© 2017 Deutscher Bundestag WD 10 – 3000 – 034/17 Gesetzentwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz Grundrechtsaspekte Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 – 3000 – 034/17 Seite 2 Gesetzentwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz Grundrechtsaspekte Aktenzeichen: WD 10 – 3000 – 034/17 Abschluss der Arbeit: 29. Mai 2017 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 10 – 3000 – 034/17 Seite 3 Das Bundeskabinett hat am 5. April 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – NetzDG) verabschiedet , der bei Abschluss der Arbeit im Bundesrat in der Gestalt eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 315/17) und im Bundestag in der Gestalt eines von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurfs (Bundestagsdrucksache 18/ 12356) beraten wird. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend Veröffentlichungen aufgeführt, welche Auskunft zu der Frage geben, ob durch die im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen grundrechtlich geschützte Rechtspositionen betroffen und gegebenenfalls in unzulässiger Weise beeinträchtigt wären: Deutscher Anwaltverein (Hrsg.), Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Informationsrecht und Strafrecht: Regierungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG), Stellungnahme Nr.: 41/2017 vom 22. Mai 2017, im Internet abrufbar unter: https://anwaltverein .de/de/newsroom/sn-41-17-netzwerkdurchsetzungsgesetz-netzdg - Anlage 1 - Karl-Heinz Ladeur/Tobias Gostomzyk, Zur Verfassungsmäßigkeit des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes “. Ergebnisse eines Gutachtens, bitkom-Positionspapier vom 17. Mai 2017, im Internet abrufbar unter: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Zur-Verfassungsmaessigkeit-des-Netzwerkdurchsetzungsgesetzes -Ergebnisse-eines-Gutachtens.html - Anlage 2 - Marc Liesching, „Das Bundesverfassungsgericht wird das Netzwerkdurchsetzungsgesetz kippen2, veröffentlicht am 27. April 2017 https://community.beck.de/2017/04/27/das-bundesverfassungsgericht-wird-das-netzwerkdurchsetzungsgesetz -kippen - Anlage 3 - ***