© 2018 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 059/18 Filmförderung in Deutschland und international Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 059/18 Seite 2 Filmförderung in Deutschland und international Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 059/18 Abschluss der Arbeit: 09.08.2018 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 059/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Filmfördermodelle westlicher Staaten 4 2.1. Anreizsysteme 4 2.1.1. Das deutsche Anreizsystem 5 2.1.2. Anreizsysteme ausgewählter Länder 6 2.2. Wesentliche Unterschiede 8 2.2.1. Doppelförderung 8 2.2.2. Westlicher Trend in Richtung Zuschuss-Modell 9 3. Volkswirtschaftlicher Nutzen des DFFF 9 4. Fazit 11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 059/18 Seite 4 1. Vorbemerkung Im Folgenden werden im Allgemeinen die Filmfördermodelle westlicher Staaten dargelegt, im Speziellen wird sodann auf den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) eingegangen, wobei sein volkswirtschaftlicher Nutzen untersucht wird. 2. Filmfördermodelle westlicher Staaten Die Förderlandschaft für audiovisuelle Werke in westlichen Staaten basiert auf unterschiedlichen Fördermechanismen, die sich im Wesentlichen in vier Bereiche untergliedern lassen: • Klassische Filmförderung1 • Anreizsysteme • Staatliche Bürgschaften • Verpflichtungen von TV-Veranstaltern zur Investition bzw. Ausstrahlung von Filmen Aufgrund der Ausgestaltung des DFFF als Anreizsystem beschränkt sich die vorliegende Arbeit auf Anreizsysteme. 2.1. Anreizsysteme Hauptziel der Anreizsysteme ist es, Filme im jeweiligen Staat bzw. Region zu produzieren. Adressaten sind sowohl inländische als auch ausländische Produzenten und Produktionsdienstleister , denen ein Anreiz gegeben werden soll, Filme im Inland zu produzieren. Anreizsysteme lassen sich in drei Kategorien gliedern, namentlich Zuschüsse, Steuergutschriften und Steuervergünstigungen. • Zuschüsse: Diese richten sich nach den Kosten der Herstellung einer Filmproduktion. Ein nach bestimmten Kriterien zu berechnender Anteil der Produktionskosten wird als Zuschuss ausgekehrt. Zuschüsse werden direkt aus einem speziell dafür eingerichteten, aus dem Staatshaushalt aufgebrachten Fonds finanziert. In der Regel erfolgt die Zahlung nachdem die Ausgaben für die Produktion getätigt worden sind2. 1 Im Gegensatz zur Förderung im Rahmen eines Anreizsystems ist bei der klassischen Filmförderung der Anreiz, in dem jeweiligen Territorium zu produzieren, nur Nebenenzweck. Die Begriffswahl der „klassischen“ Filmförderung wird hier verwendet, da diese seit dem Zweiten Weltkrieg in Europa die gewöhnliche Form der Filmförderung darstellt; vgl. hierzu auch Goldmedia GmbH Strategy Consulting in: Wirtschaftliche Bedeutung der Filmindustrie in Deutschland. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Berlin 2017, S. 157, URL: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/bedeutung-filmindustrie .pdf?__blob=publicationFile&v=16 (zuletzt am 06.08.2018 aufgerufen). 2 Ebenda, S. 166. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 059/18 Seite 5 • Steuergutschriften: Auch hier erhält der Fördernehmer einen bestimmten Zuschuss („Gutschrift “). Diese Gutschrift wird jedoch nicht ausgezahlt, sondern mit der jährlichen Steuerschuld des Produktionsunternehmens verrechnet3. • Steuervergünstigungen: Im Rahmen dieser Kategorie können Einzelpersonen oder Unternehmen in förderfähige Filmproduktionen investieren und diese Investitionen mit einer bestehenden Steuerschuld verrechnen4. 2.1.1. Das deutsche Anreizsystem Im Hinblick auf die Darstellung der deutschen Filmförderung wird sich auf die Fördermodelle auf Bundesebene beschränkt5. Als Anreizmodell auf Bundesebene fungiert der Deutscher Filmförderfonds (DFFF), der sich nach der „Richtlinie Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ richtet6. Er wurde im Jahr 2007 ins Leben gerufen und dient dazu, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft in Deutschland zu verbessern. Zudem soll er die internationale Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen sichern und ausbauen sowie nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Deutschland schaffen7. Der DFFF untersteht der Rechts- und Fachaufsicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und wird von der Filmförderungsanstalt (FFA) verwaltet8. Im Rahmen der DFFF-Förderung wird nach Fördermittelempfänger unterschieden. So werden Produzenten nach dem Fördermodell „DFFF I“ und Produktionsdienstleister nach dem Modell „DFFF II“ gefördert9. Förderungsfähig sind nach DFFF I bei Erreichen der Einstiegsschwelle (über eine Millionen Euro Gesamtherstellungskosten bei Spielfilmen, bei Animationsfilmen über zwei Millionen Euro und 3 Ebenda. 4 Ebenda. 5 Vgl. zur Filmförderung der Bundesländer: Creative Europe Media, Filmförderung Deutschland, URL: http://creative -europe-desk.de/filmfoerderung-deutschland.php (zuletzt am 07.08.2018 aufgerufen). 6 Deutscher Filmförderfonds, Richtlinie des BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds), URL: http://www.dfff-ffa.de/aktuelle-richtlinie.html (zuletzt am 30.07.2018 aufgerufen ). 7 Die Bundesregierung, Deutscher Filmförderfonds. Wichtig für den Filmstandort Deutschland, URL: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/medien /filmfoerderung/deutscher_filmfoerderfonds/_node.html (zuletzt am 24.07.2018 aufgerufen). 8 Deutscher Filmförderfonds, Richtlinie des BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds), URL: http://www.dfff-ffa.de/aktuelle-richtlinie.html (zuletzt am 30.07.2018 aufgerufen ). 9 Deutscher Filmförderfonds, Richtlinien, URL: http://www.dfff-ffa.de/richtlinien.html (zuletzt am 25.07.2018 aufgerufen); vgl. auch hierzu Die Bundesregierung, Deutscher Filmförderfonds. Wichtig für den Filmstandort Deutschland, a.a.O. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 059/18 Seite 6 bei Dokumentarfilmen über 200.000 Euro Gesamtherstellungskosten) 20 bzw. 25 % der deutschen Herstellungskosten, die Höchstfördersumme beträgt dabei vier Millionen Euro10. Im Rahmen von DFFF II11 sind 25 % der Herstellungskosten bei einer Höchstfördersumme von 25 Millionen Euro förderungsfähig. Projekte müssen hierbei die Einstiegsschwelle von mindestens 20 Millionen Gesamtherstellungskosten erreichen, wobei die deutschen Herstellungskosten daran mindestens acht Millionen Euro betragen müssen12. Zuwendungen des DFFF sind echte Zuschüsse im Sinne der Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes und unterliegen daher nicht der Umsatzsteuer. Demgemäß ist die Förderung des DFFF ein Zuschuss-Modell und sieht keine Steuergutschrift oder Steuervergünstigung vor. 2.1.2. Anreizsysteme ausgewählter Länder Frankreich: • Der französische Staat hat im Jahr 2013 beschlossen, die Obergrenze des CICA13-Fördersystems , auf das sich ausschließlich inländische Filmhersteller berufen können, von einer Million Euro auf vier Millionen Euro anzuheben. Mittlerweile wurde die Obergrenze nochmals auf 30 Millionen Euro erhöht14, zudem wurden die anrechnungsfähigen (Produktions -)Kosten von 20 % auf 30 % ausgeweitet15. • Der in der TRIP16 geregelte Steuerrabatt, auf den sich ausländische Filmhersteller berufen können, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 auf 30 % der anrechnungsfähigen Kosten bei einer Kappungsgrenze von nunmehr 30 Millionen Euro – vormals 20 % und 20 Millionen Euro – angehoben. Auch hier war der Höchstbetrag zuvor erst von 4 Millionen Euro 10 Die Bundesregierung, Deutscher Filmförderfonds. Wichtig für den Filmstandort Deutschland, a.a.O. 11 Ebenda. 12 Vgl. auch Olsberg SPI, GLOBEL INCENTIVES INDEX 2018- EUROPE, URL: https://www.o-spi.co.uk/wp-content /uploads/2018/06/Olsberg-SPI-Global-Incentives-Index-25-05-2018.pdf (zuletzt am 25.07.2018 aufgerufen). 13 Steht für crédit d'impôt cinéma et audiovisuel nation und bezeichnet das französische Modell für Steuerentlastungen bei audiovisuellen nationalen Filmen. 14 Martin Dale, Paris Images Trade Show Analyzes France’s New Tax Rebate Schemes, URL: http://variety .com/2016/film/global/paris-images-trade-show-frances-new-tax-rebate-1201695748/. (zuletzt am 25.07.2018 aufgerufen). 15 Martin Dale, France’s Revamped Tax Rebate Scheme to Boost Domestic and International Shoots, URL: http://variety.com/2015/film/news/frances-revamped-tax-rebate-scheme-to-boost-domestic-and-internationalshoots -1201420810/. (zuletzt am 25.07.2018 aufgerufen). 16 Steht für Tax Rebate For International Production und bezeichnet Steuerrabatte für internationale Filmproduktionen . Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 059/18 Seite 7 auf zehn Millionen Euro erhöht worden. TRIP wurde im Jahr 2013 dahingehend konkretisiert , dass auch VFX (visuelle Effekte) und Animationen erfasst werden17. Großbritannien: • Der seit 2007 bestehende Film Tax Relief18 kann seit dem Jahr 2015, unabhängig von der Höhe des Produktionsbudgets, unterschiedslos für 25 % der abzugsfähigen Ausgaben für die Filmproduktion in Anspruch genommen werden. Zuvor waren nur 25 % bis zu einer Grenze von 20 Millionen Pfund Sterling der qualifizierten Kosten abzugsfähig, danach verringerte sich die entsprechende Vergünstigung auf 20 %. Eine Obergrenze ist nicht vorgesehen . Dafür müssen die Filme (weiterhin) bestimmten Vorgaben entsprechen und sich als Filme mit kulturell britischem Bezug ausweisen (Cultural Test) oder eine offizielle Koproduktion darstellen. Der erforderliche britische Mindestanteil – der Anteil der Herstellungskosten , welcher in Großbritannien ausgegeben wird – beträgt 10 %. Der Film Tax Relief wurde im Jahr 2015 von der Europäischen Kommission genehmigt. Im Jahr 2012 wurde zudem das Entertainment Investment Scheme neu aufgelegt, das spezifisch für Investoren die Möglichkeit bietet, Steuererleichterungen zu erhalten19. USA: • Auch in den USA werden Filme überwiegend steuerbasiert im Rahmen der US-Incentive- Programme (Anreizprogramme)20 gefördert. Steueranreize bestehen demgemäß z.B. im US- Bundesstaat Kalifornien in Form eines Steuerkredits von bis zu 25 % und im US-Bundesstaat Georgia von bis zu 30 %21. • Seit 2001 ist das Volumen der US-Incentive-Programme von zwei Millionen US-Dollar auf das bis dahin nicht mehr erreichte Hoch von 1,4 Mrd. US-Dollar im Jahr 2010 angestiegen, das von 40 US-Bundesstaaten ausgegeben wurde22. 17 Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, Sachstand, Aktuelle Entwicklungen der Filmfördersysteme ausgewählter Länder (WD 10 - 3000 - 021/16), S. 4; Martin Dale, France’s Revamped Tax Rebate Scheme to Boost Domestic and International Shoots, a.a.O; vgl. auch Olsberg SPI a.a.O. 18 Britisches Modell für Steuerentlastungen bei Filmproduktionen. 19 Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, Sachstand, Aktuelle Entwicklungen der Filmfördersysteme ausgewählter Länder (WD 10 - 3000 - 021/16), S. 5. 20 Goldmedia GmbH Strategy Consulting, a.a.O., S. 168 (Abb. 132). 21 Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, Ausarbeitung, Alternative Finanzierungsinstrumente in der Kinofilmförderung (WD 10 - 3000 - 063/14), S.10; vgl. auch Roland Berger Strategy Consultants GmbH in: Volkswirtschaftliche Effekte der Kinofilmproduktion in Deutschland, Berlin 2014, S. 30. 22 Goldmedia GmbH Strategy Consulting, a.a.O., S. 168. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 059/18 Seite 8 2.2. Wesentliche Unterschiede Im Gegensatz zu den aufgeführten Anreizsystemen in den USA, Frankreich und Großbritannien basiert das deutsche Anreizsystem auf Bundesebene in Form des DFFF nicht auf einem Steuerrabatt -Modell, sondern auf einem Zuschuss-Modell. Zudem ist die Summe der jährlichen Fördermittel , die durch den DFFF ausgeschüttet wird, niedriger als in den meisten Konkurrenzländern und ist daneben auch nach oben hin begrenzt. Darüber hinaus kann diese Grenze jährlich im Rahmen von Haushaltsverhandlungen variieren. Damit bietet die Förderung durch den DFFF weniger Planungssicherheit für den Fördernehmer als Förderprogramme anderer Länder. Auch die Förderung je Film ist in Deutschland allgemeinhin niedriger als in vergleichbaren anderen westlichen Ländern. Das ergibt sich aus der absoluten Kappungsgrenze je Film und der maximalen prozentualen Förderung23. Zudem ist der Förderetat des DFFF gedeckelt. Ein Antragssteller kann also im Falle einer Beantragung im laufenden Förderjahr nicht planungssicher davon ausgehen, dass der Förderetat noch ausreichende Mittel zur Verfügung stellt24. 2.2.1. Doppelförderung Ein höheres Fördervolumen kann gleichwohl durch eine Kumulation mit anderen Förderungen erzielt werden. Eine solche Kombination von Fördermitteln ist im Rahmen der Förderung durch den DFFF nur im Modell DFFF I möglich25. Bei einer Förderung nach DFFF I ist eine Kombination mit anderen Förderungsmitteln bis zur europarechtlich zulässigen Grenze für Förderungen von bis zu 50 % bzw. bei einer Koproduktion mit Beteiligung eines Produzenten aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat bis 60 % möglich. Einbezogen werden bei der Berechnung einer solchen Förderintensität alle Förderungen außer „MEDIA“ und „Eurimages26“. Komplexe audiovisuelle Werke und Koproduktionen mit Beteiligung von Ländern aus der Liste des Entwicklungsausschusses der OECD, sind von diesen Grenzen ausgenommen. Die Beurteilung darüber trifft das Land mit der höchsten Förderbeteiligung27. Neben der BKM über den DFFF, fördert die FFA Filmproduktionen auf Bundesebene28. So wurde beispielsweise die Produktion des für den Oscar nominierten deutschen Films „Toni Erdmann“ einerseits mit Mitteln der FFA und andererseits 23 Roland Berger Strategy Consultants GmbH, a.a.O., S. 4. 24 Goldmedia GmbH Strategy Consulting, a.a.O., S. 167; vgl. auch Roland Berger Strategy Consultants GmbH, a.a.O., S. 40f. 25 DFFF II ist nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt kumulierbar; siehe hierzu Die Bundesregierung, Deutscher Filmförderfonds. Wichtig für den Filmstandort Deutschland, a.a.O. 26 EU-Filmfördermodelle; vgl. hierzu Goldmedia GmbH Strategy Consulting, a.a.O., S. 158. 27 Deutscher Filmförderfonds, Häufige Fragen, URL: http://www.dfff-ffa.de/haeufige-fragen.html#cpid101 unter Punk 19 (zuletzt am 30.07.2018 aufgerufen). 28 Goldmedia GmbH Strategy Consulting, a.a.O., S. 159. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 059/18 Seite 9 durch den DFFF unterstützt29. Die FFA generiert ihre Fördermittel u.a. aus sog. Filmabgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF30. Demgemäß sind ARD und ZDF nur mittelbar durch die Filmabgabe an die FFA an der Filmförderung auf Bundesebene beteiligt. 2.2.2. Westlicher Trend in Richtung Zuschuss-Modell Seit dem Jahr 2005 hat sich die Anzahl der Anreizsysteme für die Filmproduktion mehr als verdoppelt und die Tendenz ist weiter steigend. Dabei lässt sich bei den jüngeren Modellen ein Trend in Richtung Zuschuss-Modell ablesen. Von den zwölf in Europa zwischen 2010 und 2014 eingeführten Regelungen basierten acht auf Zuschüssen, drei auf Steuergutschriften und nur eine auf Steuervergünstigungen31. Auch in den USA wurden in den letzten Jahren in der Mehrzahl der Bundesstaaten Anreizsysteme ins Leben gerufen, um Anreize für „runaway“-Produktionen32 zu schaffen33. 3. Volkswirtschaftlicher Nutzen des DFFF Eine Untersuchung der wirtschaftlichen Aspekte der deutschen Filmförderung und der internationalen Konkurrenzfähigkeit wurde im Rahmen der Studie zur „Wirtschaftlichen Bedeutung der Filmindustrie in Deutschland“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in der Zeit von Januar 2016 bis Januar 2017 von der Goldmedia GmbH Strategy Consulting als Projektleiter in Zusammenarbeit mit dem DIW Econ und der HMS Hamburg Media School GmbH vorgenommen. Der DFFF war in Europa eines der ersten Anreizsysteme, das nach dem Zuschuss-Modell strukturiert war und hatte gegenüber den steuerbasierten Modellen in den anderen westlichen Staaten den Vorteil der einfachen Handhabung. Die Förderung wird automatisch gewährt, wenn ein bestimmter Prozentsatz der gesamten Herstellungskosten in Deutschland anfällt34. Aufgrund der Ausgestaltung des DFFF als automatisches Förderungssystem ist indes die Auslösung eines sogenannten Mitnahmeeffekts nicht ausgeschlossen35. Von diesen ist die Rede, wenn es zur Förderung von Produktionen kommt, die auch ohne Zuschüsse durchgeführt worden wären. 29 Die Bundesregierung, Deutscher Film in Cannes, URL: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel /2016/05/2016-05-14-deutscher-beitrag-in-cannes.html (zuletzt am 30.07.2018 aufgerufen). 30 vgl. hierzu §§ 154-157 FFG (Filmförderungsgesetz). 31 Goldmedia GmbH Strategy Consulting, a.a.O., S. 169. 32 Das sind Produktionen, die wegen besserer finanzieller Bedingungen ganz oder teilweise in anderen Ländern als dem Herkunftsland der Produzenten (ko-)produziert werden; vgl. Roland Berger Strategy Consultants GmbH, a.a.O., S. 27. 33 Goldmedia GmbH Strategy Consulting, a.a.O., S. 167. 34 Ebenda, S. 166f. 35 Siehe Goldmedia GmbH Strategy Consulting, a.a.O., S. 174f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 059/18 Seite 10 Allgemeinhin hat eine Filmförderung folgende volkswirtschaftliche Effekte: Direkte Effekte sind unmittelbar mit der wirtschaftlichen Aktivität der Kinofilmproduktion verbunden . Umfasst werden hierbei unter anderem das Verfassen von Drehbüchern, der „Dreh“ an sich, der Einsatz von Schauspielern oder die Filmmusikkomposition36. Indirekte Effekte entstehen dadurch, dass die Kinofilmproduktion bei Zulieferern Waren und Dienstleistungen nachfragt. Dazu gehören etwa die Logistik rund um die Drehorte, der Kulissenbau oder die Steuerberatung des Produktionsunternehmens37. Induzierte Effekte resultieren daraus, dass die Beschäftigten der Kinofilmproduktion selbst sowie ihre Zulieferer einen – die Volkswirtschaft fördernden – Teil des erzielten Einkommens zur Lebenshaltung ausgeben38. Im Jahr 2017 hat der DFFF insgesamt 57,3 Millionen Euro Förderung (inkl. Nachbewilligungen) an 100 Kinoproduktionen vergeben – darunter 69 Spiel-, 22 Dokumentar- und neun Animationsfilme . Im Zuge der neuen DFFF II-Förderung, die seit August 2017 zusätzliche Anreize für internationale und nationale Aufträge an deutsche Produktionsdienstleister schafft, wurde ein erstes Projekt mit einem Zuschuss in Höhe von rund 8,8 Millionen Euro gefördert. Insgesamt löste der DFFF im vergangenen Förderjahr in Deutschland kulturwirtschaftliche Folgeinvestitionen in Höhe von 321 Millionen Euro aus39. Zudem wurden 67 deutsche Produktionen gefördert, darunter der erfolgreichste Kinofilm des Jahres 2017 „Fack ju Göhte 3“. Obwohl er erst Ende Oktober in den Kinos anlief, sahen bis Jahresende fast 6 Millionen Menschen den letzten Teil der erfolgreichen Filmreihe von Regisseur und Autor Bora Dagtekin. DFFF-geförderte Filme feierten in den letzten Jahren zahlreiche Erfolge auf internationalen Festivals und Preisverleihungen. Dazu zählen der weltweit beachtete und eingangs erwähnte Film „Toni Erdmann“ von Maren Ade und Fatih Akins „Aus dem Nichts“. 2018 wurde der NSU-Thriller mit dem Golden Globe für den besten nicht-englischsprachigen Film ausgezeichnet. Auf dem SundanceFilmfestival 2018 wurde „Of Fathers and Sons“ von Talal 36 Roland Berger Strategy Consultants GmbH, a.a.O., S. 11. 37 Ebenda. 38 Ebenda. 39 Deutscher Filmförderung, DFF auf einen Blick 2017, URL: http://www.dfff-ffa.de/, S. 2 (zuletzt am 24.07.2018 aufgerufen). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 059/18 Seite 11 Derkis zum besten Dokumentarfilm gekürt. Auch für den Oscar 2018 wurde mit „A Fantastic Woman “ von Sebastián Lelio ein durch den DFFF geförderter Film nominiert40. Seit Bestehen des DFFF und bis Ende 2017 wurden 1.187 Produktionen mit 651 Millionen Euro gefördert, die rund 3,8 Milliarden Euro Investitionen am Filmstandort Deutschland auslösten41. 4. Fazit Die deutsche Filmförderung in Form des Zuschuss-Modells DFFF verhilft dem Filmstandort Deutschland zu mehr Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist Deutschland als Filmstandort insbesondere aufgrund der guten allgemeinen und digitalen Infrastruktur, der sowohl flexiblen als auch tarifvertraglich fixierten Arbeitsbedingungen als auch der hohen Expertise der Filmschaffenden attraktiv42. Deutlich wird dies auch angesichts des internationalen Erfolges der durch den DFFF geförderten Filmproduktionen und der damit verbundenen Folgeinvestitionen innerhalb des Filmstandorts Deutschland in den letzten Jahren. Mit der Ausgestaltung des deutschen Anreizsystems als Zuschuss-Modell liegt Deutschland im sich abzeichnenden westlichen Trend in Richtung Zuschuss-Modell. Daher dürfte die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands diesbezüglich gewahrt sein. Der Filmstandort Deutschland könnte indes einerseits durch eine Erhöhung des Fördervolumens und eine Anhebung bzw. Abschaffung der Fördermittelkappungsgrenzen gestärkt werden. Andererseits kann eine Planungssicherheit für die Fördernehmer nur mit einer langfristigeren Festschreibung des zur Verfügung stehenden Fördervolumens gewährleistet werden43. Überdies könnte der nicht auszuschließende Mitnahmeeffekt durch die Erhöhung der Fördereinstiegsschwellen reduziert werden. **** 40 Die Bundesregierung, Deutscher Filmförderfonds. Wichtig für den Filmstandort Deutschland, a.a.O. 41 Deutscher Filmförderfonds, DFF aktuell-Deutscher Filmförderfonds -Grütters: Deutschland bleibt starker Standort für nationale und internationale Filmproduktionen-, URL: http://www.dfff-ffa.de/index.php?pressemitteilungen &newsdetail=20180209-1_deutscher-filmfoerderfonds-gruetters-deutschland-bleibt-starker-standort-fuernationale -und-internationale-filmproduktionen (zuletzt am 30.07.2018 aufgerufen). 42 Roland Berger Strategy Consultants GmbH, a.a.O., S.3f. 43 Ebenda.