Kulturbeziehungen der Bundesländer Einbindung in die föderalen Strukturen der Bundesrepublik und Übersicht der wesentlichen Handlungsfelder - Ausarbeitung - © 2009 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 085/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Kulturbeziehungen der Bundesländer Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 085/09 Abschluss der Arbeit: 24. September 2009 Fachbereich WD 10: Kultur, Medien und Sport Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W. Inhalt 1. Einleitung 3 2. Die Einbindung der Auswärtigen Kulturpolitik in die föderalen Politikstrukturen 4 3. Bund-Länder-Kooperationen in der Auswärtigen Kulturpolitik 8 4. Zunehmendes Engagement der Länder im Ausland 10 5. Der Beitrag der Kommunen 13 6. Literatur 15 - 3 - 1. Einleitung Seit den sechziger Jahren wird die Auswärtige Kulturpolitik als die „Dritte Säule der Außenpolitik“ bezeichnet. Damit soll deutlich werden, dass sie neben der Außenwirtschaftspolitik und der klassischen Diplomatie als ein gleichwertiger Bestandteil der internationalen Beziehungen Deutschlands betrachtet wird (BUNDESREGIERUNG 2007: 3).1 Der internationale Kulturaustausch Deutschlands ist gekennzeichnet durch seine dezentralisierten , auf dem Prinzip des Pluralismus gründenden Strukturen, wobei die Aufgaben durch eine Vielzahl voneinander unabhängiger politischer Entscheidungsgremien (Bund mit Mittlerorganisationen, Länder, Kommunen), durch staatliche und kommunale Stellen sowie durch private Organisationen wahrgenommen werden. Erst aus all diesen vielfältigen Aktivitäten und Kooperationsformen ergibt sich ein Gesamtbild der auswärtigen kulturellen Beziehungen Deutschlands.2 Bund, Länder und auch die anderen Akteure in der Auswärtigen Kulturpolitik gehen dabei von einem „erweiterten Kulturbegriff“ aus, der außer der Kultur im engeren Sinne auch Bildung und Wissenschaft einschließt.3 Hinzu kommen in jüngerer Zeit auch zunehmend die kulturwirtschaftlichen Aspekte der Außenkulturpolitik.4 Eine besondere Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Kulturbeziehungen der Länder, Städte und Gemeinden.5 Im Folgenden werden – soweit feststellbar6 – die 1 Die Auswärtige Kulturpolitik nimmt im Gefüge der Außenpolitik eine Sonderstellung ein, denn Kultur findet nicht zwischenstaatlich sondern zwischengesellschaftlich statt und ist nicht als rein hoheitliche Staatsaufgabe vorstellbar. Vgl. dazu auch den aktuellen Bericht zur Auswärtigen Kulturpolitik (BUNDESREGIERUNG 2008: 3ff.). 2 Gegenwärtig ist Deutschland mit über 1200 diplomatischen, kulturellen und politischen Vertretungen sowie geisteswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen im Ausland präsent. Vgl. dazu das Deutschlandnetz des Instituts für Auslandsbeziehungen e. V. (ifa), in dem die einzelnen Institutionen erfasst sind. Das Online-Verzeichnis findet sich unter www.ifa.de/deutschlandnetz. 3 Da ein wesentlicher Teil der finanziellen Mittel im Kulturhaushalt des Auswärtigen Amtes dem Bildungsbereich gewidmet ist (Hochschul-, Wissenschaftsaustausch, Auslandsschulen, Berufsausbildung), hat das Auswärtige Amt zu Beginn des Jahres 2001 die Kulturabteilung in „Abteilung für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik“ umbenannt und verwendet inzwischen häufig neben dem Begriff „Auswärtige Kulturpolitik“ (AKP) auch die Bezeichnung „Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik“ (AKBP). Gleichwohl wurde in den jährlichen Berichten der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik die bisherige Bezeichnung weiterverwendet (BUNDESREGIERUNG 2003; 2004; 2005; 2006; 2007). Ein Grund dafür ist, dass andere Ressorts – insbesondere das Bundesbildungsministerium (BMBF) – gegen die Umbenennung Vorbehalte geäußert haben. 4 Neben den traditionellen Kultursparten gewinnt die sog. Kreativwirtschaft – z.B. Design, Mode und Architektur – an Bedeutung für das inhaltliche Profil der Kulturarbeit im Ausland. Gleichzeitig wird das Augenmerk verstärkt auf den Wirtschaftsfaktor „Kultur“ gerichtet (FESEL 2007). 5 Zu erwähnen sind darüber hinaus die Aktivitäten der Kirchen und zahlreicher Stiftungen (MAAß 2005; POGORELSKAJA 2009). Vgl. dazu die Internet-Informationen des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/kulturpolitik/index_html und des Instituts für Auslandsbeziehungen unter www.ifa.de/akp/index.htm. 6 Die Erarbeitung des Beitrages wurde unterstützt durch Recherchen von im Fachbereich WD 10). - 4 - außenkulturellen Strategien und Schwerpunkte der Länder dargestellt. Die internationalen Kulturbeziehungen haben für die Länder – und in etwas anderer Weise auch für die Kommunen – einen zunehmend wichtigen Stellenwert. Diese Beziehungen äußern sich insbesondere in Künstleraustausch, gemeinsamen Konzerten und Festivals sowie Ausstellungen. Hinzu kommen Partnerschaften im Bildungssektor. Eine besondere Rolle spielen dabei die Städtepartnerschaften.7 Die Entwicklung der Städtepartnerschaften ist vor allem Ausdruck der zunehmend intensivierten Kulturbeziehungen innerhalb Europas. 2. Die Einbindung der Auswärtigen Kulturpolitik in die föderalen Politikstrukturen Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten und Grundlagen ist die Kultusministerkonferenz das Instrument der Länder für die ländergemeinsame Zusammenarbeit in der europäischen und internationalen Bildungs- und Kulturpolitik. Gerade die Erweiterung der Europäischen Union, aber auch zahlreiche Vorhaben der OECD haben der europäischen und der internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Kultur in den vergangenen Jahren eine neue Dimension verliehen. Die Auswärtige Kulturpolitik ist in vertikaler Politikverflechtung in die föderalen Politikstrukturen eingebunden: Die auswärtige Politik ist Angelegenheit des Bundes, während die Bereiche Bildung und Kultur in die Zuständigkeit der Länder fallen. Daher berühren oder überschneiden sich in der Auswärtigen Kulturpolitik die Bundes- und Länderzuständigkeiten . In der Praxis der auswärtigen Kulturpolitik ergibt sich ebenso wie bei der Politik im Rahmen der Europäischen Union aus der Außenkompetenz des Bundes und der Kulturhoheit der Länder die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, und zwar in formalisierter Form ausgehend von den Bestimmungen des Grundgesetzes bis hin zu formlos vereinbartem Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern.8 Dies erfolgt in der Form von Verständigungen, Absprachen, Bund-Länder- Vereinbarungen oder Abkommen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Verständigung zwischen der Bundesregierung und den Staatskanzleien über das Vertragsschließungsrecht des Bundes im Rahmen der „Lindauer Absprache“ (KULTUSMINISTERKONFERENZ 1993: Anlage 3).9 In Angelegenheiten der Europäischen Union gelten die im Grundgesetz, dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) und der Bund-Länder- Vereinbarung festgehaltenen Regelungen. Die Beteiligung der Länder beim Abschluss 7 Vgl. dazu insbesondere SATTLER (2007), EU-KOMMISSION (2004) und SCHNEIDER (2008). 8 Zur Rolle des Deutschen Bundestages vgl. SINGER (2009). 9 Vgl. dazu auch http://www.kmk.org/internationales/ueberblick.html. - 5 - völkerrechtlicher Verträge erfolgt über die Ständige Vertragskommission der Länder (StVK), die über eine Geschäftsstelle in Berlin verfügt.10 Die Koordinierung der Länder untereinander vollzieht sich auf verschiedenen Ebenen . In Fragen der Auswärtigen Kulturpolitik ist die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) für die allgemeine politische Abstimmung zuständig. Die fachpolitische Abstimmung und die Koordinierung der ländergemeinsamen Zusammenarbeit in internationalen kulturellen Angelegenheiten erfolgt auf der Seite der Länder durch die Kultusministerkonferenz (KMK). Das Sekretariat der KMK, das nach der Geschäftsordnung die Bearbeitung der sich aus der internationalen Zusammenarbeit ergebenden Angelegenheiten erledigt, erfüllt eine Gesamtkoordinierungsfunktion sowohl auf horizontaler Ebene im Hinblick auf die Eigenkoordinierung zwischen den Ländern als auch in vertikaler Hinsicht gegenüber den beteiligten Bundesressorts und den Mittlerorganisationen. Die einzelnen Ebenen und Aufgabenbereiche – bei der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit, aber auch bei den sektoralen Aufgabenbereichen – der Auswärtigen Kulturpolitik werden dabei in einem vielschichtigen und komplexen Kooperationssystem mit einer Vielzahl von Konsultations- und Abstimmungsgremien bearbeitet. Die Gremien der Kultusministerkonferenz und die Länder haben sich auch an der Diskussion über die „Konzeption 2000“ zur Auswärtigen Kulturpolitik beteiligt (AUSWÄRTIGES AMT 2000). Bereits im Juni 2000 hatte der Vorsitz der „Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten“ der Kultusministerkonferenz ein Positionspapier zur Auswärtigen Kulturpolitik vorgelegt, das die Rolle der Länder im internationalen Kulturaustausch ausführlich erläutert (KULTUSMINISTERKONFERENZ 2000). Das Papier unterstreicht die Mitverantwortung der Länder und ihre konstruktive Mitwirkung an der Auswärtigen Kulturpolitik. Ein wichtiger Bereich der föderalen Arbeitsteilung zielt dabei heute auf die kulturelle Kooperation im Rahmen der Europäischen Union. Im europäischen Integrationsprozess hat die Bedeutung der europäischen Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturzusam- 10 Einen Überblick gibt das Positionspapier der KMK, das die Rolle der Länder im internationalen Kulturaustausch und die ihre Mitwirkung an internationalen Verhandlungen und in den Gremien der internationalen und überstaatlichen Organisationen skizziert (KULTUSMINISTERKONFERENZ 2000). Umfassende Informationen – einschließlich der Dokumentation von Verabredungen Einsetzungsbeschlüssen , Verträgen (u. a auch die „Lindauer Absprache“) – finden sich im Leitfaden für Mitglieder der früheren Kommission für internationale Angelegenheiten der Kulturministerkonferenz (KULTUSMINISTERKONFERENZ 1993). Auch im „Konzept 2000“ des Auswärtigen Amtes wird die Bund-Länder-Kooperation als wesentlich bezeichnet: „In der Auswärtigen Kulturpolitik arbeiten Bund und Länder eng zusammen. Bei völkerrechtlichen Verträgen auf den Gebieten, für welche die Länder zuständig sind und eigene Verantwortung tragen, erfolgt eine gegenseitige Abstimmung auf der Basis der ´Lindauer Absprache´; für die Abstimmung in internationalen kulturellen Angelegenheiten ist die Kultusministerkonferenz das Instrument der Länder.“ (AUSWÄRTIGES AMT 2000). Vgl. dazu auch MAAß (2005), HARNISCHFEGER (2007), GROLIG und SCHLAGETER (2007) sowie GAU (2007). - 6 - menarbeit seit Anfang der 90er Jahre stetig zugenommen. Die Europäische Union wird auf den Gebieten Bildung und Kultur auf Grund der EG-Vertragsartikel 149 bis 151 unterstützend und ergänzend zu den Mitgliedstaaten tätig. Mit wachsender Verflechtung der Bereiche Wirtschaft und Bildung/Kultur im Rahmen des Lissabonprozesses gewinnt zudem die Kooperation der Mitgliedstaaten nach der Methode der offenen Koordinierung an Bedeutung. Die Kultusministerkonferenz unterstützt die europäische Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur in einem Europa, das den kulturellen Reichtum und die Vielfalt der Bildungssysteme entsprechend den gewachsenen Traditionen der Mitgliedstaaten bewahrt. Grundlage für die Ländermitwirkung in EU-Angelegenheiten ist der sogenannte „Europa-Artikel“ 23 GG und seine Durchführungsbestimmungen (Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union11 sowie die Bund-Länder-Vereinbarung in Ausführung von § 9 EUZBLG).12 Danach wirken die Länder über den Bundesrat in EU-Angelegenheiten mit. Der Bundesrat wird durch die Bundesregierung umfassend über EU-Vorhaben unterrichtet und kann hierzu Stellung nehmen.13 Betrifft ein Vorhaben im Schwerpunkt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks, wird die Verhandlungsführung in den EU-Gremien auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Länder erarbeiten innerhalb der Kultusministerkonferenz und ihrer Fachgremien regelmäßig einvernehmliche Positionen zu europapolitischen Grundsatzfragen und EU-Vorhaben, die in die Bundesratsberatungen einfließen. Darüber hinaus stellen die Länder innerhalb der Kultusministerkonferenz auch die erforderliche Übereinstimmung bei der laufenden Durchführung und Umsetzung europäischer Maßnahmen im Länderbereich sicher. Spezielle Abstimmungsmechanismen in EU-Angelegenheiten tragen den oftmals engen europäischen Zeitvorgaben Rechnung. Als federführendes Koordinierungsgremium fungiert die „Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten“ (EuKiA),14 die mit EU-Themen, aber auch mit Fragen der bi- und multilateralen 11 Vgl. dazu http://bundesrecht.juris.de/euzblg/index.html [Stand 25.08.09]. 12 Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union ist abrufbar unter www.bundesrat.de/cln_051/nn_6904/DE/struktur/recht/bund-laender/bund-laendernode .html?__nnn=true [Stand 25.08.09]. 13 Zu berücksichtigen ist dabei der Mitte 2009 noch im Ratifizierungsprozess befindliche Vertrag von Lissabon, der den subsidiären Charakter der Kulturpolitik bekräftigt und gleichzeitig eine begrenzte Kompetenz der Gemeinschaft für die Förderung der Kultur fortschreibt. Dabei erhält das Prinzip der eigenständigen Gestaltung der kulturellen Lebensverhältnisse nicht zuletzt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 eine besondere Akzentuierung (BVerfG, 2 BvE 2/08). Vgl. zu den unterschiedlichen Bewertungen des Lissabon-Urteils FALKENHAIN (2009). 14 Die „Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten“ hat die Aufgabe, auf dem Arbeitsgebiet der Kultusministerkonferenz im europäischen und internationalen Bereich beratend - 7 - Zusammenarbeit befasst ist. Diese Gesamtschau ist gerade im Hinblick auf die stetig zunehmenden Wechselwirkungen und Verflechtungen der verschiedenen Politikfelder von hoher Bedeutung. In regelmäßigen Abständen führt die EuKiA zu aktuellen EU- Vorhaben auch gemeinsame Gespräche mit den zuständigen Bundesressorts, vor allem dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Dabei befasst sich die EuKiA im Rahmen der auswärtigen Kulturpolitik mit den Kulturabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit auswärtigen Staaten, aber auch mit anderen Formen des Kulturaustausches. Bei multilateralen Angelegenheiten geht es in erster Linie um die bildungs- und kulturpolitische Mitwirkung der Länder in Gremien und Fachkonferenzen der UNESCO und der OECD. Dabei arbeitet die EuKiA eng mit den Fachausschüssen der Kultusministerkonferenz zusammen. Dies erhöht den Bedarf an Koordination der verschiedenen beteiligten deutschen Institutionen . So haben die Länder auf der Grundlage des Europaartikels 23 GG sowie des 1993 erlassenen – und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu ändernden15 – Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) zur Verwirklichung eines vereinten Europas Mitwirkungsrechte und -pflichten. Auf Grund der innerstaatlichen Zuständigkeitsverteilung im Bildungs- und Kulturbereich wirken die Ländervertreter zusätzlich an internationalen Verhandlungen und auch in den Gremien der internationalen und überstaatlichen Organisationen mit. Die Länder sehen dabei auch Gefahren für ihre kulturpolitischen Kompetenzen . Sie wandten sich deshalb bereits im Jahr 2002 – mit Blick auf den vom Europäischen Konvent verabschiedeten Entwurf einer EU-Verfassung – gegen Kompetenzerweiterungen der Europäischen Union im Kulturbereich und wollen an den bisherigen Regelungen zum Kulturbereich prinzipiell festhalten (insbesondere Artikel 151 des EG-Vertrages).16 und koordinierend tätig zu sein und insbesondere bei der Wahrnehmung der internationalen kulturellen Angelegenheiten partnerschaftlich mit der Bundesregierung zusammenzuarbeiten. Dazu trifft sie regelmäßig zu gemeinsamen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes zusammen (KULTUSMINISTERKONFERENZ 2007). Zur verfassungsrechtlichen Einordnung und zu Hinweisen auf die Literatur vgl. SCHULTE (2000: 97ff.) und zur außenpolitischen Tätigkeit der Länder KNODT (1998). Vgl. dazu auch die Informationen der KMK über die Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union, abrufbar unter http://www.kmk.org/internationales/zusammenarbeit-imrahmen -der-europaeischen-union.html [Stand 25.08.09]. 15 Dabei sollen die bisherigen Regelungen der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung von § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (Bund-Länder-Vereinbarung, BLV) in ihrer an den Vertrag von Lissabon angepassten Fassung vom 12. Juni 2008 in das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) als Anlage zu § 9 überführt werden (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP, BT-Drs. 16/13926, 21. 08. 2009). 16 Vgl. dazu auch KULTUSMINISTERKONFERENZ (2002). - 8 - In gleicher Weise hat sich der Bundesrat – im Rahmen der Debatte über die neue Kulturagenda der Europäischen Union – in einem Beschluss vom 6. Juli 2007 (BR- Drucksache 325/07)17 gegen die Einführung der offenen Methode der Koordinierung ausgesprochen. Der Bundesrat betonte insbesondere, dass die EU zwar im Kulturbereich einen eigenen Beitrag leisten könne, dieser jedoch nur rein subsidiär, als Ergänzung zur Kulturpolitik der Mitgliedstaaten erfolgen müsse. Für eine eigene europäische Kulturpolitik gebe es über Artikel 151 EGV hinaus keine Rechtsgrundlage. Gleichzeitig wies der Bundesrat die Absicht der Kommission, im Bereich der Kultur die „offene Methode der Koordinierung“ einzuführen, mit Verweis auf die Kompetenzbeschränkung von Artikel 151 EGV zurück. 3. Bund-Länder-Kooperationen in der Auswärtigen Kulturpolitik Der überwiegende Anteil der Kulturausgaben der öffentlichen Hand wird von Ländern und Kommunen aufgebracht. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes gaben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2007 etwa 8,1 Milliarden Euro für Kultur aus. Die Ausgaben wurden überwiegend von Ländern und Gemeinden bestritten. Auf die Gemeinden einschließlich der Zweckverbände entfielen dabei etwa 3,6 Mrd. Euro (45,5 Prozent), die Länder beteiligten sich mit gut 3,3 Mrd. Euro (41,8 Prozent) (STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER 2008). In diesen Beträgen sind indirekt auch erhebliche Mittel für die Umsetzung von Programmen der Auswärtigen Kulturpolitik – soweit sie im Inland wirksam werden – enthalten. Dies rührt vornehmlich daher, dass der Bund kaum eigene Einrichtungen des Kultur- und Bildungsaustausches unterhält. Ausländische Schüler, Lehrer, Studenten, Wissenschaftler und Künstler werden in den Kultur- und Bildungseinrichtungen der Länder aufgenommen und betreut . Außerdem bieten ihnen die von Ländern und Kommunen unterhaltenen Theater, Museen und Spielstätten für Musikveranstaltungen die Möglichkeit zur Präsentation ihrer Kultur (MAAß 2009a). Auch die Kulturministerkonferenz weist darauf hin, dass die Länder gerade im Schulwesen wesentliche Grundvoraussetzungen für Kulturaustausch, Kulturdialog und interkulturelle Kompetenz geschaffen hätten. Dies zeige sich insbesondere durch die Fremdsprachenangebote und den fremdsprachlichen Unterricht, aber auch bei Übergangs- und Eingliederungshilfen für deutsche Schüler nach einem Auslandsaufenthalt sowie in der schulischen Betreuung von Migrantenkindern und der Beteiligung an internationalen Programmen (KMK 2000: 2f.). 17 Zu den Positionen anderer politischer Akteure vgl. die Übersicht in der Zeitschrift „Kulturpolitische Mitteilungen“ (Ausgabe 2/2007: 20), abrufbar unter www.kupoge.de/pdf/kumi117/kumi117_19- 20.pdf [Stand 15.02.09]. - 9 - Die schulische Arbeit im Ausland wird ebenfalls von den Ländern unterstützt. Unter der Fachaufsicht des Auswärtigen Amts fördert und berät das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – die Deutschen Auslandsschulen. Das Auslandsschulwesen ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Die Deutschen Auslandsschulen sind eines der traditionsreichsten Instrumente der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Das weltweite Netz von 117 Schulen erreicht jährlich rund 72.000 Schüler. Zu diesen zählen längst nicht mehr nur die Kinder deutscher Auswanderer , Geschäftsleute oder Diplomaten. Mehr als drei Viertel von ihnen sind nichtdeutscher Nationalität und werden an den Schulen durch den Unterricht in deutscher Sprache und den Kontakt mit den entsandten Lehrern nachhaltig an Deutschland, seine Kultur und Gesellschaft herangeführt. Die Abschlüsse an den deutschen Auslandsschulen sind in der Regel originäre deutsche Abschlüsse (Mittlere Bildungsabschlüsse, Abitur ). Einige Auslandsschulen bieten das Gemischtsprachige Internationale Baccalauréat (GIB) mit deutschsprachigen Schwerpunktfächern an, mit dem ebenfalls die deutsche Hochschulzugangsberechtigung erlangt wird (BUNDESREGIERUNG 2008: 9ff.). Über Alumni-Vereine wird verstärkt versucht, die entstandenen Bindungen dauerhaft aufrechtzuerhalten und in den bilateralen Beziehungen nutzbar zu machen. Das Auslandsschulwesen ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern: Die vermittelten deutschen Lehrkräfte kommen überwiegend aus den Schuldiensten der Länder, auch für die Anerkennung der Abschlüsse sind die Länder zuständig. Das Auswärtige Amt hingegen führt die administrative und konzeptionelle Fachaufsicht über die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Bundesverwaltungsamt, welche die Schulen finanziell , personell und pädagogisch betreut. Ein Bund-Länder-Ausschuss koordiniert die Zuständigkeiten und trifft die Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in diesem föderalen Gemeinschaftsprojekt (GROLIG und SCHLAGETER 2007: 553f.). Außerdem führt der Pädagogische Austauschdienst (PAD) im Auftrag der Länder und des Auswärtigen Amts Austauschmaßnahmen im Schulbereich durch. Auch in Studium und Forschung tragen die Länder einen wesentlichen Teil der Kosten. Die ausländischen Studenten in Deutschland werden nahezu vollständig von den Hochschulen der Länder aufgenommen. Deutlich wird dies im Wissenschaftsbereich nicht zuletzt an der Entwicklung eigener Stipendienprogramme und am systematischen Aufbau eigener Hochschulmarketingstrategien und -agenturen (BODE 2002: 155).18 Hinzu kommt die Problematik der Rückführung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter als ein weiteres Thema für die auswärtigen Kulturbeziehungen der Länder. Die 18 Vgl. dazu auch HARNISCHFEGER (2007: 720). Zu den außenkulturellen Aspekten der Bildungs-, Forschungs- und Wissenschaftspolitik vgl. AUSWÄRTIGES AMT (2009) sowie die Informationen im Internet unter www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/KulturDialog/Wissenschaft/ HochWissFor.html [Stand 15.09.09]. - 10 - Bundesregierung handelt bei ihrem Bemühen um die Rückführung von Kulturgütern in enger Abstimmung mit den Bundesländern sowie mit Museen, Bibliotheken, Archiven und privaten Sammlungen als den Eigentümern der betreffenden Kulturgüter. 4. Zunehmendes Engagement der Länder im Ausland Die Länder engagieren sich auch zunehmend im Ausland. Im Hinblick auf die Europäische Union zeigt sich dies etwa in der Repräsentanz der Länder in Brüssel. Die Länder haben sich inzwischen eine Infrastruktur für „Informationsfluss und eigenständiges Lobbying“ (KNODT 1998: 158) in Brüssel geschaffen. Sichtbar wird dies insbesondere durch die Eröffnung von Informations- und Verbindungsbüros, die eine eigenständige „Vertretungskultur“ der Länder ermöglicht haben. Die meisten Mitgliedstaaten der EU haben zwar keine den Bundesländern vergleichbaren subnationalen Einheiten, besitzen jedoch zumeist regionale Einheiten, die in Brüssel ebenfalls eigene Büros unterhalten. Daneben haben die Länder jedoch vielfach eigenständige außenkulturelle Aktivitäten entfaltet, die sich kaum noch als Teil einer abgestimmten und kohärenten Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland interpretieren lassen. Vor allem die größeren Bundesländer unterhalten Partnerschaften mit Regionen bzw. Verwaltungseinheiten anderer Länder, die mit zahlreichen Kulturveranstaltungen und Austauschmaßnahmen umgesetzt werden (MAAß 2009a). Solche Aktivitäten reichen von Jugend- und Schüleraustausch über Künstleraustausch, gemeinsame Programme, Konzerten und Festivals bis hin zu Ausstellungen. Da die Länder als Bewahrer des Kulturföderalismus in Eigenverantwortung stehen, zeigen sich dabei auch spezifische Besonderheiten. Die Verantwortungsbereiche liegen dabei keineswegs nur im Bereich der offiziellen Politik der Landesregierung oder anderer politischer Akteure. Es existieren darüber außenkulturelle Aktivitäten der regional tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Hochschulen sowie der Privatwirtschaft, die die Kultur und ihre Projekte in den Regionen fördert, pflegt und entwickelt.19 In den Ländern haben sich zumeist vergleichbare Muster in den kulturellen Außenbeziehungen herausgebildet. Gleichzeitig lassen sich spezifische Besonderheiten feststellen . Dies belegen die folgenden Beispiele aus einzelnen Ländern:20 19 Ein Verzeichnis von Institutionen, Organisationen und Ministerien der deutschen Bundesländer, die sich mit dem transnationalen und grenzüberschreitenden Kulturaustausch beschäftigen, findet sich im Internet-Angebot des Instituts für Auslandsbeziehungen unter http://www.ifa.de/info/ifabibliothek /online-services/kulturbeziehungen-der-bundeslaender [Stand 20.09.09]. 20 Schwerpunkt bilden dabei die südlichen und südwestdeutschen Regionen. Ein besonderes Problem stellt sich durch den Umstand, dass die Länder ihre kulturellen Außenbeziehungen nicht vollständig und nur wenig vergleichbar dokumentierten. Im Übrigen verweist auch MAAß (2009a: 262) darauf, dass dieses gesamte Umfeld bisher nur wenig wissenschaftlich erforscht worden ist. Auch die - 11 - - Baden-Württemberg. Das Land Baden-Württemberg unterhält seit Jahrzehnten einen regen Kulturaustausch mit Partnern in der ganzen Welt. Die internationale kulturelle Zusammenarbeit ist spartenübergreifend angelegt und soll die Akteure der Kulturszene des Landes in die Lage versetzen, sich in bestehende internationale Netzwerke einzuklinken und darin mitzuwirken. Die wichtigsten Partner im grenzüberschreitenden Kulturaustausch sind die unmittelbaren Grenznachbarn im Bereich des Bodensees und am Oberrhein. Für die Euregio-Bodensee werden die kulturellen Angelegenheiten in der Kommission Kultur der Internationalen Bodenseekonferenz und am Oberrhein von der Kommission Kultur der Oberrheinkonferenz koordiniert. Daneben gibt es sehr gut entwickelte kulturelle Beziehungen zu den Ländern und Regionen Europas, mit denen Baden-Württemberg vertiefte Kontakte unterhält. Mit einigen Ländern Mittel- und Osteuropas pflegt das Land auch vertragliche oder ähnlich geregelte Beziehungen, so etwa mit der Russischen Föderation , der Tschechischen Republik und der Republik Ungarn. Gemischte Kommissionen bestehen darüber hinaus mit Rumänien und Kroatien.21 - Bayern. Der Schwerpunkt der von Bayern besonders geförderten interkulturellen Aktivitäten liegt seit dem Fall des Eisernen Vorhangs bei den mittel-, südost- und osteuropäischen Staaten (Kroatien, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Slowakische Republik, Ukraine, Bulgarien, Polen, Rumänien, Makedonien, der Stadt Moskau und Serbien). Hier wurden durch zahlreiche gemeinsame Projekte und den Austausch von Experten in vielfältiger Weise Gemeinsamkeiten wiederentdeckt und neue Impulse gesetzt. Darüber hinaus fördert das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schon seit Jahren gezielt die Zusammenarbeit und den Austausch in Studium, Lehre, Forschung und Kultur auf internationaler Ebene. Daneben kommt auch der Pflege der Beziehungen zu den bayerischen Nachbarregionen und Partnerländern in Westeuropa eine große Bedeutung zu. Hier findet eine enge Zusammenarbeit nicht nur im bilateralen Austausch mit zahlreichen Regionen in Österreich, Italien und Frankreich, sondern auch auf der Ebene der Kulturkommissionen statt. Im Rahmen der Kulturabkommen der Bundesrepublik Deutschland hat das Bayerische Staatministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst zudem die Ländervertretung für die Ukraine, Bulgarien , Thailand und Großbritannien.22 - Nordrhein-Westfahlen. Um seine erfolgreiche Kulturarbeit auf internationaler Ebene zu stärken, initiiert und fördert das Land Nordrhein-Westfahlen gemeinsam mit Regierungen anderer Länder und Regionen in Europa längerfristige Partnerschaften zwischen Kommunen, Kulturinstitutionen und -veranstaltern. Im Zentrum stehen dabei die Internationalen Schwerpunktprogramme. Mit ihnen wird Kulturarbeit zu einer Querschnittsaufgabe. Erfasst werden auch die Bereiche des Denkmalschutzes , der Stadtentwicklung, des Tourismus, der Kulturwirtschaft, der Film- und Medienindustrie, der Volkshochschulen, der Hochschulen, insbesondere der Kunstund Musikhochschulen und der Kunsthochschule für Medien.23 Bundesregierung hat in Ihrer Antwort auf eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen darauf hingewiesen, dass ihr genaue Übersichten über weitergehende kulturelle Aktivitäten der Länder nicht vorlägen (BT-Drs. 16/4024: 16). 21 Vgl. dazu weitere Informationen unter http://mwk.baden-wuerttemberg.de/themen/ kunst_und_kultur/internationale_kulturbeziehungen [Stand 25.09.09]. 22 Vgl. dazu http://www.stmwfk.bayern.de/Internationales/Internationales.aspx [Stand 25.09.09]. 23 Vgl. dazu http://www.kultur.nrw.de/de/inter_nationale_kultur_politik.html [Stand 25.09.09]. - 12 - - Für Rheinland-Pfalz ist insbesondere die auf das Jahr 1982 zurückreichende Partnerschaft mit Ruanda von Bedeutung. Mit dieser Partnerschaft zwischen einem Bundesland und einem Land der Dritten Welt beschritten Rheinland-Pfalz und Ruanda einen bisher unerprobten Weg in der Entwicklungszusammenarbeit. Diese partnerschaftliche Form der Kooperation sollte den Rahmen schaffen für eine Begegnung von Bürgern, Gemeinden, kirchlichen Einrichtungen, Vereinen und anderen gesellschaftlichen Gruppen beider Länder.24 Hinzu kommen vielfältige grenzüberschreitende regionale kulturelle Kooperationen, so etwa im Rahmen der deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz, bei Kooperationen im badisch-pfälzisch-elsässischen Grenzraum (Region Pamina)25 sowie im Rahmen der Partnerschaft mit der Region Burgund.26 Ein weiteres Beispiel ist die Partnerschaft mit der Woiwodschaft Oppeln und der Region Mittelböhmen.27 Vielfältige Kulturkontakte existieren auch innerhalb der europäischen Großregion Saar - Lor - Lux - Rheinland-Pfalz - Wallonie - Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens.28 Zu nennen ist auch das Vierernetzwerk mit Partnern aus Frankreich , Tschechien und Polen.29 Einen wichtigen Beitrag leistet außerdem das Künstlerhaus Edenkoben mit einem Übersetzungsprojekt für ausländische und deutsche Autoren.30 - Saarland. Die besondere geografische und historische Situation des Landes begründet eine überdurchschnittlich stark ausgeprägtem Drang nach Austausch und Dialog mit den benachbarten Regionen. So hat das Saarland als erstes deutsches Bundesland die Förderung der europäischen Einigung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in seine Verfassung aufgenommen. Dabei hat die Kooperation mit Frankreich eine besondere Bedeutung.31 Einen weiteren Akzent im internationalen Bereich setzt das Saarland auf die grenzüberschreitende Kooperation innerhalb der Großregion mit den Partnern Luxemburg, Lothringen, Rheinland -Pfalz, Region Wallonien, der deutschsprachigen Gemeinschaft und der Communauté Francaise de Belgique. Die Entwicklung grenzüberschreitender Zusammenhänge im Kulturbereich soll dabei zur Bildung eines „Konzentrats europäischer Kulturen“ führen. Seit 1986 besteht eine Arbeitsgruppe Kultur, die Projekte im Bereich der grenzüberschreitenden Kulturarbeit initiiert und koordiniert. Um die grenzüberschreitende Kooperation im Kulturbereich zu konsolidieren und mit einem neuen Impuls zu versehen, haben die zuständigen Kulturadministrationen 1998 eine Charta der grenzüberschreitenden kulturellen Zusammenarbeit verabschiedet. Ziel der Vereinbarung ist die Schaffung des Bewusstseins bei der Bevölkerung der Großregion für die kulturelle Zusammengehörigkeit.32 24 Vgl. dazu www.rlp-ruanda.de [Stand 25.09.09]. 25 Vgl. dazu www.regio-pamina.org [Stand 25.09.09]. 26 Vgl. http://www.partnerschaftsverband.de [Stand 25.09.09]. 27 Vgl. http://www.rlp-oppeln.de [Stand 25.09.09]. 28 Vgl. http://www.granderegion.net/de/grande-region/index.html [Stand 25.09.09]. 29 Vgl. http://www.europa-entdecken.rlp.de/erweiterung/vierernetzwerk.php [Stand 25.09.09]. 30 Vgl. www.kuenstlerhaus-edenkoben.de [Stand 25.09.09]. 31 Vgl. http://www.saarland.de/8729.htm 32 Vgl. http://www.saarland.de/2622.htm - 13 - 5. Der Beitrag der Kommunen Zu berücksichtigen ist schließlich auch die kommunale Ebene: Städte und Gemeinden sind mit ihren fast 7.000 Städtepartnerschaften zu einer wichtigen Säule für die Auswärtige Kulturpolitik geworden.33 Einem weltweiten Trend folgend, werden Städte und Kommunen immer internationaler. Diese Entwicklung vollzieht sich, wie auf nahezu allen gesellschaftlichen Ebenen, auch in Kunst und Kultur – und entsprechend in Kulturpolitik und den Kulturverwaltungen der Städte. Gleichzeitig werden übernationale kulturpolitische Diskurse und die Orientierung an globalen Ansätzen und Zielen (z.B. UNESCO) immer wichtiger auch für Strategien und die operative Praxis auf kommunaler Ebene (MAAß 2009b). Städte und Gemeinden haben vielfältige eigene Programme, die sich einer Koordination weitgehend entziehen.34 Sichtbar wird dies bei den vielen Städtepartnerschaften, die zumeist kulturelle Komponenten aufweisen. Die Städte orientieren sich dabei zunehmend an ihren regional-kulturellen Wurzeln und ihrer geographischen Ausstrahlung (EICHLER 2002).35 Gerade die Entwicklung der Städtepartnerschaften ist ein deutliches Kennzeichen der intensivierten Kulturbeziehungen innerhalb Europas. Dabei werden diese außenkulturellen Aktivitäten der Kommunen zumeist mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes gerechtfertigt (Art. 28. GG). Die Aktivitäten der Kommunen werden vor diesem Hintergrund jedoch nicht als genuine Außenpolitik gesehen, sondern eher als kommunale Auslandsbeziehungen (BAUTZ 2002: 18). Zwei wesentliche Aktionsstränge lassen sich unterscheiden. Zum einen geht es um die Integrationsprobleme der jeweiligen Kommune. Integration von Migranten, Förderung der Chancengleichheit in Schule und Ausbildung sowie die Verstärkung der interkulturellen Ausrichtung der kommunalen Aktivitäten sind Beispiele dieses Aktionsfeldes. Zum anderen sind es die 33 Zur historischen Entwicklung der Auslandsbeziehungen deutscher Gemeinden vgl. BAUTZ (2002). 34 Ein markantes Beispiel ist München, wo ein „Gesamtkonzept zur internationalen Kulturarbeit“ erarbeitet wurde. Damit soll auf die internationalen Entwicklungen und Herausforderungen nicht nur reagiert, sondern die eigene internationale Arbeit aktiv gestaltet werden. Vgl. dazu den Beschluss des Kulturausschusses der Stadt München vom 22. Januar 2009, abrufbar unter http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/55_kult/internationales/Beschluss_I nternationale_Kulturarbeit_2009.pdf [Stand 15.09.09]. 35 Getragen werden diese Partnerschaften von Verbänden, die die internationalen Zusammenschlüsse von Kommunen bzw. Kommunalverbänden organisieren. Dazu gehört etwa „Eurocities“, eine Organisation der großen europäischen Städte (http://www.eurocities.org). Auch der Verein „Les Rencontres“ führt Veranstaltungen für die Mandatsträger und Verantwortlichen für Kultur der europäischen Städte und Regionen durch, um einen Ideenaustausch untereinander und Diskussionen über Erfahrungen zu ermöglichen (http://www.lesrencontres.eu). Ein weiterer Städteverbund ist die Union der Ostseestädte (Union of the Baltic Cities, UBC). Die UBC ist ein Netzwerk von Städten rund um die Ostsee, die sich einer grenzüberschreitenden Arbeit ohne Zwischeninstanzen wie Länder oder Bundesverwaltungen verschrieben haben. Die UBC zählt derzeit 84 Mitgliedsstädte in zehn Nationen (http://www.ubc.net). Weitere europäische sowie internationale Verbünde von Städten und Regionen finden sich unter http://int.twinning.org/en/page/european-associations-andnetworks -of-local-and-regional-authorities.html [Stand 15.09.09]. - 14 - nach außen gerichteten Aktivitäten der Kommunen in Form von Partnerschaften und Repräsentanzen in anderen Ländern.36 Besonders deutlich zeigt sich die gestiegene Bedeutung der kommunalen Außenbeziehungen bei den Städtepartnerschaften.37 Ein Grund liegt nicht zuletzt in der Unterstützung durch die Europäische Union. Städtepartnerschaften werden gegenwärtig im Rahmen des Aktionsprogramms EUROPA FÜR BÜRGER/INNEN gefördert. Das Programm knüpft an das Gemeinschaftsprogramm zur Förderung einer AKTIVEN EUROPÄISCHEN BÜRGERSCHAFT (2004-2006) an und hat eine Laufzeit von 2007 bis 2013.38 Bei dieser Maßnahme geht es um Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen den Menschen in Europa durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten zum Inhalt haben oder fördern und die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Partnerstädten begünstigen.39 Wesentliches Ziel dieser Zuschüsse ist es, die bestehenden Verbindungen zwischen Städten zu festigen und neue Partnerschaftsinitiativen durch gezielte Förderung anzuregen.40 Sie unterstützen die Mobilität der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie den Austausch von Ideen innerhalb der EU.41 36 Bereits im Jahr 2001 hat der Deutsche Bundestag in einem Entschließungsantrag zur Auswärtigen Kulturpolitik auf die wachsende Rolle der auswärtigen Kulturarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften hingewiesen. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung aufgefordert, die „zunehmende Kommunalisierung der Auswärtigen Kulturpolitik unterstützend zu begleiten und in diesem Zusammenhang die Kräfte der Zivilgesellschaft mehr als bisher in die Strukturen der Auswärtigen Kulturpolitik einzubinden“ (BT-Drs. 14/5799 vom 4.4.01, beschlossen am 24.01.02, Planerprotokoll 14/212). 37 Vgl. dazu die Informationen unter http://www.twinning.org. 38 Die Idee der Städtepartnerschaften entstand nach dem Zweiten Weltkrieg, um sich in Europa wieder einander anzunähern und als Nachbarn am Wiederaufbau des Friedens mitzuwirken. Städtepartnerschaften fördern durch Austauschaktivitäten in unterschiedlichen Bereichen wie Bildung, kommunale Verwaltung, Jugend, Sport, Kultur. Vgl. dazu http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/programme/action1_measure1_de.php; Informationen finden sich auch unter http://ec.europa.eu/citizenship/programme-actions/doc30_de.htm sowie http://www.twinning.org/en/page/financial-support.html [Stand 15.09.09]. 39 Vgl. dazu den Programmleitfaden der EU-Kommission, abrufbar unter http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/programme/documents/EACEA_2008_0185_DE.pdf [Stand 15.09.09]. 40 Seit 1993 verleiht die EU jährlich den Town Twinning Award „The Golden Stars“ als Preis für die besten EU-weiten Partnerschaftsprojekte. 41 Unterstützt werden Städtepartnerschaften durch den Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) bzw. Council of European Municipalities and Regions (CEMR) (www.ccre.org). Der deutschen Sektion des RGRE gehören etwa tausend Städte, Gemeinden und Landkreise an. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag) sind ebenfalls Mitglieder. Neben der Interessenvertretung bei den europäischen Institutionen ist es eine zentrale Aufgabe des Verbandes, kommunale Partnerschaften zu vermitteln, zu fördern und zu unterstützen (www.rgre.de). - 15 - 6. Literatur AUSWÄRTIGES AMT (2009). Deutsche Außenpolitik für mehr Bildung, Wissenschaft und Forschung. Berlin: Auswärtiges Amt; auch abrufbar im Internet unter www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Broschueren/AWP-Konferenz.pdf [Stand 22.09.09]. AUSWÄRTIGES AMT (Hrsg.). (2000). Forum: Zukunft der Auswärtigen Kulturpolitik (Reader der Veranstaltung zur Präsentation der Konzeption 2000 am 4. Juli 2000 in Berlin). Berlin: Auswärtiges Amt. BAUTZ, Ingo (2002). Die Auslandsbeziehungen der deutschen Kommunen im Rahmen der europäischen Kommunalbewegung in den 1950er und 60er Jahren. Dissertation der Universität Siegen. BODE, Christian (2002). Die kulturellen Mittlerorganisationen. In: Christoph Bertram & Friedrich Däube (Hrsg.). Wem dient der Auswärtige Dienst? 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