© 2018 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 084/18 Beteiligung von Bundestagsparteien an Medienunternehmen Kalenderjahr 2016 Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 - 3000 - 084/18 Seite 2 Beteiligung von Bundestagsparteien an Medienunternehmen Kalenderjahr 2016 Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 084/18 Abschluss der Arbeit: 15. November 2018 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 - 3000 - 084/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Beteiligungen an Medienunternehmen 5 2.1. Christlich Demokratische Union (CDU) 5 2.2. Christlich-Soziale Union (CSU) 6 2.3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 7 2.4. Alternative für Deutschland (AfD) 9 2.5. Freie Demokratische Partei (FDP) 9 2.6. DIE LINKE. 10 2.7. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 - 3000 - 084/18 Seite 4 1. Vorbemerkung Die vorliegende Dokumentation soll einen Überblick über die finanzielle Beteiligung der in der 19. Wahlperiode im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien an Medienunternehmen geben. Der Darstellung liegt dabei die Dokumentation WD 10 – 3000 – 021/18 zum gleichen Thema zu Grunde und aktualisiert die Zahlen von 2015 auf 2016. Hierzu wird auf die einschlägigen Angaben in den jüngsten Rechenschaftsberichten der Parteienzurückgegriffen , die den folgenden, 2018 verteilten Bekanntmachungen von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2016 entnommen werden können: Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages – Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2016 (1. Teil – Bundestagsparteien ), Bundestagsdrucksache 19/2300 vom 25. Mai 2018; Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages – Bekanntmachung von Rechenschaftsberichten politischer Parteien für das Kalenderjahr 2016 (2. Teil – Übrige anspruchsberechtigte Parteien, Band I), Bundestagsdrucksache 19/3070 vom 28. Juni 2018. Die darin enthaltenen Auskünfte zur Beteiligung speziell an Medienunternehmen folgen der Verpflichtung aus § 24 Abs. 7 Nr. 1, 2 des Parteiengesetzes (PartG)1, wonach die Parteien im Rahmen eines Erläuterungsteils zur Vermögensbilanz ihre finanziellen Beteiligungen an Unternehmen und deren im Jahresabschluss aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen aufzulisten und die Hauptprodukte von Medienunternehmen, an denen sie im vorgenannten Sinne beteiligt sind, zu benennen haben. Diese Regelung soll die Transparenz der zulässigen unternehmerischen Beteiligung der Parteien als Akteure einer pluralistisch geprägten Medienpolitik befördern, insbesondere der Sichtbarmachung etwaiger parteipolitischer Einflussnahme auf den redaktionellen Inhalt des Medienprodukts dienen.2 Die Dokumentation orientiert sich demgemäß an der Klassifikation der Unternehmen als Medienunternehmen , so wie sie durch die Parteien in ihren Erläuterungen zu § 24 Abs. 7 Nr. 2 PartG, der Benennung der Hauptprodukte von Medienunternehmen, soweit Beteiligungen an diesen bestehen , vorgenommen wurde. Die Detaillierung der Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen ergibt sich aus den Anforderungen des § 24 Abs. 7 Nr. 1 PartG, wonach Name, Sitz, der Anteil und die Höhe des Nominalkapitals, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres der betreffenden Unternehmen anzugeben sind, soweit ein Jahresabschluss vorliegt. 1 Parteiengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1116) geändert worden ist. 2 Vgl. Begründung zum Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes, BT-Drucks. 14/8778, S. 19; Morlok, Parteiengesetz, 2. Aufl. 2013, ParteiG § 24 Rn. 7. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 - 3000 - 084/18 Seite 5 2. Beteiligungen an Medienunternehmen 2.1. Christlich Demokratische Union (CDU) Die CDU benennt in ihrem Rechenschaftsbericht folgende Medienunternehmen sowie deren Hauptprodukte (Publikationen) und Beteiligungen nach § 24 Abs. 6 Nr. 1 A. II. 1, Abs. 7 Nr. 1 u. 2 PartG3: Medienunternehmen Hauptprodukte Sitz Anteil des Nominalkapitals (%) Höhe des Nominalkapitals (€) Höhe des Anteils am Kapital (€) Eigenkapital (€) Ergebnis des letzten Geschäftsjah - res, für das ein Jahresabschluss vorliegt (€) Union Betriebs -GmbH „WirtschaftsBild“ „UNION – Das Magazin der CDU Deutschlands“ „Frau & Politik“ „rathausconsult“ „profil – Das Magazin für Niedersachsen “ „WSM Nachrichten (Informationen für Mitglieder des Wirtschaftsverband Stahlund Metallverarbeitung e.V.)“ Rheinbach 100,00 2.150.000 2.150.000 1.286.000 -61.000 Kommunal- Verlag GmbH1) „kommunalpolitische blätter“ Berlin 94,00 164.000 154.000 204.000 3.000 CDA Verlagsgesellschaft mbH „Soziale Ordnung“ Berlin 100,00 46.000 46.000 178.000 23.000 3 BT-Drs. 19/2300, S. 34 f. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 - 3000 - 084/18 Seite 6 Verlags- und Werbegesellschaft für politische Meinungsbildung mbH „Hessen Kurier“ Wiesbaden 100,00 51.000 51.000 22.000 -15.000 Verlag für Landespolitik und Werbung GmbH „Ins Schwarze“ (Junge Union Deutschlands) „Europa-Aktuell“ „Schleswig-Holstein -Kurier“ Kiel 100,00 51.000 51.000 39.000 12.000 1) 40% der Anteile werden mittelbar über die Union-Betriebs-GmbH gehalten. 2.2. Christlich-Soziale Union (CSU) Ausweislich des Rechenschaftsberichts der CSU besteht keine Beteiligung der Partei an Medienunternehmen .4 Zur Klarstellung wird dort darauf hingewiesen, dass der Verlag Bayernkurier, dessen Hauptprodukt seit Juni 2015 nicht mehr die Zeitung sondern die Zeitschrift „Bayernkurier“ sei, als unselbständiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der Christlich-Sozialen Union in Bayern e.V. geführt werde. 4 BT-Drs. 19/2300, S. 313. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 - 3000 - 084/18 Seite 7 2.3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Ausweislich des Rechenschaftsberichts der SPD besteht keine direkte Beteiligung der Partei an Medienunternehmen. Sie benennt folgende Medienunternehmen, an denen Unternehmen der Partei unmittelbar bzw. mittelbar nach § 24 Abs. 6 Nr. 1 A. II. 1, Abs. 7 Nr. 1, 2 PartG beteiligt sind5: Medienunternehmen Hauptprodukte Sitz Anteil des Nominalkapitals (%) Höhe des Nominalkapitals (€) Höhe des Anteils am Kapital (€) Eigenkapital (€) Ergebnis des letzten Geschäftsjah - res, für das ein Jahresabschluss vorliegt (€) Unmittelbare Beteiligung nach § 24 Abs. 7 Nr. 1 PartG Berliner vorwärts Verlagsgesell - schaft mbH „vorwärts“ „Demokratische Gemeinde“ Berlin 100,00 k.A. k.A. 251.830,50 0,002) DDV Mediengruppe GmbH & Co. KG „Sächsische Zeitung “ „Morgenpost Dresden und Chemnitz“ Dresden 40,00 k.A. k.A. k.A. k.A. Druck- und Verlagsanstalt „Neue Presse“ GmbH „Neue Presse“ Coburg 30,00 k.A. k.A. 4.084.289,99 1.266.491,65 Frankenpost Verlag GmbH „Frankenpost“ Hof (Saale) 35,00 k.A. k.A. 11.702.547,41 2.771.397,55 5 BT-Drs. 19/2300, S. 108 ff. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 - 3000 - 084/18 Seite 8 Suhler Verlagsgesell - schaft mbH & Co. KG „Freies Wort“ „Südthüringer Zeitung“ Suhl 30,00 k.A. k.A. k.A. k.A. Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG „Hannoversche Allgemeine Zeitung “ „Neue Presse Hannover“ Hannover 23,0830 k.A. k.A. k.A. k.A. Mittelbare Beteiligung nach § 24 Abs. 7 Nr. 1 PartG ÖKO-Test Verlag GmbH „ÖKO-TEST“ Frankfurt a.M. 100,00 k.A. k.A. 2.242.200,00 0,002) Cuxhaven- Niederelbe Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG „Cuxhavener Nachrichten“ „Niederelbe-Zeitung “ Cuxhhaven 32,50 k.A. k.A. 1.719.772,58 k.A. Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co. KG „Neue Westfälische“ Bielefeld 100,00 k.A. k.A. 7.986.513,86 1.582.269,31 2) Es liegt ein Ergebnisabführungsvertrag vor. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 - 3000 - 084/18 Seite 9 2.4. Alternative für Deutschland (AfD) Ausweislich des Rechenschaftsberichts der AfD besteht keine Beteiligung der Partei an Medienunternehmen .6 2.5. Freie Demokratische Partei (FDP) Ausweislich ihres Rechenschaftsberichts ist die FDP mittelbar an der „Universum Verlag GmbH“ als Medienunternehmen beteiligt.7 Im Hinblick auf die Hauptprodukte (Fachzeitschriften) dieses Unternehmens wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese von Dritten herausgegeben und presserechtlich verantwortet würden und die Herausgeber lediglich die verlegerische Betreuung übertragen hätten8: Medienunternehmen Hauptprodukte Sitz Anteil des Nominalkapitals (%) Höhe des Nominal - kapitals (€) Höhe des Anteils am Kapital (€) Eigenkapital (€) Ergebnis des letzten Geschäftsjah - res, für das ein Jahresabschluss vorliegt (€) Universum Verlag GmbH Fachzeitschrift „DGUV Arbeit und Gesundheit“ Fachzeitschrift „DGUV Pluspunkt “ Fachzeitschrift „DGUV Kinder, Kinder“ Fachzeitschrift „DGUV Forum“ Fachzeitschrift „ZB“ ca. 30 Fachbücher und Jahresfachbücher , ca. 40. Broschüren und diverse elektronische Produkte aus Wiesbaden 50,00 825.600 412.800 316.226 -614.590 6 BT-Drs. 19/2300, S. 218. 7 BT-Drs. 19/2300, S. 284. 8 BT-Drs. 19/2300, S. 285. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 - 3000 - 084/18 Seite 10 dem Bereich „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz “ 2.6. DIE LINKE. Ausweislich ihres Rechenschaftsberichts ist DIE LINKE. über das Unternehmen FEVAC GmbH (Föderative Verlags-, Consulting- und Handelsgesellschaft mbH), an dem sie 100% des Nominalkapitals hält, an folgenden Medienunternehmen beteiligt9: Medienunternehmen Hauptprodukte Sitz Anteil des Nominalka - pitals (%) Höhe des Nominalkapitals (€) Höhe des Anteils am Kapital (€) Eigenkapital (€) Ergebnis des letzten Geschäftsjahres , für das ein Jahresab - schluss vorliegt (€) Neues Deutschland Druckerei und Verlag GmbH „Neues Deutschland “ (Überregionale Tageszeitung ) Telemedium „www.neuesdeutschland .de“ Berlin 50,00 256.000 128.000 3.240.068,863) -44.675,923) NDZ Neue Zeitungsverwaltung GmbH „DISPUT“ (Mitgliederzeit - schrift) Berlin 100,00 25.564,59 25.564,59 197.799,624) 17.109,814) 3) Diese Angaben beruhen auf dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016. 4) Diese Angaben beruhen auf dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015. 9 BT-Drs. 19/2300, S. 251 ff. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 - 3000 - 084/18 Seite 11 2.7. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausweislich des Rechenschaftsberichts von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN besteht keine Beteiligung der Partei an Medienunternehmen.10 **** 10 BT-Drs. 19/2300, S. 173.