Deutscher Bundestag Nationallizenzen für öffentliche Bibliotheken Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 10 - 3000 - 094/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 2 Nationallizenzen für öffentliche Bibliotheken Verfasserin: Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 094/111 Abschluss der Arbeit: 18. Oktober 2011 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Zum Begriff der „Nationallizenzen“ 4 2. Nationallizenzen in Deutschland 4 2.1. Gegenstand und Zuständigkeit der Nationallizenzen 4 2.2. Finanzierung der Nationallizenzen 6 3. Angebote und deren Auswahl 7 4. Verfahren des Erwerbs und der Nutzung von Nationallizenzen 11 4.1. Auswahl der Nationallizenzen 11 4.2. Nutzung von Nationallizenzen 12 4.3. Weitere Entwicklung - Allianz-Lizenzen 13 4.4. Die elektronische Zeitschriftenbibliothek 14 5. Nationallizenzen / Allianzlizenzen für öffentliche Bibliotheken 15 5.1. Öffentliche Bibliotheken 15 5.1.1. Buch- und Medienbestände kommunaler Öffentlicher Bibliotheken16 5.1.2. Nutzung der über Nationallizenzen verfügbaren Angebote 17 6. Fazit 18 7. Literaturverzeichnis 19 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 4 1. Zum Begriff der „Nationallizenzen“ Unter dem Begriff „Nationallizenz“ versteht man das Zugriffsrecht auf ein elektronisches Informationsmittel , wie z. B. eine Datenbank oder eine elektronische Zeitschrift, das deutschlandweit gilt. Bei Nationallizenzen handelt es sich um unbefristete Lizenzen, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) seit 2004 für eine Reihe von Produkten erwirbt.1 Die Nationallizenz ist somit ein durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) kostenpflichtig erworbenes Online-Angebot. Zu den Inhalten dieses digitalen Angebots haben Hochschulen, öffentliche Bibliotheken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen kostenfreien Zugang. Für einen Großteil der Produkte besteht außerdem die Möglichkeit der Registrierung durch Einzelpersonen , wissenschaftlich Interessierte oder mit einer wissenschaftlichen Arbeit befasste Bürger mit Wohnsitz in Deutschland. Erforderlich ist hierfür ein persönliches Login. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt seit 2004 den Erwerb von Nationallizenzen . Durch Nationallizenzen wird der unbefristete Zugang zu digitalen Publikationen im DFG- System der überregionalen Literaturversorgung ermöglicht. Zur Langzeitarchivierung werden die Daten von den Anbietern auf physikalischen Datenträgern zur Verfügung gestellt. Ziel der DFG Förderinitiative ist die überregionale Literatur- und Informationsversorgung mit digitalen Medien . Mit dem Projekt der Nationallizenz hat die DFG digitale Medien in das Programm der überregionalen Literaturversorgung einbezogen. 2. Nationallizenzen in Deutschland 2.1. Gegenstand und Zuständigkeit der Nationallizenzen Mit den Nationallizenzen wird das DFG-System der Sondersammelgebiete (SSG) ergänzt und erweitert . Sondersammelgebiete bestehen an gegenwärtig 21 Universalbibliotheken und an zwölf Spezialbibliotheken. Sie dienen der überregionalen Versorgung der Geistes-, Rechts- und Sozialwissenschaften sowie einiger Fächer der Wirtschafts- und Naturwissenschaften. Gefördert werden sie durch die Bereitstellung von Erwerbsmitteln, entsprechend einem bestimmten Finanzierungsschlüssel durch die DFG. Einzelheiten zu den Sondersammelgebieten und Medientypen enthalten die „Richtlinien zur überregionalen Literaturversorgung der Sondersammelgebiete und virtuellen Fachbibliotheken“.2 Mit dem System der Sondersammelgebiete sollte eine überregionale Literaturversorgung für jeden Nutzer in Deutschland geschaffen werden und diesem der Zugriff auf wissenschaftliche Literatur und Quellenwerke auch für diejenigen Fälle ermöglicht werden , bei denen die Literatur in seiner eigenen Hochschule oder Bibliothek nicht verfügbar ist. Anfang 2000 wurden Versorgungslücken im Bereich der elektronischen Publikationen deutlich. „Nachholbedarf gab es bei digitalen Text- und Werkausgaben, bei den von wissenschaftlichen 1 http://www.informationskompetenz.de/glossar/?term=369. 2 Die Richtlinie ist im Internet abrufbar unter: http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/richtlinien _lit_versorgung_ssg.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 5 Verlagen angebotenen Digitalisierungen zurückliegender Zeitschriftenjahrgänge (die sogenannten Backfile-Archive) sowie bei speziellen Fachdatenbanken.“3 Besondere Fördermaßnahmen der DFG in den Jahren 2004 und 2005 von jährlich ca. 14 Millionen Euro ermöglichten die Schließung von Versorgungslücken insbesondere bei digitalen Textund Werkausgaben sowie bei speziellen Fachdatenbanken. „Die DFG Nationallizenz beinhaltet die Gewährung einer nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz zur Nutzung des vom Verlag (Lizenzgeber) vertriebenen Produkts durch DFG Sondersammelgebietsbibliotheken (Lizenznehmer). Die Lizenz beinhaltet das Recht, das Produkt zusätzlich zur Nutzung im In-House Netzwerk des Lizenznehmers ohne Einschränkungen über Weitverkehrsnetze den überwiegend öffentlich geförderten Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland bzw. wissenschaftlichen Nutzern mit ständigem Wohnsitz in Deutschland zugänglich zu machen. Im letzteren Fall (Private Nutzung) erfolgt der Zugang üblicherweise aufgrund persönlicher Registrierung und Passwortvergabe. Für die institutionelle Nutzung durch wissenschaftliche Einrichtungen in überwiegend öffentlicher Trägerschaft wird ein vereinfachter Zugang durch Freischaltung der jeweiligen IP-Nummernkreise ermöglicht. Die Lizenzen sind auf eine zeitlich unbegrenzte Nutzung der digitalen Publikationen ausgerichtet . Die Angebote schließen daher das Recht des Lizenznehmers ein, alle zur Langfristsicherung des Zugangs erforderlichen technischen Maßnahmen zu treffen. Auch wenn der Zugang zu den Publikationen zunächst über technische Einrichtungen des Lizenzgebers erfolgt, wird der physische Datenbestand in der Regel dem Lizenznehmer ausgehändigt . Bei digitalen Text- und Werkausgaben sowie elektronischen Zeitschriften ist die Lieferung der Metadaten für die einzelnen Titel und Aufsätze Teil der Nationallizenz. Metadaten müssen ohne Einschränkungen in alle lokalen, regionalen und überregionale Bibliothekskataloge und Informationssysteme (wie z.B. vascoda) so eingebunden werden können, dass vom Katalogeintrag direkt der jeweilige digitale Volltext aufgerufen werden kann.“4 Der Erwerb von Nationallizenzen verfolgt das Ziel, Kostenfreiheit der Nutzung dieser digitalen Angebote zu ermöglichen und deren dauerhafte und flächendeckende Verfügbarkeit sicherzustellen . Fördermittel hierfür werden von der DFG zur Verfügung gestellt. Mit der Aufgabe, Vorschlagslisten für die Anschaffung zu erarbeiten sind neun Bibliotheken betraut. Diese benennen digitale Publikationen, die sie für ihre Fachgebiete als maßgeblich einstufen. Die fachliche Begründung für die Vorschläge der SSG erfolgt entsprechen den Auswahlkriterien des überregionalen Systems der Literaturversorgung (RUTZ 2007, 3). Die Angebotseinholung und Lizenzverhandlungen mit Verlagen und Rechteinhabern erfolgen durch diese Bibliotheken, die über entsprechende Erfahrungen mit großvolumigen Literaturbe- 3 http://www.goethe.de/wis/bib/fdk/de3559935.htm. 4 DFG-Über Nationallizenzen, abrufbar unter: http://www.nationallizenzen.de/ueber-nationallizenzen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 6 schaffungen verfügen. Organisiert wird der Ankauf der Nationallizenzen durch folgende neun Informationseinrichtungen mit finanzieller Unterstützung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Bayerische Staatsbibliothek München; Deutsche Zentralbibliothek für Medizin, Bonn; Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften, Kiel; GESIS / Informationszentrum Sozialwissenschaften - Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen e.V.; Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen; Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz; Technische Informationsbibliothek (TIB); Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg Frankfurt/Main; Universitäts- und Stadtbibliothek Köln. Die Verhandlungen werden auf der Grundlage eines von der DFG vorgegebenen Kriterien- und Anforderungskataloges durchgeführt. „Die als Ergebnis des Auswahl- und Verhandlungsprozesses übernommenen Objekte werden als Anträge, nach den etablierten Verfahren der DFG begutachtet . Auf der Grundlage der getroffenen Voten wird schließlich über die Anträge entschieden.“ (RUTZ 2007, 3/5) (Siehe auch Punkt 4 dieser Arbeit). 2.2. Finanzierung der Nationallizenzen Die DFG-Richtlinie zur überregionalen Literaturversorgung der Sondersammelgebiete und virtuellen Fachbibliotheken regelt, dass die Zuwendungen entsprechend dem Grundsatz erfolgen, dass Mittel der Forschungsgemeinschaft allein für zusätzliche überregionale Funktionen, nicht aber für die durch die Träger zu finanzierenden Aufgaben eingesetzt werden. „Daher werden die Kosten für die örtliche und regionale Versorgung, die auch ohne überregionale Verpflichtungen von den Bibliotheken zu leisten wäre, von ihnen selbst getragen.“5 Für die Finanzierung der Nationallizenzen setzte die DFG im Jahr 2004 etwa 9 Millionen Euro ein; in den Jahren 2005 bis 2007 wurden jährlich ca. 19 Millionen Euro veranschlagt (DUGALL, BAUER 2007, 2/7). „Seit Beginn der Erwerbung von Nationallizenzen im Jahr 2004 wurden insgesamt vier Fördermaßnahmen durchgeführt und dafür von der DFG rund 80 Mio. Euro investiert.“(RUTZ 2007, 3/5). Entsprechend den Jahresberichten der DFG wurden für den Erwerb von Nationallizenzen und digitale Publikationen folgende Bewilligungen erteilt: 5 Richtlinie zur überregionalen Literaturversorgung der Sondersammelgebiete und virtuellen Fachbibliotheken (Stand: 08.03.2011), S. 4. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 7 Jahresbericht Bewilligungen T € 2007 33 053 2008 11 067 2009 13 832 2010 17 063 3. Angebote und deren Auswahl Eine Liste der angebotenen Produkte, die im Rahmen der Nationallizenzen zur Verfügung stehen, ist auf den Internetseiten der DFG6 abrufbar und umfasst folgende Produkte: Bibliographische Datenbanken o ARTbibliographies Modern ( ZDB-1-ABA, ZDB-1-ABM ) *Neu* o BIOSIS Previews 1926 - 2004 ( ZDB-1-BAA ) o Bibliography of the Hebrew Book 1470-1960 ( ZDB-1-BHB ) o CAB Abstracts 1910 -1989 ( ZDB-1-CAB ) o CSA Sozialwissenschaftliche Datenbanken 1915-2010 ( ZDB-1-CSA ) o Periodicals Index Online / PIO 1739-2000 ( ZDB-1-PIO ) o Zoological Record Archive 1864 - 2007 ( ZDB-1-ZLR ) Elektronische Zeitschriften o 17th - 18th Century Burney Collection Newspapers / BBCN ( ZDB-1-BCN ) o 19th Century British Library Newspapers / BNCN ( ZDB-1-BLN ) o ACS Legacy Archives 1879-1995 ( ZDB-1-ACS ) o AIAA Meeting Papers and Journals Archive 1963-2007 ( ZDB-1-AIA ) *Neu* o AIP Journals ( ZDB-1-AIP, ZDB-1-AIPK ) o APS Digital Backfile Archive 1893-2003 ( ZDB-1-APS ) o America's Historical Newspapers / EAN ( ZDB-1-AHN ) o American Antiquarian Society (AAS) Historical Periodicals Collection: Series 1 (1691-1820) ( ZDB-1-AAS1 ) o American Antiquarian Society (AAS) Historical Periodicals Collection: Series 2 (1821-1837) ( ZDB-1-AAS2 ) o American Antiquarian Society (AAS) Historical Periodicals Collection: Series 3 (1838-1852) ( ZDB-1-AAS3 ) o American Antiquarian Society (AAS) Historical Periodicals Collection: Series 4 (1853-1865) ( ZDB-1-AAS4 ) 6 Vgl.: http://www.nationallizenzen.de/angebote. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 8 o American Physiological Society - APS Journal Legacy Content ( ZDB-1-JAP ) o Annual Reviews Collection ( ZDB-1-ANR, ZDB-1-ANRK ) o BMJ Journals ( ZDB-1-BMJA, ZDB-1-BMJ ) *Neu* o Berkeley Electronic Press Academic Journals ( ZDB-1-BEP ) o BioOne Online Journals (Knowledge Exchange) ( ZDB-1-BIO ) o Blackwell Publishing Journal Backfiles 1879-2005 ( ZDB-1-DJB ) o Brill Journal Archive Online 1890-2009 ( ZDB-1-BJA ) o British Periodicals Collection I & II ( ZDB-1-BPC ) o Cambridge Journals Digital Archives ( ZDB-1-CUP ) o Central and Eastern European Online Library (C.E.E.O.L.) - Archiv ( ZDB-1-CEE ) o China Academic Journals (CAJ) ( ZDB-1-CAJ, ZDB-1-CAJK ) o Crystallography Journals Online : IUCr Backfile Archive 1948-2001 ( ZDB-1-IUC ) o EMS Journals ( ZDB-1-EMS, ZDB-1-EMSK ) *Neu* o Eighteenth Century Journals : A Portal to Newspapers and Periodicals, 1685-1815 / ECJ I & II ( ZDB-1-ECJ ) o Elsevier Journal Backfiles on ScienceDirect 1907 - 2002 ( ZDB-1-SDJ ) o Emerald Fulltext Archive Database - 2010 ( ZDB-1-EFD ) o Financial Times Historical Archive 1888-2006 ( ZDB-1-FTA ) *Neu* o IOP Journals ( ZDB-1-IOP ) o Informa Healthcare Digital Archive 1896-2009 ( ZDB-1-IHD ) o Journal of Clinical Oncology Legacy Archive (ASCO) Jg 1.1983 - 16.1998 ( ZDB-1- JCO ) o Karger Journals ( ZDB-1-KAR, ZDB-1-KARK ) o Kluwer Law International Journals ( ZDB-1-KLU ) o Liebert on Line Archive ( ZDB-1-LOL ) o Lippincott Williams & Wilkins 'LWW Legacy Archive' Jg.1 - 2004 ( ZDB-1-LWW ) o Nature Archives 1869 - 2009 ( ZDB-1-NTA ) o Nineteenth Century U.S. Newspapers / NCNP ( ZDB-1-NCN ) o Oxford Journals Collection ( ZDB-1-OJD, ZDB-1-OJDK ) o Periodicals Archive Online / PAO 1802-2000 ( ZDB-1-PAO ) o Pravda Digital Archive (1912-2009) ( ZDB-1-PRA ) *Neu* o Psychiatry Legacy Collection ( ZDB-1-PLC ) *Neu* o RSC Journals ( ZDB-1-RSC, ZDB-1-RSCK ) o Sage Journals Online ( ZDB-1-SAG, ZDB-1-SAGK, ZDB-1-SAGH, ZDB-1-SAGS, ZDB-1-SAGB, ZDB-1-SAGM ) o Science Classic Archiv 1880-1996 ( ZDB-1-SCA ) o Scientific.Net: Materials Science & Technology / Trans Tech Publications Archiv 1984-2008 ( ZDB-1-SNT ) o Springer Online Journal Archives 1860-2002 ( ZDB-1-SOJ ) o Taylor & Francis Online Archives 1799-2000 ( ZDB-1-TFO ) o The Economist: Historical Archive 1843 - 2006 ( ZDB-1-EHA ) o The Endocrine Legacy ( ZDB-1-ENL ) *Neu* o The Nation Digital Archive ( ZDB-1-NAA ) o The New Republic Archive ( ZDB-1-NRA ) *Neu* o The Scientific World Journal ( ZDB-1-SWJ ) o The Times Digital Archive 1785 - 1900 / TDA ( ZDB-1-TDA ) o Thieme Zeitschriftenarchive 1980-2007 ( ZDB-1-TCE ) o Times Literary Supplement Historical Archive 1902 - 2005 / TLS ( ZDB-1-TLS ) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 9 o Torrossa / Periodici ( ZDB-1-EIOP ) o Universal Database of Social Sciences & Humanities (UDB-EDU) ( ZDB-1-EAV ) o Vestnik Evropy 1802-1830 ( ZDB-1-VEV ) o Voprosy Istorii Complete Collection ( ZDB-1-VIC ) o Walter de Gruyter Online-Zeitschriften ( ZDB-1-DGR, ZDB-1-DGRK, ZDB-1-DG2K ) o Wiley InterScience Backfile Collections 1832-2005 ( ZDB-1-WIS ) *Neu* Volltextdatenbanken / Faktendatenbanken / E-Books o 18th/19th/20th Century House of Commons Parliamentary Papers 1688-2004 ( ZDB-1-HCP ) o Acta Sanctorum Database ( ZDB-1-ATS ) o Analecta Hymnica Medii Aevi ( ZDB-1-AHM ) o Aristoteles Latinus Database ( ZDB-1-ALD ) o Art Sales Catalogues Online ( ZDB-1-ASC ) o Brill Nijhoff E-Books Collections : Human Rights and Humanitarian Law ; International Law 2006-2008 ( ZDB-1-BEC ) o COMINTERN Electronic Archives ( ZDB-1-COD ) o China Ancient Books中國基本古籍庫 ( ZDB-1-CAD ) o Chinamaxx / SSReaders ( ZDB-1-SRC ) o Columbia International Affairs Online (CIAO) ( ZDB-1-CIA ) o Corpus de la littérature médiévale ( ZDB-1-CLM ) o Corpus de la première littérature francophone de l'Afrique noire ( ZDB-1-CLF ) o Corvey Digital Collection: Literature of the 18th and 19th Centuries ( ZDB-1-CDC ) *Neu* o Declassified Documents Reference System / DDRS ( ZDB-1-DDR ) o Der Literarische Expressionismus Online ( ZDB-1-LEO ) *Neu* o Deutschsprachige Frauenliteratur des 18. & 19. Jahrhunderts, Teil 1 und 2 ( ZDB-1- DFL ) o Digital Karl Barth Library ( ZDB-1-KBL ) o Digital Library of Classic Protestant Texts ( ZDB-1-DLP ) o Digital Library of the Catholic Reformation ( ZDB-1-DLC ) o Digital National Security Archive / DNSA ( ZDB-1-DNS ) o EBSCOhost eBook Collection ( ZDB-1-NEL ) o EHRAF World Cultures ( ZDB-1-HRA ) o EIU Country Reports Archive ( ZDB-1-EIU ) o Early American Imprints : Evans 1639-1800 (Series I) / EAI I ( ZDB-1-EAI ) o Early American Imprints : Shaw/Shoemaker 1801-1819 (Series II) / EAI II ( ZDB-1- EAP ) o Early English Books Online / EEBO ( ZDB-1-EEB ) o Early Modern Pamphlets Online (TEMPO) - Dutch Pamphlets ( ZDB-1-TMP ) o Eighteenth Century Collections Online / ECCO ( ZDB-1-ECC ) o Elsevier eBook collection on ScienceDirect - Mathematics ( ZDB-1-ELC ) o Empire Online ( ZDB-1-EMO ) o English Language Women's Literature of the 18. & 19. Centuries ( ZDB-1-ELW ) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 10 o Entscheidungssammlungen der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen (RGZ) und der Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen (RGSt) ( ZDB-1- RGS ) o Europa Sacra ( ZDB-1-EUS ) o Historical Newspapers ( ZDB-1-HIN ) o Integrum World Wide (Integrum Profi) ( ZDB-1-INT ) o Karger eBooks Collection ( ZDB-1-KEB, ZDB-1-KEC ) o Library of Latin Texts / Series A ( ZDB-1-LCL ) o Macmillan Cabinet Papers (1957-1963) ( ZDB-1-MOC ) o Making of Modern Law : Legal Treatises 1800-1926 / MOML 1 ( ZDB-1-MML ) o Making of Modern Law : Primary Sources (1620-1926) / MOML 4 ( ZDB-1-MMP ) *Neu* o Making of Modern Law : Trials 1600-1926 / MOML 3 ( ZDB-1-MMH ) o Making of Modern Law : U.S. Supreme Court Records and Briefs, 1832-1978 / MOML 2 ( ZDB-1-MMS ) o Making of the Modern World: economics, politics and industry ( ZDB-1-MME ) o Middle East Online / Series 1, Arab-Israeli Relations 1917-1970 ( ZDB-1-MEA ) o Middle East Online / Series 2, Iraq 1914-1974 ( ZDB-1-MEI ) o Music Online Reference ( ZDB-1-MOR ) o Mystik & Aszese des 16.-19. Jahrhunderts / Mysticism & Asceticism 16th -19th Centuries ( ZDB-1-MYA ) o North American Immigrant Letters, Diaries, and Oral Histories ( ZDB-1-NAI ) o Northern Ireland : A Divided Community 1921-1972 : Cabinet papers of the Stormont Administration ( ZDB-1-NID ) o Patrologia graeca ( ZDB-1-PGL ) o Post-War Europe: Refugees, Exile and Resettlement 1945-1950 ( ZDB-1-PWE ) o Primary Sources for Slavic Studies ( ZDB-1-SSB ) o RSC eBook Collection 1968-2009 ( ZDB-1-RSE ) o Religion & Theologie des 16.-19. Jahrhunderts / Religion & Theology 16th - 19th Centuries ( ZDB-1-RTH ) o Shenbao申報 ( ZDB-1-SHE ) o Social Theory ( ZDB-1-SOT ) *Neu* o Springer Lecture Notes Archiv 1964-1996 ( ZDB-1-SLN ) o Springer ebook collection / Chemistry and Materials Science 2005-2008 ( ZDB-1- SCM ) o Springer ebook collection / Medicine 2005-2008 ( ZDB-1-SMI ) *Neu* o Teatro Espanol del Siglo de Oro / TESO ( ZDB-1-TES ) o Testaments to the Holocaust ( ZDB-1-THC ) o The Cochrane Library (Opt-In) ( -, ZDB-1-COL ) o The Gerritsen Collection – Women`s History Online ( ZDB-1-GCW ) o Torrossa / Monografie ( ZDB-1-EIO ) o Twentieth Century North American Drama ( ZDB-1-TCN ) o U.S. Congressional Serial Set, 1817-1980 ( ZDB-1-USC ) o Ut per Litteras Apostolicas ( ZDB-1-ULA ) o Wales related Fiction of the Romantic Period ( ZDB-1-WFR ) o Wenshi ziliao ( ZDB-1-WEZ ) o World Bank E-Library Archive ( ZDB-1-WBA ) *Neu* Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 11 Nachschlagewerke / Wörterbücher o Animal Health and Production Compendium ( ZDB-1-AHP ) o Aquaculture Compendium ( ZDB-1-AQC ) o Crop Protection Compendium ( ZDB-1-CPC ) o Dictionnaire de l'ancienne langue française et de tous ses dialectes du 9e au 15e siècle / Frédéric Godefroy ( ZDB-1-FGD ) o Dictionnaire de la langue française du 16e siècle (1925-1967) / Edmond Huguet ( ZDB-1-EHD ) o Forestry Compendium ( ZDB-1-FCP ) o Scriptores possessoresque codicum medii aevi ( ZDB-1-SPC ) o World Biographical Information System / WBIS ( ZDB-1-WBI ) 4. Verfahren des Erwerbs und der Nutzung von Nationallizenzen 4.1. Auswahl der Nationallizenzen Förderanträge bei der DFG wurden durch die acht verhandlungsführenden Bibliotheken gestellt. Diese Bibliotheken haben sich mit ihren Anträgen verpflichtet, die Lizenzen zu erwerben und den deutschlandweiten Zugang zu ermöglichen. „Zur Begutachtung der Anträge wurde eine Prüfgruppe aus Mitgliedern des DFG Ausschusses für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme und seiner Unterausschüsse gebildet. Grundlegende Kriterien der Begutachtung waren: die fachliche Bedeutung, Inhalt und Qualität der digitalen Publikationen; die technische Qualität der Digitalisierung und des Informationssystems; der Grad der Übereinstimmung der angebotenen Lizenz mit den Rahmenkriterien der DFG Nationallizenz; das Preis- / Leistungsverhältnis. Darüber hinaus waren folgenden Bewertungsgesichtspunkte von Bedeutung: die Nachhaltigkeit der getätigten Ankäufe, d.h. die Gewährleistung des dauerhaften Zugriffs zu den digitalen Dokumenten; die Integration in die Informationssysteme der DFG Sondersammelgebiete und Virtuellen Fachbibliotheken sowie in die lokalen Systeme der Bibliotheken an Hochschulen und Forschungseinrichtungen; die Abdeckung eines Spitzenbedarfs als grundlegendem Kriterium des DFG-Systems der überregionalen Literaturversorgung; dabei wurde allerdings nicht allein auf den Inhalt der Publikationen, sondern auch auf die Zugangsmöglichkeiten zur digitalen Erscheinungsform abgestellt; Grundbedarf wurde dort angenommen, wo auch ohne DFG Förderung ein digitaler Zugang auf breiter Basis gewährleistet ist; Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 12 die Abdeckung eines differenzierten fachlichen Spektrums, dass auch die geisteswissenschaftlichen Fächer angemessen repräsentiert; insbesondere sollten auch die nicht angloamerikanischen Sprachen und Kulturen vertreten sein. der Preisfaktor der Nationallizenz gegenüber lokalen bzw. regionalen Einzellizenzen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Absatzchancen für Einzellizenzen; zusätzlich wurden zur Beurteilung der Preisforderungen Abschätzungen der Kosten pro Seite bzw. der Kosten pro Informationseinheit herangezogen.“7 Hinsichtlich des Verfahrens zur Auswahl der Produkte erläutert Dugall von der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main: „Das Vorschlagsrecht, wenn dieser Begriff in dem hier zu diskutierenden Zusammenhang verwendet werden soll, liegt zunächst bei den Sondersammelgebietsbibliotheken. Diese definieren für ihre Fachgebiete einschlägige Produkte, welche beschafft werden sollen. Eine Sichtung und Bewertung wird dann zunächst durch eine AG Nationallizenzen durchgeführt, wobei grundsätzliche Rahmenbedingungen festgelegt und die Vorschläge dann daraufhin überprüft werden, inwieweit sie in dieses Rahmenkonzept passen. Anschließend wird, wenn man so will, in dieser Arbeitsgruppe die Arbeit dahingehend verteilt , als aufgrund bereits vorhandener Erfahrungen festgelegt wird, wer für welche Produkte zunächst Angebote einholt. Bei diesem Prozess fallen dann weitere Produkte heraus , weil z.B. die Anbieter gar nicht gewillt sind, eine Nationallizenz abzuschließen (bisher z.B. JSTOR) oder weil die Vertragsbedingungen der Zielsetzung des Programms widersprechen oder auch, weil das Produkt schlicht zu teuer ist. Wenn man sich die bisher realisierten Lizenzen anschaut, so fällt doch sicherlich auf, dass man das eine oder andere Produkt dort (noch) nicht findet, obwohl man es eigentlich erwarten würde. Das hängt dann beispielsweise mit den finanziellen Forderungen zusammen. Die nach diesem 2. Schritt als aussichtsreich eingestuften Produkte werden dann bis zu einem „vorläufigen Endergebnis „weiter verhandelt. Dieses Ergebnis fließt dann für jedes einzelne Produkt in einen umfassenden und detailliert ausgearbeiteten Antrag. Alle Anträge durchlaufen ein zweistufiges Begutachtungsverfahren. Die dann von den Gutachtern aus inhaltlichen und finanziellen Gründen für geeignet eingestuften Produkte können, nachdem auch der Hauptausschuss der DFG die notwendigen Finanzmittel abschließend bewilligt hat, konkret beschafft werden. Den Vertragsabschluss tätigt dann letztlich diejenige Institution, welche auch die Verhandlungen geführt hat und deren Antrag von der DFG positiv beschieden wurde.“ (DUGALL/BAUER 2007, 3/7). 4.2. Nutzung von Nationallizenzen Für die Nutzung der Nationallizenz können sich Institutionen unter www.nationallizenzen.de anmelden. Sie müssen die dort angegebenen Nutzungsbedingungen anerkennen und können dann eine Freischaltung des Angebots mit dem Verhandlungsführer, also der Bibliothek, die den 7 DFG – Über Nationallizenzen, abrufbar unter: http://www.nationallizenzen.de/ueber-nationallizenzen. - Eine detaillierte Beschreibung der Umsetzung eines Nationallizenz-Modells wurde auf dem 95. Deutschen Bibliothekartag in Dresden von Margot Wiesner präsentiert. Zum Thema gibt es auch eine Powerpoint-Präsentation, abrufbar unter: http://www.hebis.de/hebis-konsortium/praesentationen/Dresden_ppt.pdf?PHPSESSID=nshqtwwe. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 13 Vertrag betreut, vereinbaren. Regelungen der Nutzung finden sich in den Grundsätzen für den Erwerb DFG-geförderter überregionaler Lizenzen.8 Bei den Angeboten, die über Nationallizenzen verfügbar sind, gibt es allerdings Unterschiede. Einige Produkte sind für einen größeren Konsumentenkreis zugänglich, andere richten sich an Experten einer Fachrichtung. Um Näheres über die Verfügbarkeit eines Angebots zu erfahren, müssen bei jeder einzelnen Produktbeschreibung über den angegebenen Link die Nutzungsbedingungen herangezogen werden. In jeder Produktbeschreibung wird beim Punkt „Berechtigte Nutzer der Institutionen“ zusammengefasst, welche Personengruppen für die Nutzung des jeweiligen Produkts zugelassen sind. Dort finden sich auch die Informationen, ob und für welchen Nutzerkreis der externe Zugriff gestattet ist. 4.3. Weitere Entwicklung - Allianz-Lizenzen Ab 2011 wird das Programm der DFG-Nationallizenzen in den Kontext der Allianz-Initiative Digitale Information9 überführt. Mit diesem Programm, das von der DFG bereits im Jahr 2010 angeboten wurde, werden die DFG-Nationallizenzen in modifizierter Form als Allianz-Lizenzen fortgeführt . Entsprechend den Grundsätzen für den Erwerb DFG-geförderter überregionaler Lizenzen 10 erfolgt die Finanzierung hierbei anteilig durch die Einrichtungen, die an einer gemeinschaftlichen Lizenzierung des Produkts Interesse haben, sowie ggf. durch einen Förderbetrag durch die DFG, wobei die Entscheidung über eine Förderung durch die DFG über die üblichen Antrags-, Begutachtungs-, und Entscheidungsverfahren erfolgt. Dieses neue Programm ermöglicht ein flexibleres Vorgehen, das insbesondere bedarfsorientierter ausgerichtet sein kann. So ist es ein Ziel der Initiative, mit den Verlagen über nachfrageorientierte anstatt wie bisher über angebotsorientierte Lizenzpakete zu verhandeln und dafür entsprechende Geschäftsmodelle zu erarbeiten. Darüber hinaus können, neben den Inhalten auch erweiterte Nutzungsrechte erworben werden.11 Entsprechend den Grundsätzen obliegt die Verhandlungsführerschaft für Allianz-Lizenzen denjenigen Bibliotheken, die über „fundierte und dokumentierte Erfahrungen in der Verhandlung großvolumiger Literaturbeschaffungen im digitalen Umfeld sowie deren Speicherung und Bereitstellung verfügen.“12 Eine weitere Anforderung an die Verhandlungsführerschaft einer Bibliothek ist, dass sie in der Lage ist, die von ihr als Allianz-Lizenz erworbenen Dokumente in geeignete 8 DFG-Vordruck 12.18 – 6/10, im Internet abrufbar unter: http://www.dfg.de/formulare/12_18/12_18.pdf. 9 http://www.dfg.de/foerderung/programme/infrastruktur/lis/lis_themenschwerpunkt_digitale_information /lis_allianz_initiative/index.html. 10 http://www.dfg.de/formulare/12_18/12_18.pdf. 11 http://www.allianzinitiative.de/de/start/handlungsfelder/nationale_lizenzierung/. 12 http://www.dfg.de/formulare/12_18/12_18.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 14 Nutzungs- und Speichersysteme zu überführen. Auch muss sie dafür Sorge tragen können, dass das lizenzierte Material überregional in die nutzernahen Nachweissysteme eingespielt wird. Diese Kriterien könnten für einzelne öffentliche Bibliotheken im regionalen Bereich jedoch nicht realisierbar sein, da sowohl ihre finanzielle, als auch ihre technische Ausstattung hierfür nicht ausreichen könnte (siehe Punkt 5 dieser Arbeit). Das Bewilligungsverfahren für Allianz-Lizenzen ähnelt dem für Nationallizenzen. So sind Anträge für diese Lizenzen an die DFG zu richten, bei der die Gutachter darüber entscheiden, welche Produkte eine Beteiligung der DFG als sinnvoll erscheinen lassen. Die Ergebnisse werden daraufhin den Bibliotheken zugeleitet und deren Stellungnahme eingeholt. Anschließend können die endgültigen Anträge mit den konkreten Fördersummen der DFG vorgelegt werden. Der Hauptausschuss der DFG entscheidet schließlich endgültig über die Förderung (STANEK 2010, 10). Dieses neue Programm der Allianz-Lizenzen ermöglicht ein flexibleres Vorgehen, das insbesondere bedarfsorientierter ausgerichtet sein kann. Die Förderquote durch die DFG liegt allerdings für die Allianz-Lizenzen nur bei 25 %!13 4.4. Die elektronische Zeitschriftenbibliothek In Ergänzung zur Darstellung des Modells der Nationallizenzen sei an dieser Stelle noch auf das Programm der elektronischen Zeitschriftenbibliothek hingewiesen. Die elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB) ist ein kooperativer Service von 564 Bibliotheken mit dem Ziel, ihren Nutzern einen einfachen und komfortablen Zugang zu elektronisch erscheinenden wissenschaftlichen Zeitschriften zu bieten. Aufgenommen werden alle Zeitschriften, die Artikel im Volltext anbieten. Die EZB ist ein Dienst, zur Nutzung wissenschaftlicher Volltextzeitschriften im Internet . Dieser Dienst wurde im Rahmen eines Projektes von der Universitätsbibliothek Regensburg in Kooperation mit der Bibliothek der Technischen Universität München entwickelt und erfährt laufende Weiterentwicklung . Inzwischen wird die Elektronische Zeitschriftenbibliothek als Nutzerservice im Routinebetrieb in 564 Bibliotheken bzw. Forschungseinrichtungen angeboten. Die Titel werden kooperativ gesammelt und die Daten gemeinsam in einer zentralen Datenbank gepflegt . Für jede teilnehmende Einrichtung wird ein auf ihre lokalen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot an elektronischen Zeitschriften erzeugt. Jede beteiligte Institution kann ihre lizenzierten Zeitschriften eigenständig verwalten und eigene Benutzerhinweise integrieren. Abonnierte Volltextzeitschriften können zusammen mit frei zugänglichen E-Journals in einer einheitlichen Oberfläche angeboten werden. 13 Telefonische Auskunft der DFG vom 05. Oktober 2011. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 15 Technisch betreut und weiterentwickelt wird die Elektronische Zeitschriftenbibliothek von der Universitätsbibliothek Regensburg.14 In die EZB integriert sind auch die mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierten Nationallizenzen für Zeitschriftenarchive. Mittels spezieller Funktionen können die über Nationallizenzen verfügbaren elektronischen Zeitschriften schnell allen EZB-Teilnehmerbibliotheken für die Nutzung bereitgestellt werden. Wissenschaftlern, Studierenden und wissenschaftlich interessierten Privatpersonen in Deutschland wird so der kostenlose Zugang zu wichtigen Datenbanken, digitalen Textsammlungen und elektronischen Zeitschriften ermöglicht. 5. Nationallizenzen / Allianzlizenzen für öffentliche Bibliotheken Das über Nationallizenzen bzw. Allianzlizenzen verfügbare Angebot könnte auch für öffentliche Bibliotheken von Interesse sein, sofern diese den Anforderungen der Grundsätze für den Erwerb DFG-geförderter überregionaler Lizenzen einerseits gerecht werden können und andererseits landes - bzw. interne Regelungen diesem nicht entgegenstehen. Ab 2012 werden allerdings keine neuen Nationallizenzen angeboten. Vielmehr werden auf nationaler Ebene Lizenzen für Zeitschriften , Datenbanken und E-Books im Rahmen der Allianz-Initiative Digitale Informationen erworben . Hierbei kann es sich sowohl um abgeschlossene, als auch um dynamische Produkte handeln .15 sondern Allianz-Lizenzen, die mit einer Laufzeit von 2008 bis 2012 eine Verbesserung der Informationsversorgung von Forschung und Lehre schaffen sollen. 5.1. Öffentliche Bibliotheken In Deutschland gibt es 10.855 Bibliotheken. Davon sind 10.021 öffentliche Bibliotheken und 834 wissenschaftliche Bibliotheken16. Die deutsche Bibliotheksstatistik unterscheidet darüber hinaus zwischen öffentlichen Bibliotheken mit hauptamtlicher Leitung (2113 meldende Institutionen), zu denen Bibliotheken der öffentlichen Hand, der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche und sonstige Träger gehören, sowie öffentliche Bibliotheken mit neben-/ehrenamtlicher Leitung 14 Vgl. die Informationen der Universitätsbibliothek Regensburg, abrufbar unter: http://rzblx1.uni-regensburg.de/ezeit /. 15 Vgl. die Grundsätze für den Erwerb DFG geförderter überregionaler Lizenzen, abrufbar unter: http://www.dfg.de/formulare/12_18/12_18.pdf. 16 Bericht zur Lage der Bibliotheken 2010, hrsg. vom DBV, S. 2, im Internet abrufbar unter: http://www.bibliotheksverband .de/fileadmin/user_upload/DBV/publikationen/Bericht_zur_Lage_der_Bibliotheken _endg_624KB.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 16 (6143 meldende Institutionen), die ebenfalls nach öffentlicher Hand, evangelischer Kirche, katholischer Kirche und sonstigen Trägern unterschieden werden können.17 Insgesamt wird für 2010 eine Gesamtzahl von 8256 öffentlichen Bibliotheken angegeben. Die Zahlenangaben variieren jedoch. Auf dem Bibliotheksportal der Deutschen Bibliotheken, das Zahlen zu den Bibliotheksstandorten liefert, wird von rund 3.050 in der Adressdatenbank des Hochschulbibliothekszentrums (HBZ) registrierten Wissenschaftlichen Bibliotheken ausgegangen. Diesen stehen rund 10.021 registrierte öffentliche Bibliotheksstandorte (inkl. Zweigstellen) aller Träger gegenüber . Städte, Gemeinden und Landkreise unterhalten hiernach rund 5.400 kommunale Bibliotheksstandorte (inkl. Zweigstellen). Sie sind außerdem als Träger für weitere ca. 2.600 Schulbibliotheken /Mediotheken verantwortlich. In einigen Bundesländern haben die Landkreise Kreisbibliotheken bzw. Kreis- und Stadtbibliotheken eingerichtet (circa 40).18 5.1.1. Buch- und Medienbestände kommunaler Öffentlicher Bibliotheken Zu den Buch- und Medienbeständen kommunaler öffentlicher Bibliotheken gehören Sachbücher, zum Teil auch wissenschaftliche Werke aus allen Bereichen des Wissens, Fachbücher für die berufliche Bildung, Nachschlagewerke aller Art, Zeitschriften und Zeitungen, belletristische und der Unterhaltung dienende Literatur, Kinder- und Jugendbücher sowie auf besondere Benutzergruppen zielende Bestände, wie etwa fremdsprachige Bücher. Dieses Medienangebot wurde laufend auch um audiovisuelle, sowie elektronische und digitale Medien erweitert. Seit zehn Jahren gibt es in öffentlichen kommunalen Bibliotheken auch PCs mit öffentlichen Internetzugängen. Die Darbietung der Buch- und Medienbestände geschieht in Öffentlichen Bibliotheken in einer Mischung aus zielgruppenorientierter und systematischer Freihandaufstellung. Dabei hat der Ausbau zielgruppenspezifischer Angebote, insbesondere zu Informationszwecken, an Bedeutung gewonnen. Die meisten Bibliotheken orientieren sich bei der Erwerbungsauswahl an der aktuellen Nachfrage. Nicht mehr benutzte Titel, insbesondere Mehrfachexemplare, werden wieder ausgesondert . Nur einige Großstadtbibliotheken sowie Wissenschaftliche Stadtbibliotheken besitzen für Alt- und Sonderbestände eine Archivfunktion und verfügen über größere Magazine.19 Viele Bibliotheken erfüllen aber nicht einmal die Mindeststandards, die der Dachverband der Bibliotheken und Informationseinrichtungen (DIB)aufgestellt hat (ZILLER 2010, S. 2). Dies wirkt sich auch auf die über Bibliotheken verfügbaren Online-Informationen aus. So heißt es im Bericht zur Lage der Bibliotheken 2010, dass lediglich 77 Prozent der hauptamtlich geleiteten kommunalen Bibliotheken über Internetarbeitsplätze verfügen. Lediglich knapp 60 Prozent würden 17 Statistische Angaben zu öffentlichen Bibliotheken (Bund) und öffentlichen Bibliotheken (Länder) sind auch abrufbar unter: http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/produkte/dbs/aktuell/auswertungen/oeb_bund_10.pdf. bzw. : http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/produkte/dbs/aktuell/auswertungen/oeb_laender_10.pdf. 18 http://www.bibliotheksportal.de/index.php?id=339#. 19 Vgl.: http://www.bibliotheksportal.de/index.php?id=339#. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 17 ihren Katalog im Internet zur Verfügung stellen. Ein Internetarbeitsplatz wäre allerdings Voraussetzung , wollte eine Bibliothek über National- oder Allianzlizenzen erworbene Angebote zur Verfügung stellen. 5.1.2. Nutzung der über Nationallizenzen verfügbaren Angebote Auch kommunale öffentliche Bibliotheken können gegebenenfalls ein über Nationallizenzen verfügbares Angebot nutzen und es im Rahmen ihres Bestandes anbieten. Eine Realisierung dieses Vorgehens ist allerdings von den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Angebots abhängig. Diese Nutzungsbedingungen finden sich bei jeder einzelnen Produktbeschreibung, jedem einzelnen Angebot über den dort verfügbaren Link. Beispielsweise gehören zu den zugelassenen Institutionen für „19th Century British Library Newspapers/BNCN“ auch „Staats-, Regional- und Landesbibliotheken “; auch bei „America’s Historical Newspapers/EAN sind „Staats-, Regional- und Landesbibliotheken“ als zugelassene Institutionen genannt. Im Gegensatz dazu ist die Nutzung des „ACS Legacy Archives 1879-1995“ auf Hochschulen, Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Bibliotheken beschränkt. Einzelne dieser über Nationallizenzen verfügbaren Angebote könnten demnach durchaus von kommunalen Bibliotheken genutzt werden. Nationallizenzen sind aber kein Angebot, über das der bestehende Bestand, oder einzelne Zeitschriftensammlungen von öffentlichen Bibliotheken digitalisiert werden könnten. Auch ist fraglich, ob die für öffentliche Bibliotheken nutzbaren Lizenzen , im Einzelfall für die jeweilige öffentliche Bibliothek in Frage kommt. Es kann zudem durchaus Gründe geben, die außerhalb der Nutzungsbedingungen der Lizenzen liegen, und die der Bereitstellung eines über DFG-geförderte Nationallizenzen verfügbaren Angebots durch einzelne Bibliotheken entgegenstehen. Diese Gründe können auch in der Ausgestaltung des öffentlichen Bibliothekswesens zu suchen sein. Während die Aufgaben der Deutschen Nationalbibliothek durch Bundesgesetz20festgelegt sind und die der wissenschaftlichen Hochschul- und Regionalbibliotheken durch entsprechende Landesgesetze geregelt sind, gibt es eine vergleichbare Normierung für die kommunalen Bibliotheken nicht. Kommunale Bibliotheken sind Kultureinrichtungen und zählen zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen. Sie gehören nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen.21 Auf Landesebene sind Bibliotheksgesetze nur in einzelnen Bundesländern bislang in Kraft getreten. So gibt es in Hessen22, Thüringen23 und Sachsen-Anhalt24 ein Bibliotheksgesetz. In Baden-Württemberg finden sich Regelungen zum Bibliothekswesen im Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und 20 Gesetz über die deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338) zuletzt geändert durch Art. 15 Abs.62 Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5.2.2009 (BGBl I S. 160). 21 Vgl.: Schlussbericht der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland, BT-Drucksache 16/7000, S. 129ff. 22 Hessisches Bibliotheksgesetz (HessBiblG) vom 20. September 2010 (GVBl. I 2010, 295). 23 Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften – Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) vom 16. Juli 2008 (GVBl. S. 243). 24 Bibliotheksgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BiblG LSA) vom 16. Juli 2010 (GVBl. LSA s. 434). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 18 des Bibliothekswesens (Weiterbildungsförderungsgesetz- WeitBiFöG BW)25. § 4 Abs. 2 WeitBiFöG BW besagt, dass öffentliche Bibliotheken in der Buchauswahl und in der Auswahl der sonstigen Informationsmittel unabhängig sind. Kommunale Bibliotheken sind autonome Einrichtungen, die entweder vom Land (§ 2 WeitBiFöG BW) oder von ihren Trägern (§ 8 Hess BiblG und § 5 ThürBibRG) gefördert werden. Dabei wird die finanzielle Lage der Bibliotheken durchaus als kritisch angesehen.26 Der Deutsche Bibliotheksverband fordert deshalb eine nationale Digitalisierungsstrategie27 und eine finanzielle Beteiligung des Bundes im Rahmen der Projektförderung des Bundes. Nationallizenzen sind aber bereits in ihrer bestehenden Form nicht unumstritten. So wird beispielsweise befürchtet, dass mit dem Programm der Nationallizenzen die Lizenzierung wichtiger elektronsicher Ressourcen von der Länderebene auf die Bundesebene transferiert wurde (DU- GALL/BAUER 2007, S.5/7). 6. Fazit Für das deutsche Kulturgut, dessen Förderung, Bewahrung und Erhaltung Aufgabe der Bibliotheken ist, wird die digitale Erschließung eine wichtige gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe sein und bleiben. Die öffentlichen Bibliotheken sollten deshalb flächendeckend ausgebaut und den jeweiligen Nutzerbedürfnissen angepasst organisiert werden. 25 Weiterbildungsförderungsgesetz in der Fassung vom 20. März 1980 (GBl. S. 249), zuletzt geändert durch Art. 57 Verwaltungsstrukturreformgesetz vom 1.7.2004 (GB. S. 469). 26 Vgl.: Bibliotheksverband schlägt Alarm: zwei Drittel aller kommunalen Bibliotheken von Einsparungen betroffen , dbv Meldung vom 14. 09.2010. 27 dbv, Deutschland braucht eine nationale Digitalisierungsstrategie!, Thesenpapier des dbv vorgestellt am 17. März 2011 in Berlin, im Internet abrufbar unter: http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload /DBV/positionen/ThesenpapierDigitalisierung_dbv_Papier.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 094/11 Seite 19 7. 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