Deutscher Bundestag Internetsperren für kinderpornographische Inhalte Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste © 2010 Deutscher Bundestag WD 10 – 042/10 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 – 042/10 Seite 2 Internetsperren für kinderpornographische Inhalte Verfasserin: Ausarbeitung: WD 10 – 042/1010 – 042/10 Abschluss der Arbeit: 12. April 2010 Fachbereich: WD 10: Fachbereich Kultur, Medien und Sport Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 – 042/10 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Aktueller Hintergrund 4 2. Verfügbarkeit kinderpornographischer Inhalte im Internet 4 3. Verfügbarkeit kinderpornographischer Inhalte in Tauschbörsen 6 4. Internetsperren im internationalen Vergleich 6 4.1. Wirksamkeit von Internetsperren 6 4.2. Zur Kritik an der Wirksamkeit von Internetsperren 8 5. Löschen und Verweildauer von pornographischem Material im Internet 8 6. Zur Arbeit von Interpol und Inhope im Kampf gegen Kinderpornographie 9 7. Serverstandorte für kinderpornographische Inhalte 9 8. Verzeichnis der Anlagen 10 9. Weiterführende Literaturhinweise 11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 – 042/10 Seite 4 1. Aktueller Hintergrund Am 29. März 2010 hat die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen, mit denen die EU-Staaten verpflichtet werden sollen, Strafen für Sexualstraftäter zu verschärfen. So soll beispielsweise auch ein neuer Straftatbestand wie das „Grooming“, womit die Kontaktaufnahme zu Kindern via Internet zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs gemeint ist, unter Strafe gestellt werden.1 Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, den Zugang zu diesen Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates2 entspricht in seiner Zielrichtung dem von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) durchgesetztem Gesetz zur Sperrung von Seiten mit Kinderpornographie (Zugangserschwerungsgesetz) 3. Das Zugangserschwerungsgesetz, obgleich vom Deutschen Bundestag in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 angenommen, vom Bundespräsidenten ausgefertigt, verkündet und am 23. Februar 2010 in Kraft getreten, wurde von der Regierung ausgesetzt . Dieses Gesetz sieht beispielsweise die Führung von Sperrlisten durch das Bundeskriminalamt vor. Die FDP vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass das Löschen von Webseiten der bessere Weg zum Schutz der Opfer sei und hatte sich vor der Bundestagswahl gegen ein Gesetz für Internet-Sperren ausgesprochen.4 Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Gesetzesinitiative, die - entgegen der Brüssler Initiative – auf das Löschen von einschlägigen Webseiten konzentriert ist. Im Folgenden soll auf einzelne Aspekte, die im Zusammenhang mit dieser Diskussion relevant werden können, eingegangen werden. 2. Verfügbarkeit kinderpornographischer Inhalte im Internet Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es sich bei kinderpornographischen Inhalten im Internet um Inhalte handelt, deren Verbreitung, Erwerb und Besitz einen Straftatbestand darstellen5. Zu der tatsächlichen Zahl der verfügbaren Internetseiten gibt es unterschiedliche Angaben. Schätzungen zufolge soll es in Deutschland bis zu 450000 Seiten mit kinderpornographischen Inhalten geben (Financial Times Deutschland, 30.03.2010). Die EU Kommission weist in der eingangs genannten Pressemeldung darauf hin, dass täglich 200 neue Bilder mit Kinderpornographie ins Netz gestellt würden. Dies bedeutet, dass die Zahl immer variieren muss. 1 In der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29. März 2010 (IP/10/379) wird darauf hingewiesen , dass Studien darauf hindeuten, dass 10 % bis 20 % der Kinder in Europa während ihrer Kindheit in der einen oder anderen Form sexuell missbraucht werden. 2 KOM(2010)94 endgültig. 3 Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (ZugErschwG) vom 17. Februar 2010 (BGBl. I S. 78). 4 FDP will Gesetz für Internet-Sperren stoppen, RP online vom 17.09.2009. 5 Die einzelnen Bestimmungen und Straftatbestände werden vom BKA aufgeführt unter: http://www.bka.de/profil/faq/fragen01.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 – 042/10 Seite 5 In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) aus dem Jahr 20086 heißt es, dass eine deutliche Zunahme der Fallzahlen im Bereich der Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) registriert worden sei (+14,5 Prozent auf 18.264 Fälle). Allerdings habe der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB um -24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 um 94,3 Prozent zugenommen hatte. Im Einzelnen enthält die Statistik folgende Angaben: PKS 2008 Strfr. Schl. Straftaten(gruppen) Erfasste Fälle Steigerungsrate Absolut in % AQ % 2008 2007 2008 2007 131600 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB 81 103 -22 -21,4 92,6 89,3 143200 Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs -/bandenmäßiges Handeln gemäß § 184 b Abs. 3 StGB 123 347 -224 -64,6 55,3 82,7 143300 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184 Abs. 2 und 4 StGB 6706 8832 -2125 -24,1 94,2 93,1 Bei den Straftaten mit Tatmittel Internet (insg. 167.451 Fälle) wurden unter der Rubrik „Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) 6,2 % registriert. Hier gibt es allerdings keinen Nachweis über den Anteil kinderpornographischer Schriften. Das Bundeskriminalamt unterhält sei 1999 eine Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen (ZaRD) sowie eine „Zentralstelle Kinderpornographie“, die im Einzelfall 100.000 Zugriffe auf inkriminierte Dateien binnen Tagesfrist feststellen konnte. Auf diese Zahl wird in der Stellungnahme des Bundeskriminalamtes Wiesbaden zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen – BT-Drs. 16/12850 – hingewiesen .7 6 Die Kriminalstatistik 2008 ist abrufbar unter: http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/Pressemitteilungen /DE/2009/mitMarginalspalte/06/pks2008.html. Eine Statistik für das Jahr 2009 liegt hier nicht vor. BMI wurde bezüglich neueren Zahlenmaterials angeschrieben. 7 Die Stellungnahme ist Ausschussdrucksache 16(9)1549 des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 25. Mai 2009. Bezugnehmen auf die ZaRD gibt es eine wiki-Seite mit dem Titel „Dimension der Kinderpornographie im Internet, die eine graphische Darstellung zu einzelnen Fallgruppen enthält. Vgl.: http://www.tschlotfeldt.de/elearning-wiki/Dimension_der_Kinderpornographie_im_Internet. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 – 042/10 Seite 6 3. Verfügbarkeit kinderpornographischer Inhalte in Tauschbörsen Über Tauschbörsen, die sogenannten „peer2peer-Plattformen“ (P2P-Tauschbörsen) werden weltweit große Datenmengen an kinderpornographischem Material übermittelt. So weist die Wirtschaftsinitiative NAIN – no abuse in internet8 darauf hin, dass laut einer Studie der TopTenReview Inc. allein im Tauschbörsennetzwerk „Gnutella“ täglich mehr als 116.000 Suchanfragen nach Kinderpornographie getätigt werden. Auf ihrer Internetseite ist zu lesen, dass einschlägige Suchbegriffe aber auch vermeintlich harmlose „Keywords“ – wie die Eingabe der Namen von Größen des internationalen Pops in den peer-to-peer-Netzwerken zu kinderpornographischen Bildern und Videos führen. Die Zahl der Fälle, in denen sich peer-to-peer-Nutzer auf der rechtswidrigen Suche nach aktuellen Musik-Hits und Kinofilmen ungewollt Kinderpornographie auf den Rechner ziehen, steige9. Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt (Drucksache 16/13347 Nr. 16), dass nach Erkenntnissen des BKA praktisch alle Datendienste des Internets in unterschiedlicher Intensität zur Verbreitung kinderpornographischen Materials genutzt würden, sofern diese die Versendung von Bild- bzw. Videodateien technisch ermöglichen. Quantitative Schwerpunkte bei der Verbreitung von Kinderpornographie bilden derzeit einerseits Tauschbörsen und andererseits (kommerzielle) kinderpornographische Webseiten. 4. Internetsperren im internationalen Vergleich 4.1. Wirksamkeit von Internetsperren Erfahrungen mit Internetsperren kann es in Länder geben, in denen diese bereits angewandt werden . Informationen hierzu finden sich in der Stellungnahme des Bundeskriminalamtes Wiesbaden zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen .10 Hier heißt es: „Access-Blocking wird im Ausland u.a. in folgenden Ländern durchgeführt: → Großbritannien seit 2004 → Norwegen seit 2004 → Schweden seit 2005 → Dänemark seit 2005 → Schweiz seit 2006 → Finnland seit 2007 In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornographie gesperrt. Die Sperrung erfolgt auf der Basis von Verpflichtungserklärungen der Provider. Mit Ausnahme Großbritanniens (hier ist die NGO „Internet Watch Foundation“ dafür zuständig) wird in 8 http://www.naiin.org/de/content/kinderpornografie/s3.php. 9 Top 10 Internet Pornography Statistics ist abrufbar unter: http://internet-filter-review.toptenreviews .com/internet-pornography-statistics.html. 10 Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, Ausschussdrucksache 16(9)1549 S. 8ff. vom 25. Mai 2009. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 – 042/10 Seite 7 allen andern Ländern die Liste der zu sperrenden Webseiten durch die nationale kriminalpolizeiliche Zentralstelle geführt und bestückt. Geblockte Zugriffe pro Tag (soweit Statistiken geführt werden) in → Schweden 50.000 → Großbritannien 35.000 → Norwegen 15.000 – 18.000 → Dänemark 3.000 Erfahrungen mit der Sperrung kinderpornographischer Webseiten liegen u.a. in Norwegen und Dänemark vor, wo Zugangserschwerungen für kinderpornographische Inhalte im Internet ohne gesetzliche Regelung seit 2004 (Norwegen) bzw. 2005 (Dänemark) praktiziert werden: Hinsichtlich der Frage, wie hoch der Anteil der Internetuser ist, die durch das Access- Blocking tatsächlich davon abgehalten werden, sich Zugang zu Kinderpornographie im Internet zu verschaffen, ist allerdings festzustellen, dass weder in Dänemark noch in Norwegen empirische Studien vorliegen. Die aktuelle dänische Sperrliste (Stand Mai 2009) umfasst 5.008 Domains. Davon sind regelmäßig ca. 1.000 – 1.200 Domains verfügbar. Pro Jahr gelangen in Dänemark durchschnittlich ca. 2.000 Domains auf die Sperrliste. In Norwegen wurden seit Aufnahme des Access-Blocking im Jahr 2004 ca. 8.000 Domains als kinderpornografisch eingestuft. Im Jahr 2008 wurden rund 135 Domains pro Monat der Sperrliste hinzugefügt. Insgesamt ist die Zahl der abgewehrten Zugriffsversuche in Norwegen über die vergangenen Jahre leicht angestiegen. Dies ist jedoch – angesichts der weiter voranschreitenden Nutzung des Internet sowie der „nachwachsenden“ Internet-Nutzer – weniger ein Anzeichen für eine mangelhafte Wirksamkeit der Maßnahme als vielmehr ein Beleg für deren weitere Notwendigkeit. In Dänemark und Norwegen wird die Einschätzung des Bundeskriminalamtes geteilt, dass das World Wide Web den Einstieg für die Nutzung des Internet darstellt. Genau hieraus ergibt sich die Bedeutung des Access-Blocking. Wird in diesem Bereich des Internet der Zugang zu kinderpornographischem Material erschwert, und hier bereits Nutzern die Stopp-Seite angezeigt, ist eine abschreckende Wirkung möglich. In Dänemarkt und Norwegen räumen die Provider den Polizeibehörden Zugriff auf die dort vorliegenden (anonymisierten) Statistiken ein. Dies ermöglicht der Polizei Auswertungen zu den sogenannten „Referrers“ (Verweisen, von welcher Webseite ein Nutzer auf die beblockte Adresse gelangte), wodurch auch die eigentlichen Speicherorte der mittels einer Vielzahl von Webseiten beworbenen kinderpornografischen Archive bekannt und in der Folge auf die Sperrlisten aufgenommen werden. Die „Referrer“ stellen die größte Informationsquelle für die Erweiterung der Sperrlisten dar, was weitere aktive Recherchen nach kinderpornografischen Webseiten nahezu entbehrlich macht. Die Bereitstellung der „Referrer“ wurde im Rahmen der Vertragsverhandlungen der AG Acces-Blocking bereits zu einem frühen Zeitpunkt unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken durch die deutschen Provider abgelehnt.“ Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 – 042/10 Seite 8 4.2. Zur Kritik an der Wirksamkeit von Internetsperren Die Wirksamkeit von Sperrlisten wird vielerorts bezweifelt. So vertritt der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft die Auffassung, dass im Kampf gegen Kinderpornographie Internet -Sperren wirkungslos seien.11 An anderer Stelle wird darauf verwiesen, dass es in Norwegen eine Initiative gegeben hat, der sich auch andere Länder angeschlossen hätten, bei der Providern eine DNS-Sperre angeboten wurde. Da letztendlich aber zahlreiche Provider diese Maßnahme nicht unterstützen wollten, wird die Maßnahme insgesamt als nicht wirkungsvoll beurteilt.12 Auch ein Vertreter der schwedischen Polizei hat die Wirksamkeit der dort seit circa vier Jahren eingerichteten Internetsperren gegen Kinderpornographie infrage gestellt, da es problemlose Umgehungsmöglichkeiten gibt.13 Gegner von Internetsperren verweisen darauf, dass mit Sperrlisten nicht nur pornographische Inhalte wie gewünscht gesperrt würden, sondern teilweise auch andere Inhalte betroffen seien. Um Nebenwirkungen zu vermeiden, sei das Löschen bzw. die Beseitigung von kinderpornographischen Angeboten vorzuziehen. 5. Löschen und Verweildauer von pornographischem Material im Internet In der Diskussion um das Löschen oder Sperren von Webseiten mit pornographischem Inhalt wird auch darauf verwiesen, dass die Verweildauer dieser Seiten trotz Bekanntheit ihres Inhalts bei den zuständigen Stellen, als zu lang einzuschätzen sei. So kritisiert der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur), dass organisatorische Gründe und Rücksichtnahmen des BKA auf die Dienstwege bei der Polizei das Löschen von pornographischen Webseiten verzögern bzw. verhindern würden14. Zu dem Ergebnis, dass kinderpornographische Webseiten länger im Netz verbleiben würden als andere illegale Inhalte, kommt auch eine Studie der Universität Cambridge.15 Einer Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge soll das BKA angewiesen worden sein, Statistiken über Löschversuche und ihre Erfolge zu führen16; das Ziel dabei ist, das Löschen ausländischer Webseiten zu verbessern. Auch BKA Präsident Ziercke weist auf Probleme bei der Löschung von Webseiten, die im Ausland liegen hin. Der Erfolg sei „ sehr begrenzt “, da die Seiten nach drei bis fünf Tagen verschwänden, um dann an anderer Stelle in leicht veränderter oder auch identischer Form wieder aufzutauchen.17 Auf Möglichkeiten einer 11 FITUG e.V. Pressemeldung und Hintergrundinformationen Kinderpornographie und Internet-Sperren vom März 2009, abrufbar unter: http://www.fitug.de/news/pes/fitug-20090325.de.Pressemeldung-Internet -Sperren.pdf. 12 Die Maßnahmen, die in einzelnen Ländern ergriffen wurden beschreibt eine Pressemeldung von heise online, Kinderporno-Sperren im internationalen Vergleich, vom 20. 02.2009. 13 Schwedens Polizei: Kinderpornofilter sind wenig wirksam, abrufbar unter: http://www.golem .de/0903/66188.html. Die schwedische Filterliste ist im Internet verfügbar unter: http://maraz .kapsi.fi/sisalto-en.html. 14 http://ak-zensur.de/2009/06/bka-dienstweg.html. Der Beitrag der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, auf dem in dieser Meldung verwiesen wird, ist auf abgeordnetenwatch.de nicht mehr verfügbar. 15 Tyler Moore and Richard Clayton (2008), The Impact of Incentives on Notice and Take-down, abrufbar unter: http://www.cl.cam.ac.uk/%7Ernc1/takedown.pdf. (siehe Anlage). 16 Schneller als die Strafverfolger, FAZ vom 29. 03.2010. 17 Kinderporno-Dilemma: Löschen ausländischer Internet-Seiten sehr schwierig, sagt BKB-Präsident Ziercke, Meldung vom 18. März 2010, abrufbar unter: http://www.techfieber.de/2010/03/18/kinderporno -dilemma-loschen-auslandischer-internet-seiten-sehr-schwierig-sagt-bka-prasident-ziercke/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 – 042/10 Seite 9 Änderung der bestehenden Praxis weist auch ein Gutachten des Fachbereichs WD 3 hin, auf das in diesem Zusammenhang verwiesen wird.18 6. Zur Arbeit von Interpol und Inhope im Kampf gegen Kinderpornographie Auf der Generalversammlung von Interpol vom 10. bis 15. Oktober 2009 in Singapur haben die Delegierten eine Resolution verabschiedet, nach der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, technologische Hilfsmittel wie Zugangsblockaden für Webseiten, die Bilder von Kindesmissbrauch enthalten, zu nutzen. Das Generalsekretariat von Interpol will außerdem die nationalen Einheiten unterstützen, indem eine Liste von Internetadressen und Internetseiten geschaffen wird, die auf entsprechende Bilder mit kinderpornographischem Inhalt hinweist19. Für eine derartige Liste hatten sich bereits die Delegierten der 38. Europäischen Regionalkonferenz der IKPO-Interpol vom 27. – 29. 05. 2009 in San Marino ausgesprochen.20 Zu seinem zehnjährigen Bestehen hatte die Organisation INHOPE in einer Pressemeldung bekanntgegeben , dass sie erfolgreich kriminelle Inhalte im Internet beseitigt habe: „Die Mitglieder von INHOPE sind Hotlines aus über 30 Nationen weltweit, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Beschwerden von Internetnutzern über illegale Internet-Inhalte entgegen zu nehmen, zu prüfen und gegebenenfalls durch Kontakt zu Providern und Strafverfolgungsbehörden für die Löschung der Daten zu sorgen. Laut Angaben des Netzwerks haben die INHOPE-Mitglieder bereits mehr als 3 Millionen Beschwerden bearbeitet“.21 Wie diese Arbeit im Einzelfall aussehen kann geht aus einer Befragung an die Beschwerdestelle durch die Organisation Mogis e.V. hervor, die von dieser veröffentlicht wurde22. 7. Serverstandorte für kinderpornographische Inhalte Eine Suche nach Serverstandorten für kinderpornographische Inhalte führt zu einem Bild von Frau von der Leyen mit dem Hinweis „Zensurala“. 23 Es muss insofern auf die in der Pressemeldung des FITUG e.V. zum Thema Internet-Sperren verwiesen werden. Hier heißt es: „So kommt Florian Walter nach der Zusammenfassung mehrerer Sperr-Listen auf die folgenden Zahlen: 71 % (3947) der Server stehen in den USA, 7,6% (423) in Australien, 6% (333) in den Niederlanden und 5,8% (321) in Deutschland.“24 18 Heise online, Gutachten. BKA könnte mehr zum Löschen von Kinderpornos beitragen, Meldung vom 18. 06. 2009 (das Gutachten ist als Anlage beigefügt). 19 http://www.interpol.int/public/ICPO/PressReleases/PR2009/PR200994.asp. 20 http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/7/1418900/bundeskriminalamt. 21 http://mobil.teltarif.de/inhope-kinderschutz-beschwerdestelle/news/36366.html. 22 http://mogis.wordpress.com/2009/05/29/antwort-der-internet-beschwerdestelle/. 23 https://scusiblog.org/?p=330. 24 Pressemeldung des FITUG e.V. zum Thema Internet-Sperren, Seite 3. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 – 042/10 Seite 10 Voraussetzung für eine Verfolgung der Täter sind allerdings auch bestehende gesetzliche Bestimmungen , die den Besitz oder den Erwerb kinderpornographischer Materialien unter Strafe stellen . In diesem Zusammenhang ist auf eine Untersuchung des International Centre for Missing & Exploited Children hinzuweisen, die eben diese Voraussetzungen beprüft hat. Die in 184 Interpol Mitgliedstaaten durchgeführte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als die Hälfte dieser Länder (95) keine Gesetze bezüglich Kinderpornographie haben. In vielen anderen Staaten seien bestehende Gesetze zudem nicht ausreichend25. Rochus Wessels, der Sperrlisten ausgewertet und in Beziehung zu in einzelnen Staaten existierenden Gesetzen gestellt hat, fasst seine Ergebnisse wie folgt zusammen: „Die Server, zu denen einige Staaten den Zugang wegen mutmaßlicher Verbreitung von Kinderpornographie blockieren, stehen fast immer, d.h. zu über 99% in Staaten, in denen Gesetze zur Bekämpfung der Kinderpornographie existieren oder Staaten, die der Schaffung entsprechender Gesetze zugestimmt haben.“26 Eine Verfolgung der Täter, bzw. Sperrverfügungen gegen die Provider ist in Staaten möglich, in denen entsprechende Reglungen existieren. 8. Verzeichnis der Anlagen ► WD 3 – 3000 – 211/09, Zulässigkeit des Versendes von sog. „abuse Emails“ durch das Bundeskriminalamt an außereuropäische Host-Provider, Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Ausarbeitung von 25 Vgl. die Pressemeldung zur Studie ist abrufbar unter: http://www.icmec.org/missingkids/servlet/NewsEvent Servlet?LanguageCountry=en_X1&PageId=2338, die Studie selbst ist abrufbar unter: http://www.missingkids .com/en_US/documents/CP_Legislation_Report.pdf. Eine Kurzfassung ist abrufbar unter: http://www.icmec.org/en_X1/pdf/SummerNewsletter2006formatted.pdf. 26 Wessels, Rochus, Netzsperren sind vermeidbar, 15. April 2009, https://scusiblog.org/wp-content/uploads /2009/04/kp-gesetze-101.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 – 042/10 Seite 11 ► Schreiben des BMI an das BKA vom 17. Februar 2010. ► FITUG e.V., Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft, Pressemeldung und Hintergrundinformationen Kinderpornographie und Internet-Sperren, März 2009. ► International Centre for Missing & Exploiting Children, Child Pornography Not a Crime in Most Countries, Progress Report Summer 2006. ► Heiliger, Anita, (2005), Zur Pornografisierung des Internets und Wirkungen auf Jugendliche . Aktuelle internationale Studien, Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, 23. Jahrgang, Heft 1+2, 131-140. ► Moore, Tyler / Clayton, Richard (2008), The Impact of Incentives on Notice and Takedown . ► Sieber, Ulrich (2009), Sperrverpflichtungen gegen Kinderpornografie im Internet.: Bewertung und Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs BT-Drucks. 16/12850 vom 5.5.2009, Juristenzeitung : JZ – 64, 13, 653 – 662. ► Stewen, Marcus (2008), Die Herausforderung Internet – Dargestellt an den Deliktsbereichen Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern, Der Kriminalist, 5, 209 – 216. ► Wessels, Rochus (2009), Netzsperren sind vermeidbar, abrufbar unter: https://scusiblog.org/wp-content/uploads/2009/04/kp-gesetze-101.pdf. 9. Weiterführende Literaturhinweise Kuhnen, Korinna, (2007), Kinderpornographie und Internet, Medien als Wegbereiter für das (pädo-)sexuelle Interesse am Kind? Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, Göttingen u.a., BT-Bibliothekssignatur : P 5127047. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 – 042/10 Seite 12 Sieber, Ulrich / Nolde, Malaika (2008), Sperrverfügungen im Internet. Nationale Rechtsdurchsetzung im globalen Cyberspace? Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Band 113, Freiburg. BT-Biliothekssignatur: P 5124111.