Deutscher Bundestag Formen der Kultur- und Künstlerförderung Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 10 - 3000 - 086/10 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 2 Formen der Kultur- und Künstlerförderung Verfasser: Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 086/10 Abschluss der Arbeit: 8. Juli 2010 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 3 Inhalt 1. Einleitung 4 2. Die öffentliche Kunst- und Kulturfinanzierung 4 3. Künstlerförderung von Bund und Ländern 6 3.1. Kulturstiftung des Bundes 7 3.2. Fonds Soziokultur e. V 8 3.3. Fonds Darstellende Künste e. V. 8 3.4. Deutscher Literaturfonds e. V. 9 3.5. Deutscher Übersetzerfonds e. V. 9 3.6. Stiftung Kunstfonds zur Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst 9 3.7. Deutscher Musikrat e. V. 10 3.8. Hauptstadtkulturfonds 10 3.9. Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ 11 4. Private Kultur- und Kunstförderung 12 5. Kultur- und Künstlerförderung in Europa 14 6. Literatur 17 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 4 1. Einleitung Die öffentlichen Haushalte des Staates und der Gemeinden verwenden den weitaus größten Teil ihrer Mittel zur Kulturförderung für Aufgaben der professionellen Kunstvermittlung und kulturellen Bildung. Die Förderung einzelner Künstlerinnen und Künstler gehört vor allem zu den Aufgaben der Länder und Kommunen. Durch den Bund werden Künstlerinnen und Künstler in der Regel nicht individuell, sondern indirekt durch die Unterstützung von Kultureinrichtungen mit bundesweiter Bedeutung gefördert. Neben der Kulturpolitik und -förderung der öffentlichen Hand gibt es eine umfangreiche und vielfältige Kultur- und Künstlerförderung, die von öffentlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten, Institutionen der Wirtschaft und anderer gesellschaftlicher Gruppen (Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden), von bürgerschaftlichen Organisationen , Stiftungen und Initiativen, von Vereinen und von Privaten getragen wird. Dieses Netzwerk im intermediären Bereich zwischen den staatlichen Instanzen und der Kulturszene ist als komplementärer Sektor zum staatlichen Bereich unentbehrlich für eine lebendige und entwicklungsfähige Kultur in der Zivilgesellschaft. Zunehmend gewinnt auch der privatwirtschaftliche Sektor kulturpolitisches Gewicht: Nicht zuletzt unter dem steigenden Druck auf die Sozialhaushalte werden die Städte und Gemeinden gezwungen, Einsparungen vorzunehmen und neue Ausgabenschwerpunkte zu setzen. Hinzu kommt das Kultursponsoring, das neben dem traditionellen Mäzenatentum zu einem wichtigen Teil der Kulturfinanzierung geworden ist. Die Künstlerförderung in Deutschland wurde insbesondere von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ untersucht und problematisiert. Die Kommission setzte sich sowohl mit der unmittelbaren Förderung von Künstlern als auch mit den Maßnahmen auseinander, die der mittelbaren Förderung von Künstlern dienen, etwa der Förderung der Freiberuflichkeit, der Vergütungssysteme (wirtschaftliche Förderung), der Förderung einer sozialen Absicherung wie durch das Künstlersozialversicherungsgesetz, Förderung eines angemessenen Verhältnisses von Ausbildungssituation und Angebot an Arbeitsplätzen (ENQUETE-KOMMISSION 2007: 285ff.). Die Künstlerförderung von Bund und Ländern im engeren Sinn bezieht sich auf die unmittelbare Künstlerförderung durch Preise, Stipendien und Ausstellungs- sowie Auftrittsmöglichkeiten im In- und Ausland. Im Folgenden wird zunächst ein kurzer Gesamtüberblick der öffentlichen Kultur - und Kunstfinanzierung gegeben, gefolgt von einer Darstellung der öffentlichen Förderung von Künstlerinnen und Künstlern. Daneben existieren vielfältige Formen privater Kunst- und Kulturförderung. Die öffentlichen Orchester werben um Spenden aus dem Förderverein, Konzerte des gemeinnützigen Kulturvereins werden aus Stiftungen bezuschusst, und selbst das kommerzielle Konzert kommt nicht mehr ohne einen Sponsor oder ohne Erträge aus einem professionellen Merchandising aus. Hinzu kommt schließlich die Förderung von Kunst und Kultur durch die Europäische Union. 2. Die öffentliche Kunst- und Kulturfinanzierung In Deutschland gehört die Kulturförderung zu den wenigen Politikfeldern, die von den jeweiligen Gebietskörperschaftsebenen in Gemeinden, Ländern und Bund weitgehend souverän und nach eigenen Zielsetzungen gestaltet werden kann. Diese kulturföderalistische Praxis hat zu einer breiten künstlerischen und kulturellen Infrastruktur in allen Regionen Deutschlands geführt. Im deutschen Föderalsystem der Kulturförderung existiert dagegen eine Vielfalt von Akteuren und Handlungsebenen mit unterschiedlichen Methoden der finanziellen Steuerung und Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 5 Datenerhebung. Allgemeinverbindliche Angaben zur Kulturfinanzierung sind deshalb nicht möglich . Dies bedeutet auch, dass die statistischen Angaben, die von verschiedenen Akteuren der Kulturpolitik, der privaten Beteiligten und der Kulturwirtschaft genannt werden, nur mit Vorbehalten zu verwenden sind.1 Aktuelle Auskunft über den Stellenwert, den die Förderung von Kunst und Kultur für Bund, Länder und Kommunen hat, lässt sich dem Kulturfinanzbericht 2008 entnehmen, den die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im September 2008, nun in vierter Auflage, vorgelegt haben. Wie in den vorangegangenen Berichten aus den Jahren 2000, 2003 und 2006 bietet der Kulturfinanzbericht 2008 einen Überblick über die öffentliche Kulturfinanzierung und eine Datengrundlage für die Kulturpolitik und die Öffentlichkeit. Der Bericht dokumentiert nicht nur die Ausgaben der Körperschaften Bund, Länder, Gemeinden und Zweckverbände, sondern auch die öffentlichen Mittel für die einzelnen Kultursparten wie etwa Theater, Musik oder Bibliotheken. Darüber hinaus enthält der Bericht einen Überblick über die Kulturausgaben der privaten Haushalte . Bund, Länder und der Deutsche Städtetag haben sich auf eine einheitliche Kulturdefinition verständigt, die sich an den Kriterien der Europäischen Union anlehnt und die zugleich internationale Vergleiche ermöglichen soll. Der Kulturbereich umfasst nach dieser Abgrenzung die Aufgabenbereiche Theater, Musikpflege, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Bibliotheken und Museen, Denkmalschutz und -pflege, Auswärtige Kulturpolitik und sonstige Kulturpflege , Kunsthochschulen sowie die Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten. Dem Bereich Filmförderung wird in einem gesonderten Kapitel Rechnung getragen. Datenbasis des Berichtes sind die Finanzstatistiken von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Bericht enthält zusätzlich kulturrelevante Ergebnisse aus der amtlichen und nichtamtlichen Statistik. Die Publikation erfolgt nunmehr in einem zweijährigen Berichtszyklus (STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER 2008). Der Kulturfinanzbericht 2008 stellt dar, in welcher Höhe und in welchen Bereichen die öffentliche Hand Mittel für den Kultursektor bereitstellt und wie sich diese Ausgaben entwickelt haben. Nach den vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes gaben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2007 etwa 8,1 Milliarden Euro für Kultur aus. Damit stellten die öffentlichen Haushalte für den Kulturbereich rund 1,6 Prozent des Gesamtetats zur Verfügung (99 Euro je Einwohner). Dies entspricht einem Anteil von 0,34 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (2005: 0,36 Prozent). Detaillierte und endgültige Ergebnisse liegen aktuell auf Basis der Jahresrechnungsstatistik der öffentlichen Haushalte erstmals für das Jahr 2005 vor. Von den Gesamtausgaben in Höhe von 8,0 Mrd. Euro floss der größte Teil in die Theater und die Musik (37 Prozent), dahinter folgten Museen und Ausstellungen (19 Prozent) sowie Bibliotheken (14 Prozent). Pro Einwohner waren dies etwa 97 Euro. Die Ausgaben wurden überwiegend von Ländern und Gemeinden bestritten . Auf die Gemeinden einschließlich der Zweckverbände entfielen dabei etwa 3,6 Mrd. Euro (45,5 Prozent), die Länder beteiligten sich mit gut 3,3 Mrd. Euro (41,8 Prozent). Der Bund kam mit rund einer Milliarde Euro lediglich auf einen Anteil von 12,7 Prozent an den öffentlichen Kulturausgaben. Nicht berücksichtigt sind in diesen Zahlen die öffentlichen Ausgaben für den kulturnahen Bereich (Rundfunkanstalten, Fernsehen, kirchliche Angelegenheiten, Volkshochschulen ), die im Jahr 2005 insgesamt weitere 1,6 Mrd. Euro ausmachten. Der Bericht gibt zudem Auskunft über die Entwicklung der öffentlichen Kulturfinanzierung von 1995 bis 2007. 1 Eine eher grundsätzliche Erörterung zu den Zusammenhängen von Kulturpolitik und Kulturfinanzierung mit einem Überblick über alle Finanzierungsformen findet sich bei HEINRICHS (1997; 2008), BEYME (2006) sowie KLEIN (2007; 2009). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 6 Änderungen in den Haushaltssystematiken, Ausgliederungen von Einrichtungen aus den Haushalten , Unterschiede in der Veranschlagungspraxis, Unterschiede zwischen Haushaltsansatzund Jahresrechnungsstatistik sowie körperschaftsspezifische Besonderheiten erschweren jedoch Vergleiche zwischen den Ländern und mit den Kulturfinanzberichten früherer Jahre.2 3. Künstlerförderung von Bund und Ländern In Deutschland kennt man heute ein sehr differenziertes System individueller Künstlerförderung; in allen Sparten gibt es für nahezu alle Zielgruppen und künstlerischen Spezialisierungen Preise und Wettbewerbe (HEINRICHS 2008).3 Nach Darstellung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat sich in Deutschland mit jährlich rund 9 000 Einzelvergaben und einer Gesamt- Fördersumme von gut 50 Mio. Euro jährlich vielseitige Förderlandschaft für Künstler entwickelt (ENQUETE-KOMMISSION 2007: 221f.).4 Während die Gestaltung der rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen vor allem eine Aufgabe des Bundes ist, obliegt die unmittelbare Förderung einzelner Künstler grundsätzlich den Ländern und Kommunen (MAAS 2009; WENDORF 2005; LANGMAAK 1998; LKD, BJKE, PARITÄTISCHES JUGENDWERK 2002).5 Der Bund fördert demgegenüber nur in relativ geringem Umfang und nur ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt der nationalen Repräsentanz im Wege der sogenannten Spitzenförderung.6 Einige Maßnahmen dienen unmittelbar der Künstlerförderung, wie Stipendien, Preise und Wettbewerbe; andere Maßnahmen und Programme wiederum dienen aber auch mittelbar der Förderung der Künstler. Der Anteil des Beauftragten für Kultur und Medien, der der unmittelbaren Künstlerförderung dient, beträgt danach lediglich knapp ein Prozent des Gesamtetats und damit 9,7 Mio. Euro von 2 Neben der direkten Förderung durch Ausgaben auf dem Gebiet der Kulturpolitik tragen auch Steuervergünstigungen zur Förderung der Kultur bei. Im Kulturfinanzbericht 2008 bleiben diese jedoch unberücksichtigt. Die entsprechenden Zahlen werden im 22. Subventionsbericht der Bundesregierung ausgewiesen. Danach belaufen sich die Steuervergünstigungen des Bundes im Kulturbereich auf etwa 1 Mrd. Euro. Hinzu kommen jährliche Steuersubventionen im Umfang von etwa 500 Mio. Euro, die nicht eindeutig dem Kulturbereich zugeordnet werden können. Dies betrifft vor allem die steuerliche Begünstigung von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Bereich der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer (BUNDESREGIERUNG 2010). Vgl. dazu auch BUNDESRECHNUNGSHOF (2008) sowie BUNDESREGIERUNG (2008). 3 Der Text ist als Anlage beigefügt. Vgl. auch das Handbuch der Kulturpreise, das umfassend über rund 3000 Preise, Ehrungen, Stipendien und Projektförderungen (mit über 9000 jährlichen Einzelvergaben) für Künstler, Publizisten und Kulturvermittler informiert (WIESAND 2001). 4 Vgl. zu den wirtschaftlichen und sozialen Risiken auf den Arbeitsmärkten von Künstlern insbesondere HAAK (2008). Die Studie skizziert die gegenwärtige wirtschaftliche und soziale Situation der Künstler in ihrer Gesamtheit. Dabei werden die spezifischen Strukturmerkmale und Risiken für die Berufsgruppen der Musiker, der darstellenden Künstler und der bildenden Künstler herausgearbeitet. Außerdem wird die Bedeutung der Institutionen sowie die der verschiedenen Akteure für die wirtschaftliche und soziale Sicherung dieser Künstlergruppen dargestellt und analysiert. 5 Vgl. dazu beispielhaft die Künstlerförderung des Landes Berlin; Informationen sind abrufbar unter www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/ [Stand 08.07.10]. 6 Vgl. dazu die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Instrumente der öffentlichen Künstlerförderung“ vom 13. April 2004 (Bundestagsdrucksache 15/2919). Auch das Steuerrecht fördert die Kunst auf vielfältige Weise (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN 2009). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 7 1,1 Mrd. Euro.7 Darüber hinaus werden auch von anderen Ressorts Maßnahmen durchgeführt oder unterstützt, die der Künstlerförderung dienen. Beispiele sind der Bundeswettbewerb „Kunststudentinnen und Kunststudenten stellen aus“ (Bundesministerium der Finanzen), der deutsche Wirtschaftsfilmpreis (vergeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ), der Deutsche Kindertheaterpreis (ausgelobt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend) sowie die Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten.8 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Künstler in der Regel nicht individuell, sondern indirekt durch die Unterstützung von Kultureinrichtungen mit bundesweiter Bedeutung. Der Bund finanziert jedoch einige Fonds und Organisationen, die Stipendien und andere Fördermittel vergeben. Projekte deutscher Künstler im Ausland werden vom Auswärtigen Amt im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt. Als besonders wichtig gelten für die Enquete-Kommission die Kulturstiftung des Bundes, der Fonds Soziokultur e. V., der Fonds Darstellende Künste e. V., der Deutsche Literaturfonds e. V., der Deutsche Übersetzerfonds e. V., die Stiftung Kunstfonds, der Deutsche Musikrat e. V. und der Hauptstadtkulturfonds (ENQUETE-KOMMISSION 2007: 222ff.).9 3.1. Kulturstiftung des Bundes Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Dies unterscheidet sie von der Kulturstiftung der Länder. Der Schwerpunkt liegt auf innovativen Projekten im internationalen Kontext. Ein Schwerpunkt bildet außerdem der kulturelle Austausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die Stiftung kann an Institutionen im Inund Ausland Förderungen gewähren. Die Rechtsform einer antragstellenden Institution (zum Beispiel Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden. Im Bereich allgemeine Förderung kann jedermann finanzielle Förderung für Projekte beantragen, wenn diese mit der Zielsetzung der Stiftung im Einklang stehen. Die Projektförderung findet für folgende Kategorien statt: bildende Kunst, Theater, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, neue Medien und spartenübergreifende Projekte. Außerdem fördert sie die deutschen Kulturförderfonds. Dazu gehören die Stiftung Kunstfonds, 7 Zur unmittelbaren Künstlerförderung gehören bspw. die Ausgaben an die Junge Deutsche Philharmonie, den Bundeswettbewerb Gesang, das Nationale Performance Netz, die Villa Massimo Rom, die Villa Romana Florenz sowie die verschiedenen Fonds und die Ausgaben an die Drehbuchförderung. 8 Vgl. dazu die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage zum Thema „Wirtschaftliche und soziale Entwicklung der künstlerischen Berufe und des Kunstbetriebs in Deutschland“ am 19. Dezember 2003 (Bundestagsdrucksache 15/2275: 20). 9 Vgl. dazu die Informationen der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren (www.soziokultur.de) und das „Dschungelbuch Kulturförderung NRW“ (www.dschungelbuch-nrw.de). Hinweise zur Partizipation von Frauen an der Künstlerinnen- und Künstlerförderung der Bundesländer finden sich bei LEBERL und SCHULZ (2004). Ein Informationsangebot zur Künstlerförderung findet sich unter http://www.goethe.de/kue/deindex.htm; vgl. auch die Liste der Hochschule für Bildende Kunst Dresden unter http://www.hfbkdresden .de/service/anfragen/weiterfuehrende-adressen.html#c236. Hinzu kommt die Datenbank zu Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU www.foerderdatenbank.de [Stand 07.07.10]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 8 der Fonds Darstellende Künste e. V., der Deutsche Literaturfonds e. V., der Deutsche Übersetzerfonds e. V. sowie der Fonds Soziokultur e. V.10 3.2. Fonds Soziokultur e. V Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete Projekte im gesamten Bundesgebiet, die sich für die Entwicklung und praktische Erprobung neuer Angebots- und Aktionsformen in der Soziokultur engagieren. Der Fonds Soziokultur e. V. fördert Projekte aus der soziokulturellen Praxis durch die Vergabe von Zuschüssen und die Gewährung von Ausfallgarantien. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte; regelmäßige Förderungen sind nicht vorgesehen. Die Fördermittel sollen dabei so eingesetzt werden, dass weitere öffentliche und/oder private Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die Förderung setzt in der Regel eine angemessene Eigenleistung voraus, die über Geld, Sachmittel und Arbeitsleistungen in die Finanzierung eingebracht werden kann. Die Ausschreibungen des Fonds erfolgen halbjährlich und sind für alle Sparten von Kunst und Kultur offen. Förderungsschwerpunkte des Fonds Soziokultur e. V. sind: – innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa herausstellen (Innovationsförderung), – modellhafte Vorhaben, die Impulse für die Entwicklung soziokultureller Konzepte geben, zum Beispiel im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (Impulsförderung), – Initiativen zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung , Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (Strukturförderung) und – Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (Kooperationsförderung). Dem Fonds Soziokultur e. V. stehen für seine Aufgaben jährliche Haushaltsmittel von gegenwärtig einer Million Euro zur Verfügung, die von der Kulturstiftung des Bundes bereitgestellt werden .11 3.3. Fonds Darstellende Künste e. V. Der 1985 gegründete Fonds Darstellende Künste e.V. fördert seit 1988 herausragende Projekte aller Sparten der Darstellenden Künste, die sich durch ihre besondere Qualität auszeichnen, von gesamtstaatlicher Bedeutung sind und zur künstlerischen Weiterentwicklung der Darstellenden 10 Vgl. dazu http://www.bundeskulturstiftung.de. 11 Vgl. http://www.fonds-soziokultur.de/html/sozioset.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 9 Künste beitragen. Über die Förderung einzelner Projekte hinaus setzt sich der Fonds das Ziel, neue künstlerische Impulse zu geben, innovative Projekte zu begleiten, vorhandene Entwicklungen zu bündeln, weitergehende Kooperationen zu stiften, das Spektrum, aber auch einzelne herausragende Ansätze der darstellenden Künste in der Öffentlichkeit vorzustellen.12 3.4. Deutscher Literaturfonds e. V. Der Deutsche Literaturfonds e. V. fördert die deutschsprachige Gegenwartsliteratur überregional, marktunabhängig und jenseits politischer Vorgaben. Die Verantwortung für Aufgaben, Ziele und Entscheidungen tragen sieben literarische Verbände, die den Fonds 1980 gegründet haben. Die künstlerische Qualität eines Vorhabens steht bei der Arbeit des Deutschen Literaturfonds e. V. im Mittelpunkt. Der Deutsche Literaturfonds ist die einzige Institution in der Bundesrepublik Deutschland, die die deutschsprachige Gegenwartsliteratur überregional, marktunabhängig und jenseits politischer Vorgaben fördert. Die Arbeitsschwerpunkte des Deutschen Literaturfonds e. V. liegen in der Autoren- und Vermittlungsförderung. Der Literaturfonds fördert junge Schriftsteller und angehende Literaturkritiker. Er unterstützt Literaturzeitschriften, literarische Arbeitsgemeinschaften an Schulen und Hochschulen oder Maßnahmen zur Sicherung wichtiger literarischer Traditionen für die Gegenwart.13 3.5. Deutscher Übersetzerfonds e. V. Der Deutsche Übersetzerfonds e. V. wurde 1997 mit dem Ziel gegründet, eine qualitätsorientierte und bundesweit wirksame Übersetzerförderung aus öffentlichen und privaten Mitteln zu entwickeln . Der gemeinnützige Verein hat seinen Sitz im „Literarischen Colloquium Berlin“, zu seinen Gründungsmitgliedern zählen acht in der Literaturförderung aktive Vereine und Institutionen. Der Deutsche Übersetzerfonds entwickelt darüber hinaus neue Formen des Erfahrungsaustausches und der Wissensvermittlung: Grundlagenseminare, thematische Workshops (unter anderem „Übersetzen von Dialogen“, „Neuübersetzung von Klassikern“, „Über den Umgang mit Umgangssprache “) und im zunehmenden Maße auch dezentrale Modelle der Zusammenarbeit von Übersetzern. Zudem führt er Übersetzerwerkstätten durch, in denen Übersetzungen ins Englische , Italienische, Französische und Russische angefertigt werden.14 3.6. Stiftung Kunstfonds zur Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst Zweck der Stiftung Kunstfonds ist die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland. Alljährlich werden rund 50 Künstlerinnen und Künstler, Galerien, Kunstvereine, Museen und Verlage durch Stipendien, Projektförderungen oder Publikationszuschüsse unterstützt . Über die Förderungen entscheidet eine unabhängige Jury, der mehrheitlich Künstlerinnen 12 Vgl. http://www.fonds-daku.de/ 13 Vgl. http://www.deutscher-literaturfonds.de. 14 Vgl. http://www.uebersetzerfonds.de. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 10 und Künstler, zudem Kuratoren und Kunstvermittler angehören. Die Jury richtet ihr Augenmerk besonders auf die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses und die Mitfinanzierung innovativer Projekte, die durch das Raster des zunehmend kommerzialisierten Kunstbetriebes zu fallen drohen.15 3.7. Deutscher Musikrat e. V. Der Deutsche Musikrat e. V. repräsentiert mehr als acht Millionen musikbegeisterte Bürger, die aus beruflichen Gründen oder als Laien dem Deutschen Musikrat e. V. und seinen Mitgliedsorganisationen angeschlossen sind. Damit ist der Deutsche Musikrat e. V. der weltweit größte Spitzenverband des Musiklebens. Der Deutsche Musikrat konzipiert und realisiert nachhaltige, langfristig angelegte und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und Förderprogramme mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Musikkultur. Die Vergabeentscheidung wird von unabhängigen Expertenjurys nach vorformulierten Kriterien, welche in der Ausschreibung genannt werden, getroffen . Bei Förderbeträgen oberhalb der üblichen Grenzen obliegt die endgültige unternehmerische Entscheidung der Geschäftsführung.16 3.8. Hauptstadtkulturfonds Der Bund und das Land Berlin haben sich 1999 im Rahmen des Hauptstadtkulturvertrages darauf verständigt, einen Hauptstadtkulturfonds einzurichten. Dieser fördert für Berlin als Hauptstadt bedeutsame Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen, die nationale oder internationale Ausstrahlung haben oder besonders innovativ sind. Durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte soll der Hauptstadtkulturfonds dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen. Der Hauptstadtkulturfonds ist – im Gegensatz zu anderen kulturellen Förderinstrumenten – nicht mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet, sondern in die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Referat für Stipendien und Projektförderungen) eingebunden. Für die Wahrnehmung der Aufgaben ist hier eine Geschäftsstelle für den Hauptstadtkulturfonds eingerichtet worden, die den Kurator bzw. die Kuratorin sowie den Gemeinsamen Ausschuss bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Im Rahmen des Hauptstadtkulturvertrages wurde dem Hauptstadtkulturfonds ermöglicht, für Berlin als Bundeshauptstadt bedeutsame Einzelprojekte und Veranstaltungen zu fördern, also Vorhaben, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben bzw. besonders innovativ sind. Die Förderung kann für nahezu alle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden: Architektur, Design, Ausstellungen, bildende Kunst, Filmreihen, Literatur, Musik, Musiktheater, Performance, Tanz, Theater, für spartenübergreifende, interdisziplinäre Vorhaben und Projekte, die dem Kulturaustausch dienen. Innerhalb des Hauptstadtkulturfonds kann auch die Erarbeitung eines konkreten Projektes auf Grundlage einer innovativen künstlerischen Idee gefördert werden. Bei erfolgver- 15 Vgl. http://www.kunstfonds.de. 16 Vgl. http://www.musikrat.de. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 11 sprechender Entwicklung ist in diesem „Werkstattprogramm“ auch eine anschließende Projektfinanzierung möglich. Aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien stehen dem Hauptstadtkulturfonds jährlich bis zu 10,2 Mio. Euro zur Verfügung.17 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien beteiligt sich darüber hinaus finanziell an den folgenden Einrichtungen, die ebenfalls in eigener Zuständigkeit Mittel vergeben:18 – Writers in Exile. Seit 1999 unterstützt die Bundesregierung mit dem Projekt "Writers in Exile" Autorinnen und Autoren, die zeitweise in Deutschland im politischen Exil leben. Darin soll auch ein Dank an die Länder zum Ausdruck kommen, die in der NS-Zeit deutschen Künstlerinnen und Künstlern Zuflucht gewährt und ihnen Asyl sowie Arbeitsmöglichkeiten geboten haben.19 – Projekte des Deutschen Musikrates. Die Bundesregierung beteiligt sich an den folgenden Einrichtungen und Projekten, die in eigener Zuständigkeit Mittel vergeben: Deutscher Musikwettbewerb , Dirigentenforum, Konzert des Deutschen Musikrates, Edition Zeitgenössische Musik, PopCamp.20 – Studienaufenthalte im Ausland. Gefördert werden Studienaufenthalte in folgenden Einrichtungen: Deutsche Akademie Rom Villa Massimo, einschließlich der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano; Deutsches Studienzentrum in Venedig; Villa Romana in Florenz; Cité Internationale des Arts in Paris.21 3.9. Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat im Hinblick auf Verbesserungen der Künstlerförderung eine Reihe von Empfehlungen formuliert. Die Kommission empfiehlt insbesondere Bund, Ländern und Kommunen, die Arbeit ihrer Fonds zur Künstlerförderung transparenter zu gestalten und ihre Effizienz regelmäßig zu überprüfen. Die Bundesregierung soll darüber hinaus im Internet ein Informationsportal zu den Möglichkeiten der Künstlerförderung auf Bundesebene einrichten und diese mit den Informationsportalen von Ländern und Stiftungen zu vernetzen. Außerdem soll die Beratungstätigkeit für Antragsteller ausgebaut werden. Schließlich 17 Vgl. http://www.hauptstadtkulturfonds.berlin.de. 18 Vgl. dazu die Informationen unter www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Beauftragterfuer KulturundMedien/Kulturpolitik/Kuenstlerfoerderung/kuenstlerfoerderung.html [Stand 07.07.10]. 19 Weitere Informationen zum Deutschen P.E.N.-Zentrum unter http://www.pen-deutschland.de. 20 Weitere Informationen unter http://www.musikrat.de. 21 Vgl. dazu www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/Kulturpolitik/Ku enstlerfoerderung/Auslandsstipendien/auslandsstipendien.html [Stand 07.07.10]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 12 soll die Arbeit der Fonds zur Künstlerförderung regelmäßig zu evaluiert werden (ENQUETE- KOMMISSION 2007: 512ff). 4. Private Kultur- und Kunstförderung Es geht heute nicht mehr allein um die staatliche Förderung des kulturellen Lebens, sondern auch um die zunehmende Einbindung privater Akteure in den Bereich der Kultur. Kulturelle Institutionen, Veranstaltungen und Projekte werden inzwischen in wachsendem Umfang aus privaten Mitteln finanziert.22 Diese Entwicklung ist im Zusammenhang mit den Veränderungen der öffentlichen und staatlichen Kulturpolitik zu sehen: In zunehmendem Maß verzichten Bund, Länder und Gemeinden seit einigen Jahren auf die unmittelbare Trägerschaftsverantwortung bei Kultureinrichtungen und Kulturprogrammen. Hinzu kommt eine stärkere Betonung des bürgerschaftlichen Engagements. Dazu gehört auch die partielle Herauslösung von Kultureinrichtungen aus den Bindungen des Haushalts- und öffentlichen Dienstrechts und den staatlichen Verwaltungsstrukturen . Hinzu kommt die Übertragung von Aufgaben auf zivilgesellschaftliche Institutionen (in der Regel Stiftungen oder Vereine). Gleichzeitig sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Modelle der Partnerschaften zwischen öffentlichen Kulturinstitutionen und privaten Unternehmen entstanden.23 Angesichts der angespannten öffentlichen Finanzen hat zudem die private Kulturförderung eine größere Bedeutung erhalten. Sponsoring durch private Unternehmen spielt deshalb heute neben der staatlichen Kulturförderung eine zunehmend wichtige Rolle. Damit können die Lücken, die aufgrund sinkender öffentlicher Ausgaben entstanden sind, zu einem Teil geschlossen werden. Vorherrschend ist heute – gleichwohl nicht unstrittig – die Auffassung, dass die Pflege des kulturellen Erbes und die Förderung von Kunst und Kultur nicht nur eine staatliche Aufgabe ist, sondern durch das Engagement privat-kommerzieller und freigemeinnütziger Institutionen ergänzt werden sollte. Wichtige Impulse in diese Richtung gehen dazu von den Reformen des Stiftungsrechts und des Spendenrechts aus. Die Zahl der Stiftungen ist angestiegen und die in diesem sogenannten „Dritten Sektor“ verfügbaren Mittel erhöhen sich stetig. Auch die Formen der privatwirtschaftlichen Beteiligung haben sich weiterentwickelt.24 Die private Kulturförderung zuverlässig in Zahlen darzustellen ist allerdings kaum möglich: Verlässliche Daten über die Kulturausgaben der Unternehmen und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck liegen nicht vor. In den Statistiken über die Ausgaben der privaten Haushalte wird 22 Vgl. dazu die Informationen des Arbeitskreises Kultursponsoring (http://www.aks-online.org). Der AKS wurde auf Initiative des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI (www.kulturkreis.org) 1996 in Köln ins Leben gerufen, um auf dem weiten Feld des Kultursponsorings die bisherigen Erfahrungen der Wirtschaft zu bündeln und gemeinsame Positionen für eine Partnerschaft von Kultur und Wirtschaft zu formulieren. 23 Ein weiterer Bereich der Kulturförderung liegt im Corporate Citizenship (CC). So werden sowohl Räumlichkeiten , Finanzmittel, als auch Mitarbeiter zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt, um außerhalb des Unternehmens liegende kulturelle Aufgaben zu übernehmen. Gesellschaftspolitisch betrachtet handelt es sich bei Corporate Citizenship um die freiwillige Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch private Unternehmen. Auch in Deutschland übernehmen immer mehr Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung. Vgl. dazu das Corporate Citizenship-Portal von UPJ (http://www.upj-online.de). 24 Ein Modell dafür ist „Public Private Partnership“ (PPP), die freiwillige, projektbezogene Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Beteiligten. Mit solchen Private-Public-Partnerships (PPP) können mehr Flexibilität, effektiveres Management und schnellere Kooperation erreicht werden. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 13 grundsätzlich nicht zwischen Ausgaben für Kultur und anderen Ausgaben für Unterhaltung und Freizeit unterschieden, so dass auch insoweit keine entsprechenden Informationen bereitstehen. Alle Angaben über die Ausgaben von Unternehmen und privaten Organisationen für die Kultur und für Kulturgüter müssen deshalb mit großen Vorbehalten betrachtet werden. Dabei müssen mehrere Formen der privaten Kulturfinanzierung voneinander abgegrenzt werden.25 Zu den einzelnen Bereichen: – Spenden im Kultursektor. Spenden bzw. Zuwendungen sind eine Form der Kunst- und Kulturförderung, die in der Regel von Privatpersonen oder Unternehmen stammen. Beweggrund hierfür ist die gesellschaftliche Verantwortung, die die Geber übernehmen wollen. Zu nennen sind hier vor allem auch die vielen Fördervereine der Museen und Theater, private Spender und Wirtschaftsunternehmen, die einen Beitrag zur Förderung von Kunst und Kultur leisten. Das gesamte Spendenaufkommen betrug in Deutschland nach Schätzungen einer EMNID-Studie im Jahr 2000 insgesamt 5 Milliarden Euro. Nach Schätzungen fließt jedoch nur 1 Prozent (ca. 50 Millionen Euro) davon maximal in die Kultur. Der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft geht davon aus, dass im Jahr 2000 in den Bereichen Wissenschaft, Kultur und Soziales etwa 600 Mio. Euro an Unternehmensspenden flossen. – Die Förderung durch Stiftungen. Im Gegensatz zur einmaligen Spende bieten Stiftungen gerade im Sinne der langfristigen Förderung Vorteile. Sie fördern Kunst und Kultur dauerhaft aus ihrem eigenen Vermögen heraus. Stifter und Spender erwarten vom Empfänger keine Gegenleistung. Hier handelt es sich um die klassische Form der mäzenatischen Förderung, die vorwiegend aus altruistischen Motiven erwächst. Die Anzahl steigt und die in diesem sogenannten „Dritten Sektor“ verfügbaren Mittel erhöhen sich ebenfalls stetig. Historisch betrachtet gehören Stiftungen zu den ältesten Einrichtungen bürgerschaftlichen Handelns. Bei Großprojekten ist heutzutage ein Zusammenwirken zwischen Stiftung und öffentlicher Hand üblich geworden.26 – Kultursponsoring. Kultursponsoring wird heute als ein wichtiger Teil des Engagements der Wirtschaft für die Kultur angesehen. Sponsoring gehört zur Unternehmenskultur und ist - im Gegensatz zum Mäzenatentum - ein Geschäft, das auf Leistung und Gegenleistung beruht .27 Es besteht eine gegenseitige Nutzenerwartung: Einerseits auf der Seite des Kulturschaffenden, der durch den Sponsoringvertrag sein Projekt ausführen oder generell seine Arbeit fortführen kann. Für das Unternehmen geht es vor allem um die Steigerung des Markenwertes und des Bekanntheitsgrades. Gleichzeitig geht es um die Kundenpflege und um die Verbesserung der Motivation der Mitarbeiter eines Unternehmens. Sehr häufig liegt dem Sponsoring eine vertragliche Vereinbarung zugrunde. Die Gestaltungsformen des 25 Ein systematischer Überblick mit vielen hilfreichen Checklisten für die praktische Arbeit findet sich bei SCHEIBE-JAEGER (1995) und LITZEL u. a. (2003). 26 Nach der Darstellung des Arbeitskreises „Kultur und Stiftungen“ legt jede vierte der über 11 000 Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland ihren Schwerpunkt auf Kunst und Kultur. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen engagiert sich deshalb insbesondere in diesem Bereich. Informationen finden sich auf der Web-Site des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen (http://www.stiftungen.org) und bei Maecenata (http://www.maecenata.de; http://www.stiftungen.org). 27 Das Sponsoring macht nach Schätzungen des Arbeitskreises Kultursponsoring mit rund 350 Mio. Euro den größten Teil der privaten Kulturfinanzierung aus (http://www.aks-online.org). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 14 Kultursponsorings sind vielfältig geworden. Die reichen von der finanziellen Unterstützung über die Durchführung eigener Veranstaltungen, den Ankauf von Kunstwerken, die Auslobung von Preisen und Wettbewerben bis zu Publikationshilfen, Sach- und Materialspenden oder Bereitstellung von Infrastruktur (z.B. Ausstellungsflächen). 28 Infolge der weltumspannenden Finanzkrise gibt es gegenwärtig im Sponsoring teilweise einen Rückzug oder Ausfall von Sponsoren. Da in Sponsoringverträgen zum Teil aber längerfristige Bindungen eingegangen wurden, sind die Auswirkungen bislang aber noch nicht so stark zu spüren . Setzt sich die Wirtschaftskrise aber fort, werden Unternehmen ihre bestehenden Sponsoringverträge überprüfen und keine neuen Verpflichtungen mehr eingehen, auch um gegenüber ihren Mitarbeitern die Glaubhaftigkeit nicht zu verlieren. Private Stiftungen werden die Finanzkrise in sinkenden Erträgen ihres Stiftungskapitals merken. Sollte die Inflation, wie befürchtet , deutlich steigen, bedeutet das ein langsames Aufzehren des Stiftungskapitals. Da sie aus den Erträgen aus ihrem Stiftungskapital ihre gemeinnützigen Aufgaben erfüllen, werden weniger Mittel für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Das wird sich in der Unterstützung von Kultureinrichtungen , aber insbesondere auch bei Projekten und Vorhaben im Bereich der kulturellen Bildung auswirken. 5. Kultur- und Künstlerförderung in Europa Ein weiterer Aspekt ist die in den letzten Jahren wichtiger werdende Kulturförderung der Europäischen Union. Die Europäische Union kann entsprechend Art. 151 des EG-Vertrages fördernd, unterstützend und ergänzend zur mitgliedstaatlichen Kulturpolitik tätig werden. Die allgemeinen Zielsetzungen des Kulturartikels werden entsprechend den Vorgaben des Kulturartikels durch Maßnahmen der Europäischen Union konkretisiert. Programme und Aktionen, die seither ins Leben gerufen wurden,29 umfassen programmatische Festlegungen, finanzielle Förderprogramme, Aktionen symbolischer Art und Äußerungen zu einzelnen kulturpolitischen Aspekten. Zwischen 1993 und 1999 wurde eine erste Generation von Pilot- und dann bereichsbezogenen Programmen umgesetzt. Anfang 2000 wurden diese Programme durch das erste Förderrahmenprogramm „Kultur 2000“ ersetzt (EU-ABl. L 63, 10. 03. 00). Die Einführung dieses Rahmenprogramms, 1998 unter österreichischer Ratspräsidentschaft beschlossen, war ein großer Schritt vorwärts, nachdem von 1996 bis 1999 spezialisierte Programme für die Bereiche Literatur (Ariane), bildende Kunst, Musik und Theater (Kaleidoskop) und für das kulturelle Erbe (Raphael) durchgeführt worden waren. Das Programm „Kultur 2000“ war mit 167 Millionen Euro dotiert (d. h. jährlich ca. 33,4 Millionen Euro).30 Inzwischen wurde dieses Programm abgelöst von einer neuen Programmgeneration für den Zeitraum 2007 bis 2013. Dazu zählt gegenwärtig neben dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ vor allem das Programm mit der Kurzbezeichnung „Kultur 28 Vgl. dazu eine aktuelle Studie über die verschiedenen Formen unternehmerische Kunst- und Kulturförderung (KULTURKREIS DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT 2010). Das Dokument ist als Anlage beigefügt. 29 Eine Übersicht findet sich unter http://europa.eu/legislation_summaries/culture/index_de.htm [Stand 07.07.10]. 30 Vgl. zu Evaluierung dieser Programme http://ec.europa.eu/culture/key-documents/doc539_de.htm [Stand 07.07.10]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 15 2007“ mit einem Gesamtbudget von 400 Mio. Euro. Das zentrale Anliegen dieses Programms ist es, die kulturelle Kooperation und den kulturellen Austausch unter Beachtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu unterstützen.31 Zugleich soll auch das Bewusstsein für das gemeinsame europäische Kulturerbe gestärkt werden. Spezielle Ziele sind die Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Kulturakteuren, die Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs. Da der Kultursektor selbst ein wichtiger Arbeitgeber ist und darüber hinaus ein Zusammenhang zwischen ökonomischem Wachstum und der Förderung von Kreativität unterstellt wird, zielt das neue Kulturförderprogramm auch auf die Stärkung der ökonomischen Potentiale der Kultur. Förderungen finden in folgenden Bereichen statt:32 Im Bereich der Projektförderung werden etwa Vorhaben von Kulturorganisationen aus Teilnehmerländern unterstützt, die sich für ein Projekt zusammenschließen und gemeinsam an der Umsetzung der Programmziele arbeiten. Die Projekte sollen sowohl den interkulturellen Dialog zwischen den beteiligten Kulturakteuren unterstützen, um möglichst vielen Menschen den Zugang zum kulturellen Schaffen und zu Kulturerbe zu ermöglichen. Besondere Maßnahmen beziehen sich auf Kooperationsprojekte mit ausgewählten Drittländern, Europäische Kulturfestivals, Kulturhauptstadt Europas, Europäische Kulturpreise. Hinzu kommen Betriebskostenzuschüsse: Organisationen, die auf europäischer Ebene im Kulturbereich tätig sind, können Zuschüsse zu den finanziellen Ausgaben erhalten, die für die Umsetzung ihres gewöhnlichen langfristigen Arbeitsprogramms anfallen. Vier Kategorien von Organisationen können Betriebskostenzuschüsse beantragen: 1. Europäische Kulturbotschafter , die Aktivitäten in mehreren europäischen Ländern durchführen (Chöre, Orchester usw.). 2. Netzwerke zur Interessenvertretung, die einen oder mehrere kulturelle Bereiche bzw. Kulturakteure europaweit vertritt (z.B. Europäischer Musikrat). 3. Organisationen, die im Rahmen der europäischen Kulturagenda einen strukturierten Dialog mit der Kommission führen. Eine wichtige Informationsquelle hinsichtlich der Förderung künstlerischer Kreativität im europäischen Vergleich ist außerdem das Compendium of Cultural Policies and Trends in Europe. Das Compendium ist ein laufend aktualisiertes Online-Informationssystem zu kulturpolitischen Programmen, Debatten und Instrumenten sowie zu kulturellen Tendenzen in Europa. Das Compendium wurde 1998 vom Europarat als Joint Venture mit dem Europäischen Institut für 31 Das Programm „Kultur 2007“ unterstützt außerdem die Vergabe von Preisen in den Bereichen Kulturerbe, Architektur, Literatur und Musik. Mit diesen Preisen verfolgt die EU das Ziel, die Qualität und den Erfolg der europäischen Aktivitäten in diesen Bereichen sichtbar zu machen. Ende 2007 wurde außerdem ein Pilotprojekt initiiert, das die Mobilität der Künstler fördert. Vgl. dazu ausführlich den Online-Förderungsführer unter www.europa-foerdert-kultur.info. 32 Eine zentrale Anlaufstelle für Förderanträge ist der Cultural Contact Point Germany (CCP) mit Informationen über die Kulturförderung der Europäischen Union, insbesondere das Programm KULTUR (2007-2013), und weitere europäische Förderungen des kulturellen Sektors (www.ccp-deutschland.de). Dort finden sich auch Beispiele der geförderten Projekte in Deutschland. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 16 vergleichende Kulturforschung (ERICarts) gegründet. Es wird seitdem in einer offenen, projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft ("community of practice") gemeinsam mit unabhängigen Wissenschaftlern , Netzwerken und Organisationen sowie nationalen Regierungen realisiert. Die Struktur der Länderprofile enthält neben den Darstellungen der kulturpolitischen Grundlagen, Institutionen und Instrumenten in Kapital 8 jeweils umfangreiche Informationen über die Förderung der Kunst und der Künstler (direkte und indirekte Förderung der Künstler; besondere Künstlerförderprogramme ; Stipendien, Kulturpreise, Künstlerförderung).33 33 Vgl. dazu http://www.culturalpolicies.net.. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 086/10 Seite 17 6. Literatur BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN (2009). Steuertipps für Künstler (3. Aufl.). München: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, abrufbar unter http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1609794/SteuertippsfuerKuenstler.pdf [Stand 07.07.10]. BEYME, Klaus von (2006). Kulturpolitik: Von der staatlichen Förderungspolitik zur „Kreativwirtschaft“. In: Schmidt, Manfred G.; Zohlnhöfer, Reimut (Hrsg.), Regieren in der Bundesrepublik Deutschland (243-262). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 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