Das Goethe-Institut Institutionelle Strukturen und Einbindung in das System der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland - Ausarbeitung - © 2006 Deutscher Bundestag WD 10 - 043/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Das Goethe-Institut: Institutionelle Strukturen und Einbindung in die Auswärtige Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland Ausarbeitung WD 10 - 043/043 Abschluss der Arbeit: 21.06.2006 Fachbereich WD 10: Kultur und Medien Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. Inhalt 1. Einleitung 3 2. Die Mittlerorganisationen 5 3. Das Goethe-Institut 8 3.1. Der institutionell-organisatorische Rahmen 9 3.2. Aufgaben 12 3.3. Finanzierung 13 4. Aktuelle Perspektiven 13 5. Literatur 20 - 3 - 1. Einleitung Die Auswärtige Kulturpolitik ist ein integraler Bestandteil der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Seit den sechziger Jahren wird sie auch als die „Dritte Säule“ der Außenpolitik bezeichnet.1 Mit dieser Bezeichnung sollte deutlich werden, dass sie neben der klassischen Diplomatie und Außenwirtschaftspolitik ein gleichwertiger Bestandteil der internationalen Beziehungen Deutschlands ist. Allerdings sind Form und Inhalt der kulturellen Außenbeziehungen in der Folge größerer außen- und innenpolitischer Veränderungen immer wieder justiert worden. Gleichzeitig sind in parlamentarischen Debatten und Initiativen neue Themen der Auswärtigen Kulturpolitik angeregt worden.2 Dies betraf in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik vor allem die Herausforderung der Deutschen Einheit, das Ende der Blockkonfrontation und die damit geänderten weltpolitischen Konstellationen. Erforderlich wurde in jüngerer Zeit auch – insbesondere seit dem weltweiten Auftreten des islamischen Terrors – die Notwendigkeit einer intensivierten Kommunikation zwischen den Kulturen und der Etablierung von kulturpolitischen Dialogstrukturen auf internationaler Ebene. Gerade dem Kulturdialog – und dabei insbesondere dem Dialog mit der islamischen Welt – wird deshalb zu Recht eine besonders wichtige Rolle beigemessen. Der Prozess der Globalisierung, einer immer stärkeren Verflechtung der Welt in nahezu allen Bereichen, war in den letzten zehn Jahren neben seinen unübersehbaren wirtschaftlichen Folgen auch mit gravierenden politischen und kulturellen Folgen verbunden . Auswirkungen hatte diese auch auf die regionale Schwerpunktsetzung in der Auswärtigen Kulturpolitik. Das Auswärtige Amt hat in diesem Zusammenhang auf entsprechende Schwerpunktverlagerungen verwiesen, die inzwischen in der Arbeit der Mittlerorganisationen sichtbar werden. Neue Schwerpunkte sind Mittelosteuropa, der Mittlere Osten und Ostasien. In der Neuausrichtung der deutschen Auswärtigen Kulturpolitik zeigten sich freilich nicht nur Akzentverschiebungen in den politischen Zielsetzungen , sondern auch eine stärkere Orientierung auf die Sicherung von Qualität und Effizienz. 11 Dies wird im Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien bekräftigt: "Die Auswärtige Kulturund Bildungspolitik ist die dritte Säule der deutschen Außenpolitik. Wir wollen den Dialog der Kulturen stärken und besonders durch Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Hochschule dauerhaftes Interesse an Deutschland und Europa wecken. Um die Effizienz unserer Auswärtigen Kulturpolitik zu erhöhen, wollen wir die Instrumente straffen, stärker vernetzen und ihre Qualität verbessern. Die Deutsche Welle als Stimme Deutschlands und das Auslandsschulwesen müssen gestärkt.“ (CDU/CSU und SPD 2005). 2 Vgl. dazu ausführlich (2003). - 4 - Ein wesentliches Resultat dieser Neuausrichtung ist die Reform der Strukturen bei den Mittlerorganisationen. Die angestrebten strukturellen Änderungen sind auch eine Folge der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, zu der auch die Auslandskulturarbeit ihren Beitrag erbringen musste. Die Sparauflagen waren nicht allein durch Rationalisierungen und Effizienzsteigerungen aufzufangen, so dass Kürzungen in nahezu allen Bereichen unumgänglich waren. Dies resultierte etwa in Schließungen von Goethe-Instituten im Ausland, im Rückgang der Austauschmaßnahmen im Wissenschafts - und Hochschulbereich, in der Verringerung der Zahl deutscher Lehrkräfte im Ausland und insgesamt in einer deutlichen Einschränkung der Programmarbeit. Die Diskussion über die strategische Justierung der Auswärtigen Kulturpolitik ist gegenwärtig in vollem Gang. Sie zeigt sich vor allem in der kontroversen Debatte über die künftige strukturelle Ausrichtung des Goethe-Instituts. Im Folgenden wird zunächst das Grundkonzept der Mittlerorganisationen erläutert. Die Auswärtige Kulturpolitik der Bundesrepublik entfaltet sich über ein Netz von Institutionen im In- und Ausland. Besonderes Kennzeichen der deutschen Auswärtigen Kulturpolitik ist ihre Dezentralisierung und Aufgabenverteilung auf verschiedene privatrechtlich organisierte Träger. Diese Institutionen nehmen zwar staatliche Interessen im Auftrag der Bundesregierung auf der Grundlage von Rahmenverträgen wahr, besitzen aber dennoch privatrechtlichen Status und zeichnen sich durch ihre Autonomie gegenüber dem Auswärtigen Amt und den übrigen Regierungsstellen aus (Kapitel 2). In einem weiteren Teil der Arbeit wird die institutionelle Struktur und rechtliche Einbindung des Goethe-Instituts dargestellt. Mit dem Netzwerk aus Goethe-Instituten, Goethe-Zentren, Kulturgesellschaften, Lesesälen sowie Prüfungs- und Sprachlernzentren werden weltweit zentrale Aufgaben der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wahrgenommen. In einem Rahmenvertrag wird dabei die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, und dem Goethe- Institut geregelt (Kapitel 3). Ein Ausblick auf die aktuellen Perspektiven des Goethe- Instituts schließt die Ausarbeitung. Verwiesen wird auf die gegenwärtige, kontrovers geführte Debatte über die konzeptionelle Ausrichtung der auswärtigen Kulturarbeit des Instituts. Zugleich wird deutlich, welche Optionen im Institut über die geografischen Schwerpunkte und Präsenzformen verhandelt werden (Kapitel 4). - 5 - 2. Die Mittlerorganisationen Die Umsetzung in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik erfolgt größtenteils durch Mittlerorganisationen, die privatrechtlich – d. h. rechtlich unabhängig – organisiert sind (als eingetragener Verein, Stiftung oder GmbH) und mit Mitteln des Bundeshaushalts Aufgaben der Auslandskulturarbeit in eigener Verantwortung durchführen.3 Besonderes Kennzeichen der deutschen Auswärtigen Kulturpolitik ist ihre Dezentralisierung und Aufgabenverteilung auf verschiedene privatrechtlich organisierte Träger. Gesellschaftliche Mittlerorganisationen sind Institutionen, die sich als zwischengesellschaftliche Schaltstellen des interkulturellen Dialogs verstehen. Die Auswärtige Kulturpolitik der Bundesrepublik entfaltet sich damit über ein weitläufiges Netz von Institutionen im In- und Ausland. Die Mittlerorganisationen sind damit Institutionen der zwischen Gesellschaften angewachsenen transnationalen Beziehungen sowie der Demokratisierung der Außenpolitik. Diese Organisationen entstehen innerhalb der Gesellschaft, um für die Vertiefung der Beziehungen mit einem anderen Land zu arbeiten : durch Aktivitäten in der Gesellschaft, Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Einwirkung auf relevante Eliten oder durch Kontakte mit ähnlichen Organisationen, Eliten und Gruppen im Partnerland. Diese Institutionen nehmen zwar staatliche Interessen im Auftrag der Bundesregierung auf der Grundlage von Rahmenverträgen wahr, besitzen aber dennoch privatrechtlichen Status und zeichnen sich durch ihre Autonomie gegenüber dem Auswärtigen Amt und den übrigen Regierungsstellen aus. Trotz freier Programmplanung haben sie sich jedoch an vorgegebenen politischen Leitlinien zu orientieren und erfahren dadurch eine institutionelle Einbindung.4 Die wichtigsten Mittlerorganisationen sind: Goethe-Institut (GI), Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH), Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) und Deutsche UNESCO-Kommission. Das Haus der Kulturen der Welt in Berlin (Träger: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien /BKM) fördert die Präsentation ausländischer Kultur in Deutschland mit Programmmitteln des Auswärtigen Amtes und dem Bundeskanzleramt (BKM). Darüber hinaus ist das Deutsche Archäologische Institut als Bundesanstalt dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes zugeordnet. Die Betreuung der Auslandsschulen ist der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) im Bundesverwaltungsamt übertragen. Die Mittlerorganisationen genießen im Rahmen der von der Bundesregierung gesetzten 3 Neben den traditionellen Mittlerorganisationen sind auch Parteistiftungen, Kirchen und andere zivilgesellschaftliche Organisationen verstärkt außenkulturpolitisch tätig. Zum Bedeutungszuwachs der Stiftungen innerhalb der internationalen Kulturbeziehungen vgl. BARTSCH (1998) und OPTENHÖGEL (2002). 4 Vgl. dazu ausführlich KAISER UND MILDENBERGER (1998: 199), SCHULTE (2000: 119ff.) und BODE (2002). - 6 - Leitlinien der Auswärtigen Kulturpolitik weitgehende Freiheit der Programmgestaltung .5 In den Organen, Beiräten und Gremien der Mittlerorganisationen sind die staatlichen Akteure vertreten, haben aber in keinem Fall die Mehrheit der Stimmen. Diese Struktur stellt sicher, dass die von ihnen ins Ausland vermittelte Kultur nicht als staatlich verordnet auftritt. Besonderes Kennzeichen der deutschen Auswärtigen Kulturpolitik ist zugleich ihre Dezentralisierung. Damit soll gewährleistet werden, dass durch den Pluralismus und die regierungsferne Organisation der Mittler auch in Zukunft die Vielfalt und Unabhängigkeit der Kulturarbeit im Ausland ermöglicht wird.6 Gerade hier werden nachhaltige Veränderungen in der Arbeitsteilung und noch mehr in der Arbeitsweise der Umsetzung der Auswärtigen Kulturpolitik angestrebt. Die geforderte höhere Effizienz soll mit neuen Organisationsformen erreicht werden: Auf- und Ausbau von Netzwerken, lokalen Trägerstrukturen und Zusammenarbeit örtlicher privater und öffentlicher Partner in gemeinsamer Trägerschaft zählen ebenso dazu wie der Aspekt der Nachhaltigkeit, der zukünftige Programme auf ihren langfristigen Charakter festlegt. Gemäß der „Konzeption 2000“7 soll sich die Auslandskulturarbeit „noch stärker auf die multiplikatorische Wirkung konzentrieren“ d. h. weniger die breite Bevölkerung als vielmehr aktuelle und künftige Führungseliten anvisieren. Die Fusion zwischen Goethe-Institut und Inter Nationes war in dieser Hinsicht ein entscheidender Schritt.8 Die Zusammenlegung sollte eine Steigerung der Effizienz und 5 Vgl. dazu www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Kulturpolitik/ZieleUndPartner/Mittler organisationen.html. 6 Vgl. dazu die Positionspapiere der Mittlerorganisationen zur „Konzeption 2000“ (AUSWÄRTIGES AMT (2001: 56ff.). Zur Arbeit der größten Mittlerorganisation vgl. auch das Gespräch mit der Präsidentin und dem Generalsekretär des damaligen Goethe-Instituts/Inter Nationes, Jutta Limbach und Joachim-Felix Leonhard im Ausschuss für Kultur und Medien am 15. Mai 2002 (Ausschuss- Protokoll 14/76-1). 7 Am 4. Juli 2000 stellte der damalige Bundesaußenminister Fischer im Rahmen des Forums „Zukunft der Auswärtigen Kulturpolitik“ in Berlin die Konzeption 2000 vor. Der Text der Konzeption ist zusammen mit weiteren Positionspapieren im Reader dieser Veranstaltung enthalten (AUSWÄRTIGES AMT 2001: 16ff.). 8 Zu den bereits eingetretenen strukturellen Änderungen bei den Mittlerorganisationen vgl. BUNDESREGIERUNG (2002: 36ff.). Zur Fusion von Goethe-Institut Inter Nationes und den damit verbundenen neuen Perspektiven vgl. die ausführliche Darstellung im Jahresbericht des Goethe- Instituts (GOETHE-INSTITUT INTER NATIONES 2002). Eine wichtige Rolle spielte der Bundesrechnungshof, der im Rahmen der Überprüfung der Arbeit von „Goethe-Institut Inter Nationes“ umfangreiche Empfehlungen gegeben hatte, wie sich die bisher von Inter Nationes wahrgenommenen Aufgaben wirtschaftlicher erledigen lassen könnten. Der BRH hatte dabei ein Einsparpotenzial von insgesamt rund 6,4 Millionen DM ermittelt. Außerdem empfahl er, die gesamten Aufgaben von Inter Nationes in das Goethe-Institut zu verlagern. Trotz des vollzogenen Zusammenschlusses der beiden Vereinigungen kritisierte der BRH, dass die vorgeschlagenen Empfehlungen zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung noch nicht umgesetzt worden seien, die erst die erwarteten Einsparungen an Personalausgaben und Projektmitteln in Millionenhöhe nach sich ziehen könnten. Vgl. dazu auch ausführlich die Analyse des Bundesrechnungshofes - 7 - des finanziellen Spielraums für die Programmarbeit bringen.9 Angestrebt wurde auch eine weitere Flexibilisierung des Haushaltsvollzugs. Eine der wesentlichen Neuerungen in der institutionellen Struktur des neuen Instituts war dabei der Wechsel von der operativen zur strategischen Steuerung. Letztere ermöglicht eine Stärkung der dezentralen Selbstverwaltung und größere Flexibilität und Eigenständigkeit der jeweiligen Führungsebenen. Erforderlich war hierzu eine Überprüfung aller Inhalte, Arbeitsprozesse und Strukturen des fusionierten Instituts. Im Kontext fiskalischer Engpässe und der Veränderung außenpolitischer Schwerpunkte bedeutete dies zum Teil schwierige Anpassungsprozesse bei Aufgaben und personeller Struktur. Veränderungen zeigten sich auch in einer stärkeren Regionalisierung: Die Regionalbeauftragten sind mit erheblich erweiterten inhaltlichen und organisatorischen Befugnissen und Verantwortungen versehen worden, hinzu kommt die Erstellung von regionalen Rahmenplänen mit inhaltlich -strategischer Ausrichtung (GOETHE-INSTITUT INTER NATIONES 2002: 15f.). Damit wird zugleich ein wichtiger Beitrag zur angestrebten Dezentralisierung der Mittlerorganisationen geleistet. Darüber hinaus sollte stärker mit anderen öffentlichen Einrichtungen und der Wirtschaft zusammengearbeitet werden. Betont wurde außerdem eine stärkere Öffnung gegenüber Sponsoren, um dadurch die Aktionsmöglichkeiten des Instituts zu erweitern.10 Geblieben ist bislang die relative lose Koordination der Mittler untereinander. Hierzu besteht eine Art Dachorganisation: Die Vereinigung für internationale Zusammenarbeit (VIZ), in der acht der bedeutendsten Mittler versammelt sind und die Zusammenarbeit der Mitglieder untereinander sowie mit den zuständigen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen im nationalen und internationalen Bereich koordinieren. Die Vereinigung für internationale Zusammenarbeit ist keine übergeordnete Organisation sondern ein freier Zusammenschluss gleichberechtigter Partner.11 (BUNDESRECHNUNGSHOF 2000: 89ff.) und den darauf folgenden Ergebnisbericht (BUNDESRECHNUNGSHOF 2002: 15f.). 9 Vgl. zur bisherigen Standortpolitik des Goethe-Instituts auch die Analyse von SCHNEIDER und SCHILLER (2000). 10 Zum Kultursponsoring vgl. auch die Themenausgabe der Zeitschrift Kulturaustausch (1996, Nr. 2): Unter dem Titel „Zwischen Markt und Mission“ befassen sich verschiedene Beiträge mit der Rolle der privaten Kulturförderung in der Auswärtigen Kulturpolitik. 11 Dazu gehören Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH), Carl Duisberg-Gesellschaft e.V. (CDG), Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Deutscher Entwicklungsdienst (DED), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE), Goethe-Institut Inter Nationes (GI IN), Haus der Kulturen der Welt (HKW), Institut für Auslandsbeziehungen (ifa). Vgl. dazu MAAß (2005a). - 8 - Insbesondere sollen - eine zwischen den Mitgliedern abgestimmte Planung mit dem Ziel möglichst enger Koordinierung und arbeitsteiliger Zusammenarbeit verwirklicht sowie Beiträge für die Konzeption der internationalen Zusammenarbeit entwickelt werden. - Probleme, die für die Arbeit der Mitglieder von grundsätzlicher Bedeutung sind, durch gemeinsame Anstrengungen gelöst werden. - der ständige Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Mitgliedern gewährleistet werden. - Maßnahmen zur kontinuierlichen und systematischen Fortbildung - abgestellt auf die Aufgabenstellung der Mitgliederorganisationen sowie unter Berücksichtigung einer zweckgerichteten Auslandsverwendung der Mitarbeiter - getroffen werden. In die Abstimmung, Koordination und arbeitsteilige Zusammenarbeit ist auch das Internetportal Deutsche Kultur International als ein Gemeinschaftsprojekt der „Vereinigung für internationale Zusammenarbeit“ eingezogen. „Deutsche Kultur International “ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Vereinigung für internationale Zusammenarbeit und wird von der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts gefördert. Die Gesamtredaktion liegt beim Institut für Auslandsbeziehungen.12 Darüber hinaus wurde auch in anderer Hinsicht die Kooperation zwischen den Akteuren der Auswärtigen Kulturpolitik verbessert: So haben sich die vom Auswärtigen Amt in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut durchgeführten „Runden Tische der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik“ als effizientes Mittel der Kooperation und Kommunikation erwiesen. 3. Das Goethe-Institut Die Neuerungen sind besonders augenfällig bei der größten und bedeutendsten Mittlerorganisation , dem Goethe-Institut.13 Das Goethe-Institut (GI) ist die größte der nichtstaatlichen Mittlerorganisationen, die im Auftrag der Bundesregierung mit der selbständigen Wahrnehmung kulturpolitischer Aufgaben im Ausland betraut sind und hierfür staatliche Gelder erhalten. Das Institut wurde 1951 als Nachfolger der 1925 gegründeten Deutschen Akademie errichtet. Ursprünglich sollte es zur Ausbildung ausländischer Deutschlehrer in Deutschland dienen. 1953 begannen die ersten Sprachkurse, im gleichen Jahr übernahm das Goethe-Institut Aufgaben zur Förderung von Deutsch als Fremdsprache im Ausland. 1959–1960 wurden alle staatlichen deutschen Kulturinstitu- 12 Vgl. dazu http://www.deutsche-kultur-international.de. 13 Weitere Informationen zum Goethe-Institut finden sich unter http://www.goethe.de; zur historischen Entwicklung vgl. WITTEK (2006), KATHE (2005) und KAUSSEN (2001). - 9 - tionen im Ausland Teil des Goethe-Instituts. Nach der Fusion mit Inter Nationes am 21. September 2000, dem 1952 vom Außenministerium gegründeten Institut zur Verbreitung von Informationen über Deutschland im Ausland, führte das Goethe-Institut von Januar 2001 bis Juli 2003 den Namen Goethe-Institut Inter Nationes. Im Juli 2003 beschloss die Mitgliederversammlung des Goethe-Instituts die die Wiedereinführung des Namens „Goethe-Institut“ für die fusionierte Institution. Seit 2002 ist Jutta Limbach Präsidentin des Goethe-Instituts.14 3.1. Der institutionell-organisatorische Rahmen Das Goethe-Institut ist ein gemeinnütziger Verein mit Hauptsitz in München. Der Verein ist gegliedert in 10 Abteilungen bzw. Sektionen. Jede dieser Abteilungen/Sektionen untergliedert sich wiederum in eine Reihe von Unterabteilungen. Einen Sonderstatus haben die Stabsbereiche „Kommunikation & Marketing“, „Interne Revision“, „Internet “. Auf dieser Ebene der Hierarchie sind auch die 146 In- und ausländischen Goethe- Institute angesiedelt.15 Die Abteilungen und Sektionen sind dem Vorstand unterstellt, der je eine ständige Vertretung in Berlin und München unterhält. An der Spitze des Vereins steht der Präsident bzw. die Präsidentin, die dem Präsidium vorsitzt und der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig ist. Der Verein wird von wissenschaftlichen Beiräten und Kommissionen beraten. In der Satzung16 des Goethe-Instituts sind die Ziele des Vereins, Fragen der Mitgliedschaft sowie die Vereinsorgane geregelt. In § 2 der Satzung heißt es hinsichtlich der Ziele des Vereins: „Vereinszweck sind die Förderung der Kenntnis deutscher Sprache im Ausland, die Pflege der internationalen kulturellen Zusammenarbeit und die Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes durch Informationen über das kulturelle, gesellschaftliche und politische Leben. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er fördert Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie die Völkerverständigung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Erfüllung der Aufgaben verwirklicht , die sich aus dem Rahmenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Goethe-Institut e.V. in seiner jeweils geltenden Fassung ergeben .“ 14 Es gibt 16 Goethe-Institute in Deutschland und 128 Niederlassungen im Ausland. Die Gesamtzahl der Mitarbeiter des GI lag im Jahr 2005 bei ca. 3.000. Vgl. zu den Zahlen und Fakten die Informationsseite unter http://www.goethe.de/mmo/priv/167428-STANDARD.pdf. 15 Das Organigramm des Goethe-Instituts findet sich unter http://www.goethe.de/uun/org/deindex.htm. 16 Vgl. dazu http://www.goethe.de/mmo/priv/1223959-STANDARD.pdf. - 10 - Soweit für diese Zwecke staatliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, findet sich die rechtliche Regelung dazu in einer besonderen vertraglichen Vereinbarung zwischen Bundesregierung und dem Institut. Dieser Rahmenvertrag wird ausgefüllt durch jährlich verhandelte und von den Gremien der Mittlerorganisation beschlossene Wirtschaftspläne . Im Einzelnen wird die Einflussnahme des staatlichen Geldgebers – d. h. des Auswärtigen Amtes (AA) – auf das Goethe-Institut entsprechend den Festlegungen in der Satzung vorgeschrieben. Der Verein besteht dementsprechend aus ordentlichen Mitgliedern , außerordentlichen Mitgliedern und Mitgliedern kraft Amtes. Ordentliche Mitglieder sind die Bundesrepublik Deutschland und Persönlichkeiten aus verschiedenen Zweigen des kulturellen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens der Bundesrepublik Deutschland, die auf Vorschlag des Präsidiums oder aus dem Kreis der Mitgliederversammlung durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium und hat u. a. die Aufgabe, das Goethe-Institut zu beraten und Empfehlung zu konzeptionellen Fragen zu geben. Die Gesamtzahl der ordentlichen Mitglieder des Goethe-Instituts – eines davon ist die Bundesrepublik Deutschland – ist auf 30 begrenzt. Außerordentlich Mitglieder sind je ein Abgeordneter der Fraktionen des Deutschen Bundestages und zwei Vertreter der Länderregierungen . Mitglieder kraft Amtes sind die Präsidentin und die Präsidiumsmitglieder. Das Präsidium besteht aus 12 Mitgliedern, darunter je einem Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (§ 7 Abs. 3 der Satzung). Das Präsidium wählt den Präsidenten bzw. die Präsidentin und die Vize-Präsidenten; dies bedarf der Bestätigung des Auswärtigen Amtes (§ 7 Abs. 5). In den vom Präsidium eingesetzten Ausschüssen können Vertreter des Auswärtigen Amtes und des BMF teilnehmen. Das Präsidium kann außerdem einen besonderen Ausschuss bilden, der sich aus dem Präsidenten, den Vize-Präsidenten, je einem Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Finanzen sowie einem Arbeitnehmervertreter zusammensetzt, und diesem von Fall zu Fall ermächtigen, Entscheidungen anstelle des Präsidiums zwischen den Präsidiumssitzungen zu treffen (§ 7 Abs. 11). Hinsichtlich der Interventionsmöglichkeiten der Bundesregierung kann „in Einzelfällen (…) das Auswärtige Amt ausnahmsweise aus gewichtigen politischen Gründen den Vorstand um eine Maßnahme oder Unterlassung im Bereich der Vertragsaufgaben ersuchen. Der Vorstand hat einem solchen Ersuchen zu entsprechen und den Mitgliedern des Präsidiums unverzüglich zu berichten. Für derartige Ersuchen trägt das Auswärtige Amt die alleinige Verantwortung .“ (§ 8 Abs. 5). - 11 - Im Rahmenvertrag zwischen Auswärtigem Amt und dem Goethe-Institut wird die Beteiligung der Bundesregierung an den Tätigkeiten und Entscheidungen des Goethe- Instituts näher spezifiziert.17 In diesem Vertrag wird das Goethe-Institut vom Auswärtigen Amt „im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit für die auswärtige Kulturpolitik“ mit einem relativ konkreten Aufgabenkatalog betraut, auf Grundlage dessen es eigenverantwortlich für den Staat tätig wird. Neben individuell aufgezählten Arbeitsgebieten ermöglicht eine Generalklausel nach vorheriger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt auch weitere Beteiligungen an kulturellem Austausch mit dem Ausland . Als Grundnorm für das Verhältnis Auswärtiges Amt zum Goethe-Institut kann § 2 Abs. 1 des Vertrages gelten. Danach arbeiten beide Partner bei der Ausführung der Vertragsaufgaben „eng zusammen.“ Ihren Bediensteten und Mitarbeitern machen beide Seiten eine „loyale Zusammenarbeit“ zur Pflicht. Darüber hinaus wird die Mitteilungspflicht des Auswärtigen Amtes über seine Erlasse und Berichte gegenüber dem Goethe-Institut hervorgehoben. Außerdem wird die Erstellung eines Jahresberichts durch das Goethe-Institut festgelegt. § 3 regelt die Kommunikationsrechte und -pflichten beider Vertragspartner; besonders hervorzuheben ist dabei Absatz 2, der die Mitteilungspflicht von Auslandsreisen ranghoher Mitarbeiter des Goethe-Instituts gegenüber dem Auswärtigen Amt festlegt. § 4 beginnt mit der Festlegung , dass das Auswärtige Amt allen Institutsneugründungen und -schließungen zustimmen muss. Schlägt das Auswärtige Amt eine Neueröffnung oder Schließung vor, so muss das Goethe-Institut dem entsprechen. Außerdem wird festgelegt, dass für die Mitarbeiter des Instituts die jeweiligen Gesetze des Gastlandes gültig sind. Das Auswärtige Amt sagt zu, „den Status der Kulturinstitute und ihrer entsandten Mitarbeiter im Benehmen mit dem Goethe-Institut so zu regeln, dass die Durchführung der Vertragsaufgaben möglichst erleichtert wird.“ § 5 legt fest, dass das Goethe-Institut dem Auswärtigen Amt jährlich einen in der Form und nach den Grundsätzen des Bundeshaushaltsplanes zu erstellenden Entwurf eines Wirtschaftsplanes einschließlich eines Stellen- und Organisationsplanes für das folgende Haushaltsjahr vorlegt. § 6 regelt die Finanzierung. Abhängig von den Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amtes erhält das Goethe-Institut einen Zuwendungsbescheid. Die Mittelverwendung des Goethe-Instituts wird in Absatz 2 geregelt: ”Die Grundsätze für die Verwendung der Zuwendung des Bundes sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze), die in Ausführung 17 Das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut unterzeichneten im Jahr 1976 einen Rahmenvertrag. In ihm wird der Status des Goethe-Instituts als unabhängige Kulturinstitution geregelt. Die gültige Fassung des Rahmenvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Goethe-Institut trat am 17. Januar 2001 in Kraft; das Dokument findet sich unter http://www.goethe.de/mmo/priv/1527476-STANDARD.pdf - 12 - zu §§ 23, 44 BHO ergangen sind, sowie die besonderen Bewirtschaftungsgrundsätze des Auswärtigen Amtes für die Gewährung von Zuwendungen des Bundes sind in der jeweils geltenden Fassung integrierende Bestandteile dieses Vertrages.“ Die Verwendung von eingeworbenen Drittmitteln wird ebenfalls durch Satzungsvorschriften eingegrenzt ; sie können nur zur Erfüllung der vertragsgemäßen Aufgaben verwendet werden . Will das Goethe-Institut Verpflichtungen eingehen, die ein Haushaltsjahr überschreiten , so bedarf es dazu der schriftlichen Einwilligung durch das Auswärtige Amt. Das Auswärtige Amt behält sich im Falle einer Schädigung des Ansehens Deutschlands oder einer Belastung der Beziehungen zu dem jeweiligen Staat eine sofortige Suspendierung bzw. Kündigung aus wichtigem Grund der verantwortlichen Mitarbeiter des Goethe-Instituts vor (§ 9).18 3.2. Aufgaben Die Tätigkeit des Goethe-Instituts ist getragen von dem Gedanken der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Institutionen und Personen aus allen Teilbereichen des öffentlichen Lebens. Neben der Kooperation mit Künstlern und Intellektuellen, mit Bildungseinrichtungen und politischen Institutionen gewinnt dabei die Kooperation mit neuen Partnern, besonders in Wirtschaft und Medien, zunehmend an Bedeutung. Das Goethe-Institut will dazu beitragen, ein realistisches und facettenreiches Bild Deutschland in der Welt zu vermitteln und zur Verbesserung der internationalen Kulturbeziehungen einen Beitrag leisten. Die kulturelle Programmarbeit wird nicht nur als Veranstaltungs-, sondern auch als Verbindungsarbeit betrachtet. Für alle Sparten – Wortprogramme, Film und Medien, Theater und Tanz, Musik und Bildende Kunst – gilt dabei, dass attraktive und herausragende Ereignisse ebenso möglich sein sollen wie mittel- und langfristig angelegte Lernprozesse. Ein weiteres Ziel des Instituts ist es, das weltweite Instituts-Netz für mediale Koproduktionen zu nutzen. Zentrale Aufgaben des Goethe-Instituts sind: – Die Förderung der Kenntnis der deutschen Sprache durch eigene Sprachkurse und die enge Zusammenarbeit mit ausländischen Einrichtungen, die sich ihrerseits der Verbreitung der deutschen Sprache widmen; – Die Pflege der internationalen kulturellen Zusammenarbeit, vor allem durch die Durchführung von Kulturprogrammen; dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern; 18 Vgl. zum Selbstverständnis des Goethe-Instituts die „10 Thesen zur Rolle des Goethe-Instituts“ und ein Grundsatzpapier; beides findet sich unter http://www.goethe.de/uun/auz/deindex.htm. - 13 - – Die Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes durch Informationen über das kulturelle, gesellschaftliche und politische Leben. Von zunehmender Bedeutung ist die Kooperation mit anderen europäischen Kulturinstituten , z.B. in Form von gemeinsamen Unterbringungen im Ausland. Im Mai 2004 wurde das GI in Ramallah mit dem französischen Kulturinstitut zu einem gemeinsamen deutsch-französischen Kulturzentrum zusammengelegt. In Stockholm öffnete im April 2005 das gemeinsam vom Instituto Cervantes und GI betriebene Kulturinstitut, in Algier ist eine ähnliche Form der Zusammenarbeit vorgesehen. Im Juni 2005 konnten in Glasgow das einjährige Bestehen der Zusammenarbeit von Alliance Francaise und GI sowie die Einweihung des von British Council und GI gemeinsam genutzten Gebäudes in Kiew gefeiert werden (BUNDESREGIERUNG 2005). 3.3. Finanzierung Die Finanzierung der Kulturarbeit des Goethe-Instituts erfolgt vor allem aus Geldern des Bundeshaushaltes. Das Goethe-Institut verfügt über ein Gesamtbudget von € 255 Millionen (2004). Es wird zu einem großen Teil durch jährliche Beiträge des Auswärtigen Amts und des Bundespresseamts finanziert. Das Verhältnis zum Zuwendungsgeber regelt der Rahmenvertrag. Eigeneinnahmen, Beiträge von Sponsoren und Förderern sowie Partnern und Freunden erweitern die Arbeitsmöglichkeiten zunehmend. Die Zuwendungen des Auswärtigen Amtes betrugen 163 Mio. Euro. Die eigenen Einnahmen des Instituts beliefen sich auf 46 Mio. Euro.19 4. Aktuelle Perspektiven Die Schwerpunkte der Auswärtigen Kulturpolitik wurden zuletzt in der „Konzeption 2000“ vom Auswärtigen Amt zusammengefasst. Diese Konzeption wurde in den vergangenen Jahren fortgeschrieben, präzisiert und modifiziert. Verdeutlicht wird dies im jüngsten Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik, der am 30. September 2005 vorgelegt wurde. Im Bericht geht es um Grundlagen, Ziele und Strategien der Auswärtigen Kulturpolitik (Arbeitsbereiche: Wissenschaft und Hochschulaus- 19 Die Zahlen sind der Broschüre „Goethe-Institut - Zahlen und Fakten 2005“ entnommen. Sie findet sich im Internet unter http://www.goethe.de/mmo/priv/167428-STANDARD.pdf. Weitere statistische Daten enthält das Jahrbuch des Instituts (GOETHE-INSTITUT 2005). Für das Haushaltsjahr ist eine Förderung des Goethe-Instituts im Umfang von 158 Mio. Euro vorgesehen (Entwurf des Bundeshaushalt 2006). - 14 - tausch, Auslandsschulwesen, Berufliche Bildung und Weiterbildung sowie Lebenslanges Lernen, Deutsche Sprache, Kulturelle Programmarbeit, Bildende Kunst, Musik, Theater und Tanz, Druck- und audiovisuelle Medien, Jugend, Schüler, Sport, Kirchen, Kulturgüterrückführung, multilaterale Kulturzusammenarbeit; Arbeit der Mittlerorganisationen ) (BUNDESREGIERUNG 2005).20 Im Bericht werden folgende Zielsetzungen der Auswärtigen Kulturpolitik festgehalten (BUNDESREGIERUNG 2005: 4ff.): – Förderung kultur- und bildungspolitischer Interessen. Hier sind die unmittelbaren Interessen Deutschlands tangiert („Bildungsstandort Deutschland“). Kulturaustausch mit dem Ausland soll nicht nur das Kulturgeschehen in Deutschland befruchten , sondern soll mit den dadurch geschaffenen partnerschaftlichen Bindungen auch positiv auf die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen ausstrahlen. – Vermittlung eines zeitgemäßen Deutschlandbildes (Sympathiewerbung für Deutschland). Mit Mitteln der AKBP will sich Deutschland als ein Partner präsentieren , der für klassische und moderne Kultur steht, der an gleichberechtigtem Dialog und Austausch interessiert ist, der sich seiner Vergangenheit in offener Auseinandersetzung stellt und dadurch glaubwürdig ist. Ein wichtiges kulturpolitisches Instrument ist in diesem Zusammenhang die Veranstaltung von Kulturtagen, -wochen oder -jahren. – Weltweite Konfliktprävention durch Wertedialog. Die Auswärtige Kulturpolitik hat auch zum Ziel, durch einen Beitrag zum Wertedialog mit anderen Gesellschaften und Kulturen weltweit Konfliktprävention bzw. Krisenbewältigung zu leisten. Dies wird derzeit besonders deutlich im Rahmen des europäisch-islamischen Kulturdialogs sowie beim Engagement in Afghanistan und im Irak. – Förderung des Europäischen Integrationsprozesses. Der AKP kommt eine besondere Rolle bei der Entwicklung einer europäischen Identität zu. Das Ziel ist, die die kulturelle Vielfalt Europas zu stärken und gleichzeitig Gemeinsamkeiten bewusst zu machen und fortzuentwickeln. Verbunden sind damit auch Kulturprojekte zur Stärkung der deutsch-französischen Freundschaft. Mit einer Reihe operativer Strategien soll Effektivität und Effizienz der Außenkulturpolitik erreicht werden (BUNDESREGIERUNG 2005: 10ff.): – Neue Akzente in der regionalen Schwerpunktsetzung. Dabei stehen auch gewachsene regionale Prioritäten auf dem Prüfstand. Mittelosteuropa, der Mittlere Osten und Ostasien werden als Regionalschwerpunkte angeführt. Die entsprechenden Umsteuerungsmaßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit den Kulturmittlern im Laufe des Jahres 2004 eingeleitet. Sie werden ihre volle Wirksamkeit in den Folgejahren erreichen. 20 Eine Beratung des Berichtes hat noch nicht stattgefunden. Vgl. auch die anderen Berichte der Bundesregierung in der 15. Wahlperiode (BUNDESREGIERUNG 2003; 2004). - 15 - – Nachfrageorientierung. Ein weiterer Ansatz, um die Wirksamkeit der Ausgaben zu steigern, ist die stärkere Nachfrageorientierung der Kulturarbeit im Ausland. Ziel ist es, Programme so zu gestalten, dass die ausländischen Adressaten in den jeweiligen Zielländern bereit sind, hierfür in angemessenem Umfang zu bezahlen. So werden etwa Sprachkurse vom Goethe-Institut inzwischen zunehmend kostendeckend angeboten . – Systematische Einbeziehung von deutscher Wirtschaft und Gesellschaft im Rahmen „öffentlich-privater Partnerschaften“. Öffentlich-private Partnerschaften („public-private-partnership“) umfasst eine am Gemeinwohl orientierte Zusammenarbeit öffentlicher und privater Organisationen im beiderseitigen Interesse. Dabei kann es sich auf privater Seite um Unternehmen, Einzelpersonen oder privatrechtlich organisierte Stiftungen handeln. Waren es bisher vor allem Einzelprojekte (ad-hoc- Partnerschaften), so werden heute systematisch Partnerschaften zwischen öffentlicher Hand und privaten Trägern angestrebt (u. a. durch Einrichtung eines Arbeitsstabs „Kultursponsoring und private Stiftungen“). – Neue Steuerungselemente. Schrittweise werden im Auswärtigen Amt und bei den Mittlerorganisationen neue Steuerungsinstrumente eingeführt, um einen flexibleren und regionalspezifisch besser angepassten Ressourceneinsatz zu ermöglichen. Zur internen Steuerung der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts gehören seit 2004 neben Abteilungszielen auch jährliche Referats-Zielvereinbarungen21 einschließlich einer Ergebnisüberprüfung. Die seit 2001 von den Auslandsvertretungen vorgelegten und regelmäßig fortzuschreibenden Länderkonzeptionen sind Teil dieses Konzepts. In Ergänzung der klassischen Steuerung über den kameralen Haushalt und das Zuwendungsrecht läuft seit dem Haushaltsjahr 2005 mit dem GI als erster Feldversuch die Budgetierung der Goethe-Institute in der Programmregion Italien. Es zeichnet sich ab, dass diese Zielsetzungen und operativen Konkretisierungen ihre prinzipielle Gültigkeit auch in der 16. Wahlperiode behalten werden. In der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD werden allerdings keine klaren Festlegungen getroffen,22 auch wenn – angesichts der finanziellen Einschränkungen der letzten Jahre – die Notwendigkeit einer verbesserten Mittelausstattung verdeutlicht wird: „Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik muss wieder die tragende dritte Säule deutscher Außenpolitik werden und den deutschen Interessen im Ausland dienen. Dies setzt eine 21 Geplant war ursprünglich im Rahmen der „Konzeption 2000“ auch eine Evaluierung der bisher praktizierten Auswärtigen Kulturpolitik (AUSWÄRTIGES AMT 2000: 20). Überprüft werden sollten – unter Einbeziehung des Parlaments und externen Sachverstandes – Inhalt, Perspektiven und Schwerpunkte der Auswärtige Kulturpolitik. Der Evaluationsprozess ist über den Stand eines ersten Vorbereitungstreffens im Jahr 2002 mit Vertretern der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes, der Mittlerorganisationen und Sozialwissenschaftlern jedoch nicht hinausgekommen und im Herbst 2002 ist das Projekt im Einvernehmen mit den Generalsekretären abgebrochen worden. Der Schwerpunkt wird nun auf das Steuerungsmittel der strategischen Zielplanung bei den Mittlerorganisationen gelegt ( 2003: 30). 22 Konkret wird jedoch zum Auslandsrundfunk wird festgestellt: „Die Deutsche Welle soll in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gestärkt werden. Die Kooperation der Deutschen Welle Fernsehen mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF ist auf Basis von Vereinbarungen mit den Sendern und der Erfahrungen mit German TV zu intensivieren, um einen umfassenden, aktuellen und attraktiven deutschen Auslandsrundfunk zu ermöglichen.“ (CDU/CSU und SPD 2005: 135) - 16 - sachgerechte Mittelausstattung voraus. Die Mittler der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik , insbesondere die Goethe-Institute und die deutschen Auslandsschulen, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für enge und vertrauensvolle Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Partnern und erfüllen wertvolle Aufgaben bei der Verständigung zwischen den Kulturen. Ein Schwerpunkt ist die Vermittlung, Förderung und Stärkung der deutschen Sprache im Ausland.“ (CDU/CSU und SPD 2005: 134f.)23 Eine gegenüber dem Bericht der rot-grünen Bundesregierung neue Akzentuierung deutet sich allerdings an. So hat Bundeskanzlerin Merkel in der Regierungserklärung ausdrücklich betont: „Für die Zukunft gilt: Die neue Bundesregierung wird sich mit aller Kraft für ein enges, ehrliches, offenes und vertrauensvolles Verhältnis in der transatlantischen Partnerschaft einsetzen. Diese Partnerschaft der Wertegemeinschaft der westlichen Welt ist ein hohes – ich sage: ein kaum zu überschätzendes – Gut.“ (BT-Plenarprotokoll 16/4 vom 30.11.2005: 89) Der Generalsekretär des Instituts für Kulturaustausch , Kurt-Jürgen Maaß, argumentiert in ähnlicher Weise: „Der Außenminister wird eine neue Basis der Verständigung und Zusammenarbeit mit den USA suchen müssen. Dabei muss er sich stärker als bisher auf die vielen Austauschprogramme und Gesprächsforen stützen, die auf zivilgesellschaftlicher Ebene in den letzten zwei Jahrzehnten aufgebaut und gepflegt wurden.“ (MAAß 2005b) Betont wird außerdem, dass die Auswärtige Kulturpolitik sich wieder deutlicher an den Zielen der Außenpolitik orientieren solle: „Die Wahlkampfdiskussion um eine Verlagerung der auswärtigen Kulturarbeit aus dem Außenministerium in ein mögliches Bundeskulturministerium hat viel Verwirrung gebracht. Nur im Auswärtigen Amt ist die Auswärtige Kulturpolitik richtig angesiedelt, denn sie ist untrennbar mit den anderen außenpolitischen Aufgaben verknüpft und nimmt ihre unterstützende Funktion in enger An- und Einbindung in das Auswärtige Amt wahr.“ (ebd.) Inzwischen lassen sich die Schwerpunktsetzungen der neuen Bundesregierung klarer konturieren. Bundesaußenminister Steinmeier verwies in einem Beitrag vom Mai 2006 darauf, dass Inhalte und Instrumente der Auswärtigen Kulturpolitik den Erfordernissen 23 Bundeskanzlerin Angela Merkel machte in der Regierungserklärung vom 30. November 2005 keine näheren Ausführungen zur Außenkulturpolitik (BT-Plenarprotokoll 16/4: 83), ebenso wenig ging Bundesaußenminister Steinmeier auf dieses Thema ein (BT-Plenarprotokoll 16/4 vom 30. 11. 2005: 121ff.). Auch von Bernd Neumann, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Kultur-Debatte zur Regierungserklärung gab es keine Aussagen zur AKP (BT-Plenarprotokoll 16/5 vom 1. 12. 2005: 295ff.). Einzig die Abgeordnete Griefahn stellte fest: „Einmütig haben sich alle Fraktionen dazu bekannt, die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik als tragende dritte Säule der deutschen Außenpolitik weiter zu stärken. Eine sichere Finanzierung und starke Mittlerorganisationen wie das Goethe-Institut und die deutschen Auslandsschulen sind hier ganz wichtig.“ (BT-Plenarprotokoll 16/5 vom 1. 12. 2005: 295ff.)/ - 17 - des 21. Jahrhunderts angepasst werden müssten.24 Es gehe vor allem darum, die vorhandenen Kompetenzen besser zu vernetzen und gleichzeitig die Strukturen den neuen weltpolitischen Entwicklungen anzupassen. Dazu soll vor allem der Wissenschaftsstandort Deutschland stärker einbezogen werden. Das Auswärtige Amt wird hierzu im laufenden Jahr 25 Millionen Euro zusätzlich für Forschung und Entwicklung in der Wissenschafts- und Hochschulzusammenarbeit einsetzen. Mit diesen Projekten sollen über die Alexander von Humboldt-Stiftung Wissenschaftler aus islamisch geprägten Ländern und aus Schwellenländern Asiens gefördert werden. Außerdem sollen verstärkt Nachwuchswissenschaftler aus den noch neuen EU-Mitgliedstaaten und den Kandidatenstaaten unterstützt werden (STEINMEIER 2006). Bestätigt werden die bisherigen Ankündigungen hinsichtlich der regionalen Schwerpunktsetzung : „Wir setzten zugleich einen Schwerpunkt in Weltregionen, in denen wir bislang kulturpolitisch noch stark unterrepräsentiert sind. Das gilt immer noch für unsere Nachbarn in Mittel- und Osteuropa, aber für die dynamischen Wachstumsregionen in Asien und die Flächenstaaten China und Indien im Besonderen.“ (ebd.) Damit verbunden ist ein weiterer Akzent: Neue Schwerpunkte soll es besonders dort geben, wo Deutschland bislang kulturpolitisch noch unterrepräsentiert ist. Das gilt zu einen für die Nachbarstaaten in Mittel- und Osteuropa, zum andern aber auch für die dynamischen Wachstumsregionen in Asien und die Flächenstaaten China und Indien. Zu den regionalen Schwerpunkten werden auch jene Regionen gezählt, in denen Kultur- und Bildungspolitik einen wichtigen Beitrag für nachhaltige Friedensarbeit und Konfliktprävention leistet (ebd.). Steinmeier betonte in diesem Zusammenhang, dass sich in einem solchen neuen Umfeld sich auch das Goethe-Institut neu positionieren müsse. Dabei gelte auch hier, dass Inhalte und Instrumente neu strukturiert werden müssten: „Mittelpunkt der Goethe-Arbeit bleiben die an Deutschland, seiner Sprache und Kultur interessierten Menschen und der kulturelle Austausch mit ihnen. Hierbei ist auch im internationalen Maßstab die weltweite Präsenz einer der großen Vorteile des Goethe-Instituts. Sie ist Dreh- und Angelpunkt eines umfassenden Kontaktnetzes und gibt der deutschen Kultur im Ausland ein ´Gesicht´ und eine Adresse.“ (ebd.) Auf dieser Grundlage lohne es sich, darüber nachzudenken , wie die Instrumente des Goethe-Institutes verbessert, angepasst oder erneuert werden könnten, um den inhaltlichen Auftrag zu erfüllen. Dabei müssten auch innovative Ideen und Ansätze zum Zug kommen. Zu berücksichtigen sei aber auch die angespannte finanzielle Lage der öffentlichen Hand. Deshalb müsse zusätzlich die Rolle der privaten Partner gestärkt werden. Mittelfristig solle jedoch für eine Trendumkehr der in 24 Dazu soll am 26. Oktober dieses Jahres im Auswärtigen Amt eine Konferenz einberufen werden, die diesen Themen widmen wird. - 18 - den letzten Jahren sinkenden Ausgaben für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik gesorgt werden (ebd.). Inzwischen hat eine lebhafte Debatte über die konzeptionelle Ausrichtung der auswärtigen Kulturarbeit eingesetzt. Auch das Goethe-Institut diskutiert über eine strukturelle Neuorientierung. Am 3. Mail 2006 haben Präsidentin und Vorstand des Instituts ihre Sicht auf die globalen Herausforderungen und die schwierige finanzielle Situation des Goethe-Instituts dargelegt. Gleichzeitig legten sie Elemente eines Konzepts vor, das die Institution zukunftsfähig machen soll. Als wichtigste Ziele nannten sie die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit des Goethe-Instituts in einer veränderten Welt und die Konsolidierung des Haushalts. Gleichzeitig hatte an diesem Tag eine außerordentliche Präsidiumssitzung stattgefunden, in der die Pläne zur Zukunftssicherung des Goethe- Instituts mit den Vertretern des Auswärtigen Amtes kontrovers diskutiert wurden und kein Beschluss gefasst werden konnte. Uneinig waren sich die Vertreter des Goethe- Instituts und des Auswärtigen Amtes nicht in inhaltlichen Fragen. Unklarheit bestand allerdings in der Frage, wie das Auswärtige Amt die Zukunftssicherung des Goethe- Institut gewährleisten wird (Erhöhung der Zuschüsse vs. Veränderung des Netzwerks). Der Vorstand machte deutlich, dass ein immer weniger aktives Netzwerk, das kaum noch Mittel für die inhaltliche Gestaltung und für sichtbare und nachhaltige Programme hat, für das Goethe-Institut keine akzeptable Alternative darstelle.25 Die inhaltliche Neuorientierung wurde vom Generalsekretär des Instituts, Hans-Georg Knopp, dargelegt. Ausgangspunkt für die Anpassung der Leitlinien sind die neuen kulturpolitischen Herausforderungen, die sich vor allem in der Herausbildung von neuen internationalen kulturellen Gravitationszentren offenbaren. Hierzu zählen insbesondere China, Indien und der arabisch-islamische Raum. Das Netzwerk des Goethe-Instituts müsse sich in diesem Zusammenhang einer grundsätzlichen Analyse unterziehen. Gleichzeitig müsse die Arbeit in einigen Weltregionen neu definiert werden; es gehe um die Frage, mit welchen Formaten und mit welchen Konzepten dies geschehen könne. Ein besonderes Problem sei dabei, dass die europäischen kulturellen Deutungsmuster im Rahmen des Kulturaustausches nicht mehr ohne weiteres als universell gültige Maßstäbe Eingang finden könnten. Vielmehr beriefen sich die Eliten dieser Regionen „inzwischen auf ihren eigenen Universalismus und die eigene kulturelle Moderne“. (KNOPP 2006) Unklar blieben die Aussagen zum kontrovers diskutierten Thema der Repräsentanz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Verwiesen wurde zwar darauf, dass sich das Goethe-Institut nicht aus Europa zurückziehen werde (ebd.). Deutlich wurden aber 25 Vgl. dazu die Informationen unter http://www.goethe.de/prs/prm/de1414540.htm. - 19 - auch die beabsichtigten strategischen Veränderungen für Europa, die zu einer Abkehr der bisherigen Formen der kulturellen Kooperation in Europa führen könnten: „Wir wollen in Westeuropa die Ausgaben für Infrastrukturen reduzieren, um Mittel für die kulturelle Programm- und Informationsarbeit sowie für die Bildungskooperation und die aktive Lobbyarbeit freizusetzen.“ (ebd.) In der Konsequenz bedeutet dies, dass in der Region Westeuropa, aber auch in Nord- und Lateinamerika die vorhandenen Strukturen abgebaut werden müssten. Der Abbau soll nach Möglichkeit durch die Schaffung von kostengünstigeren bzw. kostenneutralen Ersatz-Strukturen begleitet werden. Bisher sind keine Pläne bekannt geworden, was an die Stelle der bisherigen Strukturen treten könnte. Dagegen betonte die Mitgliederversammlung des Goethe-Instituts, die am 13. Juni 2006 stattfand, in einer Resolution, dass sie eine Finanzierung der neuen Aufgaben durch den Rückbau vorhandener Präsenzen in Europa strikt ablehne. Das Gremium forderte die maßgeblichen Politiker mit Nachdruck dazu auf, der fortgesetzten Vernachlässigung auswärtiger Kulturarbeit ein Ende zu machen und weiteren Schaden von ihr abzuwenden. Zugleich werden Präsidium und Vorstand des Goethe-Instituts ermutigt, auf dieser Grundlage eine Umstrukturierung des Goethe-Instituts fortzusetzen, welche insbesondere das Verhältnis von institutionellen Mitteln und Projekt- bzw. Programmmitteln auch hinsichtlich der Anzahl der Standorte eigener Institute neu ordnet.26 26 Insgesamt wurde in der Resolution der Mitgliederversammlung des Goethe-Instituts vom 13. Juni 2006 festgehalten: „Die Mitgliederversammlung des Goethe-Instituts als dessen unabhängiges oberstes Aufsichtsorgan nimmt mit großer Besorgnis die finanzielle Lage des Goethe-Instituts zur Kenntnis. In Folge jahrelang fortgesetzter Mittelkürzungen ist das Institut kaum noch im Stande, seinen Verpflichtungen zur Pflege der deutschen Sprache im Ausland und zur Förderung der internationalen kulturellen Zusammenarbeit wenigstens im bisherigen Umfang gerecht zu werden. Um seine dramatisch gewachsenen Aufgaben an außereuropäischen Standorten erfüllen zu können, braucht das Goethe-Institut dringend zusätzliche Mittel. Eine Finanzierung dieser neuen Aufgaben durch den Rückbau vorhandener Präsenzen in Europa hat die Mitgliederversammlung ausdrücklich abgelehnt. Sie fordert die maßgeblichen Politiker deshalb mit Nachdruck dazu auf, der fortgesetzten Vernachlässigung auswärtiger Kulturarbeit ein Ende zu machen und weiteren Schaden von ihr abzuwenden . Zugleich ermutigt sie das Präsidium und den Vorstand des Goethe-Instituts, auf dieser Grundlage eine Umstrukturierung des Goethe-Instituts fortzusetzen, welche insbesondere das Verhältnis von institutionellen Mitteln und Projekt-/Programmmitteln auch hinsichtlich der Anzahl der Standorte eigener Institute neu ordnet.“ - 20 - 5. Literatur AUSWÄRTIGES AMT (Hrsg.) (2001). Forum: Zukunft der Auswärtigen Kulturpolitik (Reader der Veranstaltung zur Präsentation der Konzeption 2000 am 4. Juli 2000 in Berlin). Berlin: Auswärtiges Amt BARTSCH, Sebastian (1998). Politische Stiftungen: Grenzgänger zwischen Gesellschafts- und Staatenwelt. In Wolf- Dieter Eberwein & Karl Kaiser (Hrsg.), Deutschlands neue Außenpolitik, Band 4: Institutionen und Ressourcen (pp. 185- 198). München: R. Oldenbourg Verlag. 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