© 2016 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 050/16 Zur Situation von Regional-und Minderheitensprachen in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 2 Zur Situation von Regional-und Minderheitensprachen in Deutschland Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 050/16 Abschluss der Arbeit: 19. Oktober 2016 Fachbereich: WD 10: Kultur-Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 4 Grundsätzliches 5 1. Regionale oder Minderheitensprachen, die traditionell in Deutschland gesprochen werden 5 2. Spezifische Anreize für den Gebrauch von Minderheitenoder Regionalsprachen 6 Bildungsbereich 7 3. Regionale- und Minderheitensprachen als Gegenstand im Bildungssystem 7 4. Nationale/regionale Grundsätze zur Förderung regionaler- Minderheitensprachen 10 5. Zur Verfügbarkeit von Weiterbildungsmöglichkeiten in Regional- und Minderheitensprachen für Lehrkräfte 11 6. Regional- und Minderheitensprachen als Arbeitssprache für kulturelle Institutionen 12 7. Sendezeiten im Fernsehen und Hörfunk für Regional- und Minderheitensprachen 12 8. Zum Gebrauch von Regional- und Minderheitensprachen in der öffentlichen Verwaltung 13 9. Interaktion von Sprechern regionaler und Minderheitensprachen mit der öffentlichen Verwaltung 13 10. Gebrauch und Annahme von Familiennamen in Regionalund Minderheitensprache und deren Anwendung 15 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 4 Vorbemerkung Die am 5. November 1992 vom Europarat gezeichnete Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde durch die Bundesregierung 1998 ratifiziert und trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Durch Hinterlegung beim Europarat verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland fünf Minderheitensprachen und eine Regionalsprache zu schützen, wobei sich die Maßnahmen auf die Bundesländer beschränken, in denen die Sprache verbreitet ist. Für ihr Staatsgebiet hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifizierung vier Sprachen als Minderheitensprachen im Sinne der Charta bestimmt: Dänisch, Friesisch (Nord- und Saterfriesisch), Sorbisch (Ober- und Niedersorbisch ) und Romanes. Da es sich bei den Minderheitensprachen um die Sprachen jener Minderheiten handelt, die in Deutschland unter das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten fallen, hat die Europäische Sprachencharta auch eine minderheitenpolitische Bedeutung. Als Regionalsprache bestimmte die Bundesrepublik Deutschland das Niederdeutsch.1 Als Vertragsstaat der Charta ist gemäß des Völkerrechts die Bundesrepublik Deutschland für die Umsetzung aller eingegangenen Verpflichtungen verantwortlich. In der innerstaatlichen Kompetenzverteilung obliegen der Schutz und die Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen (Zuständigkeit für den Bereich Kultur) hauptsächlich den Bundesländern und Kommunen. Die vorhandenen Reglungen variieren somit stark von Bundesland zu Bundesland. Die Verpflichtung aus Artikel 14 Absatz 2 des Rahmenübereinkommens, sicherzustellen, dass Angehörige nationaler Minderheiten angemessene Möglichkeiten haben, die Minderheitensprache zu erlernen, ist - wie Artikel 10 Abs. 2 des Rahmenübereinkommen- auf Gebiete beschränkt, die von Angehörigen nationaler Minderheiten traditionell oder in beträchtlicher Zahl bewohnt werden. Die Verpflichtung, sich um diese Möglichkeiten zu bemühen, gilt nur im Rahmen des Bildungssystems und ist auf das der jeweiligen Vertragspartei Mögliche beschränkt. Sie ist außerdem an eine ausreichende Nachfrage seitens der Angehörigen einer nationalen Minderheit geknüpft . Die alternativ hierzu vorgesehen Verpflichtung, angemessene Möglichkeiten zur Unterrichtung in der Minderheitensprache sicherzustellen, ist an die gleichen Voraussetzungen gebunden . Die optimale Phase für den Erwerb und die Entwicklung der Sprache liegt in der frühen Kindheit und in der Zeit der Alphabetisierung. Die meisten Länder bemühen sich deshalb, die Schutzbestimmungen auf allen Stufen - Kindergarten, Grundschule, Ober- und Gymnasialstufe, Universität - lückenlos zu erfüllen. Als flankierende Maßnahme wird dafür gesorgt, dass geeignetes Unterrichtsmaterial zur Verfügung steht und eine angemessene Lehrerausbildung gewährleistet ist. Im Folgenden werden aufgrund der angesprochenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern vor allem exemplarisch Regelungen bzw. Bestrebungen zum Erhalt und der Förderung von Regional- und Minderheitensprachen der einzelnen Bundesländer und deren Kommunen dargestellt. 1 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode, Drucksache 18/4067. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 5 Auf Bundesebene liegt die Zuständigkeit für Sprecher von Regional-und Minderheitensprachen beim Bundesminister des Innern. Dieser informiert beispielsweise über diese Bevölkerungsgruppen . So heißt es in einer vom Bundesministerium des Innern (BMI) herausgegebenen Borschüre zu diesen nationalen Minderheiten, dass sie deutsche Staatsangehörige seien und damit Teil der deutschen Rechtsordnung. Sprecher von Regional- und Minderheitensprachen würden deshalb alle Rechte und Freiheiten des Grundgesetzes ohne Beschränkung genießen.2 Grundsätzliches 1. Regionale oder Minderheitensprachen, die traditionell in Deutschland gesprochen werden Regionale oder Minderheitensprachen Anzahl der Sprecher der regionalen- oder Minderheitensprachen Anzahl der Muttersprachler von Minderheiten- oder Regionalsprachen Prozentsatz der Bevölkerung , die regionale oder Minderheitensprachen als Muttersprache verwenden Dänisch in Schleswig-Holstein (SH) Teil II (Artikel 7) und Teil III (Artikel 8-14) der Charta 50.000 in SH 50.000 sowie 6.400 dänische Staatsangehörige Regional in SH unterschiedlich : 1-20 % Nordfriesisch (Teil II (Artikel 7) und Teil III (Artikel 8-14) der Charta 8.000 - 10.000 8.000 – 10.000 Saterfriesisch Teil II (Artikel 7) und Teil III (Artikel 8-14) der Charta 1.000 – 2.000 Niederdeutsch / Plattdeutsch 3 Teil II (Artikel 7 ) und Teil III (Artikel 8-14) der Charta 2,5 Mio./Deutschland – 1,8 Mio. /Niederlande 1,3 Mio., davon 800.000, die die Sprache gut beherrschen 27 % in SH, 23 % in Mecklenburg -Vorpommern (MV), 14 % in Niedersachsen (NS), 10 % in Nordrhein -Westfalen (NRW), 2 Vgl: Bundesministerium des Innern, Nationale Minderheiten- und Regionalsprachen in Deutschland, S.4, im Internet abrufbar unter: http://www.aussiedlerbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/AUSB/DE/Minderheiten _Minderheitensprachen.pdf?__blob=publicationFile. 3 In Norddeutschland sowie im Osten der Niederlande. In der Bundesrepublik in Schleswig-Holstein, Mecklenburg -Vorpommern, Bremen, Hamburg, und Niedersachsen, sowie Teilen von Brandenburg, Sachsen –Anhalt und Nordrhein-Westfalen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 6 5% in Brandenburg und Sachsen-Anhalt4 Niedersorbisch Teil II (Artikel 7) und Teil III (Artikel 8-14) der Charta 7.000 – 10.000 Sprecher5 Anerkannte Minderheitensprache Deutschland/Brandenburg Obersorbisch Teil II (Artikel 7) und Teil III (Artikel 8-14) der Charta 20.000 Sprecher in der Oberlausitz Anerkannte Minderheitensprache in Deutschland (Sachsen) Romanes Teil II (Artikel 7) oder Teil II (Artikel 7) und Teil III (Artikel 8-14) der Charta Rund 200.000 in Deutschland lebende Sprecher6 2. Spezifische Anreize für den Gebrauch von Minderheiten- oder Regionalsprachen Für die Pflege und den Erhalt der friesischen Sprache werden über den Friesenrat Sektion Nord, als Dachorganisation, jährlich zahlreiche Projekte gefördert. Ziel ist die Sprachförderung in Kindertagesstätten , der Jugendorganisation Rökefloose, in Seminaren, Chören sowie die Weitergabe von Traditionen, etwa durch Trachtenseminare. Hierzu stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien jährlich etwa 300.000 Euro, das Land Schleswig-Holstein etwa 20.000 Euro zur Verfügung. Hinzu kommt eine solide, durch das Land bis 2017 abgesicherte Förderung des Nordfriesischen Instituts, die Fortschritte vor allem für die Bereitstellung von Lehrund Lernmitteln sowie Forschungsarbeiten zur nordfriesischen Geschichte und Sprache garantieren soll. 4 Die Zahlen stammen allerdings aus dem Jahr 2008; im Jahr 2016 findet eine neue Umfrage statt, für die das Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Mittel bewilligt hat. 5 Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Niedersorbische_Sprache. 6 Vgl.: http://www.dw.com/de/romanes-die-unbekannte-sprache/a-2871079, sowie: 4,6 Mio. Sprecher in Europa; anerkannte Minderheitensprache in Deutschland, vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Romani. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 7 Bildungsbereich 3. Regionale- und Minderheitensprachen als Gegenstand im Bildungssystem Sprache Sprache als Unterrichtsgegenstand Sprache ist Unterrichtssprache Dänisch Gut ausgebautes Privatschulsystem der dänischen Minderheit mit Grundund Gemeinschaftsschulen, einer Nachschule (Internat) und zwei Gymnasien . In diese Einrichtungen des dänischen Schulvereins (Dansk Skoleforening for Sydslesvig) gehen rund 5.800 Schüler, in die Kindergärten etwa 1.900 Kinder. Auch Erwachsenenbildung gehört zum Bereich des dänischen Schulvereins. Bei den Schulen handelt es sich nicht um Sprachschulen, sondern um gezielt auf die Minderheit ausgerichtete Bildungseinrichtungen Niederdeutsch Im Land Brandenburg wird Niederdeutsch in einigen Grundschulen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften angeboten. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges schulisches Angebot für die Schüler, bei dem erbrachte Leistungen nicht auf der Grundlage der für den Unterricht geltenden Bestimmungen bewertet werden. Für die Durchführung können Lehrkräfte aber auch nichtschulisches Personal eingesetzt werden. In der Freien Hansestadt Bremen gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen dem Institut für Niederdeutsche Sprache und der Universität Bremen. Das Niedersächsische Kultusministerium und die Ostfriesische Landschaft haben im Juli 2012 eine Kooperation im Rahmen eines Bildungsprojekts zum Erwerb der Regionalsprache Niederdeutsch und der Minderheitensprache Saterfriesisch als frühe Zweitsprache vereinbart. Deren Ziele sind die Ausarbeitung von Handreichungen für kompetenzorientierten mehrsprachigen Unterricht am Beispiel Niederdeutsch und Saterfriesisch (Lehrplanarbeit), die Entwicklung curricularer Vorgaben für den Immersionsunterricht ( das Erlernen der Sprache erfolgt nach den Prinzipien des Muttersprachenerwerbs) mit Niederdeutsch/Saterfriesisch in der Grundschule, die Einführung, sowie der Erarbeitung eines Lehrerfortbildungsangebots für Niederdeutsch und Saterfriesisch in der (Grund-) Schule. An der Carl-von Ossietzky-Universität Oldenburg kann innerhalb des Germanistikstudiums Niederdeutsch und Saterfriesisch als Schwerpunkt belegt werden. Dieses Angebot beinhaltet auch Möglichkeiten der Dissertation.7 Außerdem wurde ein Zertifikat Niederdeutsch eingeführt, das den erfolgreichen Besuch fachspezifischer Lehrveranstaltungen, Übungen zur Sprachpraxis und eine auf das Niederdeutsche bezogene Abschlussarbeit erfordert. 7 Vgl.: https://www.uni-oldenburg.de/niederdeutsch/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 8 Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es im Bereich der schulischen Bildung für das Münsterland die Niederdeutschen Schülerwettbewerbe für Grundschulkinder . Diese werden zumeist im ländlichen Raum des Regierungsbezirks unter dem Betreff „Landesprogramm Kultur und Schule“ in einem Zweijahresrhythmus veranstaltet. Für Münster hat sich ferner ergeben, dass ein neu im Amt befindlicher Stadtheimatpfleger ein Modell „Vom Plattdeutschen Wettbewerb zum Projekt Niederdeutsch“ erarbeitet hat, mit dem erfahrene Niederdeutsch sprechende Pädagogen und Künstler Angebote für Schulen leisten. Im Schulbereich soll zudem die Neuformulierung einer Handreichung „Niederdeutsch im Unterricht“ mit der zeitgleich laufenden Initiative „Regionale-Projekte Plattdeutsch“ koordiniert werden. Hierbei ist in Abstimmung mit der Regionale-Agentur geplant, niederdeutsche Texte, Gespräche und Dokumente in Bild und Ton in das Netz zu stellen, um so Gesprächsund Arbeitsanlässe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu schaffen. Im Bereich der universitären Bildung und Ausbildung ist für das Land Nordrhein -Westfalen zu vermerken, dass an der Universität Münster die „Professur Niederdeutsch“ aufgewertet wurde. Auch in Münster sind Promotionsund Habilitationsverfahren im Fach Niederdeutsch möglich. Verschiedene universitäre Projekt erforschen Aspekte der niederdeutschen Sprache. Weitere universitäre Forschungsbereiche gibt es an den Universitäten Bielefeld oder Paderborn. Im Land Sachsen-Anhalt wurde in den Jahren 2010 bis 2012 der Kurs „Frühkindlicher Spracherwerb Niederdeutsch“ als Modul des BA Studiengangs Kulturwissenschaft/Germanistik angeboten. Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung realisierten Studierende Projekte zur Förderung des frühkindlichen Spracherwerbs Niederdeutsch, die zum Einsatz in ausgewählten Kindertagesstätten und Grundschulen kamen. Im Masterstudiengang Germanistik: Kultur , Transfer und Intermedialität ist das Wahlpflichtmodul „Niederdeutsch zwischen Oralität und Schriftlichkeit“ realisiert worden. Die Arbeitsstelle Niederdeutsch an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg bietet gemeinsam mit dem Landesheimatbund regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zum Niederdeutschen für Lehrkräfte und Erziehungspersonal an. Im Land Schleswig-Holstein regelt der Erlass „Niederdeutsch in der Schule“, dass Plattdeutsch durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulen in Schleswig-Holstein ist. Daneben wird die Möglichkeit eingeräumt, Arbeitsgemeinschaften einzurichten. An einzelnen Schulen wird Niederdeutsch sowohl als Unterrichts- als auch als Forschungsgegenstand durch die Landesregierung gefördert. Der Schleswig-Holsteinische Landtag, das Ministerium für Bildung und Wissenschaft sowie der Schleswig-Holsteinische Heimatbund haben gemeinsam den neuen Preis zur Förderung des Niederdeutschen in Kindertageseinrichtungen , Schulen, Hochschulen und Jugendgruppen ins Leben gerufen. Dieser nennt sich „Emmi för Plattdüütsch in Sleswig-Holsteen“. Der Präsident des Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 9 Schleswig-Holsteinischen Landtages verleiht diesen Preis einmal jährlich gemeinsam mit der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Heimatbund. An der Universität Flensburg ist das Fachgebiet Niederdeutsch am Institut für Germanistik angesiedelt. Alle Studierenden des Teilfaches Deutsch müssen im ersten Semester wahlweise eine Einführung in das Niederdeutsche oder in das Friesische belegen. Im dritten Studienjahr haben die Studierenden des Faches Deutsch die Möglichkeit, einen "Studienschwerpunkt Niederdeutsch " zu wählen. Neben dem regulären Abschluss im Bachelor of Arts- Teilfach Deutsch erteilt die Universität nach erfolgreichem Abschluss der Module zusätzlich ein "Niederdeutsch Zertifikat". Am Germanistischen Seminar der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ist die Niederdeutsche Abteilung (Lehrstuhl für Deutsche Sprachwissenschaft, insbesondere für niederdeutsche Sprache und Literatur) fest verankert. Studierende des Faches Deutsch haben in vielen Modulen des Bachelor- und des Masterstudiums die Möglichkeit, Kurse mit einem niederdeutschen Schwerpunkt zu wählen. Zudem haben sowohl Germanistikstudenten als auch Studierende anderer Fächer über die dritte Säule eines nicht lehramtsbezogenen Studiums ("Profilbereich Fachergänzung") die Möglichkeit, Module mit niederdeutscher Thematik zu wählen, um sich besonders in der niederdeutschen Philologie zu qualifizieren. Lehramtsstudierende aller Fächer können "Niederdeutsch als Ergänzungsfach" im Rahmen eines Lehramtsstudiums oder im Anschluss an ein Lehramtsstudium wählen. Im Bereich des Zwei-Fächer- Masterstudiengangs Deutsch mit der Abschlussoption Master of Arts besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Schwerpunkt "Deutsch: Niederdeutsch" zu wählen, der die Kenntnisse im Bereich der niederdeutschen Philologie vertieft . Gemäß eines Senatsbeschlusses der Hamburger „Behörde für Bildung und Sport“ soll der Deutschunterricht in Hamburg verbindlich einen Pflichtteil Niederdeutsch enthalten. Die Rahmenpläne sehen vor, dass in der Grundschule pro Schuljahr mindestens ein kurzer niederdeutscher Text, ein Lied und ein Gedicht behandelt werden. Das Niederdeutsche wird in der Sekundarstufe I in Grund-, Real- und Hauptschulen sowie dem Gymnasium der Integrierten Gesamtschule berücksichtigt. Auch im Deutschunterricht der gymnasialen Oberstufe findet es Anwendung.8 Saterfriesisch Im Land Niedersachsen gibt es innerhalt eines Projektes zur frühen Mehrsprachigkeit an einzelnen Schulen auch eine Grundschule des Saterlandes. Im Saterland lernen Grundschulkinder regulär Saterfriesisch. Außerdem gibt es an der Universität Oldenburg ein erstes Projekt zum Sprachkontakt zwischen dem Saterfriesischen, Niederdeutschen und Hochdeutschen im Saterland , das von der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) bewilligt wurde. 8 http://www.carltoepferstiftung.de/ecfrums.php Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 10 Die Universität Oldenburg tritt mit dem Schwerpunkt Niederdeutsch und Saterfriesisch als Kooperationspartner in verschiedenen weiteren Projekten auf, bei denen Aspekte der Sprachförderung, des Sprachenschutzes und der Kulturarbeit überwiegen. Sorbisch In insgesamt zehn Kindertagesstätten des Landes Brandenburg werden Kinder in sorbischer Sprache betreut. Diese befinden sich in verschiedenen Trägerschaften , es engagieren sich kommunale Träger ebenso wie Träger der Freien Jugendhilfe. Die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen liegt in der Eigenverantwortung der Träger. Im Schulamtsbereich Cottbus bieten 20 staatliche Schulen sowie eine kirchliche Unterricht in sorbischer Sprache in allen Jahrgangsstufen der Primarstufe an. Außerdem sind Projekte zur sorbischen Sprache an einzelnen Schulen zu verzeichnen. Im Schuljahr 2011/12 besuchten im Bereich Cottbus insgesamt 906 Schülerinnen und Schüler die sorbischen Unterrichtsangebote im Primarbereich und 239 Schülerinnen und Schüler die Angebote des WITAJ Sprachenzentrums nutzen. Im Schulamtsbereich Wünsdorf wird an zwei Grundschulen Sorbisch unterrichtet, davon an einer Grundschule zusätzlich das WITAJ-Projekt. Die Schulen bieten den Unterricht in sorbischer Sprache in allen Jahrgangsstufen der Primarstufe an. Im Schuljahr 2011/12 besuchten 53 Schülerinnen und Schüler im Bereich Wünsdorf die sorbischen Unterrichtsangebote . 45 Schülerinnen und Schüler nutzten das WITAJ-Angebot. In Cottbus gibt es das einzige Niedersorbische Gymnasium. Straßen- und Ortsschilder in dieser Region sind zweisprachig, und verschiedene Vereine und Organisationen setzen sich für den Erhalt und die Pflege der Niedersorbischen Kultur und Sprache ein9. Bei dem Sorbisch Unterricht an Schulen handelt es sich im Allgemeinen um ein fakultatives Unterrichtsangebot, mit Ausnahme des Unterrichts am Niedersorbischen Gymnasium, an dem für alle Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung besteht, am Sorbisch-Unterricht als zweiter Fremdsprache teilzunehmen 4. Nationale/regionale Grundsätze zur Förderung regionaler- Minderheitensprachen Fünf Bundesländer - Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig -Holstein- stellten das Niederdeutsche unter den Schutz von Teil III der Sprachencharta. Aus einem breiten Spektrum von Aspekten und Maßnahmen formten sie jeweils einen Aktionsplan aus mindestens 35 Punkten, zu deren Einhaltung sie sich verpflichteten. 9 Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Niedersorbische_Sprache. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 11 Mit Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt übernahmen drei weitere Länder die allgemeinen Erklärungen zum Schutz des Niederdeutschen, die in Teil II der Sprachencharta festgeschrieben sind. Auch hierbei handelt es sich um verbindliche Positionen, die zu aktivem Handeln verpflichten.10 Anzahl der Studenten Anzahl der Institutionen Anzahl der Klassen /Gruppen Anzahl der Lehrkräfte national Keine spezifischen Angaben möglich. regional Regionale- oder Minderheitensprachen in einzelnen Ländern 5. Zur Verfügbarkeit von Weiterbildungsmöglichkeiten in Regional- und Minderheitensprachen für Lehrkräfte Sprache Anzahl von Theatern Anzahl von Büchereien Anzahl von Museen Andere öffentliche kulturelle Institutionen Print/online - Veröffentlichungen Keine spezifischen für eine tabellarische Auswertung geeignete Angaben vorhanden. 10 http://www.bundesraat-nd.de/index.php?option=com_content&view=article&id=87%3Achartaallgemein &catid=58%3Asprachenchartaallgemein&Itemid=70&lang=de. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 12 Die Aktivitäten Niederdeutscher Bühnen haben sich gesteigert. Nach Mitteilung der Fachstelle Niederdeutsch vom Westfälischen Heimatbund geht man von etwa 200 Theatergruppen in Westfalen aus. Diese lokalen Bühnen arbeiten selbstgesteuert und eigenfinanziert und bieten die derzeit breiteste Möglichkeit, Niederdeutsch zu lernen, zu sprechen und im Spiel vorzutragen. Kultur und Medien 6. Regional- und Minderheitensprachen als Arbeitssprache für kulturelle Institutionen Sprache Anzahl der Theater Anzahl der Büchereien Anzahl der Museen Andere öffentliche kulturelle Institutionen Print/Online- Publikationen Dänische Sprache Vielzahl von Vorträgen und Theateraufführungen in dänischer Sprache, Konzerte und Ballettgastspiele mit dänischen Ensembles organisiert durch Südschleswigschen Verein als Kulturträger (SSF) der dänischen Minderheit. Dänischsprachige Tageszeitung „Flensborg Avis“; eigenes Bibliothekssystem (Dansk Centralbibliothek ). 7. Sendezeiten im Fernsehen und Hörfunk für Regional- und Minderheitensprachen Dänische Minderheit in Deutschland empfängt die dänischen Programme vor allem terrestrisch und im Kabel. Sie sind nahezu in ganz Südschleswig über die dänischen Sender Rangstrup und Rødekro zu empfangen. Auch vom Sender Flensburg Engels werden alle vier Radioprogramme sowie DR1 und TV2 gesendet. Dies geschieht jedoch mit Richtwirkung nach Norden und dient in erster Linie der Versorgung abgeschatteter Lagen auf der dänischen Seite der Flensburger Förde.11 FriiskFunk12 ist eine Radiosendung in Nordfriesischer Sprache die wochentags von 8 bis 9 Uhr morgens über den Offenen Kanal Westküste ausgestrahlt wird. Das Studio des Friisk Funk befindet sich seit 2010 in den Räumen der Ferring Stiftung. Es ist ein Projekt, das gemeinsam mit dem Offenen Kanal Schleswig-Holstein und dem Friesenrat realisiert wird. Zum Programm gehört neben Informationen zu Aktivitäten und Kultur der Friesen auch ein Nachrichtenblock. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat gemäß § 6 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag die Aufgabe, den Belangen aller Bevölkerungsgruppen, auch der Minderheiten, Rechnung zu tragen. Deshalb und aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben strahlt der MDR in seinen Programmen neben den Sendungen in Deutsch auch sorbisch sprachige Sendungen aus. Verantwortlich dafür ist das Regionalstudio in Bautzen. Seit dem Jahr 2009 gibt es bezüglich des sorbisch sprachigen Programms des MDR nur geringfügige Veränderungen bei den Fernsehsendungen. Das Programm gestaltet sich wie folgt: Das Obersorbische Fernseh-Magazin "Wuhladko" wird jeden ersten Samstag im 11 https://de.wikipedia.org/wiki/Danmarks_Radio#Versorgung_der_D.C3.A4nischen_Minderheit 12 http://www.oksh.de/sh/machen/projekte/friiskfunk/friiskfunk.php. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 13 Monat, 12:25 Uhr, im MDR-Regionalprogramm gesendet und jeweils am darauffolgenden Dienstag , 09:15 Uhr, MDR-weit wiederholt. Das Magazin ist auch per Livestream im Internet zu empfangen . Außerdem kann man sich die Sendung nach Erstausstrahlung zwei Monate lang in der MDR-Mediathek (Internet) ansehen. Das niedersorbischsprachige Fernseh-Magazin "Łužyca" wird vom Rundfunkt Berlin Brandenburg (RBB) übernommen und wird jeweils eine Woche nach der Erstausstrahlung im RBB, 13:20 Uhr, im MDR-Regionalprogramm als Wiederholung gesendet. In der Regel ist das am 4. Samstag im Monat.13 Bestimmungen der Rundfunkstaatsverträge der Länder zur Berücksichtigung von Regional-und Minderheitensprachen sind außerdem: § 2 des 17. Schleswig-Holsteinischer Rundfunkänderungs -Staatsvertrag (SchlHRÄndStVG), der bestimmt, dass das Mitglied des Fernsehrates des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) aus dem Bereich Regional-und Minderheitensprachen aus dem Land Schleswig-Holstein gemeinsam vom Friesenrat- Sektion Nord e.V. Südschleswigscher Verein (SSF), Plattdeut Rat für Schleswig-Holstein und Verband deutscher Sinti und Roma – Landesverband Schleswig-Holstein entsandt wird. Entsprechende Regelungen enthalten die Staatsverträge der Länder (z.B. § 21 ThürRStVG, § 82b Landesverwaltungsgesetz Schl.-Holst.). D. Sprachgebrauch im öffentlichen Leben 8. Zum Gebrauch von Regional- und Minderheitensprachen in der öffentlichen Verwaltung Siehe Ausführungen unter Gliederungspunkt 9 9. Interaktion von Sprechern regionaler und Minderheitensprachen mit der öffentlichen Verwaltung Art der Institution Sprache wird als „Arbeitssprache “ benutzt Sprecher der Regional- /Minderheitensprache können sich mündlich/schriftlich in ihrer Sprache an die Behörde wenden und bekommen auch eine Antwort in ihrer Sprache Die Benutzung der Regional -/Minderheitensprache in öffentlichen Publikationen wird sichergestellt Öffentliche Verwaltung Keine tabellarische Darstellung möglich Lokale /regionale Behörden Öffentlicher Dienst 13 Vgl.: http://www.mdr.de/sorbisches-programm/artikel75616.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 14 Größter Verein und Ansprechpartner der dänischen Minderheit ist der Südschleswigsche Verein (Sydslesvigsk Forening e.B.) mit gut 13.500 Mitgliedern. Dieser Verein verfügt über ein Informationsbüro bei Dänemarks Parlament (Folketing) in Kopenhagen, das er als Informationsbüro zum Meinungsaustausch mit den dänischen Parlamentariern, der Parlamentsverwaltung und den dänischen Medien nutzt. Politiker und andere gesellschaftliche Persönlichkeiten werden zu Jahrestreffen und anderen Veranstaltungen eingeladen.14 Politisch ist die Minderheit durch eine eigene Partei, den Südschleswigschen Wählerverband mit 3.000 Mitgliedern, vertreten. Der Bericht des BMI verweist darauf, dass die im Landeswahlgesetz von der Fünfprozentklausel befreite Partei im Schleswig-Holsteinischen Landtag mit drei Abgeordneten vertreten und zudem in zahlreichen Gemeinde- und Kreisvertretungen präsent sei.15 Im Bericht der Landesregierung von Schleswig-Holstein wird darauf verwiesen, dass es seit 2006 einen Beratenden Ausschuss für Fragen der niederdeutschen Sprachgruppe beim BMI für die Vertretung der Sprechergruppe auf Bundesebene gibt. Schleswig-Holstein ist in dem Ausschuss durch die Minderheitenbeauftragte des Ministerpräsidenten, die zugleich auch die Niederdeutschbeauftragte des Ministerpräsidenten ist, vertreten.16 Das Land Niedersachsen ist insbesondere hinsichtlich der Regionalsprache Niederdeutsch und der Minderheitensprache Saterfriesisch für die Durchführung von Maßnahmen zuständig. Hier ist es insbesondere der Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, der gemäß Teil III Artikel 10 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen für den Bereich "Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienstleistungsbetriebe" zuständig . Im Handlungsplan Sprachenpolitik der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung ist vorgesehen , dass das Innenministerium Schleswig-Holsteins seinen Beitrag zu diesem Plan durch eine Änderung des Landesverwaltungsgesetztes (§ 82 a Abs. 2 LVG) beiträgt. Deshalb soll für die nach Teil III der Europäischen Sprachencharta geschützten Sprachen Dänisch, Friesisch und Niederdeutsch eine Modifikation derart eingeführt werden, dass Bürgerinnen und Bürger in diesen Sprachen rechtswirksam mit der Verwaltung in Kontakt treten können. Allerdings gibt es regionale Einschränkungen dieser Bestimmung für Friesisch und Dänisch; lediglich für das Niederdeutsche gilt die Regelung landesweit.17 Auch andere Ministerien haben für die in ihrem Zustän- 14 Vgl: Bundesministerium des Innern, Nationale Minderheiten- und Regionalsprachen in Deutschland, S.17, im Internet abrufbar unter: http://www.aussiedlerbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/AUSB/DE/Minderheiten _Minderheitensprachen.pdf?__blob=publicationFile. 15 Siehe auch die Homepage des SSW, im Internet abrufbar unter: http://ssw-landtag.de/de/die-abgeordneten /uebersicht-der-abgeordneten.html. 16 Schleswig-Holsteinischer Landtag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/4067, Punkt 45. 17 Vgl.: Handlungsplan Sprachenpolitik der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Kontext von Regionaloder Minderheitensprachen für die 18. Legislaturperiode, im Internet abrufbar unter: https://www.schleswigholstein .de/DE/Fachinhalte/M/minderheiten/Downloads/152906_Handlungsplan_Sprachenpolitik .pdf?__blob=publicationFile&v=5. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 050/16 Seite 15 digkeitsbereich liegenden Behörden, zu deren Zuständigkeit der Kontakt zu Bürgern, hier insbesondere Sprechern der Minderheiten-und Regionalsprachen fällt, Weiterbildungsangebote entwickelt . 10. Gebrauch und Annahme von Familiennamen in Regional- und Minderheitensprache und deren Anwendung Namen sind Ausdruck der Identität und Individualität eines Menschen; jeder Mensch hat einen Namen, mit dem der sich in der Öffentlichkeit präsentiert. Der Name ist sprachliches Kennzeichen zur Identifizierung und Unterscheidung der Person im Rechtsverkehr und im allgemeinen Umgang.18 Namen sind Teil des Persönlichkeitsrechts. In Deutschland ist das geltende Namensrecht in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Personenstandgesetz und im Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG). Diese und andere Gesetze enthalten nicht nur Regelungen über die Entstehung und den Schutz des Namensrechts, sondern regeln auch die Voraussetzungen , unter denen Vor-und Familiennamen geändert werden können. Besondere Regelungen, die auf die Herkunft und Genealogie von Namen ausgerichtet sind, sind in diesem Zusammenhang nicht bekannt. In der Ahnen- und Namensforschung gibt es dagegen Zuordnungsmöglichkeiten, beispielsweise in der Kategorie „Niederdeutsche Familiennamen“19. 18 Vgl.: Beck’scher Online-Kommentar BGB, Bamberger/Roth, §12 BGB, Rnr. 1. 19 Vgl.: http://wiki-de.genealogy.net/Kategorie:Niederdeutscher_Familienname.