© 2016 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 058/16 Athletenvertretungen im Hochleistungssport Sachstand und Reformoptionen Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 2 Athletenvertretungen im Hochleistungssport Sachstand und Reformoptionen Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 058/16 Abschluss der Arbeit: 9. Dezember 2016 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Die Athletenvertretung im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) 6 3. Reformoptionen zur künftigen Ausgestaltung einer Athletenvertretung in Deutschland 9 4. IOC-Vorgaben und die Ausgestaltung nationaler Athletenkommissionen 13 4.1. Regelungen des Internationalen Olympischen Komitees 13 4.2. Nationale Athletenvertretungen 15 5. Literatur 18 6. Anlagen 20 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 4 1. Einleitung Unter dem Dachverband des deutschen Sports sind 33 olympische und 27 nicht-olympische Spitzenverbände aus Sommer- und Wintersport vereinigt.1 In diesen Verbänden gibt es eine Vielzahl von Nationalmannschaften, die entsprechend den dafür vorgesehenen einen Sprecher aus ihren Reihen wählen. Diese Athletensprecher vertreten die Interessen ihrer Bundeskaderathleten in allen den Leistungssport betreffenden Gremien in deren Verband. Die Interessenvertretung richtet sich vor allem auf die zentralen Aufgaben innerhalb des Verbandes (z. B. Nominierungskriterien , Jahresplanungen innerhalb der Verbände für den Bereich Leistungssport, Betreuerauswahl zu internationalen Wettkämpfen), jedoch vertreten die Athletenvertreter ihre Sportler auch außerhalb des Verbandes (so etwa die Teilnahme an der jährlich statt findenden Vollversammlung aller Athletenvertreter oder die jährliche Sitzung im Gutachterausschuss der Stiftung Deutsche Sporthilfe). Auf der Ebene des Dachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der Dachorganisation des deutschen Sports, werden sie repräsentiert durch die Athletenkommission im Deutschen Olympischen Sportbund. Die Athletenkommission ist vertreten in allen Leistungssport-Gremien im DOSB und den Sport-Organisationen, in denen eine Athletenvertretung vorgesehen ist. Die Mitglieder der Athletenkommission werden durch die Vollversammlung aller Athletenvertreter gewählt. Die ehrenamtlich handelnden Mitglieder der Athletenkommission werden administrativ und fachlich unterstützt durch die Geschäftsstelle des DOSB.2 Im Zuge einer allgemeinen Professionalisierung der Institutionen des Hochleistungssports, nicht zuletzt aber auch vor dem Hintergrund einer Reihe von tiefgreifenden Krisen 3im Sport, gibt es seit einiger Zeit ein zunehmendes Interesse auf der Seite der Athleten, die Arbeit ihrer Vertretungen professioneller und gleichzeitig unabhängiger von den DOSB-Gliederungen zu gestalten.4 Insbesondere die ungelöste Doping-Krise sowie die Korruptionsproblematik im Hochleistungssport , aber auch der generelle Vertrauensschwund gegenüber den Verbänden und Organisationen des Sports sowie der bisherige Ablauf der Reform des Spitzensports haben bei den Sportlern den Eindruck geschaffen, dass sie ihre Interessen gegenwärtig nicht ausreichend wahrnehmen zu können. Vor diesem Hintergrund wurde bei der Vollversammlung der Athletenvertreter der DOSB-Spitzensportverbände im Herbst 2016 beschlossen, die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine eigenständige Organisation einer Athletenkommission des Spitzensports in Deutschland zu prüfen. Eine stärkere Eigenständigkeit der Athletenvertretung soll im Verbund mit professionalisierter Arbeitsweise eine bessere Interessenvertretung der Athletinnen und Athleten innerhalb der Spitzenverbände ermöglichen und zugleich ein 1 Vgl. https://www.dosb.de/de/organisation/mitgliedsorganisationen/spitzenverbaende/. 2 Vgl. dazu die Informationen unter https://www.dosb.de/de/leistungssport/. 3 Vgl. die Literaturübersicht zu Korruption und Doping im Sport der Bibliothek des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de/blob/434070/d75c1a5b3bd092b35357a5a25cfdd793/littipp_korruption_und_doping_im_spo rt-data.pdf. 4 Bereits im Jahr 2012 haben die Athletenvertreter der Spitzenverbände des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) auf ihrer Vollversammlung in Bonn mehr Mitsprache bei athletenrelevanten Entscheidungen gefordert. Vgl. www.leichtathletik.de/news/news/detail/athletenkommission-fordert-mehr-mitsprache. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 5 nachhaltiges und wirksames Netzwerk der Athletenvertreter untereinander dauerhaft etablieren .5 Diese Zielsetzung soll unter Berücksichtigung der bisherigen DOSB-internen Rahmenbedingungen , zugleich aber auch mit Blick auf die Möglichkeit einer eigenständigen Konstellation mit unabhängiger Satzung geprüft werden.6 Die Athletenkommission (AK) unter Vorsitz von Christian Schreiber erhielt dabei auch den Auftrag, eine hauptamtliche Unterstützung und deren Finanzierung zu prüfen.7 Im Folgenden wird die bestehende Organisationstruktur der Athletenvertretung dargestellt und erläutert und in einem weiteren Schritt werden verschiedene Optionen – auch mit Blick auf entsprechende Formen im internationalen Rahmen – für die künftige Ausgestaltung einer eigenständigen und professionalisierten Athletenvertretung dargestellt und bewertet . 5 Auch bisher gab es bereits Ansätze zu einer stärkeren Unabhängigkeit der Athletenvertretung innerhalb des organisierten Spitzensports. So hat sich etwa bereits in den ersten zwei Jahren ihres Bestehens die Athletenkommission – damals „Beirat der Aktiven“ – von der Presseabteilung des DOSB gelöst. 6 Die Athletenvertreter verweisen dabei auf ein spezifisches Strukturproblem der gegenwärtigen Athletenkommission: Auf Strukturen der Dachorganisation des deutschen Sports angewiesen zu sein, wie es für die Kommission der Fall ist, stehe einer wirklichen Unabhängigkeit im Weg. Einerseits wollen die Athletenvertreter ihre Mitarbeit in den Gremien nicht aufgeben, andererseits sehen sie sich den hauptamtlichen und gut vorbereiteten Ehrenamtlichen oft unterlegen. Bei einer neuen Organisation sei zu prüfen, ob die Fortsetzung der Arbeit in den Gremien sich überhaupt mit Governance-Grundsätzen vereinbaren lasse (FAZ 31.10.2016: 27). 7 Derzeit werden Deutschlands Leistungssportler innerhalb des DOSB von einer siebenköpfigen Athletenkommission repräsentiert (www.dosb.de/de/leistungssport/athletenkommission). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 6 2. Die Athletenvertretung im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) Zu einem Kernthema in der sportpolitischen Debatte gehört inzwischen auch die Frage der Mitbestimmung der Athleten innerhalb des organisierten Leistungssports. Angesprochen ist damit insbesondere die Beteiligung von Athleten an den Entscheidungs- und Konsultationsprozessen innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).8 Der DOSB zählt mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften in über 90.000 Sportvereinen. Eingeschlossen sind darin 98 Mitgliedsorganisationen , darunter 16 Landessportbünde, 62 Spitzenverbände sowie 20 Verbände mit besonderen Aufgaben. Der DOSB vertritt dabei ihre Interessen gegenüber den Institutionen der Europäischen Union, Bund, Ländern und Gemeinden, den Kirchen und in allen gesellschaftspolitischen und kulturellen Bereichen. Zugleich ist der DOSB die zentrale Beratungs- und Servicestation seiner organisatorisch, finanziell und fachlich selbstständigen Mitgliedsorganisationen. Eine Rolle spielen in diesem Zusammenhang auch Beiräte und Kommissionen, darunter auch ein beratendes und unterstützendes Gremien der Sportler.9 Dieses Gremium, zunächst unter dem Namen Beirat der Aktiven, wurde als ein beratendes Gremium des DOSB eingerichtet, um das DOSB-Direktorium fachbezogen zu beraten.10 Ein wesentliches Ziel für die Einrichtung dieses Gremiums war es, die Bedürfnisse und die Stimme der Aktiven bei der Entscheidungsfindung in sportpolitischen und sportartübergreifenden Themen mit einfließen zu lassen.11 8 Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die regierungsunabhängige Dachorganisation des deutschen Sports, wurde am 20. Mai 2006 gegründet durch Zusammenschluss des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland. Der DOSB selbst finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen, Lotterieeinnahmen sowie Vermarktungslizenzen. Zusätzlich werden Projekte aus Drittmitteln des Bundes finanziert. Darüber hinaus wird der Spitzensport in den Fachverbänden aus dem Bundeshaushalt finanziert. In den Ländern und in den Städten und Gemeinden wird der Sport mit erheblichen Mitteln unterstützt, zum Beispiel durch den Bau und die Unterhaltung von Sportstätten. Vgl. dazu BRAUN (2012: 35f.) sowie eine kurze Übersicht unter http://www.dosb.de/de/organisation/wir-ueber-uns/kurzportraet-des-dosb/. 9 PETERS et al (2015: 108) konstatieren zwar ein zunehmendes gewerkschaftliches Vertretungsinteresse, insbesondere im Bereich der Mannschaftssportarten, jedoch sehen sie bei Athleten aus Individualsportarten „ausschließlich eine Art ´verbandsrechtliche Mitbestimmung´ in Form von Aktiven-/Athletensprechern bzw. dem „Beirat der Aktiven“ im DOSB“. Zur rechtlichen Einordnung, auch in Abgrenzung zu gewerkschaftlicher Interessenvertretung vgl. dazu auch FIKENTSCHER (2001; 2002) (Anlage 1). 10 Nach und nach erhielt der Beirat der Aktiven den Status eines beratenden Gremiums für das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in strategischen Fragen der Leistungssportentwicklung (MÜLLER 2008). 11 Zu Struktur, Aufgaben und Zielsetzung vgl. Anlagen 2 und 3. Für eine gemeinsam von NOK, DSB und Stiftung Deutsche Sporthilfe finanzierte gemeinsame hauptamtliche Aktivenvertretung im Haus des Sports das NOK- Präsidium bewilligte bereits im Jahr 2001 die notwendigen Mittel. Vgl. dazu die Informationen von der NOK- Präsidiumssitzung (16.02.2001), abrufbar unter www.dosb.de/de/olympia/olympischenews /detail/news/informationen_von_der_nok_praesidiumssitzung/. Vgl. zu Formalstruktur des DOSB und zur Athletenvertretung auch BRAUN (2012: 35f.). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 7 Die Athletenvertretung wird aus dem Haushalt des DOSB finanziert. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben wird sie von einem hauptamtlichen Referenten in der Geschäftsstelle des DOSB unterstützt , der die Aufgaben und Tätigkeiten der Athletenvertretung koordiniert und inhaltlich begleitet .12 Die Grundlage seiner Tätigkeit ist eine zwischen dem DOSB und der Athletenvertretung bzw. deren Vorsitzenden abgestimmte Stellenbeschreibung. Seit Ende 2011 heißt das Gremium Athletenkommission.13 Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Athletenkommission werden durch die Athletenvertreter der Spitzenverbände gewählt.14 Vertreten ist die Kommission in allen Leistungssport-Gremien im DOSB (Präsidium, Präsidialausschuss Leistungssport sowie dem Beirat Leistungssportentwicklung) und den Sport-Organisationen, in denen eine Athletenvertretung vorgesehen ist (NADA-Gremien, Sporthilfe-Gremien sowie Versammlung nicht-olympischer Verbände ).15 Alle vier Jahre werden die Vertreter aus fünf olympischen Verbänden und ein Vertreter eines nicht-olympischen Spitzenverbandes durch die Vollversammlung aller Athletenvertreter gewählt.16 Seit Ende 2015 besteht die von den Athletinnen und Athleten gewählte Interessenvertretung aus 9 Mitgliedern, nachdem Marion Rodewald, Athletenvertreterin EOC17 und Britta Heidemann, 12 Vgl. dazu Satzung sowie Organigramm des DOSB (Anlage 4), auch abrufbar unter https://www.dosb.de/de/organisation/wir-ueber-uns/. Zu den thematische Schwerpunkten vgl. eine kurze Übersicht unter www.dosb.de/fileadmin/fmdosb /arbeitsfelder/leistungssport/bilder_BdA_2004/Downloads/DOSB_BdA_Flyer_Grau_Endversion.pdf. 13 Die Änderung erfolgte im Rahmen der Mitgliederversammlung des DOSB am 15. Oktober 2011. Vgl. dazu das Protokoll zur Vollversammlung 2011 (Anlage 5). Als Grund wurde genannt, dass in vielen Ländern der Welt der Begriff Athletenkommission verwendet werde. Vgl. dazu auch eine Notiz des DOSB vom 07.12.2011, abrufbar unter www.dosb.de/tr/leistungssport/spitzensportnews /detail/news/beirat_der_aktiven_heisst_jetzt_athletenkommission/. 14 Die Vollversammlung der Athletenvertreter ist die jährliche Versammlung der Athletenvertreterinnen und Athletenvertreter der DOSB Spitzenverbänden, die durch die Athletenkommission organisiert und veranstaltet wird. Die Athletenkommission ist die von den Athletinnen und Athleten gewählte Interessenvertretung die nun aus 9 Mitgliedern besteht: 15 Unter dem Dachverband des deutschen Sports sind 60 olympische und nicht-olympische Spitzenverbände aus Sommer- und Wintersport vereinigt. In diesen Verbänden gibt es eine Vielzahl von Nationalmannschaften, die nach den Rahmenrichtlinien des DOSB für Athletenvertreter einen Sprecher aus ihren Reihen wählen. Die Aktivitäten der Athletenvertreter dieser Verbände richten sich vornehmlich auf Aufgaben innerhalb des Verbandes (z. B. Nominierungskriterien, Jahresplanungen innerhalb der Verbände für den Bereich Leistungssport, Betreuerauswahl zu internationalen Wettkämpfen etc.), aber auch auf Aufgaben außerhalb der Verbandsstrukturen (Teilnahme an der jährlich statt findenden Vollversammlung aller Athletenvertreter sowie der jährlichen Sitzung im Gutachterausschuss der Stiftung Deutsche Sporthilfe etc.). Vgl. Rahmenrichtlinien für Aktivenvertreter in den Spitzenverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes (Anlage 6). 16 Die Vollversammlung der Athletenvertreter ist die jährliche Versammlung der Athletenvertreter der DOSB- Spitzenverbände (entsprechend § 22 DOSB-Satzung), die durch die Athletenkommission organisiert und veranstaltet wird. Vgl. www.dosb.de/de/leistungssport/athletenkommission/. 17 Im Rahmen der Versammlung der Athletenvertreter der EOC-Athletenkommission in 2009 wurde Marion Rodewald, Olympiasiegerin Hockey in Athen 2004, als Vertreterin der deutschen Athleten in die EOC- Athletenkommission gewählt. Vgl. dazu auch https://www.dosb.de/de/leistungssport/athletenkommission/eocathletenkommission /. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 8 Athletenvertreterin IOC18 in die Athletenkommission des DOSB berufen wurden. Nach einer Änderung der Geschäftsordnung der Athletenkommission im Rahmen der Vollversammlung der Athletenvertreter 2015 in Hamburg, haben die Sportlerinnen und Sportler die Vertreter in den internationalen Gremien in die Athletenkommission integriert.19 Festzuhalten ist außerdem, dass alle Spitzenverbände ihre eigenen Athletensprecher haben, die jedoch in der Regel kaum übergreifend abgestimmt agieren. So wurden etwa im Rahmen der Vollversammlung und dem Open Forum der Athletenkommission im Herbst 2014 die Verbände aufgefordert, ihre Sportlerinnen und Sportler in allen den Leistungssport betreffenden Themen anzuhören und deren Stimme auch in den Präsidien satzungsmäßig zu berücksichtigen. Es sei nicht mehr zeitgemäß, die Interessen der Sportler, gerade vor dem Hintergrund ihrer Erfahrung aus Wettkampf und Training, unberücksichtigt zu lassen. Die Implementierung in die entsprechenden Gremien sowie die Gleichbehandlung gegenüber anderen Funktionären und Gremienmitgliedern solle deshalb obligatorisch sein, so der Tenor der Versammlung.20 18 Bei den Olympischen Spielen in Peking 2008 wurde Claudia Bokel für acht Jahre in die Athletenkommission des IOC gewählt. Im Sommer 2016 wurde sie von der ehemaligen Fechterin Britta Heidemann, Olympiasiegerin 2008 in Peking, abgelöst. Zu den insgesamt vier neuen Mitgliedern der Vertretung der Sportler gehört auch die von Olympia in Rio ausgeschlossene russische Stabhochsprung-Weltrekordlerin und zweimalige Olympiasiegerin Jelena Issinbajewa. Das Gremium wird ergänzt durch den ungarischen Schwimmer Daniel Gyurta und den südkoreanischen Tischtennisspieler Ryu Seung-Min. Insgesamt besteht die Athletenkommission des IOC aus 18 Mitgliedern. Vgl. dazu https://www.olympic.org/athletes-commission. 19 Die von den Athletinnen und Athleten gewählte Interessenvertretung besteht inzwischen aus 9 Mitgliedern, nachdem Marion Rodewald, Athletenvertreterin EOC und Britta Heidemann, Athletenvertreterin IOC in die Athletenkommission des DOSB berufen wurden. Nach einer Änderung der Geschäftsordnung der Athletenkommission sind die deutschen Vertreter in den Athletenkommissionen des IOC und des EOC automatisch auch Mitglied in der deutschen Athletenkommission. Eine weitere Änderung der Geschäftsordnung sieht vor, dass die Athletenkommission künftig zwei stimmberechtigte Mitglieder der DOSB- Athletenkommission vorweisen muss (bisher war nur der Vorsitzende der Athletenkommission bei der Mitgliederversammlung des DOSB stimmberechtigt). Vgl. dazu die Berichte der Athletenkommission zu den Mitgliederversammlungen des DOSB in den Jahren 2015 und 2016 (Anlage 7). 20 Vgl. dazu den Bericht „Mehr Mitbestimmung der Athleten gefordert“ (16.09.2014), abrufbar unter www.dosb.de/de/leistungssport/spitzensport-news/detail/news/mehr_mitbestimmung_der_athleten_gefordert/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 9 3. Reformoptionen zur künftigen Ausgestaltung einer Athletenvertretung in Deutschland Vor dem Hintergrund einer dezidierten Reformorientierung gibt es nun im Athletenfeld ein starkes Interesse, die Arbeit der Athletenvertretungen des organisierten Sports in Deutschland professioneller, freier und gleichzeitig unabhängiger von den DOSB-Gliederungen zu gestalten.21 Deutschlands Spitzenathleten wollen dazu bis zum Jahr 2017 die Gründung einer eigenständigen Interessenvertretung prüfen.22 Hierzu sollen die Rahmenbedingungen für eine professionelle und eigenständig agierende Athletenvertretung, sowohl innerhalb der Sportorganisation als auch außerhalb, umfänglich geprüft werden. Insbesondere geht es darum, die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine eigenständige Organisation der Athletenvertretung in Deutschland in den Blick zu nehmen. Die Eigenständigkeit, so heißt es in einem Beschluss über die zukünftige Ausrichtung der Athletenkommission, solle eine vernünftige Professionalisierung der Interessenvertretung der Athletinnen und Athleten der Spitzenverbände für die Zukunft sichern und ein nachhaltiges und wirksames Netzwerk der Athletenvertreter untereinander dauerhaft etablieren.23 Dieses Ziel, mit dem sich die Athleten ein gutes Stück vom Dachverband emanzipieren wollen, soll jedoch unter Berücksichtigung der bisherigen DOSBinternen Rahmenbedingungen, aber auch unter den Möglichkeiten einer eigenständigen Konstellation mit unabhängiger Satzung geprüft werden. Ziel der Evaluierung ist es, die zukünftigen Rahmenbedingungen für die Interessenvertretung der für Deutschland startenden Sportlerinnen und Sportler zu verbessern. Kernpunkte der Prüfung sind dabei auch der Aufbau eines effektiven Netzwerks innerhalb der deutschen Athletenvertreter und Athleten, die hauptamtliche Unterstützung der ehrenamtlichen Kommission, eine unabhängige Kommunikation sowie die eigene Struktur. Bisher erfolgt die institutionelle Einbindung der Athletenkommission im Rahmen der vereinsrechtlichen Rahmenbedingungen, die den organisatorischen Aufbau des organisierten 21 Ein wichtiger Anlass für die erneuten Reformbestrebungen war die Debatte über einen möglichen Ausschluss russischen Athleten von den Olympischen Spielen 2016, nachdem das IOC auf eine Sperre aller russischen Sportler bei den Sommerspielen 2016 verzichtete. Die Athletenkommission des DOSB kritisierte dabei insbesondere die Weiterleitung der Entscheidung über die Teilnahme russischer Athleten an die Internationalen Verbände. Vgl. dazu die Stellungnahme zur IOC Entscheidung vom 25 Juli 2016, abrufbar unter http://www.athletenkommission.de/single-post/2016/07/25/Stellungnahme-zur-IOC-Entscheidung---Teilnahmeder -russischen-Mannschaft-in-Rio. 22 Ein Grund für die Reformbestrebungen liegt auch darin, dass sich das bestehende DOSB-Athletengremium angesichts der Fülle und Komplexität der Themen innerhalb des organisierten Sports in der jetzigen Konstellation überfordert fühlt. Genannt werden etwa das Anti-Doping-Gesetz, den Dopingskandal mit Russland sowie die Strukturreform im Hochleistungssport (vgl. Bericht der Athletenkommission 2016 in Anlage 7). 23 Die Athletenvertreter haben dabei beschlossen, dass die Athletenkommission innerhalb des nächsten Jahres die Rahmenbedingungen für eine professionelle und eigenständig agierende Athletenvertretung sowohl innerhalb der Sportorganisation als auch außerhalb umfänglich prüfen soll. Kernpunkte der Prüfung sind dabei der Aufbau eines effektiven Netzwerks innerhalb der deutschen Athletenvertreter und Athleten, die hauptamtliche Unterstützung der ehrenamtlichen Kommission, eine unabhängige Kommunikation sowie die eigene Struktur. Der Beschluss über die zukünftige Ausrichtung der Athletenkommission wurde im Herbst 2016 von der Vollversammlung der Athletenvertreter der DOSB-Spitzensportverbände in Bonn gefasst (Anlage 8). Vgl. außerdem den Bericht der Athletenkommission 2016 in Anlage 7. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 10 Sports in Deutschland im Wesentlichen auszeichnet.24 Die vereinsrechtlich organisierten Vereinigungen der angeschlossenen Organisationen sind vorrangig mitgliederbasiert, der Spitzenverband des deutschen Sport vertritt dabei vor allem die Anliegen und Interessen der Mitglieder (ZIMMER/PAULSEN 2010; ZIMMER/BASIC/HALLMANN 2011). Die „Betriebslogik“ und Legitimation der Sportvereine und Sportverbände basiert dabei – und nicht zuletzt im Bereich des Spitzensports – vor allem auf ihrer Hauptzielsetzung, nämlich der Organisation von Wettkämpfen, Nebenziele sind aber zugleich soziale Absicherung und berufliches Fortkommen.25 Die gegenwärtige institutionelle Grundlage bilden das Nationale Spitzensportkonzept, das Stützpunktsystem mit Leistungszentren und den OSP sowie das Nachwuchsleistungssport-Konzept.26 Jedoch benötigt die stetig zunehmende Professionalisierung des Sports in gleichem Maß die Professionalisierung der Sportverwaltungsstrukturen. Aus diesem Grund werden im Zuge der Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung auch die Personal- und Managementstrukturen in den Blick genommen. Überprüft werden sollen vor allem die bisherige Ausrichtung der Verantwortungs- und Entscheidungskompetenz, die in der Regel von ehrenamtlichen Mitgliedern im Rahmen der Rechtsform eines eingetragenen Vereins ausgeübt werden. Angestrebt wird dabei im Rahmen der Professionalisierung der Verbandsstrukturen eine transparente Leistungssportsteuerung, die in eine professionalisierte Struktur mit klaren Hierarchien 24 Anderes gilt für den rein professionellen Sport. Die ist etwa der Fall bei reinen Profisportligen wie etwa bei Golf und Eishockey, in der eine organisatorische Trennung von Amateur- und Profisport stattgefunden hat. Im Fußballsport der Bundesliga sind die Profisportabteilungen in der Regel verselbständigt und werden als Kapitalgesellschaften betrieben. Aufgrund der notwendigen Bindung an die Rechtsform des Vereins ergibt sich eine Reihe von Folgerungen für die Corporate Governance im Fußball-Club.. Dies gelingt in der Regel durch die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilungen aus den Vereinen. Problematisch ist jedoch (abgesehen von einer vielfach vermuteten Rechtsformverfehlung), dass das Vereinsrecht des BGB weder den gleichen Gläubigerschutz (Erfordernis einer angemessenen Kapitalausstattung, Kapitalerhaltung, Bilanzierungspflicht) noch den gleichen Mitgliederschutz gewährt wie das Aktien- oder GmbH-Recht. Probleme wirft auch die „Gemeinnützigkeit“ der Vereine auf, die ihnen Steuererleichterungen bringt. Unabhängig von der Rechtsform ist inzwischen mehrfach von Gerichten klargestellt worden, dass die Vereine mit Profiabteilungen Unternehmen im Sinne des europäischen und deutschen Kartellrechts (Art. 81 f. EG-Vertrag, deutsches Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ) sind. Die großen Spitzenfachverbände wie der DFB sind ebenfalls Unternehmen in diesem Sinne und – da sie die Interessen der Vereine bündeln – darüber hinaus auch Unternehmensverbände (FAHRNER 2014: 81ff.; FEHLAUER 2007; BURGHARDT 2012). 25 Das Primärziel wird inzwischen auch überlagert durch die Breitensportphilosophie und die Fitness- sowie neuerdings Wellness-Bewegung. Hierauf reagiert der DOSB mit entsprechenden Dienstleistungsangeboten an seine Mitgliederorganisationen, die Sportvereine und Sportbünde. Darüber hinaus leistet der zielgruppenspezifische Unterstützung zwecks Erschließung und Bindung neuer Mitgliedergruppen (ZIMMER/PAULSEN 2010: 47). 26 Grundlage der Spitzensportförderung sind neben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) das Sportförderprogramm des BMI, insbesondere die Förder-Richtlinien des BMI sowie die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem BMI und dem DOSB vom 22. Januar 2013, die die Abstimmung sportlicher Gesamtzielstellungen, die Aufteilung der vorhandenen Ressourcen und die Festlegung der notwendigen Verfahren regelt (BUNDESREGIERUNG 2014: 28ff.). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 11 und Entscheidungskompetenzen eingebettet werden soll.27 Dabei gibt es bislang keine Festlegung auf ein bestimmtes Modell moderner Führungsstrukturen. Überprüft werden verschiedene Modelle, die auf dem bisher geltenden Vereinsrecht gründen (entsprechend § 26 BGB), in Erwägung gezogen werden jedoch auch Managementstrukturen außerhalb des Vereinsrechts, so etwa im Rahmen einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH).28 Auch die Athletenvertreter sind am Beratungsprozess für die Neuausrichtung der Leistungssportförderung beteiligt gewesen.29 Ausgehend von den Ergebnissen der Vollversammlung 2015 und 2016 hat die Athletenkommission eine Reihe von Forderungen der Athletinnen und Athleten hinsichtlich der gegenwärtig stattfindenden Leistungssportreform in Deutschland formuliert.30 Der Athletenkommission geht es vor allem darum, den „Beruf des Spitzensportlers“ in der Gesellschaft zu verankern. Dazu gehöre zunächst eine ausreichende rechtliche und finanzielle Absicherung der Athleten, erforderlich sei außerdem eine Verbesserung der Rahmenbedingungen , unter denen der Hochleistungssport betrieben werden kann. Dafür seien vor allem professionelle Verbandsstrukturen und gut organisierte und ausgestattete Stützpunkte notwendig. Wichtig seien dabei auch Veränderungen im institutionellen Einbau der Athletenkommission in die Verbandsstrukturen des organisierten Sports. Nur eine professionell gut aufgestellte und gleichzeitig unabhängige Athletenvertretung könne den Sportlern bei Verhandlungen, in Notlagen und auch in Rechtsfragen umfassend beistehen. Mit professioneller Unterstützung und breiter Vernetzung31 könnten die Athletenvertreter ihre Verbände und die Athletenkommission die für den Leistungssport zuständigen Gremien und Aufgaben in Athletenfragen besser beraten und nachhaltig die Situation der für Deutschland startenden Athleten und damit die 27 Vgl. dazu BMI/DOSB (2016: 32ff.) sowie das Organigramm „Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung“ unter www.dosb.de/de/leistungssport/leistungssportreform/. Die Mitgliederversammlung des DOSB hat das Reformpaket am 3. Dezember 2016 beschlossen. Vgl. dazu www.dosb.de/de/leistungssport/spitzensport-news/detail/news/klarer_beschluss_fuer_leistungssportreform/; weitere Beschlüsse der Mitgliederversammlung – so etwa der Zeitplan zum weiteren Vorgehen („Anstoß 2016“) mit einer Überprüfung und Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation der Geschäftsstelle des DOSB – sind abrufbar unter www.dosb.de/de/organisation/dosb-mitgliederversammlung/beschluesse-dokumente/. 28 Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ein Überblick über die Rechtsformen findet sich unter http://www.opentransfer.de/3740/verein-ggmbh-gag-ein-uberblick-uber-wichtige-rechtsformen/. Zu den Unterschieden im Willensbildungsprozess, Managementstrukturen und Aufsichtsregelungen vgl. auch die Informationen unter http://www.vereinsrecht.de/verein-oder-gmbh.php. 29 Vgl. dazu die Übersicht im Konzeptpapier des Bundesministeriums des Innern und des Deutschen Olympischen Sportbundes (BMI/DOSB 2016) sowie die Berichte der Athletenkommission zu den Mitgliederversammlungen des DOSB in den Jahren 2015 und 2016 (Anlage 7). Informationen finden sich außerdem in den Hinweisen des DOSB vom 24. November 2016 unter www.dosb.de/de/start/details/news/konzept_fuer_leistungssportreform_deutschland_liegt_vor. 30 Bei einem ehrenamtlich organisierten Open Forum der Athletenvertreter und Athleten 2015 in Hamburg wurde der Grundstein in themenspezifischen Workshops für eine Athletenposition zur Reform gelegt. Die Ergebnisse der Workshops zur Neuausrichtung des Leistungssportes in Deutschland (in Zusammenarbeit mit der Führungsakademie des DOSB) sind in einer Übersicht abrufbar unter http://media.wix.com/ugd/67c3d8_53fa7b086c614b31b56e554120ceae2a.pdf. 31 So soll im Präsidium aller Sportfachverbände jeweils ein gewählter Vertreter der Athleten enthalten sein. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 12 Gesamtleistung der Nationalmannschaften optimieren. Hinzu komme die Einbindung der Athletenvertreter der jeweiligen Sportarten und Disziplinen in die Strukturgespräche sowie in die für sie relevanten Themen im Spitzensport (Qualifikationskriterien, Nominierungsfragen für Kader und Höhepunkte, Duale Karriereentwicklung, Anti-Doping, Recht). Angestrebt wird außerdem eine institutionelle Verzahnung der Athletenkommission mit der neuen PotAS- Kommission32. Insgesamt will sich die Athletenkommission dafür einsetzen, dass der begonnene Reformprozess zu deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für das Handeln der Athleten führt.33 Offen sind dabei die Optionen und Möglichkeiten für die institutionelle Ausgestaltung einer unabhängigeren Athletenvertretung.34 32 Künftig soll eine Expertenkommission (PotAS-Kommission) mit dem sogenannten Potenzialanalysesystem (PotAS) die perspektivische Leistungsklassifizierung der von den Spitzenverbänden vertretenen Sportarten und Disziplinen vornehmen. Leistungsmerkmale oder Attribute aus den Bewertungsfeldern „Erfolge“, „Perspektive“ und „Strukturen“ soll für jede Disziplin eine erfolgsorientierte Bewertung der Zukunftschancen ermöglichen. Ein mathematisches System identifiziert Leistungsklassifizierungen (Fördercluster), d.h. ein Ranking von erfolgreichen Disziplinen mit Erfolgs/Medaillenpotenzial zu Disziplinen mit wenig oder gar keinem Potenzial (BMI/DOSB (2016: 10ff.). 33 Vgl. dazu die Stellungnahme der Athletenkommission zur Spitzensportreform vom 27. November 2016, abrufbar unter http://www.athletenkommission.de/single-post/2016/11/27/Stellungnahme-der- Athletenkommission-zur-Strukturreform. 34 Möglich sind dabei etwa Lösungen, die auf dem bisher geltenden Vereinsrecht gründen, zu denken wäre auch an Managementstrukturen außerhalb des Vereinsrechts, so etwa im Rahmen einer gemeinnützigen GmbH analog zur Vertretung der Britischen Athleten (vgl. Teil 4). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 13 4. IOC-Vorgaben und die Ausgestaltung nationaler Athletenkommissionen Die Athleten unterliegen nicht nur den Regeln ihrer Sportart, sondern auch den Statuten ihres Verbandes und des Nationalen Olympischen Komitees bzw. der nationalen Dachorganisation des Sportes in ihrem Land. Dabei resultieren die Mitsprachemöglichkeiten der Athleten nicht allein aus den jeweils nationalen Regelungen, sondern auch aus der Einbindung der olympischen Komitees in die internationalen Sportstrukturen. Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang außerdem die Richtlinien und Empfehlungen des Internationalen Olympischen Komitees für die Errichtung nationaler Athletenkommissionen. 4.1. Regelungen des Internationalen Olympischen Komitees Die Einbindung von aktiven und ehemaligen Athleten in die Entscheidungs- und Konsultationskultur des jeweiligen nationalen Sportdachverbands folgt zunächst der Auslegung der entsprechenden Vorgaben der Olympischen Charta und der auch im IOC selbst praktizierten Beteiligungsformen 35 für die Athleten.36 Im Jahr 2015 hat das Internationale Olympische Komitee neue Richtlinien für die Errichtung nationaler Athletenkommissionen formuliert.37 Diese Richtlinien38 folgen den Empfehlungen der IOC-Reformkommission 2000, wonach Athleten auf allen Ebenen der Sportbewegung, den Entscheidungsorganen des IOC und den Organisationskomitees der Olympischen Spiele repräsentiert sein sollen. Hierzu sollen die Athletenvertretungen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden.39 In diesem Zusammenhang soll auch die Empfehlung 40 der 35 Zu erwähnen ist außerdem die Athletenkommission der Vereinigung der Nationalen Olympischen Komitees (www.acnolympic.org/about-anoc/organisation/commissions-and-working-groups) sowie die im Jahr 2001 erstmals gebildete Athletenkommission der Europäischen Olympischen Komitees (EOC) (www.eurolympic.org/en/about-us/commissions/athletes.html) 36 Dabei geht es auch um die Umsetzung der Olympischen Agenda 2020, die im Jahr 2014 verabschiedet wurde (https://www.olympic.org/olympic-agenda-2020). Eine Athletenkommission innerhalb des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) war durch einen Beschluss des XI. Olympischen Kongresses 1981 in Baden-Baden eingeführt worden. Informationen zur Athletenkommission des Internationalen Olympischen Komitees finden sich unter https://www.olympic.org/athletes-commission (Anlage 9). 37 Die aktuellen IOC Richtlinien für die Errichtung nationaler Athletenkommissionen wurden erlassen durch das IOC Executive Board am 8. Juni 2015 in Lausanne (Anlage 10 und 11). 38 Zu unterscheiden davon ist die Athletenkommission innerhalb des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), die durch einen Beschluss des XI. Olympischen Kongresses 1981 in Baden-Baden eingeführt worden war. Zur Rolle dieser Athletenkommission innerhalb des Olympischen Komitees bei der Vergabe von Olympischen Spielen vgl. etwa DAUMANN/HOFMEISTER (2012). Zur zunehmend wichtigen Rolle von Athletenvertretungen in der Governance des internationalen Sports vgl. außerdem FORSTER (2006), THIBAULT/KIHL/BABIAK (2010 sowie KING (2016). 39 Die Empfehlung findet sich im „Report by the IOC 2000 Commission to the 110th IOC Session“ vom Dezember 1999 (S. 13f.), abrufbar unter https://stillmed.olympic.org/Documents/Reports/EN/en_report_588.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 14 Olympischen Agenda 2020 berücksichtigt werden, die eine Überarbeitung von Größe und Zusammensetzung der IOC-Kommissionen vorsieht.40 Die Richtlinien für die Errichtung nationaler Athletenkommissionen sehen eine Reihe von Mindeststandards für die Struktur und Arbeitsweise nationaler Athletenkommissionen vor. Dazu gehören insbesondere: – Zusammensetzung und Größe: Die Kommission umfasst mindestens fünf Mitglieder, die Staatsangehörige des betreffenden Landes sein müssen. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nie eine Sanktion in Bezug auf den Welt-Anti-Doping-Code erhalten haben. – Betonung aktiver Sportler: Die Kommission setzt sich mehrheitlich aus Athleten zusammen , die zum Zeitpunkt ihrer Wahl bzw. Nominierung auf nationaler Ebene (mindestens) an einer Sportart im Rahmen des Olympischen Programms teilnehmen oder dies in den vergangenen vier Jahren getan haben. Dabei sollen beide Geschlechter innerhalb der Kommission vertreten sein; anzustreben ist außerdem eine ausgewogene Balance von Winterund Sommersportarten (soweit diese im jeweiligen Land praktiziert werden). – Wahlen: Die Auswahl der Kommissionsmitglieder soll mehrheitlich durch die Athleten selbst erfolgen; der/die Vorsitzende muss ein von den Athleten gewähltes Mitglieder der Kommission sein. Die Amtszeit ist vier Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. – Ex-Officio-Mitglieder: Mitglieder der IOC-Athletenkommission sowie der Athletenkommissionen kontinentaler Dachverbände von NOKs (z.B. EOC) sind kraft Amtes Mitglieder in den Athletenkommissionen ihrer Heimatländer. – Vertretung der Kommission im NOK: Die Kommission ist auf der NOK-Mitgliederversammlung durch mindestens zwei ihrer von der Kommission gewählten Mitglieder vertreten. Die Kommission ist in der NOK-Exekutive vertreten von mindestens einem durch die Athletenkommission gewählten und durch die NOK-Mitgliederversammlung genehmigten Mitglied. – Sitzungen: Die Kommission tagt mindestens einmal im Jahr; das jeweilige nationale Olympische Komitee sorgt für eine ausreichende materielle Ausstattung. 40 Vgl. www.dosb.de/fileadmin/Bilder_allgemein/Veranstaltungen/Olympische_Spiele/Dokumente/ Olympische_Agenda_2020_20-20_Empfehlungen_22012014.pdf (S. 23). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 15 4.2. Nationale Athletenvertretungen Struktur und Arbeitsweise der nationalen Athletenkommissionen zeigen im internationalen Vergleich recht deutliche Unterschiede. Hinsichtlich der Beteiligungsstrukturen auf nationaler Ebene zeigt sich zunächst in der jeweiligen Auslegung der Regel 29.1 der Olympischen Charta41 innerhalb der europäischen Olympischen Komitees.42 Unterschiede zeigen sich etwa darin, in welcher Weise aktive und ehemalige Athleten in der jeweiligen Athletenvertretung repräsentiert sind, wie sie materiell ausgestattet werden und wie unabhängig sie von den Nationalen Olympischen Komitees handeln. Dies lässt sich etwa an den Beispielen nationaler Athletenkommissionen in der Schweiz, Großbritannien , Österreich und in Australien darstellen. Swiss Olympic Athletes Commission (SOAC). Die Swiss Olympic Athletes Commission nimmt die Interessen der Athleten gegenüber Swiss Olympic, den Athletenorganisationen des Internationalen Olympischen Komitees (IOK), der European Olympic Committees (EOC) und dem Schweizer Sport allgemein sowie der Öffentlichkeit wahr.43 Die Athletenvertretung ist eine Kommission von Swiss Olympic,44 dem Dachverband der Schweizer Sportverbände, der zugleich als Nationales Olympisches Komitee der Schweiz fungiert.45 Zur Struktur des schweizerischen Spitzensportmodells: Die Schweizer Sportverbände 41 Die Bestimmungen der „Olympischen Charta“ des Internationalen Olympischen Komitees müssen von den nationalen Komitees, d.h. für Deutschland vom DOSB, anerkannt werden. Die Übernahme der IOC- Bestimmungen für die NOKs erfolgt dabei durch ein Anerkennungsgesuch des jeweiligen NOK an das IOC. Dieses wird als Antrag gewertet. Die anschließende Annahme des IOC führt zum Vertragsabschluss und somit zur Bindung an die IOC-Bestimmungen als allgemeines Regelwerk (PETERS et al 2015: 32). Die englische Fassung der Charta (02.08.2015) findet sich unter https://stillmed.olympic.org/Documents/olympic_charter_en.pdf. 42 Regel 29.1 (Zusammensetzung der NOKs) sieht vor, dass in den NOKs auch aktive Athleten oder ehemalige Athleten, die an Olympischen Spielen teilgenommen haben, vertreten sein sollen (wobei ehemalige Athleten von dieser Position spätestens am Ende der dritten Olympiade, die auf die letzten Olympischen Spiele folgt, an denen sie teilgenommen haben, zurücktreten sollen) (Anlage 12). http://www.dosb.de/fileadmin/fmdosb /downloads/Olympische_Charta_7.07.07_DE.pdf Auszug 43 Das Reglement findet sich in Anlage 13. Vgl. dazu auch http://www.swissolympic.ch/Spitzen- Nachwuchssport/Athleten/Athletes-Commission/Vorstand/Swiss-Olympic-Athletes-Commission-SOAC. 44 Vgl. dazu das Organigramm von Swiss Olympic unter http://www.swissolympic.ch/Ueberuns /Organisation/Organigramm. 45 Vgl. www.swissolympic.ch/Ueber-uns/Organisation/Swiss-Olympic-Der-Dachverband-des-Schweizer-Sports. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 16 sind in der Dachorganisation „Swiss-Olympic“ zusammengeschlossen.46 Die Athletenkommission von Swiss Olympic wurde im März 2003 gegründet.47 British Athlete Commission (BAC). Die britische Athleten-Kommission wurde 2004 gegründet , um die Interessen der Hochleistungssportler in Großbritannien zu den wesentlichen Entscheidungsträgern im Sport zu vertreten. Gleichzeitig soll die Kommission dazu beitragen, die Athleten in den Mitgliedsportarten zu unterstützen, etwa um Athletenvertretungsstrukturen innerhalb ihres Sports aufzubauen bzw. zu verbessern.48 Die Kommission ist ein von UK Sport unabhängiges Gremium, das als Unternehmen in der Form einer „Private Company Limited By Guarantee“49 verfasst ist.50 Athleten-Kommission des Österreichischen Olympischen Comités (ÖOC): Die österreichische Athletenkommission weist gegenüber der British Athlete Commission eine deutlich geringere Unabhängigkeit gegenüber dem Nationalen Olympischen Komitee auf. Gleichzeitig ist die Ausrichtung und Struktur der Athleten-Kommission des Österreichischen Olympischen Comités ausschließlich auf das Ereignis Olympische Spiele ausgerichtet. Dabei steht nur Athleten, die an den zuletzt stattgefundenen Olympischen Spielen teilgenommen haben, das aktive und passive Wahlrecht für die Athleten-Kommission zu. Zugleich setzt sich die Athleten-Kommission nur aus Vertretern der zuletzt stattgefundenen Olympischen Spiele zusammen. Der Austausch der Vertreter für Sommer- und Wintersportarten erfolgt dabei im zweijährigen Wechsel. Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Vertretung der Interessen und Anliegen der österreichischen Elitesportler insbesondere im Zusammenhang mit der Beteiligung an olympischen Spielen. Damit ist zugleich 46 Dieser Verein entstand 1997 aus der Fusion vom Schweizerischen Landesverband für Sport und dem Schweizer Olympischen Komitee (http://www.swissolympic.ch). 47 Bei der ersten Vollversammlung stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Swiss Olympic Athletes Commission in Zukunft als Kommission bzw. Organ von Swiss Olympic handeln soll, oder – um größtmögliche Unabhängigkeit zu wahren – einen eigenen Verein gründen möchte. Letzteres hätte aber nicht nur einen finanziellen Mehraufwand bedeutet, sondern auch einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Eine deutliche Mehrheit der Delegierten sprach sich dafür aus, in Zukunft als Organ von Swiss Olympic zu agieren. Vgl. dazu http://www.swissolympic.ch/Test/News-Archiv/Erste-Vollversammlung-der-Swiss-Olympic-Athletes- Commission-SOAC.aspx/4325_page-68/. 48 Vgl. http://www.britishathletes.org/. 49 Dieser Gesellschaftstyp ist eine Sonderform einer Kapitalgesellschaft, die oft bei nicht gewinnorientierten Unternehmen zur Anwendung kommt, die als juristische Person auftreten müssen. Dazu zählen Vereine, Sportverbände, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisationen oder Wohltätigkeitsorganisationen. In der üblichen Form mit „not for profit clause“ ähnelt dieser Gesellschaftstyp angesichts des Fehlens von Anteilen, der Unmöglichkeit der Ausschüttung von Gewinnen und der weiteren Rahmenbedingungen jedoch eher dem deutschen Verein oder einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) und weniger einer klassischen Kapitalgesellschaft. Vgl. dazu den Eintrag in „UK Corporate Information“, abrufbar unter https://site2corp.com/uk/the-british-athletes-commission-limited. 50 Finanziert wird die British Athletes Commission vor allem durch UK Sport (Anlage 14). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 17 die Vertretung der Kommission in den einschlägigen Gremien des ÖOC sowie in internationalen olympischen Athleten-Kommissionen verbunden.51 Australian Olympic Committee Athletes’ Commission. Das Australische Olympische Komitee52 hat eine Athletenkommission eingerichtet, die für die Beratung des AOC- Vorstandes in allen Fragen der Olympischen Bewegung aus Sicht der Athleten zuständig ist. Der größte Teil der Mitglieder der Kommission werden von Teilnehmern des australischen Olympia-Teams der jeweiligen Sommerolympiade bestimmt. Zwei weitere Mitglieder der Kommission werden vom Australischen Olympia-Team der Winterspiele ausgewählt.53 Bereits eine kleine Auswahl an Beispielen zeigt, dass es eine recht große Variationsbreite in der realen Ausgestaltung von Athletenvertretungen gibt. In den meisten Fällen – so jedenfalls ein erster Eindruck anhand der skizzierten Beispiel – sind die Athletenkommissionen eine Art Stabsstelle für die Exekutiv-Organe der Nationalen Olympischen Komitees (und in ähnlicher Weise auch an der Spitze der einzelnen Dachverbände). Ihre Rechtsstellung ist – wie bisher auch in Deutschland54 – zumeist durch die Satzungen des jeweiligen Spitzenverbandes festgelegt. Die Athletenvertretungen sind in der Regel keine unabhängigen Organisationen, sie fungieren als Beratungsorgane der Verbandsspitze und werden in dieser Rolle finanziell und administrativ unterstützt. Gleichzeitig sind diese Athletenkommissionen vornehmlich auf die erfolgreiche Teilnahme an olympischen Wettbewerben fokussiert. Besonders deutlich wird diese Rolle im österreichischen Fall. 51 Administrativ wird die Athleten-Kommission, insbesondere der Vorsitzende und sein Stellvertreter, durch das ÖOC-Generalsekretariat betreut (Anlage 15). Vgl. dazu auch http://www.olympia.at/main.asp?VID=1&kat1=94&kat2=616&kat3=479. 52 Das AOC ist der Dachverband für 40 nationalen Sportverbänden, die für Sportarten aus dem olympischen Programm der Sommer- und Winterspiele zuständig sind. Jeder australische Bundesstaat beziehungsweise jedes Territorium haben zudem einen State Olympic Council, der für olympische Werte wirbt und die olympischen Teams Australiens fördert (http://corporate.olympics.com.au/the-aoc). 53 Vgl. dazu http://corporate.olympics.com.au/athlete-hub/athletes-commission. Zu Struktur und Funktion der Australischen Athletenkommission vgl. Anlage 16. 54 Vgl. dazu die Geschäftsordnung der Athletenkommission in Deutschland (§ 2ff.) (vgl. Anlage 2). https://www.dosb.de/fileadmin/sharepoint/DOSB-Dokumente%20%7B96E58B18-5B8A-4AA1-98BB- 199E8E1DC07C%7D/Gesch%C3%A4ftsordnung_Athletenkommission.pdf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 18 5. Literatur55 BMI/DOSB (2016). Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung (Gemeinsames Konzept des Bundesministeriums des Innern und des Deutschen Olympischen Sportbundes unter Mitwirkung der Sportministerkonferenz), Berlin: BMI; abrufbar unter https://www.dosb.de/fileadmin/fmdosb /Konzept_Neustrukturierung_des_Leistungssport_und_der_Spitzensportfoerderung.pdf. BRAUN, Sebastian (Hrsg.) (2012). Der Deutsche Olympische Sportbund in der Zivilgesellschaft. Eine sozialwissenschaftliche Analyse zur sportbezogenen Engagementpolitik, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. BUNDESREGIERUNG (2014). 13. Sportbericht der Bundesregierung (Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 05.12.2014, BT-Drs.18/3523), Berlin: Deutscher Bundestag. BURGHARDT, Gabriel (2012). Die Beteiligung an einer Fußballkapitalgesellschaft vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Betätigung von Idealvereinen, Baden-Baden: Nomos. DAUMANN, Frank/HOFMEISTER, Hannes (2012). Die Vergabe der Olympischen Spiele durch das IOC – eine institutionenökonomische Analyse, in: Büch, Martin-Peter/Maennig, Wolfgang/Schulke, Hans-Jürgen (Hrsg.): Zur Ökonomik von Spitzenleistungen im internationalen Sport, Hamburg: Hamburg University Press, 147-193. FAHRNER, Marcel (2014). Grundlagen des Sportmanagements, München: Oldenbourg. FEHLAUER, Fenja (2007). Die Auswirkungen der Gemeinnützigkeit auf den Profisport, Baden- Baden: Nomos. FIKENTSCHER, Adrian (2001). Vereinsrechtliche Mitbestimmung der Athleten und ihrer Vertreter, in: Walker, Wolf-Dietrich (Hrsg.), Mitbestimmung im Sport, Stuttgart: Boorberg, 43-59. FIKENTSCHER, Adrian (2002). Mitbestimmung im Sport: Eine rechtstatsächliche und rechtsvergleichende Untersuchung der Mitbestimmungsformen im deutschen und USamerikanischen Leistungssport, Berlin: Duncker & Humblot. FORSTER, John (2006). Global sports organisations and their governance, in: Corporate Governance: The international journal of business in society, Vol. 6(1), 72-83. IOC ATHLETES’ COMMISSION (2014). Guide to developing an effective Athletes’ Commission, Lausanne: IOC, abrufbar unter http://anocolympic.net/documents/images/2._Guide_to_developing_an_Athlete_Commission_Ap pendix_1_-_ENGL.pdf. 55 Letzter Zugriff auf die im Text zitierten Online-Dokumente und in der Literaturliste enthaltenen Einträge: 8. Dezember 2016. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 058/16 Seite 19 KING, Neil (2016). Sport Governance: An Introduction, London: Routledge. KORFF, Niklas (2011). Vereinsinterne und vereinsübergreifende Mitbestimmung im professionellen deutschen Mannschaftssport, in: Causa Sport: Die Sport-Zeitschrift für nationales und internationales Recht sowie für Wirtschaft, (1), 44-49. MÜLLER, Andreas (2008). Die Athletenvertreter wollen keine Alibirolle mehr spielen, sondern sportpolitische Präsenz zeigen, in: Olympisches Feuer, Vol. 58(6), 22-24, abrufbar unter: http://www.dog-bewegt.de/fileadmin/images/Interaktiv/OF/OF_6-2008.pdf. PETERS, Hans Heinrich/CHERKEH, Rainer/LÜTH, Sandra/WELLMANN, Uwe (2015). Nationales und Internationales Sportrecht, Oldenburg: Carl von Ossietzky Universität, abrufbar unter: www.unioldenburg .de/fileadmin/user_upload/c3l/BWLSportler/Download/Leseproben/bwlsport_leseprob e_sportrecht.pdf. THIBAULT, Lucie/KIHL, Lisa/BABIAK, Katherine M. (2010). Democratization and governance in international sport, in: International Journal of Sport Policy, Vol. 2(3), 275-302. WALKER, Wolf-Dietrich (Hrsg.) (2001). 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Anlagen – Anlage 1: Vereinsrechtliche Mitbestimmung der Athleten und ihrer Vertreter (Fikentscher 2001) / Mitbestimmung im Sport (Fikentscher 2002, Auszug) / Nationales und Internationales Sportrecht (Peters et al 2015, Auszug) – Anlage 2: Geschäftsordnung Athletenkommission: Aufgaben und Ziele – Anlage 3: Der Beirat der Aktiven im DOSB - Struktur, Aufgaben und Ziele (22.2.2007) – Anlage 4: Organigramm des DOSB / Übersicht der Kommissionen (2016) – Anlage 5: DOSB Athletenkommission: Protokoll zur Vollversammlung 2011 der Athletenvertreter der DOSB-Mitgliedsverbände (15. Oktober 2011) – Anlage 6: Rahmenrichtlinien für Aktivenvertreter in den Spitzenverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes – Anlage 7: Bericht der Athletenkommission zur 12. Mitgliederversammlung des DOSB (Dezember 2015 / Bericht der Athletenkommission zur 13. Mitgliederversammlung des DOSB (Dezember 2016) (Auszug aus dem Bericht des Präsidiums und des Vorstands) – Anlage 8: Beschluss der Athletenkommission (2016) – Anlage 9: IOC Athletes Commission (19.10.2016) – Anlage 10: IOC Guidelines Relating to the Creation of an NOC Athletes’ Commission – Anlage 11: Guide to Developing an Effective Athletes Commission (IOC 2014) – Anlage 12: Olympische Charta (Deutsche Fassung, Auszug) – Anlage 13: Reglement Swiss Olympic Athletes Commission – Anlage 14: About the British Athletes Commission – Anlage 15: Athleten-Kommission des Österreichischen Olympischen Comités – Anlage 16: Australian Olympic Committee Athletes’ Commission