© 2020 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 050/20 Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Kreativ-Bereich Förderung durch die Bundesregierung Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 2 Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Kreativ-Bereich Förderung durch die Bundesregierung Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 050/20 Abschluss der Arbeit: 11. November 2020 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland 4 2. Verfassungsrechtliches Ziel der Geschlechtergerechtigkeit 5 3. Ziel der Geschlechtergerechtigkeit noch nicht erreicht 6 3.1. Studie: „Frauen in Kultur und Medien“ 6 3.2. Studie: „Frauen in Kultur und Medien: Ein Europäischer Vergleich“ 6 3.3. Studie: „Frauen und Männer im Kulturmarkt. Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Lage“ 7 4. Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung 7 4.1. Projekte der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien 8 4.1.1. Das Projektbüro „Frauen in Kultur & Medien“ 8 4.1.1.1. Ziele des Projektbüros 8 4.1.1.2. Erfolge 10 4.1.1.3. Förderung 10 4.1.2. Vereinbarkeit von Familie und Karriere 10 4.1.3. Vertrauensstelle gegen sexuellen Missbrauch 11 4.1.4. EU-Ratspräsidentschaft 11 4.2. Projekte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11 4.2.1. Journalistinnenbund (jb) – Projekt: „Genderleicht“ 12 4.2.2. Pro Quote Film – Projekt: „Share Your Power“ 12 4.2.3. Pro Quote Medien – Projekt: „Monitoring, Fachtagung und Sexismus Podcast“ 12 4.2.4. GEDOK-Projekt: „Ida Dehmel Literaturpreis und Literaturförderpreis“ 13 4.2.5. Pro Quote Bühne – Projekt: „Konferenz Sophiensäle“ 13 4.2.6. GEDOK-Projekt: „GEDOK Musikpreis – Filmdokumentation des Konzertes“ 13 4.2.7. Inselgalerie Berlin – Projekt: „Symposion WEGLÄNGEN“ 14 4.2.8. Internationales Frauenfilmfestival Köln/Dortmund Projekt: „Internationales Frauenfilmfestival“ 14 4.2.9. Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten/Mahn- und Gedenkstätte„1945 – Gemeinsame Ausstellung der Brandenburgischen Gedenkstätten“ 14 4.2.10. Bundesverband Regie e.V.: „Diversitätsbericht“ 15 4.2.11. Haus der Frauengeschichte: „Bundesweite Sichtbarmachung“ 15 4.2.12. i.da. Dachverband e.V. Projekt: „Digitales Deutsches Frauenarchiv“ 15 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 4 1. Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland Der Kulturbereich ist in der Bundesrepublik Deutschland von nicht unerheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Nach Angaben aus 2018 arbeiten 1,3 Millionen Menschen im Kulturbereich; das sind 3,1 Prozent aller Erwerbstätigen. Zur Bruttowertschöpfung in Deutschland trägt die Kultur mehr bei als die Energieversorgungswirtschaft, die Chemieindustrie oder die Finanzdienstleister .1 Begründet durch den föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland liegt Kulturförderung in erster Linie in den Händen der Länder und Gemeinden. Der Bund hat jedoch die Möglichkeit zur direkten Förderung von Kultureinrichtungen und Projekten, wenn diese von so genannter „nationaler Bedeutung“ sind. In diesem Rahmen übernimmt der Bund derzeit mit rund 1,3 Milliarden Euro jährlich etwa 14 Prozent der Gesamtausgaben für Kunst und Kultur.2 Mit der Initiative „Kultur- und Kreativwirtschaft“, die im Jahr 2007 gestartet wurde, hat die Bundesregierung besonderes Augenmerk auf diese Branche gelegt.3 Seitdem wurden zahlreiche Initiativen zur Förderung der Sichtbarkeit und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kultur- und Kreativwirtschaft eingeleitet.4 Wie im Folgenden dargestellt spielt hierbei das verfassungsrechtliche Ziel der Geschlechtergerechtigkeit eine besondere Rolle. So fordert der Deutsche Kulturrat e. V. als Spitzenverband der Bundeskulturverbände für den Kultur- und Medienbereich: 1 Deutscher Kulturrat e.V., Schulz, Gabriele, Zimmermann, Olaf, „Frauen und Männer im Kulturmarkt – Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage“, 26.06.2020, S. 14, https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads /2020/10/Frauen-und-Maenner-im-Kulturmarkt.pdf. Alle URL dieses Sachstandes wurden zuletzt am 11. November 2020 abgerufen. 2 Staatsministerin für Kultur und Medien, „Kunst- und Kulturförderung“, https://www.bundesregierung.de/bregde /bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/kunst-kulturfoerderung. 3 Bundesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland, BT-Drs. 18/11995, 18.04.2017, http://dip21.bundestag .de/dip21/btd/18/119/1811995.pdf. 4 Im Einzelnen vgl. Bundesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margit Stumpp, Erhard Grundl, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kultur- und Kreativwirtschaftspolitik der Bundesregierung, BT-Drs. 19/11835, 22.07.2019, http://dipbt.bundestag .de/dip21/btd/19/118/1911835.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 5 „Geschlechtergerechtigkeit sollte von allen Geschlechtern als Notwendigkeit und Chance begriffen werden: als ein Mehr an Fairness, Vielfalt, Erfahrungsaustausch und Miteinander , das neue Rollenbilder und Arbeitsmodelle ermöglicht. Strukturelle Hindernisse müssen abgebaut und beispielsweise neue Arbeitsmodelle etabliert werden.“5 2. Verfassungsrechtliches Ziel der Geschlechtergerechtigkeit Die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien entspricht dem verfassungsrechtlichen Ziel nach Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz6 (GG). „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Auch wenn dieses Verpflichtung besteht7, zeigen die im Folgenden dargestellten Studien, dass es im Kunst-, Kultur- und Medienbereich immer noch Defizite gibt. Daher haben sich im Koalitionsvertrag8 die Regierungsparteien dazu verpflichtet, „Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Kunst, Kultur und Medien weiter aus[zu]bauen.“ Im Koalitionsvertrag heißt es: „Mehr Frauen müssen Führungsverantwortung in Kultur- und Medieneinrichtungen übernehmen und künstlerische Leistungen geschlechterunabhängig honoriert werden. Die Besetzung von z. B. Jurys und Gremien hat ausgewogener zu erfolgen, damit das künstlerische Schaffen von Frauen wie Männern angemessen einbezogen werden kann. Wir beziehen bei Stipendienvergaben und Förderentscheidungen auch das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit ein. Wir wollen den mit dem ‚Runden Tisch Frauen in Kultur und Medien‘ begonnen Prozess zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit sowie der Verbesserung gleicher Chancen für Frauen und Männer fortführen. Wir unterstützen Maßnahmen für ein diskriminierungs- und gewaltfreies Arbeitsumfeld für Künstlerinnen und Künstler.“ 5 Deutscher Kulturrat e.V., Forderungskatalog zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien , 10.08.2020, https://www.kulturrat.de/positionen/forderungskatalog-zur-herstellung-von-geschlechtergerechtigkeit -in-kultur-und-medien/. Die staatliche Förderung der Geschlechtergerechtigkeit im Bereich der Kultur - und Kreativschaffenden kommt auch in dem Antrag zum Ausdruck: Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Tabea Rößner, Lisa Paus, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Soziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen verbessern, Kulturförderung gerecht gestalten“, Bundestagsdrucksache 18/12379 vom 17.05.2017, https://dipbt.bundestag .de/dip21/btd/18/123/1812373.pdf. 6 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (BGBl. I S. 2048), https://dejure.org/gesetze/GG. 7 Heun, Werner in Dreier: Grundgesetz-Kommentar, 3. Auflage 2013, Art. 3 GG Rn. 100 ff. 8 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 13.03.2018, 19. Legislaturperiode, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018- 03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 6 3. Ziel der Geschlechtergerechtigkeit noch nicht erreicht Die im folgenden aufgeführten Studien belegen, dass das verfassungsrechtliche Ziel der Gleichberechtigung der Geschlechter im Kultur- und Kreativbereich in der Bundesrepublik Deutschland trotz positiver Entwicklungen noch nicht erreicht worden ist. 3.1. Studie: „Frauen in Kultur und Medien“ Der Deutsche Kulturrat e. V., der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat in seiner 2016 vorgestellten Studie „Frauen in Kultur und Medien“9 festgestellt, dass es im Kultur- und Medienbereich noch keine Geschlechtergerechtigkeit gebe. Dies treffe sowohl auf Unterschiede bei Honoraren und Gehältern zu als auch auf die Vergabe von Stipendien und Preisen oder die Besetzung von Führungspositionen in Verwaltung, Kultureinrichtungen und –unternehmen. 3.2. Studie: „Frauen in Kultur und Medien: Ein Europäischer Vergleich“ Auch die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Grütters geförderte und im Jahr 2017 vorgestellte Studie „Frauen in Kultur und Medien: Ein Europäischer Vergleich “10 kommt im Rahmen eines europäischen Vergleichs zu dem Schluss, dass bei der Geschlechtergerechtigkeit in der deutschen Kultur- und Medienbranche Defizite bestehen. So liege beispielsweise der Anteil von Frauen bei Beschäftigten im kulturellen Bereich relativ nah an der Parität. Dennoch sei in Deutschland im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern der Studie der größte geschlechtsspezifische Lohnunterschied im Bereich „Kunst, Unterhaltung und Freizeitindustrie“ festzustellen. Allerdings belegt die Studie auch, dass der Anteil weiblicher Führungskräfte (beispielsweise in Bibliotheken und Museen) in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Verbessert habe sich zudem die Möglichkeit, Kinder ganztätig betreuen zu lassen. 9 Studie des Deutschen Kulturrats e.V. vom 15.06.2016: „Frauen in Kultur und Medien – Ein Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge“, https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads /2016/12/Frauen-in-Kultur-und-Medien.pdf. 10 Studie der Hertie School of Governance vom 26.10.2017: „Frauen in Kultur und Medien - Ein Europäischer Vergleich“, https://www.hertieschool .org/fileadmin/2_Research/2_Research_directory/Research_projects/Women_in_media_culture/Frauen_in _Kultur_und_Medien-Europa_Final.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 7 3.3. Studie: „Frauen und Männer im Kulturmarkt. Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Lage“ Ebenso belegt die vom Deutschen Kulturrat e.V. am 26. Juni 2020 vorgelegte und von der BKM in Auftrag gegebene Studie „Frauen und Männer im Kulturmarkt. Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Lage“11, dass sich am Einkommensgefälle seit den letzten Studien des Kulturrats12 wenig geändert hat. Der Gender-Pay-Gap (GPG) trifft demnach Freiberuflerinnen noch einmal deutlich härter als Angestellte . Freie Theaterregisseurinnen etwa erhalten im Schnitt 39 Prozent weniger als die männlichen Kollegen. Bei höher qualifizierten Angestellten in der Theater- und Filmproduktion sind es 26 Prozent. In diesem Zusammenhang weisen die neuen Bundesländer jedoch eine wenig beachtete Ausnahme auf: ein GPG von -2 Prozent bei den Angestellten. Das bedeutet, dass die im Kulturbereich angestellten Frauen in den neuen Bundesländern im Schnitt 2 Prozent mehr verdienen als die Männer. Dagegen verdienen jedoch die in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherten Frauen in den neuen Bundesländern zwischen 12 und 20 Prozent weniger als die Männer. In Hamburg ist es sogar ein Unterschied von 33 Prozent. Auch in der Altersgruppe der Unter-30-Jährigen melden KSK-versicherte Frauen deutlich geringere Einkommen als die Männer. 2019 verdienten freie darstellende Künstlerinnen demnach durchschnittlich 10.300 Euro im Jahr, die männlichen Kollegen hingegen 15.000 Euro. 4. Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung Laut Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung haben sich seit 2007 116 Projekte der Förderlinie „Frauen an die Spitze“ mit der Frage und Herausforderung beschäftigt, wie es gelingt, den Weg für mehr Frauen in die Spitzenpositionen von Wissenschaft und Wirtschaft zu ebnen.13 Auch im Kultur- und Kreativbereich wird seitens der Bundesregierung versucht, durch gezielte Fördermaßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit Sorge zu tragen. 11 Studie des Deutschen Kulturrats e.V. vom 26.06.2020: „Frauen und Männer im Kulturmarkt – Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage“, https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2020/10/Frauen-und-Maennerim -Kulturmarkt.pdf. 12 Gemeint sind die Studien: „Arbeitsmarkt Kultur“ (2013) und „Frauen in Kultur und Medien“ (2016). 13 Bundesministerium für Bildung und Forschung, „Genderforschung“, https://www.bmbf.de/de/genderforschung -222.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 8 4.1. Projekte der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien 4.1.1. Das Projektbüro „Frauen in Kultur & Medien“14 Das Projektbüro „Frauen in Kultur & Medien“ wurde im Juli 2017 vom Deutschen Kulturrat e.V. ins Leben gerufen. Seine Initiierung geht auf die gleichnamige und von der BKM geförderten Studie „Frauen in Kultur und Medien“ des Deutschen Kulturrates e.V.15 zurück, die auf knapp 500 Seiten darlegt, dass von einer Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Medienbereich noch nicht gesprochen werden könne. In Führungspositionen seien Frauen nach wie vor unterrepräsentiert und würden Benachteiligungen erfahren. Als Reaktion auf diese Studie hat die BKM den Runden Tisch „Frauen in Kultur und Medien“ ins Leben gerufen, um mit konkreten Maßnahmen für mehr Parität in der kreativen Branche zu sorgen. Als Ergebnis entstand schließlich das Projektbüro „Frauen in Kultur & Medien“. 4.1.1.1. Ziele des Projektbüros Das Projektbüro hat sich als Ziel gesetzt, den Diskurs zur Geschlechtergerechtigkeit zu unterstützen und mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu unterlegen. Das Projekt richtet sich nach Angaben des Deutschen Kulturrat e.V. an Künstlerinnen, kreative Frauen und an Frauen der Medienbranche, die Führungsverantwortung übernehmen wollen und knüpft an die Arbeit des Runden Tisches „Frauen in Kultur & Medien“ der BKM an. Im Rahmen dieses Projekts sollen Künstlerinnen und andere weibliche Kreative Unterstützung finden, wenn es um bessere Aufstiegschancen, mehr Mitsprache in Gremien und Jurys, faire Bezahlung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht.16 Darüber hinaus sollen die Maßnahmen auch zur Verbesserung der Wahrnehmung und Vermarktung der von Frauen geschaffenen Werke beitragen.17 Diese Maßnahmen umfassen: Die Konzipierung, Betreuung und Umsetzung eines bundesweiten spartenübergreifenden 1:1-Mentoring-Programms, das karrierebewussten Künstlerinnen und Frauen im Kulturund Medienbereich durch konkrete Beratung und praxisbezogene Unterstützung dazu be- 14 Deutscher Kulturrat e.V., „Projektbüro“, https://www.kulturrat.de/thema/frauen-in-kultur-medien/projektbuero /. 15 Studie des Deutschen Kulturrats e.V. vom 15.06.2016: „Frauen in Kultur und Medien – Ein Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge“, abrufbar unter: https://www.kulturrat.de/wpcontent /uploads/2016/12/Frauen-in-Kultur-und-Medien.pdf. 16 Vgl. BMK, „Frauen in Kultur und Medien – Chancengleichheit durchsetzen“ vom 06.03.2020, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-undmedien /aktuelles/frauen-in-kultur-und-medien-chancengleichheit-durchsetzen-1614624. 17 Vgl. Deutscher Kulturrat e.V., „Projektbüro“, https://www.kulturrat.de/thema/frauen-in-kultur-medien/projektbuero /. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 9 fähigen soll, Führungspositionen erfolgreich einzunehmen. Hochqualifizierte Künstlerinnen und Frauen aus dem Kultur- und Medienbereich bekommen profilierte Berufskolleginnen und -kollegen zur Seite gestellt, von deren Erfahrungsschatz und Netzwerk die Mentees profitieren. Die Herausgabe von Dossiers, die der Zeitung Politik & Kultur beigelegt werden. Die rund 60-seitigen Beilagen sollen das Thema Geschlechtergerechtigkeit feuilletonistisch behandeln .18 Die Vernetzung von etablierten sowie neugegründeten Gruppierungen von Frauen, die sich aktiv in ihren jeweiligen Sparten um das Thema Geschlechtergerechtigkeit kümmern. Regelmäßig werden diese Vereine auch in der Zeitung Politik & Kultur portraitiert, um ihre Ziele und Herausforderungen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Die Erarbeitung ergänzender Datenreports, die durch spartenspezifische Einzel-Recherchen relevante Unterthemen noch einmal aufarbeiten, um eine strukturierte und zielgerichtete Diskussion – auf Fachtagungen oder in der Öffentlichkeit – zu untermauern. Geplante Themen sind: die Ausbildung an Hochschulen, mit dem Schwerpunkt Kunst- und Musikhochschulen und Berücksichtigung der Unterthemen Professorinnen-Mangel, bzw. Professorinnen-Programme , die soziale und wirtschaftliche Lage von Freiberuflern unter besonderer Berücksichtigung des Gender Pay Gaps, eine Untersuchung von Kultureinrichtungen und -unternehmen unter besonderer Berücksichtigung des Anteils von Frauen in Führungspositionen und in der Selbstständigkeit sowie die individuelle Künstlerförderung, hier insbesondere mit Blick auf Gremienzusammensetzungen . 18 Dossiers sind bereits erschienen: Deutscher Kulturrat e.V., „Wie weiblich ist die Kulturwirtschaft?“, 24.10.2017, abrufbar unter: https://www.kulturrat.de/publikationen/wie-weiblich-ist-die-kulturwirtschaft/ und ders., „Älterwerden als Kulturschaffende: Von 0 auf 100“, 27.08.2018, abrufbar unter: https://www.kulturrat.de/publikationen/aelterwerden-als-kulturschaffende/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 10 4.1.1.2. Erfolge Die BKM hat im Mai 2020 die Förderung des Projektbüros beim Deutschen Kulturrat um drei weitere Jahre verlängert, da die Nachfrage nach den Plätzen im Programm stetig gewachsen sei.19 Für Grütters sei das Programm bisher eine „Erfolgsgeschichte“, die zur „Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen in Kultur und Medien“ entscheidend beitrage. Nach Angaben der BKM liege der Anteil von Frauen auf Stellen mit Leitungsfunktion mittlerweile bei gut 40 Prozent. Weiterhin sei die Zahl der Tandems aus dem Mentoring-Programm von anfangs 13 auf mittlerweile 30 gestiegen. Zudem bewege sich auch die Zahl der Bewerberinnen konstant auf hohem Niveau. Darüber hinaus wurde mittlerweile ein eigenes Alumni-Netzwerk ins Leben gerufen, in dem sich die Teilnehmerinnen dauerhaft miteinander verbinden und in Kontakt bleiben können.20 4.1.1.3. Förderung Das Projektbüro „Frauen in Kultur und Medien“ nahm Ende 2017 seine Arbeit auf und wird mit jährlich 120.000 Euro aus dem Haushalt der BKM gefördert. 4.1.2. Vereinbarkeit von Familie und Karriere Laut eigenen Angaben setzt sich die BKM für eine familienfreundliche Ausgestaltung ihrer Stipendien und Förderungen ein. Im Fall der Villa Massimo21 werde mittlerweile auch Schul- und Kindergartengeld übernommen. Beim Studienzentrum Venedig22 wird eine zusätzliche Wohnung mit Atelier gefördert, die sich als Unterkunft für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Familien eignet. 19 Bundesregierung, Grütters verlängert Förderung des Projektbüros „Frauen in Kultur und Medien“: „Erfahrungen teilen, Chancen nutzen“, Pressemitteilung 162, vom 12.05.2020, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-undmedien /aktuelles/gruetters-verlaengert-foerderung-des-projektbueros-frauen-in-kultur-und-medien-erfahrungenteilen -chancen-nutzen--1752258. 20 Vgl. Bundesregierung, „Frauen in Kultur und Medien – Chancengleichheit durchsetzen“, 06.03.2020, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-undmedien /aktuelles/frauen-in-kultur-und-medien-chancengleichheit-durchsetzen-1614624. 21 Die Deutsche Akademie Rom Villa Massimo ist eine Kultureinrichtung in Rom. Sie gehört der Bundesrepublik Deutschland und ist die bedeutendste Einrichtung zur Spitzenförderung deutscher Künstlerinnen und Künstler durch Studienaufenthalte im Ausland, https://www.villamassimo.de/de. 22 Das Deutsche Studienzentrum in Venedig ist eine 1972 eingerichtete interdisziplinäre Institution, die wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten und Projekte zu Geschichte und Kultur Venedigs und der ehemals venezianischen Gebiete fördert, http://www.dszv.it/de/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 11 Darüber hinaus sind seit der Genehmigung durch die BKM im Juni 2018 auch Kinderbetreuungskosten für Projekte, die von der Filmförderungsanstalt (FFA)23 unterstützt werden, als Herstellungskosten förderfähig. Gleiches gilt für Förderungen aus dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und dem German Motion Picture Fund. Die genaue Höhe der Fördermittel konnte nicht ermittelt werden. 4.1.3. Vertrauensstelle gegen sexuellen Missbrauch Als Reaktion auf die #MeToo-Debatte über sexuelle Belästigung und Gewalt in der Kultur und Medienbranche hat die BKM die Einrichtung einer unabhängigen Vertrauensstelle24 initiiert. Unter dem Namen „Themis“ hat sie am 01.10.2018 ihre Arbeit aufgenommen. Betroffene insbesondere aus der deutschen Kultur- und Medienbranche können dort juristische und psychologische Beratung von erfahrenen Fachleuten erhalten. Die Vertrauensstelle wird nach Angaben der BKM drei Jahre lang mit jeweils bis zu 100.000 Euro aus dem Haushalt der BKM gefördert. 4.1.4. EU-Ratspräsidentschaft Zudem setzt sich die BKM im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auch auf europäischer Ebene für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Medienbereich ein. Nach Angaben der BKM werde Deutschland mit anderen EU-Mitgliedstaaten Schlussfolgerungen erarbeiten, die zu mehr Chancengleichheit im Kulturbereich führen sollen. Darüber hinaus will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Rahmen von kultur- und medienpolitischen Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten auch die Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt wird.25 Die Höhe der bereitgestellten Fördermittel konnte auch hier nicht ermittelt werden. 4.2. Projekte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Aus der vom Deutschen Kulturrat e. V. veröffentlichten Studie „Männer und Frauen im Kulturmarkt . Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage“ geht hervor, dass auch der Journalismus zum Kulturmarkt gehört. Entsprechend hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen 23 Die Filmförderungsanstalt ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist die nationale Filmförderung Deutschlands und unterstützt sämtliche Belange des deutschen Films. Neben ihrer Aufgabe als Förderinstanz ist die Organisation zentraler Dienstleister für die deutsche Filmwirtschaft, https://www.ffa.de. 24 Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V., https://themisvertrauensstelle .de/impressum/. 25 Bundesregierung , Kulturstaatsministerin stellt Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vor - Grütters: "Kultur und Medien finanziell angemessen ausstatten", Pressemitteilung 303, 01.09.2020, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles /kulturstaatsministerin-stellt-programm-der-deutschen-eu-ratspraesidentschaft-vor-gruetters-kultur-und-medien -finanziell-angemessen-ausstatten--1781504. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 12 und Jugend (BMFSFJ) in ihrer Auflistung auch Projekte berücksichtigt, die sich mit der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit im journalistischen Bereich befassen. 4.2.1. Journalistinnenbund (jb) – Projekt: „Genderleicht“26 Der Aufbau und die Etablierung dieser Online-Plattform dienen nach Angaben des BMFSFJ der Sensibilisierung für einen gendersensiblen Journalismus. Innerhalb des Projekts werden Mentoring -Programme zur Schulung von Journalisten und Journalistinnen angeboten. Darüber hinaus finden Fachtagungen und Podiumsdiskussionen zum Thema Geschlechtergerechtigkeit statt. Das Projekt startete im Dezember 2018 und endet im Juli 2021. Die Projektmittel belaufen sich nach Angaben des BMFSFJ auf insgesamt 273.524 Euro. 4.2.2. Pro Quote Film – Projekt: „Share Your Power“27 Das Projekt besteht aus einer dreiteiligen Kongressreihe zum Thema „Quote“ als Mittel zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Film- und Medienbranche, einer Interviewreihe zum Thema Gleichstellung unter dem Aspekt der Intersektionalität sowie öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen auf der Berlinale 2020 und 2021. Die Projektlaufzeit begann im Oktober 2019 und endet im Dezember 2021. Die Fördermittel belaufen sich nach Angaben des BMFSFJ auf insgesamt 304.100 Euro. 4.2.3. Pro Quote Medien – Projekt: „Monitoring, Fachtagung und Sexismus Podcast“28 Das Projekt „Monitoring, Fachtagung und Sexismus Podcast“ erhebt die Daten über die Geschlechter - und Machtverteilung in journalistischen Führungspositionen. Zudem erfolgt eine halbjährliche Erhebung der Geschlechterverteilung in den Führungsebenen von neun deutschen Leitmedien. In den Jahren 2021 und 2022 sind weitere Monitoring-Studien zum Frauenmachtanteil in der deutschen Medienlandschaft geplant. Ein weiterer Projektbestandteil sind verschiedene Fachkonferenzen und Workshops. Ebenfalls geplant ist ein Podcast zu Sexismus in der journalistischen Arbeitswelt. Das Projekt läuft von Juli 2020 bis Dezember 2022, wobei sich die Projektmittel auf insgesamt 455.358,48 Euro belaufen. 26 Genderleicht.de, www.genderleicht.de. 27 PRO QUOTE FILM, https://proquote-film.de/#object=page:216. 28 Pro Quote, DACH Medienfrauen, https://www.pro-quote.de. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 13 4.2.4. GEDOK-Projekt: „Ida Dehmel Literaturpreis und Literaturförderpreis“29 Der „Ida Dehmel Literaturpreis und Literaturförderpreis“ der Gemeinschaft Deutscher und Österreichischer Künstlerinnenvereine aller Kunstgattungen (GEDOK) wird seit 1968 alle drei Jahre für das Gesamtwerk einer deutschsprachigen Autorin vergeben. Mit der Namensgebung wird die GE- DOK-Gründerin Ida Dehmel geehrt. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin wird durch eine Jury ermittelt. Parallel dazu wird der GEDOK Literaturförderpreis vergeben, der mit 3.000 Euro dotiert ist. Die Projektmittel belaufen sich nach Angaben des BMFSFJ alle 3 Jahre auf etwa 20.000 Euro. Aktuell sind es 24.144 Euro. 4.2.5. Pro Quote Bühne – Projekt: „Konferenz Sophiensäle“30 Im Rahmen des Pro Quote Bühne-Projekts „Konferenz Sophiensäle“ wurde im Jahr 2018 eine Konferenz mit Videobotschaften, Podiumsdiskussionen und „Tablettalks“ zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“ abgehalten. Das Projekt startete im November 2018 und lief bis Januar 2019. Die Projektmittel beliefen sich nach Angaben des BMFSFJ auf insgesamt 10.250 Euro. 4.2.6. GEDOK-Projekt: „GEDOK Musikpreis – Filmdokumentation des Konzertes“31 Bei dem Projekt handelt es sich um eine Konzertförderung. Das Konzert ist eine Uraufführung der von einer Fachjury ausgewählten Kompositionen von insgesamt 18 am Wettbewerb beteiligten internationalen Komponistinnen. Aufgeführt wurden am 12. September 2020 in München die Werke von 3 Preisträgerinnen und zwei Mit-Wettbewerberinnen mit „Aufführungsempfehlung“ der Fachjury sowie relevante Bezugswerke von Komponistinnen des 20. Jahrhunderts. Die Aufführungen wurden aufgenommen zur Erhaltung und zur digitalen Veröffentlichung. Zudem wurde die Eröffnung der Ausstellung zum bundesweit ausgelobten „GEDOK FormART 2020 Elke und Klaus Oschmann Preis für Angewandte Kunst/Art Design“ am 11.09.2020 via Filmdokumentation festgehalten. Die Projektmittel beliefen sich nach Angaben des BMFSFJ auf insgesamt 8.022 Euro. 29 GEDOK, Literatur, „Ida Dehmel-Literaturpreis“ des Bundesverbandes GEDOK e. V., https://gedok.de/kunstpreise /literatur/. 30 Pro Quote Bühne, „Feminismus ist die radikale Ansicht, daß Frauen Menschen sind“, Marie Shear, https://www.proquote-buehne.de. 31 Näheres unter GEDOK, Aktuell, https://gedok.de/aktuell/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 14 4.2.7. Inselgalerie Berlin – Projekt: „Symposion WEGLÄNGEN“32 Die Inselgalerie Berlin ist ein Projekt der gemeinnützigen Berliner Fraueninitiative Xanthippe e.V. Im Rahmen dieses Projekts wurde ein Symposium zum Thema: „WEGLÄNGEN - aktuelle Transformationsprozesse in der öffentlichen Wahrnehmung der Kunst von Frauen nach 1990“ veranstaltet. Das Projekt startete im März 2020 und endet im Dezember 2020. Nach Angaben des BMFSFJ wurden Projektmittel in Höhe von insgesamt 15.115 Euro bereitgestellt. 4.2.8. Internationales Frauenfilmfestival Köln/Dortmund Projekt: „Internationales Frauenfilmfestival “33 Das Internationale Frauenfilmfestival (IFFF) bietet mit seinem Festival das einzige internationale Forum für weibliche Filmschaffende und Filmemacherinnen. Es wird vom gemeinnützigen Verein Internationales Frauenfilmfestival (c/o Kulturbüro Dortmund) im Wechsel in Dortmund oder Köln durchgeführt. Das Festival hat sich in den letzten Jahren zu einem nationalen Treffpunkt für den Nachwuchs, aber auch für renommierte, deutsche Bildgestalterinnen entwickelt. Im Rahmen der Nachwuchsförderung widmet es sich über den Debütpreis für Spielfilmregie intensiv der Filmbildung. Das Festival findet jährlich statt und wird nach Angaben des BMFSFJ mit ca. 25.000 Euro gefördert . 4.2.9. Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten/Mahn- und Gedenkstätte34„1945 – Gemeinsame Ausstellung der Brandenburgischen Gedenkstätten“ Die Ausstellung in Ravensbrück wird die weiblichen Perspektiven, Erlebnisse und Ansichten zu Zeiten des Kriegsendes aufarbeiten, dokumentieren und darstellen. Nach der Befreiung 1945 stellte sich die Lage für Frauen anders als für männliche Inhaftierte dar: So waren Frauen häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen sowie mit Schwangerschaften und der Versorgung von Kindern beschäftigt. Die Erfahrungen der 35.000 Überlebenden sind von Erlebnissen und Erfahrungen geprägt, die neu waren und einzigartig sind. Die Ausstellung wird vorrausichtlich Anfang 2021 eröffnet. Nach Angaben des BMFSFJ werden Projektmittel in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt. 32 INSELGALERIE BERLIN, https://www.inselgalerie-berlin.de/symposium-weglaengen/. 33 Internationales Frauenfilmfestival Dortmund | Köln, https://www.frauenfilmfestival.eu/index.php?id=2. 34 Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten / Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, https://www.ravensbruecksbg .de. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 15 4.2.10. Bundesverband Regie e.V.35: „Diversitätsbericht“ Der jährlich erscheinende Diversitätsbericht ist ein Transparenzbericht zur Beschäftigungslage von Regisseurinnen in deutschen Kinofilmen und in den fiktionalen Filmen deutscher Fernsehsender ein wichtiger Baustein zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung in der Medienbranche. Der Bericht dient der Erkennung von geschlechterspezifischen Vergabemustern und der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit durch Herstellung von Transparenz in den Vergabepraktiken der öffentlich- und privatrechtlichen Fernsehsender. Er soll die Selbstverpflichtung der Sender, mehr Frauen in der Regie zu beauftragen, stärken. Nach Angaben des BMFSFJ würden die bisherigen Berichte deutlich aufzeigen, dass es insbesondere im Bereich der klassischen Film-Genres wie Krimi und Melodrama sehr viel Nachholbedarf gebe, um eine Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Die Projektmittel belaufen sich nach Angaben des BMFSFJ jährlich auf ca. 5.000 Euro. 4.2.11. Haus der Frauengeschichte36: „Bundesweite Sichtbarmachung“ Das Haus der Frauengeschichte (HdFG) in Bonn ist das einzige Museum in Deutschland, das einen umfassenden Blick über die Menschheitsgeschichte aus Frauen/Geschlechtersicht in einem sinnvollen Zusammenhang bietet. Die Gestaltung der Ausstellung im HdFG bietet in der Spirale der Zeit einen Überblick über 7 historische Räume. Den Besuchenden jeden Alters werden durch Führungen oder Selbsterkundungen die historische, gegenwärtige und auf die Zukunft gerichtete Bedeutung der Frauen- und Geschlechtergeschichte nahegebracht. Ziele der Förderung sind die Modernisierung und die Bekanntmachung des Hauses der Frauengeschichte. Die Projektlaufzeit erstreckt sich von Februar 2019 bis Dezember 2021. Die Fördermittel belaufen sich nach Angaben des BMFSFJ auf insgesamt 885.649 Euro. 4.2.12. i.da. Dachverband e.V. Projekt: „Digitales Deutsches Frauenarchiv“37 Im Digitalen Deutschen Frauenarchiv (DDF) werden erstmals weiterführende Informationen zur Frauenbewegungsgeschichte in der Form eines Fachportals präsentiert, darunter zahlreiche Digitalisate kostbarer Originaldokumente wie Briefe, Fotos oder Audioaufnahmen. Interessierte Nutzer und Nutzerinnen mit wissenschaftlichem oder pädagogischem Hintergrund, Medienvertretungen , aber auch Suchmaschinen wie beispielsweise Google, bekommen somit dauerhaften Zugriff auf die einzigartigen Materialien der Archive. Ziel des DDF ist es unter anderem, die vielfältigen Perspektiven der Frauenbewegungen wiederzugeben. Dabei werden historische und aktuelle gesellschaftspolitische Fragestellungen zeitgemäß online präsentiert und in fachspezifischen Dossiers anschaulich erklärt. 35 BVR - BUNDESVERBAND REGIE, https://www.regieverband.de. 36 Hdfg - Haus der Frauengeschichte, https://www.hdfg.de. 37 DDF - Digitales Deutsches Frauenarchivs, https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/start. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/20 Seite 16 Seit 2020 wird das Projekt institutionell gefördert. Im Rahmen dieser Förderungen werden nach Angaben des BMFSFJ Projektmittel in Höhe von insgesamt 1.853.200 Euro bereitgestellt. ****