© 2018 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 058/18 Bundeskulturfonds und Kulturstiftung des Bundes Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 2 Bundeskulturfonds und Kulturstiftung des Bundes Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 058/18 Abschluss der Arbeit: 9. August 2018 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Die Kulturstiftung des Bundes 4 2.1. Entstehung 4 2.2. Allgemeine Förderrichtlinien 4 2.3. Entscheidungen über die Programme 7 3. Die Kulturfonds des Bundes 8 3.1. Entstehung 8 3.2. Selbstverständnis und Funktionsprinzipien 8 3.3. Die Fonds im Überblick 10 4. Abgrenzung und Fazit 13 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 4 1. Vorbemerkung Dieser Sachstand enthält eine Übersicht über Strukturen, Förderrichtlinien und Arbeitsschwerpunkte der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturfonds des Bundes. 2. Die Kulturstiftung des Bundes 2.1. Entstehung Die Kulturstiftung des Bundes fördert nach eigenen Angaben Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. „Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Dabei investiert die Stiftung auch in die Entwicklung neuer Verfahren der Pflege des Kulturerbes und in die Erschließung kultureller und künstlerischer Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen. Die Kulturstiftung des Bundes setzt außerdem einen Schwerpunkt auf den kulturellen Austausch und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie initiiert und fördert dazu Projekte auf Antrag ohne thematische Eingrenzung in allen Sparten. Außerdem fördert sie kulturelle Leuchttürme wie beispielsweise die documenta, das Theatertreffen oder die Donaueschinger Musiktage.“1 „Die Motivation zur Gründung der Stiftung lag in der besonders nach der deutschen Wiedervereinigung immer deutlicher werdenden Erkenntnis, dass bestimmte kulturelle Vorhaben und Institutionen bundesweite Bedeutung besitzen und ihre Förderung sinnvollerweise beim Bund liegen sollte (und nicht bei dem Bundesland, in dessen Hoheitsgebiet das Vorhaben oder die Institution zufälligerweise residiert).“2 Die Bundesregierung, vertreten durch dessen Beauftragten für Kultur und Medien (BKM), gründete die Stiftung am 21. März 2002 als eine Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Ihr Sitz ist Halle an der Saale. Die jährlich aus dem Haushalt des BKM bereitgestellten Mittel betragen grundsätzlich 35 Millionen Euro.3 2.2. Allgemeine Förderrichtlinien Die nachfolgenden Förderrichtlinien sind den Angaben der stiftungseigenen Internetseite entnommen :4 1. Die Kulturstiftung des Bundes wurde im Jahr 2002 durch die Bundesregierung, vertreten durch den damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur 1 Kulturstiftung des Bundes: Die Stiftung stellt sich vor; URL: https://www.kulturstiftung-des-bundes .de/cms/de/stiftung/ (Zugriff: 18.07.2018). 2 Wikipedia: Kulturstiftung des Bundes; URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturstiftung_des_Bundes (Zugriff: 18.07.2018). 3 Kulturstiftung des Bundes, Die Stiftung stellt sich vor, a.a.O. 4 Kulturstiftung des Bundes: Allgemeine Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes; URL: https://www.kulturstiftung -des-bundes.de/cms/de/stiftung/foerderrichtlinien/ (Zugriff: 18.07.2018). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 5 und der Medien, gegründet. Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Förderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen und inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. 2. Der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes entscheidet über Anträge unter 250.000 Euro. Förderentscheidungen ab 250.000 Euro bedürfen darüber hinaus der Zustimmung des Stiftungsrates. 3. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, insbesondere für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie , Architektur, kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, Neue Medien, verwandte Formen sowie spartenübergreifende Vorhaben. Die Sichtbarkeit des Projekts in Deutschland muss gewährleistet sein. Im Rahmen einer Förderung erstellte Medien müssen stets zumindest auch in deutscher Sprache verfasst werden. 4. Neben der Förderung von Projekten Dritter entwickelt die Kulturstiftung des Bundes eigene Programme zu aktuellen kulturellen Themenstellungen. Für die Allgemeine Projektförderung sowie für antragsoffene Programme und Fonds der Kulturstiftung gelten ergänzend zu den Allgemeinen Fördergrundsätzen spezifische Förderbedingungen, die jeweils mit den Allgemeinen Fördergrundsätzen auf der Website der Stiftung veröffentlicht werden . 5. Die Kulturstiftung des Bundes leistet keine institutionelle Förderung5; sie unterstützt grundsätzlich keine Ankäufe, keine baulichen Maßnahmen und keine reinen Gastspiele im Ausland. Als Projektförderung gewährte streng befristete Anschubfinanzierungen der Kulturstiftung des Bundes sind möglich, wenn der Antragsteller die geordnete Weiterführung der neu zu gründenden Institution auch finanziell sichergestellt hat. Die Kulturstiftung des Bundes fördert grundsätzlich keine Veranstaltungsreihen oder auf regelmäßige Wiederholung ausgerichteten Projekte. Im Einzelfall zulässige Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Zustimmung des Stiftungsrates und dürfen insgesamt ein Sechstel des Gesamtbudgets der Kulturstiftung des Bundes bezogen auf einen Fünfjahreszeitraum nicht übersteigen. Die betreffenden Veranstaltungsreihen und auf regelmäßige Wiederholung ausgerichteten Projekte werden auf der Website der Kulturstiftung des Bundes veröffentlicht. Unabhängig hiervon grundsätzlich förderfähig sind indes Teile oder 5 Als „institutionelle Förderung“ gilt die nicht auf einzelne Vorhaben bezogene Finanzierung von bereits bestehenden oder neu zu gründenden Einrichtungen (z.B. Museen, Theater, Vereine, Stiftungen) in ihrer gesamten Tätigkeit (z.B. Infrastruktur, laufendes Geschäft). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 6 Einzelvorhaben von Veranstaltungsreihen oder von auf regelmäßige Wiederholung ausgerichteten Projekten. 6. Die Kulturstiftung des Bundes kann Förderungen an Institutionen im In- und Ausland gewähren . Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich -rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen oder nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden. Die Förderung der Kulturstiftung des Bundes ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin für das zur Entscheidung anstehende Projekt bereits Förderung von dem/der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder einer von dieser/m ständig geförderten Einrichtung erhält. Die Kulturstiftung des Bundes fördert nur Projekte, deren Durchführung nicht vor der Förderentscheidung der Stiftung begonnen hat. 7. Für Förderanträge in der Allgemeinen Projektförderung sowie in den antragsoffenen Programmen oder Fonds stellt die Kulturstiftung des Bundes auf ihrer Website spezifische Online-Formulare bereit. Die Anträge können ausschließlich in deutscher Sprache gestellt werden. Förderanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die Antragsformulare fristgerecht vollständig ausgefüllt und schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderer , Kooperationspartner und der maßgeblich mitwirkenden Künstler und Künstlerinnen vorgelegt werden. Eine Förderung erfolgt grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung oder nach einem bestimmten Prozentsatz. Förderanträge sollten außerdem Materialien enthalten, mit denen sich Charakter und Bedeutung des Projektes aussagekräftig und übersichtlich verdeutlichen lassen (z.B. zusätzliche erläuternde Texte, Abbildungen, Bild- und Tonmedien). Die Kulturstiftung des Bundes archiviert die bewilligten Förderanträge; eingereichte Materialien von abgelehnten Anträgen werden zurückgesandt, soweit dies keinen außerordentlichen Aufwand verursacht. 8. Die Kulturstiftung des Bundes übermittelt jedem Antragsteller/jeder Antragstellerin unverzüglich eine Eingangsbestätigung. Sie überprüft, ob die bei der Stiftung eingehenden Förderanfragen die oben erläuterte Form der Anträge, die Antragsfristen und die Fördervoraussetzungen einhalten und teilt das Ergebnis der Prüfung dem Antragsteller/der Antragstellerin mit. Die Kulturstiftung des Bundes nimmt in der Regel nicht von sich aus Kontakt mit den Antragstellern auf, um Unklarheiten oder Unvollständigkeiten des Förderantrages zu beseitigen. 9. Die Verwendung der von der Kulturstiftung des Bundes gewährten Mittel wird nach dem Haushaltsrecht der Bundesrepublik Deutschland überprüft. Die Kulturstiftung des Bundes zahlt Förderbeträge daher nur nach Unterzeichnung eines von ihr vorgegebenen Fördervertrags , dessen Bestimmungen über die Mittelverwendung, die Durchführung des Projekts und die Veröffentlichung des Ergebnisses oder von Dokumentationen streng beachtet werden müssen. Der jeweilige Fördervertrag bestimmt auch, in welcher Form die zweckentsprechende Verwendung der Mittel gegenüber der Kulturstiftung des Bundes nachgewiesen werden muss (Verwendungsnachweis). Missachtet der/die Geförderte die Regelungen des Fördervertrages, kann die Kulturstiftung des Bundes die gewährten Mittel ganz oder teilweise zurückfordern. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 7 10. Diese Förderrichtlinien gelten ab dem 1. Januar 2017 bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung durch den Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes. 2.3. Entscheidungen über die Programme Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Vorstand und der Stiftungsbeirat. Den Vorstand der Kulturstiftung des Bundes bilden die Künstlerische Direktorin und der Verwaltungsdirektor. Nach der Satzung der Stiftung ist das höchste Entscheidungsgremium der Stiftungsrat, der aus vierzehn Mitgliedern besteht:6 1. Dem Kulturstaatsminister sowie je einem Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Finanzen; 2. drei vom Deutschen Bundestag entsandten Vertretern; 3. zwei Vertretern der Länder, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder entsandt werden; 4. zwei Vertretern der Kommunen, die durch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände benannt werden; 5. dem Vorsitzenden des Stiftungsrates der „Kulturstiftung der Länder“ sowie 6. drei Persönlichkeiten aus dem Bereich von Kunst und Kultur, die von der Bundesregierung berufen werden. Der Stiftungsrat trifft die Leitentscheidungen für die inhaltliche Ausrichtung, insbesondere die Schwerpunkte der Förderung, und die Struktur der Kulturstiftung. Die Projekte der Kulturstiftung des Bundes werden auf der Grundlage von Jury-Vorschlägen bewilligt und auf Stiftungsratssitzungen beschlossen. Die Jury setzt sich aus Fachleuten der verschiedenen künstlerischen Sparten zusammen und befindet über die Anträge in der Allgemeinen Projektförderung. Hinzu kommt ein Stiftungsbeirat. Er gibt Empfehlungen zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Stiftungstätigkeit . In ihm sind Persönlichkeiten aus Kultur, Kunst, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik vertreten .7 6 Vgl. dazu Kulturstiftung des Bundes: Die Satzung der Kulturstiftung des Bundes in der Fassung vom 18. Oktober 2011; URL: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/stiftung/satzung/ (Zugriff: 18.07.2018). 7 Vgl. ebenda. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 8 3. Die Kulturfonds des Bundes 3.1. Entstehung Derzeit bestehen sechs selbstverwaltete Bundeskulturfonds: Die Stiftung Kunstfonds (1980 gegründet als eingetragener Verein, 2000 Umwandlung in einer Stiftung), der Deutsche Literaturfonds e.V. (1981), der Fonds Darstellende Künste e.V. (1985), der Fonds Soziokultur e.V. (1987), der Deutsche Übersetzerfonds e.V. (1997) und der Musikfonds e.V. (2016). Diese Einrichtungen sind darauf verpflichtet, jene zeitgenössischen künstlerischen Werke und Projekte zu fördern , die für die deutsche Kulturentwicklung insgesamt von Bedeutung sind und in diesem Sinne Modellcharakter haben. Die Bundeskulturfonds speisen sich überwiegend aus Mitteln des Bundes. Institutionell befanden sich die Fonds in der Vergangenheit in verschiedenen Geschäftsbereichen staatlicher Behörden oder öffentlicher Organisationen: bis 1990 die Kulturabteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI), ab 1990 die Kulturstiftung der Länder, 2004 bis 2013 die Kulturstiftung des Bundes und ab 2016 bei BKM.8 Seit ihrer Gründung in den 1980er Jahren sind ihre Mittel nach und nach aufgestockt worden und betragen – von Sondermitteln in einzelnen Jahren abgesehen – seit dem Jahr 2016 1,1 Mio. Euro pro Fonds und Jahr (mit Ausnahme des Deutschen Übersetzerfonds). Um ihre Strategie intern besser koordinieren und gegenüber dem Bund vertreten zu können, haben sich die Bundeskulturfonds im Jahr 2004 in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.9 3.2. Selbstverständnis und Funktionsprinzipien10 Abgesehen von der Stiftung Kunstfonds bestehen die Bundeskulturfonds in der Rechtsform von eingetragenen gemeinnützigen Vereinen (e.V.), deren Satzungen die Grundsätze ihrer jeweiligen Förderkulisse beinhalten. Diese Organisationsform „berücksichtigt die Prinzipien der ‚Selbstverwaltung der Kunst‘, der ‚Kooperation‘ und die verfassungsrechtlich gebotene ‚Staatsferne‘ der Kulturförderung des Bundes“.11 Auch der Bericht der Enquetekommission des Deutschen Bun- 8 Sievers, Norbert: Die Bundeskulturfonds sollen gestärkt werden. Kleine Begründungsgeschichte der selbstverwalteten Kulturförderung; in: Kulturpolitische Gesellschaft (Hrsg.): Kulturpolitische Mitteilungen; Nr. 161, II/2018; Bonn 2018; S. 20, Fußnote 2; abrufbar unter URL: https://www.kupoge.de/kumi/pdf/161/kumi161_020- 022.pdf (Zugriff: 19.07.2018). 9 Ebenda, S. 20. 10 Die Bundesregierung: Förderfonds; 28.02.2018; URL: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung /BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kuenstlerfoerderung/foerderfonds /_node.html#doc187944bodyText3 (Zugriff: 19.07.2018). 11 Sievers, a.a.O., S. 21. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 9 destages 2007 würdigte die Arbeit der Bundeskulturfonds als „wichtige Instrumente zur staatsfernen Vergabe von Kulturfördermitteln“12 und empfahl ihre Stärkung sowie konzeptionelle Weiterentwicklung .13 Sievers weiter: „Die politische Akzeptanz der Fonds ist nicht zuletzt strukturell und konzeptionell begründet . Ihre intermediäre Rolle zwischen dem kulturfördernden Staat und der Kulturszene gewährleisten das Prinzip Armlängendistanz in der Kulturförderung und ermöglichen ein ausbalanciertes Verhältnis von Nähe und Distanz zwischen Förderern und Geförderten. Die Arbeit der Bundeskulturfonds ist insoweit eine auf Dauer gestellte kooperative Vereinbarung zwischen der Öffentlichen Hand (hier: vermittelt über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) und der Kulturszene (resp. der sie in den Fonds jeweils repräsentierenden Organisationen). Insofern stehen die Kulturfonds als Institutionen für jene Partnerschaft, die zwischen ‚öffentlichen‘ und ‚privaten‘ Trägern im Sinne einer kooperativen Kulturpolitik seit langer Zeit gefordert wird. Durch das Prinzip der öffentlichen Ausschreibung , die kulturpolitische Mitwirkung der jeweiligen Mitgliedsverbände und die Besetzung ihrer Kuratorien mit unabhängigen ExpertInnen haben die Fonds – je nach ihrer Förderungskonzeption – ferner eine anreizstiftende, fachlich beratende und vernetzende Funktion, die aktivierend, qualifizierend und motivierend auf die Kulturszenen in den Ländern und Kommunen wirkt. Daneben können sie auch finanziell Multiplikatoreffekte für sich geltend machen. So wirken die Bewilligungen der Fonds nicht selten als Gütesiegel und damit als Türöffner für weitere fördernde Instanzen wie Kommunen, Länder, Stiftungen und Sponsoren, so dass unter dem Strich bei der Projektförderung der Fonds jeder eingesetzte Fonds-Euro verdoppelt oder sogar verdreifacht wird. Aus dem förderungspolitischen Grundverständnis der Fonds sind im Einzelnen differenzierte Förderkonzeptionen entstanden, die in ihrer Gesamtheit eine bemerkenswerte Vielfalt an methodischen Ansätzen und Förderungsmöglichkeiten repräsentieren. Viele Ideen, die seit den 1990er Jahren in der kulturpolitischen Diskussion gehandelt werden (aktivierende Strategien, gemischte Finanzierungsstrukturen, matching-fund Prinzip, public-private -partnership u.a.), wurden und werden von den Fonds förderungspolitisch bereits vorgedacht und umgesetzt. Ihre Strukturen und Konzepte waren auf Länder- und auch auf kommunaler Ebene Vorbilder für ähnliche Förderakteure. Insofern kann die Geschichte der Bundeskulturfonds durchaus als Erfolgsgeschichte der kooperativen Kulturförderung gelesen werden. Dies hat erheblich zur Anerkennung der Fonds in der Kulturszene und der Kulturpolitik beigetragen.“14 Da die Fonds, abgesehen vom Kunstfonds, als unabhängige, gemeinnützige und eingetragene Vereine organisiert sind, richten sich alle Vorschriften über die Verwendung der finanziellen Mittel nach den jeweiligen Satzungen im Besonderen und dem Vereinsrecht im Allgemeinen. Hierbei 12 Deutscher Bundestag (Hrsg.): Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“; Drs 16/7000; Berlin 2007; S. 331; URL: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607000.pdf (Zugriff: 23.07.2018). 13 Sievers, a.a.O., S. 21. 14 Ebenda, S. 21 f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 10 sind insbesondere die Vorstände gegenüber den Mitgliederversammlungen verantwortlich und rechenschaftspflichtig.15 Im Falle des als Stiftung beschaffenen Kunstfonds richten sich die Vorschriften über die Verwendung der finanziellen Mittel analog nach dessen Satzung und dem Stiftungsrecht ; ebenso ist hier der Vorstand dem Stiftungsrat verantwortlich.16 3.3. Die Fonds im Überblick Deutscher Literaturfonds Hauptbetätigungsfeld des 1980 gegründeten Deutsche Literaturfonds besteht in der Vergabe von Stipendien an Autorinnen und Autoren sowie in der Förderung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur . „Außerdem unterstützt er bundesweit wirksame literarische Initiativen und Modellvorhaben sowie Projekte zur Sicherung wichtiger literarischer Traditionen.“17 Im Einzelnen werden nach Angaben des Fonds gefördert: – „Literarisch herausragende deutschsprachige Schriftsteller; – bundesweit richtungweisende literarische Initiativen und Modellvorhaben – das schließt auch die literarische Vermittlung und Rezeption ein; – Projekte, Verbände und Initiativen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, literarische Traditionen für die Gegenwart zu erhalten.“18 Deutscher Übersetzerfonds Da Kultur auch vom kulturellen Austausch lebt, kommt im Bereich der Literatur der Kunst des Übersetzens eine besondere Bedeutung zu. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Deutschen Übersetzerfonds e.V. besteht in der Vergabe von Stipendien an Übersetzer. „Gefördert werden Übersetzerinnen und Übersetzer fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert.“19 Gegenwärtig werden acht verschiedene Formen individueller Förderung angeboten.20 „Damit werden 15 Siehe beispielhaft Deutscher Literaturfonds: Satzung des Deutschen Literaturfonds e.V. (Stand: Mai 2016); URL: https://www.deutscher-literaturfonds.de/information/satzung/ (Zugriff: 03.08.0218). 16 Stiftung Kunstfonds: Satzung vom 3. Juni 2002, zuletzt geändert am 16.5.2018; URL: https://www.kunstfonds .de/fileadmin/user_upload/Kunstfonds/Sonstige_Dokumente/Satzung-2018-5-16-web.pdf (Zugriff: 03.08.218). 17 Bundesregierung, a.a.O. 18 Deutscher Literaturfonds: Vergaberichtlinien; URL: https://deutscher-literaturfonds.de/foerderung/vergaberichtlinien / (Zugriff: 02.08.2018). Nähere Angaben zu Fördervoraussetzungen unter URL: https://deutscher-literaturfonds .de/foerderung/ (Zugriff: 02.08.2018). 19 Deutscher Übersetzerfonds: Stipendien; URL: http://www.uebersetzerfonds.de/#4/stipendien (Zugriff: 03.08.2018). 20 Zusätzliche Informationen siehe ebenda. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 11 Werke der internationalen und fremdsprachigen Literatur für die deutsche Leserschaft erschlossen .“21 Stiftung Kunstfonds Nach Angaben von BKM ist der Zweck der Stiftung Kunstfonds „die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland. Alljährlich werden rund 50 Künstlerinnen und Künstler, Galerien, Kunstvereine, Museen und Verlage durch Stipendien, Projektförderungen oder Publikationszuschüsse unterstützt. Über die Förderungen entscheidet eine unabhängige Jury, der mehrheitlich Künstlerinnen und Künstler, zudem Kuratoren und Kunstvermittler angehören. Die Jury richtet ihr Augenmerk besonders auf die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses und die Mitfinanzierung innovativer Projekte, die durch das Raster des zunehmend kommerzialisierten Kunstbetriebes zu fallen drohen. Die Stiftung unterhält außerdem ein Archiv für Künstlernachlässe .“22 Nach eigenen Angaben ist der Kunstfonds mittlerweile vor allem für jüngere Künstlerinnen und Künstler die wichtigste bundesweite Fördereinrichtung geworden, „da die Arbeitsstipendien – gerade in der Zeit nach der Ausbildung – einen finanziellen Freiraum schaffen, der für die Entfaltung der künstlerischen Qualität unerlässlich ist“23. Fonds Darstellende Künste Der Kulturfonds Darstellende Künste e.V. fördert Vorhaben in allen Sparten der darstellenden Kunst. „Unterstützt werden experimentelle, interdisziplinäre sowie netzwerkbildende Projekte, Projekte mit Modellcharakter und Vorhaben, die den internationalen Austausch auf diesem Gebiet fördern.“24 Nach eigenen Angaben hat sich der Fonds zum Ziel gesetzt, „alle Arbeitsfelder und Formen der Künste des professionellen frei produzierenden Theaters und Tanzes zu fördern, um der hohen Bedeutung dieses Kunstfeldes gerecht zu werden und einen substantiellen Beitrag zur Weiterentwicklung einer vielgestaltigen Theater-, Performance- und Tanzlandschaft in Deutschland zu leisten.“25 Der Fonds fördert künstlerische Vorhaben in drei verschiedenen Förderprogrammen:26 21 Bundesregierung, a.a.O. 22 Ebenda. Weitere Informationen siehe URL: https://www.kunstfonds.de/ (Zugriff: 03.08.2018). 23 Stiftung Kunstfonds: Stiftungsidee; URL: https://www.kunstfonds.de/ueber-uns/stiftungsidee/ (Zugriff: 03.08.2018). 24 Bundesregierung, a.a.O. 25 Fonds Darstellende Künste: Förderung Allgemein; URL: https://www.fonds-daku.de/foerderungen-allgemeineinfos / (Zugriff: 03.08.2018). 26 Ebenda: Programme; URL: https://www.fonds-daku.de/2540-2/ (Zugriff: 03.08.2018), mit näheren Informationen . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 12 – Förderung von Projekten: Projektförderung – Förderung von Initialvorhaben und Recherchen: Initialförderung – Förderung von 3-Jahres-Konzepten: Konzeptionsförderung Fonds Soziokultur Der Schwerpunkt des Fonds Soziokultur liegt in der Förderung zeitlich befristeter Projekte im gesamten Bundesgebiet, die sich für die Entwicklung und praktische Erprobung neuer Angebotsund Aktionsformen in der Soziokultur engagieren. „Die Ausschreibungen des Fonds erfolgen halbjährlich und sind für alle Sparten von Kunst und Kultur offen. Dem Fonds stehen für seine Ausgaben jährlich Mittel von bis zu einer Million Euro zur Verfügung, die von der Kulturstiftung des Bundes über die Kulturstaatsministerin bereitgestellt werden.“27 Die Förderung der Soziokultur soll nach Angaben des Fonds „der Entfaltung der ästhetischen, kommunikativen und sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Bürger dienen. […] Leitlinie der Förderpraxis des Fonds Soziokultur ist die Stärkung von Innovation und Kontinuität soziokultureller Praxis. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, indem sie die Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit unterstützt.“28 Der Fonds „fördert durch die Vergabe von Zuschüssen und die Gewährung von Ausfallgarantien. […] Die Fördermittel sollen dabei so eingesetzt werden, daß weitere öffentliche und/oder private Finanzierungsquellen erschlossen und mobilisiert werden.“29 Förderschwerpunkte sind: – „Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (‚Innovationsförderung‘); – Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (‚Impulsförderung‘); – Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung , Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (‚Strukturförderung‘); – Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (‚Kooperationsförderung‘).“30 27 Bundesregierung, a.a.O. 28 Fonds Soziokultur: Grundsätze der Förderung; URL: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderbedingungen /grundsaetze-der-foerderung.html (Zugriff: 03.08.2018), mit näheren Informationen. 29 Ebenda. 30 Ebenda: Förderschwerpunkte; URL: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderbedingungen/foerderschwerpunkte .html (Zugriff: 03.08.2018). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 13 Musikfonds Der 2016 gegründete Musikfonds e.V. fördert nach Angaben von BKM „herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik. Er spricht alle Bereiche und auch interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik an, von der zeitgenössischer Moderne, über Jazz und alle Spielarten experimenteller Rock- und Popmusik, elektronischer, freier und improvisierter Musik bis hin zu Audio -Installationen oder Klangkunst. Unterstützt werden können Projekte im gesamten Bundesgebiet mit bis zu 50.000 Euro.“31 Der Musikfonds nimmt nach eigenem Selbstverständnis „eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die nicht primär wirtschaftlich oder populistisch zielgerichtet ist, sondern die Kunst eher als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell , ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend und bestimmend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs.“32 4. Abgrenzung und Fazit Die Bundeskulturfonds und die Kulturstiftung des Bundes unterscheiden sich, abgesehen von den dargestellten Förderschwerpunkten, hinsichtlich der Mittelbarkeit ihrer Beziehung zum Bund und dessen Politik. Die Kulturstiftung des Bundes ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts, deren Vorstand einem weitgehend politisch besetzten Stiftungsrat verpflichtet ist, dem neben der BKM als Vorsitzende je ein Vertreter des Auswärtiges Amtes und des Bundesministeriums der Finanzen, drei vom Deutschen Bundestag entsandte Vertreter, zwei Vertreter der Kultusministerkonferenz, zwei Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, der oder die Vorsitzende der Kulturstiftung der Länder sowie von drei von der Bundesregierung berufene Vertreter aus Kunst und Kultur angehören. Der Stiftungsrat trifft alle Leitungsentscheidungen – insbesondere betreffend die inhaltliche Ausrichtung , Förderschwerpunkte oder die Stiftungsstruktur. Er ist dem Vorstand gegenüber weisungsberechtigt .33 31 Bundesregierung, a.a.O. 32 Musikfonds: Fördergrundsätze des Musikfonds e.V.; 31.08.2017; URL: https://files.cargocollective .com/763098/Musikfonds_Fo-rdergrundsa-tze_310817.pdf (Zugriff: 03.08.2018), mit näheren Informationen. 33 Kulturstiftung des Bundes: Stiftungsrat; URL: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/stiftung/gremien /stiftungsrat/ (Zugriff: 07.08.2018). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 058/18 Seite 14 Die Kulturfonds bestehen hingegen als politisch und privatrechtlich unabhängige Institutionen; zumeist als eingetragene Vereine. Deren Gremien setzen sich folglich aus den Vertretern ihrer Mitgliedsorganisationen zusammen, die so die Selbstverwaltung garantieren.34 Gleichwohl werden die Kulturfonds vom Bund – durch BKM – finanziell gefördert. Dennoch besitzt der Bund in den Gremien kaum bis gar keinen unmittelbaren Einfluss: In den als eingetragenen Vereinen organisierten Fonds befindet sich im Falle des Literaturfonds jeweils lediglich ein beobachtendes Mitglied seitens der BKM im Kuratorium.35 In das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste entsendet BKM lediglich nicht-stimmberechtigte Mitglieder.36 Auch im als Stiftung organisierten Kunstfonds ist BKM lediglich mit einem Mitglied im Kuratorium vertreten – im maßgeblichen Stiftungsrat hingegen gar nicht.37 Zeigte der Bund also noch in den 1980-er Jahren gegenüber den Bundesländern eine durch das Grundgesetz begründete politische Zurückhaltung im Bereich Kultur, hat sich spätestens seit Anfang der 2000er Jahre ein neues (bundes-)kulturpolitisches Selbstverständnis entwickelt, das im Jahr 2002 in der Gründung der Kulturstiftung des Bundes seinen Ausdruck fand und ebenfalls in den, in den vergangenen Jahren aufgewachsenen, Etatzuweisungen der BKM ablesbar ist.38 **** 34 Siehe beispielhaft Deutscher Literaturfonds: Struktur und Gremien; URL: https://deutscher-literaturfonds.de/information /struktur-und-gremien/ (Zugriff: 07.08.2018). 35 Ebenda. 36 Fonds Darstellend Künste: Kuratorium; URL: https://www.fonds-daku.de/kuratorium/ (Zugriff: 07.08.2018). 37 Stiftung Kunstfonds: Gremien; URL: https://www.kunstfonds.de/ueber-uns/gremien/ (Zugriff: 07.08.2018). 38 Vgl. Sievers, a.a.O, S. 21.