ein Überblick über die Fortschritte der Europäischen Union (EU) im Bereich der Korruptionsbekämpfung gegeben. Gleichzeitig wurde das Ziel formuliert, jede Art von Korruption auf allen Ebenen, in allen Mitgliedstaaten und Institutionen der EU und auch anderenorts einzudämmen. Ferner werden die Bereiche aufgezeigt, in denen die EU möglicherweise ein geeigneter Akteur für Initiativen zur Korruptionsbekämpfung sein könnte (KOM (2003) 317, 28.05.2003). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 24 wirksame Korruptionsbekämpfung zu erreichen.83 Darüber hinaus will die Europäische Union weiter an der Modernisierung ihrer Regelwerke arbeiten (z.B. betreffend das öffentliche Auftragswesen oder die Rechnungslegungsstandards für EU-Unternehmen). Außerdem ist die Ausweitung der polizeilichen Zusammenarbeit mit EU-Agenturen wie Europol oder der Justizbehörde der EU beabsichtigt. Parallel dazu will die Europäischen Union Verhandlungen über ihre Mitwirkung in der Europarat-Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) aufnehmen.84 4.2. Europarat Der Europarat gründete 1999 die Staatengruppe gegen Korruption (Groupe d’Etats contre la Corruption, GRECO).85 Über einen Prozess der gegenseitigen Beurteilung wird bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten86 die Antikorruptionsstandards des Europarats respektieren und einhalten. Darüber hinaus – und stärker auf Korruptionstatbestände im Sport bezogen – hat der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien des Europarates im März 2012 einen Bericht zum Thema „Good Governance and Ethics in Sport“ verabschiedet.87 Darin werden mit Bezug auf die Korruptionsfälle der letzten Jahre in der FIFA und dem IOC die Organisationen des Sports aufgefordert, die Corporate Governance-Strukturen im Sport zu stärken.88 Den Sportorganisationen wird dabei auch empfohlen, in ihren Regelungen den Good Governance- Grundsätzen des IOC („Basic Universal Principles of Good Governance of the Olympic and Sports Movement“)89 Rechnung zu tragen. Die nationalen Regierungen werden aufgefordert, 83 Im Februar 2014 ist der erste Antikorruptionsbericht von der Kommission vorgelegt worden. Der Bericht enthält eine Analyse der Korruption in den EU-Mitgliedstaaten sowie der jeweiligen Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Auf dieser Grundlage soll eine Diskussion zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und anderen Interessenvertretern angestoßen werden mit dem Ziel, die Antikorruptionsarbeit zu unterstützen und Wege aufzuzeigen, wie die EU ihren Beitrag dazu leisten kann (COM(2014) 38, 3.2.2014), das Dokument ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/elibrary /documents/policies/organized-crime-and-human-trafficking/corruption/docs/acr_2014_de.pdf. 84 Vgl. dazu die Übersicht unter http://www.transparency.de/Europaeische-Union.1279.0.html. 85 GRECO wurde von 17 Mitgliedern des Europarates gegründet, um die Korruption europaweit zu bekämpfen. Die in GRECO zusammengeschlossenen Staaten helfen sich gegenseitig, ihre Anti-Korruptionsprogramme wirksam durchzuführen, und überprüfen zu diesem Zweck die Fortschritte der einzelnen Staaten. Informationen und Umsetzungsberichte finden sich unter http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/general/about_en.asp. 86 Mit Inkrafttreten der Europarat-Konvention über Korruption ist auch Deutschland Mitglied der GRECO geworden. Vgl. dazu Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2013 (BT-Drs. 18/1047, 01.04.2014, S. 10). 87 Im Januar 2015 wurde vor diesem Hintergrund der Report „Reform of Football Governance“ verabschiedet, das Dokument ist abrufbar unter http://website-pace.net/documents/19871/1131254/20150127-FootballGovReform- EN.pdf. 88 Vgl. dazu auch die ausführliche Studie von Play the Game und Danish Institute for Sports Studies (ALM 2013). 89 Vgl. http://www.olympic.org/ethics-commission?tab=good-governance. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 25 entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Insbesondere soll verhindert werden, dass unter dem Schutzmantel der Autonomie des Sports ein Machtmissbrauch zugunsten von Individualinteressen einzelner Sportakteure stattfinden kann. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat den Bericht am 25. April 2012 behandelt. In einer Resolution hält sie die FIFA an, die Reformen ihrer Führungsstrukturen zu beschleunigen und die Befugnisse der Ethikkommission zu verstärken. Weiter wird die FIFA aufgefordert, die Unterlagen im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal mit ISL/ISMM zu veröffentlichen und zugleich die letzte Präsidentenwahl zu untersuchen.90 Eine Rolle spielt auch das europäische Netzwerk EPAS im Bereich des Sports („Enlarged Partial Agreement on Sport“) des Europarats, das sich zum Ziel gesetzt hat, Standards zum Umgang mit aktuellen Themen des Sports zu entwickeln. Das EPAS dient als Dialogforum zwischen Regierungsvertretern, Sportverbänden und Nichtregierungsorganisationen.91 Zu nennen ist schließlich auch die Konvention gegen Spielmanipulation. Die Konvention, die unter der Schirmherrschaft des Europarates steht, wurde auf EU-Ebene von der Kommission und den Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Ihr Ziel ist die Verhütung, Ermittlung und Bekämpfung von Spielabsprachen und Spielmanipulationen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten bei Sportwettanbietern und Sportverbänden zu ergreifen und die Regulierungsbehörden für Sportwetten zu einer stärkeren Bekämpfung von Betrug und illegalen Sportwetten anzuhalten.92 Deutschland hat das Übereinkommen am 18. September 2014 im Rahmen eines Sportministertreffens des Europarats in Magglingen/Schweiz unterzeichnet.93 4.3. Vereinte Nationen Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ("UN Convention Against Corruption“, UNCAC) ist der erste weltweit völkerrechtlich bindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption.94 Die Konvention gegen Korruption ist die erste umfassende globale Vereinbarung zur Korruptionsbekämpfung und enthält eine breite Palette an praxisrelevanten Antikorruptionsinstrumenten. Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten, präventiv tätig zu werden, Korruption in verschiedenen Ausprägungen strafrechtlich zu verfolgen sowie 90 Resolution 1875 (2012) findet sich unter http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref- ViewPDF.asp?FileID=18258&lang=en. 91 Vgl. http://www.coe.int/t/DG4/EPAS/default_en.asp. 92 Vgl. http://www.coe.int/de/web/portal/-/council-of-europe-convention-on-fight-against-manipulation-of-sportscompetitions . Vgl. zum Wettbetrug im Fußball auch BEST (2013). 93 Vgl. http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/09/uebereinkommen-gegenmanipulation -sportwettbewerbern.html. 94 Die UNO-Konvention trat am 14. Dezember 2005 in Kraft und wurde bislang von 173 Staaten ratifiziert (Stand November 2014). Das Dokument findet sich unter http://www.admin.ch/opc/de/officialcompilation /2009/5467.pdf. Vgl. auch http://www.transparency.de/UN-Konvention.108.0.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 26 international bei der Identifizierung, Ermittlung und Rückführung illegal erworbener Vermögenswerte zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus fordert die Konvention eine enge Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Staaten. Deutschland hat das Übereinkommen am 9. Dezember 2003 unterzeichnet, aber zunächst nicht ratifiziert. Dazu bedurfte es zahlreicher Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB), insbesondere eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (Paragraf 108e StGB).95 Besondere Bedeutung auch im Hinblick auf die Bekämpfung der Korruption im Sport erhielt dabei das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (englisch United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC).96 Ein wichtiges Dokument für die Durchführung von sportlichen Großveranstaltungen ist dabei das 2013 vorgelegte Handbuch „The United Nations Convention against Corruption: A Strategy for Safeguarding against Corruption in Major Public Events“.97 Wesentliches Ziel ist, weltweit zu transparenten und regelgeleiteten Sportstrukturen beizutragen. 4.4. Global Compact Die Initiative wurde als eine weltweite Allianz zwischen den Vereinten Nationen und der Privatwirtschaft auf dem Weltwirtschaftsforum im Januar 1999 in Davos vom damaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, ins Leben gerufen. Global Compact versteht sich als ein Dialog- und Lernforum für Unternehmen, das den Austausch über die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, deren Vernetzung und die Förderung von sozialem und gesellschaftlichem Engagement zum Ziel hat.98 Basierend auf der UN-Konvention gegen Korruption hat Global Compact eine Reihe von Maßnahmen in das Regelwerk für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung aufgenommen. Korruption gilt dabei als ein zentrales Hemmnis für die nachhaltige Entwicklung von Gesellschaften, das zugleich mit enormen Kosten und Risiken für Unternehmen verbunden ist.99 Für große Sportveranstaltungen wurden von Global Compact die Grundsätze zur Verhinderung von 95 Am 21. Februar 2014 verabschiedete der Deutsche Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung ein Gesetz zur Verschärfung der Regeln gegen die Abgeordnetenbestechung, das am 1. September 2014 in Kraft getreten ist (BGBl. 2014 I S. 410). Am 25. September 2014 stimmte der Bundestag einstimmig für die Ratifizierung der Konvention, am 10. Oktober 2014 stimmte der Bundesrat zu. Die Ratifikation erfolgte dann am 12. November 2014. 96 Die Einrichtung ist ein Teil des UN-Sekretariats; die Zentrale der UNODC ist in Wiens UNO-City, in New York City gibt es ein Verbindungsbüro und weitere 21 Außenstellen weltweit (http://www.unodc.org/). 97 Vgl. http://www.unodc.org/documents/corruption/Publications/2013/13-84527_Ebook.pdf. 98 Der Global Compact der Vereinten Nationen ist eine strategische Initiative für Unternehmen, die sich verpflichten, ihre Geschäftstätigkeiten und Strategien an zehn universell anerkannten Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auszurichten. Vgl. dazu https://www.unglobalcompact.org/languages/german sowie http://www.csr-in-deutschland.de/uebercsr /leitsaetze-und-instrumente/united-nations-global-compact.html. 99 Vgl. dazu https://www.unglobalcompact.org/issues/transparency_anticorruption/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 27 Korruption im Zusammenhang mit Hospitality und Sponsoring entwickelt.100 Auch wenn es sich nur um eine Selbstverpflichtung handelt, trägt der Global Compact doch zu einer gemeinsamen Basis bei, auf der Staat und Privatwirtschaft nach Lösungen suchen und Erfahrungen austauschen können. Sowohl auf UN-Ebene als auch in Deutschland arbeitet der Global Compact bei der Bearbeitung dieses Themas eng mit Transparency International (TI) und der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) zusammen.101 4.5. UNESCO Eine weitere wichtige Einrichtung für die Bewahrung der Integrität des Sports ist die Weltkonferenz der Sportminister (MINEPS) im Rahmen der UNESCO. Ziel der Konferenzen ist eine Bestandsaufnahme der weltweiten Entwicklungen im Sport und die Formulierung strategischer Ziele zu aktuellen Themen der internationalen Sportpolitik, basierend auf der Internationalen Charta für Leibeserziehung und Sport (International Charter of Physical Education and Sport), der Olympischen Charta und anderen Grundsatztexten des internationalen Sports.102 Seit 1976 veranstaltet die UNESCO die Weltkonferenz der Sportminister. Ein wichtiges Thema der Weltkonferenz 2013 mit dem Leitziel „Integrität des Sports wahren“ war die Entwicklung angemessener Standards für Sportgroßveranstaltungen wie die Olympischen Spiele oder Fußball-Weltmeisterschaften.103 Als Abschlussdokument verabschiedete die Konferenz die „Berliner Erklärung“, in der dazu aufgerufen wird, Entscheidungsstrukturen im internationalen Sport transparenter und demokratischer zu gestalten sowie Sanktionen zu erarbeiten, um die Manipulation von Sportveranstaltungen und Sportwettkämpfen zu bekämpfen.104 Insbesondere sollen die Anforderungen an die Bewerbung und Ausrichtung von großer Sportevents an den Grundsätzen der Transparenz, Nachhaltigkeit, gesellschaftlicher Nutzen und Partizipation ausgerichtet werden. 100 Die Broschüre „Fighting Corruption in Sport Sponsorship and Hospitality – A practical Guide for Companies” (März 2014) ist abrufbar unter https://www.unglobalcompact.org/resources/771. 101 Vgl. dazu http://www.globalcompact.de/themen/korruptionsbek%C3%A4mpfung. 102 Vgl. http://www.unesco.de/mineps.html sowie http://www.unesco.org/new/en/social-and-humansciences /themes/physical-education-and-sport. 103 Vgl. http://www.mineps2013.de/ und http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sport/Internationale- Sportpolitik/MINEPS/mineps_node.html. 104 Die Berliner Erklärung findet sich unter http://www.mineps2013.de. Dokumente zum weiteren Verfahren finden sich auch unter http://www.unesco.org/new/en/social-and-human-sciences/themes/physical-educationand -sport/mineps-2013/reports/. Vgl. hierzu auch einen Beschluss der deutschen Sportministerkonferenz vom 12./13. September 2013, abrufbar unter www.sportministerkonferenz.de/sites/default/files/dokumente/130913_37.%20SMK_Beschl%C3%BCsse%20oh ne%20Einleitungen.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 28 4.6. Weltbank Korruptionsbekämpfung ist seit Mitte der 1990er Jahre ein wesentlicher Bestandteil der Good- Governance-Konzeption der Weltbank. Sie konzentriert sich auf Prävention von Betrug und Korruption in den von ihr finanzierten Projekten, auch bei Länderstrategien, beim Politikdialog und bei der Auswahl und Konzeption von Projekten wird das Thema Korruptionsbekämpfung berücksichtigt. Im September 2006 hat die Weltbank eine neue Strategie zur Korruptionsbekämpfung (Governance and Anti-Corruption Strategy) verabschiedet. Mithilfe der neuen Strategie sollen bei allen Kreditprogrammen und Projekten der Weltbank die Geldflüsse noch stärker überwacht werden. Eine verbesserte Governance in den Kreditnehmerländern soll die Wirkung von entwicklungspolitischen Maßnahmen verbessern.105 4.7. OECD Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("Organization for Economic Cooperation and Development", OECD) ist eine Internationale Organisation, die sich Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlt. Sie dient ihren Mitgliedsländern als Plattform für die Diskussion, Evaluation und Verbesserung ihrer Politiken.106 Ende 1997 unterzeichneten die Mitgliedsstaaten der OECD das „Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“. Es kriminalisiert die Bestechung ausländischer Amtsträger als Inlandstat und ist damit Grundlage für Korruptionsbekämpfung im globalen Kontext. Die OECD-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Bestechung ausländischer Amtsträger nach strengen Kriterien unter Strafe zu stellen. Auch Deutschland hat die Konvention ratifiziert und ihr Korruptionsstrafrecht den Anforderungen der Konvention angepasst.107 Die Überprüfung der Umsetzung und Durchsetzung 105 Begleitet wird die Arbeit vom Governance and Anti-Corruption Unit (http://www.worldbank.org/). Vgl. auch einen sportbezogenen Beitrag im Weltbank-Blog „People, Spaces, Deliberation“, in dem die Weltbankgruppe als ein idealer Partner für den weltweiten Kampf für den korruptionsfreien Sport bezeichnet wird; der Beitrag vom 13. Januar 2015 ist abrufbar unter http://blogs.worldbank.org//publicsphere/quest-green-clean-and-true-sportall . 106 Die OECD entstand 1961 aus der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit, die 1948 zur Umsetzung des Marshall-Plans für den Wiederaufbau Europas nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet worden war. Gegenwärtig gibt es 34 OECD-Mitgliedsländer. Im Jahr 2010 gab es eine neue Beitrittswelle: Auf der Basis eines Ministerratsbeschlusses von 2007 wurden die vier Länder Chile, Estland, Israel und Slowenien aufgenommen. Aufgrund der Krim-Krise wurde der 2007 begonnene Beitrittsprozess mit Russland im März 2014 von der OECD ausgesetzt. Seit Mai 2013 führt die OECD Beitrittsverhandlungen mit Kolumbien und Lettland. Die Möglichkeit, 2015 auch Beitrittsverhandlungen mit Costa Rica und Litauen zu eröffnen, wird derzeit geprüft. Sitz der Organisation ist Schloss La Muette in Paris (http://www.oecd.org/). 107 Die OECD-Konvention ist seit Februar 1999 in Kraft und wurde, außer von den 30 OECD-Staaten, von acht weiteren Ländern (Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Estland, Israel, Slowakei und Südafrika) unterzeichnet und ratifiziert. Die Umsetzung der Konvention in das deutsche Recht erfolgte mit dem Internationalen Bestechungs-Gesetz (IntBestG), das am 15. Februar 1999 in Kraft trat. Vgl. dazu http://www.oecd.org/berlin/themen/konvention-gegen-die-bestechung-auslaendischer-amtstraeger.htm sowie http://www.transparency.de/OECD-Konvention.1242.0.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 29 der Konvention erfolgt durch die OECD Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung (OECD Working Group on Bribery).108 4.8. Transparency International Transparency International ist eine Nichtregierungsorganisation mit Hauptsitz in Berlin.109 Die Organisation verfügt über eine Sektion in Deutschland ("Transparency Deutschland") arbeitet gemeinnützig und ist politisch unabhängig. Transparency Deutschlands Grundprinzipien sind Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft.110 Ein zentraler Ansatzpunkt richtet sich auf Verbesserungen der ethischen Standards im nationalen und internationalen Sport. Insgesamt geht es nicht nur um die Situation in Deutschland, sondern darüber hinaus um eine internationale Wirkung mit dem Ziel, weltweit zu transparenten und demokratischen Sportstrukturen beizutragen. Insbesondere die mögliche Bewerbung Berlins oder Hamburgs um die Olympischen Sommerspiele 2024 wird als Chance angesehen, Transparenz und Verantwortlichkeit in den Institutionen des Sports zu verankern.111 5. Reformen in internationalen Sportorganisationen: Good Governance bei IOC und FIFA? Bedroht ist die Integrität des Sports vor allem durch unzulängliche Steuerungs- und Regelungssysteme in den internationalen Sportorganisationen. Zu nennen sind etwa Intransparenz und ineffektive Kontrollmechanismen. Vergleichsmaßstab ist dabei zumeist der aus der Unternehmenswelt stammende Begriff der Corporate Governance.112 Der aus dem angloamerikanischen Sprachraum übernommene Begriff der Corporate Governance bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Die entsprechenden vorab auf dem Prinzip der Selbstregulierung beruhenden Richtlinien eines Unternehmens sollen Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Führung und Kontrolle auf der 108 Vgl. dazu die Beurteilung durch Transparency International unter http://www.transparency.de/13-10-08-OECD- Progress-Report.2373.0.html?&contUid=5387. 109 Transparency International wurde 1993 von in London und Berlin gegründet und ist international tätig. Im Sportbereich ist die Arbeit von Transparency International darauf ausgerichtet, weltweit zu transparenten und demokratischen Sportstrukturen beizutragen. Vgl. dazu www.transparency.org/whatwedo/activity/our_work_on_sport. 110 Vgl. http://www.transparency.de. 111 Vgl. www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Sport/Positionspapier_Grundsaetze_einer_transparenten_ Olympiabewerbung_13-03-05.pdf 112 Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Regelungen zur Corporate Governance haben grundsätzlich die Aufgabe, durch geeignete rechtliche und faktische Arrangements die Spielräume und Motivationen der Akteure für regelwidriges Verhalten einzuschränken. Vgl. dazu http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/corporategovernance .html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 30 obersten Unternehmensebene herstellen. Gleichzeitig soll das Risiko von Machtmissbrauch durch inhaltliche und organisatorische Vorgaben vermindert werden. Transparenz ermöglicht Steuerung und Kontrolle, baut Informationsasymmetrien ab und schafft Vertrauen. Diese Erkenntnisse aus dem Unternehmenssektor werden inzwischen auch im Bereich des Sports berücksichtigt. In der jüngeren Vergangenheit sind in verschiedenen Etappen eine Reihe von Governance-Reformen umgesetzt worden. Im Vordergrund dieser Reformen stehen klare Aufgabenteilungen in den Statuten der Sportverbände, transparente Handlungsabläufe, der Verzicht auf geheime Wahlen, die Offenlegung von Bilanz und Erfolgsrechnung sowie der Interessenbindungen der Beteiligten. Eine gute Organisationsstruktur eines Sportverbandes zeichnet sich namentlich aus durch eine personelle Trennung von Führungs- und Kontrollorganen sowie Amtszeitbegrenzungen. Ein einheitliches, branchenübergreifendes Corporate Governance-System wie etwa der Deutsche Corporate Governance Kodex, der wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften darstellt und in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung enthält, hat sich jedoch im Sportsektor bislang nicht entwickelt.113 So sind insbesondere die Grundsätze der Corporate Governance in den internationalen Sportverbänden noch nicht konsequent umgesetzt worden. Dies hängt unter anderem mit der vereinsrechtlichen Organisation der internationalen Sportverbände zusammen. Das Vereinsrecht kennt keine rechtlichen Vorgaben zur Verbandsführung. Damit gab es für die Sportverbände lange Zeit keinen Anlass, ihre interne Organisation nach anerkannten Corporate Governance-Grundsätzen auszugestalten und so klare Verantwortungen in Führung und Kontrolle sicherzustellen. Die Korruptionsskandale der jüngeren Vergangenheit machen deutlich, dass die Bekämpfung entsprechender Missbräuche primär in den Sportorganisationen erfolgen muss und damit die Einrichtung transparenter Führungs- und Kontrollstrukturen auch im Sport eine unverzichtbare Voraussetzung guter Verbandspolitik geworden ist. Dennoch wurden in den letzten Jahren in den Sportorganisationen Reformen durchgesetzt, die das ethischen Handeln der Akteure betonen und auf mehr Transparenz der Entscheidungsstrukturen abzielen.114 Am Beispiel von IOC und FIFA wird dies im Einzelnen dargestellt. 113 Der Deutsche Corporate Governance Kodex zielt darauf ab, Transparenz und Publizität in diesen Unternehmen zu erhöhen. Auch den nicht börsennotierten Gesellschaften wird die Beachtung des Kodex empfohlen (http://www.dcgk.de). Auch auf Europäischer Ebene existieren Ansätze zur Verbesserung der Corporate Governance (http://ec.europa.eu/internal_market/company/modern/index_de.htm). Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch die OECD-Grundsätze der Corporate Governance; sie bieten Leitlinien für die nationale Gesetzgebung in den 30 Mitgliedstaaten (http://www.oecd.org/corporate). Zum Sportsektor vgl. auch CHAKER (2004) und "Sport For Good Governance" unter http://www.s4gg.eu/. 114 Einen empirischer Überblick mit einem Good Governance Index des europäischen Sports bieten BREUER/HALLMANN (2012). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 31 5.1. Überarbeitung des IOC-Regelwerks: Ethik-Code und Agenda 2020 Bereits im Jahr 1999 hat das IOC eine Ethikkommission115 als neues Organ eingesetzt, die einen Code of Ethics ausarbeitete, der verbindliche Verhaltensanweisungen an die Mitglieder der Olympischen Bewegung enthält. Dazu gehören IOC-Mitglieder, Bewerber-, Kandidatur- und Austragungsstädte, Organisatoren der Olympischen Spiele und die Nationalen Olympischen Komitees.116 Im Rahmen von Olympischen Spielen ist der Anwendungsbereich des Codes of Ethics auch auf die an den Spielen Teilnehmenden ausgeweitet worden. Internationale Sportverbände sind dem Code of Ethics nicht automatisch unterstellt, werden aber aufgefordert, ein entsprechendes Regelwerk zu schaffen oder sich dem Code of Ethics zu unterstellen (Code of Ethics 2013, Präambel).117 Im Code of Ethics ist es den Mitgliedern der Olympischen Bewegung allgemein untersagt, direkt oder indirekt Geschenke oder sonstige Vorteile jeglicher Natur, die in Zusammenhang mit den Olympischen Spielen stehen, anzubieten, entgegenzunehmen oder zu fordern. Geschenke sind nur erlaubt, soweit sie von sehr geringem Wert sind und als Geste des Respekts überreicht werden (Ziffer B 2, Code of Ethics 2013). Während der Bewerbungsphase gelten zwischen den Kandidaturstädten und den Funktionären des IOC strengere Bestimmungen. Gemäß den Rules of Conduct besteht in dieser Zeitphase ein umfassendes Verbot, Geschenke anzubieten oder anzunehmen (Art. 9 Rules of Conduct 2013). Außerdem ist es den IOC- Mitgliedern grundsätzlich untersagt, Reisen in Kandidatenstädte zu unternehmen oder einer Einladung eines Botschafters aus einem Land einer Kandidatenstadt Folge zu leisten. Falls dennoch ein IOC-Mitglied eine Reise in eine Kandidatenstadt vorhat, muss die Ethikkommission informiert werden. Im Gegenzug ist es den Abgeordneten einer Kandidaturstadt nicht erlaubt, Mitgliedern des IOC einen Besuch abzustatten (Art. 12 Rules of Conduct 2013). Im Jahre 2009 wurden anlässlich des Kongresses in Kopenhagen die „Basic Universal Principles of Good Governance of the Olympic and Sports Movement“ angenommen.118 Die darin enthaltenen Grundsätze zu Organisationsprinzipien und Selbstregulierung, Integrität und Ethik sowie Verantwortlichkeit und Transparenz wurden den Mitgliedern der Olympischen Bewegung als Minimalstandards zur Übernahme empfohlen (Ziff. 3.6 der Principles). Seit der Revision des Code of Ethics im Jahr 2010 sind diese universalen Prinzipien ein Teil des Code of Ethics (Code of Ethics 2013: S. 67ff.). Entsprechend sind die Mitglieder der Olympischen Organisation grundsätzlich verpflichtet, einen Code of Ethics mit allgemeinen Verhaltensregeln zu erlassen 115 Vgl. http://www.olympic.org/ethics-commission.. 116 Zu den olympischen Ethik-Standards gehören auch die “Rules of Conduct Applicable to All Cities Wishing to Organise the Olympic Games”; der Ethik-Code und Durchführungsbestimmungen finden sich unter www.olympic.org/ethics-commission?tab=code-of-ethics. 117 In der Präambel heißt es: “The International Federations and Recognised Organisations shall adopt a code of ethics based on the principles and rules of the IOC Code of Ethics or adopt the IOC Code of Ethics in a written declaration.” Auch der deutsche DOSB hat im Dezember 2013 ein solches Regelwerk verabschiedet. Das Dokument findet sich unter www.dosb.de/de/organisation/verbandsnews /detail/news/ethik_code_nach_prinzipien_guter_verbandsfuehrung_beschlossen/. Für die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele München 2018 wurde vom DOSB ein Bewerbungs-Ethik- Code auf der Grundlage eines Entwurfes von Transparency Deutschland vorgelegt. Das Dokument findet sich unter https://www.dosb.de/fileadmin/Bilder_allgemein/Veranstaltungen/Muenchen2022/Ethik- Code_und_Richtlinien_Bewerbungs-GmbH_231013.pdf. 118 Vgl. http://www.s4gg.eu/docs/Basic_Universal_Principles_of_Good_Governance.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 32 und durchzusetzen. Inhaltlich werden jedoch keine Vorgaben gemacht, das IOC belässt es vielmehr bei der unverbindlichen Empfehlung, sich bei der Ausarbeitung am Code of Ethics des IOC zu orientieren. Verstöße gegen den Code of Ethics sowie gegen die Rules of Conduct werden von der Ethikkommission behandelt. Sofern erforderlich, unterbreitet diese dem Exekutivkomitee des IOC Vorschläge zur Sanktionierung des Fehlverhaltens. Das Exekutivkomitee kann etwa Ermahnungen und Suspensionen aussprechen oder den Status als Kandidatenstadt sowie das Recht, Olympische Spiele zu organisieren, aberkennen (Art. 59 Olympische Charta 2014). Zur wirksameren Bekämpfung von Korruption bei Vergabeverfahren hat das IOC bereits im Jahre 1999 einen neuen Modus für die Wahl des Austragungsortes der Olympischen Spiele eingeführt. Anlass zur Änderung des Wahlverfahrens waren die Korruptionsvorfälle bei der Vergabe der Olympischen Spiele von Salt Lake City. Während gemäß der alten Regeln der Austragungsort in einem einstufigen Wahlverfahren bestimmt wurde, sehen die neuen Organisationsbestimmungen ein zweistufiges Vergabeverfahren vor. In einem ersten Schritt werden von der Evaluierungskommission, welche vom IOC-Exekutivkomitee eingesetzt wird, auf der Grundlage technischer Bewertungskriterien diejenigen Bewerber mit den besten Voraussetzungen für die Durchführung Olympischer Spiele ausgewählt (Vorverfahren). Den eigentlichen Vergabeentscheid trifft schließlich die Vollversammlung mit ihren 115 Mitgliedern (Art. 33 Olymic Charter 2014). Die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Reformen haben die Governance-Strukturen des IOC gestärkt. Mit der Änderung des Wahlverfahrens ist die Beeinflussung der Vergabeentscheidungen durch Korruptionshandlungen deutlich erschwert worden. Da die Vergabe der Spiele in einem zweistufigen Verfahren erfolgt und die abschließende Entscheidung durch die IOC-Session mit ihren 115 Mitgliedern gefällt wird, sind die Risiken einer irregulären Beeinflussung der Vergabe grundsätzlich geringer geworden. Ein neuer Reformschritt wurde mit der „Olympische Agenda 2020“119 eingeleitet. Die Olympischen Spiele und das Bewerbungsverfahren sollen künftig flexibler, nachhaltiger, bescheidener und kostengünstiger werden.120 Die Ergebnisse von 14 Arbeitsgruppen, die eigens zu diesem Zweck eingesetzt wurden, sowie der Beratungen der Exekutive und der Kommissionen des IOC wurden auf einer Sondervollversammlung des IOC vom 7. bis 9. Dezember 2014 in Monaco vorgestellt, beraten und abgestimmt.121 Zu den wesentlichen Reformelementen gehören: 119 Im November 2014 wurden die Reformpläne vorgestellt: Die Olympischen Spiele werden künftig kostengünstiger veranstaltet werden. Bewerberstädte sollen dabei finanziell unterstützt werden, zudem soll die Diskriminierung von Personen wegen ihrer sexuellen Neigungen in der Olympischen Charta untersagt werden. Zu den Neuerungen vgl. http://www.olympic.org/olympic-agenda-2020. 120 Der Sportphilosoph unter Gebauer betont in einem Interview (HEESS 2015): „Ich glaube, die großen Verbände tun gut daran, sich Länder zu suchen, die sportliche Großveranstaltungen so organisieren wollen, dass sie nicht mehr gigantisch sind, sondern dass sie für die Bürger eine Bereicherung darstellen und für die Entwicklung eines Landes positiv sind.“ 121 Eine deutsche Übersetzung des Reformpakets findet sich unter www.dosb.de/de/olympia/olympischenews /detail/news/dosb_legt_uebersetzung_der_olympischen_agenda_2020_vor. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 33 – Das IOC will eine aktivere Rolle im Bewerbungsprozess übernehmen und Städte, die es als geeignet betrachtet, Olympische Spiele zu organisieren, zu einer Kandidatur ermutigen. Bewerber sollen so weit wie möglich mit bereits bestehenden Infrastrukturen planen. – Der Vertrag zwischen IOC und Gastgeberstadt („Host City Contract“) soll entschlackt und inklusive der finanziellen Unterstützung durch das IOC öffentlich gemacht werden. Der Unterschied von Organisations- und Investitionsbudget soll deutlich gemacht werden. Außerdem soll der Vertrag eine Klausel enthalten, die jede Form von Diskriminierung verbietet, wie es auch in der Olympischen Charta enthalten ist; – Die Regel sechs der Olympischen Charta, in der die fundamentalen Rechte der Teilnehmer beschrieben werden, wird um den Punkt der „sexuellen Orientierung“ erweitert. – Die Rechnungslegung des IOC soll den internationalen Vorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) angepasst und transparent gemacht werden. – Die Altersbegrenzung von 70 Jahren für IOC-Mitglieder soll in begründeten Fällen um eine weitere Amtszeit von höchstens vier Jahren nach oben verschoben werden können. Eine neu zu schaffende Nominierungskommission soll Kandidaten für vakante Positionen vorschlagen. – Die Unabhängigkeit der Ethikkommission des IOC soll gestärkt, der Ethikkodex der Agenda 2020 angepasst und transparent gemacht werden. – Die Bewerbungskosten sollen gesenkt werden. Das IOC übernimmt zumindest einen Teil der Kosten für die nötigen Präsentationen.122 – Die Spiele sollen sich weg vom starren Sport- zu einem Event-orientierten Programm bewegen. Statt die Zahl der Sportarten im Sommer auf 28 zu begrenzen, wird deshalb als Obergrenze die Zahl der Wettbewerbe auf 310 begrenzt (100 im Winter); dies entspricht auch der Zahl der zu vergebenden Medaillensätze. Konkret heißt dies, dass künftig mehr als 28 Sportarten (Sommer) vertreten sein können, jedoch soll es bei maximal rund 10 500 Athletinnen und Athleten bleiben (Winter: 2900); neue Wettbewerbe müssen aber zulasten anderer ins Programm kommen; vorgesehen ist auch eine Begrenzung der Zahl der Offiziellen (5000 im Sommer und 2000 im Winter); 122 Bereits im Juli 2014 berieten die Präsidenten internationaler Fachverbänden und Interessensgruppen in Lausanne auf Einladung von IOC-Präsident Thomas Bach über zentrale Themen der Agenda (HETTFLEISCH 2014). Einvernehmen zeigte sich vor allem im Hinblick auf eine Änderung des Bewerbungsprozess um Olympische Spiele. Vgl. dazu www.olympic.org/news/olympic-summit-gives-full-support-to-olympic-agenda-2020/235284 sowie eine Übersicht des DOSB vom 15. Juli 2014, abrufbar unter www.dosb.de/en/olympia/olympischenews /detail/news/spiele_staerker_an_gastgeberstaedte_anpassen/. Zu einer Bewertung vgl. aus der Fülle der Beiträge beispielsweise KISTNER (2014a), GERMANN (2014a; 2014b) und SIMEONI (2014) sowie die Beiträge zur Agenda 2020 in http://www.insidethegames.biz/ sowie http://www.aroundtherings.com/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 34 – Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll künftig die Austragung einzelner Wettbewerber bzw. Sportarten oder einzelner Disziplinen außerhalb der Gastgeber-Stadt oder in Ausnahmefällen sogar außerhalb des Landes möglich sein; – Stärkere Nutzung bestehender Sportstätten, außerdem sollen verstärkt temporäre Bauten genutzt werden; bei neuen Anlagen soll ein schlüssiges Nachhaltigkeitskonzept für die Sportstätten vorgelegt werden; – Der Frauenanteil bei Olympia soll weiter steigen (Ziel 50 Prozent); besonders gefördert werden sollen gemischte Teamwettbewerbe; – Einrichtung eines Olympischen Fernsehkanals zur Übertragung Olympischer Sportarten: Ziel ist die Schaffung eines eigenen TV-Senders (Kosten etwa 490 Millionen Euro), zunächst soll eine digitale Plattform den olympischen Sportarten zwischen den Spielen zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen. Aus der Sicht des Deutschen Olympischen Sportbundes ist die Reform ein wichtiger Schritt zu mehr Augenmaß und mehr Bescheidenheit. Dies gelte insbesondere für die Änderungen beim Bewerbungsprozess , die mehr Klarheit und Transparenz bei der Budgetstruktur brächten. Verwiesen wurde auch darauf, dass der als Knebelvertrag geltende „Host-City-Vertrag“ künftig öffentlich gemacht werden müsse. Insgesamt sei damit die Grundlage gelegt worden, um die Olympischen Spiele nachhaltiger und kostengünstiger stattfinden zu lassen. Allerdings werde sich erst in der Umsetzung zeigen, was davon in der Realität tatsächlich ankommt.123 Menschenrechtsorganisationen hatten bereits im Vorfeld der Verabschiedung der Agenda 2020 den Präsidenten des IOC) dazu aufgefordert, bei den geplanten neuen Standards für die Olympischen Spiele dem Schutz der Menschenrechte, menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und der Korruptionsprävention besondere Priorität beizumessen und zur Grundlage von Sport-Großveranstaltungen zu machen .124 Im Dezember 2014 wurde außerdem in einem Brief an IOC-Präsident Thomas Bach gefordert , Sport-Großveranstaltungen so zu organisieren, dass Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Kindern und der Beschäftigten, sowie Erfordernisse des Umweltschutzes und der 123 Diese Ansicht vertrat DOSB-Präsidiumsmitglied Bernhard Schwank am 28. Januar vor dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages. Die Agenda 2020 erhöhe auch die Chancen der deutschen Bewerberstädte Hamburg und Berlin, den Zuschlag für die Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele 2024 zu erhalten (hib, Nr. 049, 28.01.2014). 124 Vgl. dazu “Human Rights Watch Submission to Olympic Agenda 2020”, abrufbar unter www.hrw.org/news/2014/04/11/human-rights-watch-submission-olympic-agenda-2020. Vgl. auch www.dosb.de/de/olympia/olympische-news/detail/news/human_rights_watch_sieht_das_ioc_als_vorreiter/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 35 Korruptionsprävention von der Bewerbungsphase über die Vorbereitung bis zur Durchführung und abschließenden Berichterstattung beachtet werden.125 5.2. Reformbestrebungen bei der FIFA: Ethikreglement und Sanktionierung von Fehlverhalten Als Instrument der internen Korruptionsbekämpfung setzte das Exekutivkomitee der FIFA im Jahre 2006 eine Ethikkommission ein.126 Im Jahre 2009 wurde ein neues FIFA-Ethikreglement verabschiedet, das verbindliche Verhaltensregelungen unter anderem auch im Zusammenhang mit dem Umgang von Interessenskonflikten für alle FIFA-Offiziellen enthält.127 Im Gefolge der zunehmenden öffentlichen Kritik an der FIFA wurde im Oktober 2011 ein weiterer Reformschritt eingeleitet. Anlässlich des 62. FIFA-Kongresses in Budapest am 25. Mai 2012 wurden erste Statutenänderungen angenommen, die am 25. Juli 2012 in Kraft getreten sind.128 Insbesondere wurde eine Restrukturierung der Ethikkommission in zwei Kammern (Untersuchungskammer und rechtsprechende Kammer) bestätigt (Art. 63 FIFA Statuten Juli 2014). Zudem wurde eine Audit- und Compliance-Kommission geschaffen (Art. 36 FIFA Statuten 2014).129 Die Wahl oder Absetzung der Mitglieder der Audit- und Compliance-Kommission wie auch der Rechtsorgane (Disziplinarkommission, Ethikkommission und Berufungskommission) hat dabei durch den FIFA-Kongress zu erfolgen (Art. 25 FIFA Statuten 2012). Schließlich wurde am 17. Dezember 2011 eine unabhängige Kommission für Governance unter dem Vorsitz von Mark Pieth (Universität Basel) bestellt und beauftragt, ein umfassendes Reformprogramm auszuarbeiten sowie die Umsetzung durch die FIFA zu überwachen.130 Eine weitere Neuerung ist die Überprüfung durch die Untersuchungskammer der Ethikkommission, der sich der Präsident, die Mitglieder der Audit- und Compliance-Kommission sowie die Mitglieder der Rechtsorgane bei der Wahl oder Wiederwahl stellen müssen. Hinzu kommt, dass die FIFA seit einigen Jahren die jährlichen Abschlüsse an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften für 125 Zu den Unterzeichnern des Briefes vom 5. Dezember 2014 gehörten: Amnesty International, FIFPro – World Players’ Union, Football Supporters Europe, Human Rights Watch, International Trade Union Confederation, Supporters Direct Europe, Terre des Hommes International Federation und Transparency International Deutschland. Das Dokument findet sich unter www.hrw.org/de/news/2014/12/05/zivilgesellschaftlichesbuendnis -fordert-vom-ioc-eine-vorreiterrolle-fuer-saubere-in. 126 Vgl. http://de.fifa.com/aboutfifa/organisation/bodies/standingcommittees/committee=1882034.html. Vgl. auch die Übersicht unter http://en.wikipedia.org/wiki/FIFA. 127 Das FIFA-Ethikregelement (Ausgabe 2012) ist abrufbar unter http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/01/10/77/47/codeofethics2012d.pdf. 128 Zum Hintergrund des Reformprozesses: Im August 2011 beauftragte die FIFA das Basel Institute on Governance, ein Reformprojekt auszuarbeiten, mit dem Ziel, die Reputation der Fifa zu stärken und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen (www.baselgovernance.org/fifa). Vgl. zum Governance Prozess der FIFA auch die Dokumente unter www.fifa.com/aboutfifa/organisation/footballgovernance/process/structure.html. 129 Vgl. http://de.fifa.com/aboutfifa/organisation/bodies/standingcommittees/committee=1935614.html. 130 Vgl. dazu http://de.fifa.com/aboutfifa/organisation/news/newsid=1549902/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 36 Unternehmungen angepasst hat.131 Damit soll sichergestellt werden, dass die Abschlüsse der FIFA Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage enthalten. Für die Abschlüsse seit 2007 wurde auch eine externe Revisionsstelle zur Prüfung beigezogen.132 Nach den Regelungen sind FIFA-Funktionäre im Rahmen der Ausübung ihres Mandats zu einem ethisch integren Verhalten verpflichtet.133 Insbesondere ist ihnen untersagt, ihre Stellung zu für private Vorteile auszunutzen (Art. 13 FIFA-Ethikreglement 2012). Weiter haben sie generell alle Situationen zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen können. Bei einem bestehenden oder möglichen Interessenkonflikt dürfen FIFA-Offizielle ihr Amt nicht mehr ausüben. Als Interessenkonflikt gilt, wenn eine unabhängige und zielgerichtete Erfüllung der Pflichten nicht mehr gewährleistet ist (Art.19). Gänzlich verboten ist die Annahme oder Gewährung von Geldgeschenken (Art. 20). Im Reglement ausdrücklich geregelt ist das Verbot der aktiven und passiven Bestechung (Art. 21): „Diesem Reglement unterstellte Personen dürfen keine persönlichen oder ungebührlichen finanziellen oder sonstigen Vorteile anbieten, versprechen, gewähren oder annehmen, um von einer Person inner- oder außerhalb der FIFA eine Geschäftsbeziehung oder einen anderen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen oder aufrechtzuerhalten. Solche Handlungen sind verboten, ungeachtet, ob sie direkt oder indirekt über oder in Verbindung mit Vermittlern oder nahestehenden Parteien gemäß diesem Reglement erfolgen. Insbesondere dürfen diesem Reglement unterstellte Personen im Gegenzug für die Ausübung oder Unterlassung einer Handlung, die mit ihrem offiziellen Amt verbunden ist und pflichtwidrig ist oder in ihrem Ermessen liegt, weder ungebührliche finanzielle noch sonstige Vorteile anbieten, versprechen, gewähren oder annehmen. Jegliches solches Angebot ist der Ethikkommission zu melden.“ Festgehalten ist in diesem Artikel auch das Verbot der Belästigung bzw. der sexuellen Belästigung. Verboten sind in diesem Zusammenhang insbesondere Drohungen, Vorteilsversprechen und Nötigung. Für die Beurteilung von Verstößen der FIFA-Offiziellen ist die Ethikkommission zuständig. Zur Sanktionierung von Fehlverhalten stehen ihr alle Disziplinarmaßnahmen der FIFA-Regelwerke zur Verfügung (Art. 65 FIFA-Staturen und Art. 5 ff. FIFA-Ethikreglement 2012). Sie kann Ermahnungen, Verweise, Geldstrafen oder sogar ein Verbot 131 Da sich die International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgrund der vielen technischen Vorschriften und Regeln nicht für die Budgetierung und das tägliche Kostencontrolling eignen, werden die Budgets auf sogenannter Cash-Basis erstellt und vom Kongress verabschiedet. Vgl. Finanzbericht der FIFA 2013, abrufbar unter http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/02/30/12/07/fifafr2013de_german.pdf. Vgl. jedoch kritisch WEINREICH (2012). 132 Zum FIFA-Reformprozess vgl. PIETH (2014) und PIELKE (2013); vgl. auch die eigene Übersicht der FIFA unter http://de.fifa.com/aboutfifa/organisation/bodies/congress/news/newsid=2089520/index.html. 133 Auch in den FIFA-Statuten (Ausgabe 2014) wird dies in Punkt 2 (Zweck der FIFA) unterstrichen: „Integrität, Ethik und Fairplay zu fördern und dadurch zu verhindern, dass Methoden oder Praktiken wie Korruption, Doping oder Spielmanipulation vorkommen, die die Integrität der Spiele, Wettbewerbe, Spieler, Offiziellen und Mitglieder gefährden oder zu Missbräuchen führen könnten.“ Die Statuten sind abrufbar unter http://de.fifa.com/mm/document/affederation/generic/02/41/81/55/fifastatuten2014_d_german.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 37 für jegliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Fußball aussprechen (Art. 10 ff. FIFA- Disziplinarreglement 2011). Gleichwohl stellt sich die Frage, inwieweit diese Reformmaßnahmen geeignet sind, eine neue Governance-Kultur in der FIFA zu etablieren. In der verbandlichen Praxis der FIFA hat der bisherige Reformprozess – wie die jüngsten Erfahrungen zeigen134 – die faktische Governance- Infrastruktur noch nicht nachhaltig verändert.135 Ob die Governance-Reformen auf längere Sicht erfolgreich sein werden, wird nicht zuletzt von der künftigen Tätigkeit der in der zweistufig arbeitenden Ethikkommission (Untersuchung und Rechtsprechung) abhängen. Deren noch nicht klar konturiertes Selbstverständnis und ihre daraus folgende Durchsetzungsfähigkeit werden die weitere Reformagenda bestimmen und damit auch eine prägende Wirkung auf die internationale Reputation der FIFA ausüben. Die weitere Handhabung des Berichts des ehemaligen FIFA- Chefermittlers Garcia könnte dabei als ein Indiz für Indikator für die Reformfähigkeit der FIFA angesehen werden.136 Ebenso gilt dies hinsichtlich der Herstellung ausreichender Transparenz und Aufklärung über die Abläufe bei der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaften der Jahre 2018 und 2022. Auch institutionelle Rahmenbedingungen müssen in den Blick genommen werden. So fehlen auch immer noch die seit langem geforderten Rechtsänderungen des Schweizer Gesetzgebers; die bestehende Rechtsgrundlage gibt den in der Schweiz ansässigen Sportorganisationen nur geringe Anreize zur Entwicklung durchgreifender Good-Governance im verbandsinternen Regelwerk.137 6. Fazit und Reformperspektiven Auch wenn die jüngsten Korruptionsverwicklungen von Mitgliedern des Exekutivkomitees der FIFA im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußballweltmeisterschaften 2018 und 2022 keineswegs repräsentativ für das Verhalten der meisten Sportverbände in der Schweiz sind, haben diese Vorkommnisse insbesondere die Indikatoren Unabhängigkeit, Transparenz und Integrität 134 Vgl. dazu die Beiträge von KISTNER (2014b), SIMEONI (2012), GALLAROTTI/KUTSCHER (2013); anschaulich auch die Sendung „Die Machenschaften der FIFA“ (DLF, 15.07.2014); das Manuskript ist abrufbar unter www.deutschlandfunk.de/weltfussball-die-machenschaften-der-fifa.724.de.html?dram:article_id=291899; hinzu kommt „Die FIFA-Farce“ (DLF, 27.12.2014), abrufbar unter www.deutschlandfunk.de/fussball-die-fifafarce .1346.de.html?dram:article_id=307248. 135 Eine kritische Beurteilung ist weiterhin vorherrschend. Vor diesem Hintergrund hat Anfang 2015 der Ausschuss für Kultur, Bildung, Wissenschaft und Medien des Europarates einen Resolutionsentwurf zur „Reform of Football Governance“ verabschiedet, der im April 2015 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vorgelegt wird; der Report enthält weitreichende Forderungen zur Überarbeitung der FIFA- Organisationsstruktur hinsichtlich Leitungspersonal, Finanztransparenz und -kontrolle sowie Vorkehrungen zu Korruption und Interessenkonflikten; das Dokument ist abrufbar unter http://websitepace .net/documents/19871/1131254/20150127-FootballGovReform-EN.pdf/420450bd-b582-494d-b89c- 9430845396a8. 136 Zum aktuellen Stand vgl. http://en.wikipedia.org/wiki/Garcia_Report. 137 Vgl. http://www.transparency.ch/de/themen/Sport/index.php?navanchor=2110013 sowie http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Sport/Schenk_Compliance_im_Sport_14-06-10.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 38 in der verbandlichen Praxis negativ beeinflusst und das von den Verbänden immer wieder vorgetragene Bekenntnis zur Anti-Korruptionsbekämpfung starkem Zweifel ausgesetzt. So kommt ein Bericht von Transparency International zur Erkenntnis, dass die bisherigen Maßnahmen der (internationalen ) Sportverbände nicht ausreichen, um Korruption effizient zu verhindern. Weiterer Reformbedarf zeichnet sich deshalb ab, allerdings lässt sich zusammenfassend festhalten, dass die Bekämpfung der Korruption im internationalen Sport nicht mit einem einzigen Instrument erfolgen kann. Auch hat sich gezeigt, dass die Sportorganisationen recht unterschiedlich ausgerichtete Reformanstrengungen unternommen haben.138 Weitere Reformmaßnahmen im Bereich der Sportorganisationen sowie im staatlichen Sektor erscheinen deshalb unausweichlich. Zunächst ist der Sport ist in seiner Primärzuständigkeit gefordert, verstärkt gegen die Korruption in den eigenen Reihen vorzugehen. Die Problematik zeigt sich etwa darin, dass die Grundsätze der Corporate Governance, wie sie heute im Unternehmenssektor verankert sind, in den internationalen Sportverbänden bisher nicht konsequent umgesetzt worden sind. Eine Ursache des Mangels liegt in der vereinsrechtlichen Organisation der internationalen Sportverbände. Da das Vereinsrecht in der Schweiz keine rechtlichen Vorgaben zur Verbandsführung vorsieht, bestand für die zumeist in der Schweiz angesiedelten Organisationen lange Zeit keinen Anlass, ihre interne Organisation nach anerkannten Corporate Governance-Grundsätzen auszugestalten und so klare Verantwortungen in Führung und Kontrolle sicherzustellen. Gleichwohl machen die Korruptionsskandale der jüngeren Vergangenheit deutlich, dass die Bekämpfung entsprechender Missbräuche primär in den Sportorganisationen erfolgen muss und damit die Einrichtung transparenter Führungs- und Kontrollstrukturen auch im Sport eine unverzichtbare Voraussetzung guter Verbandspolitik geworden ist.139 In dieser Hinsicht ist in den letzten Jahren in einigen Sportorganisationen eine Reihe von Reformen umgesetzt worden, die das ethische Handeln der Akteure betonen und auf mehr Transparenz der Entscheidungsstrukturen abzielen.140 138 Zu den unterschiedlichen Vorgehensweisen von FIFA und IOC vgl. auch http://www.soccernomicsagency .com/?p=660. 139 Reformoptionen beziehen sich außerdem auf den Modus der sportlichen Großveranstaltungen. So könnte etwa die FIFA angesichts der Kosten und Folgekosten der notwendigen Sportstätten erwägen, ihre Weltmeisterschaftsendrunde für eine enger begrenzte Zahl von Stadien auszuschreiben. Damit ließen sich übermäßige Kosten und Fehlinvestitionen vermeiden. Das jetzige WM-Format mit 32 teilnehmenden Mannschaften könnte ohne technische Probleme – wenn auf Kunstrasen gespielt wird – in weniger als den zwölf Stadien (wie in Brasilien) ausgetragen werden. Mit einer solchen Begrenzung könnten nicht nur Fehlinvestitionen, sondern auch Korruption auf regionaler und lokaler Ebene begrenzt werden (BRENKE/WAGNER 2014b: 520). Vgl. dazu auch GRIX/LEE (2013) mit Blick auf die Gastgeberrolle Chinas (Olympische Spiele 2008), Südafrikas (Fußball WM 2010) sowie Brasiliens (Fußball WM 2014/Olympische Spiele 2016). 140 Vorschläge zur Änderung der Arbeitsweise der Sportorganisationen finden sich auch auf der Petitionsplattform change.org. Gefordert wird beispielsweise, dass ARD und ZDF vom Kauf der Übertragungsrechte zurücktreten, solange die FIFA die Verträge mit den Gastgebern der Spiele nicht verbessert und eine Nachhaltigkeitsklausel aufnimmt, die die Wahrung der Menschenrechte garantiert und Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen vorsieht (www.change.org/p/meine-gez-geb%C3%BChr-nicht-an-die-fifa-mafia); gefordert wird außerdem der Entzug der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 an Russland (www.change.org/p/fifa-dismiss-russia-ashost -of-the-2018-world-cup). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 39 Gefordert werden umfassende Good-Governance-Systeme, die die Einhaltung von „Regeltreue“ (Compliance) auf allen Ebenen des organisierten Sports ermöglichen.141 Die Kommission der Europäischen Union („EU“) stellte dazu bereits in der Mitteilung zur „Entwicklung der Europäischen Dimension des Sports“ vom 18. Januar 2011 fest: „Good Governance im Sport ist eine Voraussetzung für die Autonomie und die Selbstregulierung von Sportverbänden.“ (KOM (2011)12, S. 12).142 Sportorganisationen und -verbände sollen bereits in der Vorbereitungs- und Bewerbungsphase von Sportgroßereignissen die notwendigen Compliance-Regeln und Monitoring-Verfahren verankern. Wichtig sei auch die Verankerung von „Corporate Social Responsibility“-Vorgaben143 im Regelwerk der Sportorganisationen. Verwiesen wird außerdem auf die Möglichkeit der Ausarbeitung einer internationalen Konvention für die Vergabe und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen. Wichtige Themen sind darüber hinaus die Einhaltung der Menschenrechte144 im Ausrichterstaat, Umweltstandards,145 Transparenz der Konsultations- und Entscheidungsprozesse einschließlich Bürgerbeteiligung146 sowie ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit147 und finanzwirtschaftliche Tragfähigkeit.148 Zunehmend werden auch die langfristigen Auswirkungen von sportlichen Großveranstaltungen 141 Vgl. dazu den Beitrag von Silvia Schenk (Transparency International) vom 10. Juni 2014; das Dokument ist abrufbar unter www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Sport/Schenk_Compliance_im_Sport_14-06- 10.pdf. Vgl. dazu auch RÜCK (2013) und SCHULKE (2013) sowie den Ratgeber für Verbände von Swiss Olympic „Transparenz im organisierten Sport“ (2010), abrufbar unter www.swissolympic.ch/Portaldata/41/Resources/ 07_medien_downloads/dossiers/transparenz_im_sport/Broschuere_Transparenz_d.pdf. 142 Das Dokument findet sich unter eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0012:FIN:DE:PDF. 143 Vgl. auch die Empfehlungen von Global Compact: “Fighting Corruption in Sport Sponsorship and Hospitality - A practical Guide for Companies” (2014), abrufbar unter www.unglobalcompact.org/resources/771. Dazu sollen in den Sportverbänden Regeln und Strukturen „Corporate Social Responsibility” verankert werden; vgl. dazu http://www.csr-in-deutschland.de/ueber-csr/leitsaetze-und-instrumente/united-nations-global-compact.html. Weitere Hinweise finden sich unter http://www.csr-in-deutschland.de/ueber-csr/was-ist-csr.html. 144 Vgl. insbesondere die Vorschläge des INSTITUTE FOR HUMAN RIGHTS AND BUSINESS (2013). 145 Vgl. dazu etwa die Dokumentation des 18. Symposiums zur nachhaltigen Entwicklung des Sports vom 09.-10. Dezember 2010 in Bodenheim/Rhein, abrufbar unter www.klimaschutz-im-sport.de/fileadmin/fmdosb /arbeitsfelder/umwelt-sportstaetten/Veroeffentlichungen/Doku_Symp_2010_gesamt.pdf 146 Ein besonderer Aspekt richtet sich dabei auf die Interessen der Anwohner im Umfeld von geplanten Sportanlagen und Verkehrsprojekten; vgl. dazu einen Bericht des CENTRE ON HOUSING RIGHTS AND EVICTIONS (2007) im Vorfeld der Olympischen Spiele von London 2012. 147 Vgl. hierzu – vor allem aus entwicklungspolitischer Perspektive – einen Beitrag der DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT (2013). 148 Vgl. etwa „Basic Indicators for Better Governance in International Sport” (CHAPPELET/MRKONJIC 2013: 8ff.) sowie WEINREICH (2014: 179ff.) und DAUMANN/HOFMEISTER (2012). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 40 in den Blick genommen. Ein Beispiel hierfür ist die Herangehensweise – erfasst mit dem Schlüsselbegriff der Legacy149 – bei den Olympischen Spielen von London 2012.150 Neben dem Sport ist auch der Staat gefordert. So werden im – bereits angeführten – Resolutionsentwurf des Ausschusses für Kultur, Bildung, Wissenschaft und Medien des Europarates zur „Reform of Football Governance“ die Mitgliedstaaten aufgefordert, rechtliche Vorkehrungen zur Vermeidung von Korruption innerhalb der Sportorganisationen zu treffen. Erforderlich sei insbesondere die Verpflichtung zu transparenter Buchhaltung und wirksamer Finanzkontrolle wie sie auch im kommerziellen Bereich existieren. Außerdem soll das Korruptionsstrafrecht auch die Handlungen der Funktionäre der Sportorganisationen erfassen.151 Die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts betrifft insbesondere das Gastgeberland der meisten internationalen Sportorganisationen. Die zentrale Frage ist dabei, inwieweit Mitglieder in der Schweiz ansässiger nationaler und internationaler Sportverbände dem schweizerischen Korruptionsstrafrecht unterstellt werden können. Gefordert wurde in dieser Hinsicht seit längerem eine weitergehende staatliche Regulierung im Gastgeberland der FIFA und anderer internationaler Sportorganisationen. Bisher wird bei Bestechung in der Schweiz danach unterschieden, ob Amtsträger oder private Akteure involviert sind. Da Sportverbände nach schweizerischem Rechtsverständnis keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben übernehmen, fallen sie in die Kategorie der Privatbestechung (geregelt im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Privatbestechung ist als Antragsdelikt gestaltet, im Gegensatz zu einem Offizialdelikt erfolgt hier eine Strafverfolgung einzig nach einem Strafantrag und nicht von Amtes wegen. Das schweizerische Bundesamt für Sport (BASPO) hat bereits im November 2012 in einem Bericht den Vorschlag unterbreitet , dass die Privatbestechung künftig als Offizialdelikt eingeordnet werden soll.152 Eine Rechtsänderung ist inzwischen eingeleitet worden: In Zukunft soll die Bestechung Privater von Amtes wegen verfolgt und auch dann geahndet werden, wenn sie in der Wirtschaft nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Der Schweizer Bundesrat hat im Frühjahr 2014 einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet, um die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Korruption zu verbessern. Bislang ist die Bestechung Privater nur dann strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb führt. Fehlt eine klassische Konkurrenzsituation, ist sie nicht strafbar. Mit der neuen Regelung wären damit auch Bestechungshandlungen im Bereich des internationalen Sports, etwa 149 Mit „Legacy“ werden alle dauerhaften Effekte bezeichnet, die durch die Ausrichtung der Spiele in der Gastgeberstadt (host city) und dem Gastgeberland (host country) entstehen. Um die Bedeutung dieser Effekte besonders herauszustellen, hat das IOC den Begriff „Legacy“ in die IOC Charta aufgenommen. Berücksichtig werden nicht nur die ökonomischen Wirkungen, sondern auch weitere Problembereiche wie etwa Umwelt, Infrastruktur und Stadtentwicklung (PREUSS 2007; CHAPPELET 2013; AGHA/FAIRLEY/GIBSON 2012; GRICHTING 2013; BRAUN/VIEHOFF 2012). Vgl. auch die Übersicht „The Legacies of Major Sports Events” (Juni 2014) des European Parliamentary Research Service (EPRS) unter http://epthinktank.eu/2014/06/12/legacy_of_sports_mega-events/. 150 Vgl. zu den Spielen von London 2012 auch GIRGINOV (2011; 2012), WATT (2013); eine Übersicht findet sich unter http://www.diercke.de/bilder/omeda/360_1_2012_Kretschmer.pdf. 151 Das Dokument ist abrufbar unter http://website-pace.net/documents/19871/1131254/20150127- FootballGovReform-EN.pdf/420450bd-b582-494d-b89c-9430845396a8. 152 Vgl. BUNDESAMT FÜR SPORT (2012: 32ff.) sowie PIETH (2011) und die Darstellung von Transparency International unter www.transparency.ch/de/PDF_files/Dossiers/Dossier_Sport_de.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 41 bei der Vergabe von Weltmeisterschaften oder Olympischer Spiele, strafbar.153 Bisher wird die Privatbestechung nur verfolgt, wenn ein Betroffener Strafantrag stellt. Das Fehlen von Verurteilungen und die sehr wenigen Verurteilungen lassen jedoch darauf schließen, dass die Voraussetzung des Strafantrags bisher eine zu hohe Hürde für die konsequente Verfolgung der Privatbestechung bildet. Deshalb soll die Privatbestechung nun zu einem Offizialdelikt werden.154 In ähnlicher Weise soll auch in Deutschland das Strafrecht angepasst werden. Ein von der Bundesregierung Anfang 2015 beschlossener Gesetzentwurf zielt auf eine erweiterte Strafbarkeit der Korruption im geschäftlichen und privaten Sektor. Gleiches gilt für die Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit von internationalen Amtsträgern.155 Weiter Reformüberlegungen zielen auf verbesserte Governance-Strukturen im Bereich des Sports. So wird im Sportbericht der BUNDESREGIERUNG (2014: 86) darauf verwiesen, dass die Bedrohung der Integrität des Sports durch unzureichende Good-Governance-Regularien (z.B. mangelnde demokratische Strukturen, Intransparenz, ineffektive Kontrollmechanismen) begünstigt werde.156 Erforderlich seien zu Abhilfe auch präventive Maßnahmen zur Betrugs- und Korruptionsvermeidung im Interesse eines glaubwürdigen Sports.157 Weitere Vorschläge zielen auf Reformmaßnahmen hinsichtlich der Vergabe und Durchführung sportlicher Großveranstaltungen. Wichtig sei dabei – so ein Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen158 – die Wahrung menschen- und bürgerrechtlicher Grundwerte und der Einhaltung verlässlicher ökologischer Standards. Sportorganisationen sollen mit Nichtregierungs- und 153 Daneben wurde im Dezember 2014 eine Gesetzesänderung verabschiedet, mit der die Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption auch auf leitende Mitarbeiter internationaler Sportorganisationen angewendet werden können. Die Banken in der Schweiz müssen nun auch finanzielle Transaktionen internationaler Sportfunktionäre – etwa von FIFA und IOC – strenger unter die Lupe nehmen. Vgl. dazu Deutschlandfunk vom 14. Dezember 2014, abrufbar unter www.deutschlandfunk.de/schweiz-strengere-kontrolle-vonsportfunktionaeren .1346.de.html?dram:article_id=306192. Ein Überblick der neuen Regelungen findet sich unter http://www.dievolkswirtschaft.ch/de/editions/201401/pdf/Sansonetti_48_51.pdf. 154 Die Botschaft des Schweizer Bundesrates vom 30. April 2014 findet sich unter www.admin.ch/opc/de/federalgazette /2014/3591.pdf. Zum Stand des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens vgl. die Informationen unter www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20140035. 155 Der Gesetzentwurf vom 21. Januar 2015 soll das deutsche Strafrecht an die verbindlichen Vorgaben aus dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor anpassen und auch die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarats schaffen. Vgl. dazu http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20150115_Korruptionsbekaempfung.html. 156 Vgl. zum Thema „Good Governance“ im Sport auch die Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der SPD (BT-Drs. 17/12265, 05.02.2014). 157 Im Koalitionsvertrag vom 16. Dezember 2013 wird dazu festgehalten: „An der Umsetzung der ´Berliner Erklärung´ der 5. UNESCO-Weltsportministerkonferenz ´MINEPS V´ wirken wir auf nationaler und internationaler Ebene weiterhin mit Nachdruck. Dazu werden wir unsere internationalen Aktivitäten u. a. an der Erarbeitung einer entsprechenden Konvention des Europarats fortsetzen und den organisierten autonomen Sport in Deutschland bei der möglichst flächendeckenden Einführung von ´Good Governance Standards´ unterstützen.“ (CDU/CSU/SPD 2013: 96f.). 158 Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses (BT-Drs 17/9982; 25. 06. 2013) zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Vergabekriterien für Sportgroßveranstaltungen fortentwickeln – Menschenund Bürgerrechte bei Sportgroßveranstaltungen stärker berücksichtigen“ (BT-Drs. 17/14091, 25.06.2013). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 42 Menschenrechtsorganisationen entsprechende Richtlinien erarbeiten und deren Einhaltung kontinuierlich überprüfen. In einem weiteren Antrag aus dem Jahr 2014 wird die Politik aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Sportorganisationen und Sportverbänden eine internationale Konvention für die Vergabe und Durchführung von großer Sportevents auszuarbeiten. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, sich für eine Berücksichtigung menschenrechtlicher und ökologischer Standards bei den internationalen Sportverbänden einzusetzen.159 Reformen werden auch auf europäischer Ebene angemahnt. So hat im Januar 2015 der Ausschuss für Kultur, Bildung, Wissenschaft und Medien des Europarats einen Resolutionsentwurf zur „Reform of Football Governance“ verabschiedet. Das Dokument enthält weitreichende Forderungen zur Überarbeitung der Governance-Strukturen der FIFA und UEFA hinsichtlich Transparenz, Finanzkontrolle sowie Vorkehrungen zur Eindämmung der Korruption und Vermeidung von Interessenkonflikten.160 Auch in den EU-Gremien wird über Good Governance im Sport diskutiert. So wird etwa im Arbeitsplan der EU für den Sport 2011-2014 die Förderung von verantwortungsvoller Führung (Corporate Governance) in den Organisationen des Sports als ein prioritäres Thema hervorgehoben (EU-ABl. C 162/1, 1.6.2011).161 Im darauffolgenden Arbeitsplan für die Jahr 2014 bis 2017 wurde ein Schwerpunkt auf das Thema „Sportgroßveranstaltungen“ gelegt. Abgesehen von Aspekten der Nachhaltigkeit, stehen auch Fragen zu Menschenrechten und die Anwendung konkreter Vergabekriterien auf der Tagesordnung.162 Die Expertengruppe konzentrierte ihre bisherige Arbeit auf die Erstellung einer Liste von Good-Governance- Grundsätzen im Sport. Sie stützte sich auf Beiträge aus den Mitgliedstaaten sowie auf bewährte Verfahren, die bei Sport- und anderen Organisationen ermittelt wurden. Die vorgeschlagenen Grundsätze stellen Mindeststandards dar, die von einer Vielzahl von Sportorganisationen erfüllt werden können. Da sich die Grundsätze an verschiedene Adressaten richten, wird ein flexibles Vorgehen vorgeschlagen. Statt rigoroser Durchsetzungsmaßnahmen, etwa der Vorgabe, dass öffentliche Fördermittel nur bei Einhaltung der Grundsätze vergeben werden, schlägt die Gruppe einen stufenweise Ansatz vor, der in der ersten Phase aus der Aufklärung und Information einschlägiger Sportorganisationen bestehen sollte. Strengere Compliance-Instrumente sollten, falls nötig, zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden.163 Daneben gab es im 159 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für verbindliche politische Regeln im internationalen Sport – Menschenrechte achten, Umwelt schützen, Korruption bekämpfen“ vom 17. Dezember 2014 (BT-Drs. 18/3556). 160 Die Resolution wird im April 2015 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vorliegen; das Dokument ist abrufbar unter http://website-pace.net/documents/19871/1131254/20150127-FootballGovReform- EN.pdf/420450bd-b582-494d-b89c-9430845396a8. 161 Vgl. dazu auch den Bericht der Kommission über die Durchführung des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2011-2014 (COM/2014/022, 24.1.2014); das Dokument ist abrufbar unter http://eurlex .europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52014DC0022&from=DE. 162 Die eingerichtete Expertengruppe „ Good Governance“ soll Leitprinzipien zu Demokratie, Menschenrechten und Arbeitsrechten insbesondere im Zusammenhang mit den Verfahren zur Vergabe von Sportgroßveranstaltungen bis zum Jahresende 2015 vorlegen. Die Entschließung des Rates zum Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2014-2017) (EU-ABl. C 183/12, 14.6.2014) findet sich unter http://eurlex .europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42014Y0614(03)&from=DE. 163 Die Berichte sind abrufbar unter ec.europa.eu/sport/policy/cooperation/expert_groups_en.htm. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 43 Rahmen der Tagung des Ministerrats für Bildung, Jugend, Kultur und Sport vom 20./21. Mai 2014 eine Orientierungsaussprache zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit sportlicher Großveranstaltungen.164 Abschließend stellt sich die Frage, inwieweit die Grundsätze von „Good Governance“ auch bei einer deutschen Bewerbung um die Ausrichtung sportlicher Grußveranstaltungen zum Tragen kommen.165 Das Präsidium des DOSB hat sich am 28. Oktober 2014 einstimmig dafür ausgesprochen , sich mit Berlin oder Hamburg für 2024 und unter Umständen auch 2028 um die Olympischen und Paralympischen Spiele zu bewerben.166 Der DOSB betont, dass der Bewerbungsprozess transparent und partizipativ gestaltet werden müsse und dass in Abstimmung mit der Bewerberstadt „zu geeigneter Zeit“ ein Bürgerentscheid abzuhalten sei. Der Termin hierfür müsse in Abstimmung mit der Bewerberstadt festgelegt werden. Die Mitgliederversammlung des DOSB hat am 6. Dezember 2014 in Dresden einstimmig einen Grundsatzbeschluss für eine Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele im Jahre 2024 (oder auch für 2028) befürwortet. Auch der Bundesinnenminister hat sich auf der Mitgliederversammlung im Namen der Bundesregierung klar zu einer deutschen Olympiabewerbung bekannt.167 Die endgültige Entscheidung über den Bewerber fällt auf einer außerordentlichen DOSB-Mitgliederversammlung am 21. März 2015. Dann soll auch entschieden werden, ob mit Berlin oder Hamburg eine Bewerbung um die Olympischen Spiele stattfinden soll. Bereits fünf Tage davor gibt das DOSB-Präsidium eine Empfehlung an die Mitglieder ab, die veröffentlicht werden soll. Vorausgesetzt wird jedoch ein positives Bürgervotum in den Kandidatenstädten Berlin168 und Hamburg.169 Sollte sich der DOSB 164 Vgl. dazu Ratsdokument 8751/14 vom 30. April 2014. Vgl. dazu auch die Informationen unter http://www.consilium.europa.eu/homepage/showfocus?lang=de&focusID=112419. 165 Vgl. hierzu die Grundsätze einer transparenten Olympiabewerbung sowie einen Entwurf eines Ethik-Codes zur beabsichtigten Bewerbung Hamburgs und Berlins; die Dokumente sind abrufbar unter www.transparency.de/14- 08-12_Transparente-Olympiab.2515.0.html?&contUid=5766. 166 Die Sportministerkonferenz (SMK) der Länder „sieht in einer deutschen Bewerbung um die Olympischen /Paralympischen Spiele als dem bedeutendsten Sportereignis eine große Chance, dem Sport in Deutschland einen nachhaltigen Aufschwung zu verschaffen, den nationalen Zusammenhalt über alle Bevölkerungsgruppen zu stärken und das internationale Ansehen Deutschlands weiter zu verbessern“. Deshalb befürwortet die SMK die Bewerbung des DOSB mit einer deutschen Stadt für die Olympischen/Paralympischen Spiele für 2024 oder später und die entsprechende Begleitung und Unterstützung der Bewerbung durch die Bundesregierung . Der Beschluss vom 7. November 2014 ist abrufbar unter www.sportministerkonferenz.de/sites/default/ files/artikel_downloads/141107_38%20SMK-Beschl%C3%BCsse%20mit%20Einleitungen.pdf. 167 Vgl. www.dosb.de/de/olympia/olympische-news/detail/news/de_maiziere_olympiabewerbung_von_deutsch land_fuer_deutschland/. 168 In Berlin wird am 13. September 2015 eine rechtlich nicht bindende Volksbefragung stattfinden, falls der DOSB Frühjahr 2015 für Berlin entscheidet. Vgl. dazu http://www.rbb-online.de/sport/thema/2015/olympische-spielein -berlin-/berlin-plant-olympische-spiele-index.html sowie http://nolympia-berlin.de. Ein Argumentationspapier für Berlin findet sich unter http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/politikaktuell /2014/meldung.168392.php. 169 Auch in Hamburg wird eine Abstimmung stattfinden (falls sich der DOSB für Hamburg ausspricht). Vgl. dazu http://www.hamburg.de/spiele-fuer-hamburg/ sowie http://nolympia-hamburg.de/. Vgl. auch VÖPEL (2014) zu den regionalwirtschaftlichen und standortpolitischen Chancen und Risiken sowie YILDIZ/YILDIZ (2014) mit kritischem Blick auf die finanzwirtschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Risiken eine Bewerbung. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 44 auf 2024 festlegen, muss die Bewerbung bis zum 15. September 2015 beim Internationalen Olympischen Komitee angemeldet werden. Im April/Mai 2016 ernennt das IOC auf Grundlage vorläufiger Bewerbungsunterlagen die Kandidatenstädte (Candidate Cities). Die zweite Phase des Bewerbungsprozesses beginnt mit der Teilnahme der ausgewählten Kandidaten am offiziellen Beobachtungsprogramm des IOC im Rahmen der Olympischen und Paralympischen Spiele in Rio 2016. Die kompletten Unterlagen müssen bis Januar 2017 vorgelegt werden. Im Februar/März 2017 besucht die Evaluierungskommission des IOC die Bewerberstädte und veröffentlicht die Berichte im Juni 2017. Auf der 130. Vollversammlung des IOC im Sommer 2017 in Lima (Peru) wählen die IOC-Mitglieder schließlich die Gastgeberstadt der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024.170 170 Neben Hamburg oder Berlin gehen die USA mit Boston in die Bewerbung um Olympia 2024. Die Ostküstenmetropole setzte sich im Januar 2015 gegen Los Angeles, Washington sowie San Francisco durch. Hinzu kommen voraussichtlich Italiens Hauptstadt Rom sowie Frankreich mit Paris. Istanbul, das in der Entscheidung um Olympische und Paralympische Spiele 2020 gegen Tokio unterlag, sowie die Bewerber der Spiele 2016 und 2020, Baku/Aserbaidschan und Doha/Katar, könnten sich erneut bewerben. Die südafrikanische Provinz Gauteng, mit den beiden Städten Johannesburg und Pretoria, erwägt ebenfalls eine Olympiabewerbung (http://en.wikipedia.org/wiki/2024_Summer_Olympics). Für David Owen, Chefkolumnist des britischen Fachportals insidethegames.biz, sucht das Internationale Olympische Komitee jedoch nur einen europäischen Zählkandidaten: “The incipient problem regarding 2024 is that one probable runner - the United States - is seen as so strong that other top-calibre candidates, chiefly in Europe and the Middle East, might opt to keep their powder dry until next time.” (www.insidethegames.biz/blogs/1023415-david-owen-2024-olympicrace -should-pass-muster-just, 24.10.14). Vgl. dazu auch die Beiträge in http://www.aroundtherings.com/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 45 7. Literatur171 ADOLPHSEN, Jens (2013). Die Vermarktung Olympischer Spiele, in: Höfling, Wolfram/Horst, Johannes/Nolte, Martin (Hrsg.): Olympische Spiele, Tübingen: Mohr Siebeck, 95-106. AGHA Nola/FAIRLEY, Sheranne/GIBSON, Heather (2012). Considering legacy as a multidimensional construct: the legacy of the Olympic Games Source, in: Sport Management Review, 15 (1) 125-139. AHLERT, Gert (2001). Die Ausrichtung Olympischer Spiele aus ökonomischer Perspektive (GWS Discussion Paper 2001/3). Osnabrück: Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS), abrufbar unter http://www.gws-os.com/discussionpapers/gws-paper01-3.pdf. AHLERT, Gert (2004). Investive Sportförderung in der Bundesrepublik (GWS Discussion Paper 2004/2), Osnabrück: Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS), abrufbar unter http://www.gws-os.de/Downloads/gws-paper04-2.pdf. AHLERT, Gert (2006). Volkswirtschaftlichen Wirkungen des Sportstättenbaus, Osnabrück: Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS), abrufbar unter http://www.gwsos .de/Downloads/gws-paper06-2.pdf. ALEKSEYEVA, Anna (2014). Sochi 2014 and the Rhetoric of a New Russia: Image Construction Through Mega-Events, in: East European Politics, Vol. 30(2), 158-174. ALM, Jens (Ed.) (2013). Action for Good Governance in International Sports Organisations (Final report - April 2013), Copenhagen: Play the Game/Danish Institute for Sports Studies. ANDRANOVICH, Greg/BURBANK, Matthew J./HEYING, Charles H. (2001). Olympic cities: lessons learned from mega-event politics, in: Journal of urban affairs, Vol. 23(2), 113-131. ANDREFF, Wladimir (2012). The Winner’s Curse: Why Is the Cost of Sports Mega-Events so Often Underestimated? in: Maennig, Wolfgang/Zimbalist, Andrew (Hrsg.). Handbook on the Economics of Mega-Sporting Events, Cheltenham UK: Edward Elgar, 37-69, abrufbar unter http://halshs.archives-ouvertes.fr/docs/00/70/34/66/PDF/Definitely_4_Andreff_in_Maennig- Zimbalist_final_clean_copy_last_revision_August.pdf. ASHELM, Michael (2015). Qatars „Vision 2030“ Die Supermacht des Weltsports, in: FAZ.NET, 28.01.2015, abrufbar unter: http://www.faz.net/aktuell/sport/mehr-sport/handball-wm/qatarsvision -2030-neue-supermacht-des-weltsports-13393836.html. ASSER INSTITUUT/INSTITUTE FOR INFORMATION LAW (Eds.) (2014). Study on sports organisers’ rights in the European Union (Final Report, prepared by the T.M.C. Asser Instituut and the Institute for Information Law of the University of Amsterdam for the European Commission, DG 171 Letzter Zugriff auf die im Text zitierten Online-Dokumente und in der Literaturliste enthaltenen Einträge: 30. Januar 2015. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 46 Education and Culture, EAC/18/2012, February 2014), Luxembourg: Publications Office of the European Union. AUMÜLLER, Johannes/KEIL, Christopher (2014). Thomas de Maizière: „Olympia muss bescheidener werden“ (Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Interview mit der Süddeutschen Zeitung), in: Sueddeutsche.de, 1. Februar 2014, abrufbar unter http://www.sueddeutsche.de/sport/bundesinnenminister-thomas-de-maizire-im-interviewolympia -muss-bescheidener-werden-1.1877444. BAIRNER, Alan/MOLNAR, Gyozo (Hrsg.) (2010). The politics of the Olympics: A Survey, London: Routledge. BEST, Benjamin (2013). Der gekaufte Fußball. Manipulierte Spiele und betrogene Fans, Hamburg: Murmann Verlag. BOYKOFF, Jules (2012). What is the real price of the London Olympics? in: The Guardian, 04.04.2012, abrufbar unter http://www.theguardian.com/commentisfree/2012/apr/04/price-oflondon -olympics. BRANDMAIER, Sonja (1998). Die Kommerzialisierung des Sports: Vermarktungsprozesse im Fussball-Profisport, Münster: LIT Verlag. BRANNAGAN, Paul Michael/GIULIANOTTI, Richard (2014). Soft power and soft disempowerment: Qatar, global sport and football’s 2022 World Cup finals, in: Leisure Studies, abrufbar unter http://dx.doi.org/10.1080/02614367.2014.964291. BRAUN, Boris/VIEHOFF, Valerie (2012). London 2012: Olympische Spiele als nachhaltiger Impulsgeber für die Stadterneuerung? in: Geographische Rundschau 64 (6) 4-11. BRENKE, Karl/WAGNER, Gert G. (2007). Zum volkswirtschaftlichen Wert der Fußball- Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland (Research Notes 19), Berlin: DWI, abrufbar unter http://www.diw.de/documents/%20publikationen/73%20/56559/rn19.pdf. BRENKE, Karl/WAGNER, Gert G. (2014a). Brasiliens Wirtschaft hat nichts von der Fußball-WM, in: Der Tagesspiegel Online, 02.06.2014, abrufbar unter http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/fussball-weltmeisterschaft-2014-brasiliens-wirtschaft-hatnichts -von-der-fussball-wm/9979584.html. BRENKE, Karl/WAGNER, Gert G. (2014b). FIFA World Cup 2014 – ein fragwürdiger Spaß für die Menschen in Brasilien, in: DIW Wochenbericht, Vol. 81(23), 511-520. BREUER, Christoph /HALLMANN, Kirstin (2012). Sport for Good Governance. Survey results and development of a Sport 4 Good Governance Index, Köln: Deutsche Sporthochschule, abrufbar unter http://www.s4gg.eu/docs/Bericht_S4GG_121026.pdf. BRINKBÄUMER, Klaus/GEYER, Matthias/WULZINGER, Michael (1998). Rutschbahn vom Himmel, in: Der Spiegel, 21.12.1998, Nr. 52, abrufbar unter: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d- 8453658.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 47 BÜCH, Martin-Peter (2013). Von großen Ideen zum Alltag Olympischer Spiele: Wer finanziert, wer verdient an der Organisation Olympischer Spiele? In: Emrich, Eike/Pitsch, Werner/Büch, Martin- Peter (Hrsg.): Olympische Spiele - noch zeitgemäß? Werte, Ziele, Wirklichkeit in multidisziplinärer Betrachtung, Saarbrücken: universaar, 97-118. BÜCH, Martin-Peter; MAENNIG, Wolfgang; SCHULKE, Hans-Jürgen (Hrsg.) (2009): Sportfinanzierung - Spannungen zwischen Markt und Staat, Hamburg: Hamburg Univ. Press; auch abrufbar unter http://blogs.sub.uni-hamburg.de/hup/products-page/publikationen/52/. BÜCH, Martin-Peter/MAENNIG, Wolfgang/SCHULKE, Hans-Jürgen (Hrsg.) (2011). Internationale Sportevents im Umbruch? Instrumentalisierung, Digitalisierung, Trivialisierung, Aachen: Meyer & Meyer Verlag. BÜCH, Martin-Peter/MAENNIG, Wolfgang/SCHULKE, Hans-Jürgen (Hrsg.) (2012). Sport und Sportgroßveranstaltungen in Europa - zwischen Zentralstaat und Regionen, Hamburg: Hamburg University Press; auch abrufbar unter http://blogs.sub.uni-hamburg.de/hup/productspage /publikationen/103/. BÜHLMANN, Lukas/REINHOLZ, Fabian (2012). Grenzen bei der Vermarktung großer Sportevents, in: Jusletter 25. Juni 2012, abrufbar unter http://www.brlegal .ch/upload/cms/user/jusletter_buehlmann_reinholz_vermarktung-sportevents.pdf. BUNDESAMT FÜR SPORT (2012). Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport; Bericht in Erfüllung des Postulats 11.3754 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 28. Juni 2011 (7. November 2012); abrufbar unter http://www.baspo.admin.ch/internet/baspo/de/home/aktuell/medieninformationen/medieninfo. 46609.nsb.html. BUNDESREGIERUNG (2006). 11. Sportbericht der Bundesregierung (Unterrichtung durch die Bundesregierung, 4. 12. 2006, BT-Drs.16/3750), Berlin: Deutscher Bundestag. BUNDESREGIERUNG (2010): 12. Sportbericht der Bundesregierung (Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 03. 09. 2010, BT-Drs.17/2880), Berlin: Deutscher Bundestag. BUNDESREGIERUNG (2014). 13. Sportbericht der Bundesregierung (Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 05. 12. 2014, BT-Drs.18/3523), Berlin: Deutscher Bundestag. BUSCHMANN, Rafael (2014). Wettskandal: Schiedsrichter bestochen, in: Spiegel Online, 01.06.2014, abrufbar unter: http://www.spiegel.de/sport/fussball/wettskandal-schiedsrichterbestochen -a-972718.html. CENTRE ON HOUSING RIGHTS AND EVICTIONS (2007). Fair Play for Housing Rights: Mega-Events, Olympic Games and Housing Rights. Multi-Stakeholder Guidelines on Mega-Events and the Protection and Promotion of Housing Rights, London: COHRE, abrufbar unter http://tenant.net/alerts/mega-events/Report_Fair_Play_FINAL.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 48 CDU/CSU/SPD (2013). Deutschlands Zukunft gestalten - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode (27. November 2013), Berlin: CDU, abrufbar unter: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf. CHAKER, André-Noël (2004). Good Governance in Sport: A European Survey, Strasbourg: Council of Europe. CHAPPELET, Jean-Loup (2012). Mega Sporting Event Legacies: A Multifaceted Concept (July 2012), University of Lausanne: Swiss Graduate School of Public Administration, abrufbar unter: http://revistas.ucm.es/index.php/PADE/article/view/41096/39331. CHAPPELET, Jean-Loup/KÜBLER-MABBOTT, Brenda (2008). The International Olympic Committee and the Olympic System: The Governance of World Sport, New York: Routledge. CHAPPELET, Jean-Loup/MRKONJIC, Michael (2013). Basic Indicators for Better Governance in International Sport: An Assessment Tool for International Sport Governing Bodies, Lausanne: IDHEAP, abrufbar unter www.idheap.ch/idheap.nsf/0/d6156f1ef87acb07c1257b3900538d87 /$FILE/IDHEAP%20Working%20Paper%201-2013.pdf. COELLN, Christian (2013). Die Durchführung Olympischer Spiele als Herausforderung der nationalen Rechtsordnung, in: Höfling, Wolfram/Horst, Johannes/Nolte, Martin (Hrsg.): Olympische Spiele, Tübingen: Mohr Siebeck, 77-93. CONGLETON, Roger D./HILLMAN, Arye L./KONRAD, Kai (Hrsg.) (2008). 40 Years of Research on Rent Seeking 1: Theory of Rent Seeking, Berlin: Springer. DAUMANN, Frank/HOFMEISTER, Hannes (2012). Die Vergabe der Olympischen Spiele durch das IOC – eine institutionenökonomische Analyse, in: Büch, Martin-Peter/Maennig, Wolfgang/Schulke, Hans-Jürgen (Hrsg.): Zur Ökonomik von Spitzenleistungen im internationalen Sport, Hamburg: Hamburg University Press, 147-193. DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT (2013). Großveranstaltungen als Motor für nachhaltige Entwicklung. Analyse und Erfolgsfaktoren, Frankfurt: GIZ; abrufbar unter http://www.agenz.de/de/doc/de-grossveranstaltungen-als-motor-fuer-nachhaltige-entwicklung- 2013.pdf. DEUTSCHER FUßBALL-BUND (2014). EU-Sportpolitik. Themenüberblick zu aktuellen sportpolitischen Fragestellungen in der EU (7. Auflage, Oktober 2014), Frankfurt: DFB, abrufbar unter http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/47440-EU_Sportpolitik_DFB-DFL_Okt-2014.pdf. DIEßL, Elisabeth (2009). Management von Sportgroßveranstaltungen unter besonderer Berücksichtigung des Stakeholdermanagements, Hamburg: Diplomica Verlag. DORSEY, James M. (2014). The 2022 World Cup: A Potential Monkey Wrench for Change, in: The International Journal of the History of Sport, Vol. 31(14), 1739-1754, abrufbar unter: http://dx.doi.org/10.1080/09523367.2014.929115. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 49 EMRICH, Eike/PITSCH, Werner/BÜCH, Martin-Peter (Hrsg.) (2014). Olympische Spiele - noch zeitgemäß? Werte, Ziele, Wirklichkeit in multidisziplinärer Betrachtung, Saarbrücken: universaar. ETTEL, Anja (2014). Vier Wochen WM – am Ende gewinnt immer die Fifa, in: Welt Online, 2014- 07-12, abrufbar unter http://www.welt.de/wirtschaft/article130072215/Vier-Wochen-WM-am- Ende-gewinnt-immer-die-Fifa.html. FLYVBJERG, Bent/STEWART, Allison (2012). Olympic Proportions: Cost and Cost Overrun at the Olympics 1960-2012 (Said Business School Working Papers, June 2012), University of Oxford: Said Business School, abrufbar unter http://eureka.bodleian.ox.ac.uk/4943/1/SSRNid 2382612_%282%29.pdf. FORREST, Brett (2014). Schattenspiele: Das Milliardengeschäft mit manipulierten Fußballergebnissen, München: Heyne Verlag. FRANKE, Marcus (2010). Sport und Sportgroßveranstaltungen in Europa – zwischen Zentralstaat und Regionen, in: Sportwissenschaft, Vol. 40(1), 71-73. FREEMAN, Edward/MCVEA, John (2006). A Stakeholder Approach to Strategic Management, in: Hitt, Michael A./Freeman, R. Edward/Harrison, Jeefrey S. (Hrsg.): The Blackwell Handbook of Strategic Management, Oxford, UK: Blackwell Publishing. GÄDEKE, Henning (2012). Sportgroßveranstaltungen als staatliche Herausforderung, Frankfurt M.: Peter Lang. GALLAROTTI, Ermes/KUTSCHER, Rico (2013). Governance-Infrastruktur: Der Weltfußballverband Fifa und die Korruption, in: Neue Zürcher Zeitung, 28. 9. 2013, 32, abrufbar unter: http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsnachrichten/der-weltfussballverband-fifa-unddie -korruption-1.18157931. GASEROW, Vera (1993). Die Spieleverderber, in: Die Zeit, 7. Mai 1993, abrufbar unter http://www.zeit.de/1993/19/die-spielverderber/komplettansicht. GERMANN, Daniel (2014a). Es droht ein Debakel: Winterspiele-2022-Vergabe, in: Neue Zürcher Zeitung, 2014-07-09, abrufbar unter http://www.nzz.ch/meinung/kommentare/olympia-in-dersackgasse -1.18339474. GERMANN, Daniel (2014b). Unter Verdacht: IOK-Reformen, in: Neue Zürcher Zeitung, 2014-12-06, abrufbar unter: http://www.nzz.ch/sport/unter-verdacht-1.18439131. GERTSCH, Christof (2014). Das Jahrzehnt des Golfstaats: Katar, Nabel der Sportwelt, in: Neue Zürcher Zeitung, 2014-12-10, abrufbar unter: http://www.nzz.ch/sport/das-jahrzehnt-desgolfstaats -1.18441460. GIRGINOV, Vassil (2011). Governance of London 2012 Olympic Games legacy, in: International Review for the Sociology of Sport, Vol. 47(5), 543-558. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 50 GIRGINOV, Vassil (2012). The political process of constructing a sustainable London Olympics sport legacy: three years on, in: Reflective Practice, Vol. 13(3) 483-486. GRAEFF, Peter/GRIEGER, Jürgen (Hrsg.) (2012). Was ist Korruption? Begriffe, Grundlagen und Perspektiven gesellschaftswissenschaftlicher Korruptionsforschung, Baden-Baden: Nomos. GRICHTING, Anna (2013). SCALES OF FLOWS: Qatar and the Urban Legacies of Mega Events, in: International Journal of Architectural Research: ArchNet-IJAR, Vol. 7(2), 173-191. GRIX, Jonathan/LEE, Donna (2013). Soft Power, Sports Mega-Events and Emerging States: The Lure of the Politics of Attraction, in: Global Society, Vol. 27(4), 521-536. GÜLDENPFENNIG, Sven (2013). Die Höhen des globalen Olymp und die Mühen der bayerischen Ebene. Zur gescheiterten Münchner Olympiabewerbung um die Ausrichtung der Winterspiele von 2018, in: Hofmann, Annette R./Krüger, Michael (Hrsg.): Olympia als Bildungsidee. Beiträge zur olympischen Geschichte und Pädagogik, Bildung und Sport, Wiesbaden: Springer Fachmedien, 277-314. HAIL, Jonas (2014). Spitzensport im Licht des Europäischen Kartellrechts, Baden-Baden: Nomos. HEESS, Jutta (2015). Philosoph Gebauer über Sport-Spektakel: „Weit weg von der Erde“, in: taz, abrufbar unter: http://www.taz.de/!153395/. HEINIG, Stephan (2013). Unternehmensstrukturen und die wirtschaftliche Bedeutung des Sport- Sektors. Wirtschaft und Statistik, (1), 62-68; abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/DienstleistungenFinanzdienstl/Sp ortSektor_012013.pdf?__blob=publicationFile. HETTFLEISCH, Wolfgang (2014). IOC-Reform: Unergründliche Entscheidungen, in: Berliner Zeitung Online, 29.10.2014, abrufbar unter http://www.berliner-zeitung.de/berlin/ioc-reformunergruendliche -entscheidungen,10809148,28877952.html. HILL, Declan (2013). The Insider’s Guide to Match-Fixing in Football, Toronto: Anne McDermid & Associates. HÖFLING, Wolfram/HORST, Johannes/NOLTE, Martin (Hrsg.) (2013). Olympische Spiele, Tübingen: Mohr Siebeck. HONEGGER, Peter/GUROVITS, András/EISELE, Daniel (2006). Sport und Recht: Vermarktung und Organisation von Sportanlässen (NKF-Schriftenreihe Band 11), Zürich: Schulthess Juristische Medien, abrufbar unter http://www.nkf.ch/en/publikationen_suche/fachgebiete.php. HOULIHAN, Barrie/GIULIANOTTI, Richard (2012). Politics and the London 2012 Olympics: The (In)Security Games, in: International Affairs, Vol. 88(4), 701-717. HOULIHAN, Barry/GREEN, Mick (Eds.) (2008). Comparative Elite Sport Development. Systems, Structures and Public Policy, Amsterdam: Elsevier. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 51 HUGENTOBLER, Hans (2015). Die Handball-WM in neuen Dimensionen, in: Neue Zürcher Zeitung, 2015-01-26, abrufbar unter: http://www.nzz.ch/sport/die-handball-weltmeisterschaft-in-neuendimensionen -1.18468484. HUSCHKA, Denis/BRUHN, Anja/WAGNER, Gert G. (2010). Fußball-WM in Südafrika: Kaum wirtschaftlicher Nutzen, aber ein Beitrag zum Nation Building, in: DIW Wochenbericht, Vol. 77(23), 11-18. INSTITUTE FOR HUMAN RIGHTS AND BUSINESS (2013). Striving for Excellence: Mega-Sporting Events and Human Rights (October 2013), London: IHRB, abrufbar unter http://www.ihrb.org/pdf/2013-10-21_IHRB_Mega-Sporting-Events-Paper_Web.pdf. IOC (2014). Olympic Games: Legacies and Impacts Bibliography. List of publications, articles, reports, studies and electronic sources (June 2014), abrufbar unter http://www.olympic.org/Assets/OSC%20Section/pdf/LRes_7E.pdf. JASMAND, Stephanie/MAENNIG, Wolfgang (2008). Regional Income and Employment Effects of the 1972 Munich Summer Olympic Games, in: Regional Studies: The Journal of the Regional Studies Association, Vol. 42(7), 991-1002. JINXIA, Dong/MANGAN, J. A. (2008). Beijing Olympics Legacies: Certain Intentions and Certain and Uncertain Outcomes, in: The International Journal of the History of Sport, Vol. 25(14), 2019- 2040. KESENNE, Stefan (2012). The Economic Impact, Costs and Benefits of the FIFA World Cup and the Olympic Games: Who Wins, Who Loses? in: Maennig, Wolfgang/Zimbalist, Andrew (Hrsg.): International Handbook on the Economics of Mega Sporting Events, Cheltenham UK: Edward Elgar Publishing, 270-278. KISTNER, Thomas (2012). Fifa-Mafia: Die schmutzigen Geschäfte mit dem Weltfußball, München: Droemer. KISTNER, Thomas (2014a). Reformen des IOC - Verdrängung auf Spitzenniveau, in: sueddeutsche.de, 09.12.2014, abrufbar unter http://www.sueddeutsche.de/sport/reformen-desioc -verdraengung-auf-spitzenniveau-1.2257893. KISTNER, Thomas (2014b). Trickser und Täuscher: Korruption im Weltfußball, in: Der Fußball als globales Business (Dossier der Bundeszentrale für Politische Bildung, 18.6.2014), abrufbar unter http://www.bpb.de/gesellschaft/sport/bundesliga/160776/korruption-im-weltfussball. KOCH, Rainer/MAENNIG, Wolfgang (2006). Spiel- und Wettmanipulationen – und der Anti- Korruptionskampf im Fußball, in: Der Bürger im Staat (Themenausgabe: Fußball und Politik), Vol. 56(1), 50-58, abrufbar unter: http://www.buergerimstaat.de/1_06/fussball.pdf. KOCH, Rainer/MAENNIG, Wolfgang (2006). Spiel- und Wettmanipulationen – und der Anti- Korruptionskampf im Fußball, in: Der Bürger im Staat / Thema: Fußball und Politik, Vol. 56(1), 50-58, abrufbar unter: http://www.buergerimstaat.de/1_06/fussball.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 52 KURSCHEIDT, Markus (2002). Ökonomik von Sportgroßveranstaltungen – Theoretische und methodische Aspekte eines integrierten Ansatzes. In: M.-P. Büch, W. Maennig, H.-J. Schulke (Hrsg.) Regional- und sportökonomische Aspekte von Sportgroßveranstaltungen, Köln: Sport & Buch Strauss, 163-180. LAMBSDORFF, Johann Graf (2002). Corruption and rent-seeking, in: Public Choice, Vol. 113(1-2), 97-125. LANGE, Martin (2013). Sicherheit im „Sommermärchen“: Staatliche und private Sicherheitsverantwortung bei Sportgroßveranstaltungen am Beispiel der FIFA Fußball- Weltmeisterschaft 2006, Hamburg: Kovac. LANGER, Mathias (2006a). Öffentliche Sportförderung: eine ordnungspolitische Betrachtung, in: Wirtschaftsdienst, Vol. 86(2), 120-124. LANGER, Mathias (2006b). Öffentliche Förderung des Sports. Eine ordnungspolitische Analyse. 1. Aufl. Duncker & Humblot LEVI-FAUR, David (Hrsg.) (2014). The Oxford Handbook of Governance, Oxford: Oxford University Press. MAENNIG, Wolfgang (2004). Korruption im internationalen Sport: Ökonomische Analyse und Lösungsansätze, in: Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, Vol. 2(73), 263-291. MAENNIG, Wolfgang (2006). Zur Finanzierung und Budgetierung Olympischer Spiele, in: Kutschke, Frank (Hrsg.): Ökonomie Olympischer Spiele, Schorndorf: Hofmann, 13-24. MAENNIG, Wolfgang (2007). Ein Jahr danach - Eine ökonomische Nachlese zur Fußball-WM 2006, in: Wirtschaftsdienst, Vol. 87(6), 378-385. MAENNIG, Wolfgang (2014). Olympische Sommerspiele nach 52 Jahren: Deutschland ist dran!, in: FAZ.NET, 04.08.2014, abrufbar unter http://www.faz.net/aktuell/sport/sportpolitik/olympiabewerbung -deutschland-ist-dran-13079611.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2. MAYER, Bernd; AHLERT, Gert (1999). Die ökonomische Bedeutung des Sports in der Bundesrepublik Deutschland. In: BISp-Jahrbuch 1999, 249-266, abrufbar unter http://www.bisp.de/nn_15924/SharedDocs/Downloads/Publikationen/Jahrbuch/Jb__1999__Artik el/Meyer__Ahlert,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Meyer_Ahlert.pdf. MEYER, Bernd; AHLERT, Gerd; SCHNIEDER, Claudia (2000): Die ökonomischen Perspektiven des Sports, Schorndorf: Hofmann. MOSER, Gernot (2007). Korruption im Sport. Möglichkeiten und Grenzen des Erkenntnistransfers aus ökonomischen Analysen. Diplomarbeit, Universität Bayreuth: Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 53 PAYNE, Michael (2014). Olympische Spiele: Mehr als nur eine Marke, in: Preuss, Holger (Hrsg.): Marken und Sport: Aktuelle Aspekte der Markenführung im Sport und mit Sport, Wiesbaden: Springer Gabler, 531-544. PERSSON, Emil/PETERSSON, Bo (2014). Political mythmaking and the 2014 Winter Olympics in Sochi: Olympism and the Russian great power myth, in: East European Politics, Vol. 30(2), 192- 209. PIELKE, Roger (2013). How can FIFA be held accountable? in: Sport Management Review, Vol. 16(3), 255-267, abrufbar unter: sciencepolicy.colorado.edu/admin/publication_files/2013.01.pdf PIETH, Mark (2011). Stehen internationale Sportverbände über dem Recht? In: Jusletter 14. März 2011, abrufbar unter www.baselgovernance.org/sites/collective.localhost/files/documents/igc/ stehen_internationale_sportverbaende_ueber_dem_recht.pdf. PIETH, Mark (Hrsg.) (2014). Die FIFA-Reform, Baden-Baden: Nomos. POYNTER, Gavin/MACRURY, Iain (Hrsg.) (2009). Olympic Cities: 2012 and the Remaking of London, Aldershot: Ashgate Publishing. PREUSS, Holger (2004). The Economics of Staging the Olympics: A Comparison of the Games 1972-2008, Cheltenham UK: Edward Elgar Publishing. PREUSS, Holger (2007). The Conceptualisation and Measurement of Mega Sport Event Legacies, in: Journal of Sport & Tourism, 12 (3/4) 207-227. PREUSS, Holger (2011). Kosten und Nutzen Olympischer Winterspiele in Deutschland: Eine Analyse von München 2018, Wiesbaden: Gabler. PREUSS, Holger (2013). Olympische Spiele der Neuzeit als Wirtschaftsfaktor - Wer profitiert von den Olympischen Spielen? in: Höfling, Wolfram/Horst, Johannes/Nolte, Martin (Hrsg.): Olympische Spiele, Tübingen: Mohr Siebeck, 27-57. PREUSS, Holger/ALFS, Christian/AHLERT, Gerd (2012). Sport als Wirtschaftsbranche: Der Sportkonsum privater Haushalte in Deutschland 2012, Wiesbaden: Gabler. PREUSS, Holger/KURSCHEIDT, Markus/SCHÜTTE, Norbert (2009a). Ökonomie des Tourismus durch Sportgroßveranstaltungen: Eine empirische Analyse zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006, Wiesbaden: Gabler. PREUSS, Holger/KURSCHEIDT, Markus/SCHÜTTE, Norbert (2009b). Ökonomischer Impakt von Sportgroßveranstaltungen, in: Preuss, Holger/Kurscheidt, Markus/Schütte, Norbert (Hrsg.): Ökonomie des Tourismus durch Sportgroßveranstaltungen, Wiesbaden: Gabler, 23-61. PREUSS, Holger/KURSCHEIDT, Markus/SCHÜTTE, Norbert (Hrsg.) (2010). Ökonomie des Tourismus durch Sportgroßveranstaltungen: Eine empirische Analyse zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006, Wiesbaden: Gabler. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 54 REICHE, Danyel (2014). Investing in Sporting Success as a Domestic and Foreign Policy Tool: The Case of Qatar, in: International Journal of Sport Policy and Politics, abrufbar unter: http://www.aub.edu.lb/fas/pspa/politics-sports/Documents/Reiche-2014-Qatar- Sport%20Policy.pdf. RIEDLE, Gabriele (1991). Olympische Spiele in Berlin? Nur Pannen und Peinlichkeiten, in: Die Zeit, 20. September 1991, abrufbar unter http://www.zeit.de/1991/39/nur-pannen-undpeinlichkeiten . ROTH, Jürgen (2011). Unfair Play: Wie korrupte Manager, skrupellose Funktionäre und Zocker den Sport beherrschen, Berlin: Eichborn. RÜCK, Hans R. G. (2013). Compliance bei Events, in: Zanger, Cornelia (Hrsg.): Events und Sport, Markenkommunikation und Beziehungsmarketing, Wiesbaden: Springer Fachmedien, 199-227. RÜTTER, Heinz/SCHMID, Christian (2014). Wirtschaftliche Bedeutung internationaler Sportorganisationen in der Schweiz, Rüschlikon: Rütter + Partner; abrufbar unter http://de.fifa.com/aboutfifa/organisation/news/newsid=2222579. SANDER, Gerald/SASDI, Andreas (Hrsg.) (2009). Sport im Spannungsfeld von Recht, Wirtschaft und europäischen Grundfreiheiten, Berlin: Logos. SÉGUIN, Benoît (2014). Markenmanagement im Umfeld von Sportgroßveranstaltungen im Zeitalter des Ambush Marketing, in: Preuß, Holger/Huber, Frank/Schunk, Holger/Könecke, Thomas (Hrsg.): Marken und Sport, Wiesbaden: Springer Fachmedien, 295-315. SCHILLER, Kay (2010). The 1972 Munich Olympics and the Making of Modern Germany, Berkeley: University of California Press. SCHULKE, Hans Jürgen (2013). Sportevents und Corporate Social Responsibility, in: Zanger, Cornelia (Hrsg.): Events und Sport, Markenkommunikation und Beziehungsmarketing, Wiesbaden: Springer Fachmedien, 39-71. SIMEONI, Evi (2012). Fifa-Korruption: Blatter bekennt sich fröhlich zur Mitwisserschaft, in: FAZ.NET, 2012-07-12, abrufbar unter: http://www.faz.net/aktuell/sport/fussball/fifa-korruptionblatter -bekennt-sich-froehlich-zur-mitwisserschaft-11818404.html. SIMEONI, Evi (2014). Thomas Bachs „Agenda 2020“: Kein teures Futter für Weiße Elefanten, in: FAZ.NET, 07.12.2014, abrufbar unter http://www.faz.net/aktuell/sport/sportpolitik/ioc-sessionin -monte-carlo-bachs-olympia-agenda-2020-13308232.html. TAMS, Christian (2013). Olympische Spiele - Herausforderungen und Fragen aus Sicht des internationalen Rechts, in: Höfling, Wolfram/Horst, Johannes/Nolte, Martin (Hrsg.): Olympische Spiele, Tübingen: Mohr Siebeck, 59-76. TANZI, Vito (1998). Corruption Around the World: Causes, Consequences, Scope, and Cures, in: IMF Staff Papers, Vol. 45(4), abrufbar unter: www.imf.org/external/Pubs/FT/staffp/1998/12- 98/pdf/tanzi.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 097/14 Seite 55 TETŁAK, Karolina (2013). The Taxpayer as the Unofficial Sponsor of the London 2012 Olympic Games, in: The International Sports Law Journal, Vol. 13(1-2), 97-103, abrufbar unter http://link.springer.com/article/10.1007/s40318-013-0005-5. THÖNI, Erich/BARTH, Michael (2012). Öffentliche Förderung von Sportgroßveranstaltungen: Pros und Cons aus sozioökonomischer Sicht, in: Büch, Martin-Peter/Maennig, Wolfgang/Schulke, Hans-Jürgen (Hrsg.): Sport und Sportgroßveranstaltungen in Europa - zwischen Zentralstaat und Regionen, Hamburg: Hamburg University Press, 173-210. VÖPEL, Henning (2014). Olympische Spiele in Hamburg - produktive Vision oder teure Fiktion? Regionalwirtschaftliche und standortpolitische Chancen und Risiken einer Bewerbung Hamburgs für die Ausrichtung Olympischer Spiele (HWWI Policy Paper, No. 84), Hamburg: HWWI; abrufbar unter http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/HWWI_Policy_Paper_84.pdf. WATT, Paul (2013). ‘It’s not for us’ - Regeneration, the 2012 Olympics and the gentrification of East London, in: City, Vol. 17(1), 99-118. WEINREICH, Jens (Hrsg.) (2006). Korruption im Sport: Mafiose Dribblings - Organisiertes Schweigen, Leipzig: Forum Verlag. WEINREICH, Jens (2012). Streit in der Fifa um Transparenz, in: Spiegel Online, 31.03.2012, abrufbar unter: http://www.spiegel.de/sport/fussball/streit-in-der-fifa-um-transparenz-a- 824898.html. WEINREICH, Jens (2014). Macht, Moneten, Marionetten. Ein Wegweiser durch die olympische Parallelgesellschaft: IOC, FIFA, Bach, Putin, Blatter, Scheichs und Oligarchen, Kindle Edition: Jens Weinreich, Sport and Politics. YILDIZ, Mehmet/YILDIZ, Özgür (2014). NOlympia in Hamburg: Risiken der Bewerbung und Austragung Olympischer Spiele, Fraktion DIE LINKE, Hamburger Bürgerschaft, abrufbar unter http://www.die-linke-hamburg.de/uploads/media/Olympia-Studie.pdf. ZHANG, Li/ZHAO, Simon Xiaobin (2009). City branding and the Olympic effect: A case study of Beijing, in: Cities, Vol. 26(5), 245-254.