Formen und Instrumente der öffentlichen Kulturförderung in Deutschland einschließlich Hilfen der Europäischen Union - Ausarbeitung - © 2006 Deutscher Bundestag WD 10 - 038/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Formen und Instrumente der öffentlichen Kulturförderung in Deutschland einschließlich Hilfen der Europäischen Union Ausarbeitung WD 10 – 038/06 Abschluss der Arbeit: 31.05.06 Fachbereich WD 10: Kultur und Medien Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. Inhalt 1. Formen der Kulturförderung in Deutschland 3 2. Träger-, Rechtsformen, Finanzierungsarten 4 3. Die Europäische Union als Förderer des Kulturaustausches 5 3.1. Kultur 2000 5 3.2. Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von kulturellen Einrichtungen 6 3.3. Weitere Programme (Auswahl) 7 4. Adressen und Hilfen 9 5. Literatur und Handreichungen 13 - 3 - 1. Formen der Kulturförderung in Deutschland In Deutschland ist die öffentliche Förderung von Kunst und Kultur eine der Kernaufgaben staatlichen Handelns. Deutschland verfügt über eine äußerst vielfältige und vitale Kulturszene sowie ein eng geknüpftes Netz an Kultureinrichtungen und kulturellen Angeboten. Dazu gehören neben einer fast unüberschaubaren Zahl von Museen und Sammlungen, Bibliotheken und Archiven, Theatern, Kinos, Orchestern und Chören auch eine Vielzahl von soziokulturellen Zentren, Heimatvereinen und anderen kulturellen Einrichtungen. Anders als in vielen anderen Ländern gehört die öffentliche Kulturförderung zu den wenigen Politikfeldern, die von den jeweiligen Gebietskörperschaftsebenen in Gemeinden, Ländern und Bund weitgehend souverän und nach eigenen Zielsetzungen gestaltet werden kann. Diese kulturföderalistische Praxis hat zu einer breiten künstlerischen und kulturellen Infrastruktur in allen Regionen Deutschlands geführt. Als Schwerpunkte der Kulturförderung lassen sich folgende Bereiche unterscheiden: Unterhalt öffentlicher Institutionen (z.B. Theater, Museen, Bibliotheken), die vorrangig der Kulturvermittlung dienen, indirekte Kulturförderung durch Schaffung günstiger rechtlich-sozialer Rahmenbedingungen (z.B. im Steuer-, Sozial- und Medienrecht, durch eine Ermäßigung von Eintrittspreisen für bestimmte Gruppen oder auch durch bestimmte Angebote der Schulen und Hochschulen), direkte wirtschaftliche Hilfen im Kultur- und Mediensektor (vor allem im Bereich der Produktion und des Vertriebs von Filmen, durch Druckkostenzuschüsse, öfter auch schon bei der Ansiedlung von kulturwirtschaftlichen Betrieben und Multimedia-Produzenten oder durch Mieterlass für Räume) sowie Förderung „freier“ Kulturaktivitäten (z.B. durch Preise oder Stipendien für Künstler und Autoren, durch die Unterstützung privater Theater oder durch Hilfen für Amateurvereinigungen, Kunstvereine usw.). Die öffentlichen Haushalte des Staates und der Gemeinden verwenden den weitaus größten Teil ihrer Mittel zur Kulturförderung für Aufgaben der professionellen Kunstvermittlung und kulturellen Bildung. Die direkte Anregung der kulturellen Produktivität, etwa durch eine umfassende individuelle Künstlerförderung wie etwa in Skandinavien oder die forcierte Entwicklung aller Bereiche der Kulturwirtschaft (vor allem in Frankreich), sind hingegen kein Kennzeichen der deutschen Kulturförderpolitik. Neben der Kulturpolitik und -förderung der öffentlichen Hand gibt es eine umfangreiche und vielfältige Kulturarbeit und -förderung, die von öffentlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten, Institutionen der Wirtschaft und anderer - 4 - gesellschaftlicher Gruppen (Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden), von bürgerschaftlichen Organisationen und Initiativen, von Vereinen und von Privaten getragen wird. Dieses Netzwerk im intermediären Bereich zwischen den staatlichen Instanzen und der Kulturszene ist als komplementärer Sektor zum staatlichen Bereich unentbehrlich für eine lebendige und entwicklungsfähige Kultur in der Zivilgesellschaft. Der Pluralismus der Kulturträger gilt als Strukturelement des deutschen Kulturverfassungsrechts. Zunehmend gewinnt dabei auch der privatwirtschaftliche Sektor kulturpolitisches Gewicht: Nicht zuletzt unter dem steigenden Druck auf die Sozialhaushalte werden die Städte und Gemeinden gezwungen, Einsparungen vorzunehmen und neue Ausgabenschwerpunkte zu setzen. Die höhere Verantwortung und Ausgabenlast der Gemeinden für die Kulturfinanzierung ist auch einer der Gründe dafür, dass in den Gemeinden mit der Einführung neuer Steuerungsmodelle, der Umwandlung in Eigenbetriebe, die Handlungsspielräume für Kultureinrichtungen erweitert wurden. Gleichzeitig stellen neue Ansätze in der privat-kommerziellen und freigemeinnützigen Kulturproduktion neue Anforderungen. Dies zeigt sich etwa in einer Diversifizierung der Akteurs- und Beziehungsstrukturen in der Kulturlandschaft und der Entwicklung hin zu einer pluralen und aktivierenden Kulturpolitik. Seit einigen Jahren geht es dabei nicht mehr allein um die staatliche Förderung des kulturellen Lebens, zunehmend geht es auch um die Einbindung privater Akteure in den Bereich der Kultur. So ist heute das Kultursponsoring – neben dem traditionellen Mäzenatentum – zu einem wichtigen Teil der Kulturfinanzierung geworden. Dies gilt nicht zuletzt für die Finanzierung großer Kultur-Events. 2. Träger-, Rechtsformen, Finanzierungsarten Im Laufe der Zeit hat sich auch ein Fördersystem herausgebildet, das folgender Struktur entspricht: Die große Mehrzahl der traditionellen Kultur- und Bildungseinrichtungen von Theatern über Museen bis zu den Volkshochschulen wird von der öffentlichen Hand finanziert. Der frei-gemeinnützige Bereich ist ebenfalls zu unterschiedlichen Anteilen über Beihilfen und Projektmitteln von der öffentlichen Hand mitfinanziert. Er kann aber nur bestehen und sich weiter entwickeln durch ein ganzes System von weiteren Finanzierungsformen, die von der freiwilligen ehrenamtlichen Mitarbeit über die Eigenerwirtschaftung beträchtlicher Kostenanteile bis zu neuen Kooperations- und Trägermodellen reichen. Die öffentlichen Fördermittel für Kultureinrichtungen in kommunaler beziehungsweise staatlicher und in frei-gemeinnütziger Trägerschaft werden in einem wachsenden Maße durch Formen privater Kulturförderung wie - 5 - Mäzenatentum, Sponsoring und private Stiftungszuwendungen sowie Private-Public- Partnership-Modelle ergänzt. 3. Die Europäische Union als Förderer des Kulturaustausches Wesentliches Anliegen der europäischen Kulturförderung ist es, die Vielfalt kultureller Produktion und Präsentation in den Mitgliedstaaten zu fördern und ihre spezifischen Eigenheiten herauszustellen. Gleichzeitig will sie den in der Europäischen Union lebenden Menschen das gemeinsame Erbe aus allen Bereichen der Kultur ins Bewusstsein heben und zu seiner Erhaltung beitragen.1 Insbesondere der Artikel 151 EGV schuf die rechtliche Grundlage für die Programme, Aktionen und Initiativen der EU, die gezielt zur Förderung kultureller Aktivitäten im Gemeinschaftsgebiet aufgelegt werden. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Kulturpolitik, für die Gestaltung des kulturellen Lebens verbleiben freilich bei den Mitgliedstaaten und dort wiederum – wie im Fall der Bundesrepublik Deutschland – bei den Ländern und Kommunen. Neben den genuinen Kulturförderprogrammen – vor allem „Kultur 2000“ und Kulturhauptstädte Europas und die Programme zur Unterstützung der audiovisuellen Medien – gibt es eine Reihe weiterer Programme, die kulturelle Aktivitäten unterstützen.2 3.1. Kultur 2000 1993 wurde im Rahmen des Programms Kaleidoskop eine Pilotaktion zur Unterstützung der bestehenden Netzwerke sowie zur Schaffung neuer kultureller Netze gestartet. Das Programm Kultur 2000 unterstützt derzeit in Form von Kooperationsabkommen zahlreiche Vorhaben, in denen es um die Schaffung von Netzen zwischen Kulturakteuren und die Entwicklung dauerhafter Kooperationen geht. Das Rahmenprogramm „Kultur 2000“ enthält eine Vielzahl spezifischer Zielsetzungen: - Erschließung eines gemeinsamen Kulturraums, - Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa, - Unterstützung der kulturellen Zusammenarbeit, 1 Die entsprechenden Vorgaben finden sich auch in der künftigen europäischen Verfassung (Art. III- 181 Abs. 3). 2 Informationen zu den Programmen mit kulturellem Bezug finden sich im Internetportal „Europa fördert Kultur“ (www.europa-foerdert-kultur.info). - 6 - - bei den europäischen Bürgern das Gefühl der Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft stärker ins Bewusstsein zu rücken, - Förderung des künstlerischen Schaffens sowie Erhaltung des kulturellen Erbes durch Hervorhebung der europäischen Dimension der jeweiligen Bereiche, - Verbesserung der Wahrnehmung europäischer Tätigkeit durch europäische Bürger, - stärkere Berücksichtigung der Kultur als sozialer und wirtschaftlicher Entwicklungsfaktor, - Erleichterung des Zugangs möglichst vieler Bürger zur Kultur und ihrer Beteiligung an der Kultur, insbesondere von Jugendlichen, benachteiligten Bevölkerungsgruppen . 3.2. Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von kulturellen Einrichtungen Kulturelle Organisationen, deren ständige Aktivitäten im Bereich Kultur von allgemeinem europäischen Interesse oder Teil der Kulturpolitik der Europäischen Union sind, können Zuschüsse zu ihren Betriebskosten erhalten. Die Einrichtungen müssen eine echte europäische Dimension aufweisen und ihrer Tätigkeit auf europäischer Ebene nachgehen. Dies ist der Fall, wenn sie Mitglieder, Partner oder Mitarbeiter aus mindestens sieben verschiedenen europäischen Ländern haben und wenn sie Maßnahmen in mindestens sieben verschiedenen europäischen Ländern durchführen bzw. an ihren Maßnahmen mindestens sieben verschiedene europäische Länder beteiligt sind. Organisationen mit folgenden Zielen werden gefördert: - nicht-kommerzieller Kulturaustausch, Mobilität von Künstlern, Kulturschaffenden und Werken sowie Erfahrungsaustausch - Repräsentation zentraler Interessen des kulturellen Sektors auf europäischer Ebene - Wahrnehmung der Rolle von "Kulturbotschaftern", die das Bewusstsein für das gemeinsame kulturelle Erbe Europas fördern. Festgelegt ist dies im Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von auf Europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (ABl. L 138/40 vom 30. 4. 2004). Dieses Aktionsprogramm ist am 21. April 2004 in Kraft getreten. Das allgemeine Ziel dieses Programms besteht in der Förderung von kulturellen Einrichtungen von europäischem Interesse und in der Intensivierung und Verbesserung der kulturpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union. Das Programm hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006 und ist mit 19 Millionen Euro dotiert. Vorgesehen ist die Unterstützung in Form von Betriebskostenzuschüssen für Einrichtungen, deren ständiges Arbeitsprogramm Zielen von europäischem Interesse im kulturellen Bereich gewidmet ist und zum anderen für Organisationen und Netzwerke, die einen Beitrag zum kulturellen Leben in Europa leisten oder Teil der Kulturpolitik der Europäischen Union - 7 - sind.3 Zu diesen Organisationen gehört vor allem das „Europäisches Forum für Kunst und Kulturerbe“ (European Forum for the Arts and Heritage, EFAH), aber auch eine Reihe weiterer Organisationen, die sich als Interessengruppe für Kultur oder spezifische kulturpolitische Anliegen verstehen. Zu nennen sind etwa der Europäischer Künstlerrat (ECA), die Union Europäischer Theater oder die Kulturvereinigung europäischer Städte und Regionen „Les Rencontres“.4 3.3. Weitere Programme (Auswahl) Regionalförderung. Zu nennen ist insbesondere INTERREG III B als ein zentrales Programm der Europäischen Union zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und territorialen Zusammenarbeit in Europa. Diese Initiative wird in der Strukturförderperiode 2000–2006 unter dem Titel INTERREG III B ausgeführt und besitzt mit einem europaweiten Fördervolumen von 1,3 Mrd. Euro eine deutlich bessere Finanzausstattung als INTERREG II C und ist im Hinblick auf die Projekte ehrgeiziger. Für Projekte der transnationalen Zusammenarbeit, an denen deutsche öffentliche und private Institutionen teilnehmen können, stehen ca. 700 Mio. Euro zur Verfügung.5 Die EU-Programme zur Unterstützung grenzübergreifender Kooperation im Kulturbereich werden von verschiedenen Generaldirektionen (GD) der Europäischen Kommission geleitet. Leader. Die Gemeinschaftsinitiative Leader+, eine von vier aus den EU- Strukturfonds finanzierten Initiativen, zielt insbesondere auf die Aufwertung des kulturellen Erbes und auf die Schaffung neuer landwirtschaftlicher Aktivitäten, wie etwa den ländlichen Fremdenverkehr, ab.6 Hinzu kommen Programme für die ländliche Entwicklung. Die inhaltlichen Schwerpunkte variieren entsprechend der jeweiligen Landesrichtlinien. Ein Großteil der Programme enthält den Bereich Dorferneuerung, der auch kulturelle Entwicklungs- und Infrastrukturprojekte ermöglicht .7 3 Vgl. dazu auch die Informationen unter http://www.europa-foerdert-kultur.info. 4 Vgl. dazu die Liste im Beschluss zum Aktionsprogramm (ABl. L 138/40 vom 30. 4. 2004). Er findet sich unter europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_138/l_13820040430de00400049.pdf. 5 Eine Gesamtübersicht findet sich im Server der EU-Kommission zur Regionalpolitik (http://europa.eu.int/comm/regional_policy/index_de.htm) und im Web-Angebot des Europa- Servers (http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/s24000.htm). 6 Vgl. http://ec.europa.eu/comm/agriculture/rur/leaderplus/index_de.htm; Informationen finden sich auch unter http://www.leaderplus.de/. 7 Informationen (auch zu den Entwicklungsplänen und Richtlinien der Bundesländer) finden sich unter http://www.europa-foerdert-kultur.info; vgl. dazu auch ein das Leader-Handbuch für Vereine unter www.cv.leader.lu/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/ldhb/content&A=8&B=B&C=&D. Informa- - 8 - Jugendförderung. Das Ziel der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa ist die Förderung eines aktiven Staatsbürgerverhaltens junger Menschen. Mit ihrer Entschließung vom 27. Juni 2002 zum Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (ABl. C 168/2 vom 13.7.2002) räumen die für Jugend zuständigen Minister der Mitgliedstaaten der Partizipation und Information eine vorrangige Priorität ein. Außerdem sollen die Jugendbelange zukünftig stärker in die Förderaktivitäten im Rahmen anderer Politikbereiche einbezogen werden. Das Aktionsprogramm JUGEND fördert Erfahrungen der außerschulischen Bildung mit Auslandsaufenthalten. Die Aktion Netd@ys Europe hat zum Ziel, den Einsatz neuer Medien auf dem Sektor der Jugend-, Kultur- und Bildungsarbeit zu unterstützen. Sie wird durch diverse Programme der Generaldirektion Bildung und Kultur gefördert, unter anderem durch KULTUR 2000. Das Netd@ys-Label können Projekte tragen, die visuelle Produkte betreffen, wie z. B. Video, Film, Fotografie. Insgesamt soll damit der Einsatz der neuen Medien, insbesondere des Internets, in Bildung und Kultur gefördert werden. Darüber hinaus gewährt die Kommission Zuschüsse zur Deckung von Betriebskosten von internationalen Jugend-NGOs sowie von Durchführungskosten für Veranstaltungen auf europäischer Ebene. Städtepartnerschaften. Städtepartnerschaften dienen dem Ziel, die Menschen für die Idee der europäischen Integration zu interessieren und zu mobilisieren. Die Europäische Kommission unterstützt und fördert Austauschprogramme zwischen Bürgern aus den verschwisterten Städten sowie thematische Konferenzen und Ausbildungsseminare . Auf Initiative des Europäischen Parlaments unterstützt die Kommission seit 1989 jedes Jahr Städtepartnerschaften, in deren Rahmen der Austausch von Bürgern gefördert und Seminare und Konferenzen veranstaltet werden. Diese Austauschmaßnahmen können auch kulturelle Zielsetzungen haben. Wesentliches Ziel der Unterstützung ist es, die bestehenden Verbindungen zwischen Städten zu festigen und neue Partnerschaftsinitiativen anzuregen. Die Europäische Kommission fördert Städtepartnerschaften vor allem in Regionen, in denen diese Art von Initiativen noch nicht ausreichend verbreitet ist, sowie in den Beitrittsländern der Union.8 tionen finden sich auch im EU-Förderhandbuch für Sächsische Kommunen (EUROPABÜRO DER SÄCHSISCHEN KOMMUNEN 2004). 8 Auch Verbände, die im Rahmen von Städtepartnerschaften Konferenzen und Ausbildungsseminare zu aktuellen europäischen Themen veranstalten, können Zuschüsse beantragen. Vgl. dazu auch die Homepage des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) (http://www.rgre.de). - 9 - 4. Adressen und Hilfen Die folgende Übersicht erfasst Hinweise zu Verbänden und anderen Institutionen, die sich mit den Träger- und Rechtsformen und zu den Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten von Kultureinrichtungen bzw. Vereinen (einschließlich Europäische Förderung) befassen. Darunter fallen auch Informationen über die Möglichkeiten der Förderung von Auslandsreisen deutscher Musiker, Gastspielen ausländischer Musiker in Deutschland, über die Teilnahme an internationalen Wettbewerben. Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. vertritt über 400 soziokulturelle Zentren in allen Teilen der Bundesrepublik. Bundesverband und Landesarbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe, die Arbeit der Zentren zu koordinieren und zu fördern sowie ihre Interessen gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Gremien zu vertreten. Die Vernetzung auf Bundes- und Länderebene gewährleistet Beratung, Fortbildung, Austausch und Unterstützung. Schiffbauergasse 1, 14467 Potsdam Telefon 0331 - 270 70 85, Telefax 0331 - 270 70 86 www.soziokultur.de Kulturpolitische Gesellschaft Die Kulturpolitische Gesellschaft setzt sich ein für neue Formen und Orte der kulturellen (Selbst- )Darstellung und Begegnung. Sie ist auch eine Innovationsagentur für neue kulturpolitische Programme und Konzepte, Trägerschaftsstrukturen und Finanzierungsmodelle. Bundesgeschäftsstelle, Weberstr. 59 a, 53113 Bonn T 0228/201 67-0, F 0228/201 67 33, http://www.kupoge.de/ Deutscher Kulturrat Bundesgeschäftsstelle, Chausseestraße 103, 10115 Berlin Telefon: 030/24728014, Fax: 030/24721245 http://www.kulturrat.de/ Kulturinformationszentrum (KIZ) des Deutschen Kulturrats http://www.nmz.de/kiz/index.php Deutsches Musikinformationssystem des Deutschen Musikrates (MIZ) Die miz-Themenportale bündeln Daten, Fakten und Hintergrundinformationen zu zentralen - 10 - Aktionsfeldern des Musiklebens. Sie liefern Informationen über die Infrastruktur der einzelnen Bereiche, präsentieren einführende Texte, kulturpolitische Dokumente und Stellungnahmen, fokussieren statistische Daten und aktuelle News und nennen weiterführende Literatur. http://themen.miz.org/ Sächsischer Musikrat Übersicht zu Fördermöglichkeiten unter http://www.saechsischer-musikrat.de/foerdermoeglichkeiten.htm Bilaterale Kulturbeziehungen Linkzusammenstellungen zu den Kulturbeziehungen Deutschlands mit ausgewählten Ländern. Sie wurden überwiegend auf der Basis der vom Institut für Auslandsbeziehungen in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung gemeinsam herausgegebenen Studien zu den bilateralen Kulturbeziehungen Deutschlands erstellt Internetinformationen unter: http://cms.ifa.de/info/online-services/bilaterale-kulturbeziehungen/ Musikförderung des Goethe-Instituts Der Musikbereich in der Münchener Zentrale entwickelt in ständigem Dialog zwischen den Auslandsinstituten und den Botschaften Programme, die deutsche Musik und Musiker im Ausland präsentieren. http://www.goethe.de/uun/ang/mus/deindex.htm Auswärtiges Amt (Auswärtige Kulturpolitik) Informationen zur Förderung kultureller Programmarbeit in den Bereichen Bildende Kunst und Ausstellungen, Musik, Theater, Tanz, Buch, Literatur und Film. Dies gehört traditionell zum Kernbereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. http://www.diplo.de/diplo/de/Aussenpolitik/Kulturpolitik/Kulturprogramme/Kulturprogramme.html Deutsche Kultur International Deutsche Kultur International ist ein Gemeinschaftsprojekt der Vereinigung für internationale Zusammenarbeit und wird von der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts gefördert. - 11 - Im Bereich Musik bietet das Portal Informationen über die verschiedenen Aktivitäten in und außerhalb Deutschlands, über die Möglichkeiten der Förderung von Auslandsgastspielen deutscher Musiker, Gastspielen ausländischer Musiker in Deutschland, über die Teilnahme an internationalen Wettbewerben und über Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Musik. Darunter fallen auch Auslandsgastspiele deutscher Musiker und Musikensembles. Informationen und Links unter: http://www.deutsche-kultur-international.de/dir/index.html?dir_id=86&lang=de Bundesverband Deutscher Musikverbände | BDMV Die Aufgaben der Bundesvereinigung sind die Betreuung der Mitgliedsverbände, die Koordination des Informationsflusses innerhalb des Verbandes, politische Vertretung der Vereine und Verbände bei anderen Organisationen sowie innerhalb der Politik. Auch Informationen über Fördermöglichkeiten. Informationen unter http://www.bdmv-online.de/ mit Verlinkungen zu einzelnen Sparten und Landesverbänden. Kulturstiftung des Bundes Die Kulturstiftung des Bundes fördert bundesweit und international Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Franckeplatz 1, 6110 Halle an der Saale Tel.: +49/ (0)345/ 29 97 - 0 Fax: +49/ (0)345/ 29 97 – 333 info@kulturstiftung-bund.de www.kulturstiftung-bund.de „Dschungelbuch Kulturförderung NRW“ Auf diesen Seiten finden sich umfangreiche Informationen über Ausschreibungen, Projektförderungen, Wettbewerbe und Stipendien. http://www.dschungelbuch-nrw.de Städtepartnerschaften Kulturaustausch wird im Rahmen von Städtepartnerschaften vom Auswärtigen Amt gefördert. Die Förderung bezieht sich auf Darbietungen in den Bereichen Musik, Theater und Tanz, Ausstellungen sowie Kontakte zwischen Fachleuten mit kulturellen Schwerpunkten: - 12 - Informationen unter: www.rgre.de/foeaa/index_kat.htm Kontakt: Rat der Regionen und Gemeinden Europas Deutsche Sektion Lindeallee 13 - 17; 50968 Köln Tel: 0221/3771-316; Fax: 0221/3771-150 Informationen zur Kulturförderung der Europäischen Union Die Kultur-Kontaktstelle Cultural Contact Point Germany (CCP) wurde 1998 vom Deutschen Kulturrat in Zusammenarbeit mit der Kulturpolitischen Gesellschaft eingerichtet. Sie liefert eine Vielzahl von Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Kulturprojekte aus verschiedenen EU- Programmen. http://www.ccp-deutschland.de/ http://www.ccp-deutschland.de/eu/kupoge.de/index.php Ausführliche Informationen über Fördermöglichkeiten: http://www.europa-foerdertkultur .info/index.php - 13 - 5. Literatur und Handreichungen Die folgende Auflistung enthält Literatur, Broschüren und andere Handreichungen zu den Träger- und Rechtsformen und zu den Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten von Kultureinrichtungen. BKM, Bundesverband Deutscher Stiftungen, Deutscher Kulturrat (Hrsg.) (2002). Kulturstiftungen. Ein Handbuch für die Praxis (Herausgegeben vom Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien, Bundesverband Deutscher Stiftungen, Deutscher Kulturrat). Berlin: Bundesverband Deutscher Stiftungen (Auszug). EUROPABÜRO DER SÄCHSISCHEN KOMMUNEN (2004). EU-Förderhandbuch für Sächsische Kommunen. Online im Internet http://www.rpc.sachsen.de/data/rpc_/Praesidialbereich/HandbuchFoerderprogramm e.pdf INSTITUT FÜR KULTURPOLITIK DER KULTURPOLITISCHEN GESELLSCHAFT E.V. (IFK) UND LAKS HESSEN E.V. (2004). Soziokultur - und ihre Förderung durch die Länder. Kulturpolitische Gesellschaft e.V. Essen: Klartext Verlag. LEADER-HANDBUCH (2006). Online im Internet http://www.cv.leader.lu/cgibin /baseportal.pl?htx=/ldhb/content&A=8&B=B&C=&D=. LKD, BJKE, PARITÄTISCHES JUGENDWERK (Hrsg.) (2002). Kursbuch Kulturförderung. Finanzierungsleitfaden zur Jugend und Kulturarbeit. Unna: LKD-Verlag (Auszug einschließlich Hinweise zu Sachsen-Anhalt). MAAß, Kurt-Jürgen (Hrsg.) (j2005). Kultur und Außenpolitik. Handbuch für Studium und Praxis. Baden-Baden: Nomos. WIESAND, Andreas (Hrsg.). Handbuch der Kulturpreise (4. Neuausgabe 1995 – 2000). Bonn: Arcult Media.